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DE19925805C2 - Verfahren zum Betreiben einer Gruppe aus mindestens zwei geldbetätigten Spielgeräten - Google Patents

Verfahren zum Betreiben einer Gruppe aus mindestens zwei geldbetätigten Spielgeräten

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DE19925805C2
DE19925805C2 DE19925805A DE19925805A DE19925805C2 DE 19925805 C2 DE19925805 C2 DE 19925805C2 DE 19925805 A DE19925805 A DE 19925805A DE 19925805 A DE19925805 A DE 19925805A DE 19925805 C2 DE19925805 C2 DE 19925805C2
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DE
Germany
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money
game
bill
banknotes
coin
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Uwe Christiansen
Hans Joachim Pickhardt
Horst Niederlein
Dirk Schwerdling
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Loewen Entertainment GmbH
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LOEWEN AUTOMATEN GERHARD W SCHULZE GmbH
SCHULZE LOEWEN AUTOMATEN
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Publication date
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    • G07CHECKING-DEVICES
    • G07FCOIN-FREED OR LIKE APPARATUS
    • G07F17/00Coin-freed apparatus for hiring articles; Coin-freed facilities or services
    • G07F17/32Coin-freed apparatus for hiring articles; Coin-freed facilities or services for games, toys, sports, or amusements

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  • General Physics & Mathematics (AREA)
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Description

Die Erfindung bezieht sich auf ein Verfahren zum Betreiben einer Gruppe aus mindestens zwei geldbetätigten Spielgeräten mit münzwertindividuellen Stapelröhren und mit einer gemein­ samen Geldschein-Verarbeitungseinrichtung, die entweder in einem der Spielgeräte integriert oder räumlich getrennt zu den Spielgeräten angeordnet ist und bidirektional mit rech­ nergesteuerten Steuereinheiten der Spielgeräte in Verbindung steht, wobei die Bespielbarkeit eines der Spielgeräte tasten­ gesteuert ausgewählt wird.
Geldbetätigte Spielgeräte sind in den verschiedensten Ausfüh­ rungsformen bekannt. Diese umfassen in der Regel eine Symbol- Spieleinrichtung, die meistens drei Umlaufkörper besitzt, die als Walzen, Scheiben, Klappkarten-Karusselle oder dergleichen ausgebildet sein können. Auf der von außen durch Ablesefen­ ster einsehbaren Oberfläche tragen die Umlaufkörper Symbole. Nach Eingabe von Münzgeld oder Geldscheinen als Spieleinsatz wird ein Spiel gestartet und die Umlaufkörper werden nachein­ ander stillgesetzt. Nachdem alle Umlaufkörper zum Stillstand gekommen sind, gibt die in den Ablesefenstern angezeigte Sym­ bolkombination einen Gewinn oder Verlust an. In unterschied­ licher Höhe werden in der Regel Punkte- und/oder Sonderspiel­ gewinne mit gegenüber dem Normalspiel erhöhter Gewinnchance in Aussicht gestellt oder Geldgewinne erzielt, die als Münz­ geld ausgezahlt werden können.
Weiterhin weisen bekannte Spielgeräte häufig als Zusatzge­ winn-Spieleinrichtung eine Risiko-Spieleinrichtung auf. Bei der Durchführung eines Risikospiels erfolgt in der Regel eine Entscheidung über Erhöhung oder Totalverlust des eingesetzten Gewinns.
Darüber hinaus ist es bei Spielgeräten bekannt, den erzielten Gewinn mittels einer als Zusatzgewinn-Spieleinrichtung ausge­ bildeten Ausspieleinrichtung zu erhöhen oder zu erniedrigen. Hierbei ist jedoch üblicherweise kein Totalverlust des einge­ setzten Gewinns möglich.
Einen weiteren Spielanreiz mit zusätzlicher Gewinnmöglichkeit stellt eine Zusatzgewinn-Spieleinrichtung in Form einer Jack­ pot-Spieleinrichtung dar, in welcher in der Symbol-Spielein­ richtung oder Zusatzgewinn-Spieleinrichtung erzielte Geldwer­ te und/oder Sonderspiele bis zu einem Auslöseereignis kumu­ liert werden.
Aus der DE 36 41 806 A1 ist eine Einrichtung zum Geldwechseln in einer Spielstätte bekannt, in der eine Mehrzahl von Unter­ haltungsautomaten aufgestellt sind, die mit einer zentralen Steuereinheit verbunden sind, mit der die in den Steuerein­ heiten der Unterhaltungsautomaten vorhandenen Kreditaufzeich­ nungs- und Verwaltungseinheiten veränderbar sind. Hierbei sind in einer in einem gesonderten Gehäuse untergebrachten Steuereinrichtung die zentrale Steuereinheit sowie mindestens ein Geldscheinlesegerät mit zugehörigem Sammelbehälter zur Annahme, Prüfung und Geldwertermittlung angeordnet, wobei der ermittelte Geldwert von der zentralen Steuereinheit zu einem in der Steuereinrichtung vorbestimmbaren Unterhaltungsautoma­ ten rechnergesteuert übermittelt wird, dessen Steuereinheit entsprechend dem übermittelten Geldwert aus münzwertindividu­ ellen Stapelröhren Münzen freigibt. Die an einer zentralen Stelle in der Spielstätte aufgestellte Steuereinrichtung wird vom Aufsichtspersonal der Spielstätte bedient, d. h. ein zu wechselnder Geldschein wird von der Aufsicht in das Geld­ scheinlesegerät der Steuereinrichtung eingegeben und der Geldwert wird zu einem vorher bestimmten Unterhaltungsautoma­ ten übermittelt. Aus den münzwertindividuellen Münzstapelröh­ ren dieses Unterhaltungsautomaten wird dann von diesem selbsttätig das Wechselgeld ausgezahlt, von dem dann ein be­ stimmter Betrag zur Durchführung eines Spiels in die Münzprü­ feinrichtung eingeworfen werden kann. Durch die Eingabe eines Geldscheines ist also unmittelbar keine Bespielbarkeit eines Unterhaltungsautomaten zu erreichen, sondern nur ein reiner Geldwechselvorgang.
Ferner offenbart die DE 38 02 124 C2 einen Geldspielautomaten mit einer Münzprüfeinrichtung, der an eine in einem gesonder­ ten Gehäuse untergebrachte Steuereinheit mit einer einen Sam­ melbehälter umfassenden Prüfeinrichtung für papierene Zah­ lungsmittel für mehrere Geldspielautomaten angeschlossen ist. Die Steuereinheit weist Tasten zur Auswahl eines Geldspielau­ tomaten auf. Des weiteren ist das die Prüfeinrichtung aufneh­ mende Gehäuse neben dem Geldspielautomaten angeordnet. Über die Tasten wird die Bespielbarkeit des Geldspielautomaten und/oder eines oder mehrerer weiterer neben dem Gehäuse ange­ ordneter Geldspielautomaten bestimmt. Eine Geldscheinausgabe zur Auszahlung von Geldgewinnen ist hierbei nicht vorgesehen.
Weiterhin zeigt die DE 295 12 482 U1 eine Vorrichtung zum buchungstechnischen Betrieb von Autoamten, wie Unterhal­ tungsspielgeräten, Flippern und Warenverkaufsautomaten, mit oder ohne einer Münzgeld- und/oder Geldscheineingabeein­ richtung zur Inbetriebnahme des Automaten. Die Vorrichtung umfasst ein Chipkartenterminal mit einer Karteneingabe/Aus­ gabeeinheit für Chipkarten, ein Funktionstastenfeld mit Tasten zum Chipkartenauswurf, zum Aufbuchen von der Chip­ karte auf den Automaten und zum Abbuchen vom Automaten auf die Chipkarte, ein Display zur Funktions- und Kontenanzei­ ge, eine serielle Schnittstelle zum Auslesen von Daten aus dem Chipkartenterminal und zu dessen Einstellung und min­ destens einen Geräteadapter, mittels dem das Chipkartenter­ minal mit dem Automaten elektrisch leitend verbunden ist.
Schließlich zeigt die DE 197 26 458 A1 ein münzbetätigtes Spielgerät, bei dem als Vorrichtung zur Ausgabe von Zah­ lungsmitteln einer Wertigkeit ein Münzhopper für Münzen ei­ ner Wertigkeit und/oder eine Geldscheinausgabevorrichtung zur Ausgabe von Geldscheinen einer Wertigkeit vorgesehen sind. Dabei sind von den als gültig anerkannten Zahlungs­ mitteln nur Zahlungsmittel einer Wertigkeit in Form von Münzen und/oder Geldscheinen der Vorrichtung zur Ausgabe dieser Zahlungsmittel zuführbar.
Es ist Aufgabe der Erfindung, ein Verfahren zum Betreiben ei­ ner Gruppe aus mindestens zwei geldbetätigten Spielgeräten der eingangs genannten Art zu schaffen, das eine variable Auszahlung von Geldbeträgen in Münzen und/oder Geldscheinen ermöglicht.
Erfindungsgemäß wird die Aufgabe dadurch gelöst, daß bei Be­ endigung eines Spiels ein verbleibender Geldbetrag rechner- oder tastengesteuert wahlweise in Münzgeld am jeweiligen Spielgerät und/oder in Geldscheinen über einen Geldscheinaus­ geber der Geldschein-Verarbeitungseinrichtung ausgegeben wird.
Bei einem genügenden Vorrat an Geldscheinen und Münzen wird sonach der auszuzahlende Geldbetrag in einer entsprechenden Anzahl an Geldscheinen und Münzen oder nur in Münzen ausgege­ ben. Stehen nicht genügend Geldscheine zur Verfügung, so wird der Geldbetrag nur in Münzen an dem entsprechenden Spielgerät ausgezahlt. Falls in einem entsprechenden Spielgerät nicht genügend Münzen zur Auszahlung bereitstehen, so wird dessen Spielbereitschaft gesperrt.
Bei einer vorteilhaften Ausgestaltung des erfindungsgemäßen Verfahrens wird die Eingabe von Geldscheinen über eine Geld­ scheineingabe der Geldschein-Verarbeitungseinrichtung vorge­ nommen und der entsprechende Geldbetrag tastengesteuert in das eine oder andere Spielgerät übertragen. Hat der Spieler also einen Geldschein bestimmter Wertigkeit in die Geld­ scheineingabe eingeschoben und eines der Spielgeräte zur Be­ spielung ausgewählt, betätigt er eine bestimmte Taste, wo­ durch der dem Geldschein entsprechende Geldwert in das ausge­ wählte Spielgerät überführt wird. Dadurch wird das Spielgerät in Spielbereitschaft gesetzt und das Spiel kann beginnen.
Will nun der Spieler das Spiel beenden, so kann er sich einen verbleibender Restgeldbetrag und/oder angesammelte Gewinnbe­ träge wahlweise in Form von Münzgeld am jeweiligen Spielgerät oder in Form von Geldscheinen aus dem Geldscheinausgeber der Geldschein-Verarbeitungseinrichtung ausgeben lassen. Dadurch muß der Spieler nicht mehr zwangsläufig große Mengen von Münzgeld übernehmen, was häufig als störend empfunden wird.
Nach einer weiteren Ausbildung der erfindungsgemäßen Lösung erfolgt die Übertragung des Geldbetrages des eingegebenen Geldscheines und/oder die Auswahl der Bespielbarkeit eines der Spielgeräte und/oder die Ausgabe eines verbleibenden Geldbetrages bei Beendigung des Spiels durch an der Geld­ schein-Verarbeitungseinrichtung angeordnete Tasten. Diese Ta­ sten können jeweils einer Funktion bzw. einem Spielgerät zu­ geordnet oder als Multifunktionstasten ausgebildet sein. Auf jeden Fall hat der Spieler immer selbst Einfluß auf die vor­ genannten Funktionen und bestimmt somit weitestgehend den Spielverlauf.
Bei einer alternativen Weiterbildung der Erfindung erfolgt die Übertragung des Geldbetrages des eingegebenen Geldschei­ nes und/oder die Auswahl der Bespielbarkeit eines der Spiel­ geräte und/oder die Ausgabe eines verbleibenden Geldbetrages bei Beendigung des Spiels durch an diesem Spielgerät angeord­ nete Tasten. Dadurch wird der Spieler in die Lage versetzt, die jeweilige Funktion direkt an dem von ihm ausgewählten Spielgerät auszuführen bzw. auszulösen.
Um die Übersichtlichkeit über die meistens ohnehin relativ große Zahl von Tasten am Spielgerät zu erhalten, erfolgt zweckmäßigerweise die Übertragung des Geldbetrages des einge­ gebenen Geldscheines und/oder die Auswahl der Bespielbarkeit eines der Spielgeräte und/oder die Ausgabe eines verbleiben­ den Geldbetrages bei Beendigung des Spiels durch den Spiel­ einrichtungen des Spielgerätes zugeordnete, als Multifunkti­ onstasten ausgebildete Tasten. Dies können beispielsweise die Nachstart- bzw. Stopptasten für die Umlaufkörper der Symbol- Spieleinrichtung oder die Risikotasten für die Risiko- Spieleinrichtung sein.
Bei einer weiteren Ausgestaltung der erfindungsgemäßen Lösung werden der in ein Spielgerät zu übertragende Geldbetrag und/oder das zur Bespielung ausgewählte Spielgerät und/oder der bei Spielende auszugebende Geldbetrag in einer Anzeige­ einrichtung an der Geldschein-Verarbeitungseinrichtung und/oder zumindest einem der Spielgeräte optisch angezeigt. Dadurch wird der Spieler immer über die jeweils ausgelöste Funktion und den dieser Funktion zugeordneten Geldwertbetrag informiert und kann sonach seine Spielstrategie und den Spielverlauf entsprechend darauf einstellen.
Des weiteren kann vorgesehen werden, daß nach Eingabe eines Geldscheins in die Geldschein-Verarbeitungseinrichtung ta­ stengesteuert ein Wechselvorgang in Geldscheine niedriger Wertigkeit und/oder Münzgeld ausgelöst wird. Dadurch kann die Geldschein-Verarbeitungseinrichtung als reine Geldwechselein­ richtung benutzt werden.
Andererseits kann es erwünscht sein, daß die Geldschein- Verarbeitungseinrichtung zwar einerseits zum Geldwechseln ge­ nutzt aber andererseits nicht nur zum Zecke des Geldschein­ wechselns verwendet wird. Um eine Zweckentfremdung als reine Geldwechseleinrichtung zu verhindern, erfolgt nach Eingabe eines Geldscheins in die Geldschein-Verarbeitungseinrichtung erst nach Ablauf einer bestimmten Zeit und/oder einer be­ stimmten Spieleanzahl eine Rückgabe von Geldscheinen niedri­ gerer Wertigkeit und Münzgeld.
Gibt der Spieler einen Geldschein in die Geldschein-Verar­ beitungseinrichtung ein und wird die Echtheit des Geldscheins im Geldscheinprüfer festgestellt, so wird erst nach einem be­ stimmten Zeitablauf, beispielsweise von 15 Minuten, die Mög­ lichkeit gegeben, den eingegebenen Geldschein in Geldscheine niedrigerer Wertigkeit bzw. Münzen umzutauschen. Der Spieler wird in der Regel nicht geneigt sein, allein mit der Absicht, einen Geldschein zu wechseln, die relativ lange Zeitdauer ab­ zuwarten, bis der Geldwechsel möglich ist und erfolgen kann. Insofern wird ein schneller reiner Geldwechsel unterbunden.
Die Rückgabe von Geldscheinen niedrigerer Wertigkeit bzw. Münzen kann auch in Abhängigkeit von einer bestimmten Anzahl von zu absolvierenden Spielen erfolgen, indem der Spieler nach der Eingabe des Geldscheins in die Geldschein-Verarbei­ tungseinrichtung erst eine Anzahl von Spielen, beispielsweise 20 Spiele, absolvieren muß. Selbstverständlich wird bei die­ sen zu absolvierenden Spielen der jeweilige Spieleinsatz vom Wert des eingegebenen Geldscheins abgebucht. Erst nach Ablauf der bestimmten Spieleanzahl wird der verbliebene Restwert, gegebenenfalls unter Hinzufügung des innerhalb dieser be­ stimmten Spieleanzahl erzielten Gewinns, als Restgeld in Form von Geldscheinen und/oder Münzen ausgegeben.
Bei einer Weiterbildung der Erfindung wird nach einer ersten Variante bei getrennter Rückgabe von Münzgeld und Geldschei­ nen zuerst das Münzgeld ausgegeben und nachfolgend optisch und/oder akustisch angezeigt, daß die Geldscheine entweder am Spielgerät oder am Geldscheinausgeber der zentralen Geld­ schein-Verarbeitungseinrichtung ausgegeben werden. Alternativ dazu werden zuerst die Geldscheine ausgegeben und nachfolgend optisch und/oder akustisch angezeigt, daß das Münzgeld entwe­ der am Spielgerät oder am Geldscheinausgeber der zentralen Geldschein-Verarbeitungseinrichtung ausgegeben wird.
Die Verfahrensweise der Ausgabe von Zahlungsmitteln kann un­ terschiedlich sein und ist vom Aufbau des jeweiligen Spielge­ rätes bzw. der Gruppe von Spielgerät abhängig. Demgemäß er­ folgt die Ausgabe von Geldscheinen am bespielten Spielgerät mit einem Geldscheinausgeber automatisch nach oder vor der Ausgabe von Münzgeld. Andererseits erfolgt die Ausgabe von Geldscheinen am bespielten Spielgerät ohne Geldscheinausgeber an einem anderen Spielgerät, wobei die Ausgabe optisch und/oder akustisch an beiden Spielgeräten signalisiert wird.
Der der Erfindung zugrunde liegende Gedanke wird in der nach­ folgenden Beschreibung anhand von zwei Ausführungsbeispielen, die in den Zeichnungen dargestellt sind, näher erläutert. Es zeigen:
Fig. 1 eine Vorderansicht einer nach dem erfindungsgemäßen Verfahren betriebenen Gruppen aus mehreren geldbe­ tätigten Spielgeräten und
Fig. 2 eine Vorderansicht einer Gruppe aus mehreren geld­ betätigten Spielgeräten in einer alternativen Aus­ führungsform.
Eine Gruppe 1 besteht gemäß den Fig. 1 und 2 aus drei Spiel­ geräten 2, 3 und 4, die jeweils unterschiedlich ausgestaltet sind. Das Spielgerät 2 umfaßt eine Symbol-Spieleinrichtung 5 mit scheibenförmigen Umlaufkörpern 6, die Symbole 7 aufwei­ sen. In Ablesefenstern 8 wird eine Symbolkombination ange­ zeigt. Mittels Nachstart- bzw. Stopptasten 9 kann jeweils der dieser zugeordnete Umlaufkörper 6 nachgestartet oder vorzei­ tig angehalten werden. Ein Spiel kann durch Einwurf von Münz­ geld in einen Münzeinwurf 10 einer Münzen-Verarbeitungsein­ richtung 1 ausgelöst werden. Über eine münzwertindividuellen Stapelröhren zugeordnete Münzausgabe 11 werden erzielte Geld­ gewinne und Restgeld in Form von Münzen ausgegeben.
Bei dem Spielgerät 3 besteht die Symbol-Spieleinrichtung 5 aus drei nebeneinander angeordneten walzenförmigen Umlaufkör­ pern 6. Das Spielgerät 4 umfaßt wiederum eine Symbol-Spiel­ einrichtung 5 mit scheibenförmigen Umlaufkörpern 6 und be­ sitzt weiterhin zwei Risiko-Spieleinrichtungen 12 und 13, in denen eine in der Symbol-Spieleinrichtung 5 erzielter Gewinn unter Gefahr des Verlustes riskiert werden kann. Die Spie­ lablauf-Steuerung eines jeden Spielgerätes 2, 3, und 4 er­ folgt jeweils durch eine Steuereinheit 14 im entsprechenden Spielgerät 2, 3, und 4.
Bei der Gruppe 1 von Spielgeräten nach Fig. 1 ist in das Spielgerät 2 eine zentrale Geldschein-Verarbeitungseinrich­ tung 15, die Geldscheine unterschiedlicher Wertigkeit anneh­ men kann, integriert. Diese besteht aus einer Geldscheinein­ gabe 16, einem darunter befindlichen Geldscheinprüfer 17 und nachgeordnetem Geldscheinausgeber 18 mit einem Geldscheinaus­ gabefach 19. Die zentrale Geldschein-Verarbeitungseinrichtung 15 ist mit der Steuereinheit 14 des Spielgerätes 2 und diese wiederum mit der Steuereinheit 14 des Spielgerätes 3 bidirek­ tional verbunden. Optional kann das in strichlierten Linien dargestellte Spielgerät 4 - oder auch weitere nicht gezeigte Spielgeräte - bidirektional mit der Steuereinheit 14 des Spielgerätes 3 verbunden sein.
Gibt der Spieler einen Geldschein in die Geldscheineingabe 16 der zentralen Geldschein-Verarbeitungseinrichtung 15 ein, wird der Geldschein durch den Geldscheinprüfer 17 auf Echt­ heit überprüft. Wird der Geldschein als echt erkannt, kann der Spieler durch Betätigung einer der den Umlaufkörpern 6 der Symbol-Spieleinrichtung 5 des Spielgerätes 2 zugeordne­ ten, als multifunktionstasten ausgebildeten Nachstart- bzw. Stopptasten 9 bestimmen, ob er das Spielgerät 2, 3 oder 4 be­ spielen will. Dabei wird in einer Anzeigeeinrichtung 20 der dem eingeworfenen Geldschein entsprechende Geldbetrag ange­ zeigt, der in das vom Spieler ausgewählte Spielgerät 2, 3 oder 4 übertragen wird. In einer weiteren Anzeigeeinrichtung 21 wird der jeweilige Restgeldbetrag bzw. Gewinngeldbetrag während des Spielverlaufes und bei Spielende angezeigt. Will der Spieler das Spiel beenden, betätigt er eine bestimmte Multifunktionstaste 9 am ausgewählten Spielgerät 2, 3 oder 4 wobei er durch Auswahl der bestimmten Multifunktionstaste 9 wählen kann, ob der in der Anzeigeeinrichtung 21 des jeweili­ gen Spielgerätes 2, 3 oder 4 angezeigte auszuzahlende Geldbe­ trag in Form von Münzgeld in die Münzausgabe 11 und/oder in Form von Geldscheinen vom Geldscheinausgeber 17 über das Geldscheinausgabefach 18 ausgegeben werden soll.
Die Ausführungsform der Gruppe 1 von Spielgeräten 2, 3, 4 nach Fig. 2 unterscheidet sich von der nach Fig. 1 dadurch, daß die zentrale Geldschein-Verarbeitungseinrichtung 15 neben einem der Spielgeräte 2 oder 3 angeordnet ist. Hierbei sind die Geldschein-Verarbeitungseinrichtung 15 und die Steuerein­ heiten 14 der Spielgeräte 2 und 3 - gegebenenfalls auch das Spielgerät 4 und weitere nicht dargestellte Spielgeräte - bi­ direktional miteinander verbunden. Die Anzeigeeinrichtung 20 für den in eine Spielgerät 2, 3 oder 4 zu übertragenden Geld­ betrag und die Anzeigeeinrichtung 21 für einen auszuzahlenden Geldbetrag sind nur an der zentralen Geldschein-Verarbei­ tungseinrichtung 15 angeordnet. Weiterhin weist die Geld­ schein-Verarbeitungseinrichtung 15 Funktionstasten 22 zur Übertragung des Geldbetrages des eingegebenen Geldscheines, die Auswahl der Bespielbarkeit eines der Spielgeräte 2, 3, 4 bzw. die Ausgabe eines verbleibenden Geldbetrages bei Beendi­ gung des Spiels auf.
Soll die Gruppe von Spielgeräten 2, 3, 4 als Geldwechsler ge­ nutzt werden, so prüft die zentrale Geldschein-Verarbeitungs­ einrichtung 15 bei Eingabe und Annahme des auf Echtheit ge­ prüften Geldscheins, ob der Spieler einen reinen Wechselvor­ gang vornehmen will, indem festgestellt wird, ob der Spieler einen gewissen Zeitablauf abwartet oder eine bestimmte vorge­ gebene Spieleanzahl absolviert. Tut er das nicht, wird die Rückgabe von Geldscheinen niedrigerer Wertigkeit oder Münz­ geld gesperrt und der Kunde erhält seinen eingegebenen Geld­ schein zurück.
Wartet er hingegen die vorbestimmte Zeitdauer ab oder absol­ vierte er eine bestimmte Anzahl von Spielen an einem der Spielgeräte 2, 3 oder 4, wird die Rückgabe von Geldscheinen niedrigerer Wertigkeit und Münzgeld freigegeben und es er­ folgt eine entsprechende Auszahlung entweder in Form von Münzgeld in der Münzausgabe 11 oder in Form von Geldscheinen vom Geldscheinausgeber 18 über das Geldscheinausgabefach 19.
Je nach Ausbildung der einzelnen Spielgeräte 2, 3, 4, bzw. der Zusammenstellung der Gruppe von Spielgeräten kann eine getrennte Rückgabe von Münzgeld und Geldscheinen vorgesehen werden. Dementsprechend wird z. B. zuerst das Münzgeld ausge­ geben. Nachfolgend erfolgt ein optischer und/oder akustischer Hinweis in einer Anzeigeeinrichtung 23, daß die Geldscheine entweder am Spielgerät 2, 3, 4 oder am Geldscheinausgeber 18 der zentralen Geldschein-Verarbeitungseinrichtung 15 ausgege­ ben werden. Die Anzeigeeinrichtung 23 besteht beispielsweise aus einer Vielzahl von Leuchtelementen, die an der zentralen Geldschein-Verarbeitungseinrichtung 15 angeordnet sind, wobei jeweils ein Leuchtelement einem bestimmten Spielgerät 2, 3, 4 zugeordnet ist. Dadurch kann der Spieler leicht erkennen, an welchem Gerät die Auszahlung vorgenommen wird. Analog gestal­ tet sich der Auszahlungsvorgang, wenn zuerst die Geldscheine ausgegeben werden und nachfolgend optisch und/oder akustisch angezeigt wird, daß das Münzgeld entweder am Spielgerät 2, 3, 4 oder am Geldscheinausgeber 18 der zentralen Geldschein- Verarbeitungseinrichtung 15 ausgegeben wird.
Gleichfalls in Abhängigkeit von der Gestaltung der Gruppe von Spielgeräten 2, 3, 4 kann die Ausgabe von Münzgeld und Geld­ scheinen unterschiedlich vorgenommen werden. Weist das be­ spielte Spielgerät 2, 3 bzw. 4 einen Geldscheinausgeber 18 auf, erfolgt sonach die Ausgabe von Geldscheinen am bespiel­ ten Spielgerät 2, 3 bzw. 4 automatisch nach oder vor der Aus­ gabe von Münzgeld. Fehlt jedoch ein Geldscheinausgeber 18 am bespielten Spielgerät 2, 3 bzw. 4, erfolgt die Ausgabe von Geldscheinen an einem anderen Spielgerät 2, 3 bzw. 4, wobei die Ausgabe optisch und/oder akustisch an beiden Spielgeräten 2, 3, 4 signalisiert wird.
Liste der Bezugszeichen
1
Gruppe
2
Spielgerät
3
Spielgerät
4
Spielgerät
5
Symbol-Spieleinrichtung
6
Umlaufkörper
7
Symbole
8
Ablesefenster
9
Nachstart/Stopptaste
10
Münzeinwurf
11
Münzausgabe
12
Risiko-Spieleinrichtung
13
Risiko-Spieleinrichtung
14
Steuereinheit
15
Geldschein-Verarbeitungseinrichtung
16
Geldscheineingabe
17
Geldscheinprüfer
18
Geldscheinausgeber
19
Geldscheinausgabefach
20
Anzeigeeinrichtung
21
Anzeigeeinrichtung
22
Funktionstasten
23
Anzeigeeinrichtung

Claims (12)

1. Verfahren zum Betreiben einer Gruppe aus mindestens zwei geldbetätigten Spielgeräten (2, 3, 4) mit münzwertindi­ viduellen Stapelröhren und mit einer gemeinsamen Geld­ schein-Verarbeitungseinrichtung (15), die entweder in einem der Spielgeräte (2, 3, 4) integriert oder räumlich getrennt zu den Spielgeräten (2, 3, 4) angeordnet ist und bidirektional mit rechnergesteuerten Steuereinheiten (14) der Spielgeräte (2, 3, 4) in Verbindung steht, wo­ bei die Bespielbarkeit eines der Spielgeräte (2, 3, 4) tastengesteuert ausgewählt wird, dadurch gekennzeichnet, daß bei Beendigung eines Spiels ein verbleibender Geld­ betrag rechner- oder tastengesteuert wahlweise in Münz­ geld am jeweiligen Spielgerät (2, 3, 4) und/oder in Geldscheinen über einen Geldscheinausgeber (18) der Geldschein-Verarbeitungseinrichtung (15) ausgegeben wird.
2. Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Eingabe von Geldscheinen über eine Geldscheineingabe (16) der Geldschein-Verarbeitungseinrichtung (15) vorge­ nommen und der entsprechende Geldbetrag tastengesteuert in das eine oder andere Spielgerät (2, 3, 4) übertragen wird.
3. Verfahren nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeich­ net, daß die Übertragung des Geldbetrages des eingegebe­ nen Geldscheines und/oder die Auswahl der Bespielbarkeit eines der Spielgeräte (2, 3, 4) und/oder die Ausgabe ei­ nes verbleibenden Geldbetrages bei Beendigung des Spiels durch an der Geldschein-Verarbeitungseinrichtung (15) angeordnete Tasten (22) erfolgt.
4. Verfahren nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeich­ net, daß die Übertragung des Geldbetrages des eingegebe­ nen Geldscheines und/oder die Auswahl der Bespielbarkeit eines der Spielgeräte (2, 3, 4) und/oder die Ausgabe ei­ nes verbleibenden Geldbetrages bei Beendigung des Spiels durch an diesem Spielgerät (2, 3, 4) angeordnete Tasten erfolgt.
5. Verfahren nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, daß die Übertragung des Geldbetrages des eingegebenen Geld­ scheines und/oder die Auswahl der Bespielbarkeit eines der Spielgeräte (2, 3, 4) und/oder die Ausgabe eines verbleibenden Geldbetrages bei Beendigung des Spiels durch den Spieleinrichtungen (5, 12, 13) des Spielgerä­ tes (2, 3, 4) zugeordnete, als Multifunktionstasten aus­ gebildete Tasten (9) erfolgt.
6. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch ge­ kennzeichnet, daß der in ein Spielgerät (2, 3, 4) zu übertragende Geldbetrag und/oder das zur Bespielung aus­ gewählte Spielgerät (2, 3, 4) und/oder der bei Spielende auszugebende Geldbetrag in einer Anzeigeeinrichtung (20, 21) an der Geldschein-Verarbeitungseinrichtung (15) und/oder zumindest einem der Spielgeräte (2, 3, 4) op­ tisch angezeigt werden.
7. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch ge­ kennzeichnet, daß nach Eingabe eines Geldscheins in die Geldschein-Verarbeitungseinrichtung (15) tastengesteuert ein Wechselvorgang in Geldscheine niedrigerer Wertigkeit und/oder Münzgeld ausgelöst wird.
8. Verfahren nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, daß nach Eingabe eines Geldscheins in die Geldschein- Verarbeitungseinrichtung (15) erst nach Ablauf einer be­ stimmten Zeit und/oder einer bestimmten Spieleanzahl ei­ ne Rückgabe von Geldscheinen niedrigerer Wertigkeit und Münzgeld erfolgt.
9. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 8, dadurch ge­ kennzeichnet, daß bei getrennter Rückgabe von Münzgeld und Geldscheinen zuerst das Münzgeld ausgegeben und nachfolgend optisch und/oder akustisch angezeigt wird, daß die Geldscheine entweder am Spielgerät (2, 3, 4) oder am Geldscheinausgeber (18) der zentralen Geld­ schein-Verarbeitungseinrichtung (15) ausgegeben werden.
10. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 8, dadurch ge­ kennzeichnet, daß bei getrennter Rückgabe von Münzgeld und Geldscheinen zuerst die Geldscheine ausgegeben und nachfolgend optisch und/oder akustisch angezeigt wird, daß das Münzgeld entweder am Spielgerät (2, 3, 4) oder am Geldscheinausgeber (18) der zentralen Geldschein- Verarbeitungseinrichtung (15) ausgegeben wird.
11. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 10, dadurch ge­ kennzeichnet, daß die Ausgabe von Geldscheinen am be­ spielten Spielgerät (2, 3, 4) mit einem Geldscheinausge­ ber (18) automatisch nach oder vor der Ausgabe von Münz­ geld erfolgt.
12. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 10, dadurch ge­ kennzeichnet, daß die Ausgabe von Geldscheinen am be­ spielten Spielgerät (2, 3, 4) ohne Geldscheinausgeber (18) an einem anderen Spielgerät (2, 3, 4) erfolgt, wo­ bei die Ausgabe optisch und/oder akustisch an beiden Spielgeräten (2, 3, 4) signalisiert wird.
DE19925805A 1999-02-23 1999-06-07 Verfahren zum Betreiben einer Gruppe aus mindestens zwei geldbetätigten Spielgeräten Expired - Fee Related DE19925805C2 (de)

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