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DE202006009759U1 - Kinderhochstuhl - Google Patents

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DE202006009759U1
DE202006009759U1 DE200620009759 DE202006009759U DE202006009759U1 DE 202006009759 U1 DE202006009759 U1 DE 202006009759U1 DE 200620009759 DE200620009759 DE 200620009759 DE 202006009759 U DE202006009759 U DE 202006009759U DE 202006009759 U1 DE202006009759 U1 DE 202006009759U1
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Germany
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seat board
safety bar
backrest
side parts
holding part
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DE200620009759
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English (en)
Current Assignee (The listed assignees may be inaccurate. Google has not performed a legal analysis and makes no representation or warranty as to the accuracy of the list.)
Hauck GmbH and Co KG
Original Assignee
Hauck GmbH and Co KG
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Expired - Lifetime legal-status Critical Current

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    • AHUMAN NECESSITIES
    • A47FURNITURE; DOMESTIC ARTICLES OR APPLIANCES; COFFEE MILLS; SPICE MILLS; SUCTION CLEANERS IN GENERAL
    • A47DFURNITURE SPECIALLY ADAPTED FOR CHILDREN
    • A47D1/00Children's chairs
    • A47D1/002Children's chairs adjustable
    • A47D1/004Children's chairs adjustable in height

Landscapes

  • Special Chairs (AREA)

Abstract

Kinderstuhl mit zwei einander gegenüberliegend angeordneten Seitenteilen (2), einer diese Seitenteile (2) in einem oberen Bereich verbindenden, in einer festen Position angeordneten Rückenlehne (3a, 3b), einem zwischen den Seitenteilen (2) in paarweise einander gegenüberliegenden Aufnahmenuten (4) in den Seitenteilen (2) höhenverstellbar festlegbaren Sitzbrett (5), einem lösbar an den Seitenteilen (2) in einer vorgegebenen Position festlegbaren Sicherheitsbügel (6), und einem mit einem ersten Ende an dem Sitzbrett (5) und mit einem zweiten Ende an dem Sicherheitsbügel (6) lösbar festlegbaren Schritthalteteil (7), dadurch gekennzeichnet, dass die Länge des Schritthalteteils (7) derart bemessen ist, dass bei an dem Sitzbrett (5) und an dem Sicherheitsbügel (6) festgelegtem Schritthalteteil (7) ein vorgegebener Höchstabstand (A) zwischen dem Sitzbrett (5) und der Unterkante (3c) der Rückenlehne (3a, 3b) nicht überschritten werden kann.

Description

  • Die Erfindung betrifft einen Kinderstuhl gemäß dem Oberbegriff des Schutzanspruchs 1.
  • Kinderstühle mit diesen Merkmalen sind hinreichend bekannt und auf dem Markt in vielfältiger Variation erhältlich. Das Besondere an diesem Kinderstuhl, der auch als „Treppenstuhl" bezeichnet werden kann, ist, dass er durch seine variable Verstellmöglichkeit der Sitzbretthöhe sowohl als echter Kinderstuhl wie auch als Jugendstuhl und sogar von Erwachsenen als Sitzgelegenheit genutzt werden kann. Eine Nutzung als Kinderstuhl im Sinne dieser Erfindung setzt den montierten Einsatz des Sicherheitsbügels und des Schritthalteteils voraus. Durch den Sicherheitsbügel und das in der Anwendung zwischen den Beinen im Schritt eines Kleinkindes dieses Kind zurückhaltende Schritthalteteil wird das Kleinkind in seiner Sitzposition gesichert. Eine weitere Nutzung des Kinderstuhls als Jugend- bzw. Erwachsenenstuhl erfolgt dann ohne Sicherheitsbügel und Schritthalteteil, wobei das Sitzbrett in diesen Nutzungsformen typischerweise in tieferen Montagepositionen angebracht ist.
  • So sehr sich diese Form eines Kinderstuhls bewährt hat und hoher Beliebtheit erfreut, so gibt es doch eine Schwachstelle, für die es eine Verbesserung zu schaffen gilt:
    Problematisch bei Kinderstühlen mit nicht durchgehender Rückenlehne, wie sie die eingangs genannten Kinderstühle aufweisen, ist stets ein zwischen dem Sitzbrett und der Unterkante der Rückenlehne verbleibender Abstand bzw. ein sich hier ergebender „Schlitz". Während in dem Kinderstuhl sitzende Kinder gegen ein Herausrutschen nach vorn durch den Sicherheitsbügel und das Schritthalteteil gut geschützt sind, besteht die Gefahr, dass ein in dem Kinderstuhl sit zendes Kind in einen zwischen der Unterkante der Rückenlehne und der Oberseite des Sitzbrettes gebildeten Spalt hineinrutschen, schlimmstenfalls durch diesen hindurch fallen kann. Entsprechend ist darauf zu achten, dass dieser Spalt eine sichere Maximalhöhe nicht überschreitet. Gerade bei den eingangs beschriebenen „Treppenstühlen" ist dies jedoch schwierig zu handhaben, da prinzipiell das Sitzbrett in beliebigen Einbauhöhen angeordnet werden kann.
  • Entsprechend ist es Aufgabe der Erfindung, eine Lösung für dieses Problem anzugeben, insbesondere bei einem Kinderstuhl der eingangs genannten Art sicherzustellen, dass in einem Aufbau als Kinderstuhl, also mit angebrachtem Sicherheitsbügel und angeordneten Schritthalteteil der Abstand zwischen der Unterkante der Rückenlehne und dem Sitzbrett eine sichere Maximalhöhe keinesfalls überschreiten kann.
  • Diese Aufgabe wird mit der Erfindung überraschend einfach gelöst, indem in der im kennzeichnenden Teil des Schutzanspruchs 1 angegebenen Weise der Abstand zwischen Rückenlehne und Sitzbrett durch die Länge des Schritthalteteils begrenzt wird.
  • Diese Lösung macht sich zu nutze, dass bei einem Kinderstuhl der eingangs genannten Art die Rückenlehne und auch der Sicherheitsbügel jeweils in ihrer Position, d.h. in ihrer Montagehöhe in dem Stuhl festgelegt sind. Zwar kann der Sicherheitsbügel wahlweise aus dem Stuhl entfernt werden, allerdings gibt es nur eine in der Höhe vorgegebene Montageposition. Grundsätzlich kann nun auch bei montiertem Sicherheitsbügel das Sitzbrett in verschiedenen Montagehöhen angebracht werden, allerdings ist der Abstand zwischen dem Sicherheitsbügel und dem Sitzbrett durch die Länge des Schritthalteteils, welches an einem Ende fest an dem Sitzbrett, mit einem anderen Ende fest an dem Sicherheitsbügel angeordnet ist, festgelegt. So kann das Sitzbrett nur in die innerhalb dieses Abstandes liegenden obersten Aufnahmenuten in den Seitenteilen eingeschoben werden. Dadurch ist aber auch zugleich der in direkter Verbindungslinie zu messende Abstand zwischen Sitzbrett und Unterkante der Rückenlehne festgelegt, so dass wie in der Erfindung erkannt der maximale Abstand zwischen der Unterkante der Rückenlehne und dem Sitzbrett bzw. die maximale Breite eines zwischen diesen Elementen gebildeten Spaltes durch Wahl eben der Länge des Schritthalteteils bestimmt werden kann.
  • Vorzugsweise beträgt der Höchstabstand zwischen der oberen Seite der Hinterkante des Sitzbrettes und der Unterkante der Rückenlehne (gemessen in der direkten, kürzesten Verbindungslinie) 86 mm (Anspruch 2). Eine solche Bemessung stellt sicher, dass Kinder auf keinen Fall in diesen Schlitz hinein oder schlimmsten Falls durch diesen hindurch rutschen und sich verletzen können.
  • Mit Vorteil ist die Anbringhöhe des Sicherheitsbügels gegenüber der obersten möglichen Position des Sitzbrettes so abgestimmt, dass in der obersten Position die Oberseite des Sitzbrettes zu der Oberkante des Sicherheitsbügels einen in vertikaler Richtung gemessenen Mindestabstand von 140 mm aufweist (Anspruch 3). Diese Wahl stellt sicher, dass ein in dem Kinderstuhl sitzendes Kind bei der höchsten Einbauposition des Sitzbrettes nicht etwa seitlich über den Sicherheitsbügel aus dem Sitz fallen kann.
  • Als Schritthalteteil hat sich ein flexibles Band bzw. ein solcher Riemen, vorzugsweise ein solcher bzw. ein solches aus Leder, bewährt (Anspruch 4). Häufig wird ein solches Schritthalteteil dann auch als Schrittriemen bezeichnet.
  • Die Variabilität des erfindungsgemäßen Kinderstuhls insbesondere die Möglichkeit, diesen zu einem Jugend- oder gar Erwachsenenstuhl umzurüsten bzw. umzubauen, bleibt erhalten und ist insbesondere durch die in Anspruch 5 angegebene vorteilhafte Weiterbildung gewährleistet. Demnach ist in jedem Seitenteil eine Vielzahl von Aufnahmenuten in dem dort angegebenen Abstand angeordnet.
  • Mit Vorteil weist das Schritthalteteil eine wirksame Länge von maximal 22 cm, vorzugsweise von zwischen 16 und 22 cm auf (Anspruch 6).
  • Schließlich ist es für den erfindungsgemäßen Kinderstuhl von Vorteil, wenn dieser zusätzlich zu dem Sitzbrett noch ein in die Aufnahmenuten zwischen die Seitenteile einschiebbares Fußbrett aufweist (Anspruch 7). Ein solches Fußbrett bietet insbesondere in der Nutzung als Kinderstuhl die Möglichkeit, dass ein in dem Stuhl befindliches Kind seine Füße abstellen kann, so dass diese nicht frei herab hängen. In weitergehenden Nutzungen als Jugend- oder Erwachsenenstuhl kann das Fußbrett auch entnommen werden.
  • Weitere Vorteile und Merkmale der Erfindung ergeben sich aus der nachfolgenden Beschreibung eines Ausführungsbeispiels anhand der beigefügten Figuren. Dabei zeigen:
  • 1 einen erfindungsgemäßen Kinderstuhl in einer perspektivischen Darstellung von schräg vorn;
  • 2 den Kinderstuhl aus 1 in einer anderen Ansicht;
  • 3 den Kinderstuhl aus 1 in einer Ansicht von vorn oben; und
  • 4 den Kinderstuhl aus 1 umgewandelt zu einem Jugendstuhl ohne Sicherheitsbügel und Schrittgurt.
  • In den Figuren ist in schematisch skizzierte Weise ein Ausführungsbeispiel für einen Kinderstuhl gemäß der Erfindung dargestellt. Die Figuren und die nachstehende Erläutung des Ausführungsbeispiels dienen lediglich der Erläuterung und beschränken die Erfindung nicht. Gleiche Elemente sind in den Figuren durchgehend mit gleichen Bezugszeichen versehen.
  • In den 1 bis 3 ist ein erfindungsgemäßer Kinderstuhl 1, der als sogenannter Treppenstuhl ausgebildet ist, in einer als Kinderstuhl ausgerüsteten Variante dargestellt. Der Kinderstuhl 1 enthält zwei spiegelbildlich aufgebaute Seitenteile 2 und eine diese verbindende Rückenlehne in Form einer oberen Rücklehne 3a und einer unteren Rücklehne 3b. In den Seitenteilen sind auf den einander zugewandten Seiten horizontal verlaufende, vertikal übereinander angeordnete Aufnahmenuten 4 angeordnet, wobei sich die Aufnahmenuten 4 in den einander gegenüberliegenden Seitenteilen jeweils paarweise auf gleicher Höhe befinden. Diese Aufnahmenuten 4 dienen der höhenverstellbar variablen Aufnahme eines Sitzbrettes 5 und eines Fußbrettes 8. Der jeweiligen Größe des in dem Kinderstuhl 1 abzusetzenden Kindes angepasst können das Sitzbrett 5 und das Fußbrett 8 in bei Treppenstühlen allgemein bekannter Weise höhenverstellt und passend angeordnet werden.
  • In der Verwendung als Kinderstuhl für Säuglinge und Kleinkinder, so wie er in den 1 bis 3 dargestellt ist, weist der Kinderstuhl 1 in einem oberen Abschnitt einen zwischen den Seitenteilen 2 angeordneten Sicherheitsbügel 6 auf. In etwa mittig des Sicherheitsbügels ist mit einem ersten Ende ein Schrittgurt 7 an dem Sicherheitsbügel 6 festgelegt. Der Schrittgurt 7 erstreckt sich bis zu dem Sitzbrett 5 und ist dort mit einem zweiten Ende befestigt. Der Schrittgurt 7 ist in diesem Ausführungsbeispiel ein Riemen aus Leder von einer in später näher zu beschreibender Weise vorgegebenen Länge.
  • Die Seitenteile 2 des Kinderstuhls 1 sind jeweils aus einer vorderen Stütze 11 und einer hinteren Stütze 12 und diese Stützen verbindenden Querstreben 9 A-förmig aufgebaut. Zwischen den vorderen Stützen 11 der Seitenteile 2 läuft in etwa auf halber Höhe des Kinderstuhls 1 eine Verbindungsstange 10, die dem Kinderstuhl 1 eine zusätzliche Stabilität verschafft. Weitere hier nicht mit Bezugsziffern versehene Querstreben verlaufen in den unteren Abschnitten zwischen den vorderen Stützen der Seitenteile 2 sowie zwischen den hinteren Stützen 12 derselben.
  • Der Sicherheitsbügel 6 ist in dem Kinderstuhl 11 lösbar zwischen den Seitenteilen angeordnet, allerdings in einer vorgegebenen Montageposition, d.h. einer unveränderbaren Montagehöhe. Ebenso ist auch der Schrittgurt 7 lösbar. Die Länge des Gurtes 7 ist dabei in erfindungsgemäßer Weise so bemessen, dass bei montiertem Sicherheitsbügel 6 und Schrittgurt 7 ein in direkter und kürzester Verbindungslinie gemessener Abstand A zwischen der Unterkante 3c der Rückenlehne, hier der unteren Rückenlehne 3b, und Hinterkante des Sitzbrettes 5 einen Höchstwert von 86 mm nicht übersteigt. Dieser Wert hat sich als geeigneter Höchstwert herausgestellt, so dass sichergestellt ist, dass in dem Kinderstuhl 1 sitzende Kleinkinder, die ansonsten über den Sicherheitsbügel 6 und den Schrittgurt 7 gesichert sind, nicht etwa nach hinten durch eine zwischen der Rückenlehne 3a, 3b und dem Sitzbrett 5 gebildete Spalte hindurch rutschen und so aus dem Kinderstuhl herausfallen können.
  • Ferner ist der Abstand zwischen der Montageposition des Sicherheitsbügels 6 und der obersten Montageposition für das Sitzbrett 5 so bemessen, dass die Höhe h der Oberkante 6a des Sicherheitsbügels 6 von der Oberseite des Sitzbrettes 5 (gemessen in vertikaler Richtung) mindestens 140 mm beträgt. Auch dieses Maß hat sich als sicherheitsrelevant erwiesen. Bei einer solchen Anbringungshöhe des Sicherheitsbügels 6 gegenüber dem Sitzbrett 5 wird auf jeden Fall verhindert, dass sich ein in dem Kinderstuhl 1 sitzendes Kind über den Sicherheitsbügel 6 hinauslehnen und so aus dem Kinderstuhl 1 herausfallen kann.
  • In 4 ist zum Vergleich noch einmal gezeigt, wie der erfindungsgemäße Kinderstuhl 1 durch Entnehmen des Sicherheitsbügels 6 und des Schrittgurtes 7 zu einem Jugendstuhl oder gar zu einem durch Erwachsene zu nutzende Stuhl umfunktioniert wird. Das Sitzbrett 6 wird lediglich in ein Paar tiefer gelegene Aufnahmenuten 4 in den Seitenteilen 2 eingeschoben. Hierzu werden Schraubverbindungen zwischen einem der Seitenteile 2 und den die Seitenteile verbindenden Elementen (obere Rücklehne 3a, untere Rückenlehne 3b, Verbindungsstange 10, nicht bezeichnete Querstreben im unteren Bereich zu gelöst, so dass sich das Sitzbrett aus einem Paar Aufnahmenuten herausnehmen bzw. in ein neues Paar solcher Aufnahmenuten wieder herein schieben lässt. Anschließend werden die Verbindungen wieder fixiert, so dass das Sitzbrett 6 durch die Klemmkräfte in seiner Position gehalten wird. In dem in 4 gezeigten Aufbaubeispiel für den Kinderstuhl 1 ist auch das Fußbrett 8 entfallen. In diesem Aufbau ist der Abstand zwischen dem Sitzbrett 6 und der Unterkante 3c der Unteren Rückenlehne 3b nicht mehr bedeutsam, da dieser Aufbau nicht für die Nutzung durch Säuglinge bzw. Kleinkinder gedacht ist.
  • In 4 sind schließlich noch die Nuten 13 zu erkennen, in welche der Sicherheitsbügel 6 in hinsichtlich seiner Einbauhöhe vorgegebener Einbaulage eingeschoben und fixiert wird.
  • Aus der Beschreibung des Ausführungsbeispiels wird noch einmal deutlich, welche Vorteile die Erfindung mit sich bringt.
  • 1
    Kinderstuhl
    2
    Seitenteil
    3a
    obere Rückenlehne
    3b
    untere Rückenlehne
    3c
    Unterkante
    4
    Aufnahmenut
    5
    Sitzbrett
    6
    Sicherheitsbügel
    6a
    Oberkante
    7
    Schrittgurt
    8
    Fußbrett
    9
    Querstrebe
    10
    Verbindungsstange
    11
    vordere Stütze
    12
    hintere Stütze
    13
    Nut

Claims (7)

  1. Kinderstuhl mit zwei einander gegenüberliegend angeordneten Seitenteilen (2), einer diese Seitenteile (2) in einem oberen Bereich verbindenden, in einer festen Position angeordneten Rückenlehne (3a, 3b), einem zwischen den Seitenteilen (2) in paarweise einander gegenüberliegenden Aufnahmenuten (4) in den Seitenteilen (2) höhenverstellbar festlegbaren Sitzbrett (5), einem lösbar an den Seitenteilen (2) in einer vorgegebenen Position festlegbaren Sicherheitsbügel (6), und einem mit einem ersten Ende an dem Sitzbrett (5) und mit einem zweiten Ende an dem Sicherheitsbügel (6) lösbar festlegbaren Schritthalteteil (7), dadurch gekennzeichnet, dass die Länge des Schritthalteteils (7) derart bemessen ist, dass bei an dem Sitzbrett (5) und an dem Sicherheitsbügel (6) festgelegtem Schritthalteteil (7) ein vorgegebener Höchstabstand (A) zwischen dem Sitzbrett (5) und der Unterkante (3c) der Rückenlehne (3a, 3b) nicht überschritten werden kann.
  2. Kinderstuhl nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass der vorgegebene Höchstabstand (A) 86 mm beträgt.
  3. Kinderstuhl nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Anbringhöhe des Sicherheitsbügels (6) gegenüber der obersten möglichen Position des Sitzbrettes (5) so abgestimmt ist, dass in der obersten Position die Oberseite des Sitzbrettes (5) zu der Oberkante (6a) des Sicherheitsbügels (6) einen in vertikaler Richtung gemessenen Mindestabstand (h) von 140 mm aufweist.
  4. Kinderstuhl nach einem der vorherigen Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das Schritthalteteil (7) ein fle xibles Band oder ein solcher Riemen, vorzugsweise aus Leder, ist.
  5. Kinderstuhl nach einem der vorherigen Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass in jedem der Seitenteile (2) eine Vielzahl Aufnahmenuten (4) in einem jeweiligen vertikalen Abstand von zwischen 2,2 und 3,6 cm angeordnet ist.
  6. Kinderstuhl nach einem der vorherigen Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das Schritthalteteil (7) eine wirksame Länge von maximal 22 cm, vorzugsweise von zwischen 16 und 22 cm aufweist.
  7. Kinderstuhl nach einem der vorherigen Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass er ein in die Aufnahmenuten (4) zwischen die Seitenteile (2) einschiebbares Fußbrett (8) aufweist.
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Cited By (3)

* Cited by examiner, † Cited by third party
Publication number Priority date Publication date Assignee Title
GB2445280A (en) * 2006-12-27 2008-07-02 East Coast Nursery Ltd Highchair comprising chair seat and element with mutually incompatible fixings
DE202023103501U1 (de) 2023-06-23 2023-07-03 Hauck GmbH & Co. KG. Kinderhochstuhl mit Aufbewahrungsbox und Aufbewahrungsbox zum Anbringen an einem Kinderhochstuhl
DE202023103205U1 (de) 2023-06-12 2023-07-10 Hauck GmbH & Co. KG. Anbauset für einen Kinderhochstuhl und Kinderhochstuhl mit einem solchen Anbauset

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* Cited by examiner, † Cited by third party
Publication number Priority date Publication date Assignee Title
GB2445280A (en) * 2006-12-27 2008-07-02 East Coast Nursery Ltd Highchair comprising chair seat and element with mutually incompatible fixings
DE202023103205U1 (de) 2023-06-12 2023-07-10 Hauck GmbH & Co. KG. Anbauset für einen Kinderhochstuhl und Kinderhochstuhl mit einem solchen Anbauset
DE202023103501U1 (de) 2023-06-23 2023-07-03 Hauck GmbH & Co. KG. Kinderhochstuhl mit Aufbewahrungsbox und Aufbewahrungsbox zum Anbringen an einem Kinderhochstuhl

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