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DE3304649C2 - - Google Patents

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Publication number
DE3304649C2
DE3304649C2 DE3304649A DE3304649A DE3304649C2 DE 3304649 C2 DE3304649 C2 DE 3304649C2 DE 3304649 A DE3304649 A DE 3304649A DE 3304649 A DE3304649 A DE 3304649A DE 3304649 C2 DE3304649 C2 DE 3304649C2
Authority
DE
Germany
Prior art keywords
cutting
cutting block
stationary
movable
eccentric
Prior art date
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Application number
DE3304649A
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English (en)
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DE3304649A1 (de
Inventor
Mikio Ashigarakami Kanagawa Jp Kogane
Current Assignee (The listed assignees may be inaccurate. Google has not performed a legal analysis and makes no representation or warranty as to the accuracy of the list.)
Fujifilm Holdings Corp
Original Assignee
Fuji Photo Film Co Ltd
Priority date (The priority date is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the date listed.)
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Publication date
Application filed by Fuji Photo Film Co Ltd filed Critical Fuji Photo Film Co Ltd
Publication of DE3304649A1 publication Critical patent/DE3304649A1/de
Application granted granted Critical
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    • B26D5/00Arrangements for operating and controlling machines or devices for cutting, cutting-out, stamping-out, punching, perforating, or severing by means other than cutting
    • B26D5/08Means for actuating the cutting member to effect the cut
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    • BPERFORMING OPERATIONS; TRANSPORTING
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Description

Die Erfindung betrifft eine austausch- bzw. aus­ wechselbare Schneidvorrichtung zum Zuschneiden von einzelnen Bildern aus einem durchgehenden Band bzw. einer durchgehenden Bahn und insbesondere befaßt sich die Erfindung mit einer Vielzahl von Schneidköpfen, die jeweils einen stationären Schneid­ kopf und einen beweglichen Schneidkopf mit verschie­ denen Abmessungen zur Verwendung mit einer gemein­ samen Antriebseinrichtung aufweisen, wobei solche Anordnungen zum Zuschneiden von Bildern bestimmt sind, die abgerundete Ecken haben und die aus durch­ gehenden Papierbändern bzw. Papierbahnen mit unter­ schiedlichen Breiten ausgeschnitten werden.
Im allgemeinen werden kontinuierliche Druck- bzw. Vervielfältigungsbahnen gemäß einer der drei in Fig. 1 gezeigten Zuschneidemethoden auf den je­ weiligen Bildrahmen zugeschnitten. In Fig. 1A wird die durchgehende Druckpapierbahn längs der Mittellinie des weißen Rahmenteils durchgetrennt, der zur Trennung des jeweiligen Bildes dient, so daß jedes Bild einen Teil des daran angebrachten weißen Streifens hat. In Fig. 1B wird die durch­ gehende Druckpapierbahn mit einem Einkantenschneider zweimal oder mit einem Doppelkantenschneider einmal so durchgetrennt, daß jedes abgetrennte Bild keinen daran angebrachten weißen Streifenabschnitt hat. In Fig. 1C wird die durchgehende Druckpapier­ bahn mit einem Doppelkantenschneider einmal durch­ getrennt, wobei jede Schneidkante mit abgerundeten Ecken versehen ist, so daß kein Teil des weißen Streifens auf dem jeweiligen Bild vorhanden ist.
Wenn durchgehende Druckpapierbahnen gemäß den verschiedenen Methoden durchgetrennt werden, sind hierzu unterschiedliche Typen von Schneidvorrich­ tungen erforderlich. Hierbei entsteht jedoch eine Schwierigkeit, wenn die Abmessungen oder die Breite einer durchgehenden Druckpapierbahn sich ändert. Die Papierbreite kann sich im allgemeinen von 82,5 bis 127 mm ändern.
Wie sich aus den Fig. 1A und 1B ergibt, bei denen ein geradliniges Durchtrennen angewandt wird, kann eine einzige Schneidvorrichtung mit ausreichender Länge selbst dann verwendet werden, wenn sich die Papierbreite ändert. Bei dem Anwendungsfall von runden Schneidecken müssen die Kanten mit einer jeweiligen Papierbreite übereinstimmen und daher müssen sich die Schneidkanten ändern, sobald sich die Papierbreite ändert.
Bisher wurde hierzu die Schneidvorrichtung nahezu vollständig ausgebaut, um die Schneidkanten zu er­ setzen und dann wurde sie wieder eingebaut. Hier­ für wird beträchlich viel Zeit benötigt und es ist ein großer Arbeitsaufwand erforderlich. Um die Zeit und den Arbeitsaufwand minimaler zu halten, die zum Ausbauen und Wiederzusammensetzen der Schneidvorrichtung erforderlich sind, wurde bereits eine Methode vorgeschlagen, bei der eine Einheit, die nicht nur die Schneidkanten, sondern auch die Antriebseinrichtungen für die Schneidkanten enthält, durch eine andere vollständige Einheit ersetzt wird. Eine solche Vorgehensweise ist jedoch nicht wirtschaftlich, da man eine große Anzahl von Bau­ teilen für jede Einheit doppelt vorsehen muß.
Bei den meisten Schneidvorrichtungen sind eine Vielzahl von Rollenpaaren und Einrichtungen zum Antreiben der Rollen in der Nähe der Schneidvor­ richtungen angeordnet, um eine durchgehende Druck­ papierbahn an der Schneidvorrichtung vorbei zu be­ fördern, so daß man durch Abschneiden der Bilder von der Bahn einzelne Bilder erhält. Infolge der Nähe der Papiervorschubeinrichtung ist es äußerst schwierig, einen Zugang zu der Schneidvorrichtung zu haben, um nur die Schneidkanten austauschen zu können.
Eine Vorrichtung gemäß dem Oberbegriff des Anspruches 1 ist mit der DE-AS 21 38 420 bekanntgeworden. Diese Druckschrift offenbart eine Schneidvorrichtung für bandförmiges Material, und insbesondere für Bänder aus Fotopapier. Die Vorrichtung weist ein beweglich angeordnetes Laufmesser auf, das mit zwei Gegenmessern zusammenwirkt, um einen sogenannten Stanzschnitt auszuführen, d. h. um aus dem Band einen Schmalstreifen herauszuschneiden, wie dies in Fig. 1b dargestellt ist. Das eine Gegenmesser ist auf einer gerätefesten Auflage angeordnet und das andere Gegenmesser auf einer abnehmbaren Gegenmessereinheit. Um die Vorrichtung von einem Stanzschnitt auf einen Einfachschnitt umzustellen, wie er in Fig. 1a dargestellt ist, kann das zweite Gegenmesser aus der Vorrichtung entfernt werden.
Die DE-OS 29 27 703 zeigt ein Schneidwerkzeug zum Schneiden von Faserplatten, und zwar insbesondere von Faserplatten mit Einlagen, die deren Festigkeit verstärken. Es ist ein Schneidvorrichtungskörper mit einem Antriebsmotor vorgesehen, der über einen Exzenter einen Trägerschaft antreibt. Weiterhin wird eine Basisplattenbaugruppe verwendet, die ebenfalls am Schneidvorrichtungskörper angeordnet ist und die die zu schneidende Platte trägt. Die Basisträgerplatte weist einen Schlitz auf, in den das Schneidwerkzeug eingreifen kann.
Gegenüber dem vorstehend erörterten Stand der Technik liegt der vorliegenden Erfindung die Aufgabe zugrunde, eine Schneidvorrichtung zum Zuschneiden von einzelnen Bildern mit abgerundeten Ecken aus einem durchgehenden Band zu schaffen, die einen leichten Austausch der Schneideinrichtung zur Handhabung von durchgehenden Papierbahnen mit unterschiedlichen Breiten ermöglicht. Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß durch den Gegenstand des Anspruches 1 gelöst.
Zu bevorzugende Weiterbildungen der Erfindung sind Gegenstand der Unteransprüche.
Die Erfindung wird nun weiter anhand eines Ausführungsbeispiels in bezug auf die beigefügte Zeichnung beschrieben. Darin zeigen
Fig. 1A, 1B und Fig. 1C schematische Ansich­ ten zur Verdeutlichung der vorgeschla­ genen Schnittlinien für drei verschie­ dene Schneidarten, mit denen sich einzelne Bildrahmen aus einer durchgehenden Druck­ papierbahn durchtrennen lassen,
Fig. 2 eine schematische Seitenansicht einer Schneidvorrichtung nach der Erfindung in Teilschnittdarstellung, und
Fig. 3 eine Vorderansicht der Schneidvorrichtung nach der Erfindung mit Blickrichtung von der Seite des Antriebsmotors, wobei der Antriebsmotor und die Basisplatte wegge­ lassen sind.
Die wesentlichen Einzelheiten der Schneidvorrich­ tung nach der Erfindung lassen sich am besten aus Fig. 2 entnehmen, in der eine durchgehende zu schneidende Papierbahn P gezeigt ist, auf der ein­ zelne Bildrahmen vorgesehen sind, und die länges einer Führungsplatte 1 zu einer Schneidvorrichtung 3 in Richtung des Pfeils C bewegt wird. Ein erstes Paar von Förderrollen 2A und 2B befördert das Papier P zu der Schneidvorrichtung 3 und ein zweites Paar von Förderrollen 4A und 4B befördert die einzelnen zugeschnittenen Bilder von der Schneidvorrichtung 3 weg.
Die Schneidvorrichtung 3 enthält eine Trageinrichtung 30, die auf einer Basisplatte 39 angebracht ist. Ein stationärer Schneidkopf 32 ist lösbar mit der Trag­ einrichtung 30 über irgendeine geeignete Einrichtung (nicht gezeigt) verbunden und ein beweglicher Schneid­ kopf (34) ist vertikal beweglich relativ zum statio­ nären Schneidkopf 32 gelagert. Eine obere Schneid­ kanteneinrichtung 33 mit zwei Schneidkanten 33A und 33B ist lösbar mit Hilfe irgendeiner geeigneten Ein­ richtung mit dem beweglichen Schneidkopf 34 ver­ bunden und eine untere Schneidkanteneinrichtung, die untere Schneidkanten 31A und 31B aufweist, ist lös­ bar mit dem stationären Schneidkopf 32 mit Hilfe irgendeiner geeigneten Einrichtung verbunden. Der bewegliche Schneidkopf 34 ist vertikal beweglich relativ zum stationären Schneidkopf 32 mit Hilfe von Führungsstangen 35A und 35B geführt, wie dies am besten aus Fig. 3 ersichtlich ist. Der beweg­ liche Schneidkopf 34 ist normalerweise durch eine Federeinrichtung (nicht gezeigt) nach oben vorbela­ stet, so daß die oberen und unteren Schneidkanten der Schneideinrichtung voneinander getrennt sind, um ein Einführen des Druckpapiers P zwischen densel­ ben zu ermöglichen.
Der bewegliche Schneidkopf 34 wird mit Hilfe einer Exzenternocke 36 nach oben und unten bewegt, die auf einer Welle M′ eines Antriebsmotors M angebracht ist. Der Antriebsmotor M ist in Richtung auf die Trageinrichtung 30 zu und von dieser weg beweglich gela­ gert. Ein Paar von Lagerrollen 37A und 37B ist auf der Fläche des beweglichen Schneidkopfes 34 drehbar angebracht, die dem Motor M zugewandt ist und die Lagerrollen 37A und 37B sind derart angeordnet, daß sie gleichzeitig in Eingriff mit der Exzenternocke 36 sind. Bei der Drehung der Exzenternocke 36 wird daher der bewegliche Schneidkopf 34 hin- und hergehend nach oben und unten bewegt, um die Schneidkanten in Eingriff miteinander zu bringen und aus diesem Ein­ griffszustand zu lösen, so daß einzelne Bildrahmen von der durchgehenden Druckpapierbahn getrennt wer­ den können. Der Motor M ist auf einer beweglichen Basis 38 angebracht, die derart beschaffen ist, daß sie gleitend in Richtung auf die Trageinrichtung 30 in Richtung der Pfeile A und von dieser weg bewegbar ist, um die Exzenternocke in und außer Eingriff mit und von den Lagerrollen 37A und 37B zu bringen. Eine geeignete Handhabungseinrichtung (nicht gezeigt) kann vorgesehen sein, um die Befestigungsbasis 38 relativ zu der Trageinrichtung 30 zu bewegen und es kann eine verstellbare Befestigungseinrichtung 40 vorge­ sehen sein, um den Motor in der gewünschten Position festzulegen.
Der bewegliche Schneidkopf 34 und der stationäre Schneidkopf 32 können als eine einzige Einheit aus der Schneidvorrichtung 3 dadurch entnommen wer­ den, daß der stationäre Schneidkopf von der Trag­ einrichtung 30 gelöst und die beiden Schneidköpfe in Rich­ tung des Pfeils B in Fig. 2 nach oben gehoben werden. Obgleich die Paare von Förderrollen 2A, 2B und 4A, 4B auf beiden Seiten der Schneidvorrichtung in un­ mittelbarer Nähe derselben angeordnet sind, lassen sich die beiden Schneidköpfe leicht entnehmen und durch ein anderes Paar von Schneidköpfen ersetzen, um eine Anpassung an verschiedene Papierbreiten zu ermöglichen. Die Schneidköpfe 32 und 34 können als eine Einheit in geeigneten Führungseinrichtungen, wie mit Nuten versehene Führungsplatten (nicht ge­ zeigt), eingeführt und entnommen werden, die mit der Trageinrichtung 30 verbunden sind. Somit läßt sich eine Anzahl von verschiedenen Schneideinrichtungen, bestehend aus einem beweglichen Schneidkopf und einem stationären Schneidkopf, mit unterschiedlich breiten Schneidkanteneinrichtungen leicht wechsel­ seitig unter Verwendung einer gemeinsamen Trageinrichtung 30, einer Basisplatte 39 und eines beweglichen Mo­ tors M austauschen.
Beim Betreiben der zuvor beschriebenen Schneid­ vorrichtung wird eine durchgehende Druckpapierbahn P, auf der einzelne, mit Rahmen versehene Bilder gedruckt sind, die auf jeweils gesonderte, mit runden Ecken versehene Bilder zuzuschneiden sind, in Richtung des Pfeils C in Fig. 2 zugeführt. Eine Schneidmarkierung auf der Rückseite des Druck­ papiers wird durch eine Ermittlungseinrichtung (nicht gezeigt) erfaßt und in Abhängigkeit von dem Ermitt­ lungssignal der Ermittlungseinrichtung werden die Paare von Förderrollen 2A, 2B und 4A und 4B und die Schneidvorrichtung 3 gesteuert, um die durch­ gehende Papierbahn P in einzelne, mit runden Ecken versehene Bilder zuzuschneiden. Wenn es erwünscht ist, ein Druckpapier zuzuschneiden, für das Schneid­ einrichtungen mit anderen Breiten als jene erforder­ lich sind, die in der Schneidvorrichtung vorhanden sind, stoppt die Bedienungsperson zuerst die Schneid­ vorrichtung. Der Antriebsmotor M und die Exzenter­ nocke 36 werden in Fig. 2 nach rechts bewegt, um die Exzenternocke von dem Eingriffszustand mit den Rollen 37A und 37B zu lösen. Dann werden Befesti­ gungseinrichtungen, wie Schrauben oder dergleichen, die den stationären Schneidkopf 32 fest mit der Trag­ einrichtung 30 verbinden, entfernt und die Schneidköpfe 32 und 34 werden in Richtung des Pfeils B längs geeigneten Führungsnuten in den Seitenplatten nach oben gezogen, die an der Trageinrichtung 30 angebracht sind. Ein anderes Paar von Schneidköpfen mit ge­ eigneten Breiten von Schneidkanten für die zu schneidende Papierbreite wird dann in umgekehrter Reihenfolge eingesetzt. Somit werden nur die beiden Schneidköpfe mit den Schneidkanten ersetzt, wenn sich die Papierbreite ändert. In Verbindung mit dem Ersetzen der Schneidköpfe kann auch die obere Rolle des Paares von Förderrollen, insbesondere die Halte­ rolle 2A, ersetzt werden. Durch diese Abwandlung lassen sich die Genauigkeit und die Kombination der beiden Bauteile verbessern.
Die Eingriffsart des Motors mit dem beweglichen Schneidkopf und die Eingriffsart der Schneidköpfe mit der Trageinrichtung 30 sind nicht auf die zuvor im Zusammenhang mit dem Ausführungsbeispiel dargestellte Einzelheiten beschränkt. Das technische Grundkon­ zept nach der Erfindung ist nicht auf die Anwendung von rundeckigen Schneidkanten beschränkt, sondern es kann auch bei anderen Typen von Schneidkanten verwendet werden. Generell wird mit der Erfindung erreicht, daß verschieden breite Schneideinrichtungen leicht ersetzt werden können, wenn sich die Papier­ breite ändert.

Claims (3)

1. Schneidvorrichtung zum Zuschneiden von einzelnen Bildern aus einer mittels Transportrollen intermittierend zugeförderten Papierbahn, mit einem stationären und einem beweglichen Schneidblock, wobei letzteren ein von einer Antriebseinrichtung angetriebener Exzenter hin- und herbewegt, dadurch gekennzeichnet, daß eine Trageinrichtung (30) vorgesehen ist, an welcher der stationäre Schneidblock (32) lösbar befestigt ist, daß der stationäre Schneidblock (32) mit Führungseinrichtungen (35a, 35b) für den beweglichen Schneidblock (34) versehen ist, daß der Exzenter (36) im Eingriff mit diesem beweglichen Schneidblock (34) ist und daß die Antriebseinrichtung mit dem Exzenter (36) in Achsrichtung verschiebbar ist, so daß durch das Lösen des stationären Schneidblocks (32) von der Trageinrichtung (30) der stationäre Schneidblock (32) mit dem beweglichen Schneidblock (34) als eine Einheit von der Trageinrichtung (30) abnehmbar ist.
2. Schneidvorrichtung gemäß Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Antriebseinrichtung einen Motor (M) mit einer Antriebswelle (M′) und einen Exzenter (36) aufweist, der fest mit der Antriebswelle (M′) verbunden ist.
3. Schneidvorrichtung gemäß Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß an dem beweglichen Schneidblock (34) ein Paar drehbare Rollen (37a, 37b) angeordnet ist, welche in Eingriff mit dem Exzenter (36) stehen.
DE19833304649 1982-02-17 1983-02-10 Schneidvorrichtung Granted DE3304649A1 (de)

Applications Claiming Priority (1)

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