DE102005055950A1 - Vorrichtung zur Passivierung wenigstens eines Bauelements durch ein Gehäuse und Verfahren zur Herstellung einer Vorrichtung - Google Patents
Vorrichtung zur Passivierung wenigstens eines Bauelements durch ein Gehäuse und Verfahren zur Herstellung einer Vorrichtung Download PDFInfo
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Abstract
Es wird eine Vorrichtung zur Passivierung wenigstens eines Bauelements durch ein Gehäuse und ein Verfahren zur Herstellung der Vorrichtung vorgeschlagen, wobei eine Abdeckung mit einer Vorderseite eines Trägersubstrats zur Bildung eines Innenraums des Gehäuses in einem Verbindungsbereich verbunden vorgesehen ist, wobei das Bauelement auf der Vorderseite des Trägersubstrats und innerhalb des Innenraums des Gehäuse befestigt vorgesehen ist, wobei wenigstens eine mit dem Bauelement elektrisch leitend verbundene Kontaktierungsleitung gegenüber dem Verbindungsbereich elektrisch isoliert vorgesehen ist und in der Nähe zumindest eines Teils des Verbindungsbereichs zwischen der Vorderseite und einer der Vorderseite abgewandten Rückseite des Trägersubstrats oder auf der Rückseite des Trägersubstrats vorgesehen ist.
Description
- Stand der Technik
- Die Erfindung geht aus von einer Vorrichtung zur Passivierung wenigstens eines Bauelements durch ein Gehäuse nach der Gattung des Hauptanspruchs.
- Aus der deutschen Offenlegungsschrift
DE 19 648 539 A1 ist bereits ein passiver magnetischer Positionssensor bekannt. Dieser besteht aus einem Substrat mit einem auf diesem Substrat aufgebrachtem Widerstandsnetzwerk und einer Kontaktstruktur, die dem Widerstandsnetzwerk zugeordnet ist, und die unter Einwirkung einer Magneteinrichtung auslenkbar ist, wobei eine elektrische Verbindung zwischen dem Widerstandsnetzwerk und der Kontaktstruktur bewirkt wird, welche von der Position der Magneteinrichtung abhängig ist. Der bekannte magnetische Positionssensor ist mit einem Gehäuse realisiert, wovon ein Teil in Form eines isolierenden Substrats vorgesehen ist und wovon ein weiterer Teil als eine Gehäuseabdeckung vorgesehen ist. Nachteilig ist bei diesem bekannten magnetischen Positionssensor, dass keine platzsperrende und zugleich hermetisch dichte Verpackung für eine umfangreiche Schaltung realisierbar ist und gleichzeitig in einfacher Weise eine Kontaktierung eines innerhalb des Gehäuses angeordneten Bauelementes nach außen hin möglich ist. - Vorteile der Erfindung
- Die erfindungsgemäße Vorrichtung mit den Merkmalen des Hauptanspruchs hat dem gegenüber den Vorteil, dass zum einem eine ausreichende Passivierung eines Bauelementes durch ein Gehäuse realisiert wird und zum anderen weiterhin eine gute und über die gesamte Lebensdauer der Vorrichtung hin zuverlässig arbeitende elektrisch leitende Verbindung zwischen dem Bauelement und weiteren auf dem Trägersubstrat angeordneten Elementen oder Kontaktflächen ermöglicht wird.
- Im Sinne der vorliegenden Erfindung bedeutet die Bezeichnung „in der Nähe zumindest eines Teils des Verbindungsbereichs", dass die Kontaktierungsleiter unter dem Verbindungsbereich hindurch geführt ist, jedoch von Verbindungsbereich elektrisch isoliert vorgesehen ist.
- Erfindungsgemäß ist bevorzugt, dass das Gehäuse hermetisch dicht vorgesehen ist. Dies hat den Vorteil, dass ein Stoffaustausch zwischen dem Innenraum des Gehäuses und dem Äußeren des Gehäuses, wenn überhaupt, dann nur in sehr kontrollierter Weise und in sehr geringem Maß erfolgt. Ferner ist bevorzugt, dass im Innenraum des Gehäuses eine vorgegebene Atmosphäre einstellbar ist, insbesondere mit vorgegebener Luftfeuchtigkeit bzw. Taupunkt und insbesondere mit vorgegebenem Gasdruck. Dies hat den Vorteil, dass insbesondere für den Fall dass das Bauelement als ein Sensorbauelement beispielsweise ein mikromechanisch hergestelltes Sensorbauelement in Form etwa eines Beschleunigungssensor oder dergleichen realisiert ist, ein direkter Kontakt zwischen der mikromechanischen Struktur des Sensorbauelements und dem Innenraum des Gehäuses vorgesehen sein kann und dass dennoch ein solches mikromechanisches Bauelement über die gesamte Lebensdauer hinweg in der vorgegebenen Weise funktionieren kann.
- Ferner ist bevorzugt, dass das Trägersubstrat eine Leiterplatte, insbesondere eine Keramikleiterplatte und insbesondere eine LTCC-Keramik-Leiterplatte (Low temperature cofired ceramics) ist. Hierdurch ist es in besonders einfacher und technologisch beherrschbarer Weise möglich, sowohl eine ausreichende Dichtigkeit, insbesondere hermetische Dichtigkeit, des Gehäuses zu erzielen und mit einer einfachen und sicheren Durchführung der Leiterbahnen bzw. Kontaktierungsleitungen in dem Trägersubstrat durch den Bereich der Verbindung des Trägersubstrats mit der Abdeckung zu verbinden.
- Ferner ist erfindungsgemäß bevorzugt, dass der Verbindungsbereich am Rand der Abdeckung umlaufend vorgesehen ist. Hierdurch ist es mit einfachen Mitteln möglich, eine vollständige Verbindung zwischen dem Trägersubstrat und der Abdeckung zu realisieren, so dass eine gute Dichtigkeit des Gehäuses erzielt werden kann.
- Weiterhin ist bevorzugt, dass das Gehäuse im Verbindungsbereich mittels Lötung und/oder mittels Schweißung und/oder mittels Klebung verschlossen ist. Hierdurch ist mit einfachen und kostengünstigen darzustellenden Verfahren eine exakte und gut abdichtende Verbindung zwischen der Abdeckung und dem Trägersubstrat bzw. eine solche Realisierung des Gehäuses möglich.
- Ein weiterer Gegenstand der vorliegenden Erfindung ist ein Verfahren zur Herstellung einer erfindungsgemäßen Vorrichtung, wobei in einem ersten Schritt das Bauelement auf dem Trägersubstrat befestigt wird und wobei in einem zweiten Schritt die Abdeckung mit der Vorderseite des Trägersubstrats zur Bildung des Gehäuses verbunden wird. Hierdurch ist es mit einfachen Mitteln möglich, schnell und kostengünstig eine erfindungsgemäße Vorrichtung herzustellen.
- Zeichnung
- Ausführungsbeispiele der Erfindung sind in der Zeichnung dargestellt und in der nachfolgenden Beschreibung näher erläutert.
- Es zeigen
-
1 eine schematische Ansicht einer Vorstufe der erfindungsgemäßen Vorrichtung in perspektivischer Darstellung, -
2 eine Draufsicht und eine Schnittdarstellung einer schematischen Darstellung der erfindungsgemäßen Vorrichtung, -
3 eine schematische Darstellung der Anbindung einer Abdeckung mit einem Trägersubstrat gemäß einer ersten Ausführungsform der erfindungsgemäßen Vorrichtung und -
4 eine schematische Darstellung der Anbindung der Abdeckung mit der Trägerplatte gemäß einer zweiten Ausführungsform der erfindungsgemäßen Vorrichtung. - In
1 ist eine schematische Darstellung einer Vorstufe mit noch unmontierter Abdeckung einer erfindungsgemäßen Vorrichtung zur Passivierung wenigstens eines Bauelementes20 dargestellt. Zur Passivierung des Bauelements20 wird ein Gehäuse (vergleiche2 -4 ) realisiert, welches teilweise durch eine Abdeckung50 und teilweise durch ein Trägersubstrat40 gebildet wird. Das Trägersubstrat40 weist eine Vorderseite41 auf. Die Abdeckung50 ist beispielsweise als eine Metallkappe ausgebildet und wird auf der Vorderseite41 des Trägersubstrats40 in einem Verbindungsbereich42 mit dem Trägersubstrat40 verbunden. Hierdurch entsteht in dem Gehäuse ein Innenraum (vergleiche ebenfalls2 -4 ). - In
2 ist schematisch eine Draufsicht (oberer Teil der2 ) und eine Schnittdarstellung (unterer Teil der2 ) der erfindungsgemäßen Vorrichtung10 dargestellt. Ein Gehäuse30 wird zur Passivierung wenigstens eines Bauelements20 dadurch realisiert, dass die Abdeckung50 mit der Vorderseite41 des Trägersubstrates40 verbunden wird und hierbei den Innenraum31 des Gehäuses30 bildet. Im oberen Teil der2 ist die Abdeckung50 durchsichtig dargestellt, so dass der Innenraum31 des Gehäuses30 in der Draufsicht erkennbar ist. Insbesondere aus der Schnittdarstellung im unteren Teil der2 geht hervor, dass die Vorderseite41 des Trägersubstrats40 einen Verbindungsbereich42 aufweist, welcher den Bereich des Bauelementes20 bzw. einer Mehrzahl von Bauelementen20 ,20' umlaufend umschließt. Die Abdeckung50 ist mittels eines Randbereichs51 der Abdeckung50 über den Verbindungsbereich42 mit dem Trägersubstrat40 verbunden. Hierzu dient eine erste Verbindung44 , welche insbesondere als Lötung, Schweißung und/oder Klebung vorgesehen ist. Eine zweite Verbindung25 dient der Befestigung und/oder Kontaktierung und/oder thermischen Anbindung des Bauelementes20 bzw. eines weiteren Bauelements20' mit dem Trägersubstrat40 , insbesondere mit der Vorderseite41 des Trägersubstrats40 . Eine Mehrzahl von Bauelementen20 ,20' können im Innenraum31 des Gehäuses30 elektrisch leitend über beispielhaft mit26 bezeichneten Bond-Drähten oder dergleichen weiteren Verbindungen elektrisch verbunden bzw. kontaktiert sein. Hierbei kann es sich um komplette Baugruppen umfassend Sensoren, Auswerteschaltungen, Widerstände und Kondensatoren handeln. Mittels eines Anschlusses24 ist beispielsweise das Bauelement20 mit einer Kontaktierungsleitung21 und diese wiederum mit einem Kontaktelement45 außerhalb des Gehäuses30 elektrisch leitend verbunden. Die Kontaktierungsleitung21 ist hierbei erfindungsgemäß in der Nähe zumindest eines Teils des Verbindungsbereichs42 zwischen der Vorderseite41 und einer Rückseite43 des Trägersubstrats40 elektrisch isoliert vom Verbindungsbereich42 vorgesehen. Hierdurch ist es möglich, mittels des Trägersubstrats40 eine elektrische Kontaktierung des Bauelements20 durch den Verbindungsbereich42 hindurch bzw. durch eine Projektion des Verbindungsbereichs42 hindurch zu bewerkstelligen, ohne dass eine elektrisch leitfähige Kontaktierung des Verbindungsbereichs42 erfolgt und ohne die Dichtigkeit des Gehäuses30 beeinträchtigen. - In
3 ist eine erste Ausführungsform der Verbindung der Abdeckung50 mit dem Trägersubstrat40 zur Bildung des Gehäuses30 dargestellt. Der Randbereich51 der Abdeckung50 ist hierbei im Wesentlichen parallel zu der Vorderseite41 des Trägersubstrat40 vorgesehen, so dass sich ein flächiger Kontakt im Verbindungsbereich42 zwischen der Abdeckung50 und dem Trägersubstrat40 ergibt. Erkennbar ist ferner die erste Verbindung44 zwischen der Abdeckung50 und dem Verbindungsbereich42 auf der Vorderseite41 des Trägersubstrats40 . - In
4 ist eine zweite Ausführungsform einer Verbindung der Abdeckung50 mit der Vorderseite40 des Trägersubstrats40 dargestellt. Der Randbereich51 der Abdeckung ist bei der zweiten Ausführungsform im Wesentlichen spitz zulaufend auf die Vorderseite41 des Trägersubstrats40 hin (bzw. mit schmalen Kappenrand) vorgesehen, so dass der Kontakt zwischen der Abdeckung50 und dem Trägersubstrat40 über den Verbindungsbereich42 im Wesentlichen linienförmig vorgesehen ist, wobei auch bei der zweiten Ausführungsform die erste Verbindung44 dargestellt ist. - Bei beiden Ausführungsformen der Anbindung der Abdeckung
50 mit dem Trägersubstrat40 zur Bildung des Gehäuses30 kann es vorgesehen sein, dass die Kontaktierungsleitung21 (bzw. eine Mehrzahl von Kontaktierungsleitungen21 ) durch den Bereich einer Projektion46 des Verbindungsbereichs42 durch das Trägersubstrat40 hindurch geführt ist. Hierdurch ist es möglich, außerhalb des Gehäuses30 eine Kontaktierung des Bauelements20 bzw. von bestimmten Anschlussleitungen des Bauelements20 zu realisieren. - Die Abdeckung
50 ist erfindungsgemäß insbesondere derart mit dem Trägersubstrat40 verbunden angeordnet, dass der Innenraum31 des Gehäuses30 hermetisch von dem Äußeren des Gehäuses30 abgeschlossen werden kann. Dies ermöglich es, dass der Innenraum des Gehäuses30 mit einer vorgegebenen Atmosphäre einstellbar ist, insbesondere mit einer vorgegebenen Luftfeuchtigkeit bzw. mit einem vorgegebenen Taupunkt und insbesondere mit einem vorgegebenen Gasdruck. Erfindungsgemäß ist dies auch über die gesamte Lebensdauer der Vorrichtung10 – welche im Fall der Anwendung der Vorrichtung10 im Rahmen einer Kraftfahrzeuganwendung viele Jahre (bis zu beispielsweise 10 oder 20 Jahre) betragen kann – zu gewährleisten. Weiterhin ist es hierdurch möglich, dass das Bauelement20 als Sensorbauelement vorgesehen ist, welches beispielsweise eine mikromechanische Struktur umfasst, die neben der durch das Gehäuse30 bewirkten Passivierung nicht auf sonstige Weise passiviert vorgesehen ist. Insbesondere können Drehraten und/oder Beschleunigungssensoren als sogenannte „bare die" ohne weiteren Schutz wie zum Beispiel durch ein Gel oder dergleichen aufgebracht werden. Besonders wichtig ist erfindungsgemäß, dass die Abdeckung50 und das Trägersubstrat40 hinsichtlich der Materialien derart vorgesehen ist, dass deren thermische Ausdehnungskoeffizienten aneinander angepasst vorgesehen sind. Dies erhöht in starkem Maß die Zuverlässigkeit der hermetischen Dichtigkeit des Gehäuses30 insbesondere im Bezug auf Temperaturwechsel. Besonders vorteilhaft ist, wenn das Trägersubstrat40 als sogenannte LTCC-Keramik (Low temperature cofired ceramics) vorgesehen ist. Weiterhin ist besonders vorteilhaft, dass die erste Verbindung44 als Lötverbindung vorgesehen ist, so dass die Befestigung der Abdeckung50 auf dem Trägersubstrat40 mittels eines herkömmlichen Lötprozesses erfolgen kann. Bei diesem Lötprozess muss dann die Gasatmosphäre im Innenraum31 des Gehäuses30 eingestellt werden, was mittels einer Bereitstellung einer entsprechenden Luftfeuchtigkeit bzw. einer entsprechenden Atmosphäre bzw. eines definierten Gasdruckes während des Lötprozesses folgt. Erfindungsgemäß ist insbesondere von Vorteil, wenn die Abdeckung50 aus einem Eisen-Nickelmaterial FeNi42 hergestellt ist und das Trägersubstrat40 aus einer LTCC-Keramik hergestellt ist.
Claims (7)
- Vorrichtung (
10 ) zur Passivierung wenigstens eines Bauelements (20 ) durch ein Gehäuse (30 ), wobei eine Abdeckung (50 ) mit einer Vorderseite (41 ) eines Trägersubstrats (40 ) zur Bildung eines Innenraums (31 ) des Gehäuses (30 ) in einem Verbindungsbereich (42 ) verbunden vorgesehen ist, wobei das Bauelement (20 ) auf der Vorderseite (41 ) des Trägersubstrats (40 ) und innerhalb des Innenraums (31 ) des Gehäuses (30 ) befestigt vorgesehen ist, dadurch gekennzeichnet, dass wenigstens eine mit dem Bauelement (20 ) elektrisch leitend verbundene Kontaktierungsleitung (21 ) gegenüber dem Verbindungsbereich (42 ) elektrisch isoliert vorgesehen ist und in der Nähe zumindest eines Teils des Verbindungsbereichs (42 ) zwischen der Vorderseite (41 ) und einer der Vorderseite (41 ) abgewandten Rückseite (43 ) des Trägersubstrats (40 ) oder auf der Rückseite (43 ) des Trägersubstrats (40 ) vorgesehen ist. - Vorrichtung (
10 ) nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass das Gehäuse (30 ) hermetisch dicht vorgesehen ist. - Vorrichtung (
10 ) nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass im Innenraum (31 ) des Gehäuses (30 ) eine vorgegebene Atmosphäre einstellbar ist, insbesondere mit vorgegebener Luftfeuchtigkeit bzw. Taupunkt und insbesondere mit vorgegebenem Gasdruck. - Vorrichtung (
10 ) nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das Trägersubstrat (40 ) eine Leiterplatte, insbesondere eine Keramikleiteplatte und insbesondere eine LTCC-Keramik-Leiterplatte ist. - Vorrichtung (
10 ) nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Verbindungsbereich (42 ) am Rand der Abdeckung (50 ) umlaufend vorgesehen ist. - Vorrichtung (
10 ) nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das Gehäuse (30 ) im Verbindungsbereich (42 ) mittels Lötung und/oder mittels Schweißung und/oder mittels Klebung verschlossen ist. - Verfahren zur Herstellung einer Vorrichtung (
10 ) gemäß einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass in einem ersten Schritt das Bauelement (20 ) auf dem Trägersubstrat (40 ) befestigt wird und dass in einem zweiten Schritt die Abdeckung (50 ) mit der Vorderseite (41 ) des Trägersubstrats (40 ) zur Bildung des Gehäuses (30 ) verbunden wird.
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| R012 | Request for examination validly filed |
Effective date: 20120823 |
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| R119 | Application deemed withdrawn, or ip right lapsed, due to non-payment of renewal fee | ||
| R119 | Application deemed withdrawn, or ip right lapsed, due to non-payment of renewal fee |
Effective date: 20140603 |