Verkapseltes elektronisches Bauelement und Verfahren zur Herstellung
Die Erfindung betrifft ein verkapseltes Bauelement, bei dem zwischen einem Trägersubstrat und der aktiven Fläche eines Chips ein Spalt vorgesehen ist, insbesondere ein mit akustischen Wellen arbeitendes Bauelement, das ein Trägersubstrat und einen auf der Oberseite des Trägersubstrats angeordneten und mit diesem mittels Bumps oder anderer elektrisch leiten- der Verbindungen elektrisch und mechanisch verbundenen Chip enthält .
Der Chip ist auf einem Substrat, z. B. bei einem akustischen Bauelement auf einem piezoelektrischen Substrat aufgebaut, wobei die zum Trägersubstrat zugewandte Chipoberfläche, im folgenden Unterseite genannt, elektrisch leitende Strukturen trägt, z. B. mit akustischen Oberflächen- oder Volumenwellen arbeitende Resonatoren.
Um die empfindlichen leitenden Strukturen auf dem Chip vor Umgebungseinflüssen zu schützen, wurden bereits verschiedene Verfahren zur einfachen Verkapselung der Bauelemente vorgeschlagen .
Es besteht z. B. die Möglichkeit, den Raum zwischen dem
Chiprand und dem Trägersubstrat mit einem Underfiller abzudichten und eine Metallschicht auf das Bauelement aufzusput- tern. Dieses Verfahren hat den Nachteil, daß man die leitenden Strukturen (insbesondere akustische Wandler) auf dem Chip vor dem Underfiller, beispielsweise mit einer Kunststoffkappe, schützen muß und dazu aufwendige Verfahrensschritte braucht .
In der DE 198 06 818 A wurde beispielsweise vorgeschlagen, die Bauelemente in Flip-Chip-Anordnung auf einem Träger zu verlöten und anschließend mit einer Folie, z. B. Laminatfolie, abzudecken, die zwischen den Bauelementen dicht mit dem
Träger abschließt. In weiteren Variationen solcher Folienabdeckungen von Bauelementen wird auch vorgeschlagen, diese Folien durch Aufbringen einer Metallschicht über der Folie weiter hermetisch abzudichten und diese Metallisierung bei- spielsweise galvanisch zu verstärken. In diesem Fall handelt es sich um freistehende Bumps, die nicht durch eine Vergußmasse unterstützt sind. Da die mechanische Verbindung zwischen dem Trägersubstrat und dem Chip ausschließlich durch die Laminatfolie und die Bumps zustande kommt, müssen vor al- lern die Bumps die im Chip bei mechanischen Einwirkungen auftretenden Scherspannungen und/oder Zugspannungen aushalten.
Insbesondere infolge unterschiedlicher Ausdehnungskoeffizienten der Laminatfolie bzw. der Abdichtungen und der Bumps sind die Bumps bei einem starken und sprunghaften Temperaturwechsel mechanischen Verspannungen ausgesetzt, die zu Rissen, Brüchen und sogar zum Abreißen der Bumps führen können.
Aufgabe der vorliegenden Erfindung ist es, bei einem Bauele- ment in Flip-Chip-Bauweise mechanischen Verspannungen der elektrisch leitenden Verbindungen, insbesondere Bumpverbin- dungen bei extremen thermischen Belastungen vorzubeugen.
Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß durch ein Bauelement nach Anspruch 1 gelöst. Vorteilhafte Ausgestaltungen der Erfindung sowie das Verfahren zur Herstellung des Bauelements sind weiteren Ansprüchen zu entnehmen.
Die Erfindung schlägt ein Bauelement vor, das einen Chip mit elektrisch leitenden Strukturen auf einer Oberfläche, im folgenden Chipunterseite genannt, und ein mit diesem Chip elektrisch und mechanisch verbundenes Trägersubstrat umfaßt. Das Trägersubstrat weist auf der Oberseite Anschlußflächen zum Ankontaktieren des Chips auf. Der zumindest eine Chip ist in Flip-Chip-Bauweise mit Hilfe von elektrisch leitenden Verbindungen, vorzugsweise Lötverbindungen, insbesondere Bumpver- bindungen (Bumps), auf einem Trägersubstrat montiert, wobei
die Anschlußflächen des Trägersubstrats mit den elektrisch leitenden Strukturen des Chips elektrisch verbunden sind. Zwischen dem Trägersubstrat und der aktiven Fläche des Chips ist ein Spalt vorgesehen.
Zur Entlastung der elektrisch leitenden Verbindungen ist ein auf der Oberseite des Trägersubstrats angeordnetes Stützelement vorgesehen, welches den Chip umläuft, ohne ihn zu berühren. Das Stützelement ist vorzugsweise durch einen auf der Oberseite des Trägersubstrats angeordneten geschlossenen Rahmen, welcher den Chip umläuft, gebildet. Ferner umfaßt das erfindungsgemäße Bauelement eine Abdichtung, welche den Chip umgibt und zumindest den Raum zwischen dem Chip und dem ihn umlaufenden Stützelement dicht abschließt. Dabei stützt sich die Abdichtung am Stützelement ab.
Das Trägersubstrat des erfindungsgemäßen Bauelements kann eine oder mehrere dielektrische Schichten, beispielsweise aus einem Kunststoff, insbesondere organischem Kunststoff, Sili- zium, Siliziumoxid oder Keramik, insbesondere LTCC- oder
HTCC-Keramik (LTCC = Low Temperature Cofired Ceramic, HTCC = High Temperature Cofired Ceramic) enthalten.
Die Keramik kann vorteilhaft als schrumpfarme Keramik (Non Shrinkage) ausgeführt sein. Dies garantiert beim Sintern eine nur geringe Dimensionsänderung, so daß eine in der Grünfolie vorgegebene Geometrie beim Sintern weitgehend erhalten bleibt oder zumindest in reproduzierbarer Art und Weise einen nur geringen Schrumpf durch Sinterschwund erleidet. Mit LTCC- Keramiken ist es möglich, die Grünfolien mit kostengünstigen Metallisierungen zu versehen, deren Beständigkeit gegenüber den niedrig liegenden Sintertemperaturen der LTCC-Keramik gewährleistet ist .
Möglich ist es jedoch auch, das Trägersubstrat als PCB (Prin- ted Circuit Board) auszuführen, das als einschichtige oder
mehrschichtige Leiterplatte auf Kunststoffbasis ausgebildet ist .
Die dielektrischen Schichten sind voneinander durch Metalli- sierungsebenen getrennt, wobei die Oberseite und die Unterseite des Trägersubstrats auch Metallisierungsebenen bilden, die zumindest Anschlußflächen zum Ankontaktieren des Chips bzw. Außenkontakte zum Auflöten des Bauelements auf einem Systemträger (z. B. Leiterplatte) aufweisen. Die Metallisie- rungsebenen enthalten z. B. elektrische Verbindungsleiter, Signaldurchführungen oder integrierte Schaltungselemente (ausgewählt aus einer Induktivität, einer Kapazität oder einer Leitung) , welche auf eine an sich bekannte Weise durch Leiterbahnen oder Leiterflächen gebildet sind. Die Metalli- sierungsebenen sind miteinander mittels Durchkontaktierungen verbunden.
Der Chip bei dem erfindungsgemäßen Bauelement umfaßt ein Trägersubstrat, das eine oder mehrere dielektrische Schichten enthalten kann, welche durch Metallisierungsebenen voneinander getrennt sind, wobei die Oberseite oder die Unterseite des Trägersubstrats auch eine Metallisierungsebene darstellt. Die Struktur der Metallisierungsebenen und ihre Verbindung miteinander sind wie oben beschrieben. Das Substrat kann z. B. eine oder mehrere Schichten aus Kunststoff, Silizium oder Siliziumoxid enthalten. Die als die Metallisierungsebene vorgesehene Chipseite kann zumindest eine passive, nichtlineare oder aktive Bauelement-Struktur aufweisen, insbesondere 'eine Diode oder einen Transistor.
Das erfindungsgemäße Bauelement kann insbesondere ein mit akustischen Wellen arbeitendes Bauelement sein, bei dem der Chip ein Substrat mit zumindest einer piezoelektrischen Schicht umfaßt, wobei eine Chipseite (z. B. die Chipuntersei- te) zumindest einen Oberflächenwellen-Wandler oder einen Volumenwellen-Resonator aufweist. Das Substrat kann wie oben
beschrieben mehrere dielektrische Schichten und Metallisierungsebenen enthalten.
Das erfindungsgemäße Bauelement kann außerdem ein MEMS- Bauelement (MEMS= Microelectromechanical System, MOEMS= Micro Optoelectromechanical System) oder ein Halbleiter-Bauelement, insbesondere eine integrierte Schaltung auf der Halbleiter- Basis sein.
Die Abdichtung kann aus einem dielektrischen Material, insbesondere aus einer Vergußmasse, z. B. Harz, Glob-Top, Underfiller, Kleber oder einem Kunststoff, insbesondere einem organischen Kunststoff, einem Metallot, Glaslot oder einer Laminatfolie sein.
Die Abdichtung bedeckt zumindest teilweise die Seitenflächen des Chips und die Teilbereiche des ihn umlaufenden Stützelements und kann dabei den Raum zwischen den Seitenflächen des Chips und des Stützelements teilweise oder vollständig aus- füllen.
In einer vorteilhaften Ausführungsform ist die Abdichtung als dielektrische Schicht ausgebildet, welche zusätzlich die Chipoberseite überdeckt . Die dielektrische Schicht kann durch eine Vergußmasse, z. B. Harz oder eine KunststoffSchicht , insbesondere eine Schicht aus einem organischen Kunststoff oder einem Glaslot oder durch eine Laminatfolie gebildet sein.
Die dielektrische Schicht kann aus einer oder mehreren
Schichten bestehen, welche beispielsweise verschiedene Funktionen realisieren. Es ist vorteilhaft, wenn eine der genannten Schichten eine besonders geringe Feuchtigkeitsaufnahme oder eine gute Gasdichtigkeit aufweist. Dafür sind insbeson- dere Schichten aus einem LCP-Material (Liquid Crystal Polymer) geeignet. Es ist zweckmäßig, insbesondere bei einer als Folie realisierten dielektrischen Schicht, die schlecht am
Trägersubstrat bzw. Chip haftet, eine zusätzliche Haftvermittlungsschicht vorzusehen. Als oberste Schicht im Schichtaufbau der dielektrischen Schicht kann eine zusätzliche Schicht angeordnet werden, die insbesondere für die Laserbeschriftung geeignet ist. Es ist möglich, daß eine der Schichten im Schichtaufbau der dielektrischen Schicht zusätzlich zum Auffüllen der Zwischenräume zwischen den Chips auf einem großflächigen Trägersubstrat (Panel) geeignet ist. Diese Schicht kann mit einer Vergußmasse realisiert werden.
Möglich ist auch, daß die genannte Abdichtung mit einer oder mehreren der genannten dielektrischen Schichten kombiniert ist .
Es ist möglich, daß die dielektrische Schicht das Stützelement und den Chip vollständig überdeckt und erst außerhalb des Stützelementes mit dem Trägersubstrat abschließt. Zwischen dielektrischer Schicht und der Oberseite des Trägersubstrats ist ein Hohlraum ausgebildet, in welchem der Chip und das ihn umlaufende Stützelement gemeinsam eingeschlossen sind. Dabei kann das Stützelement aus einem hermetisch dichten oder einem nicht hermetisch dichten Material sein.
In einer weiteren vorteilhaften Ausführungsform ist die Ab- dichtung als dielektrische Schicht ausgebildet, welche den
Chip vollständig überdeckt und mit dem Stützelement dicht abschließt, wobei die Außenseite des Stützelements von der Abdichtung nicht abgedeckt ist. Dabei ist das Stützelement' sinngemäß aus einem hermetisch dichten Material und kann ei- nen Teil der Seitenwand des erfindungsgemäßen Bauelements bilden.
Beim bevorzugten Verfahren zur Herstellung eines erfindungsgemäßen Bauelements wird das mit mehreren Chips bestückte großflächige Trägersubstrat (Panel) bei einer vergleichsweise hohen Temperatur mit einer Kunststoffolie laminiert, die beim
Abkühlen über dem Chip und dem ihn umlaufenden Stützelement aufgespannt wird.
Ist das Bauteil in diesem Zustand noch nicht hermetisch ver- schlössen, wird durch eine weitere Schicht die Hermetizität hergestellt. Dazu muß die hermetische Schicht, z. B. eine Cu- Schicht, im Bereich zwischen den Einbauplätzen der Chips mit dem Stützelement oder mit dem Trägersubstrat abschließen. Aus diesem Grund wird die dielektrische Schicht an diesen Stellen entfernt.
Möglich ist es auch, die hermetische Schicht am Rand des Bauelements in einem (ringförmig) geschlossenen Streifen direkt mit der Oberfläche des Trägersubstrates abschließen zu las- sen, wobei mehrere oder alle Chips des Bauelements innerhalb dieses geschlossenen Streifens angeordnet sind. In diesem Fall liegt die hermetische Schicht zwischen den Chips auf dem Stützelement auf und die Chips des Bauelements sind nicht individuell, sondern kollektiv hermetisch dicht verkapselt.
Es ist möglich, daß das erfindungsgemäße Bauelement mehrere gleiche oder unterschiedliche Chips mit passiven oder aktiven Komponenten umfaßt, welche auf der Oberseite des Trägersubstrats angeordnet sind und auf die gleiche Art verkapselt sind.
Es ist möglich, daß das Bauelement außerdem eine oder mehrere diskrete Komponenten, z. B. ausgewählt aus einem Kondensator, einem Widerstand oder einer Spule, umfaßt.
Die Herstellung der als Bumps ausgeführten elektrisch leitenden Verbindungen gelingt mit verschiedenen Verfahren. In herkömmlicher Weise können die Bumps über den Anschlußflächen durch galvanische Abscheidung erzeugt werden, beispielsweise durch Abscheidung von SnPb, SnAg, SnCu, SnAgCu oder SnAu. An die galvanische Abscheidung kann sich ein Umschmelzen an-
schließen, was zur Ausbildung der entsprechenden Legierung führt .
Möglich ist es auch, in herkömmlicher Weise die Bumps mittels Sieb- oder Schablonendruck von Lotpaste zu erzeugen und anschließend einen Reflowprozeß durchzuführen, bei dem die Bumps ihre kugelförmige Geometrie erhalten.
Auch ist es möglich, die Bumps durch gerichtetes Stanzen von Zylindern aus Lotfolie über den Durchkontaktierungen der obersten Schicht des Trägersubstrats zu erzeugen.
Alternativ können die Bumps auch auf den lötfähigen Metallisierungen auf der Chipunterseite erzeugt werden. Dies kann beispielsweise ebenfalls durch galvanische Abscheidung über den entsprechenden Metallisierungen erfolgen. Auch ein Solder-Jet-Verfahren ist möglich. Ferner ist Schablonendruck von Lotdepots auf den Metallisierungen und ein anschließender Um- schmelzprozeß möglich. Da auch hier die Benetzbarkeit der lötfähigen Metallisierungen die Strukturierung erleichtert, kann eine unterschiedliche Benetzbarkeit von metallischen Strukturen zur Strukturierung der Bumps auf dem Chip bzw. im Wafer-Stadium verwendet werden. Beispielsweise ist es möglich, einen Großteil der auf dem Chip (der Chipunterseite) befindlichen Metallisierungen zu passivieren, beispielsweise durch Erzeugen einer anodischen Oxidschicht, die zusätzlich noch mit einer aufgebrachten mineralischen Schicht, beispielsweise einer dünnen Siliziumoxidschicht oder einer dünnen Siliziumnitridschicht abgedeckt sein kann. Die nicht von dieser Passivierung bedeckten Flächen bleiben dann mit Lot benetzbar oder speziell durch geeignete weitere Schichten, sogenannte Underbumpmetallsierungen - UBM - mit Lot benetzbar gemacht werden, während die passivierten Oberflächen der Metallisierung die Lötstoppmaske darstellen.
Das auf dem Trägersubstrat angeordnete Stützelement umschließt einen Innenraum, der den Ort zur Aufnahme des Chips
darstellt und geometrisch definiert. Das Stützelement kann dabei bis über das Niveau der Chip-Unterkante oder -Oberkante reichen. Möglich ist es jedoch auch, daß das Stützelement * niedriger als die Chip-Unterkante ist .
Als erhabene Struktur ist das Stützelement aus Kunststoff, Lot oder Metall gebildet und kann integriert mit anderen Komponenten oder Strukturen des Trägersubstrats erzeugt werden. Ein aus Metall bestehendes oder mit einer Metallisierung ver- sehenes Stützelement hat den Vorteil, daß die Metallisierung einen guten Kontakt, Haftung und Benetzung zur Abdichtung oder dielektrischen Schicht schafft, so daß eine hermetische Abdichtung des gesamten Bauelements und insbesondere der leitenden Strukturen auf der Unterseite des Chips gewährleistet ist. Möglich ist es jedoch auch, daß die Oberfläche des Stützelementes keine Metallisierung aufweist.
Das Stützelement kann ferner aus einem keramischen Material oder einem Kunststoff, bevorzugt aus einem Kunststoff mit ei- ner sehr geringen Wasseraufnahmefähigkeit (z. B. hochgefüllten Kunststoff oder Flüssigkristall -Polymer) sein.
Das Stützelement kann ferner mit bzw. über lötfähigen Metallisierungen erzeugt werden. Zunächst wird eine Metallisierung auf dem Trägersubstrat an den für das Stützelement vorgesehenen Stellen erzeugt, beispielsweise in einem Sputterprozeß. Das Stützelement kann dann durch galvanische Verstärkung dieser Metallisierung erzeugt werden. Dabei kann zunächst eine Schichtenfolge Titan (für die bessere Haftung) und Kupfer er- zeugt werden. Eine ausreichende Dicke dieser Schicht kann bereits durch Sputtern erzielt werden, beispielsweise 100 bis 200 nm Titan und mehr als 6 μ Kupfer. Möglich ist es jedoch auch, eine dünne Titan/Kupferschicht zu erzeugen (0,1 bis 2 μm Kupfer) und diese anschließend galvanisch zu verstärken. Vorzugsweise erfolgt eine Strukturierung des Stützelementes mit Hilfe einer Photoresistmaske durch strukturiertes Auf- sputtern. Die Maske kann auch so ausgebildet sein, daß sie
während des galvanischen Aufdickprozesses auf dem Trägersubstrat verbleiben kann.
Es ist möglich, daß für jeden auf der Oberseite des Träger- Substrats angeordneten Chip das Stützelement in der Form eines individuellen Rahmens vorgesehen ist. Es ist außerdem möglich, daß das Stützelement als ein Rahmen aus einem soliden Block mit Ausnehmungen für jeden Chip ausgebildet ist.
Die Verwendung des den Chip umlaufenden Stützelementes bei der Verkapselung des Bauelements mit Hilfe einer Abdichtung hat den Vorteil, daß auf die elektrisch leitenden Verbindungen einwirkende mechanische Kräfte, welche insbesondere bei thermischer Belastung auftreten und zu Rissen führen können, durch das Abstützen der Abdichtung am Stützelement reduziert werden, was zur mechanischen Entlastung der elektrisch leitenden Verbindungen beiträgt.
Die der Erfindung zugrunde liegende Aufgabe, eine Überbela- ' stung der elektrisch leitenden Verbindungen zu vermeiden, wird außerdem durch ein weiteres Bauelement gelöst. Es wird ein Chip vorgeschlagen, mit elektrisch leitenden Strukturen auf der Chipunterseite, und einem Trägersubstrat, welches auf der Oberfläche Anschlußflächen aufweist, wobei der Chip in Flip-Chip-Bauweise mittels elektrisch leitender Verbindungen auf dem Trägersubstrat montiert ist und wobei die Anschlußflächen mit den elektrisch leitenden Strukturen des Chips mittels elektrisch leitender Verbindungen elektrisch verbunden sind. Auf der Chipoberseite ist eine Abdeckung, insbeson- dere ein Verbund aus einer dielektrischen Schicht und einer darüber liegenden Metallschicht angeordnet, wobei dieser Verbund rund um den Chip außerhalb der Chipfläche mit dem Trägersubstrat abschließt. Zur Entlastung der elektrisch leitenden Verbindungen (vorzugsweise Bumps) ist bei dem Bauelement die Chipdicke so ausgewählt, daß die durch thermische Ausdehnung des genannten Verbundes auftretenden Kräfte im Tempera-
turbereich zwischen -60°C und 85°C pro elektrisch leitende Verbindung (pro Bump) maximal 2 Newton betragen.
Die Erfinder haben gefunden, daß eine auf eine elektrisch leitende Verbindung, insbesondere einen Bump wirkende Kraft ab 2 Newton zur Entstehung von Bumprissen führt, was erfindungsgemäß nun durch geeignete Wahl der Schichtdicke vermieden wird. Bei gängigen Chipgrößen und dazu verwendeten Bum- panordnungen ist dazu in der Regel eine Reduzierung der Chip- dicke nötig. Mit dieser vorteilhaften Ausfuhrungsform des erfindungsgemäßen Bauelements wird die gewünschte Entlastung der elektrisch leitenden Verbindungen (Bumps) ohne Stützelement erzielt, was den entsprechenden Verfahrensschritt zur Aufbringung des Stützelementes auf dem Trägersubstrat er- spart.
In einer weiteren vorteilhaften Ausführungsvariante der Erfindung wird vorgeschlagen, eine dielektrische Schicht aus Polymermaterial mit einem Elastizitätsmodul unter 1 GPa oder eine dünne Folie, deren Dicke kleiner als 20 μm beträgt, zu verwenden. Bei den genannten Materialien ist bei Temperaturwechsel die Verformung der elektrisch leitenden Verbindung dadurch minimiert, daß die Verformung nicht im Lot bzw. in den elektrisch leitenden Verbindungen, sondern zu einem gro- ßen Teil in der dielektrischen Schicht bzw. in der Folie auftritt.
Alternativ kann eine dielektrische Schicht bzw. eine Folie verwendet werden, die einen kleinen thermischen Ausdehnungs- koeffizienten aufweist oder bei der der thermische Ausdehnungskoeffizient durch Beimischung eines anorganischen Füllstoffs reduziert wird. Vorzugsweise wird eine dielektrische Schicht mit einem thermischen Ausdehnungskoeffizienten verwendet, welcher demjenigen des Lotes bzw. des Materials der elektrisch leitenden Verbindungen entspricht. Möglich ist es auch, daß der thermische Ausdehnungskoeffizient des Materials der dielektrischen Schicht zwischen αBump/2 und 2 αBum ausge-
wählt ist. Damit eine Strukturierung solcher dielektrischen Schichten bzw. Folien mit Füllstoffen möglich ist, werden vorzugsweise Partikel verwendet, deren Durchmesser kleiner als 1 μm ist.
In einer weiteren Ausführungsvariante der Erfindung wird außerdem ein Bauelement vorgeschlagen, das einen Chip mit elektrisch leitenden Strukturen auf der Chipunterseite und ein Trägersubstrat, welches auf der Oberfläche Anschlußflächen aufweist, enthält, wobei der Chip in Flip-Chip Anordnung mittels elektrisch leitender Verbindungen auf dem Trägersubstrat montiert ist und wobei die Anschlußflächen mit den elektrisch leitenden Strukturen des Chips mittels elektrisch leitender Verbindungen elektrisch verbunden sind. Das erfindungsgemäße Bauelement enthält außerdem ein auf der Oberseite des Trägersubstrats angeordnetes als Schrumpfrahmen ausgebildetes Stützelement, welcher den Chip umläuft und diesen dicht umschließt. Diese vorteilhafte Ausfuhrungsform der Erfindung hat den Vorteil, daß der Schrumpfrahmen den zu verkapselnden Chip gleichzeitig mechanisch unterstützt und diesen dicht mit dem Trägersubstrat abschließt, so daß in diesem Fall im Prinzip keine weitere Abdichtung notwendig ist. Ist der Schrumpf- rahmen nicht ausreichend gasdicht, kann die Hermetizität des Bauteils durch eine zusätzliche hermetisch dichte Schicht, vorzugsweise durch eine Metallschicht hergestellt werden.
Die der Erfindung zugrunde liegende Aufgabe wird außerdem durch ein Verfahren mit folgenden Schritten gelöst : zumindest zwei elektrisch leitende Strukturen tragende Chips werden auf einem Trägersubstrat, welches auf der
Oberfläche Anschlußflächen zur elektrischen Verbindung mit den elektrisch leitenden Strukturen des Chips aufweist, in Flip-Chip Anordnung mittels elektrisch leitender Verbindμngen befestigt, - die zumindest zwei Chips werden mit einer dielektrischen Schicht, welche auf der Chipoberseite aufliegt und mit dem Trägersubstrat abschließt, überdeckt, so daß jeder
der zumindest zwei Chips auf diese Weise individuell verkapselt wird, - der Zwischenraum zwischen den zumindest zwei Chips wird mit einer Vergußmasse gefüllt.
Es ist möglich, auf der dielektrischen Schicht eine Metall- schicht aufzutragen, die mit der dielektrischen Schicht einen Verbund bildet, und die Vergußmasse dann auf dem Verbund aus der dielektrischen Schicht und der Metallschicht außerhalb des Chips aufzutragen und gegebenenfalls zu härten. Das Trägersubstrat kann anschließend zersägt werden, so daß einzelne Bauelemente entstehen, welche zumindest einen der genannten Chips umfassen.
In diesem vorteilhaften Verfahren zur Herstellung eines erfindungsgemäß verkapselten Bauelements wird die Entlastung der elektrisch leitenden Verbindungen mit einem äußeren, über dem Verbund angeordneten und durch die Vergußmasse gebildeten Stützelement erzielt (durch seitliche Stützfunktion) . Gegen- über dem entsprechenden Verfahrensschritt der Aufbringung eines strukturierten "inneren" Stützelementes auf dem Trägersubstrat stellt dies eine Verfahrenserleichterung dar.
Im folgenden wird die Erfindung und insbesondere das Verfah- ren zur Herstellung eines erfindungsgemäßen Bauelements anhand von Ausführungsbeispielen und der dazugehörigen schematischen und daher nicht maßstabsgetreuen Figuren näher erläutert.
Figur 1 zeigt ein erfindungsgemäß verkapseltes Bauelement mit einem Trägersubstrat, einem aufgesetzten Chip, einer dielektrischen Schicht und einem Stützelement im schematischen Querschnitt
Figur 2 zeigt eine vorteilhafte Ausfuhrungsform des erfindungsgemäß verkapselten Bauelements mit dem Stütze-
lement aus einem hermetisch dichten Material im schematischen Querschnitt
Figuren 3 und 4 zeigen vorteilhafte Ausfuhrungsformen des erfindungsgemäß verkapselten Bauelements im schematischen Querschnitt
Figuren 5a und 5b zeigen ein erfindungsgemäßes Bauelement mit einer Vergußmasse zwischen den verkapselten Chips im schematischen Querschnitt
Figur 6a und 6b zeigt ein erfindungsgemäßes Bauelement mit einem gedünnten Chip im schematischen Querschnitt (im Normalzustand und bei einer wesentlich niedrigeren Temperatur)
Figur 6c zeigt eine beispielhafte Anordnung der elektrisch leitenden Verbindungen des gedünnten Chips im erfindungsgemäßen Bauelement im schematischen Quer- schnitt parallel zur Chipoberfläche
Figuren 7a bis 7c zeigen aufeinanderfolgende Prozeßschritte bei der erfindungsgemäßen Verkapselung des Bauelements mit einem Chip mit angeschrägten Seitenflä- chen und einem Lotrahmen
Figur 1 zeigt ein Tragersubstrat TS mit aufgesetztem Chip CH und einem Stützelement SE im schematischen Querschnitt. Das Bauelement umfaßt den auf dem Trägersubstrat TS in Flip-Chip Anordnung mittels elektrisch leitender Verbindungen BU montierten Chip CH und ein auf der Oberseite des Trägersubstrats angeordnetes Stützelement SE, das den Chip umläuft.
Im erfindungsgemäßen Bauelement liegt der Chip auf dem Stüt- zelement nicht auf.
Der Chip und das Stützelement zusammen sind mit einer als dielektrische Schicht ausgebildeten Abdichtung AB überdeckt. In diesem Ausführungsbeispiel ist auf die dielektrische Schicht AB zusätzlich eine Metallschicht ME aufgetragen. Die Metallschicht dient zur Abschirmung der signalführenden Chip- Strukturen vor elektromagnetischen Störungen sowie zur Herstellung der Hermetizität .
Die Chipoberseite kann zusätzlich mit einer durchgehenden Me- tallisierung oder mit einer Schicht, z. B. Klebeschicht, welche eine bessere Haftung der dielektrischen Schicht AB ermöglicht, versehen werden.
Das Trägersubstrat TS enthält eine oder mehrere dielektrische Schichten, wobei auf dessen Oberseite, Unterseite und ggf. zwischen zwei dielektrischen Schichten Metallisierungsebenen ML vorgesehen sind. Die Oberseite des Trägersubstrats weist insbesondere Anschlußflächen AF auf, die mit den elektrisch leitenden Strukturen des Chips elektrisch verbunden sind. Die Unterseite des Trägersubstrats weist insbesondere Außenkontakte AK (z. B. SMD-fähige Kontakte, SMD = Surface Mounted Device) auf. Die Außenkontakte sind mit den Anschlußflächen und ggf. den Metall isierungsebenen ME mittels Durchkontaktie- . rungen DK verbunden. Die Metallisierungsebenen des mehr- schichtigen Trägersubstrats können durch Leiterbahnen und Metallflächen gebildete integrierte Schaltungselemente enthalten, ausgewählt z.B. aus einer Kapazität, einer Induktivität, einer Leitung oder einem Leitungsabschnitt .
Der Chip CH enthält beispielsweise ein piezoelektrisches Substrat, dessen eine Oberfläche (Unterseite) Metallisierungen eines Oberflächenwellenbauelements und/oder zumindest einen FBAR (Thin Film Bulk Acoustic Wave Resonator) , im folgenden Bauelementstrukturen genannt, trägt. Der Chip kann außerdem ein mehrschichtiges Substrat mit integrierten Schaltungselementen sein. Es ist möglich, daß die Chipoberseite metalli-
siert ist, z. B. durch eine Cu-Sputterschicht, die galvanisch verstärkt ist .
Die im Trägersubstrat integrierten Schaltungselemente können für sich oder zusammen mit den auf dem Chip oder im Chip angeordneten Bauelementstrukturen oder Schaltungselementen zumindest einen Teil folgender Schaltungen bilden: eines Hochfrequenz-Schalters, einer Anpaßschaltung, eines Antennenschalters, eines Diodenschalters, eines Transistorschalters, eines Hochpaßfilters, eines Tiefpaßfilters, eines Bandpaßfilters, eines Bandsperrfilters, eines Leistungsverstärkers, eines Vorverstärkers, eines LNAs, eines Diplexers, eines Duple- xers, eines Kopplers, eines Richtungskopplers, eines Speicherelements, eines Baluns, eines Mischers oder eines Oszil- lators.
Der Ausdehnungskoeffizient des Stützelementes aRalmen ist vorzugsweise ungefähr dem Ausdehnungskoeffizienten der elektrisch leitenden Verbindungen aB gleich und ist kleiner als der Ausdehnungskoeffizient der Abdeckung aΛbdechllt„ . Die Höhe des
Stützelementes über der Oberfläche des Trägersubstrats kann z. B. ungefähr gleich oder größer als die Höhe der elektrisch leitenden Verbindung oder die Bumphöhe sein. Es ist sinnvoll, die Höhe des Stützelementes h so auszuwählen, daß sie mit dem Abstand g zwischen der Oberseite des Trägersubstrats und dem Auflagepunkt der Folie am Chip folgendermaßen verbunden ist:
T ^ &Bump ~ ^ Abdeckung
** Rahmen ^Abdeckung
Ferner ist es möglich, daß die Höhe des Stützelementes im gesamten spezifizierten Temperaturbereich (z. B. -60°C ... +85°C) kleiner als die Höhe der elektrisch leitenden Verbindung (oder Bumphöhe) bei der gleichen Temperatur ist. In diesem Fall kann die Breite des Stützelementes so ausgewählt werden, daß die innere Kante des Stützelementes wie in Figur
1 dargestellt außerhalb der vom Chip bedeckten Fläche liegt oder unter den Chip reicht.
Möglich ist auch, daß die Höhe des Stützelementes größer, gleich oder kleiner als der Abstand zwischen der Chipoberseite (oder der Chipunterseite) und der Oberseite des Trägersubstrats ist.
Das Stützelement SE folgt vorzugsweise der äußeren Form des Chips CH und ist daher insbesondere (in der Draufsicht) rechteckig ausgebildet.
Das Stützelement kann aus Metall, Lot, Keramik oder Kunststoff bestehen. Das aus Kunststoff bestehende Stützelement kann beispielsweise aus einem Photolack erzeugt werden oder mit Hilfe einer Photolithographie oder eines Lasers aus einer anderen Schicht strukturiert werden. Das Stützelement aus Metall kann durch Siebdruck oder galvanisch erzeugt werden.
Da in diesem Beispiel eine hermetische Verkapselung des Chips im Bauelement dadurch erreicht wird, daß sowohl die dielektrische Schicht der Abdichtung AB als auch die Metallschicht ME außerhalb des St,üt.zelementes mit dem Trägersubstrat abschließt, ist es möglich, daß das Stützelement aus einem nicht hermetisch dichten Material besteht.
Das Stützelement kann einseitig mit einer Klebeschicht, Glaslot oder einer lötfähigen Schicht, z. B. aus Metallot, versehen sein, damit das Stützelement an der Oberseite des Träger- substrats befestigt werden kann.
Es ist möglich, daß das Stützelement fest mit dem Trägersubstrat verbunden ist oder einen Bestandteil des Trägersubstrats bildet, wobei das Stützelement und das Tr gersubstrat aus dem gleichen Material sein und z. B. gleichzeitig hergestellt werden können.
Die Bumps können galvanisch, durch Solder-Jet-Verfahren (z. B. Laserbumping) , Studbumping oder durch Drucken erzeugt werden. Alternativ dazu kann auch ein anisotrop leitender Kleber eingesetzt werden, der z. B. auf die Oberseite des Trägersub- strats aufgebracht wird. In diesem Fall müssen signalleitende Strukturen (auf der Chipseite) eventuell geschützt werden, z. B. durch eine Schutzkappe oder eine Schutzschicht.
In Figur 2 ist eine weitere vorteilhafte Ausfuhrungsform des erfindungsgemäßen Bauelements dargestellt. Im Gegensatz zu dem in der Figur 1 vorgestellten Ausführungsbeispiel schließt die dielektrische Schicht AB nicht mit dem Trägersubstrat TS, sondern nur mit dem Stützelement SE ab. Dabei bedeckt die dielektrische Schicht AB nur einen Teil des Stützelementes, so daß die Metallschicht ME mit dem von der dielektrischen Schicht nicht bedeckten Bereich des Stützelementes abschließt. Da das Stützelement SE hier einen Teil der Seitenwand des Bauelements darstellt, so wird eine hermetische Verkapselung des Chips im Bauelement in diesem Fall nur gewähr- leistet, wenn das Stützelement aus einem hermetisch dichten Material (z. B. Keramik, Metall oder Lot) besteht.
Das in der Figur 3 gezeigte Ausführungsbeispiel entspricht der Figur 2, wobei das Stützelement SE hier Bestandteil des Trägersubstrats TS sein kann. In diesem Beispiel ist die Höhe des Stützelementes ungefähr gleich dem Abstand zwischen der Chipoberseite und der Oberseite des Trägersubstrats. Es ist auch möglich, daß die Höhe des Stützelementes größer oder kleiner als der Abstand zwischen der Chipoberseite und der Oberseite des Trägersubstrats ist.
Es ist möglich, daß die als dielektrische Schicht ausgebildete Abdichtung AB durchgehend ist und insbesondere die Oberfläche des Stützelementes vollständig bedeckt. Dies hat den Vorteil, daß eine solche Schicht besonders einfach aufgetragen werden kann. Wenn die dielektrische Schicht dabei einen
hermetischen Abschluß gewährt, so kann auf die Metallschicht ME verzichtet werden.
Im in der Figur 4 dargestellten Ausführungsbeispiel ist der Raum zwischen dem Chip CH und dem Stützelement SE mit der Abdichtung AB abgedichtet. Die Abdichtung bedeckt in diesem Fall nur die einander benachbarten bzw. direkt gegenüberliegenden Randbereiche auf der Oberseite des Chips und des Stützelements .
Die Abdichtung kann aus Glaslot oder Vergußmasse (z. B. Klebemasse oder Harz) sein. In diesem Fall ist es sinnvoll, zur Abschirmung des Chips eine Metallschicht ME so aufzubringen, daß sie die Chipoberseite, die Abdichtung und die von der Ab- dichtung unbedeckte Oberfläche des Stützelementes überdeckt.
Es ist möglich, daß die Chipoberseite und die Oberfläche des Stützelementes schon vor dem Aufbringen der Abdichtung metallisiert sind und die Abdichtung aus Lot besteht. In diesem Fall kann auf die durchgehende Metallschicht, welche insbesondere die Abdichtung überdeckt, verzichtet werden.
In Figur 5a ist eine vorteilhafte Ausfuhrungsform der Erfindung ohne Stützelement dargestellt. Der Chip CH ist auf einem großflächigen Trägersubstrat TS (Panel) angeordnet und wie in der Figur angedeutet von weiteren (gleichen oder unterschiedlichen) Chips umgeben. Jeder Chip gehört beispielsweise zu einem Einbauplatz auf dem Panel. Dabei sind die Chips auf die gleiche Art mit einer dielektrischen Schicht AB verkapselt. Da die dielektrische Schicht AB in der Regel keinen hermetischen Abschluß ermöglicht, wird durch eine weitere hermetische Schicht ME die Hermetizität hergestellt. Dazu soll die hermetische Schicht, insbesondere eine Metallschicht, z. B. eine Cu-Schicht, welche mit der dielektrischen Schicht einen Verbund bildet, im Bereich zwischen den Einbauplätzen mit dem Trägersubstrat abschließen. Aus diesem Grund wird die dielektrische Schicht an diesen Stellen entfernt.
Die Entlastung der elektrisch leitenden Verbindungen wird hier dadurch erreicht, daß die Zwischenräume zwischen den verkapselten Chips mit einer Vergußmasse VM (z. B. Harz oder Glob-Top) mit einem geeigneten Ausdehnungskoeffizient zumindest teilweise ausgefüllt werden. Das Material und die Höhe dieser Füllung werden so ausgewählt, daß der (verglichen mit dem der Ausdehnungskoeffizienten der elektrisch leitenden Verbindungen) höhere Ausdehnungskoeffizient der dielektri- sehen Schicht AB kompensiert wird, und daß der Ausdehnungskoeffizient des Verbunds der Vergußmasse, der dielektrischen Schicht und der Metallschicht ME im Bereich zwischen der Oberseite des Trägersubstrats und der Chipunterkante an den Ausdehnungskoeffizienten der elektrisch leitenden Verbindun- gen angepaßt ist. Nach dem Aushärten der Vergußmasse VM kann das großflächige Trägersubstrat mit den darauf an entsprechenden einzelnen Einbauplätzen angeordneten Chips in einzelne Bauteile vereinzelt und insbesondere zersägt werden. Die vereinzelten Bauteile können einen Chip oder mehrere Chips enthalten.
In dem in Figur 5b gezeigten Ausführungsbeispiel sind die Chips wie oben beschrieben verkapselt und auf dem großflächigen Trägersubstrat TS angeordnet, wobei das Trägersubstrat später in einzelne Bauteile zerteilt, beispielsweise zersägt wird. In Figur 5b wird die Entlastung der elektrisch leitenden Verbindungen wie in Figur 5a durch die Vergußmasse VM und zusätzlich durch das Stützelement SE erreicht.
In einem bevorzugten Ausführungsbeispiel wird die Vergußmasse
VM bis zur Chipoberkante aufgefüllt, um ein (nach dem Vereinzeln durch Zersägen) quaderförmiges Bauelement zu erhalten, welches bei der späteren SMD-Montage leicht bestückt werden kann.
In Figuren 6a und 6b ist eine weitere vorteilhafte Ausführungsform der Erfindung gezeigt.
Bei einem sprunghaften Temperaturwechsel erfahren der Chip, das Trägersubstrat, die dielektrische Schicht, die Metall- schicht und die elektrisch leitenden Verbindungen (z. B. Bumps) unterschiedliche Ausdehnungen aufgrund der unterschiedlichen und z. T. auch richtungsabhängigen thermischen Ausdehnungskoeffizienten. Die auftretenden mechanischen Spannungen, insbesondere die Scherspannungen, müssen vor allem die elektrisch leitenden Verbindungen (Bumps) aushalten. Die Simulation des erfindungsgemäßen Bauelements zeigt, daß in einem Bump mit dem Durchmesser von ca. 180 μm ab einer auf ihn wirkenden Scherkraft von etwa 2 N Risse hervorgerufen werden, die zur Beeinträchtigung der Funktion des Bauelements und sogar zum Abriß des Bumps von der UBM (Außenelektroden AE auf der Seite des Chips bzw. Anschlußflächen AF auf der Seite des Trägersubstrats) führen können.
Es ist möglich, die Temperaturwechselbeständigkeit des erfindungsgemäßen Bauelements zu erhöhen, indem die Chipdicke ent- weder so gering ausgewählt wird oder durch Dünnen des Chips dermaßen reduziert wird, daß die für das Durchbiegen des Chips CH notwendige Kraft im ganzen spezifizierten Temperaturbereich (z. B. -60°C bis +85°C) „deutlich kleiner ist als die für einen Abriss der elektrisch leitenden Verbindungen BU von der UBM bzw. der Anschlußfläche AF oder die für die Entstehung von Bumprissen ausreichende Kraft (z. B. 2 N pro Bump) . Der genaue Wert der Chipdicke hängt vom Verhältnis der Ausdehnungskoeffizienten der dielektrischen Schicht AB uhd der Metallschicht ME, des Chips CH, der elektrisch leitenden Verbindungen BU, des Trägersubstrats TS und von geometrischen
Faktoren (z. B. Chipgröße, Größe der elektrisch leitenden Verbindungen oder der Abstand zwischen den elektrisch leitenden Verbindungen) ab und kann per Simulation ermittelt werden.
In einem vorteilhaften in Figur 6c gezeigten Ausführungsbei- spiel ist der Chip CH1 aus Lithiumtantalat (mit einem rieh-
tungsabhängigen thermischen Ausdehnungskoeffizienten von ca. 7,0 - 14,3 ppm/K) der Breite a = 1,2 mm und der Länge b = 1,8 mm mit einem hier nicht dargestellten Trägersubstrat der Breite* 2 mm und der Länge 2 , 5 mm (mit dem thermischen Ausdeh- nungskoeffizienten von 6,3 ppm/K) mittels sechs Bumps BU1 aus SnAg (3, 5) Cu(0, 8) (mit einem thermischen Ausdehnungskoeffizienten von 20,0 ppm) der Höhe 50 μm verbunden. Die Bumps sind im gleichen Abstand in zwei parallelen Reihen zu j e 3 Bumps entlang der längeren Chipkante angeordnet. Der Abstand El der Bumps in einer Reihe beträgt 800 μm. Der Abstand L2 zwischen den Reihen beträgt 900 μm. Die Abdeckung des Chips besteht aus einer 50 μm dicken Folie (mit einem thermischen Ausdehnungskoeffizienten von 130,0 ppm/K im relevanten Temperaturbereich) und einer darüber angeordneten 20 μm dicken Cu- Schicht, die einen Ausdehnungskoeffizienten von 17,1 ppm/K aufweist. Numerische Simulationen des Ausdehnungsverhaltens für den relevanten Temperaturbereich haben ergeben, daß die pro Bump auftretende resultierende Kraft bei einer Chipdicke < 250 μm unterhalb von 2 Newton ist.
Dünnen des Chips
In einer vorteilhaften Variante der Erfindung wird der Chip gedünnt, um Entlastung der elektrisch leitenden Verbindungen zu erreichen. Es ist möglich, dafür ein DBG-Verfahren (Dicing Before Grinding) einzusetzen. Dabei werden die noch nicht vereinzelten Chips im Wafer-Stadium, also vor dem Verlöten mit dem Trägersubstrat gedünnt . Zuerst wird eine Oberfläche des Wafers (hier Unterseite genannt) entlang der vorgesehenen Sägelinien angesägt oder anderweitig strukturiert. Die Tiefe der Sägespur bzw. der Strukturvertiefung ist kleiner als die Dicke des Wafers und vorzugsweise gleich groß oder etwas größer als die erzielte, nach dem Dünnen verbleibende Chipdicke. Anschließend wird das Material auf der Oberseite des Wafers teilweise abgetragen, wobei gleichzeitig die Chips auf dem angesägten und gedünnten Wafer vereinzelt werden.
Die Chips können auch nach dem Auflöten gedünnt werden, um den oben angegebenen Zweck zu erreichen. Der eine Dicke von zirka 250 μm oder mehr aufweisende Chip kann dabei bis auf eine Stärke von 50 bis 100 μm gedünnt werden. Zum Dünnen ist insbesondere ein Partikelstrahl mit Aluminiumoxidpartikeln eines Durchmessers < 50 μm geeignet. Möglich ist es auch, den Chip abzuschleifen. Vor dem Bearbeiten mit dem Partikelstrahl können mittels einer weichen Resist aske, beispielsweise ei- ner Fotolackmaske die Bereiche abgedeckt werden, bei denen ein Abtrag verhindert werden soll. Möglich ist es jedoch auch, gleichzeitig mit dem Dünnen des Chips Bereiche des Trägersubstrats zu entfernen oder dieses gar mittels des Strahl- Verfahrens vollständig zu durchtrennen. In diesem Fall kann es erforderlich sein, den Chip vorher ebenfalls mit einer Maske abzudecken.
In einer vorteilhaften Variante der Erfindung ist es möglich, die noch nicht vereinzelten Chips wie oben angegeben auf dem Wafer vorzudünnen und sie nach dem Auflöten weiter mit einem Strahlverfahren (z. B. Sandstrahl) zu dünnen, um insbesondere Abrundung der Kanten zu erreichen, was beispielsweise beim Aufbringen einer Folienabdeckung erwünscht ist.
Figur 7 zeigt eine alternative Ausfuhrungsform der Erfindung. Dabei wird ein als ein Lotrahmen ausgebildetes Stützelement SE auf dem Trägersubstrat vor dem Aufsetzen des Chips CH erzeugt. Dazu wird zunächst eine Metallisierung (Bezugszeichen AE) ähnlich einer Underbumpmetallisierung (UBM) auf dem Trägersubstrat an den für den Lotrahmen vorgesehenen Stellen er- zeugt. Der Lotrahmen kann dann durch Aufdrucken, galvanische Verstärkung der UBM oder ebenfalls als rahmenförmiges Stück Lotfolie aufgebracht werden. Bei dieser Ausführung werden die Seitenkanten des Chips so abgeschrägt, daß der Chip sich zur Oberfläche mit den (evtl. im späteren Prozeßschritt aufzutra- genden) elektrisch leitenden Strukturen (genannt Chipunterseite) hin verjüngt. Dann wird er an den schrägen Seitenflächen metallisiert. Vorzugsweise erfolgt die Metallisierung
der Seitenflächen im gleichen Prozeßschritt wie die Erzeugung der elektrisch leitenden Strukturen und der UBM auf der Chipunterseite. Die Seitenfläche des Chips kann außerdem z. B. mit einer Ti/Cu-Schicht bedampft werden, wobei die leitenden Strukturen an der Chipunterseite mit einem Fotolack geschützt werden können.
Neben den elektrisch leitenden Strukturen weist die Chipunterseite Außenelektroden AE, eine Kontaktmetallisierung KM und am unteren Chiprand angeordnete isolierende nicht benetzende Strukturen IS auf. Die isolierenden Strukturen verhindern einen Kurzschluß zwischen den Außenelektroden AE und der Kontaktmetallisierung KM. Sie können aus Kunststoff oder Lötstopplack strukturiert werden oder durch Passivierung der Me- tallstrukturen erzeugt werden. Bei einem ausreichend großen Abstand zwischen den Außenelektroden AE und der Kontaktmetallisierung KM kann auf die isolierende Schicht IS verzichtet werden.
Die Chipoberseite kann zu Abschirmzwecken zusätzlich mit einer Metallschicht versehen werden.
In diesem Ausführungsbeispiel befinden sich die elektrisch leitenden Verbindungen (Bumps) vor dem Aufsetzen des Chips auf der Oberseite des Trägersubstrats TS . Der Chip kann dann so auf das Trägersubstrat aufgesetzt werden, siehe Figur 7b, daß er mit den abgeschrägten Seitenkanten über dem Lotrahmen angeordnet ist und durch die elektrisch leitenden Verbindungen (Bumps) von unten gestützt wird. Die Rahmenhöhe und die Höhe der elektrisch leitenden Verbindung (Bumphöhe) werden so ausgewählt, daß durch das Kollabieren der Lötmasse bzw. der Bumps während des Verlötens der Chip in Kontakt mit dem Lotrahmen gebracht wird. Beim Verlöten kommt eine Lotverbindung des Lotrahmens zu den Kontaktmetallisierungen KM an den Seitenkanten des Chips zustande (Bezugszeichen AB, SE in der Figur 7c) , wobei die Lotverbindung zu einem hermetischen Abschluß zwischen dem Chip und dem Trägersubstrat dient und wo-
bei nach dem Verlöten die Abdichtung AB durch den Lotrahmen gebildet ist.
Es ist möglich, anstelle des Chips mit den schrägen Seiten- flächen einen Chip zu verwenden, dessen Seitenflächen zumindest eine Stufe aufweisen, so daß der Chip im Querschnitt etwa T-förmig ist. In diesem Fall kann die (teilweise) Metallisierung der Chipseitenflächen auf der Stufe und im gleichen Prozeßschritt wie die Erzeugung der elektrisch leitenden Strukturen und der UBM auf der Chipunterseite erfolgen.
In einem weiteren Ausführungsbeispiel des erfindungsgemäßen Bauelements weist ein als Rahmen ausgebildetes Stützelement ein Schrumpfverhalten auf, so daß der Rahmen nach einer Tem- peraturbeanspruchung dicht am Chip anliegt. In diesem Fall kann auf die weitere Abdichtung verzichtet werden und das Bauteil kann gleich durch eine hermetisch dichte Schicht, insbesondere eine Metallschicht (z.B. durch eine Cu- Sputterschicht , die galvanisch verstärkt wird) verschlossen werden, wobei die hermetisch dichte Schicht die Chipoberseite und den Schrumpfrahmen überdeckt und mit dem Trägersubstrat abschließt. Der Rahmen kann einseitig mit einer lötfähigen Schicht oder mit einer Klebeschicht versehen werden, die den Rahmen mit dem Trägersubstrat verbindet.
Die Erfindung wurde nur anhand weniger wichtiger Ausfuhrungs- beispiele dargestellt, ist aber nicht auf diese beschränkt. Weitere Varianten des erfindungsgemäßen Bauelements beziehungsweise des Verfahrens zu seiner Herstellung liegen insbe- sondere in anderen geometrischen Ausgestaltungen, anderen zu verwendenden Materialien oder im Einsatz analoger Prozesse, mit denen die gleichen Wirkungen erzielt werden können. Wesentlich bleibt jedoch die Abdichtung zwischen dem Chip und dem Stützelement oder Trägersubstrat und Vorrichtungen oder Maßnahmen, mit welchen die erfindungsgemäße Entlastung der elektrisch leitenden Verbindungen erzielt werden kann.
Mit dem erfindungsgemäßen Verfahren können vorzugsweise mehrere Chips parallel auf einem entsprechend großflächigen Trägersubstrat aufgebracht, angeschlossen und verkapselt werden. Zwischen einzelnen Chips kann anschließend das Trägersubstrat durchtrennt werden, um einzelne Bauelemente oder Gruppen von miteinander zu Modulen verschalteten Bauelemente zu vereinzeln. Das Auftrennen und Vereinzeln kann mit einem Strahlprozeß oder durch Sägen erfolgen. Oberflächenschichten und insbesondere zu durchtrennende Metallisierungen können dabei vorher ggf. strukturiert und dazu naßchemisch oder durch Plasmaätzen entfernt werden.