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DE10040221A1 - Verfahren zur Gewinnausgabe bei einem Unterhaltungsspielgerät - Google Patents

Verfahren zur Gewinnausgabe bei einem Unterhaltungsspielgerät

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Publication number
DE10040221A1
DE10040221A1 DE2000140221 DE10040221A DE10040221A1 DE 10040221 A1 DE10040221 A1 DE 10040221A1 DE 2000140221 DE2000140221 DE 2000140221 DE 10040221 A DE10040221 A DE 10040221A DE 10040221 A1 DE10040221 A1 DE 10040221A1
Authority
DE
Germany
Prior art keywords
winnings
money
player
tokens
entertainment game
Prior art date
Legal status (The legal status is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the status listed.)
Ceased
Application number
DE2000140221
Other languages
English (en)
Inventor
Lutz Bernhard Albrecht
Current Assignee (The listed assignees may be inaccurate. Google has not performed a legal analysis and makes no representation or warranty as to the accuracy of the list.)
Bally Wulff Games and Entertainment GmbH
Original Assignee
Bally Wulff Automaten GmbH
Priority date (The priority date is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the date listed.)
Filing date
Publication date
Application filed by Bally Wulff Automaten GmbH filed Critical Bally Wulff Automaten GmbH
Priority to DE2000140221 priority Critical patent/DE10040221A1/de
Publication of DE10040221A1 publication Critical patent/DE10040221A1/de
Ceased legal-status Critical Current

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    • GPHYSICS
    • G07CHECKING-DEVICES
    • G07FCOIN-FREED OR LIKE APPARATUS
    • G07F17/00Coin-freed apparatus for hiring articles; Coin-freed facilities or services
    • G07F17/32Coin-freed apparatus for hiring articles; Coin-freed facilities or services for games, toys, sports, or amusements
    • G07F17/3244Payment aspects of a gaming system, e.g. payment schemes, setting payout ratio, bonus or consolation prizes
    • G07F17/3248Payment aspects of a gaming system, e.g. payment schemes, setting payout ratio, bonus or consolation prizes involving non-monetary media of fixed value, e.g. casino chips of fixed value
    • GPHYSICS
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    • G07FCOIN-FREED OR LIKE APPARATUS
    • G07F5/00Coin-actuated mechanisms; Interlocks
    • G07F5/24Coin-actuated mechanisms; Interlocks with change-giving

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  • Physics & Mathematics (AREA)
  • General Physics & Mathematics (AREA)
  • Slot Machines And Peripheral Devices (AREA)

Abstract

Die vorliegende Erfindung betrifft ein Verfahren zur Gewinnausgabe bei einem Unterhaltungsspielgerät. DOLLAR A Die Aufgabe der Erfindung besteht darin, ein Verfahren zur Gewinnausgabe bei einem Unterhaltungsspielgerät vorzuschlagen, mittels welchem zunächst Weiterspielmarken als Gewinn und/oder Restguthaben ausgegeben werden, diese dann aber unter Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften bis zur Höhe der als Spieleinsatz eingesetzten Zahlungsmittel in Geld zurückgewährt werden können. DOLLAR A Die erfindungsgemäße Lösung zeichnet sich dadurch aus, dass auf einer spielerbezogenen Identifizierungsvorrichtung und/oder den Mitteln zur Datenspeicherung im Unterhaltungsspielgerät, die in Form von Geld eingesetzten Beträge spielerbezogen auf entsprechende "Konten" aufsummiert speicherbar sind und dass nachfolgend erzielte Gewinne maximal bis zur Höhe der aufsummiert gespeicherten Geldbeträge auch wieder in Form von Geld und die den aufsummiert gespeicherten Geldbetrag über überschreitenden Gewinne ausschließlich in Form von Weiterspielmarken auszahlbar sind. DOLLAR A Vorteilhafte Weiterbildungen dieser erfindungsgemäßen Grundidee sind in den Unteransprüchen aufgezeigt.

Description

Die vorliegende Erfindung betrifft ein Verfahren zur Gewinnausgabe bei einem Unterhaltungsspielgerät nach dem Oberbegriff des Hauptanspruches, wobei dieses Unterhaltungsspielgerät wahlweise mittels Geld in Form von Münzen oder Geldscheinen, oder mittels Weiterspielmarken in Betrieb zu setzen ist, eine zentrale Steuereinheit, Mittel zur Datenspeicherung sowie mindestens eine Vorrichtung zur Prüfung, Bewertung und Speicherung der eingegebenen Zahlungsmittel in Form von Geld oder Weiterspielmarken aufweist.
Aus dem Stand der Technik sind eine Vielzahl von Lösungen für sogenannte Geldgewinnspielgeräte bekannt, welche üblicherweise Vorrichtungen zur Auszahlung von Restguthaben und/oder Gewinnen in Form von Münzen unterschiedlicher Wertigkeit aufweisen. Hierzu kann vom Spieler eine front­ seitig vorgesehene Taste betätigt werden, wodurch diese Auszahlvorrich­ tungen aktiviert werden. Während dieser Auszahlung werden die dem Rest­ guthaben und/oder der gespeicherten Gewinnen zugeordneten Speicher entsprechend dem ausgezahlten Betrag solange dekrementiert, bis sie den Wert Null aufweisen.
Weiterhin sind Spielautomaten bekannt, welche als Unterhaltungsautomaten bezeichnet werden. Diese unterscheiden sich von den zuvor beschriebenen Geldgewinnspielgeräten dadurch, dass sie nicht über die Möglichkeit einer Auszahlung von Restguthaben und 1 oder Gewinnen in Form von Geld ver­ fügen. Hier können Gewinne oftmals in Form von Weiterspielmarken (Token) oder Medaillen ausgeben werden. Um den Spieler an derartigen Unterhaltungsautomaten einen gewissen Anreiz für das Spielen zu liefern, sind die Bedingungen zur Ausgabe dieser Token oder Medaillen so gestaltet, dass sie nur mit einer wirtschaftlich vertretbaren Häufigkeit erfüllt werden können. Nachteilig ist hierbei, dass dem Spieler weder Gewinne noch sein Restguthaben, welches bei Abbruch der Bespielung möglicherweise noch vorhanden ist, in Form von Geld aus- bzw. zurückgezahlt werden kann.
Weiterhin ist es aus dem Stand der Technik (DE 43 38 961 A1) bekannt, neben der Gewinnauszahlung auch eine Ausgabe von Weiterspielmarken (Token) vorzusehen. Nach dieser Lösung sollen diese Weiterspielmarken beispielsweise die Anzahl der gewonnenen Sonderspiele (= Spiele mit erhöhter Gewinnwahrscheinlichkeit) symbolisieren, die zu einem späteren Zeitpunkt erneut in einen solchen Spielautomaten eingegeben werden kön­ nen. Dies gestattet die freie Wahl des Zeitpunktes, wann diese Sonderspiele abgespielt werden sollen. Eine wahlweise Rückgewähr von Guthaben und/oder Gewinnen in Form von Geld oder Weiterspielmarken ist hier jedoch nicht vorgesehen.
Aus der Lösung G 295 07 415 ist es wiederum bekannt, den Weiterspielmar­ ken eine veränderliche Wertigkeit zuzuordnen. So kann ein solcher Token bei seiner Ausgabe einen Wert von beispielsweise 100 gewonnenen Spiel­ punkten symbolisieren. Wird dieser Token zu einem späteren Zeitpunkt erneut in einen solchen Spielautomaten als Spieleinsatz eingegeben, so wird sein Wert neu bestimmt, so dass er nun beispielsweise 120 Spielpunkte sym­ bolisiert. Auch hier ist eine wahlweise Rückgewähr von Guthaben und/oder Gewinnen in Form von Geld oder Weiterspielmarken ist hier jedoch nicht vorgesehen.
Sofern Weiterspielmarken als Gewinn ausgegeben werden, ist es gesetzlich untersagt, diese direkt in Geld zu wechseln, da hiermit der Tatbestand des illegalen Glücksspiels erfüllt werden würde. Dies wiederum birgt den Nach­ teil in sich, dass einem Spieler im Ergebnis einer erfolgreichen Spielserie möglicherweise eine Vielzahl von Weiterspielmarken ausgezahlt werden, die er ausschließlich zum erneuten Spieleinsatz an derartigen Automaten ein­ setzen kann. Für alle anderen Formen möglicher Verwendungszwecke sind diese Weiterspielmarken jedoch ohne einen erkennbaren Wert.
Unter Vermeidung dieser Nachteile des Standes der Technik besteht die Aufgabe der Erfindung darin, ein Verfahren zur Gewinnausgabe bei einem Unterhaltungsspielgerät vorzuschlagen, mittels welchem zunächst Weiter­ spielmarken als Gewinn und/oder Restguthaben ausgegeben werden, diese dann aber unter Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften bis zur Höhe der als Spieleinsatz eingesetzten Zahlungsmittel in Geld zurückgewährt werden können.
Erfindungsgemäß wird diese Aufgabe durch die kennzeichnenden Merkmale des Hauptanspruches in Verbindung mit den Merkmalen des Oberbegriffs gelöst. Vorteilhafte Weiterbildungen sind in den Unteransprüchen aufgezeigt.
Die erfindungsgemäße Lösung zeichnet sich dadurch aus, dass auf einer spielerbezogenen Identifizierungsvorrichtung und/oder den Mitteln zur Datenspeicherung im Unterhaltungsspielgerät, die in Form von Geld einge­ setzten Beträge spielerbezogen auf entsprechenden "Konten" aufsummiert speicherbar sind und dass nachfolgend erzielte Gewinne maximal bis zur Höhe der aufsummiert gespeicherten Geldbeträge auch wieder in Form von Geld und die den aufsummiert gespeicherten Geldbetrag überschreitenden Gewinne ausschließlich in Form von Weiterspielmarken auszahlbar sind.
Gemäß einer ersten vorteilhaften Weiterbildung kann vorgesehen sein, dass die spielerbezogenen Identifizierungsvorrichtung als Chip-Karte ausgebildet ist, wobei die zentrale Steuereinheit des Unterhaltungsspielgerätes mit einem Chip-Kartenleser in Wirkverbindung steht.
Nach einer zweiten vorteilhaften Weiterbildung kann vorgesehen sein, dass die spielerbezogenen Identifizierungsvorrichtung als Vorrichtung zur Code­ eingabe ausgebildet ist, die mit der zentralen Steuereinheit des Unterhal­ tungsspielgerätes in Wirkverbindung steht.
Eine weitere vorteilhafte Ausgestaltung der erfindungsgemäßen Grundidee kann darin bestehen, dass die spielerbezogenen Identifizierungsvorrichtung als Vorrichtung zur Fingerabdruckerkennung des Spielers ausgebildet ist, die mit der zentralen Steuereinheit des Unterhaltungsspielgerätes in Wirkverbin­ dung steht.
Nachfolgend soll die erfindungsgemäße Lösung an Hand eines Ausführungs­ beispieles näher beschrieben und erläutert werden.
Ausgangspunkt bildet hierbei ein Unterhaltungsspielgerät, welches gemäß eines festgelegten Gewinnplanes die Möglichkeit des Gewinns von Weiter­ spielmarken bietet. Hierbei kann beispielsweise auch vorgesehen sein, dass die erzielten Gewinne an diesem Unterhaltungsspielgerät zunächst in Form von Punkten angezeigt und bei Betätigung einer Rückgabetaste diese Punkte nach einem festgelegten Schlüssel in eine Anzahl von Weiterspielmarken umbewertet werden.
Die als Spieleinsatz eingegebenen Zahlungsmittel in Form von Münzen oder Geldscheinen eines ersten Spielers werden aufsummiert im Unterhaltungs­ spielgerät und/oder auf einer Identifizierungsvorrichtung dieses ersten Spielers, welche als Chip-Karte ausgebildet sein kann, gespeichert. Es soll davon ausgegangen werden, dass dieser erste Spieler zunächst einen Spiel­ einsatz von 5,-- DM leistet und diese Verspielt. Somit würde sein spielerbe­ zogenes Konto ein Guthaben von 5,-- DM aufweisen. Erscheint dieser erste Spieler zu einem späteren Zeitpunkt erneut, um an diesem erfindungsgemäß ausgebildeten Unterhaltungsgerät zu spielen, so hat er sich zunächst über die Identifizierungsvorrichtung zu identifizieren. Danach kann er beispielsweise unter Einwurf von weiteren 5,-- DM spielen. In diesem Fall würde sein spie­ lerbezogenes Konto nunmehr ein Guthaben von 10,-- DM aufweisen. Nach­ dem nun auch diese zweiten 5,-- DM als Spieleinsatz verspielt sind, soll davon ausgegangen werden, dass dieser erste Spieler zu einem dritten Zeit­ punkt erneut zum Spielen kommt und nun einen Spieleinsatz von 10,-- DM leistet, nachdem er sich entsprechend identifiziert hat. Sein spielerbezogenes Konto würde nun ein Guthaben von 20,-- DM aufweisen. Bei dieser dritten Spielrunde gewinnt dieser erste Spieler nun Weiterspielmarken für 200 Spiele, die ihm ausgezahlt werden können. Ferner sei angenommen, dass der Preis für ein Spiel 0,20 DM betrage. Damit würden die gewonnenen Weiter­ spielmarken für 200 Spiele einen Wert von 40,-- DM symbolisieren. Den Gegenwert von 100 dieser Weiterspielmarken (100 × 0,20 DM = 20,-- DM) kann sich dieser erste Spieler nun in Form von Geld aus dem Unterhaltungs­ automaten auszahlen, wobei sein spielerbezogenes "Konto" um diesen Betrag auf den Wert Null reduziert wird. Den übrigen Gewinn erhält dieser erste Spieler in Form von Weiterspielmarken ausgezahlt. Hierdurch erfolgt keine Einwechselung der Weiterspielmarken in Geld, sondern dieser erste Spieler erhält lediglich seinen bisher geleisteten Einsatz zurückerstattet.
Spielt zwischenzeitlich ein zweiter Spieler an diesem erfindungsgemäß aus­ gebildeten Unterhaltungsspielgerät, so wird für diesem nach entsprechender Identifizierung ebenfalls ein "eigenes" spielerbezogenes "Konto" eingerichtet, auf dem die als Spieleinsatz eingesetzten Zahlungsmittel aufsummiert gespei­ chert werden. Dieser zweite Spieler hat weder einen Zugriff auf das spieler­ bezogene "Konto" des ersten Spielers noch kann ein Transfer zwischen die­ sen Konten erfolgen. Auch dieser zweite Spieler kann sich wiederum nur bis zur Höhe der hier aufsummiert gespeicherten Spieleinsätze nachfolgend erzielte Gewinne in Form von Geld zurück erstatten lassen. Alle darüber hin­ ausgehende Gewinne erhält er in Form von Weiterspielmarken ausgezahlt.
Um bei der Auszahlung eine Auswahl dahingehend vornehmen zu können, ob diese Auszahlung nun in Form von Geld oder Weiterspielmarken erfolgen soll, kann frontseitig am erfindungsgemäß ausgebildeten Unterhaltungsspiel­ gerät eine zusätzliche Taste vorgesehen sein, über die der jeweilige Spieler die Auswahl vornimmt. Alternativ könnte aber auch die Auswahl über die Identifizierungsvorrichtung erfolgen. Identifiziert sich der jeweilige Spieler, so wird bis maximal zur gespeicherten Spieleinsatzsumme die Auszahlung von Gewinnen in Geld erfolgen. Darüber hinausgehende Gewinne werden dann automatisch in Form von Weiterspielmarken ausgezahlt. Identifiziert sich der Spieler nicht, so erhält er den gesamten Gewinn ausschließlich in Form von Weiterspielmarken ausgezahlt.
Die Identifizierung kann entweder über eine spielerbezogene Chip-Karte erfolgen, die der jeweilige Spieler in eine Vorrichtung zum Lesen und ggf. beschreiben einer solchen Chip-Karte eingibt. Diese Chip-Karte kann entwe­ der nur einen Code aufweisen, über den der "Zugriff' auf das jeweilige spie­ lerbezogene "Konto" aktiviert werden kann, oder auch gleichzeitig den Betrag des bisher in Summe eingesetzten Spieleinsatzes. Im letzten Fall ist es zweckmäßig aus gründen der Manipulationssicherheit, dass parallel zum gespeicherten Summenbetrag auf der Chip-Karte auch noch eine Speicherung im erfindungsgemäß ausgebildeten Unterhaltungsspielgerät erfolgt. Eine positive Identifizierung würde nur dann erfolgen, wenn die beiden gespei­ cherten Summen von Spieleinsätzen übereinstimmen.
Erfolgt die spielerbezogene Identifizierung über eine Codeeingabe (bei­ spielsweise über eine am Unterhaltungsspielgerät angeordnete Tastatur), so ist die Summe der Spieleinsätze ausschließlich im Unterhaltungsspielgerät gespeichert. Gleiches trifft zu, wenn die Identifizierung der jeweiligen Spieler beispielsweise über einen Fingerabdrucksensor erfolgt.

Claims (4)

1. Verfahren zur Gewinnausgabe bei einem Unterhaltungsspielgerät, wel­ ches wahlweise mittels Geld in Form von Münzen oder Geldscheinen, oder mittels Weiterspielmarken in Betrieb zu setzen ist, und welches eine zentrale Steuereinheit, Mittel zur Datenspeicherung sowie minde­ stens eine Vorrichtung zur Prüfung, Bewertung und Speicherung der eingegebenen Zahlungsmittel in Form von Geld oder Weiterspielmar­ ken aufweist,
dadurch gekennzeichnet,
dass auf einer spielerbezogenen Identifizierungsvorrichtung und/oder den Mitteln zur Datenspeicherung im Unterhaltungsspielgerät die in Form von Geld eingesetzten Beträge spielerbezogen auf entsprechen­ den "Konten" aufsummiert speicherbar sind und
dass nachfolgend erzielte Gewinne maximal bis zur Höhe der aufsum­ miert gespeicherten Geldbeträge auch wieder in Form von Geld und die den aufsummiert gespeicherten Geldbetrag überscheitenden Gewinne ausschließlich in Form von Weiterspielmarken auszahlbar sind.
2. Verfahren zur Gewinnausgabe bei einem Unterhaltungsspielgerät nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die spielerbezogenen Identifizierungsvorrichtung als Chip-Karte ausgebildet ist, wobei die zentrale Steuereinheit des Unterhaltungs­ spielgerätes mit einem Chip-Kartenleser in Wirkverbindung steht.
3. Verfahren zur Gewinnausgabe bei einem Unterhaltungsspielgerät nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die spielerbezogenen Identifizierungsvorrichtung als Vorrichtung zur Codeeingabe ausgebildet ist, die mit der zentralen Steuereinheit des Unterhaltungsspielgerätes in Wirkverbindung steht.
4. Verfahren zur Gewinnausgabe bei einem Unterhaltungsspielgerät nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die spielerbezogenen Identifizierungsvorrichtung als Vorrichtung zur Fingerabdruckerkennung des Spielers ausgebildet ist, die mit der zentralen Steuereinheit des Unterhaltungsspielgerätes in Wirkverbin­ dung steht.
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