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Die
Erfindung betrifft einen Kinderstuhl gemäß dem Oberbegriff des Schutzanspruchs
1.
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Kinderstühle mit
diesen Merkmalen sind hinreichend bekannt und auf dem Markt in vielfältiger Variation
erhältlich.
Das Besondere an diesem Kinderstuhl, der auch als „Treppenstuhl" bezeichnet werden
kann, ist, dass er durch seine variable Verstellmöglichkeit
der Sitzbretthöhe
sowohl als echter Kinderstuhl wie auch als Jugendstuhl und sogar
von Erwachsenen als Sitzgelegenheit genutzt werden kann. Eine Nutzung
als Kinderstuhl im Sinne dieser Erfindung setzt den montierten Einsatz
des Sicherheitsbügels
und des Schritthalteteils voraus. Durch den Sicherheitsbügel und
das in der Anwendung zwischen den Beinen im Schritt eines Kleinkindes
dieses Kind zurückhaltende
Schritthalteteil wird das Kleinkind in seiner Sitzposition gesichert.
Eine weitere Nutzung des Kinderstuhls als Jugend- bzw. Erwachsenenstuhl
erfolgt dann ohne Sicherheitsbügel
und Schritthalteteil, wobei das Sitzbrett in diesen Nutzungsformen
typischerweise in tieferen Montagepositionen angebracht ist.
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So
sehr sich diese Form eines Kinderstuhls bewährt hat und hoher Beliebtheit
erfreut, so gibt es doch eine Schwachstelle, für die es eine Verbesserung
zu schaffen gilt:
Problematisch bei Kinderstühlen mit
nicht durchgehender Rückenlehne,
wie sie die eingangs genannten Kinderstühle aufweisen, ist stets ein
zwischen dem Sitzbrett und der Unterkante der Rückenlehne verbleibender Abstand
bzw. ein sich hier ergebender „Schlitz". Während in
dem Kinderstuhl sitzende Kinder gegen ein Herausrutschen nach vorn
durch den Sicherheitsbügel
und das Schritthalteteil gut geschützt sind, besteht die Gefahr,
dass ein in dem Kinderstuhl sit zendes Kind in einen zwischen der
Unterkante der Rückenlehne
und der Oberseite des Sitzbrettes gebildeten Spalt hineinrutschen,
schlimmstenfalls durch diesen hindurch fallen kann. Entsprechend
ist darauf zu achten, dass dieser Spalt eine sichere Maximalhöhe nicht überschreitet.
Gerade bei den eingangs beschriebenen „Treppenstühlen" ist dies jedoch schwierig zu handhaben,
da prinzipiell das Sitzbrett in beliebigen Einbauhöhen angeordnet werden
kann.
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Entsprechend
ist es Aufgabe der Erfindung, eine Lösung für dieses Problem anzugeben,
insbesondere bei einem Kinderstuhl der eingangs genannten Art sicherzustellen,
dass in einem Aufbau als Kinderstuhl, also mit angebrachtem Sicherheitsbügel und
angeordneten Schritthalteteil der Abstand zwischen der Unterkante
der Rückenlehne
und dem Sitzbrett eine sichere Maximalhöhe keinesfalls überschreiten
kann.
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Diese
Aufgabe wird mit der Erfindung überraschend
einfach gelöst,
indem in der im kennzeichnenden Teil des Schutzanspruchs 1 angegebenen Weise
der Abstand zwischen Rückenlehne
und Sitzbrett durch die Länge
des Schritthalteteils begrenzt wird.
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Diese
Lösung
macht sich zu nutze, dass bei einem Kinderstuhl der eingangs genannten
Art die Rückenlehne
und auch der Sicherheitsbügel
jeweils in ihrer Position, d.h. in ihrer Montagehöhe in dem Stuhl
festgelegt sind. Zwar kann der Sicherheitsbügel wahlweise aus dem Stuhl
entfernt werden, allerdings gibt es nur eine in der Höhe vorgegebene
Montageposition. Grundsätzlich
kann nun auch bei montiertem Sicherheitsbügel das Sitzbrett in verschiedenen Montagehöhen angebracht
werden, allerdings ist der Abstand zwischen dem Sicherheitsbügel und
dem Sitzbrett durch die Länge
des Schritthalteteils, welches an einem Ende fest an dem Sitzbrett,
mit einem anderen Ende fest an dem Sicherheitsbügel angeordnet ist, festgelegt.
So kann das Sitzbrett nur in die innerhalb dieses Abstandes liegenden
obersten Aufnahmenuten in den Seitenteilen eingeschoben werden.
Dadurch ist aber auch zugleich der in direkter Verbindungslinie
zu messende Abstand zwischen Sitzbrett und Unterkante der Rückenlehne
festgelegt, so dass wie in der Erfindung erkannt der maximale Abstand
zwischen der Unterkante der Rückenlehne und
dem Sitzbrett bzw. die maximale Breite eines zwischen diesen Elementen
gebildeten Spaltes durch Wahl eben der Länge des Schritthalteteils bestimmt
werden kann.
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Vorzugsweise
beträgt
der Höchstabstand zwischen
der oberen Seite der Hinterkante des Sitzbrettes und der Unterkante
der Rückenlehne
(gemessen in der direkten, kürzesten
Verbindungslinie) 86 mm (Anspruch 2). Eine solche Bemessung stellt sicher,
dass Kinder auf keinen Fall in diesen Schlitz hinein oder schlimmsten
Falls durch diesen hindurch rutschen und sich verletzen können.
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Mit
Vorteil ist die Anbringhöhe
des Sicherheitsbügels
gegenüber
der obersten möglichen
Position des Sitzbrettes so abgestimmt, dass in der obersten Position
die Oberseite des Sitzbrettes zu der Oberkante des Sicherheitsbügels einen
in vertikaler Richtung gemessenen Mindestabstand von 140 mm aufweist
(Anspruch 3). Diese Wahl stellt sicher, dass ein in dem Kinderstuhl
sitzendes Kind bei der höchsten
Einbauposition des Sitzbrettes nicht etwa seitlich über den
Sicherheitsbügel
aus dem Sitz fallen kann.
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Als
Schritthalteteil hat sich ein flexibles Band bzw. ein solcher Riemen,
vorzugsweise ein solcher bzw. ein solches aus Leder, bewährt (Anspruch
4). Häufig
wird ein solches Schritthalteteil dann auch als Schrittriemen bezeichnet.
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Die
Variabilität
des erfindungsgemäßen Kinderstuhls
insbesondere die Möglichkeit,
diesen zu einem Jugend- oder gar Erwachsenenstuhl umzurüsten bzw.
umzubauen, bleibt erhalten und ist insbesondere durch die in Anspruch
5 angegebene vorteilhafte Weiterbildung gewährleistet. Demnach ist in jedem
Seitenteil eine Vielzahl von Aufnahmenuten in dem dort angegebenen
Abstand angeordnet.
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Mit
Vorteil weist das Schritthalteteil eine wirksame Länge von
maximal 22 cm, vorzugsweise von zwischen 16 und 22 cm auf (Anspruch
6).
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Schließlich ist
es für
den erfindungsgemäßen Kinderstuhl
von Vorteil, wenn dieser zusätzlich zu
dem Sitzbrett noch ein in die Aufnahmenuten zwischen die Seitenteile
einschiebbares Fußbrett
aufweist (Anspruch 7). Ein solches Fußbrett bietet insbesondere
in der Nutzung als Kinderstuhl die Möglichkeit, dass ein in dem
Stuhl befindliches Kind seine Füße abstellen
kann, so dass diese nicht frei herab hängen. In weitergehenden Nutzungen
als Jugend- oder Erwachsenenstuhl kann das Fußbrett auch entnommen werden.
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Weitere
Vorteile und Merkmale der Erfindung ergeben sich aus der nachfolgenden
Beschreibung eines Ausführungsbeispiels
anhand der beigefügten Figuren.
Dabei zeigen:
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1 einen
erfindungsgemäßen Kinderstuhl in
einer perspektivischen Darstellung von schräg vorn;
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2 den
Kinderstuhl aus 1 in einer anderen Ansicht;
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3 den
Kinderstuhl aus 1 in einer Ansicht von vorn
oben; und
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4 den
Kinderstuhl aus 1 umgewandelt zu einem Jugendstuhl
ohne Sicherheitsbügel und
Schrittgurt.
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In
den Figuren ist in schematisch skizzierte Weise ein Ausführungsbeispiel
für einen
Kinderstuhl gemäß der Erfindung
dargestellt. Die Figuren und die nachstehende Erläutung des
Ausführungsbeispiels dienen
lediglich der Erläuterung
und beschränken
die Erfindung nicht. Gleiche Elemente sind in den Figuren durchgehend
mit gleichen Bezugszeichen versehen.
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In
den 1 bis 3 ist ein erfindungsgemäßer Kinderstuhl 1,
der als sogenannter Treppenstuhl ausgebildet ist, in einer als Kinderstuhl
ausgerüsteten
Variante dargestellt. Der Kinderstuhl 1 enthält zwei
spiegelbildlich aufgebaute Seitenteile 2 und eine diese
verbindende Rückenlehne
in Form einer oberen Rücklehne 3a und
einer unteren Rücklehne 3b.
In den Seitenteilen sind auf den einander zugewandten Seiten horizontal
verlaufende, vertikal übereinander
angeordnete Aufnahmenuten 4 angeordnet, wobei sich die
Aufnahmenuten 4 in den einander gegenüberliegenden Seitenteilen jeweils
paarweise auf gleicher Höhe
befinden. Diese Aufnahmenuten 4 dienen der höhenverstellbar
variablen Aufnahme eines Sitzbrettes 5 und eines Fußbrettes 8.
Der jeweiligen Größe des in
dem Kinderstuhl 1 abzusetzenden Kindes angepasst können das
Sitzbrett 5 und das Fußbrett 8 in
bei Treppenstühlen
allgemein bekannter Weise höhenverstellt
und passend angeordnet werden.
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In
der Verwendung als Kinderstuhl für
Säuglinge
und Kleinkinder, so wie er in den 1 bis 3 dargestellt
ist, weist der Kinderstuhl 1 in einem oberen Abschnitt
einen zwischen den Seitenteilen 2 angeordneten Sicherheitsbügel 6 auf.
In etwa mittig des Sicherheitsbügels
ist mit einem ersten Ende ein Schrittgurt 7 an dem Sicherheitsbügel 6 festgelegt. Der
Schrittgurt 7 erstreckt sich bis zu dem Sitzbrett 5 und
ist dort mit einem zweiten Ende befestigt. Der Schrittgurt 7 ist
in diesem Ausführungsbeispiel
ein Riemen aus Leder von einer in später näher zu beschreibender Weise
vorgegebenen Länge.
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Die
Seitenteile 2 des Kinderstuhls 1 sind jeweils
aus einer vorderen Stütze 11 und
einer hinteren Stütze 12 und
diese Stützen
verbindenden Querstreben 9 A-förmig aufgebaut. Zwischen den
vorderen Stützen 11 der
Seitenteile 2 läuft
in etwa auf halber Höhe
des Kinderstuhls 1 eine Verbindungsstange 10, die
dem Kinderstuhl 1 eine zusätzliche Stabilität verschafft.
Weitere hier nicht mit Bezugsziffern versehene Querstreben verlaufen
in den unteren Abschnitten zwischen den vorderen Stützen der
Seitenteile 2 sowie zwischen den hinteren Stützen 12 derselben.
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Der
Sicherheitsbügel 6 ist
in dem Kinderstuhl 11 lösbar
zwischen den Seitenteilen angeordnet, allerdings in einer vorgegebenen
Montageposition, d.h. einer unveränderbaren Montagehöhe. Ebenso
ist auch der Schrittgurt 7 lösbar. Die Länge des Gurtes 7 ist
dabei in erfindungsgemäßer Weise
so bemessen, dass bei montiertem Sicherheitsbügel 6 und Schrittgurt 7 ein
in direkter und kürzester
Verbindungslinie gemessener Abstand A zwischen der Unterkante 3c der
Rückenlehne,
hier der unteren Rückenlehne 3b, und
Hinterkante des Sitzbrettes 5 einen Höchstwert von 86 mm nicht übersteigt.
Dieser Wert hat sich als geeigneter Höchstwert herausgestellt, so
dass sichergestellt ist, dass in dem Kinderstuhl 1 sitzende Kleinkinder,
die ansonsten über
den Sicherheitsbügel 6 und
den Schrittgurt 7 gesichert sind, nicht etwa nach hinten
durch eine zwischen der Rückenlehne 3a, 3b und
dem Sitzbrett 5 gebildete Spalte hindurch rutschen und
so aus dem Kinderstuhl herausfallen können.
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Ferner
ist der Abstand zwischen der Montageposition des Sicherheitsbügels 6 und
der obersten Montageposition für
das Sitzbrett 5 so bemessen, dass die Höhe h der Oberkante 6a des
Sicherheitsbügels 6 von
der Oberseite des Sitzbrettes 5 (gemessen in vertikaler
Richtung) mindestens 140 mm beträgt.
Auch dieses Maß hat
sich als sicherheitsrelevant erwiesen. Bei einer solchen Anbringungshöhe des Sicherheitsbügels 6 gegenüber dem
Sitzbrett 5 wird auf jeden Fall verhindert, dass sich ein
in dem Kinderstuhl 1 sitzendes Kind über den Sicherheitsbügel 6 hinauslehnen
und so aus dem Kinderstuhl 1 herausfallen kann.
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In 4 ist
zum Vergleich noch einmal gezeigt, wie der erfindungsgemäße Kinderstuhl 1 durch Entnehmen
des Sicherheitsbügels 6 und
des Schrittgurtes 7 zu einem Jugendstuhl oder gar zu einem durch
Erwachsene zu nutzende Stuhl umfunktioniert wird. Das Sitzbrett 6 wird
lediglich in ein Paar tiefer gelegene Aufnahmenuten 4 in
den Seitenteilen 2 eingeschoben. Hierzu werden Schraubverbindungen zwischen
einem der Seitenteile 2 und den die Seitenteile verbindenden
Elementen (obere Rücklehne 3a, untere
Rückenlehne 3b,
Verbindungsstange 10, nicht bezeichnete Querstreben im
unteren Bereich zu gelöst,
so dass sich das Sitzbrett aus einem Paar Aufnahmenuten herausnehmen
bzw. in ein neues Paar solcher Aufnahmenuten wieder herein schieben lässt. Anschließend werden
die Verbindungen wieder fixiert, so dass das Sitzbrett 6 durch
die Klemmkräfte in
seiner Position gehalten wird. In dem in 4 gezeigten
Aufbaubeispiel für
den Kinderstuhl 1 ist auch das Fußbrett 8 entfallen.
In diesem Aufbau ist der Abstand zwischen dem Sitzbrett 6 und
der Unterkante 3c der Unteren Rückenlehne 3b nicht
mehr bedeutsam, da dieser Aufbau nicht für die Nutzung durch Säuglinge
bzw. Kleinkinder gedacht ist.
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In 4 sind
schließlich
noch die Nuten 13 zu erkennen, in welche der Sicherheitsbügel 6 in
hinsichtlich seiner Einbauhöhe
vorgegebener Einbaulage eingeschoben und fixiert wird.
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Aus
der Beschreibung des Ausführungsbeispiels
wird noch einmal deutlich, welche Vorteile die Erfindung mit sich
bringt.
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- 1
- Kinderstuhl
- 2
- Seitenteil
- 3a
- obere
Rückenlehne
- 3b
- untere
Rückenlehne
- 3c
- Unterkante
- 4
- Aufnahmenut
- 5
- Sitzbrett
- 6
- Sicherheitsbügel
- 6a
- Oberkante
- 7
- Schrittgurt
- 8
- Fußbrett
- 9
- Querstrebe
- 10
- Verbindungsstange
- 11
- vordere
Stütze
- 12
- hintere
Stütze
- 13
- Nut