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DE19923703A1 - Motorhauben-Verriegelungs/Entriegelungsvorrichtung - Google Patents

Motorhauben-Verriegelungs/Entriegelungsvorrichtung

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DE19923703A1
DE19923703A1 DE19923703A DE19923703A DE19923703A1 DE 19923703 A1 DE19923703 A1 DE 19923703A1 DE 19923703 A DE19923703 A DE 19923703A DE 19923703 A DE19923703 A DE 19923703A DE 19923703 A1 DE19923703 A1 DE 19923703A1
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Abstract

Eine Verriegelungs-/Entriegelungsvorrichtung für die Motorhaube (5) eines Kraftfahrzeugs umfaßt einen Verriegelungsmechanismus (1) zum Verriegeln der Motorhaube (5), falls diese geschlossen ist, sowie einen von dem Fahrer über einen Schalter (10) betätigbaren Elektromotor (2), um den Verriegelungsmechanismus (1) zu entriegeln. Durch die elektrische Betätigung des Verriegelungsmechanismus (1) entfällt die störende Verlegung eines Bowdenzugs innerhalb des Kraftfahrzeugs. Vorzugsweise wird das Entriegeln des Verriegelungsmechanismus (1) aus Sicherheitsgründen nur freigegeben, falls die Handbremse (9) angezogen und der Gang ausgekuppelt ist.

Description

Die vorliegende Erfindung betrifft eine Motorhauben-Verriegelungs/Entriegelungsvorrichtung nach dem Oberbegriff des Anspruches 1.
Bekannterweise kann das Motorhaubenschloß eines Kraftfahrzeugs vom Fahrer entriegelt werden. Zu diesem Zweck ist im Fahrgastraum des Kraftfahrzeugs ein Entriegelungshebel vorgesehen, welcher mechanisch über einen sogenannten Bowdenzug mit dem Motorhaubenschloß gekoppelt ist. Eine von dem Fahrer auf den Entriegelungshebel ausgeübte Zugkraft wird über den Bowdenzug derart auf das Motorhaubenschloß übertragen, daß dieses entriegelt wird und die Motorhaube anschließend geöffnet werden kann.
Der Nachteil dieser Konstruktion besteht darin, daß der Bowdenzug aufgrund der notwendigen mechanischen Verbindung zwischen dem Fahrgastraum bzw. dem dort befindlichen Entriegelungshebel und dem im Frontende des Kraftfahrzeugs befindlichen Motorhaubenschloß durch das Kraftfahrzeug und den gesamten Motorraum, u. a. auch durch den dort untergebrachten Wasserkasten, verlegt werden muß. Es kann leicht zu einem Aushaken oder Verkanten des Bowdenzugs kommen. Des weiteren ist die zuvor beschriebene Konstruktion mechanisch relativ aufwendig, da mehrere mechanische Einzelteile (u. a. der Entriegelungshebel und die Teile des Bowdenzugs) erforderlich sind.
Der vorliegenden Erfindung liegt daher die Aufgabe zugrunde, eine einfacher aufgebaute Verriegelungs/Entriegelungsvorrichtung für die Motorhaube eines Kraftfahrzeugs vorzuschlagen, welche insbesondere ohne eine Bowdenzugkonstruktion auskommt.
Diese Aufgabe wird gemäß der vorliegenden Erfindung durch eine Motorhauben- Verriegelungs-/Entriegelungsvorrichtung mit den Merkmalen des Anspruches 1 gelöst. Die Unteransprüche definieren bevorzugte und vorteilhafte Ausführungsformen der vorliegenden Erfindung, welche u. a. zu einer verbesserten Betriebssicherheit der Motorhauben- Verriegelungs-/Entriegelungsvorrichtung beitragen.
Erfindungsgemäß umfaßt die Verriegelungs-/Entriegelungsvorrichtung einen Verriegelungsmechanismus bzw. ein Motorhaubenschloß, welches über einen elektrischen Antrieb, insbesondere in Form eines Elektromotors, entriegelt werden kann.
Diese Anordnung besitzt den Vorteil, daß das Motorhaubenschloß einfach vom Fahrgastraum durch Betätigung eines mit dem Elektromotor verbundenen Schalters entriegelt werden kann. Somit ist zwischen dem Fahrgastraum und dem in der Regel im Frontende des Kraftfahrzeugs befindlichen Motorhaubenschloß und dem damit gekoppelten Elektromotor lediglich eine elektrische Verbindung erforderlich, die sich deutlich einfacher als eine mechanische Verbindung realisieren läßt. Insbesondere ist kein Bowdenzug oder eine ähnliche mechanische Konstruktion zur Kraftübertragung vom Fahrgastraum auf das Motorhaubenschloß erforderlich. Die mit der Verlegung des Bowdenzugs verbundenen und zuvor beschriebenen Probleme entfallen somit bei der vorliegenden Erfindung. Darüber hinaus ist auch kein Entriegelungshebel mehr im Fahrgastraum erforderlich.
Vorzugsweise läßt sich das Motorhaubenschloß aus Sicherheitsgründen nur dann entriegeln, wenn der Fahrer die Handbremse des Kraftfahrzeugs angezogen und den Gang ausgekuppelt hat. Als zusätzliche Sicherheitsmaßnahme kann vorgesehen sein, daß nach Ablauf einer bestimmten Zeitspanne nach einer Öffnung der Motorhaube diese automatisch wieder in ihre geschlossene Stellung gezogen und anschließend verriegelt wird.
Darüber hinaus kann für Notfälle ein zusätzlicher mechanischer Entriegelungsmechanismus vorgesehen sein, welcher vorzugsweise von der Außenseite des Kraftfahrzeugs mit Hilfe des Zündschlüssels betätigt werden kann, um beispielsweise bei Ausfall des Elektromotors dennoch ein Öffnen der Motorhaube zu ermöglichen.
Während für das Entriegeln der Heckklappe eines Kraftfahrzeugs bereits verschiedene Vorschläge bekannt sind, welche eine elektrische Betätigung des Heckklappenschlosses betreffen, wird mit der vorliegenden Erfindung erstmals ein entsprechender Ansatz für das Motorhaubenschloß vorgeschlagen.
So wird beispielsweise in der DE 196 34 898 A1 ein Heckklappenschloß für die Heckklappe eines Kraftfahrzeugs beschrieben, welches eine Drehfalle, eine Sperrklinke, eine Zuziehschwinge zum Verriegeln des Schlosses, ein Schließelement und einen Öffnungshebel zum Entriegeln des Schlosses umfaßt, wobei diese Elemente derart mechanisch miteinander gekoppelt sind, daß ein zuverlässiges Verriegeln und Entriegeln des Heckklappenschlosses möglich ist. An der Zuziehschwinge greift ein translatorischer, elektromechanischer Zuziehantrieb an. Darüber hinaus kann auch an dem Öffnungshebel ein Zugelement zur elektrischen Fernbetätigung angreifen.
Auch in der DE 196 42 064 A1 ist ein Heckklappenschloß mit einer elektromechanischen Verriegelungseinheit offenbart, wobei diesbezüglich insbesondere ein von einem Elektromotor gespeistes Antriebselement zum Einsatz kommt.
Darüber hinaus wird in der DE 296 23 461 U1 ein System zum Entriegeln von Kofferräumen, d. h. Heckklappen, von Kraftfahrzeugen beschrieben, welches vollständig freihändig betätigbar ist. Zu diesem Zweck wird in dieser Druckschrift vorgeschlagen, das Kraftfahrzeug mit Sende-/Empfangsmitteln auszustatten, welche einen von dem Fahrer oder Benutzer mit sich getragenen Transponder abfragen, welcher daraufhin einen bestimmten Kenncode an die Sende/Empfangsmittel des Kraftfahrzeugs überträgt. Bei Identifikation des Benutzers entriegelt eine Steuereinheit das Heckklappenschloß.
Anhand der oben erwähnten Druckschriften ist ersichtlich, daß für Heckklappen elektromechanisch betätigte Heckklappenschlösser bereits bekannt sind. Entsprechende Lösungen für Motorhaubenschlösser sind hingegen noch nicht bekannt.
Die Erfindung wird nachfolgend unter Bezugnahme auf die einzige Figur (Fig. 1) anhand eines bevorzugten Ausführungsbeispiels der vorliegenden Erfindung beschrieben. Dabei ist in Fig. 1 schematisch der Aufbau einer erfindungsgemäßen Motorhauben-Verriege­ lungs/Entriegelungsvorrichtung in Form eines Blockschaltbilds dargestellt.
Die Verriegelungs-/Entriegelungsvorrichtung umfaßt einen an sich üblichen Verriegelungsmechanismus oder ein Motorhaubenschloß 1, welches zum Verriegeln der Motorhaube 5 des Kraftfahrzeuges dient, wenn sich diese in ihrer geschlossenen Stellung befindet.
Das Motorhaubenschloß 1 wird von einem Elektromotor 2 betätigt. Zu diesem Zweck ist der Elektromotor 2 elektrisch mit einem vorzugsweise im Fahrgastraum des Kraftfahrzeugs untergebrachten Schalter oder Taster 10 verbunden. Der Fahrer kann somit einfach durch Betätigen des Schalters 10 den Elektromotor in Betrieb setzen, wodurch das Motorhaubenschloß 1 entriegelt wird und ein Öffnen der Motorhaube 5 möglich ist.
Bei der in Fig. 1 gezeigten Verriegelungs-/Entriegelungsvorrichtung ist der Schalter 10 über eine Steuereinheit 4 mit dem Elektromotor 2 verbunden. Die Steuereinheit 2 dient dazu, bei Betätigung des Schalters 10 die Aktivierung des Elektromotors 2 aus Sicherheitsgründen selektiv in Abhängigkeit von bestimmten Zustandsinformationen freizugeben. Dabei überwacht die Steuereinheit 4 beispielsweise insbesondere das Handbremsensystem 9 und das mit dem Motor 7 und der Antriebswelle 11 des Kraftfahrzeugs gekoppelte Getriebe 8 und gibt den Elektromotor 2 nur dann frei, wenn die somit erhaltenen Zustandsinformationen anzeigen, daß der Fahrer die Handbremse 9 gezogen und den Gang aus dem Getriebe 8 ausgekuppelt hat, so daß ein gefahrenloses Öffnen der Motorhaube 5 möglich ist.
Als weitere Sicherheitsmaßnahme ist die Steuereinheit 4 mit einem Schließmechanismus 6 verbunden, der ein automatisches Schließen der Motorhaube 5 ermöglicht. Die Steuereinheit 4 aktiviert nach Ablauf einer bestimmten Zeitspanne, beispielsweise nach einer Minute, nach einem Öffnen der Motorhaube 5 den Schließmechanismus 6 sowie den Elektromotor 2, um zunächst die Motorhaube 5 automatisch zu schließen und anschließend durch Betätigung des Motorhaubenschlosses 1 mit Hilfe des Elektromotors 2 zu verriegeln. Auf diese Weise wird verhindert, daß die Motorhaube 5 irrtümlicherweise offen gelassen wird.
In Notfällen kann ein manuelles Entriegeln des Motorhaubenschlosses 1 notwendig sein. Dies betrifft insbesondere den Fall, wenn die elektrische Verbindung zwischen dem Schalter 10 und dem Elektromotor 2 unterbrochen oder der Elektromotor 2 defekt ist. Zu diesem Zweck ist im Frontende der Motorhaube des in Fig. 1 gezeigten Kraftfahrzeuges ein mechanischer Entriegelungsmechanismus vorgesehen, der ein mechanisches Entriegeln des Motorhaubenschlosses 1 von der Außenseite des Fahrzeuges, insbesondere mit Hilfe des Zündschlüssels, ermöglicht. Dieser mechanische Entriegelungsmechanismus kann am Frontende des Kraftfahrzeugs beispielsweise in dem üblicherweise dort angebrachten Firmenzeichen des Kraftfahrzeugherstellers untergebracht sein.
BEZUGSZEICHENLISTE
1
Verriegelungsmechanismus
2
Elektromotor
3
Mechanischer Entriegelungsmechanismus
4
Steuereinheit
5
Motorhaube
6
Schließmechanismus
7
Fahrzeugmotor
8
Getriebe
9
Handbremsensystem
10
Entriegelungsschalter
11
Antriebswelle

Claims (11)

1. Motorhauben-Verriegelungs-/Entriegelungsvorrichtung, wobei die Verriege­ lungs-/Entriegelungsvorrichtung einen Verriegelungsmechanismus (1) zum Verriegeln der Motorhaube (5) eines Kraftfahrzeugs in deren geschlossenen Stellung umfaßt, dadurch gekennzeichnet, daß die Verriegelungs-/Entriegelungsvorrichtung einen mit dem Verriegelungsmechanismus (1) gekoppelten elektrischen Antrieb (2) zum Entriegeln des Verriegelungsmechanismus (1) umfaßt.
2. Motorhauben-Verriegelungs-/Entriegelungsvorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß der elektrische Antrieb (2) über einen im Fahrerbereich des Kraftfahrzeugs angeordneten Schalter (10) betätigbar ist.
3. Motorhauben-Verriegelungs-/Entriegelungsvorrichtung nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß die Verriegelungs-/Entriegelungsvorrichtung einen mit dem Verriegelungsmechanismus (1) gekoppelten mechanischen Entriegelungsmechanismus (3) umfaßt, wobei der Verriegelungsmechanismus (1) sowohl durch den elektrischen Antrieb (2) als auch durch den mechanischen Entriegelungsmechanismus (3) entriegelbar ist.
4. Motorhauben-Verriegelungs-/Entriegelungsvorrichtung nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, daß der mechanische Entriegelungsmechanismus (3) von der Außenseite der Kraftfahrzeugs her betätigbar ist.
5. Motorhauben-Verriegelungs-/Entriegelungsvorrichtung nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, daß der mechanische Entriegelungsmechanismus (3) mit Hilfe eines Zündschlüssels des Kraftfahrzeugs betätigbar ist.
6. Motorhauben-Verriegelungs-/Entriegelungsvorrichtung nach einem der Ansprüche 3-5, dadurch gekennzeichnet, daß der mechanische Entriegelungsmechanismus (3) an der Außenseite des Frontendes des Kraftfahrzeugs untergebracht ist.
7. Motorhauben-Verriegelungs-/Entriegelungsvorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Verriegelungs-/Entriegelungsvorrichtung Steuermittel (4) zur selektiven Freigabe des elektrischen Antriebs (2) in Abhängigkeit von bestimmten Zustandsinformationen des Kraftfahrzeugs umfaßt.
8. Motorhauben-Verriegelungs-/Entriegelungsvorrichtung nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, daß die Steuermittel (4) den elektrischen Antrieb (2) nur freigeben, falls die Zustandsinformationen eine angezogene Handbremse (9) des Kraftfahrzeugs anzeigen.
9. Motorhauben-Verriegelungs-/Entriegelungsvorrichtung nach Anspruch 7 oder 8, dadurch gekennzeichnet, daß die Steuermittel (4) den elektrischen Antrieb (2) nur freigeben, falls die Zustandsinformationen ein ausgekuppeltes Getriebe (8) des Kraftfahrzeugs anzeigen.
10. Motorhauben-Verriegelungs-/Entriegelungsvorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß ein Schließmechanismus (6) zum automatischen Schließen der Motorhaube (5) vorgesehen ist.
11. Motorhauben-Verriegelungs-/Entriegelungsvorrichtung nach Anspruch 10 und einem der Ansprüche 7-9, dadurch gekennzeichnet, daß die Steuermittel (4) derart ausgestaltet sind, daß sie nach Ablauf einer bestimmten Zeitspanne nach dem Entriegeln des Verriegelungsmechanismus (1) den Schließmechanismus (6) aktivieren, um die Motorhaube (5) in ihre geschlossene Stellung zu bringen, und anschließend den elektrischen Antrieb (2) aktivieren, um den Verriegelungsmechanismus (1) wieder zu verriegeln.
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