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DE102005055002B4 - Kraftfahrzeug mit automatisch öffnender beziehungsweise schließender Klappe - Google Patents

Kraftfahrzeug mit automatisch öffnender beziehungsweise schließender Klappe Download PDF

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DE102005055002B4
DE102005055002B4 DE102005055002.9A DE102005055002A DE102005055002B4 DE 102005055002 B4 DE102005055002 B4 DE 102005055002B4 DE 102005055002 A DE102005055002 A DE 102005055002A DE 102005055002 B4 DE102005055002 B4 DE 102005055002B4
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Abstract

Kraftfahrzeug, umfassend
- eine Klappe, die aufgrund eines Öffnungs- beziehungsweise Schließbefehls einen automatischen Öffnungs- beziehungsweise Schließvorgang durchführt,
- eine Mehrzahl von Bedienelementen, jeweils zur Erzeugung des Öffnungs- bzw. Schließbefehls,
- eine mit jedem Bedienelement wirkverbundene Steuereinrichtung zur Einleitung des automatischen Öffnungs- bzw. Schließvorgangs,
- und eine heckseitig angeordnete Kupplungseinrichtung, insbesondere Anhängerkupplung, zur Aufnahme einer Traglast, wobei
- Erfassungsmittel zur Unterscheidung, ob die Kupplungseinrichtung benutzt wird oder nicht benutzt wird, vorgesehen sind,
- und die Steuereinrichtung derart ausgebildet ist, dass im Falle einer Benutzung der Kupplungseinrichtung mindestens ein Bedienelement deaktiviert wird und/oder als Antwort auf einen Öffnungs- bzw. Schließbefehl der geforderte Vorgang vorerst unterbleibt und ein Warnsignal generiert wird, wobei
die Steuereinrichtung derart ausgebildet ist, dass im Falle eines generierten Warnsignals ein Öffnungs- bzw. Schließvorgang erst nach Quittierung des Warnsignals eingeleitet wird und
dass für eine Quittierung mindestens zwei Bedienmittel gleichzeitig betätigt sein müssen.

Description

  • Die Erfindung betrifft ein Kraftfahrzeug mit automatisch öffnender oder schließender Klappe gemäß dem Oberbegriff des Anspruchs 1. Insbesondere betrifft die Erfindung ein Kraftfahrzeug mit einer aufgrund eines entsprechenden Befehls (öffnen bzw. schließen) automatisch öffnenden beziehungsweise schließenden Heck- bzw. Kofferraumklappe (Heckklappe bzw. Kofferraumdeckel).
  • Aus der gattungsbildenden EP 1 422 366 A2 ist bereits ein Kraftfahrzeug bekannt, das eine Klappe umfasst, die aufgrund eines Öffnungs- bzw. Schließbefehls einen automatischen Öffnungs- bzw. Schließvorgang durchführt. Über einen Fahrzeuginnenraumschalter, einen Schalter im Bereich der Kofferraumklappe oder einen Funkschlüssel kann ein Öffnungs- oder Schließbefehl erzeugt werden, sodass der automatische Öffnungs- bzw. Schließvorgang mithilfe einer wirkverbundenen Steuereinrichtung eingeleitet wird. Ferner ist aus der EP 1 422 366 A2 eine Einrichtung zur Erfassung, ob eine Kupplungseinrichtung des Kraftfahrzeugs zur Aufnahme einer Traglast benutzt wird oder nicht, bekannt, sodass im Falle einer Benutzung der Kupplungseinrichtung als Antwort auf einen Öffnungs- bzw. Schließbefeh der geforderte Vorgang vorerst unterbleibt.
  • Die DE 103 15 564 A1 beschreibt ein Kraftfahrzeug mit wenigstens einer Gerätefunktion, die bei einer bestimmten Fahrgeschwindigkeit automatisch aktiviert wird, wobei die Funktion auch bei stehendem Fahrzeug in einem Demonstrationsmodus durch die Betätigung wenigstens zweier Bedienelemente aktivierbar ist.
  • Die DE 195 07 952 A1 offenbart eine Schaltvorrichtung für mehrere Antriebsorgane mit einem ersten und einem zweiten Schaltbetätigungselement. Das erste Schaltbetätigungselement dient zum Betätigen eines Antriebsorgans, während mit dem zweiten Schaltbetätigungselement zwischen den Antriebsorganen umgeschaltet werden kann.
  • Als weiterer Stand der Technik sind die DE 102 35 925 A1 , die DE 198 29 568 A1 , die DE 101 32 886 A1 , die DE 100 23 326 A1 , die EP 1 564 358 A1 , die WO 05/0 84 979 A1 und die DE 199 23 703 A1 zu nennen.
  • Ferner ist bereits ein Fahrzeug aus dem Fahrzeugprogramm der Anmelderin bekannt. Beispielsweise wird in der Betriebsanleitung, Online Version für Sach Nr. 01 40 0 159 724 - @ 07/05 BMW AG, für den 5er (Fünfer) BMW auf den Seiten 31-34 die Funktionalität der Kofferraumklappe bzw. Heckklappe (im Folgenden Klappe genannt) erläutert. Insbesondere für den Touring (Seite 33-34) wird eine automatische Heckklappenbetätigung beschrieben. Danach ist bekannt, ein automatisches Öffnen beziehungsweise Schließen der Klappe durch eine Mehrzahl unterschiedlicher Betätigungsmittel einzuleiten. Als Betätigungsmittel werden beschrieben: ein im Fahrzeuginnenraum (Fußraum des Fahrerplatzes) angeordneter Taster, eine Taste im Griffmuldenbereich der Klappe (äußerer Klappenbereich), eine Taste an der Innenseite (bzw. Klappenaufstellfläche) der Klappe oder eine Taste an der Fernbedienung (Fahrzeugschlüssel). Hierbei wird ein automatischer Öffnungsvorgang eingeleitet, in dem die Taste im Fahrerfußraum gedrückt, die Taste der Fernbedienung für ca. 1 Sekunde betätigt oder die Tate an der Außenfläche der Klappe betätigt wird. Eine Unterbrechung des automatischen Öffnungsvorgangs ist möglich, in dem die Taste an der Außenseite der Klappe erneut gedrückt wird, die Taste der Fernbedienung für längere Zeit gedrückt wird oder die Taste an der Innenseite der Klappe betätigt wird. Ein automatischer Schließvorgang wird eingeleitet, in dem die Taste an der Klappeninnenseite gedrückt oder die Taste der Fernbedienung für eine längere Zeitdauer gedrückt wird. Der Schließvorgang kann unterbrochen werden, in dem die Taste an der Innenseite der Klappe betätigt, die Taste der Fernbedienung losgelassen oder die Taste an der Außenseite der Klappe gedrückt wird.
  • Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, ein Kraftfahrzeug mit einer automatischen Klappenbetätigung (automatisches Öffnen und Schließen von Kofferraum- bzw. Heckklappendeckel) anzugeben, bei dem gewährleistet ist, dass Beschädigungen der Klappe und Beschädigungen von im Schwenkbereich der Klappe befindlichen Teilen vermieden werden.
  • Der Erfindung liegt die Erkenntnis zugrunde, dass bei Kraftfahrzeugen mit Anhängerkupplung, für den Fall, dass die Anhängerkupplung benutzt ist, eine sich automatisch öffnende oder schließende Kofferraum- bzw. Heckklappe durch Teile, die von der Anhängerkupplung getragen werden (aufgenommene Traglast), beschädigt werden kann, beziehungsweise die getragenen Teile selbst durch die automatisch bewegte Klappe beschädigt werden könnten.
  • Erfindungsgemäß wird die Aufgabe durch die Gesamtheit der Merkmale des Anspruchs 1 gelöst, während in den Unteransprüchen bevorzugte Weiterbildungen der Erfindung angegeben sind.
  • Ein Kraftfahrzeug gemäß der Erfindung umfasst zumindest eine automatisch betätigte Kofferraum- bzw. Heckklappe (im Folgenden als Klappe bezeichnet). Unter Kraftfahrzeug mit automatisch betätigter Klappe wird im Sinne der Erfindung ein Fahrzeug verstanden, bei dem die Klappe aufgrund eines mittels einem Bedienelement erzeugten Befehls (Öffnungs- bzw. Schließbefehl) einen zumindest teilweise automatisierten (insbesondere einen vollständig automatisierten) Öffnungs- bzw. Schließvorgang (vorzugsweise mit vorheriger Entriegelung beziehungsweise nachfolgender Verriegelung - hierunter ist nicht ein Sichern zu verstehen, wie es im einleitend zitierten Stand der Technik beschrieben ist, sondern lediglich ein einfaches Öffnen bzw. Schließen des Ent-/Verriegelungsmechanismus der Klappe) durchführt. Mit Vorteil umfasst das Kraftfahrzeug einen zumindest automatisch betätigbaren Ent-/Verriegelungsmechanismus in Form eines herkömmlichen elektronisch betätigbaren Klappenschlosses. Hierunter ist ein Mechanismus zu verstehen, wie er einleitend im Stand der Technik beschrieben ist. Ein derartiger Mechanismus ist elektronisch bzw. elektrisch über verschiedene Bedienmittel wie Taster im Fahrerfußraum, Taster an der Außenseite der Klappe (insbesondere am Klappengriff selbst), Taster an der Innenseite der Klappe oder Taster einer Fernbedienung (als Bestandteil des Fahrzeugschlüssels selbst) oder dergleichen ansteuerbar (bzw. ent- bzw. verriegelbar). Gemäß der Erfindung sind eine Mehrzahl von Bedienmitteln vorhanden. Des Weiteren umfasst das Fahrzeug vorzugsweise eine Aktuatoreinrichtung zur Durchführung des automatisierten Bewegungsvorgangs automatisch öffnenden beziehungsweise schließenden der Klappe. Die Aktuatoreinrichtung ist bevorzugt als elektromotorische Einrichtung oder hydraulisch oder pneumatisch betätigte Einrichtung ausgebildet. Zur Koordination des automatisierten Betätigungsvorgangs nebst Ent- bzw. Verriegelung und Initiierung des Bewegungsvorgangs der Klappe ist eine Steuereinrichtung vorgesehen. Mittels der Steuereinrichtung wird in Abhängigkeit von den Befehlssignalen der Bedienelemente die Ent-/Verriegelungseinrichtung und ggf. die Aktuatoreinrichtung angesteuert.
  • Dass Fahrzeug ist ferner mit einer heckseitig am Fahrzeug befestigten Kupplungseinrichtung zur Aufnahme einer Traglast ausgestattet. Diese Kupplungseinrichtung ist vorzugsweise als Anhängerkupplung ausgebildet. Als aufzunehmende Traglast kommen insbesondere ein anzukuppelnder Anhänger oder Wohnwagen oder dergleichen oder ein auf der Kupplungseinrichtung befestigtes Trägerelement, wie ein Fahrradträger oder dergleichen in Betracht.
  • Erfindungsgemäß weist das Fahrzeug Erfassungsmittel auf, mittels denen festgestellt wird, ob die Kupplungseinrichtung aktuell eine vorgesehene Last trägt oder nicht. Zur Auswertung der Erfassungsmittel ist die Steuereinrichtung erfindungsgemäß derart ausgebildet, dass im Falle einer benutzten Kupplungseinrichtung mindestens ein Bedienelement deaktiviert wird und/oder als Antwort auf einen Öffnungs- bzw. Schließbefehl der geforderte Vorgang vorerst unterbleibt und ein Warnsignal generiert wird.
  • Im Falle einer eine Last tragenden Kupplungseinrichtung werden bis auf ein Bedienelement alle weiteren Bedienelemente deaktiviert. Ein automatischer Öffnungsvorgang soll beispielsweise dann ausschließlich über den an der Außenseite der Klappe befindlichen Taster initiiert werden können. Eine Bedienung über die Fernbedienungstaste des Fahrzeugsschlüssels oder über den Taster im Fahrzeuginnenraum soll nicht mehr möglich sein - diese Bedienelemente sind dann deaktiviert. Auch ein automatischer Schließvorgang der Klappe sollte ausschließlich über an der Klappe selbst angeordnete Bedienelemente (z.B. den Taster auf der Innenseite der Klappe) möglich sein. Dabei ist die Steuereinrichtung derart ausgebildet, dass bei erkannter Last auf der Kupplungseinrichtung (vorliegende Benutzung der Kupplungseinrichtung) der befohlene Öffnungs- und/oder Schließvorgang vorerst unterbunden wird und ein Warnsignal generiert wird. Damit ist dann ein Öffnungs- bzw. Schließvorgang erst nach Quittierung des erzeugten Warnsignals möglich. Eine derartige Quittierung kann beispielsweise durch erneute Betätigung des Bedienmittels oder die anschließende Betätigung eines anderen Bedienmittels erfolgen. Vorzugsweise müssen zumindest zwei Bedienmittel (z.B. Fernbedienung und Innenraumtaster) gleichzeitig für eine Quittierung betätigt werden.
  • In einer Weiterbildung der Erfindung sind Einstellmittel vorhanden, mittels denen ein Benutzer eine Einstellung vornehmen kann, welche Bedienelemente für den automatisierten Öffnungs- bzw. Schließvorgang aktiv geschaltet bleiben sollen. Diese Auswahl kann sich für Öffnungs- und Schließvorgang unterscheiden. Auf einfache Weise ist eine Realisierung der Einstellmittel über eine entsprechende Programmierung eines menügeführten Systems wie i-drive oder eines erweiterten Navigationssystems möglich.
  • Die Erfassungsmittel umfassen vorzugsweise eine elektrische Steckereinrichtung, die über die Steuereinrichtung daraufhin überwacht wird, ob die Steckereinrichtung belegt ist oder nicht. Eine derartige Steckereinrichtung ist in Form eines Stromsteckers bei Anhängerkupplungen bereits standardmäßig vorhanden. Hierüber werden Versorgungsleitungen und Steuerleitungen zur Versorgung bzw. Ansteuerung der rückseitigen Beleuchtungseinrichtungen (wie Rückleuchten, Bremsleuchten, Rückfahrscheinwerfer, Blinker, Kennzeichenbeleuchtung), die im Falle einer belegten (eine Last tragenden) Kupplungseinrichtung in der Regel noch einmal zusätzlich vorhanden sind, geführt. Im Falle eines mit der Kupplungseinrichtung verbundenen Anhängers oder eines Wohnwagens oder dergleichen werden hierdurch die am Anhänger bzw. am Wohnwagen zusätzlich (bzw. doppelt ausgeführt) vorhandenen Leuchtmittel (Beleuchtungseinrichtungen) analog zu den rückseitigen Beleuchtungseinrichtungen des Fahrzeugs angesteuert bzw. stromversorgt. Im Falle eines auf der Kupplungseinrichtung angebrachten Trägers (z.B. Fahrradträger oder einer als Fahrradträger oder dergleichen ausgebildeten separaten Kupplungseinrichtung) ist ebenso eine doppelte Ausführung der Beleuchtungseinrichtung, und eine entsprechende Versorgung bzw. Ansteuerung, erforderlich.

Claims (6)

  1. Kraftfahrzeug, umfassend - eine Klappe, die aufgrund eines Öffnungs- beziehungsweise Schließbefehls einen automatischen Öffnungs- beziehungsweise Schließvorgang durchführt, - eine Mehrzahl von Bedienelementen, jeweils zur Erzeugung des Öffnungs- bzw. Schließbefehls, - eine mit jedem Bedienelement wirkverbundene Steuereinrichtung zur Einleitung des automatischen Öffnungs- bzw. Schließvorgangs, - und eine heckseitig angeordnete Kupplungseinrichtung, insbesondere Anhängerkupplung, zur Aufnahme einer Traglast, wobei - Erfassungsmittel zur Unterscheidung, ob die Kupplungseinrichtung benutzt wird oder nicht benutzt wird, vorgesehen sind, - und die Steuereinrichtung derart ausgebildet ist, dass im Falle einer Benutzung der Kupplungseinrichtung mindestens ein Bedienelement deaktiviert wird und/oder als Antwort auf einen Öffnungs- bzw. Schließbefehl der geforderte Vorgang vorerst unterbleibt und ein Warnsignal generiert wird, wobei die Steuereinrichtung derart ausgebildet ist, dass im Falle eines generierten Warnsignals ein Öffnungs- bzw. Schließvorgang erst nach Quittierung des Warnsignals eingeleitet wird und dass für eine Quittierung mindestens zwei Bedienmittel gleichzeitig betätigt sein müssen.
  2. Kraftfahrzeug nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Kupplungseinrichtung eine an Fahrzeug anordenbare bzw. von diesem trennbare Einheit ist, insbesondere eine Anhängerkupplung und/oder eine Fahrradträgereinheit ist.
  3. Kraftfahrzeug nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass die Erfassungsmittel als Steuereinrichtung zur Überwachung einer elektrischen Steckervorrichtung ausgebildet ist.
  4. Kraftfahrzeug nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, dass die Steuereinrichtung derart ausgebildet ist, dass zum Zwecke der Überwachung, ob eine Benutzung der Kupplungseinrichtung vorliegt, überwacht wird, ob die Steckereinrichtung mit einem Gegenstecker belegt ist oder nicht.
  5. Kraftfahrzeug nach Anspruch 3 oder 4, dadurch gekennzeichnet, dass die Steckervorrichtung Signalleitungen und Versorgungsleitungen der rückseitigen Beleuchtungseinrichtungen des Fahrzeugs umfasst.
  6. Kraftfahrzeug nach einem der vorstehenden Ansprüche, gekennzeichnet durch Einstellmittel zur Bestimmung, ob ein Bedienmittel ein Bedienmittel sein soll welches bei benutzter Kupplungseinrichtung deaktiviert werden soll oder nicht.
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