DE7736038U1 - Vorrichtung zum ausstanzen und tiefziehen von werkstuecken aus blech o.dgl. - Google Patents
Vorrichtung zum ausstanzen und tiefziehen von werkstuecken aus blech o.dgl.Info
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- Shaping Metal By Deep-Drawing, Or The Like (AREA)
- Perforating, Stamping-Out Or Severing By Means Other Than Cutting (AREA)
Description
PATENTANWÄLTE
DlPL.-lNG. BUSCHHOFF
DIPL.-ING. HENNICKE
DIPL.- ING. VOLLBACH
5 KÖLN/RH.
Reg.-Nr.
Aki.ni.. G 77 36 038.4 I m 151 I Köln, den 18.4.1978 rc
Anm.: GuIf & Western Manufacturing gy
23100 Providence Dr., Southfield, Michigan (U.S.A.)
Titels Vorrichtung zum Ausstanzen und Tiefziehen von Werkstücken aus Blech od.dgl.
Die Erfindung betrifft eine Vorrichtung zum Ausstanzen und Tiefziehen von Werkstücken aus Blech od.dgl, zu
napfförmigen Gegenständen.
Bei der Herstellung von tiefgezogenen und dann geglätteten Dosenrümpfen aus Metall, die eine zylindrische
Seitenwand und einen hiermit aus einem Stück bestehenden Boden haben, werden diese Dosenrümpfe im allgemeinen
durch Tiefziehen und Glätten von flachen, napfförmigen Bodenrumpf-Rohlingen aus Metall hergestellt. Hierbeä
werden die Dosenrumpf-Rohlinge durch Ausstanzen von kreisrunden Werkstücken aus einem flachen Metallblech
und durch Tiefziehen dieser Werkstücke in eine napfförmige Form in einer geeigneten Metallbearbeitungspresse hergestellt. Im allgemeinen werden ein kontinuierlich
von einer Rolle abgezogenes Metallblech oder einzelne Metallbleche durch die Presse geleitet. Aus
diesem Blech wird dann eine Vielzahl von kreisförmigen Werkstücken ausgestanzt und während eines jeden Pressenhv-3s
in die napfförmige Gestalt gezogen. Eine solche
kontinuierliche Produktion und eine große Ausstoßmenge von napfförmigen Dosen-Rohlingen ist wesentlich,
um das Angebot mit der Nachfrage nach gezogenen Dosenrümpfen
aus Metall in Übereinstimmung zu bringen.
Bei der Herstellung von napfförmigen Bodenrumpf-Roh-
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llngen führt der Ziehvorgang zu einer "bedeutenden Verringerung
der Metalldicke und erfordert eine außerordentlich genaue Einrichtung der Maschine und der Werkzeugabstände,
um die erforderliche Genauigkeit bezüglich der Dicke der Seitenwandung des napfförmigen Dosenrumpfes
zu erreichen. Darüberhinaus erfordert eine Hochgeschwindigkeitsproduktion eine sehr hohe Ziestempelgeschwindigkeit.
Diese Betriebsbedingungen führen, zu Reibungen zwischen den Werkzeugteilen, dem
Stempel und dem metallenen Rohling während des Ziehvorganges und zu einer unerwünschten Wärmeentwicklung.
Außerdem können Änderungen in der Dicke des der Presse zugeführten Metallbleches die Reibung und/oder den
Wärmestau erhöhen, wenn die Metalldicke beispielsweise größer ist als der Abstand, für den die Werkzeugeinrichtung
ausgelegt ist. Außerdem können solche Änderungen in der Blechdicke unerwünschte Krafteinwirkungen auf
die einzelnen Teile der Werkzeugeinrichtung zur Folge haben und deren Gebrauchsdauer und Wirksamkeit als
Folge übermäßigen Verschleißes herabsetzen, während die Kosten für Wartung und Ersatz unerwünscht hoch werden.
Bei einer bisher verwendeten Vorrichtung zum Herstellen von napfförmigen Dosenrumpf-Rohlingon aus Blech wird
ein kreisförmiges Werkstück aus einem Blech ausgestanzt und zwischen gegenüberliegenden Ziehflächen eines Werkzeugsatzes
gehalten, während ein Stempel durch eine ringförmige Matrize fährt, um dem kreisförmigen Werkstück
eine napfförmige Gestalt zu geben. Während des
Tiefziehvorganges wird der Umfangsrand des kreisförmigen Werkstückes zwischen den Ziehflächen radial nach innen
gezogen.
Es wurde bereits vorgeschlagen, zur Verringerung der
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Reibung und zum Erreichen einer Hochgeschwindigkeitsproduktion den Abstand zwischen den einander gegenüberliegenden
Ziehflächen in Abhängigkeit von der Dicke des Metallbleches zu steuern. Dies sollte durch
Werkzeugeinrichtungen mit einem feststehenden Ziehwerkzeugblock, Schneidkanten auf dem Pressenbett, einer
dazugehörigen Ziehplatte und einer auf dem Pressenschlitten angeordnete Schneidkante erreicht werden.
Die beiden Schneidränder wirken hierbei zusammen, um aus einem dazwischenliegenden Blech ein kreisförmiges
Werkstück auszuschneiden und der Werkzeugblock und die Ziehplatte legen sich auf einander gegenüberliegenden
Seiten gegen das Blech und stellen sich hierbei auf die Blechdicke ein. Um Änderungen in der Dicke auszugleichen,
sind die Ziehplatte und die an dieser vorgesehene Schneidkante gegenüber dem Pressenschlitten
hubbeweglich, wobei die Hubbewegung gegen Federdruck vor sich geht. Wenn der Werkzeugblock und die Ziehplatte
auf einander gegenüberliegenden Seiten des Bleches anliegen, hat deshalb eine Blechdicke, die
größer ist als diejenige, für die die Werkzeugeinrichtung gebaut ist, eine Hubbewegung der Ziehplatte
und ihrer Schneidkante gegenüber dem Schlitten zur Folge. Hierdurch ändert sich der Abstand zwischen
den Ziehflächen des Matrizenblockes und der Ziehplatte in Abhängigkeit von der Blechdicke.
Während eine Einrichtung dieser Art verwendbar ist, um den Abstand zwischen den Ziehflächen in Abhängigkeit
von den Änderungen der Metalldicke zu variieren, gibt es konstruktive und funktioneile Nachteile, die zu
einem unerwünschten Verschleiß und einer Kraftübertragung zwischen den einzelnen Teilen der Werkzeugeinrichtung
führen und unerwünscht hohe Wartungs- und
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Ersatzteilkosten zur Folge haben und es unmöglich machen, den erwünschten Hochgeschwindigkeitspressvorgang
zu erreichen, εο daß auch die bestmögliche Produktionsziffer nicht erreicht werden kann.
Mehr im Einzelnen heißt dies, daß die einstückige Verbindung zwischen der Ziehplatte und der ihr zugeordneten
Schneidkante und ihre federnde hubbewegliche Befestigung am Pressenschlitten dazu führt,
daß die Schneidkräfte, die beim Stanzen des Blechmaterials
auftreten, auf die Einzelteile der Federung übertragen werden. Eine solche Krafteinwirkung
kann ein Abprellen und/oder eine Vibration der Schneidkante und damit der Ziehfläche der mit der Schneidkante
aus einem Stück bestehenden Ziehplatte insbesondere bei einer Hochgeschwindigkeits-Schlittenbewegung
zur Folge haben. Infolgedessen muß die Schlittengeschwindigkeit verringert werden, um einen solchen
Betriebszustand zu vermeiden, oder es muß eine extrem hohe, die Ziehplattenteile beaufschlagende Federkraft
eingesetzt werden.
Man erkennt, daß der Stanz-, Halte- und Ziehvorgang in dichter, zeitlicher Aufeinanderfolge und nahezu
fast gleichzeitig vor sich gehen, wobei Vibrationen und Prellungen der Ziehfläche der Ziehplatte gegenüber
dem Gesenkblock eine ungleichmäßige Verteilung der Haltekraft am Umfangsrand des ausgestanzten Rohlinges
zur Folge haben können, wenn der Stempel durch die Werkzeugausnehmung fährt.
Hierdurch wird die Genauigkeit beim Ziehvorgang und die EinsiELlung der Wanddicke des gezogenen Dosenrumpf
-Rohlinges verringert. Außerdem verringern Vi-
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brationen und/oder Prellungen der Schneidkante, die eine Folge von deren einstückiger Verbindung mit der
; unter Federdruck stehenden Ziehplatte sind, die Mög-,*
Henkelt, einen sauberen Stanzschnitt des aus dem
Blech ausgestanzten Rohlings zu erreichen. Außerdem fördern sie den Verschleiß des Schneidrandes und verringern
so dessen Lebensdauer. Dies hat nicht nur den sich hieraus ergebenden Rand am offenen Ende des gezogenen
f Dosenrumpfes zur Folge, sondern verlängert auch die , Ausfallzeit der Presse für Wartungs- oder Instandsetzungsarbeiten
an der Stanzschneide, wodurch die Produktionsziffer herabgesetzt wird. Außerdem erfordert die Instandsetzung
der Stanzschneide notwendigerweise den Ausbau der Ziehplatte, die mit der Stanzschneide aus
einem Stück besteht. Hierdurch erhöhen sich in nachteiliger Weise die Instandsetzungskosten aufgrund der
Tatsache, daß die Ziehplatte ein Teil ist, das weniger oft einer Wartung oder Instandsetzung bedarf als die
Stanzschneide.
Welches Ausmaß solche Prellungen und/oder Vibrationen und welchen Einfluß diese auf den Ziehvorgang und den
Verschleiß der zusammenwirkenden Teile haben, erkennx man, wenn man sich vor Augen hält, daß mit Rücksicht
auf die gewünschte hohe Produktionsziffer die Presse vorzugsweise mit einer Geschwindigkeit von 90 bis 125
Hüben pro Minute läuft. Aufgabe der Erfindung ist es deshalb, diese Nachteile zu vermeiden und eine Werkzeugeinrichtung
zu schaffen, mit der der gewünschte Abstand zwischen den Ziehflächen erreicht und gleichzeitig
die gewünschte Produktionsziffer erzielt werden S kann, wobei unerwünschte Krafteinwirkungen, Prellungen
% und/oder Vibrationen und die hieraus sich ergebenden V Ungenauigkeiten beim Ziehen und Verschleißerscheinungen
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der einzelnen Teile eliminiert oder auf ein Minimum zurückgeführt werden, die bisher geringe Pressengeschwindigkeiten
und damit eine niedrige Produktionsziffer je Werkzeug in einer vorgegebenen Presse erforderten.
Nach der Erfindung wird eine verbesserte Werkzeugvorrichtung vorgeschlagen, mit der ein Werkstück aus einem
Blech ausgeschnitten und dann zu ssiner napfförmigen Gestalt gezogen wird. Ferner werden die auf beiden
Seiten des Werkstückes anliegenden Zieflächen in einem Abstand voneinander gehalten, der von der Dicke des
Bleches abhängt, aus dem der Rohling ausgestanzt wird und die Stanzkräfte werden unabhängig von der Ziehplatte
von der Werkzeugvorrichtung aufgebracht. Hierdurch werden Prellungen und/oder Vibrationen ebenso wie Ungenauigkeiten
beim Ziehvorgang, Verschleiß von zusammenwirkenden Teilen der Vorrichtung und die Wartungsund
Instandsetzungskosten auf ein Minimum zurückgeführt.
Mehr im einzelnen werden die vorgenannten Eigenschaften und Vorteile nach der Erfindung dadurch erreicht,
daß der Ziehplattenteil der WerkzeugvorrJchtung und die hierzu gehörende Schneidkante oder Stanzschneide
konstruktiv unabhängig voneinander sind und daß die Ziehplatte gegenüber der Stanzschneide hubbeweglich
ist. Die Ziehplatte und die ihr zugeordnete Stanzschneide kann sich gegenüber diesem nicht verschieben.
Die Ziehplatte jedoch ist gegenüber dem Träger hubbeweglich und gegen eine solche Hubbewegung federnd abgestützt.
Hierdurch wird erreicht, daß sich die Ziehfläche der Ziehplatte in Übereinstimmung mit der Dicke
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des Bleches, aus dem das Werkstück ausgestanzt wird, im Abstand von der Ziehfläche des anderen Ziehwerkzeuges
befindet. Diese Anordnung hat ferner den Vorteil, daß die jeweilige Stanzkraft durch die Stanzschneide
direkt auf den Träger übertragen wird, wobei keine Prellungen und/oder Vibrationen durch die Stanzschneide
auf die Ziehplatte übertragen werden. Hierdurch wird die Rückhaltekraft der Ziehflächen gegenüber
dem Blechmaterial während des Ziehvorganges gleichmäßiger. Ferner führt die gegenüber dem Träger
fest angeordnete Schneidkante zu einem saubereren Schnitt im Blech und zu einem geringeren Verschleiß
der Stanzschneide.
Durch die Ausschaltung oder Verringerung der Prellungen und/oder Vibrationen der Ziehplatte und die hieraus
sich ergebende gleichmäßigere Haltekraft wird die Genauigkeit des Ziehvorganges insbesondere im Hinblick
auf eine gleichmäßige Wanddicke bei den tiefgezogenen, napfförmigen Gegenständen verbessert und der Verschleiß
der Teile herabgesetzt. Außerdem ist es durch die Trennung von Stanzschneide und Ziehplatte in vorteilhafter
Weise möglich, die Stanzschneide unabhängig von den Kosten des gleichzeitigen Ausbaues der Ziehplatte
zu warten und/oder instandzusetzen. Durch alle diese Vorteile wird eine Hubzahl der Presse pro Minute erreicht,
die höher ist als dies bisher möglich war. Außerdem wird die Standzeit für Wartung und Reparaturzwecke
geringer und hierdurch ein höherer Ausstoß oder eine höhere Produktionsziffer möglich, ohne die Qualität
und Genauigkeit der hergestellten Dosenrümpfe zu beeinträchtigen,,
Die Erfindung hat den Vorteil, daß ein Werkzeugsatz geschaffen wird, mit dem einander gegenüberliegende Zieh-
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flächen in Abhängigkeit von der Dicke des Bleches, aus dem das Werkzeug ausgestanzt werden soll, im
Abstand voneinander gehalten werden und mit denen zwischen den Ziehflächen eine gleichförmige Haltekraft
auf das Blech ausgeübt werden kann. Ein weiterer Vorteil besteht darin, daß die Schneid- und
Ziehwerkzeuge konstruktiv so miteinander bverbunden sind, daß unerwünschte Vibrationen, Kraftübertragungen
und Verschleißerscheinungen während des Betriebes der Werkzeugeinrichtung auf das geringstmögliche
Maß zurückgeführt werden.
Ein weiterer Vorteil der Erfindung liegt darin, daß das Werkstück sauber ausgestanzt und eine hohe Genauigkeit
im Hinblick auf die Tiefzieh-Parameter erreicht werden, während deine optimale Produktionsziffer
erzielt wird. Außerdem ist eine genauere und leistungsfähigere Produktion von napfförmigen Dosenrümpfen
aus Metall und eine höhere Produktionsziffer je Werkzeugsatz möglich als bisher.
Ein weiterer Vorteil der Erfindung besteht darin, daß mit der neuen Vorrichtung ein kreisförmiges
g, Werkstück aus einem Blech ausgeschnitten und zwischen
Ziehflächen gehalten wird, von denen eine einer hubbeweglichen Ziehplatte zugeordnet ist, deren Verschiebung
unbeeinflußt von Stanzkräften bleibt, die während des Stanzvorganges auf die Werkzeugeinrichtung übertragen
werden könnten.
Weitere Merkmale und Vorteile der Erfindung ergeben sich aus der folgenden Beschreibung eines Ausführungsbeispieles der Erfindung, die durch die Zeichnungen
näher erläutert wird. Es zeigt:
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Fig. 1 eine Presse mit einer Stanz- und Ziehvorrichtung
nach der Erfindung in einer Seitenansicht und teilweise im Schnitt,
Fig. 2 die Presse und Werkzeuge nach Fig. 1 in einem senkrechten Querschnitt nach Linie
II - II der Fig. 1,
Fig. 3 eine Werkzeugvorrichtung nach der Erfindung in einem senkrechten Schnitt, der
die einzelnen Teile vor dem Stanz- und Ziehvorgang zeigt,
Fig. 4 einen der Fig. 3 ähnlichen Schnitt, der
die einzelnen Teile in ihrer Stellung unmittelbar rmach dem Stanz- und Ziehvorgang
zeigt.
In den Fig. 1 und 2 ist eine doppelt wirkende Presse dargestellt, deren Maschinenrahmen einen Stempelschlitten
10 und einen Stanzschlitten 12 trägt, die relativ zueinander und relativ zu einer Aufspannplatte
hubbeweglich sind, die einen Teil des Pressenrahmens bilden. Der Stempelschlitten 10 weist einen oberen
Stempelschlittenrahmen 16 und einen unteren Stempelschlittenrahmen 18 auf, der unterhalb der Aufspannplatte
14 angeordnet ist. Die Stempelschlittenrahmen 16 und 18 sind durch vier Führungsstangen 20 miteinander
verbunden, die in Führungsbuchsen 22 gleitend gelagert sind. Die unteren Enden der Führungsbuchsen
22 sind in Öffnungen der Aufspannplatte 14 befestigt, und zwischen jeder Führungsbuchse 22 und der ihr zugeordneten
Führungsstange 20 ist je eine Gleithülse vorgesehen.
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In dem Pressenrahmen ist eine Kurbelwelle 26 gelagert.
Pleuelstangen 28 sind mit ihrem einen Ende an die Kurbelwelle 26 und mit ihrem gegenüberliegenden Ende an
dem unteren Stempelschlittenrahmen 18 derart schwenkbar gelagert, daß der Stempelschlitten 10 bei einer
Drehung der Kurbelwelle gegenüber der Aufspannplatte 14
Pleuelstangen 28 sind mit ihrem einen Ende an die Kurbelwelle 26 und mit ihrem gegenüberliegenden Ende an
dem unteren Stempelschlittenrahmen 18 derart schwenkbar gelagert, daß der Stempelschlitten 10 bei einer
Drehung der Kurbelwelle gegenüber der Aufspannplatte 14
auf- und abbewegt wird. Die Kurbelwelle 26 wird von
s einem auf dem Pressenrahmen montierten Motor 30 und £
du.1Cn eine Antriebskette gedreht, die in ihrer Gesamt- |
heit mit 32 bezeichnet ist. f
Der Stanzschlitten 12 besteht aus einem oberen Stanz- f
schlittenrahmen 34 und aus einem unteren Stanzschiit- |
tenrahmen 36, der unter der Aufspannplatte 14 im unte- j
ren Teil 18 des Pressenschlittenrahmens angeordnet ist. f;
Die Stanzschlittenrahmen 34 und 36 sind durch vier \
Pührungsstangen 38 miteinander verbunden, die in ihnen j
zugeordneten Führungsbuchsen 40 gleitend gelagert sind, |
die auf der Aufspannplatte 14 montiert sind. Zwischen ;
der Buchse 40 und der Führungsstange 38 sind Führungs- ;
hülsen 42 angeordnet. Die Kurbelwelle 26 ist mit einem j: Kurvenscheibenpaar 44 versehen und der untere Stanz- f
schlittenrahmen 36 trägt ai diesem gehörenden Rollenträger 46. Jeder Rollenträger 46 yirkt mit der zu ihr
gehörenden Nockenscheibe 44 zusammen, um den Stanzschlitten 12 bei der Drehbewegung der Kurbelwelle 26 |
gehörenden Nockenscheibe 44 zusammen, um den Stanzschlitten 12 bei der Drehbewegung der Kurbelwelle 26 |
f auf- und niederzuschieben. |
Der obere Rahmen 16 des Stempelschlittens 10 hat einen |
Pressenstempelträger 48, auf dem mehrere Ziehstempel I
50 befestigt sind, die sich zusammen mit dem Stempel- |
schlitten 10 hin- und herbewegen. Der obere Rahmen 34 |
des Stanzschlittens 12 trägt eine entsprechende Anzahl |;
von oberen Rohling-, Stanz- und Haltevorrichtungen 52, f:
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die im folgenden noch näher beschrieben werden und die mit dem Stanzschlitten 12 hubbeweglich sind.
Die Aufspannplatte 14 trägt mehrere untere Rohling-Schneid- und Haltevorrichtungen 54, die weiter unten
noch beschrieben werden und die jeweils unterhalb der ihnen zugeordneten Stempel 50 angeordnet
sind und mit diesen zusammenwirken.
Das auszustanzende und zu ziehende Blech wird zwischen den Rohling-Schneid- und Haltevorrichtungen
52 und 54 mit zwei Vorschubwalzen 56 und 58 zugeführt, die in Abhängigkeit von der Hubbewegung der Schlitten
10 und 11 angetrieben werden. Wenn das Blech zwischen den Stanz- und Haltevorrichtungen 52 und 54 in Stellung
gebracht ist, bewegt sich der Stanzschlitten 12 auf die Aufspannplatte 14 zu, so daß die Schneid- und
Haltevorrichtung 52 und 54 wie im folgenden beschrieben zusammenwirken und ein kreisförmiges Werkstück
aus dem Blech ausschneiden und diesen Rohling während der Abwärtsbewegung des Stempelschlittens 10 festhalten,
während der Ziehstempel 50 in Richtung auf die Aufspannplatte 14 läuft, um den Rohling in die gewünschte
Form zu ziehen.
Man erkennt, daß die änzelnen Stanz- und Formeinheiten
mit ihren Stempeln 50 und zugeordneten Schneid- und Haltevorrichtungen 52 und 54 untereinander identisch
sind und daß die folgende Beschreibung einer einzelnen Einheit auch für die anderen Einheiten gilt.
Die konstruktiven und wirkungsmäßigen Verhältnisse zwischen einem Ziehstempel 50 und den hierzu gehörenden
Rohling-Schneid- und Haltevorrichtungen 52 und 54
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sind mehr im einzelnen in den Pig, 3 und 4 dargestellt. Fig. 3 zeigt einen Ziehstempel 50 und die ihm zugeordneten
Schneid- und Haltevorrichtungen 52 und 54 in ihrer Stellung vor einem Stanz- und Ziehvorgang, während
Fig. 4 den Ziehstempel und die Schneid- und Haltevorrichtungen in derjenigen Stellung wiedergibt„ die einem
Stanz- und Ziehvorgang folgt.
Aus den Fig. 3 und 4 erkennt man, daß der Ziehstempelträger 48 auf dem Stempelschlitten 10 eine Stempelbefestigungsplatte
60 aufweist, an der das obere Ende des Ziehstempels 50 befestigt ist.Zu diesem Zwecke ist das
obere Ende des Ziehstempels mit einem Radialflansch 50a versehen, der an der Oberfläche der Stempelbefestigungsplatte
60 anliegt, durch welche der Ziehstempel hindurchgeht. Der Ziehstempel ist an der Befestigungsplatte
62 lösbar befestigt, die auf der Platte 60 aufgeschraubt ist.
Der obere Stanzschlittenrahmen 34 hat einen horizontalen
Rahmenteil 64, an dessen Unterseite eine Befestigungsplatte 66 befestigt ist. Die Stanz- und Haltevorrichtung
52 ist an der Befestigungsplatte 66 wie im folgenden näher beschrieben montiert. Auf der Aufspannplatte 14
ist eine Matrizenschuhplatte 68 befestigt, welche die untere Stanz- und Haltevorrichtung 54 trägt, wie dies
im folgenden noch näher beschrieben wird. Der Ziehstempel 50 erstreckt sich nach unten durch eine Öffnung
70 in der Befestigungsplatte 66 und zwischen dem Ziehstempel und der Öffnung 70 ist eine Stempelführungsbuchse
72 angeordnet, die den Ziehstempel aufnimmt und gleitend führt.
Die obere Stanz- und Haltevorrichtung 52 ist ringförmig
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und umgibt den Ziehstempel 50. Sie weist ein ringförmiges
Messerteil 74 auf, das an der Befestigungsplatte 66 derart befestigt ist, daß es sich mit dieser
bewegt und relativ zur Befestigungsplatte 66 unbeweglich gehalten wird. Zu der Stanz- und Haltevorrichtung
52 gehört ferner noch eine ringförmige Ziehplatte 76, die sich zusammen mit der Befestigungsplatte
66 bewegen kann und in vertikaler Richtung gegenüber dieser verschieblich ist.
Der Messerteil 74 trägt an seinem unteren inneren Rand eine Öffnung, in der ein Messerblatt 74a angeordnet
ist. Die Ziehplatte 76 besteht aus einem kreisförmigen Ring, dessen äußere Umfangsflache radial
gegen die Schneidkante 74 b des Messerblattes 74a stößt. Der Messerteil 74 wird durch einen kreisförmigen
Befestigungsring 78 im Abstand von der Befestigungsplatte 66 gehalten und ist mit mehreren, in Umfangsrichtung
im Abstand voneinander angeordneten Stiftschrauben 80, von denen nur eine dargestellt ist, an
der Platte 66 starr befestigt. Die Ziehplatte 76 ist an einem kreisringförmigen Ziehplattenhalter 82 mit
mehreren Bolzen 84 befestigt. Der Ziehplattenhalter greift mit seinem äußeren Umfang gleitend in den ixineren
Umfang des Befestigungsringes 78 ein und befindet sich, wie in Fig. 3 gezeigt, normalerweise im Abstand
unterhalb der Befestigungsplatte 66. Infolgedessen sind der Ziehplattenhalter 82 und hierdurch auch die Ziehplatte
76 gegenüber dem Messerteil 74 und der Befestigungsplatte 66 hubbeweglich.
Der Messerteil 74 liegt mit seiner Oberfläche 86 an der Unterseite des Ziehplattenhalters 82 an und begrenzt
hierdurch die Abwärtsbewegung der Ziehplatte gegenüber
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dem Messerteil. Außerdem wird der Ziehplattenhalter 82,
wie im folgenden näher beschrieben, durch Federwirkung
abwärts gegen die Stirnfläche 86 gedrückt, während die
Aufwärtsbewegung der Ziehfläche 76 gegenüber dem ringförmigen Messerteil 74 entgegen der Wirkung der Federkraft erfolgt.
wie im folgenden näher beschrieben, durch Federwirkung
abwärts gegen die Stirnfläche 86 gedrückt, während die
Aufwärtsbewegung der Ziehfläche 76 gegenüber dem ringförmigen Messerteil 74 entgegen der Wirkung der Federkraft erfolgt.
Zum Erzeugen der abwärts gegen die Ziehplatte 76 gerichteten Federkraft ist die Befestigungsplatte 66 mit
vier in Umfangsrichtung der Platte 66 im gleichen Ab- '*
vier in Umfangsrichtung der Platte 66 im gleichen Ab- '*
stand voneinander angeordneten Öffnungen 88 und einem |
ringförmigen Ziehplattenhalter 82 versehen. Obgleich f
nur eine solche Bohrung dargestellt ist, erkennt man |
doch, daß jede dieser Bohrungen oberhalb des Zieh- jf
plattenhalters 82 angeordnet und mit einer Lagerbüchse f
■i 90 versehen ist, in der ein unterer, ausschiebbarer *
Stift 92 gleitend gelagert ist. Auf der Oberseite der |
Befestigungsplatte 66 ist ein kreisringförmiges Ge- I häuse 94 angeordnet, das eine obere und eine untere :;
zylindrische Ringkammer 96 bzw. 98 aufweist, die vertikal im Abstand voneinander und koaxial zum Zieh- 'ι
stempel 50 angeordnet sind. Das Gehäuse 94 hat zwischen ;;
I den Ringkammern 96 und 98 eine Zwischenwand 100, die \
mit Öffnungen 101 versehen ist, deren Anzahl der Zahl I
der Bohrungen 88 entspricht und die mit diesen Boh- ■;
rungen fluchten. Jede Öffnung .101 hat eine Gleitbüchse jf
102, in der jeweils ein oberer, ausziehbarer Stift 104 |
angeordnet ist. |,
In der Kammer 96 ist ein Ringkolben 106 und in der Kam- i|
S mer 98 ist ein Ringkolben 108 gleitend gelagert. Die t
Ziehstifte 104 stoßen gegen die einander gegenüberlie- f
genden Stirnflächen der Kolben und die oberen Enden f,
der unteren Ziehstifte 92 liegen an der unteren Stirn-
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fläche des Kolbens 108 an. Die Ringkolben 106 und werden durch Druckluft abwärts gedrückt, die durch einen
Luftkanal 110 im Gehäuse 94 in die Ringkammer geleitet wird. Der Luftkanal 110 steht mit einem Luftkanal
112 in der Befestigungsplatte 66 in Verbindung, der an eine geeignete, hier nicht näher dargestellte
Druckluftquelle angeschlossen ist.
Man erkennt aus der vorhergehenden Beschreibung, daß sich die ringförmige Ziehplatte 76 gegenüber dem Messerteil
74 entgegen der Wirkung der auf den Kolben 106 lastenden Druckluft aufwärts bewegt. In Bohrungen
des Messerteiles 74 sind mehrere Distanz- oder Ausgleichsstifte 114 angeordnet, die gegenüber dem Messerteil
74 in vertikaler Richtung hubbeweglich sind. Die Zahl der Distanzstifte 114 und ihre Anordnung in
Umfangsrichtung entspricht der Zahl und Anordnung der ausschiebbaren Ziehstifte 92. Obgleich nur ein Distanzstift
114 dargestellt ist, erkennt man doch, daß in der Schneid- und Haltevorrichtung 52 vier solcher
Distanzstifte vorgesehen sind. Die oberen Enden der Distanzstifte 114 sind mit Köpfen versehen, die gegen
die Unterseite des Ziehplattenhalters 82 stoßen und die Abwärtsbewegung der Distanzstifte gegenüber dem
Messerteil 74 begrenzen. Die Ziehplatte 76 hat eine Ziehfläche 76a und die Distanzstifte haben untere
Stirnflächen 114a, die eine besondere, gegenseitige Beziehung zueinander haben, die im folgenden näher
beschrieben werden wird.
Bei der unteren Rohling-, Schneid-und Haltevorrichtung 54 hat die Matrizenschuhplatte 68 eine durchgehende
Öffnung 116, die das untere Ende des Ziehstempels 50
bei der Hubbewegung des Stempelschlittens aufnimmt.
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Die Schneid- und Haltevorrichtung 54 ist kreisringförmig und koaxial zu der Öffnung 116, welche sie
umgibt, und weist eine kreisringförmige Ziehplatte 118 auf, die am oberen Innenrand der durchgehenden
öffnung einen Werkzeug- oder Ziehring 120 trägt. Die Ziehplatte 118 ruht auf einem Stützring 122,
der in einer Ausnehmung in der Oberseite der Matrizenschuhplatte 68 angeordnet ist. Der Stützring
122 liegt über einer in der Ausnehmung angeordneten, kreisringförmigen Schleifplatte 124.
Die Ziehplatte 118 ist am Matrizenschuh 68 mit mehreren, in Umfangsrichtung im Abstand voneinander angeordneten
Stiftschrauben 126 befestigt, von denen in der Zeichnung nur eine dargestellt ist. Die Ziehplatte
hat eine obere Ziehfläche 118a, welche der Ziehfläche 76a der Ziehplatte 76 gegenüberliegt und
parallel zu dieser verläuft. Der Stützring 122 ist mit mehreren Öffnungen versehen, welche untere Distanzstifte
128 aufnehmen, die in ihrer Zahl den oberen Distanzstiften 114 entsprechen und in axialer Richtung
mit diesen fluchten. Die oberen Enden der Distanzstifte oder Ausgleichstifte 128 haben Köpfe, die in
entsprechenden Ausnehmungen in der Unterseite des Stütz-'' ringes 122 üegen, während die Stifte selbst in Axialrichtung
gegen die Schleifplatte 124 festgeklemmt sind. Die oberen Enden der Stifte 128 haben Stirnflächen 128a,
die zu der Ziehfläche 118a eine besondere Beziehung haben, die im folgenden noch näher erläutert wird.
Wie aus den Fig. 1 und 2 hervorgeht, ist eine einzige Tragplatte 130 für den Materialvorrat vorgesehen, die
über der Schuhplatte 68 der Presse liegt und die zu allen Ziehstempeln 50 und zugeordneten Stanz- und Haltevorrichtungen
52 und 54 gehört. Die Materialtrag-
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platte 130 ist an jeder Bearbeitungsstelle offen und
mit einem Kragen 131 versehen, der die Ziehplatte 118 umgibt. Der Kragen 131 hat mehrere Öffnungen 132, welche
die oberen Enden der unteren Distanzstifte 128 aufnehmen. Die Materialtragplatte I30 trägt ein Blech
M, das ausgestanzt und gezogen werden soll, wie dies im folgenden noch näher beschrieben wird. Sie hat eine
Oberfläche 130a, die sich normalerweise in einem geringen Abstand oberhalb der Ziehfläche 118a der Ziehplatte
118 befindet. Die Materialtragplatte 130 ist in vertikaler
Richtung gegen einen pneumatischen Druck hubbeweglich, der normalerweise die Oberfläche 130a der Materialtragplatte
in die vorstehend beschriebene Stellung zur Ziehfläche 118a bringt, wie in Fig. 3 dargestellt
ist.
In dem Matrizenschuh 68 sind unter der Materialtragplatte
130 und in der Nähe ihres größeren Umfanges
Stoßdämpfer 134 angeordnet, von denen in den Fig. 3 und 4 einer dargestellt ist. Jeder Stoßdämpfer hat
ein Kolbengehäuse 136, das an der Schuhplatte 68 mit
mehreren Schrauben 138 befestigt ist. In dem Gehäuse 136 ist ein Kolben 140 angeordnet, dessen Unterseite
von einem Luftkanal 142 aus mit Druckluft beaufschlagt wird, der an eine nicht näher dargestellte Druckluftquelle
angeschlossen ist. Das obere Ende des Kolbens 140 ^rchdringt ein Futterstück 144 und ist an der Materialtragplatte
130 mit zwei Unterlagscheiben 146 und einer Schraube 148 befestigt. An der Befestigungsplatte
66 sind Zapfen 150 vorgesehen, von denen je einer einem Stoßdämpfer axial gegenüberliegt.
Man erkennt, daß der Zapfen 150 sich bei einer Abwärtsbewegung der Befestigungsplatte 66 gegen das Blech M
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legt und die Materialtragplatte 130 entgegen der Feuerwirkung des Stoßdämpfers 134 abwärts drückt.
Bei einer Aufwärtsbewegung der Befestigungsplatte 66 schiebt der Stoßdämpfer die Materialtragplatte
wieder in ihre oberste Stellung zurück. Die Aufwärtsbewegung der Materialtragplatte""wird dadurch
begrenzt, daß die obere Schulterfläche des Kolbens 140 gegen den radial nach innen gerichteten Flansch
des Kolbengehäuses 136 stößt.
Bevor sich die Schlitten 10 und 12 der Presse bewegen, um ein Werkstück auszustanzen, es festzuhalten
und tiefzuziehen, befinden sich die einzelnen Teile der Werkzeugvorrichtung in den in Fig. 3 dargestellten
Stellungen. In diesen Stellungen wird das Blech M auf die Materialtragplatte 130 geschoben
und zwischen der oberen Stanz- und Haltevorrichtung 52 und der unteren Stanz- und Haltevorrichtung 54 in
Stellung gebracht. Durch eine Drehung der Kurbelwelle 26 wird der Stanzschlitten 12 abgesenkt, so daß
die Befestigungsplatte 66 und die obere Stanz- und Haltevorrichtung 52 in Richtung auf den Matrizenschuh
68 verschoben werden. Während dieser Abwärtsbewegung der Befestigungsplatte 66 wird die Oberseite
des Bleches M von den Zapfen 150, der Ziehplatte 76 und den oberen Distanzstiften 114 berührt»
wodurch die Materialtragplatte 130 und das Blech M gegenüber der Ziehplatte 118 und den unteren Distanzstiften
128 abwärts gedrückt werden. Wenn das Blech M die feststehenden, unteren Distanzstifte 128 berührt,
wird die Abwärtsbewegung der oberen Distanzstifte und damit auch der Ziehplatte 76 gestoppt. Während
der weiteren Abwärtsbewegung der Befestigungsplatte wird der Messerteil 74 mitgenommen und verschiebt sich
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gegenüber den Distanzstiften 114 und der Ziehplatte
76. Hierbei wirken die Schneidkante 74b des Messerblattes 74a und die Schneidkante 118b der Ziehplatte
118 zusammen und stanzen ein kreisförmiges Werkstück
aus dem Blech aus.
Während der Abwärtsbewegung des Messerteiles 74 zum Ausstanzen eines Werkstückes aus dem Blech M werden
die Kolben 106 und 108 und die Ziehstifte 92 und 104 durch die gegenseitig fixierte Lage der oberen Distanzstifte
114 und des Ziehplattenhalters 82 zu den unteren Distanzstiften 128 in ihrer Lage festgehalten.
Infolgedessen bewegt sich das Gehäuse 94 mit der Befestigungsplatte 66 gegen den Luftdruck in der Kammer
96 entlang der Kolben 106 und 108 abwärts. Da die Ziehplatte 76 auf dem Ziehplattenhalter 82 befestigt
ist, erkennt man, daß die Ziehplatte 76 in ihrer Lage gegenüber der Ziehplatte 118 ebenfalls fixiert ist
und daß der Aufwärtsbewegung der Ziehplatte 76 relativ zu der Befestigungsplatte 66 der Luftdruck entgegenwirkt.
Man erkennt ferner, daß der Abstand zwischen der Ziehplatte 118 und der Ziehplatte 76 durch
die Dicke des Bleches M bestimmt wird, da die Distanzstifte 114 und 128 auf einander gegenüberliegenden Seiten
des Bleches M an diesem anliegen. Hierdurch ändert sich der Abstand zwischen den einander gegenüberliegenden
Ziehflächen 76a und 118a in Abhängigkeit von den Änderungen in der Dicke des Bleches M, so daß auf diese
Weise ein optimaler Haltedruck für das ausgestanzte Werkstück während des Ziehvorganges erreicht wird.
In vorteilhafter Weise ist der Ziehflächenabstand von dem Messerteil vollständig unabhängig, wodurch der Anpreßdruck
lediglich die Funktion hat, den gewünschten Haltedruck während des Ziehvorganges aufzubringen. Als
Folge des von einander unabhängigen Stanzens und Haltens, werden zusätzlich Vibrationen, Stanzkräfte und
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andere Kräfte, die während des Stanzvorganges auftreten, nicht auf diejenigen Teile übertragen, die
dazu dienen, den Abstand zu schaffen und die Klemmkraft
für den ausgestanzten Rohling bereitzustellen.
Anschließend an den Stanavorgang und an das Anlegen des Werkstückes zwischen die Ziehflächen 76a und
118a stößt das untere Ende des Ziehstempels 50 gegen das Werkstück und schiebt dieses axial durch den
Ziehring 120, um hierbei den Rohling in eine napfförmige Form zu ziehen.
Die Rohling-, Schneid- und Haltevorrichtung 54 hat mehrere Abstreiffinger 152, die unter der Ziehplatte
118 in hierfür im Stützring 122 vorgesehenen Aussparungen
angeordnet sind. Die Abstreiffinger 152 werden von Federn 154 radial nach innen in die Öffnung
116 des Matrizenschub.es 68 gedrückt und sind an ihren inneren Enden mit Nasen 156 versehen. Wenn
das offene obere Ende des napfförmigi gezogenen Rohlinges an den Nasen der Abstreiffinger vorbeiläuft,
fassen die Finger derart hinter den gezogenen Rohling, daß der napfförmige Rohling bei der anschließenden
Aufwärtsbewegung des Ziehstempels 50 vom Snde des Ziehstempels abgestreift wird. Um den AbstreifVorgang
und das Auswerfen des napfförmigen Rohlings durch
die Öffnung 116 im Matrizenschuh 68 zu erleichtern, ist der Stempel 50 mit einem Durchlaß 158 versehen,
durch den Druckluft eingeleitet werden ka^n, um den napfförmigen Rohling vom Stempel abzustoßen. Der gezogene
Rohling fällt dann auf eine Magnetplatte, die mit dem Stempel axial fluchtend in der Aufspannplatte
14 befestigt ist. Die Magnetplatte 116 weist einen geeigneten Magneten 162 und eine Magnetabdeckung 164
auf, auf die sich der geschlossene Boden des geformten
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Rohlings legt. Der Rohling wird dann von einer geeigneten, nicht näher dargestellten Austragvorrichtung
zwischen der Aufspannplatte und dem Matrizenschub, ausgetragen.
Im Anschluß an den Ziehvorgang hebt die Kurbelwelle der Presse den Stempelschlitten 10 und damit den
Stempel 50 in seine in Fig. 3 dargestellte Ausgangsstellung. Ferner hebt sie den Stanzschlitten 12 und
damit auch die Stanz- und Haltevorrichtung 52 in ihre Ausgangsstellung. Im Verlauf dieser Bewegung drückt
Druckluft im Zylinder 96 die Ziehplatte 76 und die obere Ausgleichsstifte 114 gegenüber der Befestigungsplatte
66 nach unten und der Stoßdämpfer 134 drückt die Materialtragplatte 130 gegenüber den unteren Distanzstiften
128 und der Ziehplatte 118 nach oben. Durch diese Verschiebung der Materialtragplatte 130 wird
das Blech M in eine Ebene gehoben, die oberhalb der Ebenaivon Ziehfläche 118 und Stirnf lächai 128a der
Distanzstifte 128 liegt, um hierdurch den notwendigen Abstand zum Weiterschieben des Bleches M zu schaffen
und einen noch nicht ausgestanzten Teil dieses Bleches zwischen den oberen und unteren Stanz- und Hältevorrichtung
52 und 54 zum Stanzen, Halten und Ziehen des nächsten Werkstückes zu positionieren.
Die Erfindung ist nicht auf das .Ausführungsbeispiel
beschränkt, sondern es ist eine Vielzahl von Abänderungen möglich, ohne den Rahmen der Erfindung zu verlassen.
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Claims (1)
- PATENTANWÄLTE .'..'··' '.."..' ^ - WDlPL-ING. BUSCHHOFF
DIPL-ING. HENNICKE
DlPL-ING. VOLLBACH5 KÖLN/RH.KAISER-WILHELM-RING 24Reg.-Nr.1 m 1j)1 I KÖLN, den 17.03.Aktenz., G 77 36 038.4 bitte „ngob.n Ot/GrAnm.: GuIf & Western Manufacturing CompanySouthfield, Michigan 48075 (U.S.A.) Titel: Vorrichtung zum Ausstanzen und Tiefziehenvon Werkstücken aus Blech o.dgl.Schutzansprüche) 1. Vorrichtung zum Ausstanzen und Tiefziehen von Werkstücken aus Blech o.dgl., dadurch gekennzeichnet, daß an einer ersten Halterung (66) eine erste Schneidvorrichtung (74) unbeweglich befestigt und eine von letzterer getrennte Ziehplatte (76) sowohl gegenüber der ersten Halterung (66) als auch gegenüber der ersten Schneidvorrichtung (74), einer zweiten Halterung (68), einer Stanzvorrichtung (118) mit einer Ziehfläche (118a) als einer zweiten Schneidvorrichtung auf der zweiten Halterung (68) hubbeweglich montiert ist, daß die beiden Schneidvorrichtungen (74, 118a) einander gegenüberliegend angeordnet sind, daß die Ziehplatte (76) sowie die Stanzvorrichtung (118) gegeneinander gerichtete Ziehflächen (76a, 118a) zum Angriff an einander gegenüber-' liegenden Seiten des Werkstückes aufweisen, daß Antriebsund Kraftübertragungsvorrichtungen (10 bis 48) zur Hubbewegung der beiden Halterungen (66, 68) gegenüber wenigstens einem Ziehstempel (50) vorhanden sind und daß die zweite Halterung (68) sowie die Ziehplatte (76) während des Ziehvorganges wirksame Abstandshalter (114, 128) für die Ziehflächen (76a, 118a) aufweisen.7736038 27.07.78II·.· ■· · K ■ **2. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Abstandhalter für die Ziehflächen (76a, 118a) auf den Ziehplatten (76, 118) angeordnete, einander gegenüberstehende Distanzstifte (114,128) und eine zweite an gegenüberliegenden Seiten des Eleches (M) anliegende Stützvorrichtung (134, 150) aufweisen.3. Vorrichtung nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß die Abstandhalter für die Ziehflächen (76a, 118a) Mittel (106, 108) zur Belastung der Ziehplatte (76) gegen die Stanzplatte (118) aufweisen.4. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, daß die zweite Stützvorrichtung (68) und die zweite Schneidvorrichtung (118b) auf der Ziehplatte (118) in ihrer Lage fixiert sind und daß die erste Halterung (66) sowie der Stempel (50) gegeneinander und gegenüber der zweiten Halterung (68) hubbeweglich sind.5- Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, daß die Stanzplatte (118), die Ziehplatte (76) und beide Schneidvorrichtungen (74, 118b) ringförmig ausgebildet sind, daß Stanzplatte (118) und ") Ziehplatte (76) miteinander fluchtende, durchgehende Öffnungen haben, in denen der zylindrisch ausgebildete Stempel (50) angeordnet ist, daß mittels der beiden Cchneidvorrichtungen (74, 118b) aus dem Blech (M) ein kreisförmiges Wegstück ausschneidbar ist und daß die Abstandhalter für die Ziehflächen (76a, 118a) auf der Ziehfläche (66) und der zweiten Halterung (68) angeordnete Anschläge (140, 150) aufweisen, die radial außerhalb des V/erkstückrohlings auf einander gegenüberliegenden Seiten des Lleches (M) anliegen.7736038 27.07.786. Vorrichtung nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, daß die Anschläge in Umfangsrichtung
im Abstand voneinander angeordnete, einander gegenüberstehende Stiftpaare (114, 128) sind. f7. Vorrichtung nach Anspruch 3 oder 5, dadurch gekennzeichnet, daß die Abstandshalter für die Ziehflächen (76a, 118a) druckmittelbeaufschlagte Kolben (106) ; sind, die von der ersten Halterung (66) getragen sind und ' von denen die Ziehplatte (76) gegen die Stanzplatte (118) ;.. belastet ist.8. Vorrichtung nach Anspruch 5 oder 7, dadurch gekennzeichnet, daß die Anschläge Stifte (114) auf der ί Ziehplatte (76) aufweisen, welche zur Begrenzung einer ;■ Relativbewegung der Ziehplatte (76) gegenüber der ersten
Halterung (66) entgegen der Wirkung des Kolbens (IO6) in
Richtung der Stanzplatte (118) gegen die ihnen zugewandte
Seite des Bleches (M) stoßen.Vorrichtung zum Formen eines Gegenstandes aus einem Blech, [ insbesondere nach einem der Ansprüche 1 bis 8, dadurch
gekennzeichnet, daß eine (66) von zweiHalterungen (66, 68) zwischen einer ersten, im Abstand "von der anderen Halterung (68) befindlichen Stellung und jj*einer zweiten, näher an der anderen Halterung (68) liegenden ^Stellung hubbeweglich ist, daß auf der einen Halterung (66) ^eine Vorrichtung (52, 74) mit einer ersten ringförmigen S|Ziehplatte (76) angeordnet ist, die von einer ersten, radial CÖsich erstreckenden Ziehfläche (76a) umgeben ist und einen c|«ringförmigen Schneidrand (74b) hat, daß auf der anderen fHalterung (68) eine zweite ringförmige Ziehplatte (118) f mit einer zweiten Ziehfläche (118a) angeordnet ist, welche
der ersten Ziehfläche (76a) gegenübersteht, daß die erste
Ziehplatte (76) auf der einen Halterung (66) sowohl zusammen773ßfl3A7 07 70ti· · ·mit als auch relativ zu dieser in einer zwischen den beiden Ziehflächen (76a, 118a) verlaufenden Richtung hin- und herbeweglich befestigt ist, daß die erste Ziehplatte (76) gegen die erste Ziehfläche (76a) belastet ist, daß auf der einen Halterung (66) ein ringförmiges Messer {7 k) starr befestigt ist, dessen Schneidkante (76a) der Schneidkante (118b) der zweiten Ziehplatte (118) gegenübersteht, daß die beiden Ziehflächen (76a, 118a) an jeweils gegenüberliegenden Seiten des Werkstückes anliegen, daß ein Stempel und die eine Halterung (66) gegenüber der anderen Halterung (68) hin- und herbeweglich angeordnet sind und daß die beiden Ziehflächen (76a, 118a) beim Formen des Rohlings durch Einrichtungen (114) in einem festen gegenseitigen Abstand voneinander gehalten sind, welche mit der ersten Ziehplatte (76) verbunden sind, an der entsprechenden Seite des Bleches anliegen und für die Bewegung dar ersten Ziehplatte (76) samt Ziehplattenhalter (82) einen Anschlag bilden, bevor die eine Halterung (66) ihre zweite Stellung erreicht.10. Vorrichtung nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, daß die mit der Ziehplatte (76) verbundenen Vorrichtungen mehrere, in Umfangsrichtung im Abstand voneinander und radial außerhalb der Schneidgrenze( (74a) angeordnete Distanzstifte (114) sind.11. Vorrichtung nach Anspruch 10, dadurch gekennzeichnet, daß auf der ersten Halterung (68) gegenüber den an der Ziehplatte (76) angeordneten Stiften (114) mehrere, diesen entsprechende Stifte (128) angeordnet sind.7736038 27.07.7812. Vorrichtung nach Anspruch 9 oder 11, dadurch gekennzeichnet, daß die Vorrichtung zum Verschieben der Ziehplatte (76) eine pneumatische Kolben-Zylindereinheit aufweist, deren Zylinder auf der zweiten Halterung (66) mit diesem beweglich montiert ist und dessen Kolben (106) mit der Ziehplatte (76) kraftschlüssig verbunden ist.13. Vorrichtung nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, daß der zweite Träger (10) senkrecht über dem ersten Träger (12) angeordnet ist und daß sich die Vorrichtung zum Hin- und Herbewegen des Stempels (50)ζ\ und des zweiten Trägers (16) eine unterhalb des ersten Trägers (12) angeordnete Kurbelwelle (26), eine Kurvenscheibe (44) und Getriebeeinrifhtungen aufweist, die die Kurbelwelle (26) mit dem zweiten Träger (16) verbinden.14. Vorrichtung nach Anspruch 13, dadurch gekennzeichnet, daß die Vorrichtung zum Hin- und Herbewegen des Stempels (50) und des zweiten Trägers (16) eine gegenüber den beiden Trägern hubbewegliche Tragvorrichtung (18) aufweist, auf welcher der Stempel (50) montiert ist, und daß eine Pleuelstange (28) die Kurbelwelle (26) mit der Tragvorrichtung (18) verbindet.7736038 27.07.78
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