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Sicherungseinrichtung gegen Diebstahl für Fahrräder
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Die Erfindung betrifft eine Sicherungseinrichtung gegen Diebstahl
für Fahrräder.
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Derartige Vorrichtungen sind z. B. als an Hinterradstreben des Fahrrades
anbringbare Fahrradschlösser bekannt. Im wirksamen Zustand des Fahrradschlosses
ragt dessen Riegel zwischen die Speichen des Fahrrades, wodurch ein freies Abrollen
des Hinterrades verhindert wird. Fahrräder können ferner auch mittels Ketten mit
Hängeschlössern gegen Diebstahl gesichert werden. Bei Verwendung dieser Vorrichtungen
kann der Diebstahl des Fahrrades nicht mit Sicherheit verhindert werden, auch dann
nicht, wenn es an einen anderen Gegenstand angekettet wird, da sich solche Schlösser
mit verhältnismäßig einfachen Hilfsmitteln aufbrechen lassen. In vielen Fällen werden
die Fahrräder auch ohne die genannten Fahrradsicherungen abgestellt, da das Anbringen
der Kette bzw. des Fahrradschlosses umständlich erscheint. In solchen Fällen,
die
dem Dieb optimale Bedingungen bieten, werden die Fahrräder bekannterweise am häufigsten
entwendet. In jedem Falle ist sofort nach der Inbesitznahme des Fahrrades durch
den Dieb für einen Dritten der Diebstahl nicht mehr erkenntlich.
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Der Erfindung liegt deshalb die Aufgabe zugrunde, eine Fahrradsicherung
zu schaffen, durch die die Sicherung des Fahrrades gegen Diebstahl auf einfache
Weise erheblich verbessert wird und die den Diebstahl auch im Anschluß an die Entwendung
kenntlich macht.
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Diese Aufgabe wird gelöst durch eine fest mit dem Fahrrad zu verbindende
elektrische Warnanlage mit einer Signaleinrichtung, einem manuell betätigbaren Schalter
und einem elektrisch in Reihe hierzu angeordneten selbsttätigen Schalter, dessen
Schaltzustand von der Lage des Fahrrades abhängig ist, derart, daß der selbsttätige
Schalter bei vertikaler Lage des Fahrrades eingeschaltet und bei Schräglage des
Fahrrades ausgeschaltet ist.
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Auf diese Weise erhält man eine elektrische Warnanlage für Fahrräder,
die schon beim unbefugten Hantieren mit dem Fahrrad sowie nach dessen Entwendung
stets dann Warnsignale abgibt, wenn das Fahrrad eine Vertikalstellung einnimmt,
z. B.
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bei Geradeausfahrt. Diese Sicherungseinrichtung läßt sich selbstverständlich
auch zusätzlich zu einem herkömmlichen Fahrradschloß verwenden.
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Da die Leute auf akustische Signale besonders leicht aufmerksam werden,
sieht eine zweckmäßige Maßnahme der Erfindung vor, daß die Signaleinrichtung ein
akustischer Signalgeber ist.
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Ist der manuell betätigbare Schalter ein Schlüsselschalter, kann nur
der Fahrradinhaber die Warnanlage in oder außer Betrieb setzen.
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Eine weitere vorteilhafte Maßnahme der Erfindung sieht vor, daß der
selbsttätige Schalter ortsfeste Schaltkontakte und einen dazwischenliegenden Schaltkörper
aus elektrisch leitendem Material aufweist, wobei der Schaltkörper relativ zu den
Schaltkontakten frei beweglich ist und in einer der Vertikalstellung des Fahrrades
zugeordneten Ein-Stellung die Schaltkontakte verbindet, während er in einer den
Schrägstellungen des Fahrrades zugeordneten Aus-Stellung von mindestens einem der
Schaltkontakte frei ist. Ein derartiger selbsttätiger Schalter gewährleistet, daß
beim Abstellen des Fahrrades, wenn es eine bestimmte Schrägstellung einnimmt, der
Stromkreis unterbrochen wird, so daß in dieser Ruhestellung kein Signal abgegeben
wird. In vertikaler Lage des Fahrrades, die bekanntlich während der Benutzung des
Fahrrades eingenommen wird, werden die beiden Kontakte durch den Schaltkörper leitend
verbunden, so daß die Signaleinrichtung eingeschaltet ist. Hierbei wird selbstverständlich
davon ausgegangen, daß beim Abstellen des Fahrrades der manuell betätigbare Schalter
vom Eigentümer eingeschaltet, bei Gebrauch des Fahrrades hingegen ausgeschaltet
wird. Für solche Zwecke wird im Rahmen
der Erfindung zweckmäßigerweise
ein FlUssigkeitsschalter vorgeschlagen, der einerseits sehr einfach in seiner Konstruktion
ist, andererseits hohe Schal tsi cherhei t bietet. Solche Flüssigkeitsschalter sind
in verschiedenen Variationen auf dem Markt erhältlich.
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Ist das Fahrrad mit einem üblichen Fahrradschloß ausgestattet, kann
der manuell betätigbare Schalter im Fahrradschloß angeordnet und von dem Fahrradschloß-Schlüssel
betätigt werden.
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Auf diese Weise erhält man eine doppelte Sicherung, da das Fahrrad
auf Grund der Blockierung des Hinterrades nicht benutzt werden kann, es kann auch
nicht getragen bzw. abgeschleppt werden, da die Warnanlage auch in diesen Fällen
auf Grund der Lageveränderung des selbsttätigen Schalters Warnsignale abgeben kann.
Ferner ist nur ein einziger Schlüssel für das Fahrradschloß und die Warnanlage erforderlich.
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Die Warnanlage kann von einem integrierten oder von einem einem anderen
Stromkreis am Fahrrad zugeordneten Akkumulator oder einer Batterie gespeist werden.
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Die Warnanlage kann ferner eine kompakte, ein gemeinsames Gehäuse
aufweisende Vorrichtung sein.
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Die erfindungsgemäße Warnanlage kann an verschiedenen Stellen des
Fahrrades angebracht werden, da auf Grund ihrer Grobe bzw. Form keine Einschränkungen
hinsichtlich der Anbringung getroffen werden müssen. Sie bzw. zumindest die Signaleinrichtung
und der selbsttätige Schalter können z. B. im Rahmenrohr
integriert
sein, wobei an dieser Stelle im Rahmenrohr eine Oeffnung mindestens für den Signalgeber
vorgesehen sein kann. Da es sich um sehr schmale Schlitze handeln kann, bedeuten
diese Uffnungen keine Schwachstellen für das Rohr.
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Durch eine derartige Unterbringung kann die erfindungsgemäße Warnanlage
praktisch überhaupt nicht beschädigt und vor allem nicht entwendet werden.
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Nachstehend wird die Erfindung anhand eines Ausführungsbeispieles
unter Bezugnahme auf die beiliegende Zeichnung näher erläutert. In dieser zeigen:
Fig. 1 ein Fahrrad mit einer im Rahmenrohr des Fahrrades eingebauten Warnanlage,
Fig. 2 den Abschnitt X nach Fig. 1, vergrößert dargestellt, und Fig. 3 ein elektrisches
Schaltbild der Warnanlage.
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Die als Sicherungseinrichtung gegen Diebstahl für Fahrräder dienende
Warnanlage besteht im wesentlichen aus einer Signaleinrichtung 13, die beim Ausführungsbespiel
von einem akustischen Signalgeber gebldet wird, einer Batterie 20 oder einem Akkumulator
sowie aus zwei elektrisch hintereinandergeschalteten Schaltern 21, 23 und den zugehörigen
elektrischen Verbindungskabeln. Der Schalter 21 ist manuell betätigbar und stellt
einen Schlüsselschalter dar, mit dessen Hilfe die Warnanlage
scharfgemacht
werden kann. Der Schalter 21 ist also mit Hilfe eines Schlüssels zwischen einer
den Stromkreis schließenden Scharfstellung und einer den Stromkreis unterbrechenden
unwirksamen Stellung verstellbar. Demgegenüber ist der Schalter 23 ein selbsttätig
ansprechender Schalter, dessen Schaltzustand von der Lage des Fahrrades abhängig
ist, derart, daß er bei vertikaler Lage des Fahrrades eingeschaltet und bei Schräglage
des Fahrrades ausgeschaltet ist. ie aus Fig. 3 schematisch hervorgeht, weist der
selbsttätige Schalter 23 in einem Schaltergehäuse ortsfeste Schaltkontakte 26, 28
auf, die bei am Fahrrad befestigter Warnanlage horizontal und quer zur Bewegungsrichtung
des Fahrrades einander mit Abstand gegenüberliegend angeordnet sind. Zwischen den
Schaltkontakten 26, 28 befindet sich ein Schaltkörper 32 aus elektrisch leitendem
Material, wobei der Schaltkörper 32 relativ zu den Schaltkontakten 26, 28 frei beweglich
ist. In der Vertikalstellung des Fahrrades nimmt der Schaltkörper 32 seine dargestellte
Ein-Stellung ein, in der er die Schaltkontakte 26, 28 verbindet.
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Demgegenüber ist bei schräggestelltem Fahrrad mindestens einer der
Schaltkontakte 26, 28 vom Schaltkörper 32 frei, so daß der Stromdurchgang unterbrochen
ist.
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Zweckmäßigerweise verwendet man als selbsttätigen Schalter 23 einen
sogenannten Flüssigkeitsschalter. Derartige Flüssigkeitsschalter sind an sich bekannt
und in verschiedenen Ausführunosformen auf dem Markt. Flüssigkeitsschalter eignen
sich bereits deshalb besonders gut für die erfindungsgemäße Warnanlage, weil sie
sehr schnell und zuverlässig auf jede Anderung der
Lage des Fahrrades
reagieren, wobei insbesondere die Eigenschaft der leitenden Flüssigkeit, z. B. Quecksilber,
ausgenutzt wird, daß der Flüssigkeitsspiegel stets eine horizontale Lage einnimmt.
Anstelle eines Flüssigkeitsschalters sind auch andere selbsttätige Schalter denkbar,
bei denen der frei bebeweglich angeordnete Schaltkörper beispielsweise ein Metall-Formkörper
ist.
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Ist die Warnanlage geschärft, d. h. bei geschlossenem manuellem Schalter
21, ist bei schräggestelltem Fahrrad der Stromkreis durch den selbsttätigen Schalter
23 unterbrochen, so daß die Signaleinrichtung 13 kein Signal abgibt. Hantiert jemand
an dem z. B. an einer Hauswand lehnenden Fahrrad oder will ein Dieb das Fahrrad
entwenden, gelangt der Schaltkörper 32 des selbsttätigen Schalters 23 in seine Ein-Stellung,
so daß die Einrichtung 13 ein z. B. akustisches Signal abgibt.
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Es gibt verschiedene Möglichkeiten, wie die Warnanlage im einzelnen
ausgebildet werden kann. Neben den schon erwähnten Variationen des selbsttätigen
Schalters 23 kann man anstelle eines akustischen Signalgebers 13 eventuell auch
einen optischen Signalgeber verwenden, zweckmäßiger scheint jedoch ein akustischer
Signalgeber zu sein, da akustische Signale von den Menschen deutlicher und sicherer
wahrgenommen werden.
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Ferner kann die Spannungsquelle 20 entweder in die Warnanlage integriert,
d. h. ein Bestandteil der Warnanlage sein, sie kann jedoch auch von einem einem
anderen Stromkreis am Fahrrad zugeordneten Akkumulator oder einer Batterie gespeist
werden.
Hier kommt beispielsweise eine den üblichen Lichtstrom kreis speisende Batterie
in Frage. Des weiteren kann man die Einzelteile der Warnanlage getrennt am Fahrrad
an geeigneten Stellen anbringen, die Warnanlage kann jedoch auch eine kompakte,
ein gemeinsames Gehäuse aufweisende Vorrichtung sein.
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Auf jeden Fall muß sichergestellt werden, daß die Warnanlage nicht
weggerissen oder auf sonstige Weise vom Dieb entfernt werden kann, z. B. indem man
das die Bauteile der Warnanlage' umfassende gemeinsame Gehäuse mit dem Fahrradrahmen
verschweißt. Dabei ist auf die richtige Lage des selbsttätigen Schalters zu achten.
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Eine zweckmäßige Variante besteht auch darin, daß man den manuellen
Schalter 21 mit einem ohnehin am Fahrrad vorhandenen Fahrradschloß 30 kombiniert,
dessen Riegel im Schließzustand zwischen die Speichen des Hinterrades greift. Ist
der manuell betätigbare Schalter in einem solchen Fahrradschloß 30 angeordnet und
von dem Fahrradschloß-Schlüssel betätigbar, wird das Fahrrad mit einem Handgriff
sowohl mechanisch als auch durch die erfindungsgemäße Warnanlage gesichert.
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Eine weitere Möglichkeit für das Anordnen der Warnanlage zeigt Fig.
1. Hier ist die Warnanlage 11, die z. B. in einem gemeinsamen Gehäuse untergebracht
ist, im sogenannten Sattelsttitzrohr 10 des Fahrradrahmens fest und unverrückbar
enthalten.
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Dies ist eine für einen Dieb unzugängliche Stelle, so daß er z. B.
den Signalgeber 13 nicht abreißen kann. Es versteht
sich, daß die
Spannungsouelle 20 und der manuelle Schalter 21 auch außerhalb des Sattelstützrohres
10 angeordnet sein können.
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Anstelle einer Unterbringung im Sattelstützrohr kommt auch ein anderes
Rahmenrohr in Frage. Das Sattelstützrohr 10 weist an der Stelle, wo der Signalgeber
13 der Warnanlage angeordnet ist, eine Öffnung 15 z.B. mit Schlitzgestalt auf, damit
das akustische Signal nach außen dringen kann. Die Öffnung kann so groß sein, daß
bei integriertem manuellem Schalter 21 der zugehörige Schlüssel 14 eingeführt werden
kann. Selbstverständlich kann man dem Schlüssel 14 auch eine zweite Schlüsselöffnung
im Rahmenrohr 10 zuordnen.
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