DE20213915U1 - Sicherheitsvorrichtung für ein Fahrzeug - Google Patents
Sicherheitsvorrichtung für ein FahrzeugInfo
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Anmelder: Hans Sauermann
Im Gewerbegebiet 8
85119 Ernsgaden
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Sicherheitsvorrichtung für ein Fahrzeug
Die Neuerung betrifft eine Sicherheitsvorrichtung für ein Fahrzeug, insbesondere ein Flurförderfahrzeug gemäß dem Oberbegriff des Schutzanspruchs 1.
Aus der Praxis sind Flurförderfahrzeuge bekannt, die einen Fahrersitz und einen seitlich zu diesem angeordneten, verschwenkbaren Schutzbügel aufweisen. Im Fahrersitz ist außerdem ein Sitzkontaktschalter vorgesehen, der mit einem Antrieb des Schutzbügels in Wirkverbindung steht und beim Setzen des Fahrers auf den Fahrersitz den Schutzbügel in eine Rückhaltestellung verschwenkt. Dieser Schutzbügel soll beim Umkippen des Flüförderfahrzeugs ein Herausschleudern des Fahrers verhindern. Zusätzlich ist der Fahrer mit einem Sicherheitsgurt gesichert. In der Praxis hat sich jedoch herausgestellt, daß der Sicherheitsgurt von vielen Fahrern nicht genutzt wird, so daß bei Unfällen, insbesondere beim Umkippen des Flurförderfahrzeugs, der Fahrer einer erheblichen Gefährdung ausgesetzt ist.
Der Neuerung liegt die Aufgabe zugrunde, eine Sicherheitsvorrichtung für ein Fahrzeug zu schaffen, die eine zuverlässige Sicherung des Fahrers gewährleistet.
Diese Aufgabe wird neuerungsgemäß mit den Merkmalen des Schutzanspruchs 1 gelöst.
Die Sicherheitsvorrichtung gemäß Anspruch 1 besteht im wesentlichen aus einem mit einem Gurtschloß versehenen Sicherheitsgurt, dem ein Sensor zugeordnet ist und einem Sitzkontaktschalter, der zusammen mit dem Sensor des Gurtschlosses mit einer Steuerung zusammenwirkt. Der Sensor erfaßt dabei das Einrasten des Gurtes im Gurtschloß und erzeugt dabei ein Signal, das von der Steuerung ausgewertet werden kann. Um zu verhindern, daß der Fahrer den Sicherheitsgurt zunächst schließt und sich anschließend auf den Gurt setzt, wertet die Steuerung die zeitliche Aufeinanderfolge der vom Sensor und vom Sitzkontaktschalter abgegebenen Signale aus. Das Fahrzeug ist dabei nur dann in Betrieb nehmbar, wenn der Sensor das Einrasten des Gurtschlosses zu einem Zeitpunkt erfaßt, zu dem der Sitzkontaktschalter bereits betätigt ist. Nur in diesem Fall läßt sich das Fahrzeug in Betrieb nehmen. Diese Sicherheitsvorrichtung zeichnet sich daher insbesondere durch eine gute Manipulationssicherheit aus, so daß der Fahrer zur Anwendung der erforderlichen Sicherheitsmaßnahmen gezwungen wird. Insbesondere ist auch daran gedacht, mehrere Sitzkontaktschalter im Fahrersitz vorzusehen. Diese Sitzkontaktschalter sind vorzugsweise soweit voneinander beabstandet, daß sie nicht mit einer Hand gleichzeitig bedienbar sind. In diesem Fall gibt die
Steuerung das Fahrzeug nur dann frei, wenn mindestens zwei, ggf. alle Sitzkontaktschalter betätigt sind, wenn das Gurtschloß einrastet. Damit ist es dem Fahrer unmöglich, die Sitzkontaktschalter mit einer Hand zu betätigen und mit der anderen Hand den Sicherheitsgurt zu fixieren, ohne auf dem Fahrersitz zu sitzen. In einer bevorzugten Weiterbildung des Neuerungsgegenstandes befindet sich ein Sitzkontaktschalter unterhalb des Beckengurtes. Auf diese Weise ist ausgeschlossen, daß der Fahrer zur Betätigung der Sitzkontaktschalter auf dem Fahrersitz Platz nimmt, aber trotzdem den Sicherheitsgurt unter sich durchzieht.
Um zu verhindern, daß der Fahrer nach Freigabe des Fahrzeugs durch die Steuerung den Gurt wieder löst, ist es gemäß Anspruch 2 vorteilhaft, wenn die Steuerung das vom Sensor bzw. Schalter erzeugte Signal überwacht und das Fahrzeug nicht mehr betreibbar ist, wenn das Gurtschloß geöffnet wurde. Diese Sperre erfolgt unabhängig von der Stellung des Sitzkontaktschalters. Damit hat der Fahrer auch nicht die Möglichkeit, den Sicherheitsgurt nach Inbetriebnahme des Fahrzeugs zu lösen und ohne angelegten Sicherheitsgurt weiterzufahren. Grundsätzlich könnten eine oder mehrere Funktionen des Fahrzeugs unmittelbar nach dem Lösen des Sicherheitsgurtes gesperrt werden. Zur Verbesserung der Verkehrssicherheit des Fahrzeugs ist jedoch daran gedacht, zunächst ein Warnsignal auszulösen, wobei die Fahrzeugfunktionen erst nach Ablauf einer bestimmten Zeitspanne gesperrt werden.
Um die Sicherheit für den Fahrer weiter zu verbessern, wird gemäß Anspruch 3 vorgeschlagen, die Steuerung mit
einem verstellbaren Schutzbügel zu verbinden. Dieser Schutzbügel ist zwischen einer den Fahrer sichernden Rückhaltestellung und einer ein einfaches Ein- bzw. Aussteigen ermöglichenden Freigabestellung verstellbar, vorzugsweise verschwenkbar. Die Steuerung fragt dabei die Lage des Schutzbügels ab und erlaubt eine Inbetriebnahme des Fahrzeugs nur dann, wenn sich der Schutzbügel in der Rückhaltestellung befindet. Auf diese Weise ist insbesondere ausgeschlossen, daß das Fahrzeug bei demontiertem Schutzbügel in Betrieb nehmbar ist.
Alternativ oder zusätzlich ist es gemäß Anspruch 4 günstig, wenn die Steuerung vor oder bei Inbetriebnahme des Fahrzeugs den Schutzbügel in die Rückhaltestellung verstellt. Vorzugsweise steht der Schutzbügel in diesem Fall mit einem Elektromotor in Wirkverbindung, der von der Steuerung betätigbar ist.
Eine einfache Realisierung der zeitlichen Abfrage der an die Steuerung abgegebenen Signale ergibt sich, indem die Steuerung gemäß Anspruch 5 ein D-Flip-Flop aufweist. Dieses D-Flip-Flop besitzt einen Takteingang und einen Dateneingang, wobei das D-Flip-Flop bei jeder Flanke am Takteingang in vorgegebener Richtung den logischen Pegel am Dateneingang abfragt und diesen Wert speichert. Durch Verbindung des Takteingangs des D-Flip-Flop mit dem Sensor und des Dateneingangs mit dem Sitzkontaktschalter wird erreicht, daß zum Zeitpunkt des Einrastens des Gurtschlosses der momentane Zustand des Sitzkontaktschalters abgefragt und im D-Flip-Flop gespeichert wird. Falls der Fahrer beim Einrasten des Gurtschlosses noch nicht auf
dem Fahrersitz Platz genommen hat, wird dies im D-Flip-Flop registriert, so daß eine Inbetriebnahme des Fahrzeugs verweigert wird. War der Sitzkontaktschalter beim Einrasten des Gurtschlosses jedoch betätigt, so wird im D-Flip-Flop der invertierte Wert gespeichert, der die Freigabe des Fahrzeugs anzeigt.
Grundsätzlich wäre es vorstellbar, einen Rücksetzeingang des D-Flip-Flops direkt mit dem Sensor zu verbinden, um bei geöffnetem Gurtschloß das D-Flip-Flop zu löschen. In diesem Fall besteht jedoch die Gefahr, daß das Schließen des Gurtschlosses nicht mit der nötigen Zuverlässigkeit am Takteingang des D-Flip-Flops registriert werden kann. In diesem Fall müßte zwischen dem Sensor und dem Takteingang ein zusätzliches Zeitverzögerungsglied eingebaut werden. Alternativ ist es gemäß Anspruch 6 vorteilhaft, wenn das D-Flip-Flop ausgangsseitig mit einem Setzeingang eines R-S-Flip-Flops in Wirkverbindung steht. Der Rücksetzeingang dieses R-S-Flip-Flops steht dabei unmittelbar mit dem Sensor in Wirkverbindung. Dieses R-S-Flip-Flop wird demnach vom Ausgangssignal des D-Flip-Flops gesetzt und vom dem Gurtschloß zugeordneten Sensor zurückgesetzt. Das Ausgangssignal des R-S-Flip-Flops ist demnach nur dann aktiv, wenn das Gurtschloß bei betätigtem Sitzkontaktschalter geschlossen und seither nicht mehr geöffnet wurde. Das Ausgangssignal dieses R-S-Flip-Flops kann daher unmittelbar zur Freigabe des Fahrzeugs genutzt werden.
Um das D-Flip-Flop auf einfachem Wege wieder in seine Ausgangslage zu bringen, ist es gemäß Anspruch 7 vorteil-
-6-
haft, wenn das R-S-Flip-Flop ausgangsseitig mit einem Setz- bzw. Rücksetzeingang des D-Flip-Flops in Wirkverbindung steht. Sobald das R-S-Flip-Flop in den Freigabezustand kommt, löscht es somit das D-Flip-Flop, dessen Ausgangssignal ab diesem Zeitpunkt nicht mehr benötigt wird. Sobald der Sicherheitsgurt geöffnet wird, wird das R-S-Flip-Flop zurückgesetzt, so daß es erst wieder durch das D-Flip-Flop aktiviert werden kann.
Um sicherzustellen, daß sich der Schutzbügel während des Betriebs des Fahrzeugs in der Rückhaltestellung befindet, ist es gemäß Anspruch 8 vorteilhaft, wenn mindestens eines der Flip-Flops mit einem den Schutzbügel verstellenden Motor in Wirkverbindung steht. Damit ist insbesondere ausgeschlossen, daß der Fahrer die Verschwenkung des Schutzbügels in die Rückhaltestellung vergißt.
Um einer Manipulation des Schutzbügels durch den Fahrer vorzubeugen, ist es gemäß Anspruch 9 günstig, wenn mindestens eines der Flip-Flops ausgangsseitig mit einem die Lage des Schutzbügels überwachenden Endschalter verknüpft ist. Die Verknüpfung erfolgt dabei in der Weise, daß die Freigabe des Fahrzeugs nur bei korrekter Lage der Flip-Flops und bei in der Rückhaltestellung befindlichem Schutzbügel erfolgen kann. Bei positiver Logik ergibt sich daher eine Und-Verknüpfung.
Alternativ oder zusätzlich kann der Sicherheitsgurt gemäß Anspruch 10 auch von einer im Fahrzeug angebrachten Kamera optisch erfaßt werden. In diesem Fall werden die Funktionen des Fahrzeugs nur dann freigegeben, wenn der Si-
-7-
cherheitsgurt angelegt ist und sich daher im Blickfeld der Kamera befindet. Zu diesem Zweck steht die Kamera mit einer Auswerteschaltung in Wirkverbindung, die die Fahrzeugfunktionen beeinflussen kann.
Zur Erleichterung der Erfassung des Sicherheitsgurtes durch die Kamera ist es gemäß Anspruch 11 vorteilhaft, wenn der Sicherheitsgurt mindestens eine Markierung aufweist, die von der Kamera erfaßbar ist. Insbesondere ist daran gedacht, als Markierung ein regelmäßiges Muster vorzusehen, das von der Kamera registriert werden kann. In diesem Fall kann das Kamerabild sehr einfach dadurch ausgewertet werden, daß dieses fourrier-transformiert und anschließend nach charakteristischen Raumfrequenzen analysiert wird. In diesem Fall kann auf eine genaue Ausrichtung der Kamera auf den Gurt verzichtet werden. Es reicht vielmehr aus, wenn der Sicherheitsgurt in irgendeiner Form von der Kamera erfaßt wird.
Schließlich ist es gemäß Anspruch 12 vorteilhaft, wenn im Gurtschloß eine Verriegelungsvorrichtung vorgesehen ist. Diese Verriegelungsvorrichtung verhindert ein Lösen des Sicherheitsgurts und wird von der Steuerung betätigt. Diese Verriegelungsvorrichtung gibt das Gurtschloß nur dann frei, wenn sich eine Feststellbremse des Fahrzeugs in angezogener Lage bzw. der Fahrwahlschalter in einer Parkstellung befindet. Auf diese Weise ist sichergestellt, daß das Fahrzeug vor dem Verlassen in einen sicheren Betriebszustand gebracht wird.
Der Neuerungsgegenstand wird beispielhaft anhand der Zeichnung erläutert, ohne den Schutzumfang zu begrenzen.
Es zeigt:
Figur 1 eine schematische Seitenansicht eines Fahrzeugs und
Figur 2 einen Schaltplan einer Steuerung für das Fahrzeug gemäß Figur 1.
Die Figur 1 zeigt ein Flurförderfahrzeug 1 mit einer Karosserie 2, die auf Antriebsrädern 3 abgestützt ist. Zum Heben und Transportieren von Lasten ist an der Karosserie 2 außerdem eine Gabel 4 höhenverschiebbar abgestützt. Auf der Karosserie 2 ist oberseitig ein Rahmen 5 vorgesehen, der eine nach allen Seiten offene Kabine 6 umschließt.
Innerhalb dieser Kabine 6 ist ein Fahrersitz 7 vorgesehen, in den Sitzkontaktschalter 8 integriert sind. Diese Sitzkontaktschalter 8 werden betätigt, sobald ein nicht dargestellter Fahrer auf dem Fahrersitz 7 Platz nimmt. Am Fahrersitz 7 ist außerdem ein Schutzbügel 9 um eine horizontale Achse 10 verschwenkbar gehalten. Dieser Schutzbügel 9 ist von der dargestellten Rückhaltestellung in eine strichliert dargestellte Freigabestellung verschwenkbar.
In der Fahrerkabine 6 befinden sich außerdem ein Lenkrad 11 und nicht dargestellte Fußpedale. Außerdem ist in der Fahrerkabine 6 ein Fahrwahlhebel 12 vorgesehen, der mit einem Sensor 13 in Wirkverbindung steht. Dieser Sensor 13
-9-
gibt ein Signal ab, wenn sich der Fahrwahlhebel 12 in einer Parkstellung befindet. Außerdem ist in der Kabine 6 eine Feststellbremse 14 vorgesehen, die in angezogener Lage einen weiteren Sensor 15 betätigt.
Zur weiteren Erhöhung der Sicherheit des Fahrers ist dem Fahrersitz 7 ein Sicherheitsgurt 16 zugeordnet, der mit einem Gurtschloß 17 fixierbar ist. Dieses Gurtschloß 17 wird von einem Sensor 18 überwacht, der das Einrasten des Gurtschlosses 17 registriert und daraufhin ein Signal abgibt.
Alternativ oder zusätzlich ist in der Fahrzeugkabine 6, insbesondere im Rahmen 5 eine Kamera 19 vorgesehen, die auf den Fahrersitz 7, insbesondere auf den Sicherheitsgurt 16 ausgerichtet ist. Diese Kamera 19 erfaßt das Bild des Sitzes 7. Die Kamera 19 ist derart ausgerichtet, daß der Sicherheitsgurt 16 erfaßt wird, sofern sich der Fahrer angeschnallt hat. Auf diese Weise kann aus dem erzeugten Bild der Kamera 19 die Information abgeleitet werden, ob der Fahrer angeschnallt ist oder nicht. Zur Erleichterung der Auswertung des von der Kamera 19 erfaßten Bildes weist der Sicherheitsgurt 16 eine Markierung 16a auf, die im Ausführungsbeispiel gemäß Figur 1 durch ein sägezahnförmiges Muster gebildet ist. Damit kann die Information, ob sich der Fahrer angeschnallt hat allein durch Erkennung dieses Musters 19a im von der Kamera 19 erzeugten Bild ermittelt werden.
Zur Überwachung und Auswertung der von den Sitzkontaktschaltern 8 und Sensoren 13, 15, 18 abgegebenen Signale
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ist im Flurförderfahrzeug 1 eine Steuerung 20 vorgesehen, die im Detail anhand des Schaltplanes gemäß Figur 2 erläutert wird. Dieser Schaltplan legt eine positive Logik zugrunde, so daß alle Schalter 8 und Sensoren 13, 15, 18 in aktiver Stellung einen hohen Spannungspegel und in passiver Stellung einen niedrigen Spannungspegel abgeben. Gleiches gilt auch für einen Freigabeausgang 21, der vorzugsweise mit einem nicht dargestellten Zündschloß oder Gaspedal in Wirkverbindung steht. Dieser Freigabeausgang 21 erlaubt bei hohem Ausgangspegel die Benutzung des Flurförderfahrzeugs 1, während dessen Funktionen bei niedrigem Ausgangspegel am Freigabeausgang 21 blockiert sind. Selbstverständlich ist es auch denkbar, einen oder mehrere der Schalter 8 bzw. Sensoren 13, 15, 18 bzw. des Freigabeausgangs 21 auch in negativer Logik auszuführen. In diesem Fall müssen die einzelnen Logikgatter der Steuerung 20 entsprechend angepaßt werden.
Die beiden Sitzkontaktschalter 8 stehen mit einem Und-Gatter 22 in Wirkverbindung, dessen Ausgang 23 nur dann ein 1-Signal liefert, wenn beide Sitzkontaktschalter 8 betätigt sind. Der Ausgang 23 des Und-Gatters 22 steht mit einem Dateneingang 24 eines D-Flip-Flops 25 in Wirkverbindung, welcher die zeitliche Abfolge zwischen der Betätigung der Sitzkontaktschalter 8 und des dem Gurtschloß 17 zugeordneten Sensors 18 erfaßt. Zu diesem Zweck ist ein Takteingang 26 des D-Flip-Flops 25 mit dem Sensor 18 verbunden. Das D-Flip-Flop 25 speichert daher die undverknüpften Signale der Sitzkontaktschalter 8 zu dem Zeitpunkt, an dem das Gurtschloß 17 einrastet.
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Ein invertierender Ausgang 27 des D-Flip-Flops 25 ist mit einem invertierenden Setzeingang 28 eines R-S-Flip-Flops 29 verbunden. Ein invertierender Rücksetzeingang 30 des R-S-Flip-Flops 29 steht direkt mit dem Sensor 18 in Verbindung. Auf diese Weise wird erreicht, daß das R-S-Flip-Flop 29 beim Öffnen des Gurtschlosses 17 zurückgesetzt und bei gesetztem D-Flip-Flop 25 gesetzt wird. Um das D-Flip-Flop 25 wieder ordnungsgemäß zurückzusetzen, steht ein invertierender Ausgang 31 des R-S-Flip-Flops 29 mit einem invertierenden Rücksetzeingang 32 des D-Flip-Flops 25 in Wirkverbindung.
Ein nicht invertierender Ausgang 33 des R-S-Flip-Flops 29 steuert einen Verstärker 34 an, der ein Relais enthält, welches in Figur 2 lediglich angedeutet ist. Dieses Relais steuert einen Polwender 34a an, der einen Motor 34b je nach Logikpegel des R-S-Flip-Flops 29 in entsprechender Drehrichtung antreibt. Insbesondere verschwenkt der Motor 34b bei gesetztem R-S-Flip-Flop 29 den Schutzbügel 9 in die Rückhaltestellung. Der Schutzbügel 9 steht außerdem mit einem Endschalter 35 in Wirkverbindung, der geschlossen ist, wenn sich der Schutzbügel 9 in der Rückhaltestellung befindet. Dieser Endschalter 35 ist in den Motorstromkreis eingebaut und wird dazu genutzt, den Motor 34b abzuschalten. Ein weiterer Kontakt des Endschalters 35 steht zusammen mit dem nicht invertierenden Ausgang 33 des R-S-Flip-Flops 29 mit einem Und-Gatter 36 in Wirkverbindung, dessen Ausgang 37 mit dem Freigabeausgang 21 verbunden ist. Bei einem 1-Pegel am Freigabeausgang 21 ist das Flurförderfahrzeug 1 in Betrieb nehmbar, während dessen Funktionen ansonsten blockiert sind.
t·
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Alternativ oder zusätzlich ist der Verstärker 34 mit einer Auswerteschaltung 19a verbunden, die das von der Kamera 19 erzeugte Bildsignal auswertet. Die Auswerteschaltung 19a wendet vorzugsweise eine Fourrier-Transformation auf das von der Kamera 19 erzeugte Bildsignal an, um anhand charakteristischer Raumfrequenzen das Vorhandensein des Musters 16a im Bild der Kamera 19 zu ermitteln. Sofern dieses Muster 16a von der Auswerteschaltung 19a gefunden wird, gibt diese über den Verstärker 34 das Fahrzeug frei.
Die beiden Sensoren 13, 15 dienen zur Überwachung der Parkstellung des Fahrwahlhebels 12 bzw. der Feststellbremse 14 stehen mit einem Und-Gatter 38 in Wirkverbindung. Dieses Und-Gatter 38 steuert über einen weiteren Verstärker 39 eine Verriegelungsvorrichtung 40 des Gurtschlosses 17 an. Auf diese Weise ist gewährleistet, daß der Fahrer nur dann das Flurförderfahrzeug 1 verlassen kann, wenn er den Fahrwahlhebel 12 in die Parkstellung gebracht und die Feststellbremse 14 angezogen hat.
• ♦ · ··
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| 1 | Flurförderfahrzeug | 29 | R-S-Flip-Flop |
| 2 | Karosserie | 30 | Rücksetzeingang |
| 3 | Antriebsrad | 31 | invertierender Aus |
| 4 | Gabel | gang | |
| 5 | Rahmen | 32 | Rücksetzeingang |
| 6 | Kabine | 33 | Ausgang |
| 7 | Fahrersitz | 34 | Verstärker |
| 8 | Sit&zgr;kontaktschalter | 34a | Polwender |
| 9 | Schutzbügel | 34b | Motor |
| 10 | Achse | 35 | Endschalter |
| 11 | Lenkrad | 36 | Und-Gatter |
| 12 | Fahrwahlhebel | 37 | Ausgang |
| 13 | Sensor | 38 | Und-Gatter |
| 14 | Feststellbremse | 39 | Verstärker |
| 15 | Sensor | 40 | Verriegelungsvor |
| 16 | Sicherheitsgurt | richtung | |
| 16a | Markierung | ||
| 17 | Gurtschloß | ||
| 18 | Sensor | ||
| 19 | Kamera | ||
| 19a | Auswerteschaltung | ||
| 20 | Steuerung | ||
| 21 | Freigabeausgang | ||
| 22 | Und-Gatter | ||
| 23 | Ausgang | ||
| 24 | Dateneingang | ||
| 25 | D-Flip-Flop | ||
| 26 | Takteingang | ||
| 27 | invertierender Aus | ||
| gang | |||
| 28 | Setzeingang |
Claims (12)
1. Sicherheitsvorrichtung für ein Fahrzeug (1), insbesondere ein Flurförderfahrzeug (1), welches zumindest einen Fahrersitz (7) aufweist, dem ein mit einem Gurtschloß (17) versehener Sicherheitsgurt (16) und mindestens ein Sitzkontaktschalter (8) zugeordnet ist, der beim Setzen des Fahrers auf den Fahrersitz (7) ein Signal erzeugt, dadurch gekennzeichnet, daß dem Gurtschloß (17) ein dessen Einrasten erfassender und in ein Signal umwandelnder Sensor (18) oder Schalter zugeordnet ist, der zusammen mit dem mindestens einen Sitzkontaktschalter (8) mit einer Steuerung (20) in Wirkverbindung steht, die die zeitliche Abfolge der Signale erfaßt, und das Fahrzeug (1) nur dann in Betrieb nehmbar ist, wenn der Sensor (18) oder Schalter bei betätigtem Sitzkontaktschalter (8) das Einrasten des Gurtschlosses (17) anzeigt.
2. Sicherheitsvorrichtung nach Anspruch 1 dadurch gekennzeichnet, daß die Steuerung (20) mit dem Sensor (18) oder Schalter in das von diesem erzeugte Signal überwachender Wirkverbindung steht, und das Fahrzeug (1) beim oder nach dem Öffnen des Gurtschlosses (17) nicht mehr betreibbar ist.
3. Sicherheitsvorrichtung nach Anspruch 1 oder 2, wobei die Steuerung (20) mit einem verstellbaren Schutzbügel (9) in Wirkverbindung steht, dadurch gekennzeichnet, daß das Fahrzeug (1) nur bei in einer Rückhaltestellung befindlichem Schutzbügel (9) in Betrieb nehmbar ist.
4. Sicherheitsvorrichtung nach Anspruch 3 oder nach dem Oberbegriff des Anspruchs 3, dadurch gekennzeichnet, daß die Steuerung (20) mit einem vor oder bei der Inbetriebnahme des Fahrzeugs (1) den Schutzbügel (9) in die Rückhaltestellung verstellenden Motor (34b) in Wirkverbindung steht.
5. Sicherheitsvorrichtung nach mindestens einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, daß die Steuerung (20) ein D-Flip-Flop (25) mit einem Takt- (26) und einem Dateneingang (24) aufweist, wobei der Takteingang (26) mit dem Sensor (18) und der Dateneingang (24) mit dem Sitzkontaktschalter (8) in Wirkverbindung steht.
6. Sicherheitsvorrichtung nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, daß das D-Flip-Flop (25) ausgangsseitig mit einem Setzeingang (28) eines R-S-Flip-Flops (29) in Wirkverbindung steht, dessen Rücksetzeingang (30) mit dem Sensor (18) in Wirkverbindung steht.
7. Sicherheitsvorrichtung nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, daß das R-S-Flip-Flop (29) ausgangsseitig mit einem Setz- oder Rücksetzeingang (32) des D-Flip- Flops (25) in Wirkverbindung steht.
8. Sicherheitsvorrichtung nach mindestens einem der Ansprüche 5 bis 7, dadurch gekennzeichnet, daß mindestens eines der Flip-Flops (25, 29) mit einem den Schutzbügel (9) verstellenden Motor (34b) in Wirkverbindung steht.
9. Sicherheitsvorrichtung nach mindestens einem der Ansprüche 5 bis 8, dadurch gekennzeichnet, daß mindestens eines der Flip-Flops (25, 29) ausgangsseitig mit einem die Lage des Schutzbügels (9) überwachenden Endschalter (35) verknüpft ist.
10. Sicherheitsvorrichtung nach mindestens einem der Ansprüche 1 bis 9 oder nach dem Oberbegriff des Anspruchs 1, dadurch gekennzeichnet, daß dem Sicherheitsgurt (16) eine Kamera (19) zugeordnet ist, die auf den Fahrersitz (7) gerichtet ist und den Sicherheitsgurt (16) optisch erfassen kann, wobei die Kamera (19) mit einer Auswertevorrichtung (19a) in Wirkverbindung steht, die bei nicht angelegtem Sicherheitsgurt (16) eine Inbetriebnahme des Fahrzeugs (1) verhindert.
11. Sicherheitsvorrichtung nach Anspruch 10, dadurch gekennzeichnet, daß am Sicherheitsgurt (16) mindestens eine von der Kamera (19) erfaßbare Markierung (16a) vorgesehen ist.
12. Sicherheitsvorrichtung nach mindestens einem der Ansprüche 1 bis 11, dadurch gekennzeichnet, daß im Gurtschloß (17) eine Verriegelungsvorrichtung (40) vorgesehen ist, die von der Steuerung (20) betätigbar ist, wobei die Verriegelungsvorrichtung (40) das Gurtschloß (17) nur dann freigibt, wenn sich eine Feststellbremse (14) in angezogener Lage und/oder ein Fahrwahlschalter (12) in einer Parkstellung befindet.
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