DE102006009596A1 - Spielautomat - Google Patents
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- G07F17/3244—Payment aspects of a gaming system, e.g. payment schemes, setting payout ratio, bonus or consolation prizes
- G07F17/3251—Payment aspects of a gaming system, e.g. payment schemes, setting payout ratio, bonus or consolation prizes involving media of variable value, e.g. programmable cards, programmable tokens
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Abstract
Die Erfindung betrifft einen Spielautomat (1), mit DOLLAR A von einem Spieler manuell bedienbaren Betätigungsmitteln (3) zum Starten eines Glücksspiels, und DOLLAR A einer Anzeigeeinrichtung (2), DOLLAR A wobei bei Betätigung der manuellen Betätigungsmittel (3) ein Glücksspiel gestartet und in Abhängigkeit des Ergebnisses des Glücksspiels eine Ausgabe erfolgt. DOLLAR A Um mit relativ geringem Aufwand einen erhöhten Spielgenuß bzw. Spielvergnügen zu ermöglichen, ist vorgesehen, dass DOLLAR A der Spielautomat einen Kartendispender (6) aufweist, der in Abhängigkeit des Ausgangs des Glücksspiels nicht zusammenhängende Ausgabekarten (7) ausgibt, die jweils mehrere entwertbare Felder (8) aufweisen, die als weiteres Glücksspiel vom Spieler manuell entwertbar sind, und DOLLAR A die entwerteten Felder (8) unterschiedliche Wert- oder Punktfelder (9) freigeben. DOLLAR A Vorteilhafterweise ist eine durch Einführen von Bargeld oder eines bargeldlosen Zahlungsmittels auslösbare Finanzannahmeeinrichtung (12) vorgesehen, wobei das Glücksspiel erst nach Auslösen der Finanzannahmeeinrichtung (12) und Betätigung der manuellen Betätigungsmittel (3) gestartet wird.
Description
- Die Erfindung betrifft einen Spielautomaten gemäß dem Oberbegriff von Anspruch 1.
- Als Spielautomaten sind zum einen Geld-Spielautomaten bekannt, bei denen in Abhängigkeit des Spielergebnisses eine Geldausgabe erfolgt. Sie unterliegen strengen gesetzlichen Vorschriften.
- Weiterhin sind so genannte Fun Games bekannt, bei denen der Spieler bzw. Benutzer nach Geldeingabe ein Glücksspiel startet, das Wertmarken oder sogenannte Token ausgibt. Die Token weisen Punkte oder Wertzahlen auf, die der Spieler auf ein nachfolgendes Spiel übertragen kann. Alternativ hierzu können die erreichten Punkte auch auf beschreibbaren Datenträgern, insbesondere speziellen Chip-Karten, ausgeben werden.
- Es zeigt sich jedoch, dass der durch derartige Techniken ermöglichte Spielgenuß nach einiger Zeit nachlässt.
- Der Erfindung liegt daher die Aufgabe zu Grunde, einen Spielautomaten der eingangs genannten Art dahingehend zu verbessern, dass mit relativ geringem Aufwand ein erhöhter Spielgenuß bzw. Spielvergnügen ermöglicht ist.
- Diese Aufgabe wird durch einen Spielautomaten nach Anspruch 1 gelöst. Die Unteransprüche beschreiben bevorzugte Weiterbildungen.
- Erfindungsgemäß weist der Spielautomat somit statt einer Geldausgabe, wie es bei Geld-Spielautomaten üblich ist, oder einer Kartenschreibeinrichtung zum Aufladen einer Chip-Karte, wie es bei herkömmlichen Fun Ga mes bekannt ist, einen Kartendispenser auf, der Ausgabekarten ausgibt, die jeweils vom Benutzer nachfolgend frei zu legende, entwertbare Felder bzw. Freigabeflächen mit unterschiedlichen Wertpunkten aufweisen.
- Erfindungsgemäß wird somit durch die Ausgabekarten ein weiteres Glücksspiel gestartet. Die Freigabeflächen können insbesondere Rubbelflächen sein, wobei auf einer Ausgabekarte mehrere Rubbelfelder vorgesehen sind, die der Spieler nachfolgend frei rubbelt.
- Es hat sich überraschenderweise gezeigt, dass durch eine derartige technische Änderung bzw. Zusatzmaßnahme ein deutlich erhöhter Spielgenuß erreicht werden kann. Der Spieler freut sich beim ersten Glücksspiel bereits auf die Ausgabe der Ausgabekarten, mit denen das zweite Glücksspiel ermöglicht wird. Gerade durch den geänderten Spielcharakter des zweiten Glücksspiels gegenüber dem ersten Glücksspiel tritt ein deutlich erhöhtes und verlängertes Spielereignis auf.
- Die erfindungsgemäß im Spielautomaten vorgesehenen Kartendispenser unterscheiden sich hierbei von bekannten Chip-Karten-Schreibgeräten, mit denen z. B. in Kasinos hauseigene Chip-Karten bzw. Geldkarten aufgeladen werden können. Erfindungsgemäß werden in Abhängigkeit des Ausganges des Glücksspiels separate, mechanisch nicht zusammenhängende Ausgabekarten einzeln ausgegeben.
- Die Erfindung wird im Folgenden anhand der beiliegenden Zeichnungen an einigen Ausführungsformen näher erläutert. Es zeigen:
-
1 ein Blockschaltbild eines erfindungsgemäßen Spielautomaten gemäß einer ersten Ausführungsform; -
2 ein Blockschaltbild eines Spielautomaten gemäß einer weiteren Ausführungsform. - Ein Spielautomat
1 weist ein geschlossenes Gehäuse1a mit einer Anzeigeeinrichtung2 – die z. B. mehrere Anzeigefelder aufweisen kann – und vom Benutzer manuell bedienbaren Betätigungsmitteln3 auf. Die Betätitungsmittel3 können z. B. vom Benutzer zu drückende Felder, oder auch entsprechende Hebel sein. Zum Starten des Glücksspiels ist eine Finanzannahmeeinrichtung12 vorgesehen, die z. B. Bargeld oder eine Chipkarte annimmt. Die Anzeigeeinrichtung2 , die Betätigungseinrichtung3 und die Finanzannahmeeinrichtung12 sind Teil einer ersten Spieleinrichtung4 , durch die in herkömmlicher Weise nach Geldeingabe und manueller Betätigung ein Glücksspiel nach Art bekannter Fun-Games gestartet wird, in Abhängigkeit von welchem Ausgabepunkte5 ausgegeben werden. - Erfindungsgemäß werden die Ausgabepunkte
5 an einem Kartendispenser6 ausgegeben, der vorteilhafterweise im Gehäuse1a untergebracht ist. Der Kartendispenser6 gibt nachfolgend in Abhängigkeit der Ausgabepunkte eine entsprechende Anzahl von Ausgabekarten7 aus. - Jede Ausgabekarte
7 weist auf z. B. lediglich einer Seite mehrere entwertbare Felder8 auf, die vom Benutzer zunächst freizulegen sind. Die entwertbare Felder8 sind vorteilhafterweise beschichtete Rubbelfelder mit einer vom Benutzer manuell z. B. mittels eines Fingernagels oder einer Münze freizurubbelnden Flächen, auf denen dann nachfolgend nach Freilegen Wertfelder9 mit Wertpunkten angezeigt werden. - Somit erreicht der Benutzer eine Gesamt-Wertzahl als Summe der Wertpunkte der verschiedenen Wertfelder
9 seiner Ausgabekarten7 . - Ein Netzteil
14 kann zur Stromversorgung der Geräte4 ,6 vorgesehen sein. - Bei der Ausführungsform der
2 sind bei ansonsten unveränderter Funktionalität die erste Spieleinrichtung4 und der Kartendispenser6 in getrennten Gehäusen4a ,6a untergebracht. Die Ausgabepunkte5 werden als Signal z. B. über ein Kabel, oder bei entsprechender Verschlüsselung auch drahtlos, übertragen. Zur Stromversorgung sind separate Netzteile14 vorgesehen.
Claims (7)
- Spielautomat (
1 ), mit von einem Spieler manuell bedienbaren Betätigungsmitteln (3 ) zum Starten eines Glücksspiels, und einer Anzeigeeinrichtung (2 ), wobei bei Betätigung der manuellen Betätigungsmittel (3 ) ein Glücksspiel gestartet und in Abhängigkeit des Ergebnisses des Glücksspiels eine Ausgabe erfolgt, dadurch gekennzeichnet, dass der Spielautomat einen Kartendispenser (6 ) aufweist, der in Abhängigkeit des Ausgangs des Glücksspiels nicht zusammenhängende Ausgabekarten (7 ) ausgibt, die jeweils mehrere entwertbare Felder (8 ) aufweisen, die als weiteres Glücksspiel vom Spieler manuell entwertbar sind, und die entwerteten Felder (8 ) unterschiedliche Wert- oder Punktfelder (9 ) freigeben. - Spielautomat nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass er eine durch Einführen von Bargeld oder eines bargeldlosen Zahlungsmittels auslösbare Finanzannahmeeinrichtung (
12 ) aufweist, und das Glücksspiel erst nach Auslösen der Finanzannahmeeinrichtung (12 ) und Betätigung der manuellen Betätigungsmittel (3 ) gestartet wird. - Spielautomat nach einem der vorherigen Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die manuell entwertbaren Felder (
8 ) Rubbelfelder mit einer mechanisch entfernbaren Beschichtung zum Freimachen durch den Benutzer sind. - Spielautomat nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, dass Ausgabekarten (
7 ) mit mehreren Rubbelfeldern ausgegeben werden. - Spielautomat nach einem der vorherigen Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass er eine Spieleinrichtung (
4 ) mit der Anzeigeeinrichtung (2 ), der Betätigungseinrichtung (3 ) und gegebenenfalls der Finanzannahmeeinrichtung (12 ) aufweist, die Ausgabepunkte (5 ) an den Kartendispenser (6 ) ausgibt. - Spielautomat nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, dass die Spieleinrichtung (
4 ) und der Kartendispenser (6 ) in einem gemeinsamen Gehäuse (1a ) aufgenommen sind. - Spielautomat nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, dass die Spieleinrichtung (
4 ) und der Kartendispenser (6 ) in separaten Gehäusen (4a ,6a ) aufgenommen sind
Priority Applications (1)
| Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
|---|---|---|---|
| DE102006009596A DE102006009596A1 (de) | 2005-09-13 | 2006-03-02 | Spielautomat |
Applications Claiming Priority (3)
| Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
|---|---|---|---|
| DE102005043822 | 2005-09-13 | ||
| DE102005043822.9 | 2005-09-13 | ||
| DE102006009596A DE102006009596A1 (de) | 2005-09-13 | 2006-03-02 | Spielautomat |
Publications (1)
| Publication Number | Publication Date |
|---|---|
| DE102006009596A1 true DE102006009596A1 (de) | 2007-03-15 |
Family
ID=37763239
Family Applications (1)
| Application Number | Title | Priority Date | Filing Date |
|---|---|---|---|
| DE102006009596A Withdrawn DE102006009596A1 (de) | 2005-09-13 | 2006-03-02 | Spielautomat |
Country Status (1)
| Country | Link |
|---|---|
| DE (1) | DE102006009596A1 (de) |
-
2006
- 2006-03-02 DE DE102006009596A patent/DE102006009596A1/de not_active Withdrawn
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