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DE19825714C1 - Verfahren zur Steuerung des Spielablaufs eines Unterhaltungsgerätes - Google Patents

Verfahren zur Steuerung des Spielablaufs eines Unterhaltungsgerätes

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DE19825714C1
DE19825714C1 DE1998125714 DE19825714A DE19825714C1 DE 19825714 C1 DE19825714 C1 DE 19825714C1 DE 1998125714 DE1998125714 DE 1998125714 DE 19825714 A DE19825714 A DE 19825714A DE 19825714 C1 DE19825714 C1 DE 19825714C1
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DE
Germany
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chip card
game
winning
money
games
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Application number
DE1998125714
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Inventor
Volkmar Plewa
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Individual
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Abstract

Die Erfindung betrifft ein Verfahren zum Steuern des Spielablaufes von mit einem Kartenleser ausgerüsteten Unterhaltungsgeräten ohne Gewinnmöglichkeit, unter Verwendung einer Chipkarte, auf die an einem Unterhaltungsgerät gewonnene Punkte umgebucht werden. Um einen neuartigen Spielanreiz zu schaffen, wird erfindungsgemäß vorgeschlagen, daß jeder vom Spieler in ein Unterhaltungsgerät und gegebenenfalls später in mit diesem gekoppelte weitere Unterhaltungsgeräte eingeworfene Geldbetrag als Spieleinsatz auf der in das jeweilige Unterhaltungsgerät einzuschiebenden Chipkarte gespeichert wird, daß durch jedes Ingangsetzen des Unterhaltungsgerätes der eingeworfene Geldbetrag (Spieleinsatz) um den für dieses Unterhaltungsgerät vorgesehenen Spieleinsatz und damit die Spieldauer bzw. Spieleanzahl verringert werden, daß bei Erreichen einer vorher festgelegten Spielkonstellation (Gewinnmodus) das Unterhaltungsgerät ein Freispiel und/oder einen Geldgewinn anzeigt, die auf der Chipkarte in Form von Gewinnpunkten oder Geldbeträgen gespeichert werden, und daß bei Erreichen einer vorher festgelegten Spielkonstallation (Auszahlmodus) eine Rückzahleinrichtung aktiviert und bei ihrer Betätigung so gesteuert wird, daß maximal die auf der Chipkarte gespeicherten Spieleinsätze ausgezahlt werden (Einsatzrückgewähr), wobei ein gegebenenfalls auf der Chipkarte verbleibender, sich aus Gewinnpunkten oder gewonnenen Geldbeträgen früherer Gewinnmodi ergebender Überschuß nur ein kostenloses ...

Description

Die Erfindung betrifft ein Verfahren zum Steuern des Spielablau­ fes von mit einem Kartenleser ausgerüsteten Unterhaltungsgeräten ohne Gewinnmöglichkeit, unter Verwendung einer Chipkarte, auf die an einem Unterhaltungsgerät gewonnene Punkte umgebucht wer­ den.
Die Gewerbeordnung unterscheidet zwischen Unterhaltungsgeräten mit und ohne Gewinnmöglichkeit. In jedem Fall handelt es sich jedoch um Geräte, bei denen nach einem Münzeinwurf (Spielein­ satz) jeweils ein Spiel ausgelöst wird. Bei Unterhaltungsgeräten ohne Gewinnmöglichkeit kann der Spieler Punkte oder Freispiele gewinnen, wobei es jedoch nicht erlaubt ist, die gewonnenen Punkte in Geld umzuwandeln und auszuzahlen. Jedoch ist es nach den Vorschriften zulässig, den Spieler umsonst an einem Unter­ haltungsgerät ohne Gewinnmöglichkeit spielen zu lassen.
Es ist bereits bekannt, Unterhaltungsgeräte ohne Gewinnmöglich­ keit mit einem Kartenleser auszurüsten und gewonnene Punkte auf eine Chipkarte umzubuchen und diese Punkte zu einem späteren Zeitpunkt durch Einschieben der Chipkarte in ein entsprechend ausgerüstetes Gerät in Form von Freispielen abzuspielen.
Die DE 43 39 792 C2 offenbart ein Verfahren zur Sicherung des aktuellen Spielzustandes, bei dem mittels Betätigung einer Taste speicherbare Daten des aktuellen Spielzustandes unter Zuordnung einer Codenummer geräteintern gespeichert und nach Eingabe der Codenummer reaktiviert werden.
Der DE 42 00 254 C2 läßt sich ein Geldspielgerät entnehmen, bei dem eine Identifizierungsvorrichtung für mit individuellen Kenn­ zeichnungen versehene, jeweils einzelnen Spielern zuzuordnende externe Datenträger vorgesehen ist. Dabei ist jedem mit einer individuellen Kennzeichnung versehenen Datenträger eine eigene Saldierstelle im Datenspeicher zugeordnet, in die das Eingeben der Gutschriftwerte während des Vorhandenseins des betreffenden Datenträgers in der Identifizierungsvorrichtung erfolgt. Ferner ist eine allgemeine Saldierstelle vorgesehen, in die das Einge­ ben der Gutschriftwerte während des Nichtvorhandenseins eines Datenträgers erfolgt.
Die DE 42 36 968 A1 betrifft einen ausgebbaren Jackpot für ein Geldspielgerät. Mittels Tastenbetätigung ist der auf dem Jack­ pot-Zähler angezeigte Zählerstand in einer reproduzierbaren Form ausgebbar. Dadurch besteht die Möglichkeit, zu einem späteren Zeitpunkt durch erneute Eingabe dieser entsprechenden Mittel den ursprünglichen Jackpot-Zählerstand wieder herzustellen.
Die EP 0 051 579 B1 offenbart einen Spielautomaten, wobei als Steuerung nur für das Betriebsbereitstellen ein an sich bekann­ ter Wertkartenleser verwendet wird, der eine eine Umsatzüberwa­ chung gestattende Einrichtung zum Lesen und gezielten Löschen von auf der Wertkarte aufgebrachten Werten aufweist, wobei auf der Wertkarte Werteinheiten aufbringbar und löschbar sind.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, bei dem eingangs er­ läuterten Verfahren den Spielanreiz zu erhöhen.
Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß dadurch gelöst, daß jeder vom Spieler in ein Unterhaltungsgerät und gegebenenfalls später in mit diesem gekoppelte weitere Unterhaltungsgeräte eingeworfene Geldbetrag als Spieleinsatz auf der in das jeweilige Unterhal­ tungsgerät einzuschiebenden Chipkarte gespeichert wird, daß durch jedes Ingangsetzen des Unterhaltungsgerätes der eingewor­ fene Geldbetrag (Spieleinsatz) um den für dieses Unterhaltungs­ gerät vorgesehenen Spieleinsatz und damit die Spieldauer bzw. Spieleanzahl verringert werden, daß bei Erreichen einer vorher festgelegten Spielkonstellation (Gewinnmodus) das Unterhaltungs­ gerät ein Freispiel und/oder einen Geldgewinn anzeigt, die auf der Chipkarte in Form von Gewinnpunkten oder Geldbeträgen ge­ speichert werden, und daß bei Erreichen einer vorher festgeleg­ ten Spielkonstellation (Auszahlmodus) eine Rückzahleinrichtung aktiviert und bei ihrer Betätigung so gesteuert wird, daß maxi­ mal die auf der Chipkarte gespeicherten Spieleinsätze ausgezahlt werden (Einsatzrückgewähr), wobei ein gegebenenfalls auf der Chipkarte verbleibender, sich aus Gewinnpunkten oder gewonnenen Geldbeträgen früherer Gewinnmodi ergebender Überschuß nur ein kostenloses Weiterspielen auf einem der miteinander gekoppelten Unterhaltungsgeräte ermöglicht.
Dabei ist es für den Spielanreiz zweckmäßig, wenn die auf der Chipkarte gespeicherten Geldbeträge und/oder Gewinnpunkte je­ weils auf dem über die eingeschobene Chipkarte betätigten Unter­ haltungsgeräte angezeigt werden.
Erfindungsgemäß kann also der Spieler bestenfalls seinen Spiel­ einsatz wieder herausbekommen, so daß er im günstigsten Falle kostenlos gespielt hat.
Da auf der Chipkarte nicht nur gewonnene Punkte sondern alle vom Spieler - gegebenenfalls in unterschiedlichen Zeitabständen und gegebenenfalls an verschiedenen, untereinander gekoppelten Un­ terhaltungsgeräten - getätigten Spieleinsätze aufaddiert und gespeichert werden, stellt die Chipkarte den alleinigen Informa­ tionsträger dar, mit dem nacheinander Spiele an verschiedenen, untereinander gekoppelten Unterhaltungsgeräten durchgeführt wer­ den können. Mit der Chipkarte lassen sich somit auch unter­ schiedliche Spiele durchführen, wobei die Art des Spieles nur davon abhängig ist, mit welchem Unterhaltungsgerät die Chipkarte im Moment über ein geeignetes Interface, z. B. Kartenleser ver­ bunden ist.
Nach dem Verbinden der Chipkarte mit einem geeigneten Unterhal­ tungsgerät wirft der Spieler einen Geldbetrag ein, der dann auch auf der Chipkarte erscheint. Über das Interface werden alle ein­ geworfenen Spieleinsätze auf die Chipkarte übertragen und ge­ speichert. Dabei hat der Spieler die Möglichkeit, beliebige Spieleinsätze auf die Chipkarte zu bringen, indem der diese in miteinander verbundene Unterhaltungsgeräte einwirft. Ist der Spieleinsatz, den der Spieler in das Unterhaltungsgerät geworfen hat, durch die Durchführung des Spieles verbraucht, und wurden keine Freispiele oder Freispielpunkte gewonnen, so ist das Spiel unterbrochen; der zuvor eingeworfene Spieleinsatz bleibt aber als Geldbetrag auf der Chipkarte gespeichert. Das Spiel mit die­ ser Chipkarte gilt erst dann als beendet, wenn der Spieler alle von ihm zuvor eingeworfenen und auf der Chipkarte gespeicherten Spieleinsätze wieder erstattet bekommen hat. Solange sich ein nicht ausgezahlter Spieleinsatz noch auf der Chipkarte befindet, kann der Spieler seinen Einsatz oder einen Teil davon zurücker­ halten, indem er auf dem an die Chipkarte angeschlossenen Unter­ haltungsgerät Freispiele oder Freispielpunkte gewinnt. Für den Teil des Spieles, für den Freispiele oder Freispielpunkte gewon­ nen wurden, ist kein Spieleinsatz erforderlich. Wurde dem Spie­ ler bereits sein gesamter Spieleinsatz zurückerstattet, und ge­ winnt der Spieler nachfolgend Freispiele, so sind diese weiteren Spiele umsonst. Jedoch hat der Spieler keine Möglichkeit, sich Freispiele oder entsprechende Punkte als Geldbetrag auszahlen zu lassen. Die Auszahlung bleibt in jedem Fall beschränkt auf den vom Spieler zuvor gezahlten Spielpreis.
Da nicht auszuschließen ist, daß sich über einen längeren Zeit­ raum für zahlreiche von dem Spieler getätigte Spieleinsätze auf seiner Chipkarte ein entsprechend hoher Gesamtbetrag angesammelt hat, der nicht auf einmal in Form der Einsatzrückgewähr ausge­ zahlt werden soll, kann es zweckmäßig sein, wenn bei einem Un­ terhaltungsgerät seine Rückzahleinrichtung so gesteuert wird, daß sie nur einen zuvor festgelegten Höchstbetrag auszahlt. In diesem Fall kann es einen zusätzlichen Spielanreiz bieten, wenn ein nach wahrgenommener Einsatzrückgewähr auf der Chipkarte ge­ gebenenfalls noch verbleibender Restbetrag aller gespeicherten Spieleinsätze in einem Sonderspeicher (Jackpot) gespeichert wird, dessen Rückzahleinrichtung nur bei Erreichen einer vorher festgelegten Sonderspielkonstellation aktivierbar ist.

Claims (4)

1. Verfahren zum Steuern des Spielablaufes von mit einem Kar­ tenleser ausgerüsteten Unterhaltungsgeräten ohne Gewinnmög­ lichkeit, unter Verwendung einer Chipkarte, auf die an ei­ nem Unterhaltungsgerät gewonnene Punkte umgebucht werden, dadurch gekennzeichnet,
daß jeder vom Spieler in ein Unterhaltungsgerät und gegebe­ nenfalls später in mit diesem gekoppelte weitere Unterhal­ tungsgeräte eingeworfene Geldbetrag als Spieleinsatz auf der in das jeweilige Unterhaltungsgerät einzuschiebenden Chipkarte gespeichert wird,
daß durch jedes Ingangsetzen des Unterhaltungsgerätes der eingeworfene Geldbetrag (Spieleinsatz) um den für dieses Unterhaltungsgerät vorgesehenen Spieleinsatz und damit die Spieldauer bzw. Spieleanzahl verringert werden,
daß bei Erreichen einer vorher festgelegten Spielkonstella­ tion (Gewinnmodus) das Unterhaltungsgerät ein Freispiel und/oder einen Geldgewinn anzeigt, die auf der Chipkarte in Form von Gewinnpunkten oder Geldbeträgen gespeichert wer­ den, und
daß bei Erreichen einer vorher festgelegten Spielkonstella­ tion (Auszahlmodus) eine Rückzahleinrichtung aktiviert und bei ihrer Betätigung so gesteuert wird, daß maximal die auf der Chipkarte gespeicherten Spieleinsätze ausgezahlt werden (Einsatzrückgewähr), wobei ein gegebenenfalls auf der Chip­ karte verbleibender, sich aus Gewinnpunkten oder gewonnenen Geldbeträgen früherer Gewinnmodi ergebender Überschuß nur ein kostenloses Weiterspielen auf einem der miteinander gekoppelten Unterhaltungsgeräte ermöglicht.
2. Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die auf der Chipkarte gespeicherten Geldbeträge und/oder Ge­ winnpunkte jeweils auf dem über die eingeschobene Chipkarte betätigten Unterhaltungsgeräte angezeigt werden.
3. Verfahren nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß die Einsatzrückgewähr auf einen zuvor festgelegten Höchstbetrag begrenzt wird.
4. Verfahren nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, daß ein nach wahrgenommener Einsatzrückgewähr auf der Chipkarte gegebenenfalls noch verbleibender Restbetrag aller gespei­ cherten Spieleinsätze in einem Sonderspeicher (Jackpot) gespeichert wird, dessen Rückzahleinrichtung nur bei Errei­ chen einer vorher festgelegten Sonderspielkonstellation aktivierbar ist.
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