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Die
Erfindung betrifft einen Hochstuhl für Kinder gemäß dem Oberbegriff
des Anspruchs 1. Ein derartiger Hochstuhl ist aus der
DE 201 14 651 bekannt.
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Bekannte
Hochstühle
umfassen ein im Wesentlichen horizontal angeordnetes Sitzbrett mit
einer zugeordneten Rückenlehne,
wobei das Sitzbrett und die Rückenlehne
zwischen zwei seitlichen Holmen fixierbar sind. Parallel zum Sitzbrett
ist ein Fußbrett angebracht,
das ebenfalls zwischen den seitlichen Holmen fixierbar ist. Das
Sitzbrett und das Fußbrett können in
unterschiedlichen Höhen
und unterschiedlichem Abstand zueinander zwischen den Holmen eingeklemmt
werden, so dass die Sitzhöhe
und der Abstand zwischen Sitzbrett und Fußbrett an die Größe des Kindes
angepasst werden können.
Zu diesem Zweck sind in den seitlichen Holmen im Wesentlichen waagrechte
Längsnuten
vorgesehen, in die die Bretter einfach eingeschoben werden können.
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Die
aus dem Stand der Technik bekannten Hochstühle für Kinder haben den Nachteil,
dass zwar die Sitzhöhe
und der Abstand zwischen Sitzfläche und
Fußbrett
an die Größe des Kindes
anpassbar ist. Allerdings ist dies nicht ausreichend, um Kindern
unterschiedlicher Größe einen
ergonomischen und sicheren Sitz zu ermöglichen.
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Es
ist Aufgabe der Erfindung, einen Hochstuhl für Kinder anzugeben, der an
unterschiedliche Kindergrößen anpassbar
ist, d.h. dass der Stuhl mit dem Kind mitwachsen kann, wobei abhängig von
der Größe des Kindes
ein ergonomisches und sicheres Sitzen gewährleistet wird.
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Erfindungsgemäß wird diese
Aufgabe durch den Gegenstand des Anspruchs 1 gelöst.
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Der
Erfindung liegt der Gedanke zu Grunde, einen Hochstuhl für Kinder
mit einem sich im Wesentlichen horizontal erstreckenden Sitzbrett,
einer diesem zugeordneten Rückenlehne
sowie einem sich im Wesentlichen parallel zum Sitzbrett erstreckenden Fußbrett anzugeben,
wobei das Sitzbrett und das Fußbrett
zwischen zwei seitlichen Holmen in unterschiedlicher Höhe und unterschiedlichem
Abstand zueinander fixierbar, insbesondere einsteckbar, sind und
die Rückenlehne
einen sich in Richtung des Sitzbretts erstreckenden Fortsatz aufweist,
der in eine schlitzförmige Öffnung des
Sitzbretts einschiebbar ist.
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Die
Erfindung hat mehrere Vorteile. Durch den sich in Richtung des Sitzbretts
erstreckenden Fortsatz wird die Rückenlehne verlängert, so
dass der Sitzkomfort für
das Kind erhöht
wird, da die Rückenlehne
nicht nur den Schulterbereich, sondern auch den Lendenbereich stützt. Dadurch
wird einerseits ein verbessertes ergonomisches Sitzen und andererseits
ein sicherer Sitz des Kindes erreicht. Ferner wird durch den Fortsatz
zusammen mit der schlitzförmigen Öffnung des
Sitzbretts weiterhin die Höhenverstellbarkeit
des Sitzbretts gewährleistet. Außerdem bietet
die schlitzförmige Öffnung für die Rückenlehne
und das Sitzbrett neben der Befestigung zwischen den Holmen jeweils
einen dritten Stützpunkt,
so dass die Stabilität
des Hochstuhls erhöht
wird.
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Bei
einer bevorzugten Ausführungsform
des erfindungsgemäßen Hochstuhls
weist das Sitzbrett mehrere, insbesondere zwei, drei, vier oder
fünf schlitzförmige Öffnungen
auf, die parallel angeordnet sind derart, dass der Fortsatz zur
Einstellung der Sitztiefe in verschiedene Öffnungen einschiebbar ist. Die
Sitztiefe kann auf diese Weise ebenfalls an die Größe des Kindes
angepasst werden, so dass ein bequemes und ergonomisches Sitzen
ermöglicht wird.
Insbesondere kann für
kleine Kinder eine kleine Sitztiefe gewählt werden, so dass das Kind
die Beine abwinkeln kann. Für
größere Kinder
wird die Sitztiefe vorzugsweise größer eingestellt, um eine ausreichend
große
Sitzfläche
bereitzustellen und dem Kind so einen bequemen Sitz zu ermöglichen.
Dazu sind die schlitzförmigen Öff nungen
vorzugsweise im Abstand von wenigstens 2 mm, insbesondere 10 mm, insbesondere
15 mm, insbesondere 30 mm, insbesondere 50 mm angeordnet.
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Bei
einer weiteren bevorzugten Ausführungsform
des erfindungsgemäßen Hochstuhls
weisen die seitlichen Holme auf Höhe der Rückenlehne Bohrungen zur Fixierung
eines Sicherheitsbügels oder
eines Essbretts auf. Dadurch wird eine zusätzliche Sicherung erreicht,
so dass das Kind nicht vom Hochstuhl fallen, insbesondere vom Sitzbrett
abrutschen, kann. Dazu ist der Sicherheitsbügel vorteilhafterweise auf
Höhe der
Rückenlehne
angebracht, so dass das Kind im Wesentlichen auf Brusthöhe gesichert
ist. Anstatt des Sicherheitsbügels
kann alternativ ein Essbrett angebracht werden, das einerseits ebenfalls
zur Sicherung des Kindes dient und andererseits eine Abstellfläche in Reichweite
des Kindes bietet, insbesondere für Essen, Getränke oder
Spielsachen.
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Vorzugsweise
sind die Enden des Sicherheitsbügels
an einer Vorderseite oder einer Rückseite der seitlichen Holme
fixierbar. Dazu kann die Rückenlehne
auf Höhe
des Sicherheitsbügels
Aussparungen aufweisen, durch die die Enden des Sicherheitsbügels zur
rückseitigen
Fixierung an den Holmen durchführbar
sind. Dadurch wird eine Tiefenverstellbarkeit des Sicherheitsbügels erreicht,
so dass der Abstand zwischen Rückenlehne
und Sicherheitsbügel
entsprechend der Größe des Kindes
einstellbar ist. Durch die rückwärtige Befestigung
des Sicherheitsbügels
wird dabei ein kleinerer Abstand zwischen Rückenlehne und Sicherheitsbügel bereitgestellt,
als durch die Befestigung des Sicherheitsbügels an der Vorderseite der
Holme. Somit können kleinere
Kinder durch rückseitige
Befestigung des Sicherheitsbügels
besser gesichert werden, während durch
die Befestigung an der Vorderseite größeren Kindern eine höhere Bewegungsfreiheit
zugestanden werden kann.
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Bei
einer bevorzugten Ausführungsform
des erfindungsgemäßen Hochstuhls
sind die seitlichen Holme im Wesentlichen gerade ausgebildet. Vorzugsweise
sind die seitlichen Holme mit ihren unteren Enden im Wesentlichen
mittig mit parallel zueinander angeordneten Stützfüßen verbunden. Diese Gestaltung
der seitlichen Holme entspricht dem klassischen Stuhldesign, das
sich besonders durch eine hohe Stabilität auszeichnet. Ferner ermöglicht eine derartige
Konstruktion, dass der Stuhl auch nahe an Tische geschoben werden
kann, die beispielsweise unterhalb der Höhe des Sitzbretts zwischen
den Tischbeinen eine Querverstrebung aufweisen.
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Bei
einer weiteren bevorzugten Ausführungsform
weisen die seitlichen Holme zumindest unterhalb der Rückenlehne
eine geschwungene Form auf. Vorzugsweise sind die seitlichen Holme
zumindest unterhalb der Rückenlehne
bezogen auf die Vertikale in Sitzrichtung nach vorne geneigt, wobei die
seitlichen Holme in Bodennähe
zur Bildung von Stützfüßen in Sitzrichtung,
d.h. aus Sicht eines auf dem Stuhl Sitzenden, nach hinten geführt sind.
Auf diese Weise wird ein Hochstuhl bereitgestellt, der ein modernes,
dynamisches Design aufweist, wobei die geschwungene Form der seitlichen
Holme ferner den Vorteil hat, dass bei ausreichender Stabilität dennoch eine
gewisse Flexibilität
des Hochstuhls erreicht wird. Diese leicht federnde Wirkung der
geschwungenen seitlichen Holme ermöglicht es, dass der Sitzkomfort und
die Sitzergonomie weiter erhöht
werden.
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Bevorzugt
ist der erfindungsgemäße Hochstuhl
im Wesentlichen aus Holz gefertigt.
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Die
Erfindung wird im Folgenden anhand von Ausführungsbeispielen unter Bezug
auf die beigefügten
schematischen Zeichnungen näher
erläutert.
Darin zeigen
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1 eine
perspektivische Ansicht eines erfindungsgemäßen Hochstuhls mit geraden
Holmen nach einem bevorzugten Ausführungsbeispiel;
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2 eine
perspektivische Ansicht eines erfindungsgemäßen Hochstuhls mit geschwungenen Holmen
nach einem weiteren Ausführungsbeispiel;
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3 eine
Draufsicht einer Rückenlehne
für einen
Hochstuhl gemäß den 1 und 2;
und
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4 eine
Draufsicht eines Sitzbretts für
einen Hochstuhl gemäß den 1 und 2.
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Das
Ausführungsbeispiel
gemäß 1 zeigt einen
erfindungsgemäßen Hochstuhl
für Kinder
mit geraden Holmen 40. Die Holme 40 sind jeweils
aufrecht auf einem Stützfuß 42 angeordnet,
wobei die oberen Enden der Holme 40 jeweils in Sitzrichtung nach
hinten geneigt sind. In Sitzrichtung bedeutet dabei, dass aus Sicht
des sitzenden Kindes die oberen Enden der Holme 40 nach
hinten, also entgegen der Blickrichtung, geneigt sind. Die rückwärtigen Seiten der
Holme 40 bilden somit mit den Stützfüßen 42 einen spitzen
Winkel, in dem ein Stützbrett 46 eingepasst
ist. Zwischen den Holmen 40 und den Stützfüßen 42 sind Verbindungsstangen 43 vorgesehen,
die mit den Stützfüßen 42 bzw.
den Holmen 40 verschraubt sind, um die Stabilität des Hochstuhls
zu gewährleisten.
Die Holme 40 weisen ferner auf ihren zueinander zugewandten
Seiten Nuten 44 auf, die vorzugsweise in regelmäßigen Abständen übereinander angeordnet
sind. In die Nuten 44 können
ein Sitzbrett 20 und ein Fußbrett 30 eingeschoben
werden. Durch die Vielzahl von Nuten 44, insbesondere neun
Nuten 44 pro Holm 40 gemäß 1, kann
die Sitzhöhe
und der Abstand zwischen Sitzbrett 20 und Fußbrett 30 variiert
werden. Um das Sitzbrett 20 bzw. das Fußbrett 30 in den Nuten 44 zu
fixieren, sind die Verbindungsstangen 43 vorzugsweise etwas
kürzer
ausgebildet als die Breite des Sitzbretts 20 bzw. Fußbretts 30.
Auf diese Weise kann mit Hilfe der Spannschrauben 45 erreicht
werden, dass das Sitzbrett 20 und das Fußbrett 30 zwischen
den Holmen 40 eingespannt wird, d.h. dass die Fixierung
des Sitzbretts 20 bzw. des Fußbretts 30 durch eine
kraftschlüssige Verbindung
erfolgt. Dabei kann die Tiefe des Fußbretts 30 variiert
werden, indem das Fußbrett 30 vor dem
Spannen der Spannschrauben 45 in der Nut 44 entsprechend
verschoben wird.
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Der
Hochstuhl weist ferner eine Rückenlehne 10 auf,
die im oberen Bereich der Holme 40 mit den Holmen 40 durch
eine Schraubverbindung verbunden ist. Die Rückenlehne 10 ist dabei
derart zwischen den Holmen 40 angeordnet, dass die Fixierung der
Rückenlehne 10 durch
seitlich in die Holme 40 geführte Schrauben erfolgt. Die
Rückenlehne 10 ist
in Sitzrichtung nach hinten gewölbt,
wodurch ein bequemes und ergonomisches Sitzen ermöglicht wird. Um
auch den Schulterbereich des Sitzenden optimal zu stützen und
gleichzeitig eine ausreichende Bewegungsfreiheit im Schultergelenk
zu gewährleisten, ragt
die Rückenlehne 10 über die
Holme 40 hinaus, wobei die obere Kante der Rückenlehne 10 derart
gekrümmt
ist, dass der höchste
Punkt der Rückenlehne 10 im
Wesentlichen im Bereich der Wirbelsäule des Sitzenden angeordnet
ist. Am unteren Ende der Rückenlehne 10 ist
ein Fortsatz 11 ausgebildet, der dieselbe in Sitzrichtung
nach hinten ausgebildete Wölbung
wie die Rückenlehne 10 aufweist,
wobei der Fortsatz 11 jedoch eine geringere Breite umfasst
als die Rückenlehne 10.
Entsprechend der Form des Fortsatzes 11 sind im Sitzbrett 20 vorzugsweise
drei schlitzförmige Öffnungen 21 vorgesehen,
in die der Fortsatz 11 einschiebbar ist. Eine andere Anzahl schlitzförmiger Öffnungen 21 ist
möglich. 1 zeigt eine
bevorzugte Anordnung von Sitzbrett 20 und Rückenlehne 10 mit
entsprechender Sitzhöhe
und Sitztiefe für
kleine Kinder, insbesondere im Alter von Weniger als 12 Monaten.
Die Sitztiefe ist demnach möglichst
klein gewählt,
so dass die beiden weiteren schlitzförmigen Öffnungen 21 in der
perspektivischen Darstellung gemäß 1 durch
die Rückenlehne 10 verdeckt
werden.
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Des
Weiteren weist die Rückenlehne 10 zwei seitliche
Aussparungen 12 auf, durch die ein Sicherheitsbügel 50 durchführbar ist.
Der Sicherheitsbügel 50 ist
bogenförmig
gestaltet, wobei die Endabschnitte bzw. Enden 51 des Sicherheitsbügels 50 entgegen der
Hauptkrümmung
des Sicherheitsbügels 50 nach außen gebogen
sind derart, dass die Form des Sicherheitsbügels 50 an die Form
eines Komposit- bzw. Reflexbogens erinnert. Der Sicherheitsbügel 50 kann mit
den Enden 51 sowohl an einer Vorderseite, als auch an einer
Rückseite
der Holme 40 befestigt werden. Gemäß 1 ist der
Sicherheitsbügel 50 durch die
Aussparungen 12 der Rückenlehne 10 durchgeführt, so
dass die Enden 51 auf der rückwärtigen Seite der Holme 40 angeordnet
sind. Die Befestigung des Sicherheitsbügels 50 erfolgt durch
die Befestigungsschrauben 52, die von einer in Sitzrichtung
vorderen Seite der Holme 40 durch Bohrungen in den Holmen 40 und
den Enden 51 des Sicherheitsbügels 50 durchgeführt und
auf einer rückwärtigen Seite
mit einer Mutter fixiert werden.
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Des
Weiteren ist zentral am Sicherheitsbügel 50 ein Schrittgurt 60 angeordnet,
der zum Sitzbrett 20 geführt ist. Das Sitzbrett 20 weist
dazu in einem in Sitzrichtung vorderen Teil einen zentralen Schlitz, insbesondere
eine Gurtdurchführung 22,
auf, durch die der Schrittgurt 60 hindurch geführt werden
kann. Der Schrittgurt 60 umfasst an seinem freien Ende, d.h.
im Allgemeinen dem unterhalb des Sitzbretts 22 angeordneten
Ende, einen Halter (nicht dargestellt), der mit unterschiedlichen über die
Länge des
Schrittgurtes 60 angeordneten Ösen (nicht dargestellt) verbindbar
ist, um die Länge
des Schrittgurtes 60 an die eingestellte Sitzhöhe anzupassen.
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Das
Ausführungsbeispiel
gemäß 2 entspricht
im Wesentlichen dem Hochstuhl gemäß 1, wobei
die Holme 40 allerdings eine gekrümmte Form aufweisen und in
Bodennähe nach
hinten geführt
sind, so dass dadurch die Stützfüße 42 geformt werden.
Im oberen Bereich der Holme 40, d.h. in dem Bereich, in
dem die Rückenlehne 10 angeordnet
ist, sind die Holme 40 im Wesentlichen gerade ausgebildet.
Unterhalb der unteren seitlichen Befestigungsschraube der Rückenlehne 10 ist
eine Krümmung 41 des
Holmes 40 mit relativ kleinem Krümmungsradius vorgesehen, wobei
sich der Krümmungsmittelpunkt in
Sitzrichtung vor dem Holm 40 befindet. Das heißt insbesondere,
dass der Winkel, der zwischen einer vorderen Fläche des geraden Abschnitts
des Holms 40 und einer vorderen Fläche des Holms 40 unterhalb
der Krümmung 41 weniger
als 180° beträgt. Der unterhalb
der Krümmung 41 befindliche
Abschnitt des Holms 40 weist eine zur Krümmung 41 gegenläufige Biegung
mit einem wesentlich größeren Radius auf.
In Bodennähe
nimmt der Biegeradius des unteren Holmabschnitts stark ab, so dass
der Holm 40 in einen im Wesentlichen horizontalen Abschnitt übergeht,
der den Stützfuß 42 bildet.
Die jeweils aus den gekrümmten
Holmen 40 hervorgehenden Stützfüße 42 sind zentral
durch eine Leiste 48 miteinander verbunden und gewährleisten
somit die Stabilität
des Hochstuhls. Ferner ist im Bereich der bodennahen starken Biegung
im Übergang
zwischen dem unteren Holmabschnitt und dem Stützfuß 42 jeweils ein Bodenkeil 47 vorgesehen,
der verhindert, dass der Hochstuhl über die bodennahe Biegung nach
vorne kippt.
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3 zeigt
eine Rückenlehne 10 eines
erfindungsgemäßen Hochstuhls
mit Aussparungen 12 und einem Fortsatz 11. Die
oberen Kante der Rückenlehne 10 ist
gekrümmt
ausgebildet, um den Rücken
eines Sitzenden insbesondere im Bereich der Wirbelsäule zu stabilisieren.
Auf diese Weise kann der mittlere Bereich der Rückenlehne 10 einen
höheren
Bereich der Wirbelsäule
stützen
und gewährleistet
gleichzeitig durch die geringere Höhe an den Seiten der Rückenlehne 10 eine
ausreichende Bewegungsfreiheit in den Schultergelenken. Die Rückenlehne 10 weist
ferner auf jeder Seite jeweils zwei seitliche Bohrungen 13 auf,
die im eingebauten Zustand entsprechenden Bohrungen in den Holmen 40 gegenüber liegen,
so dass durch die Holme 40 hindurch in die seitlichen Bohrungen 13 jeweils
eine Gewindeschraube eingeführt
werden kann. Ferner sind im Bereich der seitlichen Bohrungen 13 Senkbohrungen 13a zur
Aufnahme von Bolzen angeordnet, wobei die Bolzen senkrecht zu ihrer
Längsachse
eine Gewindebohrung aufweisen, in die die in die seitlichen Bohrungen 13 einschiebbaren
Gewindeschrauben eingreifen. Dabei sind die Senkbohrungen 13a vorzugsweise
auf der rückwärtigen Seite
der Rückenlehne 10 angeordnet,
so dass die vordere Seite der Rückenlehne 10 eine
völlig
glatte Oberfläche
bildet.
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Der
Fortsatz 11 weist vorzugsweise eine Länge auf, die wenigstens der
Summe der Abstände zwischen
vier Nuten 44 der Holme 40 umfasst. Ferner sind
im Fortsatz 11 Haltebohrungen 13b vorgesehen,
die in Längsrichtung
des Fortsatzes 11 hintereinander angeordnet sind. Der Abstand
der Haltebohrungen 13b entspricht dem Abstand der Nuten 44,
so dass das Sitzbrett 20 mit Hilfe der Haltebohrungen 13b zusätzlich zur
seitlichen Fixierung zwischen den Holmen 40 auch mit der
Rückenlehne 10 verbunden
werden kann.
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Ein
für einen
erfindungsgemäßen Hochstuhl vorgesehenes
Sitzbrett 20 zeigt 4. Das Sitzbrett 20 weist
eine typische Form einer Sitzfläche
mit abgerundeten Ecken und gekrümmten
Kanten an der Vorder- und Rückseite
auf. Die aus Sitzrichtung gesehen rückwärtige Seite des Sitzbretts 20 ist
in 4 oben dargestellt. In der rückseitigen Hälfte des
Sitzbretts 20 sind drei schlitzförmige Öffnungen 21 vorgesehen,
die in ihrer Form im Allgemeinen einem Querschnitt des Fortsatzes 11 der
Rückenlehne 10 entsprechen.
Die schlitzförmigen Öffnungen 21 sind im
Wesentlichen parallel zueinander angeordnet, wobei darunter auch
zu verstehen ist, dass die schlitzförmigen Öffnungen 21 entsprechend
der Wölbung der
Rückenlehne 10 gekrümmt sind.
Die schlitzförmigen Öffnungen 21 weisen
ferner jeweils eine zentrale hintere Ausnehmung 23 auf,
so dass zwischen Sitzbrett 20 und Rückenlehne 10 ein Verbindungselement
(nicht dargestellt) angeordnet werden kann. Im vorderen Bereich
der Sitzfläche 20 ist
eine weitere kleine schlitzförmige Öffnung zur
Aufnahme des Schrittgurts 60 vorgesehen. Diese Gurtdurchführung 22 ist
im Wesentlichen als gerader Schlitz ausgebildet.
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Der
erfindungsgemäße Hochstuhl
bietet also mehrere Verstellmöglichkeiten,
um unterschiedlichen Kindergrößen gerecht
zu werden. So kann nicht nur die Höhe des Sitzbretts 20 und
der Abstand zwischen Sitzbrett 20 und Fußbrett 30 stufenweise
variiert werden, sondern besonders vorteilhafterweise auch die Tiefe
des Sitzbretts 20 stufenweise eingestellt werden. Dadurch,
dass die Fixierung des Fußbretts 30 durch
das Einspannen desselben zwischen zwei Nuten 44 erfolgt,
in die das Fußbrett 30 einschiebbar
ist, ist es auch möglich,
das Fußbrett 30 stufenlos
in der Tiefe zu verstellen und die Position des Fußbretts 30 somit
an die eingestellte Sitztiefe anzupassen. Außerdem kann die Tiefe des Sicherheitsbügels 50 in zwei
Stufen an die Größe des Kindes
angepasst werden, indem der Sicherheitsbügel 50 entweder vorderseitig
oder rückseitig
an den Holmen 40 befestigt wird. Ferner besteht die Möglichkeit,
an Stelle des Sicherheitsbügels 50 ein
Essbrett anzubringen. Der erfindungsgemäße Hochstuhl kann aber auch
ohne Sicherheitsbügel 50,
Essbrett oder Fußbrett 30 verwendet
werden.
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- 10
- Rückenlehne
- 11
- Fortsatz
- 12
- Aussparung
- 13
- seitliche
Bohrung
- 13a
- Senkbohrung
- 13b
- Haltebohrung
- 20
- Sitzbrett
- 21
- schlitzförmige Öffnung
- 22
- Gurtdurchführung
- 23
- Ausnehmung
- 30
- Fußbrett
- 40
- Holm
- 41
- Krümmung
- 42
- Stützfuß
- 43
- Verbindungsstange
- 44
- Nut
- 45
- Spannschraube
- 46
- Stützbrett
- 47
- Bodenkeil
- 48
- Leiste
- 50
- Sicherheitsbügel
- 51
- Endabschnitt
- 52
- Befestigungsschraube
- 60
- Schrittgurt