DE3010631A1 - Presse - Google Patents
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- B30—PRESSES
- B30B—PRESSES IN GENERAL
- B30B15/00—Details of, or accessories for, presses; Auxiliary measures in connection with pressing
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-
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-
- B—PERFORMING OPERATIONS; TRANSPORTING
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- B30B—PRESSES IN GENERAL
- B30B1/00—Presses, using a press ram, characterised by the features of the drive therefor, pressure being transmitted directly, or through simple thrust or tension members only, to the press ram or platen
- B30B1/26—Presses, using a press ram, characterised by the features of the drive therefor, pressure being transmitted directly, or through simple thrust or tension members only, to the press ram or platen by cams, eccentrics, or cranks
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Description
SouthfJAd, Michigan 48075 (U.S.A.)
Die Erfindung betrifft eine Presse, insbesondere eine doppeltwirkende
Presse mit zwei einander gegenüber angeordneten Schlitten, zwischen denen eine Aufspannvorrichtung angeordnet
ist. Die Erfindung ist mit besonderem Vorteil bei solchen Pressen verwendbar, bei denen die Aufspannvorrichtung
einerseits und die Schlitten andererseits zusammenwirkende Werkzeugeinrichtungen tragen, die ein kreisrundes
StanzstUck aus einem ebenen Metallblech ausschneiden und dieses in eine Napfform ziehen. Demgemäß wird die Erfindung
im einzelnen anhand einer solchen Presse und einer fUr diesen Zweck geeigneten Werkzeugkonstruktion beschrieben. Man
wird aber gleichzeitig erkennen, daß die Aufspannvorrichtung nach der Erfindung auch bei doppeltwirkenden Pressen
mit einander gegenüber angeordneten Schlitten verwendbar ist, bei denen die Werkzeugausrüstung in der Aufspannplatte
und in den Schlitten andere Bearbeitungsvorgänge durchführt als das Schneiden und Ziehen von Blechrohlingen.
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Doppeltwirkende Pressen mit je einem oberen und unteren,
vertikal hubbeweglichen, einander gegenüberliegenden Schlitten und einer zwischen diesen angeordneten Aufspannvorrichtung
sind aus vielen Gründen für eine Metallbearbeitung vorteilhaft, welche die Eigenschaften einer doppeltwirkenden
Presse erfordert, bei der die Werkzeugausrüstung eines ersten Schlittens mit der Werkzeugauerüstung in der Aufspannplatte
zusammenwirkt, um einen Rohling auszuschneiden und festzuhalten, und bei der die Werkzeugausrüstung eines zweiten
Schlittens mit der Werkzeugausrüstung in der Aufspannplatte zusammenarbeitet, um dem Rohling eine Raumform oder
eine Gestalt zu gebene Unter den Vorteilen einer doppeltwirkenden
Presse mit einander gegenüberliegenden Schlitten und einer dazwischen angeordneten Aufspannvorrichtung ist die
Tatsache, daß beide Schlitten eine größtmögliche, nutzbare Werkzeugaufspannfläche haben, wodurch bei jedem Arbeitshub
der Presse eine große Anzahl von Werkstücken hergestellt werden kann. Ein weiterer Vorteil besteht darin, daß die
beiden einander gegenüberliegend angeordneten Schlitten bei ihrer gegenüber dem Pressenrahmen hin- und hergehenden Bewegung
unabhängig voneinander gelagert sind, so daß unerwünschte Schwingungen und Führungsprobleme vermieden werden,
die bei dem Innenschlitten einer konventionellen, doppeltwirkenden Presse auftreten, bei der der Außenschlitten
im Pressenrahmen und der Innenschlitten im Außenschlitten geführt ist. Ferner haben die Beschleunigungs- und Bremskräfte
der Schlitten bei einer doppeltwirkenden Presse mit einander gegenüber angeordneten Schlitten, bei der die
Schlitten sich auf eine zwischen ihnen angeordnete Aufspannvorrichtung
zu und von dieser fort bewegen, die Neigung, sich gegenseitig aufzuheben, während bei einer doppeltwirkenden
Presse, in der beide Schlitten in gleicher Richtung laufen, die Beschleunigungs- und Bremskräfte der Schlitten
sich teilweise addieren.
Es ist natürlich bekannt, daß die Pressenwerkzeugeinrichtungen, wie die Rohlingstanzwerkzeuge, Formwerkzeuge, Zieh-
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werkzeuge und Ziehstempel, häufige Kontrollen erfordern, um ihren Zustand zu überprüfen, und wenn notwendig, die WerkzeugausrUstung
herauszunehmen, um sie zu reparieren und/oder auszutauschen. Bei einer doppeltwirkenden Presse mit einander
gegenüber angeordneten Schlitten ist eine solche Inspektion der Werkzeugausrüstung, wenn diese sich in den Grenzetellungen
der Presse befindet, sehr schwierig, insbesondere dort, wo eine solche Inspektion die Feststellung des Zustandes
der inneren Teile von Werkzeughöhlungen od.dgl. erfordert. Darüber hinaus ist eine solche Werkzeuginspektion in
-\ den Totpunktstellungen der Presse zeitaufwendig und schafft
für das Personal gefährliche Arbeitsbedingungen. Der Ausbau der Werkzeugeinrichtung aus den Schlitten und der Aufspannvorrichtung
einer doppeltwirkenden Presse mit einander gegenüber angeordneten Schlitten und der Wiedereinbau eines
solchen Werkzeugsatzes ist schwierig und zeitaufwendig und schafft auch für die Arbeiter gefährliche Arbeitsbedingungen.
Hierbei begrenzt die Anordnung der Aufspannvorrichtung zwischen dem oberen und unteren Schlitten den verfügbaren
Arbeitsraum auf denjenigen Raum, der zwischen der jeweiligen Seite der Aufspannvorrichtung und der gegenüberliegenden
Seite des Schlittens verbleibt. Hierdurch wird der Zugang zu Befestigungsmitteln, wie Schrauben Od0dgl., die ent-
.,·' fernt werden müssen, um Werkzeugteile zu lösen, erschwert,
wodurch die Entfernung der Befestigungsmittel langwierig und zeitraubend wird.
Wenn auch die Werkzeugteile auf einem gemeinsamen Träger befestigt
werden können, um sie als Einheit von einem der Schlitten oder von der Aufspannvorrichtung abziehen zu können,
war doch bisher zum Herausnehmen eine äußere Vorrichtung zum Handhaben und eine Vorrichtung zum Manövrieren einer
solchen Handhabe und einer Werkzeugeinheit beim Zusammenbau oder der Demontage erforderlich. Diese Arbeitsvorgänge
sind nicht nur zeitraubend und gefährlich, sondern erfordern auch hohe Sorgfalt, um eine Beschädigung der Werk-
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zeugteile zu vermeiden, wenn diese mit anderen Pressenteilen zusammenkommen. Auch wenn die Aufspannvorrichtung im Pressenrahmen
so montiert wird, daß sie herausgenommen werden kann, um den verfügbaren Arbeitsraum gegenüber der Werkzeugausrüstung
auf den Pressenschlitten zu vergrößern, war das Herausnehmen der Aufspannvorrichtung bisher ein sehr zeitraubender
Vorgang, der wiederum eine besondere äußere Transporteinrichtung zum Herausnehmen und Wiederinstellungbringen
der Aufspannplatte und zusätzlich eine besondere Bank oder einen Träger erforderte, auf dem die Aufspannplatte nach ihrer
Herausnahme abgelegt werden konnte. Außerdem hat die Aufspannvorrichtung oftmals an ihrer Unterseite eine Werkzeugeinrichtung,
so daß die spezielle Tragvorrichtung für die AufspanrpLatte den Zugang zu ihrer Unterseite ermöglichen
muß, oder die Aufspannvorrichtung muß, nachdem sie aus der Presse herausgenommen wurde, noch weiter gedreht oder so gehandhabt
werden, daß diese Werkzeugeinrichtung zugänglich wird. Wenn auch die Aufspannvorrichtung auf diese Weise herausgenommen
werden kann, müssen doch die-Werkzeugausrüstungen auf dem Schlitten gelöst und durch von der Aufspannplatte
unabhängige Arbeitsvorgänge herausgenommen werden.
Aufgabe der Erfindung ist es, diese Nachteile dadurch zu vermeiden,oder auf ein Minimum zurückzuführen, daß eine Aufspannvorrichtung
vorgesehen wird, die im Betrieb der Presse mit dem Pressenrahmen lösbar verbunden und so ausgebildet
ist, daß sie leicht gelöst und seitlich aus dem Pressenrahmen auf einer Unterstützung herausgefahren werden kann, um
eine Inspektion ihrer Werkzeuge und, falls notwendig, das Entfernen der Werkzeugausrüstung und ihre Reparatur oder
ihre Auswechslung zu erleichtern.) Während die Aufspannvorrichtung,
vom Pressenrahmen unterstützt, seitlich aus diesem herausgefahren wird, ist die Werkzeugausrüstung am Pressenschlitten
für eine Inspektion dadurch leicht zugänglich, daß das von der Aufspannvorrichtung gebildete Hindernis beseitigt
ist. Gleichzeitig wird durch das Entfernen der Auf-
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spannvorrichtung der verfügbare Arbeitsraum vergrößert, wenn es notwendig oder wünschenswert sein sollte, am Schlitten angeordnete
Werkzeugteile entweder einzeln oder als Gesamtheit zu entfernen, um sie zu reparieren und/oder auszutauschen.
Nach einem weiteren Merkmal der Erfindung erleichtert die ausfahrbare Aufspannvorrichtung das Herausnehmen und Einsetzen
der gesamten Werkzeugausrüstung der Presse. Zu diesem Zwecke können die der Oberseite zugeordneten Werkzeugteile
auf einer gemeinsamen Tragplatte montiert sein, die lösbar am Schlitten befestigt ist und vor dem Ausfahren der Aufspannvorrichtung
seitwärts aus dem Pressenrahmen gelöst und auf der Oberseite der Aufspannvorrichtung abgesetzt und zusammen
mit dieser ausgefahren wird. Ferner können die dem unteren Schlitten zugeordneten Werkzeugteile an einer ihnen
gemeinsamen Tragplatte montiert sein, die lösbar am Schlitten befestigt ist und die gelöst und zeitweilig an der Aufspannvorrichtung
derart befestigt ist, daß sie unter dieser hängt und zusammen mit ihr seitwärts aus.dem Pressenrahmen
herausgefahren wird. Wenn sich dann die Aufspannvorrichtung außerhalb des Pressenrahmens seitlich neben diesem befindet,
können die WerkzeugausrUstungen für die Schlitten leicht von der Aufspannplatte abgenommen und gewartet oder instandgesetzt
und dann wieder in ihre Transportstellung auf der Aufspannplatte
zurückgebracht und dann in den Pressenrahmen wieder eingeschoben und an den ihnen zugeordneten Schlitten
befestigt werden»
Besonders zweckmäßig ist «s, wenn die Aufspannvorrichtung in
einer Klemmverbindung mit dem Pressenrahmen aus Stabilitätsgründen beim Betrieb der Presse verkeilt ist und nach dem
Lösen von Schienen unterstützt wird, auf denen an der Aufspannplatte befestigte Rollen sich abstützen, mit denen die
Aufspannplatte seitlich aus dem Pressenrahmen herausrollen kann. Man erkennt hieraus, daß die Aufspannvorrichtung allein
leicht zu lösen ist und seitlich aus dem Pressenrahmen
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herausgefahren werden kann, um eine Besichtigung der Schlittenwerkzeuge in der Presse und die Inspektion der auf der
Aufspannplatte angeordneten Werkzeugausrüstung außerhalb der Presse zu erleichtern«
Wenn als Ergebnis dieser Inspektion eine Wartung und/oder ein Austausch nicht für erforderlich gehalten wird, kann die
Presse lediglich durch Zurückschieben der Aufspanneinrlohtung in den Pressenrahmen und durch nachfolgendes Festklemmen
in diesem für den weiteren Betrieb leicht wieder vorbereitet werden. Wenn andererseits eine genauere Inspektion
der Schlittenwerkzeuge oder deren Wartung und/oder Austausch erwünscht oder notwendig ist, können eine oder beide Werkzeugeinrichtungen
von dem ihnen jeweils zugeordneten Schlitten gelöst und auf der Aufspannvorrichtung abgesetzt und zusammen
mit dieser aus dem Pressenrahmen herausgezogen werden.
Man erkennt, daß deshalb die Werkzeuginspektion allein und/ oder das Entfernen der Werkzeuge zur Inspektion, Reparatur
oder zum Austausch viel leichter als bisher und mit geringerer Wahrscheinlichkeit einer Beschädigung der Werkzeugteile,
mit größerer Sicherheit für das Personal und mit weniger Betätigungsvorrichtungen
zum Ablegen und Entfernen einzelner Teile gegenüber dem Pressenrahmen durchgeführt werden können·
Auf diese Weise werden Inspektion und Wartung wirtschaftlicher ι die Wartungskosten sinken und die Wartungszeit und damit auch die Totzeit der Presse wird in vorteilhafter Weise
verringert.
Die Presse nach der Erfindung hat den Vorteil, daß die Aufspannvorrichtung
während des Pressenbetriebes lösbar am Pressenrahmen festgeklemmt und nach dem Lösen in eine Stellung
außerhalb des Pressenrahmens seitlich ausgefahren werden kann und dort am Pressenrahmen abgestützt wird, so daß
die Inspektion und Wartung der Presse und der zu ihr gehörenden Werkzeugausrüstung erleichtert wird. Ein weiterer
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Vorteil besteht darin, daß der Wirkungsgrad bei Pressen- und Werkzeuginspektionen und bei der Wartung erhöht und gleiohzeitig
gefährliche Arbeitsbedingungen für das Wartungspersonal verringert werden. Außerdem wird die Wartungszeit und
damit auch diejenige Zeit verkürzt, in der sich die Presse bei der Inspektion, der Herausnahme und dem Austausch von
Pressenwerkzeugen nicht in Betrieb befindet· Hierdurch wird die Produktionsmenge der Presse vergrößert.
Ein weiterer Vorteil besteht darin, daß die den Pressen-
J schlitten zugeordneten Werkzeugausrüstungen wahlweise auf der Aufspannvorrichtung abgesetzt und zusammen mit dieser
zwischen einer Stellung innerhalb des Pressenrahmens und einer Stellung seitlich außerhalb des Pressenrahmens verschoben
werden können.
Weitere Merkmale und Vorteile der Erfindung ergeben sich
aus der nachfolgenden Beschreibung und den beigefügten Zeichnungen, in denen eine bevorzugte Ausführungsform der
Erfindung an einem Beispiel näher erläutert ist. Es zeigt:
Fig. 1 eine doppeltwirkende Presse mit einander gegenüber
angeordneten Schlitten und einer Aufspanneinrichtung nach der Erfindung in einer Seitenansicht
und teilweise im Schnitt, die Träger für die Aufspannvorrichtung zeigt, welche sich
von der Rückseite des Pressenrahmens aus seitwärts erstrecken,
Fig. 2 eine Vorderansicht der Presse nach Fig. 1, teilweise im Schnitt,
Fig. 3 eine Teildraufsicht auf die Presse und Aufspannvorrichtung
nach Linie 3-3 der Fig. 1,
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Fig, 4 einen Teilschnitt der Presse, welche die Aufspannvorrichtung
mit den von ihr getragenen, oberen und unteren Schlittenwerkzeugen zeigt,
Fig. 5 eine teilweise Seitenansicht von einer der
Tragvorrichtungen für die Aufspannvorrichtung in vergrößertem Maßstab,
FIg, 6 den Gegenstand der Fig. 5 im Grundriß,
Fig. 7 den Gegenstand der Fig. 5 in einem Vertikalschnitt
nach Linie 7-7 und
Fig. 8 eine Stirnansicht der Tragvorrichtung für die Aufspannvorrichtung nach Linie 8-8 der Fig. 5·
In den Fig. 1 bis 3 ist mit 10 eine doppeltwirkende Napfziehpresse
mit einander gegenüber angeordneten Schlitten bezeichnet, die einen Rahmen aufweist, der aus einem unteren
Teil 12 und im Abstand voneinander angeordneten Seitenteilen 14 besteht, die sich vom unteren Teil 12 aus nach oben erstrecken.
Die Presse hat ferner einen unteren Schlitten 16, der in einer Keilführung 18 gegenüber dem Rahmen in Vertikalrichtung
hubbeweglich geführt ist, und einen oberen Schlitten 20, der gegenüber dem Rahmen durch Führungsschienen
22 in Vertikalrichtung hubbeweglich geführt ist. Die Führungsschienen 22 laufen senkrecht durch die Seitenteile
14 des Rahmens hindurch und sind an einer oberen und einer unteren Keilführung 24 und 26 gleitend geführte Die einander
gegenüberliegenden Seiten des Schlittens 20 sind an den oberen Enden der Führungsschienen 22 festgekeilt und verschraubt.
Zwischen den oberen Enden der Seitenteile 14 und dem oberen Ende des Schlittens 20 sind zum Gewichtsausgleich
Luftzylinder 28 angeordnet.
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Der obere und der untere Schlitten werden von einer gemeinsamen Kurbelwelle 30 gegenüber dem Rahmen auf- und abbewegt.
Die Kurbelwelle 30 ist auf ihren einander gegenüberliegenden Enden mit Hauptzahnrädern 32 versehen, von denen sie in Umdrehung
versetzt wird. Die Hauptzahnräder werden in bekannter Weise von ihnen zugeordneten Ritzeln angetrieben, die
auf einer gemeinsamen, nicht näher dargestellten Zwischenwelle sitzen, die in geeigneter Weise, beispielsweise durch
ein von einem Elektromotor angetriebenes Antriebsgetriebe mit Kupplung, Bremse und Schwungrad, angetrieben wird, das
aber nicht näher dargestellt ist. Der untere Schlitten 16 kann in Abhängigkeit von der Drehung der Kurbelwelle 30 mit
Hilfe von Exzentern 34 auf der Kurbelwelle angetrieben werden.
Hierbei sind die zugeordneten Pleuelstangen 36 mit ihren unteren Enden schwenkbar an den Exzentern und mit ihren
oberen Enden schwenkbar am unteren Schlitten mit Zapfen 38 angeschlossen.
Der obere Schlitten 20 kann in Abhängigkeit von der Drehung der Kurbelwelle 30 von Exzentern 40 auf- und abbewegt werden,
die bei der dargestellten Ausführungsform mit den Hauptzahnrädern 32 aus einem Stück bestehen. Die ihnen zugeordneten
Pleuelstangen 42 sind mit ihren unteren Enden an den Exzentern und mit ihren anderen Enden an den unteren Enden der
Führungsstangen 22 mit Hilfe von Zapfen 44 angeschlossen.
Zwischen dem oberen Schlitten und dem unteren Schlitten ist nach der Erfindung eine Aufspannvorrichtung 46 angeordnet,
die während des Pressenbetriebes in eine Klemmverbindung mit dem Pressenrahmen gebracht und aus dieser Verbindung gelöst
und in eine Stellung außerhalb des Rahmens zu Inspektionsund Wartungszwecken abgestützt werden kann. Bei der dargestellten
Ausführungsform hat die Aufspannvorrichtung 46 eine horizontal angeordnete Aufspannplatte 48, deren einander
gegenüberliegende Seitenränder sich neben den Seitenteilen 14 des Rahmens befinden, und herabreichende Seitenteile 50
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auf jeder Seite der Aufspannplatte. Die Seitenteile 50 befinden
sich oberhalb der Tragvorrichtungen 52 für die Aufspannvorrichtung,
die am unteren Teil des Pressenrahmens befestigt sind· Zwischen Jedem Seitenteil 50 und dem ihm zugeordneten
Träger 52 sind Keilleisten 54 od.dglo angeordnet, die ein Anheben
und Absenken der Aufspannvorrichtung in und aus einer Klemmverbindung mit dem Rahmen ermöglichen. Eine solche
Klemmverbindung mit dem Pressenrahmen wird durch vertikal einander gegenüberliegende Klemmflächen an der Aufspannvorrichtung
und am Pressenrahmen erreicht, die bei der dargestellten Ausführungsform von oberen Flächen 55 auf der Aufspannplatte
48 und von gegenüberliegenden Flächen 57 an den Seitenteilen 14 des Maschinenrahmens gebildet werden (Fig. 2
und 7). Die Konstruktion der Seitenteile 50 der Aufspannvorrichtung,
der Stützvorrichtungen 52 und der Keilleisten 54 und ihr Zusammenwirken mit den vorhergehenden Funktionen
wird im folgenden noch im einzelnen beschrieben werden.
Zum Herstellen von napfförmigen Rohlingen aus Blech ist die Unterseite der Aufspannplatte 48 mit mehreren kreisförmigen
Stanzringen 56 versehen, die in geeigneter Weise an der Aufspannplatte
montiert sind. Der untere Schlitten 16 hat mehrere, mit diesen Stanzringen korrespondierende Stanz-, Halte-
und Ziehringe 58, und der obere Schlitten 20 ist mit einer entsprechenden Vielzahl von Stanzstempeln 60 versehen, die
durch Öffnungen 62 in der Aufspannplatte 48 hindurchgehen. Zusätzlich trägt der untere Teil 12 des Pressenrahmens eine
entsprechende Zahl von Auswurfbolzen 64„
Die Stanz-, Halte- und Ziehringwerkzeuge 58 sind in geeigneter Weise an einer ihnen gemeinsamen Befestigungs- oder
Adapterplatte 66 montiert, die ihrerseits an der unteren Schlittenplatte 68 mit mehreren Schrauben 70 lösbar befestigt
1st. In ähnlicher Weise sind die Stempel 60 an einer gemeinsamen Adapter- oder Befestigungsplatte 72 lösbar befestigt,
die ihrerseits lösbar an der oberen Schlittenplat-
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te 74 mit mehreren Schrauben 76 befestigt ist.
Aus der vorhergehenden Beschreibung der Napfziehpresse und aus der wohlbekannten Konstruktion und Wirkungsweise der
Werkzeugausrüstung, deren Eigenarten weiter oben beschrieben wurden, erkennt man, daß ein flaches, nicht näher dargestelltes
Blech zwischen dem unteren Schlitten 16 und der Aufspannvorrichtung 46 eingeführt werden kann, wenn sich
der Schlitten in seiner untersten Stellung befindet. Danach wird bei einer Drehung der Kurbelwelle 30 der untere Schlitten
16 angehoben, damit das Blech von den Werkzeugen 56 und
58 erfaßt wird, welche zusammenwirken, um eine kreisförmige Scheibe aus dem Blech auszuschneiden und das Stanzstück
festzuhalten, während der Schlitten 20 niedergeht, damit der zugehörige Stempel 60 die Stanzscheibe in die Höhlung
des Werkzeuges 58 schiebt, um die Stanzscheibe in eine napfförmige
Form zu ziehen. Danach werden die Schlitten auseinander und von der Aufspannvorrichtung weggefahren, und der
Auswurfzapfen 64 schiebt den tiefgezogenen Napf aus der
Werkzeughöhlung aus, damit er aus der Presse ausgeworfen werden kann.
Wie weiter oben erwähnt wurde und im folgenden noch mehr deutlich werden wird, kann die Aufspannvorrichtung 46 aus
ihrer Klemmstellung mit dem Pressenrahmen gelöst und zum Ausschieben seitlich aus dem Rahmen in eine Position abgesetzt
werden, die in Fig. 1 in strichpunktierten Linien dargestellt ist. Bei der dargestellten Ausführungsform können
die unteren und oberen Schlittenwerkzeugsätze, die von den Werkzeugen 58 an der Befestigungsplatte 66 des unteren
Schlittens und von den Stempeln 60 an der Befestigungsplatte 72 des oberen Schlittens gebildet werden, von der Aufspannvorrichtung
aufgenommen werden, um zusammen mit dieser aus dem Pressenrahmen entfernt zu werden. Hierbei kann die
obere Schlittenbefestigungsplatte 72, wie dies aus den Fig. 2 und 4 hervorgeht, leicht von der oberen Schlitten-
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platte 74 durch Entfernen der Schrauben 76 gelöst werden,
worauf die obere Befestigungsplatte 72 auf die Oberseite
der Aufspannplatte 48 abgesetzt werden kann, die dann die obere Werkzeugeinrichtung trägt« In gleicher Weise wird die
Befestigungsplatte 66 von der unteren Schlittenplatte 68
durch Entfernen der Schrauben 70 gelöst, woraufhin die Befestigungsplatte
66 und die an ihr sitzenden Werkzeuge 58 zeitweilig an der Aufspannplatte 48 befestigt werden können
und dann unter dieser hängend von der Aufspannplatte getragen werden« Eine solche zeitweilige Abstützung der unteren
Werkzeugeinrichtung kann auf jede geeignete Weise erreicht werden, beispielsweise durch Verwendung von Klemmen,
Schrauben, Zugstangen od,dgle Eine mögliche Tragvorrichtung
ist in Fig. 4 beispielsweise dargestellt. Hierbei sind die Vorder- und Rückseiten der Aufspannplatte 48 mit nach außen
offenen Ausnehmungen 78 versehen, welche Hängestangen 80 aufnehmen, die an ihrem oberen Ende 82 mit einem Kopf versehen
sind, der die Oberfläche der Aufspannplatte 48 hintergreift.
Die unteren Enden 84 der Hängestangen sind mit Gewinde versehen und greifen in mit entsprechendem Gewinde
versehene öffnungen 86 in der Befestigungsplatte 66 ein.
Man erkennt, daß bei Verwendung solcher Hängestangen der untere Schlitten gegenüber der Unterseite der Aufspannplatte
48 zollweise aufwärtsbewegt wird, vorzugsweise nachdem die Befestigungsschrauben 70 entfernt worden sind, und daß
die Hängestangen seitlich in die Ausnehmungen 78 eingeführt und gedreht werden, so daß ihre Enden 84 in öffnungen 86 in
der Befestigungsplatte 66 eingreifen, und daß dann der Schlitten von der Befestigungsplatte 66 aus nach unten gefahren
wird, so daß diese und die daran befestigten Werkzeuge unter der Aufspannplatte hängenbleiben.
Die Konstruktion eines der Seitenteile 50 der Aufspannvorrichtung und die hierzu gehörende Tragvorrichtung 52 und
die Keilleiste 54 sind mehr im einzelnen in den Fig. 5 bis
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bis 8 der Zeichnung dargestellt. Die Baugruppen dieser Teile
sind, wie in den Fig· 1 bis 3 gezeigt, jeweils neben den Seitenteilen 14 des Pressenrahmens angeordnet (Fig. 3). Die
einzelnen Teile einer jeden Baugruppe sind konstruktiv gleich, so daß die folgende Beschreibung der in den Fig. 5
bis 8 dargestellten Teile für beide Baugruppen zutrifft.
Wie aus den Fig. 5 bis 8 hervorgeht, ist das innere Ende 88 des Trägers 52 innerhalb des Pressenrahmens angeordnet
(Fig. 5) und mit mehreren Schrauben 90 an Montageböcken 12a des darunter angeordneten, unteren Rahmens befestigt. Das
äußere Ende 92 des Trägers hat die Form eines Armes, der vom inneren Ende 88 ausgehend aus dem Pressenrahmen seitlich
nach außen herausragt. Der Träger ist mit einer vom inneren zum äußeren Ende durchlaufenden, horizontalen Fahrschiene 94
versehen, welche die ihr zugeordnete Seite der Aufspannvorrichtung trägt, wenn diese aus dem Pressenrahmen seitwärts
nach außen und wieder hineingeschoben wird, wie dies im folgenden noch näher erläutert werden wird. Hierbei ist natürlich
klar, daß beide Träger 52 in seitlichem Abstand voneinander angeordnete, parallele Schienen für diesen Zweck aufweisen.
Bei der dargestellten Ausführungsform kann das Seitenteil 50 der Aufspannvorrichtung 46 an der Unterseite der Aufspannplatte
48 verkeilt und festgeschraubt werden. Zu diesem Zweck hat das Seitenteil 50 einen Körperteil 96, der an seiner
Oberseite Schlitze zur Aufnahme von Keilfedern 98 und 100 und Schraubenlöcher 102 zur Aufnahme von Schrauben aufweist,
mit denen die Aufspannplatte 48 am Körperteil befestigt ist. Man erkennt, daß die Unterseite der Aufspannplatte
48 mit entsprechenden Keilleistenschlitzen und Gewinde-Öffnungen versehen ist, in die die Befestigungsschrauben
eingeschraubt werden können.
Neben seinen beiden einander gegenüberliegenden Enden ist
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der Körperteil 96 mit Je einer seitlichen öffnung versehen,
in denen Je eine Rolle 104 mit einem Achszapfen 106 gelagert
ist. Wenn die Aufspannvorrichtung aus ihrer festen Verbindung mit dem Pressenrahmen gelöst ist, können die Rollen 104
die Aufspannvorrichtung längs der Schiene 94 zwischen deren innerem und äußerem Ende rollend tragen und bewegen.
Der äußere Teil 92 des Trägers 52 hat vorzugsweise einen nach oben ragenden Vorsprung 108, gegen den die Rolle 104
am entsprechenden Ende der Aufspannvorrichtung anstoßen kann und der die Auswärtsbewegung der Aufspannvorrichtung gegenüber
der Presse begrenzte Ferner ist das innere Ende 88 des Trägers 52 mit einem Anschlag 110 versehen, der an diesem so
befestigt ist, daß er mit dem ihm zugewandten Ende des Körperteiles 96 des Seitenteiles 50 zusammenwirkt und die Bewegung
der Aufspannvorrichtung ins Innere des Pressenrahmens begrenzt und die Aufspannvorrichtung im Rahmen für eine
Klemmverbindung mit diesem, genau positioniert.
Wenn sich die Aufspannvorrichtung im Inneren des Pressenrahmens befindet, wird sie angehoben, um die Rollen 104 von der
Schiene 94 abzuheben« Durch das Anheben der Aufspannvorrichtung werden die einander gegenüberliegenden Flächen 55 und
57 der Aufspannvorrichtung und des Pressenrahmens gegeneinander zur Anlage gebracht, so daß die Aufspannvorrichtung
mit dem Pressenrahmen beim Preßvorgang klemmend miteinander verbunden ist. Bei der bevorzugten Ausführungsform wird dieses
Anheben und die klemmende Verbindung durch eine Keilvorrichtung erreicht, die einen Keil 54 aufweist, der an der
Innenseite der Schiene 94 am inneren Ende 88 des Trägers 52 angeordnet ist. Hierzu hat das innere Ende 88 des Trägers 52
eine Ausnehmung 112, die einen Keil aufnimmt und die sich
parallel zur Schiene 94 erstreckt. Der Keil 54 greift gleitend in die Ausnehmung 112 ein und trägt an seinem inneren
Ende einen Betätigungsstößel 114, der frei durch eine öffnung 116 im inneren Ende 88 des Trägers hindurchgeht
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(Fig. 5). Der Stößel 114 hat ein Außengewinde und trägt eine
Betätigungsmutter 118, die sich an die Außenfläche des inneren Endes 88 des Trägers anlegen kann. Durch eine Drehung
der Mutter 118 in derjenigen Richtung, in der sich ihre Stirnseite an die Außenfläche des Trägers anlegt, kann der
Keil 54 in Flg. 5 axial von rechts nach links verschoben werden.
Das äußere Ende des Keiles 54 trägt einen Betätigungsschaft
120, der durch eine öffnung 122 im Seitenteil 50 der Aufspannvorrichtung
frei hindurchgeht. Auch der Betätigungsschaft 120 hat ein Außengewinde und trägt eine Betätigungsmutter 124, die mit ihrer Stirnseite an der Außenfläche des
Schlittens 50 anliegt« Bei einer Drehung der Vorschubmutter 124 in derjenigen Richtung, in der sie mit ihrer Stirnfläche
am Schlittenteil 50 anliegt, wird folglich der Keil 54 in Fig. 5 von links nach rechts verschoben.
Die Keilleiste 54 ist unterhalb des Körperteiles 96 des Seitenteiles
56 angeordnet, wenn sich die Aufspannvorrichtung am Inneren der Schiene 94 befindet. Die Oberfläche 126 der
Keilleiste 54 hat im Querschnitt die Form eines umgekehrten V und ist von ihrem inneren Ende in Richtung auf ihr äußeres
Ende hin geneigt. Der darüberliegende Teil des Seitenteiles 50 der Aufspannvorrichtung hat eine entsprechende Ausnehmung
128 in Form eines umgekehrten V, die vom inneren Ende des Seltenteiles aus in Richtung auf deren äußeres Ende nach abwärts
geneigt ist. Man erkennt, daß die Oberfläche 126 und die Ausnehmung 128 eine einander entsprechende Querschnittsausbildung haben und in gegenseitigem, zusammenwirkenden
Eingriff geneigt sind, um das Anheben und Absenken der Aufspannvorrichtung zu ermöglichen.
Bei der in den Flg. 5 bis 8 der Zeichnung dargestellten Stellung der einzelnen Teile stößt das innere Ende der Aufspannvorrichtung
gegen die Anschlagblöcke 110 der Träger 52, und die Keilleisten 54 sind gegenüber den Seitenteilen 50
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der Aufspannvorrichtung und den inneren Enden 88 der Träger
52 in Axialrichtung so positioniert, daß die Keilflächen 126 und 128 aufeinanderliegen und die Aufspannvorrichtung in ihrer
gegenüber dem Pressenrahmen angehobenen Stellung unterstützen. In dieser Stellung der Aufspannvorrichtung sind die
Rollen 104, wie weiter oben beschrieben, von den Schienen 94 abgehoben und die Oberflächen 55 der Aufspannvorrichtung
fest gegen diö-Plä~ehen 57 des Pressenrahmens gepreßt, wodurch
die Aufspannvorrichtung für den Preßvorgang positioniert und abgestützt wird.
Wenn man die Aufspannvorrichtung lösen möchte, um sie seitlich
aus dem Pressenrahmen auszufahren, werden die Betätigungsmuttern 124 von den Schäften 120 entfernt und die Betätigungsmuttern
118 auf den Stößeln 114 so gedreht, daß sich die Keilleisten 54 in Fig. 5 nach links verschieben·
Man erkennt, daß durch diese Verschiebung der Keilleisten 54 die Aufspannvorrichtung abgesenkt wird, so daß die Rollen
104 auf die Schienen 54 gelangen«
Wenn man die Aufspannvorrichtung wieder mit dem Pressenrahmen verbinden will, wird die Aufspannvorrichtung wieder zurückgeschoben,
bis sie an den Anschlagblöcken 110 wieder anliegt und die Betätigungsmuttern 124 werden auf die
Schäfte 120 aufgeschraubt und mit ihren Stirnseiten an den äußeren Enden der Seitenteile 50 zur Anlage gebracht. Anschließend
werden die Betätigungsmuttern 124 in der Richtung vorgeschoben, in der ihre Stirnfläche anliegt, um die
Keilleisten 54 in Fig. 5 nach rechts zu schieben, wobei die Keilflächen 126 und 128 zusammenwirken und die Aufspannvorrichtung
in ihre klemmende Verbindung mit dem Pressenrahmen anheben. Man wird natürlich erkennen, daß die Betätigungsmuttern 118 von den Stößeln entweder ganz entfernt oder in
Richtung auf die äußeren Enden der Stößel verstellt werden, um die Verschiebung der Keilleisten 54 in Fig. 5 nach
rechts beim Anheben der Aufspannvorrichtung zu erleichtern, und daß sie nach dem Anheben der Aufspannvorrichtung wieder
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vorgeschoben werden, bis Ihre Stirnflächen an den inneren
Enden 88 des Trägers anstoßen» um die Keilleisten während des Preßvorganges in Axialrichtung in ihrer Stellung zu
verriegeln.
Man erkennt, daß bei der beschriebenen AusXünrungsform, bei
der die zu dem oberen Schlitten der Presse gehörende Werkzeugausrüstung aus mehreren Stempeln besteht, die durch ihnen
entsprechende öffnungen in der Aufspannvorrichtung hindurchgehen, der obere Werkzeugsatz, wie beschrieben, vom
"Y oberen Schlitten gelöst und auf die Oberseite der Aufspannvorrichtung
abgesetzt werden könnte, um zusammen mit dieser aus dem Pressenrahmen ausgefahren zu werden. Man erkennt
gleichzeitig, daß diese Forderung für die Werkzeugausrüstung des oberen Schlittens für die spezifische Werkzeuganordnung
eigentümlich ist, die notwendig ist, um die offenbarte Presse als Napfziehpresse arbeiten zu lassen, und daß Werkzeuganordnungen
bei den Pressenschlitten verwendet werden könnten, welche ein von der Schlittenwerkzeugausrüstung unabhängiges
Herausziehen der Aufspannvorrichtung ermöglichen würden. Insoweit könnten die Ober- und Unterseiten der Aufspannplatte
der Aufspannvorrichtung beispielsweise mit voneinander unabhängigen Werkzeugausrüstungen versehen sein,
von denen jede mit einer Werkzeugausrüstung an dem entsprechenden Schlitten zusammenwirkt. Hierbei wurden sich die
einzelnen Teile der Werkzeugsätze gegenseitig nicht stören oder miteinander kollidieren, wenn die Schlitten in eine
von der Aufspannplatte entfernte Lage gebracht werden. Bei
einer solchen Anordnung wäre es möglich, die Aufspannvorrichtung allein in eine Stellung seitlich außerhalb des
Rahmens herauszuziehen, um die auf ihnen angebrachten Werkzeugsätze
zu inspizieren. Außerdem wäre es leicht möglich, die Werkzeugausrüstung an den Pressenschlitten leicht zu
überprüfen, ohne sie von diesen abzunehmen. Gleichzeitig erkennt man, daß eine solche Werkzeugausrüstung auch das
Lösen der an den Schlitten angebrachten Werkzeugeinrichtun-
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gen und ihr Abstützen auf und unter der Aufspannvorrichtung erleichtern würde, um die gesamte Werkzeugausrüstung der
Presse als Einheit herauszuziehen und wieder einzuschieben·
Obgleich besonderer Wert auf die Konstruktion des bevorzugten Ausfuhrungsbeispieles und den konstruktiven Zusammenhang
der dieses bildenden Einzelteile gelegt wurde, sind doch viele Änderungen der bevorzugten Ausführungsform möglich,
ohne die Grundsätze der Erfindung zu verlassen. Insoweit erkennt man beispielsweise, daß die Träger auch mit dem
Pressenrahmen aus einem Stück bestehen könnten, statt von diesem getrennte und nur hieran befestigte Teile zu sein,
und daß mit einer solchen Konstruktion oder der in den Zeichnungen dargestellten Konstruktion keilförmige Teile 54
zwischen der Aufspannvorrichtung und dem Pressenrahmen so angeordnet sein könnten, um die gewünschte feste Klemmverbindung
zwischen der Aufspannvorrichtung und dem Rahmen zu erreichen. Man erkennt ferner, daß die Keilvorrichtungen 54
auch unmittelbar auf dem Pressenrahmen montiert und von diesem abgestützt sein könnten, statt auf besonderen Trägern 52
montiert zu seino Ferner könnten die Keilleisten statt auf
Trägern auch unmittelbar auf der Aufspannvorrichtung gleitend
montiert sein, und die geneigten Keilflächen könnten auf den Keilleisten und den Trägern angeordnet sein, anstatt
auf den Keilleisten und der Aufspannvorrichtung. Während Rollen 104 bevorzugt werden, um die Arbeit so gering wie
möglich zu halten, die erforderlich ist, um die Aufspannvorrichtung längs der Schienen 94 zu verschieben, erkennt man
doch, daß die Aufspannvorrichtung auch gleitend auf den Trägern abgestützt sein könnte. Ferner könnten, was die Rollentragvorrichtung
und das Festklemmen der Aufspannvorrichtung am Pressenrahmen anbetrifft, die Rollen gegenüber der Aufspannvorrichtung
auch so verschiebbar sein, daß diese hierdurch auf die Träger abgesenkt wird, und die Klemmflächen am
Pressenrahmen könnten von Klemmelementen gebildet werden, die zur Anlage mit der Aufspannvorrichtung verschiebbar
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sind. Obgleich die Aufspannplatte der Aufspannvorrichtung vorzugsweise lösbar am Seitenteil 50 befestigt ist, an dem
die Rollen montiert sind und der Keilflächen 128 bei der bevorzugten Ausführungsform aufweist, erkennt man doch, daß
die Rollen und Keilflächen auch auf den Seiten einer Aufspannplatte allein angeordnet sein könnten oder daß die Seiten
der Aufspannplatte mit herabreichenden Seitenteilen versehen sein könnten, die den Seitenteilen 50 entsprechen,
aber mit dem Plattenteil aus einem Stück bestehen. Diese und andere Abwandlungen sind offensichtlich ohne weiteres möglieh
oder ergeben sich zwangsläufig aus der Beschreibung der bevorzugten Ausführungsform der Erfindung.
Da viele Verkörperungen der vorliegenden Erfindung möglich sind und da die hier dargestellte und beschriebene Ausführungsform
vielfältig geändert werden kann, ohne den Rahmen der Erfindung zu verlassen, ist darauf hinzuweisen, daß die
vorstehende Beschreibung nur als Beispiel und nicht als Beschränkung der vorliegenden Erfindung zu verstehen ist.
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Claims (1)
- Akt.nz.iAnm.:
PATENTANWÄLTE
DlPL.-ING. BUSCHHOFF
DlPL.-ING. HENNICKERea.-Nr. KÖLN, den DlPL.-ING. VOLLBACH
KAISER-WILH ELM-RING 24
5000 KÖLN 1Gl 164 17.3.1980
he/kabitte angeben GuIf & Western Manufacturing Co.23100 Providence DriveSouthfield, Michigan 48075 (U.S.A.)Titelχ PresseAnsprüche:Presse mit im Pressenrahmen hubbeweglich gelagerten Oberschlitten und Unterschlitten und einer zwischen dem Oberschlitten und dem Unterschlitten angeordneten Aufspannvorrichtung, gegen welche der Oberschlitten und der Unterschlitten bewegbar sind, dadurch gekennzeichnet, daß mindestens eine Tragvorrichtung (52) vorgesehen ist, auf der die Aufspannvorrichtung (46) zwischen dem Oberschlitten (20) und dem Unterschlitten (16) aus einer im Inneren des Pressenrahmens befindlichen ersten Stellung in eine außerhalb des Rahmens befindliche zweite Stellung seitlich herausbewegbar ist, und daß Mittel (54) zum lösbaren Verbinden der Aufspannvorrichtung (46) mit dem Rahmen (12, 14) vorgesehen sind, wenn sich die Aufspannvorrichtung (46) in ihrer ersten Stellung befindet.0300A3/0672Gl 164 -2. Presse nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Mittel (54) zum lösbaren Verbinden der Aufspannvorrichtung (46) mit dem Rahmen (12, 14) am Rahmen (14) und an der Aufspannvorrichtung (46) angeordnete, vertikal einander gegenüberliegende Klemmflächen (55 und 57) aufweisen und Vorrichtungen (54, 114, 118 bzw. 120, 122) zum Heben und Senken der Aufspannvorrichtung (46) aufweisen, um die Klemmflachen (55, 57) gegeneinanderzupressen und voneinander zu entfernen»3· Presse nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß die Mittel zum Heben und Senken der Aufspannvorrichtung (46) Keilvorrichtungen (54) aufweisen, die zwischen dem Rahmen (12, 14) und der Aufspannvorrichtung (46) angeordnet sind.4. Presse nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, daß die Keilyorrichtungen (54) Keilleisten (54) aufweisen, die in der Verschiebe.richtung der Aufspannvorrichtung (46) zwischen deren erster und zweiter Stellung gegenüber dem Rahmen (12, 14) hin- und herverschiebbar sind, und daß die Keilvorrichtungen (54) einerseits geneigte Oberflächen (126) und die Aufspannvorrichtung (46) andererseits geneigte Unterflächen (128) haben, die mit den geneigten Oberflächen (126) der Keilvorrichtung (54) zusammenwirken und die Aufspannvorrichtung (46) in Abhängigkeit von der Hin- und Herbewegung der Keilvorrichtungen (54) heben und senken.5. Presse nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, daß die Tragvorrichtungen für die Horizontalverschiebung der Aufspannvorrichtung am Rahmen (12) angeordnete Schienen (94) und an der Aufspannvorrichtung (46) angeordnete Rollen (104) aufweist.030043/067Gl 164 - «ES -6. Presse nach einem der Ansprüche 1 bis 5» dadurch gekennzeichnet, daß die Mittel zum lösbaren Verbinden der Aufspannvorrichtung (46) mit dem Rahmen (12,14) Vorrichtungen zur gegenseitigen Vertikalverschiebung der Rollen (104) und der Schienen (94) aufweisen, wenn die Aufspannvorrichtung (46) sich in ihrer ersten Stellung befindet.7· Presse nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, daß die Vorrichtung zur gegenseitigen Vertikalverschiebung von Rollen und Schienen Vorrichtungen zum J Heben der Aufspannvorrichtung (46) gegenüber den Schienen (24) aufweist und daß die Mittel zum lösbaren Verbinden der Aufspannvorrichtung (46) mit dem Rahmen (12, 14) auf dem Rahmen (12, 14) einerseits und der Aufspannvorrichtung (46) andererseits einander gegenüberliegende Flächen aufweisen, die in Abhängigkeit vom Heben der Aufspannvorrichtung miteinander in Eingriff kommen.8. Presse nach einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet, daß die Mittel zum Heben der Aufspannvorrichtung (46) Keilvorrichtungen aufweisen, die relativ zu den Schienen (94) und der Aufspannvorrichtung (46) verschiebbar sind, und daß auf der Aufspannvorrichtung (46) Keilflächen angeordnet sind, die mit den Keilvorrichtungen zusammenwirkenβ9. Presse nach einem der Ansprüche 1 bis 8, dadurch gekennzeichnet, daß die Aufspannvorrichtung (46) eine erste Werkzeugeinrichtung (56) trägt, die mit einer zweiten Werkzeugeinrichtung (60) und einer dritten Werkzeugeinrichtung (58) zusammenwirkt, von denen die eine Werkzeugeinrichtung (56) am Oberschlitten (20) und von denen die andere Werkzeugeinrichtung (58) am Unterschlitten (16) befestigt ist, und daß die Aufspannvorrichtung (46) Tragvorrichtungen (72, 66, 80) für die zweite und dritte Werkzeugeinrichtung (60 bzw. 58) aufweist, die sich mit03Q043/0672Gl 164der Aufspannvorrichtung (46) zwischen deren erster und zweiter Stellung bewegt, wenn die zweite und dritte Werkzeugeinrichtung (60 bzwo 58) von den ihnen zugeord^ neten Schlitten (20 bzw. 60) gelöst sind.10. Presse mit im Rahmen vertikal hubbeweglich angeordneten Oberschlitten und Unterschlitten, die von einem Antrieb gegeneinander hin- und herbewegt werden, dadurch gekennzeichnet, daß am Rahmen (12) in horizontalem Abstand voneinander Schienen (94) angeordnet sind, auf denen eine Aufspannvorrichtung (46) mit Rollen (104) zwischen einer ersten, zwischen dem Oberschlitten (20) und dem Unterschlitten (16) befindlichen Stellung und einer zweiten, seitlich außerhalb des Rahmens (12) befindlichen Stellung horizontal verschiebbar ist, und daß der Rahmen (12) einerseits und die Aufspannvorrichtung (46) andererseits vertikal einander gegenüberliegende Klemmflächen (55» 57) im Bereich der ersten Stellung der Aufspannvorrichtung (46) aufweisen und daß für die in der ersten Stellung befindliche Aufspannvorrichtung (46) eine Hebe- und Senkvorrichtung vorgesehen ist, mit der die Aufspannvorrichtung (46) in ihre am Rahmen (12) anliegende Klemmstellung gebracht werden kann und die Rollen (104) von den Schienen (94) abgehoben werden können.11. Presse nach einem der Ansprüche 1 bis 10, dadurch gekennzeichnet, daß die Hubvorrichtung zum Heben und Senken der Aufspannvorrichtung (46) zwischen dem Rahmen (12) und der Aufspannvorrichtung (46) vertikal einander gegenüberliegende Keilflächen aufweist, die sich jeweils neben den Schienen (94) befinden, und daß Verstellvorrichtungen vorgesehen sind, welche eine der Keilflächen gegenüber der anderen horizontal verschieben, wenn sich die Aufspannvorrichtung (46) in ihrer ersten Stellung befindet.030043/0672Gl 164 ->'-"12· Presse nach einem der Ansprüche 1 bis 11, dadurch gekennzeichnet, daß die einander gegenüberliegenden Keilflächen (54, 96) auf der Aufspannvorrichtung (46) geneigte Oberflächen (128) aufweisen und daß ein Keil (54) vorgesehen ist, der gegenüber der jeweiligen Schiene (94) verschiebbar ist und eine Oberfläche (126) aufweist, die gegenüber der geneigten Oberfläche (128) auf der Aufspannvorrichtung (46) mit dieser zusammenwirkend geneigt ist·) 13· Presse nach einem der Ansprüche 1 bis 12, daduroh gekennzeichnet, daß die Träger (52) zwei horizontal verlaufende, zueinander parallele Schienen (94) aufweisen, deren innere Enden zwischen dem oberen Schlitten (20) und dem unteren Schlitten (16) angeordnet sind und deren äußere Enden nach außen über den Rahmen der Presse hinausragen, und daß die Aufspannvorrichtung (46) eine horizontale Aufspannplatte (48) und Seitenteile (50) aufweist, die von der horizontalen Aufspannplatte (48) nach unten gerichtet sind, und daß an jedem Seitenteil (50) zwei Rollen (104) angeordnet sind, die sich auf der jeweiligen Schiene (94) abstützen.y 14. Presse nach einem der Ansprüche 1 bis 13, dadurch gekennzeichnet, daß jede Keilvorrichtung (54) und der zu ihr gehörende Seitenteil (50) der Aufspannvorrichtung (46) miteinander zusammenwirkende, geneigte Flächen (126, 128) aufweisen, die bei ihrem Zusammenwirken die Aufspannvorrichtung (46) in Abhängigkeit von der Versohiebung der Keilvorrichtung (54) heben und senken.15· Presse nach einem der Ansprüche 1 bis 14, dadurch gekennzeichnet, daß jede Keilvorrichtung an der Innenseite des inneren Endes der jeweiligen Schiene (94) angeordnet ist«0300A3/0672Gl 16416. Presse nach einem der Ansprüche 1 "bis 15» dadurch gekennzeichnet, daß Jede Schiene (94) an ihren einander gegenüberliegenden Enden (92, 88) je einen Anschlag
(108 bzw. 110) aufweist, der die Rollbewegung der Aufspannvorrichtung (46) längs der Schienen (94) in entgegengesetzten Richtungen begrenzt.030043/0672
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