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DE3304649A1 - Schneidvorrichtung - Google Patents

Schneidvorrichtung

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DE3304649A1
DE3304649A1 DE19833304649 DE3304649A DE3304649A1 DE 3304649 A1 DE3304649 A1 DE 3304649A1 DE 19833304649 DE19833304649 DE 19833304649 DE 3304649 A DE3304649 A DE 3304649A DE 3304649 A1 DE3304649 A1 DE 3304649A1
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DE
Germany
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cutting
cutting head
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stationary
head
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DE19833304649
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Fujifilm Holdings Corp
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Fuji Photo Film Co Ltd
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Description

Sehne idvorr ichtung
Die Erfindung betrifft eine austausch- bzw. auswechselbare Schneidvorrichtung zum Zuschneiden von einzelnen Bildern aus einem durchgehenden Band bzw. einer durchgehenden Bahn und insbesondere befaßt sich die Erfindung mit einer Vielzahl von Schneidköpfen, die jeweils einen stationären Schneidkopf und einen beweglichen Schneidkopf mit verschiedenen Abmessungen zur Verwendung mit einer gemeinsamen Antriebseinrichtung aufweisen, wobei solche Anordnungen zum Zuschneiden von Bildern bestimmt sind, die abgerundete Ecken haben und die aus durchgehenden Papierbändern bzw. Papierbahnen mit unterschiedlichen Breiten ausgeschnitten werden.
Im allgemeinen werden kontinuierliche Druck- bzw. Vervielfältigungsbahnen gemäß einer der drei in Figur 1 gezeigten Zuschneidemethoden auf den jeweiligen Bildrahmen zugeschnitten. In Figur 1A wird die durchgehende Druckpapierbahn längs der Mitttellinie des weißen Rahmenteils durchgetrennt, der zur Trennung des jeweiligen Bildes dient, so daß jedes Bild einen Teil des daran angebrachten weißen Streifens hat. In Figur 1B wird die durchgehende Druckpapierbahn mit einem Einkantenschneider zweimal oder mit einem Doppe!kantenschneider einmal so durchgetrennt, daß jedes abgetrennte Bild keinen daran angebrachten weißen Streifenabschnitt hat. In Figur 1C wird die durchgehende Druckpapier-
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bahn mit einem Doppelkantenschneider einmal dürchgetrennt/ wobei jede Schneidkante mit abgerundeten Ecken versehen ist, so daß kein Teil des weißen Streifens auf dem jeweiligen Bild vorhanden ist.
Wenn durchgehende Druckpapierbahnen gemäß den verschiedenen Methoden durchgetrennt werden, sind hierzu unterschiedliche Typen von Schneidvorrichtungen erforderlich. Hierbei entsteht jedoch eine Schwierigkeit, wenn die Abmessungen oder die Breite einer durchgehenden Druckpapierbahn sich ändert. Die Papierbreite kann sich im allgemeinen von 82,5 bis 127 mm ändern.
Wie sich aus den Figuren IA und IB ergibt, bei denen ein geradliniges Durchtrennen angewandt wird, kann eine einzige Schneidvorrichtung mit ausreichender Länge selbst dann verwendet werden, wenn sich die Papierbreite ändert. Bei dem Anwendungsfall von runden Schneidecken müssen die Kanten mit einer jeweiligen Papierbreite übereinstimmen und daher müssen sich die Schneidkanten ändern, sobald sich die Papierbreite ändert.
Bisher wurde hierzu die Schneidvorrichtung nahezu vollständig ausgebaut, um die Schneidkanten zu ersetzen und dann wurde sie wieder eingebaut. Hierfür wird beträchtlich viel Zeit benötigt und es ist ein großer Arbeitsaufwand erforderlich. Um die Zeit und den Arbeitsaufwand minimaler zu halten, die zum Ausbauen und Wiederzusammensetzen der Schneidvorrichtung erforderlich sind, wurde bereits eine Methode vorgeschlagen, bei der eine Einheit, die nicht nur die Schneidkanten, sondern auch die Antriebseinrichtungen für die Schneidkanten enthält,
- Vz.
durch eine andere vollständige Einheit ersetzt wird. Eine solche Vorgehensweise ist jedoch nicht wirtschaftlich, da man eine große Anzahl von Bauteilen für jede Einheit doppelt vorsehen muß.
Bei den meisten Schneidvorrichtungen sind eine Vielzahl von Rollenpaaren und Einrichtungen zum Antreiben der Rollen in der Nähe der Schneidvor-
jQ richtung angeordnet, um eine durchgehende Druckpapierbahn an der Schneidvorrichtung vorbei zu be fördern, so daß man durch Abschneiden der Bilder von der Bahn einzelne Bilder erhält. Infolge der Nähe der Papiervorschubeinrichtung ist es äußerst
^5 schwierig, einen Zugang zu der Schneidvorrichtung zu haben, um nur die Schneidkanten austauschen zu können.
Die vorliegende Erfindung gibt eine neuartige und verbesserte Schneidvorrichtung an, mit der alle die zuvor genannten Schwierigkeiten im Zusammenhang mit den üblichen Schneidvorrichtungen überwunden werden und die einen leichten Austausch der Schneideinrichtungen zur Handhabung von durchgehenden Papierbahnen mit unterschiedlichen Breiten ermöglicht.
Nach der Erfindung wird eine neuartige und verbesserte Schneidvorrichtung geschaffen, die einen beweglichen Schneidkopf aufweist, an dem obere Schneidkanteneinrichtungen vorgesehen sind, die einen stationären Schneidkopf aufweist, der daran angebrachte untere Schneidkanteneinrichtungen hat, und die eine Antriebseinrichtung aufweist, die lösbar mit dem beweglichen Schneidkopf zum Bewegen der oberen Schneidkanteneinrichtungen relativ zu den
unteren Schneidkanteneinrichtungen verbunden ist, um eine durchgehende Druckpapierbahn auf einzelne Bildrahmen zuzuschneiden, wobei der bewegliche Schneidkopf und der stationäre Schneidkopf als eine einzige Einheit aus der Schneidvorrichtung entnehmbar sind.
Weitere Einzelheiten, Merkmale und Vorteile der Erfindung ergeben sich aus der nachstehenden Beschreibung eines bevorzugten Ausführungsbeispiels nach der Erfindung unter Bezugnahme auf die beigefügte Zeichnung. Darin zeigen:
Figuren 1A, 1B und Figur 1C schematische Ansichten zur Verdeutlichung der vorgeschlagenen Schnittlinien für drei verschiedene Schneidarten, mit denen sich einzelne Bildrahmen aus einer durchgehenden Druckpapierbahn durchtrennen lassen.
Figur 2 eine schematische Seitenansicht einer Schneidvorrichtung nach der Erfindung in Teilschnittdarstellung, und 25
Figur 3 eine Vorderansicht der Schneidvorrichtung nach der Erfindung mit Blickrichtung von der Seite des Antriebsmotors, wobei der Antriebsmotor und die Basisplatte weggelassen sind.
Die wesentlichen Einzelheiten der Schneidvorrichtung nach der Erfindung lassen sich am besten aus Figur 2 entnehmen, in der eine durchgehende zu schneidende Papierbahn P gezeigt ist, auf der ein-
zelne Bildrahmen vorgesehen sind/ und die längs einer Führungsplatte 1 zu einer Schneidvorrichtung 3 in Richtung des Pfeils C bewegt wird. Ein erstes Paar von Förderrollen 2A und 2B befördern das Papier P zu der Schneidvorrichtung 3 und ein zweites Paar von Förderrollen 4A und 4B befördern die einzelnen zugeschnittenen Bildrahmen von der Schneidvorrichtung 3 weg.
Die Schneidvorrichtung 3 enthält eine Tragplatte 30, die auf einer Basisplatte 39 angebracht ist. Ein stationärer Schneidkopf 32 ist lösbar mit der Tragplatte 30 über irgendeine geeignete Einrichtung (nicht gezeigt) verbunden und ein beweglicher Schneidkopf (34) ist vertikal beweglich relativ zum stationären Schneidkopf 32 gelagert. Eine obere Schneidkanteneinrichtung 33 mit zwei Schneidkanten 33A und 33B ist lösbar mit Hilfe irgendeiner geeigneten Einrichtung mit dem beweglichen Schneidkopf 34 verbunden und eine untere Schneidkanteneinrichtung, die untere Schneidkanten 31A und 31B aufweist, ist lösbar mit dem stationären Schneidkopf 32 mit Hilfe irgendeiner geeigneten Einrichtung verbunden. Der bewegliche Schneidkopf 34 ist vertikal beweglich relativ zum stationären Schneidkopf 32 mit Hilfe von Führungsstangen 35A und 35B geführt, wie dies am besten aus Figur 3 ersichtlich ist. Der bewegliche Schneidkopf 34 ist normalerweise durch eine Federeinrichtung (nicht gezeigt) nach oben vorbelastet, so daß die oberen und unteren Schneidkanten der Schneideinrichtung voneinander getrennt sind, um ein Einführen des Druckpapiers P zwischen denselben zu ermöglichen.
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Der bewegliche Schneidkopf 34 wird mit Hilfe einer Exzenternocke 36 nach oben und unten bewegt/ die auf einer Welle M1 eines Antriebsmotors M angebracht ist. Der Antriebsmotor M ist in Richtung auf die Tragplatte 30 zu und von dieser weg beweglich gelagert. Ein Paar von Lagerrollen 37A und 37B ist auf der Fläche des beweglichen Schneidkopfes 34 drehbar angebracht/ die dem Motor M zugewandt ist und die Lagerrollen 37A und 37B sind derart angeordnet, daß sie gleichzeitig in Eingriff mit der Exzenternocke 36 sind. Bei der Drehung der Exzenternocke 36 wird daher der bewegliche Schneidkopf 34 hin- und hergehend nach oben und unten bewegt/ um die Schneidkanten in Eingriff miteinander zu bringen und aus diesem Eingriff szustand zu lösen, so daß einzelne Bildrahmen von der durchgehenden Druckpapierbahn getrennt werden können. Der Motor M ist auf einer beweglichen Basis 38 angebracht/ die derart beschaffen ist/ daß sie gleitend in Richtung auf die Tragplatte 30 in Richtung der Pfeile A und von dieser weg bewegbar ist/ um die Exzenternocke in und außer Eingriff mit und von den Lagerrollen 37A und 37B zu bringen. Eine geeignete Handhabungseinrichtung (nicht gezeigt) kann vorgesehen sein, um die Befestigungsbasis 38 relativ zu der Tragplatte 39 zu bewegen und es kann eine verstellbare Befestigungseinrichtung 40 vorgesehen sein, um den Motor in der gewünschten Position festzulegen.
Der bewegliche Schneidkopf 34 und der stationäre Schneidkopf 32 können als eine einzige Einheit aus der Schneidvorrichtung 3 dadurch entnommen werden/ daß der stationäre Schneidkopf von der Tragplatte 30 gelöst und die beiden Schneidköpfe in Richtung des Pfeils B in Figur 2 nach oben gehoben werden.
Obgleich die Paare vcn Förderrollen 2A, 2B und 4A, 4B auf beiden Seiten der Schneidvorrichtung in unmittelbarer Nähe derselben angeordnet sind» lassen sich die beiden Schneidköpfe leicht entnehmen und durch ein anderes Paar von Schneidköpfen ersetzen, um eine Anpassung an verschiedene Papierbreiten zu ermöglichen. Die Schneidköpfe 32 und 34 können als eine Einheit in geeigneten Führungseinrichtungen,
IQ wie mit Nuten versehene Führungsplatten (nicht gezeigt) , eingeführt und entnommen werden« die mit der Tragplatte 30 verbunden sind. Somit läßt sich eine Anzahl von verschiedenen Schneideinrichtungen, bestehend aus einem beweglichen Schneidkopf und einem stationären Schneidkopf, mit unterschiedlich breiten Schneidkanteneinrichtungen leicht wechselseitig unter Verwendung einer gemeinsamen Tragplatte 30, einer Basisplatte 39 und eines beweglichen Motors M austauschen.
Beim Betreiben der zuvor beschriebenen Schneidvorrichtung wird eine durchgehende Druckpapierbahn P, auf der einzelne, mit Rahmen versehene Bilder gedruckt sind, die auf jeweils gesonderte, mit runden Ecken versehene Bilder zuzuschneiden sind, in Richtung des Pfeils C in Figur 2 zugeführt. Eine Schneidmarkierung auf der Rückseite des Druckpapiers wird durch eine Ermittlungseinrichtung (nicht gezeigt) erfaßt und in Abhängigkeit von dem Ermittlungssignal der Ermittlungseinrichtung werden die Paare von Förderrollen 2A, 2B und 4A und 4B und die Schneidvorrichtung 3 gesteuert, um die durchgehende Papierbahn P in einzelne, mit runden Ecken versehene Bilder zuzuschneiden. Wenn es erwünscht ist, ein Druckpapier zuzuschneiden, für das Schneid-
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einrichtungen mit anderen Breiten als jene erforderlich sind/ die in der Schneidvorrichtung vorhanden sind, stoppt die Bedienungsperson zuerst die Schneidvorrichtung. Der Antriebsmotor M und die Exzenternocke 36 werden in Figur 2 nach rechts bewegt/ um die Exzenternocke von dem Eingriffszustand mit den Rollen 37A und 37B zu lösen. Dann werden Befestigungseinrichtungen/ wie Schrauben oder dergleichen, die den stationären Schneidkopf 32 fest mit der Tragplatte 30 verbinden, entfernt und die Schneidköpfe 32 und 34 werden in Richtung des Pfeils B längs geeigneten Führungsnuten in den Seitenplatten nach oben gezogen, die an der Tragplatte 30 angebracht sind. Ein anderes Paar von Schneidköpfen mit geeigneten Breiten von Schneidkanten für die zu schneidende Papierbreite wird dann in umgekehrter Reihenfolge eingesetzt. Somit werden nur die beiden Schneidköpfe mit den Schneidkanten ersetzt, wenn sich die Papierbreite ändert. In Verbindung mit dem Ersetzen der Schneidköpfe kann auch die obere Rolle des Paares von Förderrollen, insbesondere die Halterolle 2A, ersetzt werden. Durch diese Abwandlung lassen sich die Genauigkeit und die Kombination der beiden Bauteile verbessern.
Die Eingriffsart des Motors mit dem beweglichen Schneidkopf und die Eingriffsart der Schneidköpfe mit der Tragplatte sind nicht auf die zuvor im Zusammenhang mit dem Ausführungsbeispiel dargestellte Einzelheiten beschränkt. Das technische Grundkonzept nach der Erfindung ist nicht auf die Anwendung von rundeckigen Schneidkanten beschränkt, sondern es kann auch bei anderen Typen von Schneidkanten verwendet werden. Generell wird mit der Erfindung erreicht, daß verschieden breite Schneideinrichtungen leicht ersetzt werden können, wenn sich die Papierbreite ändert.

Claims (3)

  1. Patentansprüche
    einen stationären Schneidkopf (32), der daran angebrachte erste Schneidkanten (31A, 31B) hat und lösbar mit der Trageinrichtung (30) verbunden ist,
    einen beweglichen Schneidkopf (34), der zweite, daran angebrachte Schneidkanten (33) hat, Führungseinrichtungen (35A, 35B), die betriebsmäßig den stationären Schneidkopf (32) und den beweglichen Schneidkopf (34) zusammen unter Bildung einer Einheit verbinden und den beweglichen Schne,iäk©gf (34) relativ gu, &ev\
    Schneidkopf (32) führen, um die erste und zweite Schneideinrichtung (31A, 31B; 33) in Eingriffszustand miteinander zu bringen und aus diesem Eingriffszustand zu lösen, und eine Antriebseinrichtung (M), die auf der Trageinrichtung (30) zur Bewegung in den Eingriffszustand mit dem beweglichen Schneidkopf (34) und aus diesem Eingriffszustand beweglich gela-
    IQ gert ist, um den beweglichen Schneidkopf (34) relativ zu dem stationären Schneidkopf (32) zu bewegen und um ein Lösen des stationären und des beweglichen Schneidkopfes (32/ 34) als eine Einheit von der Trageinrichtung (30) zu er-
    IQ möglichen.
  2. 2. Schneidvorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Antriebseinrichtung einen Motor (M) mit einer Antriebswelle (M1), einer Exzenternocke (36)/ die fest mit der Antriebswelle (M1) verbunden ist, und Lagereinrichtungen (37A/ 37B) aufweist, die von dem beweglichen Schneidkopf (34) getragen werden, um den beweglichen Schneidkopf (34) relativ zu dem stationären Schneidkopf (32) hin- und hergehend zu bewegen, wenn die Exzenternocke (36) in Arbeitseingriff mit den Lagereinrichtungen (37A, 37B) angeordnet ist.
  3. 3. Schneidvorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß eine Vorschubeinrichtung (2A, 2B; 4A, 4B) in der Nähe der Schneidkanteneinrichtungen (31A, 31B, 33) angeordnet ist, um eine durchgehende Papierbahn intermittierend an den Schneidkanteneinrichtungen (31A, 31B; 33) vorbeizubewegen, so daß das Papier in einzelne Segmente unterteilt wird.
DE19833304649 1982-02-17 1983-02-10 Schneidvorrichtung Granted DE3304649A1 (de)

Applications Claiming Priority (1)

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Publications (2)

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DE3304649A1 true DE3304649A1 (de) 1983-08-25
DE3304649C2 DE3304649C2 (de) 1991-11-07

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