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Alarmanlage für Kraftfahrzeuge
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Die Erfindung betrifft eine Alarmanlage für Kraftfahrzeuge, durch
die beim Öffnen der Kraftfahrzeugtüren, beim Öffnen des Kofferraumes, beim Betätigen
des Zündschlosses o.dgl. eine elektrische Schaltung ein akustisches und/oder optisches
Signal auslöst.
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Es ist bekannt, Kraftfahrzeuge mit solchen Alarmanlagen zu versehen,
wobei damit erreicht werden kann, daß die Kraftfahrzeuge, welche eine solche Alarmanlage
besitzen, gegen Diebstahl ausreichend gesichert sind. Dabei bestehen diese Anlagen
meistens aus Ruhestromkreisen, bei deren Unterbrechung dann, wenn die Alarmanlage
eingeschaltet ist, das akustische oder optische Signal in bekannter Weise über eine
Schaltung ausgelöst wird.
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Somit wird dem Fahrzeugbesitzer zwar ein Schutz vor Diebstahl seines
raftfahrzeuges gewährleistet, es ist dabei aber nachteilig, daß bekannte Alarmanlagen
den Besitzer eines Eraftfahrzeuges nicht davor schützen können, daß in dieses durch
Einschlagen der Fensterscheiben eingebrochen werden kann und Wertgegenstände, die
sich im Wageninneren befinden, gefahrlos, d.h. ohne Auslösen der Alarmanlage, entwendet
werden können.
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An Gebäuden sind zwar Fensterschutzvorrichtungen bekannt, wobei bei
einigen Bauarten die Drähte in die Scheiben eingebracht sind, die dann über einen
Ruhestromkreis beim Einschlagen der Scheibe eine Alarmvorrichtung auslösen. An Kraftfahrzeugen
äedoch sind solche Fensterschutzvorrichtungen bisher nicht vorgesehen, da die Herstellung
der mit Alarmdrähten versehenen Scheiben relativ teuer ist und metallische Bahnen
auf den Fensteroberflächen wie sie ebenfalls zur Einbruchsicherung von Fensterscheiben
an Gebäuden gebräuchlich sind, bei Kraftfahrzeugfrontscheiben die Sicht beeinträchtigen
oder bei Seitenscheiben z.B. beim Rerunterkurbeln beschädigt werden können.
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Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, bestehende Alarmanlagen
an Kraftfahrzeugen durch eine Bensterschutzvorricht11ng so zu erweitern, daß eine
billigere und einfache EinDruchsicherung geschaffen wird, die auch Schutz gegen
Diebstahl des Inhaltes des Kraftfahrzeuges gewährt.
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Die Erfindung besteht darin, daß eine Fensterschutzvorrichtung vorgesehen
ist, bei der die Alarmdrähte aus Einzelleitungen bestehen, die miteinander über
Kupplungen verbindbar sind und mindestens eine Ringleitung bilden, die im gesamten
Fahrgastraum im Abstand vor den Fensterscheiben verläuft und daß die beiden freien
Enden der Ringleitung mit der elektrischen Schaltung verbunden sind, die beim Unterbrechen
der Ringleitung die Alarmanlage auslöst. Hiermit wird erreicht, daß auf der Innenseite
der Scheiben ein Alarmdraht verläuft, welcher aus Einzelleitungen zusammengesetzt
ist, wobei jede dieser Einelleitungen sich über den Bereich einer Scheibe des Fahrzeuges
erstreckt und beim Einschlagen der Fensterscheiben die Kupplungsglieder gelöst werden.
Dadurch kann die Alarmanlage ausgelöst werden. Dabei verläuft eine erfindungsgemäße
Ringleitung in einem Abstand vor den Bensterscheiben, so daß keine gesondert ausgebildeten
Fensterscheiben am Kraftfahrzeug vorgesehen sein müssen.
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Daher kann eine solche Alarmeinrichtung auch an sich schon auf dem
Markt befindenden Kraftfahrzeugen sehr einfach eingebaut werden. Außerdem besteht
nicht die Gefahr einer Zerstörung der Leiterbahnen und somit ist eine solche Vorrichtung
keinen Abnutzungserscheinungen unterworfen. Die Schaltung, mit welcher die Ringleitung
mit beiden Enden verbunden ist, kann eine herkömmliche Warnanlagenschaltung sein,
welche ein akustisches oder optisches Signal am Kraftfahrzeug auslöst.
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Vorteilhaft ist es dabei, wenn die Kupplungen als leicht lösbare,
bekannte Steckverbindungen ausgebildet sind.
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Daraus ergibt sich eine billige und vorteilhafte Möglichkeit, die
Einzelleitungen zu der umlaufenden Ringleitung im Fahrzeuginneren zu verbinden.
Durch das Einschlagen einer Fensterscheibe wird dann auf die vor dieser umlaufenden
Einzelleitung ein Druck ausgeübt, was zur Folge hat, daß die Stecker der Steckverbindung
aus den Buchsenteilen gezogen werden, wodurch der Ruhestromkreis unterbrochen wird,
was dann ein Auslösen der Alarmanlage bewirkt.
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Es ist weiterhin vorgesehen, daß die Buchsenteile der Kupplungen mit
Haltebügeln an den Dachträgern des Fahrzeugs befestigt sind.
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Dadurch ergibt sich die Möglichkeit, daß die Buchsenteile der Kupplungen
fest mit Haltebügeln an den Dachträgern des Eraftfahrzeuges befestigt sind. Diese
Befestigung kann sehr einfach mit Blechschrauben o.dgl. erfolgen, wodurch ein einfacher
und billiger Einbau der erfindungsgemäßen Fensterschutzvorrichtung gewährleistet
ist.
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Günstig ist es weiterhin, wenn als Alarmdrähte herkömmliche Kupferdrähte
verwendet werden, die mit einer hellen oder durchsichtigen Isolierung versehen sind.
Solche Drähte sind im Handel billig zu erhalten und weisen mit einer hellen oder
durchsichtigen Isolierung den Vorteil auf, daß die Sicht der Fahrzeuginsassen nicht
störend beeinflußt wird.
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Vorteilhaft ist es dabei, wenn zwischen den Enden der Ringleitung
und der die Alarmanlage auslösenden Schaltung ein Hauptschalter vorgesehen ist,
mit dem die Fensterschutzvorrichtung der bestehenden Alarmanlage zu- oder abgeschaltet
werden kann.
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Dadurch wird erreicht, daß nur im Bedarfsfall die Einzelleitungen
zu einer Ringleitung geschlossen zu werden brauchen, wobei sich dann, wenn der Fensterschutz
nicht gewünscht ist, die Möglichkeit ergibt, die Einzelleitungen aus den Kupplungen
zu ziehen und somit die - wenn auch nur leichte - Beeinträchtigung der Sicht für
die Fahrzeuginsassen vermieden werden kann.
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Für größere Fensterscheibenflächen, wie sie z.». Lastkraftwagen aufweisen,
kann es auch günstig sein, daß zwei Ringleitungen in einem Abstand, der ca. 1/3
der Fensterhöhe beträgt, im gesamten Fahrgastraum im Abstand vor den Fensterscheiben
vorgesehen sind. Damit kann ausgeschlossen werden, daß ein Unbefugter zwischen den
Alarmdrähten hindurch ins Fahrzeuginnere gelangen kann, da die Abstände zwischen
den Ringleitungen damit so gering werden, daß dies nicht mehr möglich ist.
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Die Merkmale und Vorteile der Erfindung ergeben sich auch aus der
in den Figuren gezeigten und im folgenden beschriebenen Ausführungsform. Es zeigen:
Fig. 1 eine perspektivische Ansicht eines mit einer erfindungsgemäßen Fensterschutzvorrichtung
ausgestatteten Kraftfahrzeuges und Fig. 2 eine Detaildarstellung D der Fig. 1 aus
der Sicht eines Fahrzeuginsassen.
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In der Fig. 1 ist ein Kraftfahrzeug 1 gezeigt welches mit einer nicht
näher dargestellten Diebstahlwarnanlage versehen ist, die ein Alarmsignai auslöst,
wenn z.B. die Türkontakte, die Motorhaube oder der Kofferraumdeckel geöffnet werden,
wenn z.B. der Anlasser betätigt oder die Scheinwerfer eingeschaltet werden oder
wenn die Feststellbremse gelöst wird.
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Des weiteren ist das Kraftfahrzeug 1 mit einer erfindungsgemäßen Fensterschutzvorrichtung
versehen, die an die Diebstahlwannanlage in nicht näher dargestellter Weise angeschlossen
ist. Dabei besteht die Fensterschutzvorrichtung aus sechs Einzelleitungen, von denen
in der Fig. 2, nämlich 2a, 2b, 2c, 2d und 2e gezeigt sind, wobei sich an der Heckscheibe
eine auf derselben Höhe verlaufende Einzelleitung befindet, die in der Fig. 1 nicht
gezeigt ist. Diese Einzelleitungen sind über Kupplungen 7 zu einer Ringleitung verbindbar,
so daß durch Stecken der Kupplungsglieder eine im gesamten Fahrgastraum umlaufende
Leiterbahn entsteht. Die beiden freien Enden 3 und 4 führen zu einer Schaltung,
welche so aufgebaut ist, daß sie bei geschärfter Anlage auf die Unterbrechung der
Ringleitung mit einem Alarmsignal reagiert. Die Ringleitung verläuft bei diesem
Ausführungsbeispiel fenstermittig, wodurch erreicht wird, daß die vertikalen Abstände
der Einzelleitungen zu den Fvnsterscheibenbegrenzungen gleich groß sind. Wegen der
relativ geringen Gesamthöhe der Scheiben wird es dadurch nahezu unmöglich gemacht,
daß eine Person nach Einschlagen der Fensterscheiben in das Fahrzeuginnere eindringen
kann, ohne dabei die kupplung der entsprechenden Einzelleitung zu lösen.
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ie Einzelleitungen 2a bis 2e sind Kupferdrähte, welche mit einer hellen
bzw. durchsichtigen Isolierschicht überzogen wind. Hierdurch wird ermöglicht, daß
die Sicht der Fahrzeugtnsassen nur unwesentlich beeinträchtigt wird.
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n der Fig. 2 ist eine Detaildarstellung D aus der Perspektive eines
Fahrzeuginsassen gezeigt, wobei mit 11 eine hintere ensterscheibe und mit 12 die
Fensterscheibe der Fahrertür ezeichnet ist. An einem Dachträger 5 sind zwei Buchsenteile
8 it zwei Haltebügeln 10 geschraubt, die untereinander über -in Leitungsstück 13
verbunden sind. Jede Einzelleitung weist wei handelsübliche Stecker 9 auf, die mit
der Fensterbreite ntsprechend langen Kabeln verbunden sind.
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Zum Schärfen der Anlage werden die Stecker ringsum in die entsprechenden
Buchsenteile geschoben, wodurch sich eie im gesamten geschlossene Ringleitung herstellen
läßt. Da solche gezeigten Steckverbindungen leicht lösbar sind, werden die Stecker
9 beim Einschlagen der Fensterscheibe und der dadurch bedingten Kraftausübung auf
die VerbIndungsleitungen zwischen den einzelnen Steckern aus den Buchsen 8 gezogen,
wodurch dann bei einer gescbärften Anlage der Alarm ausgelöst wird.
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Eine solche erfindungsgemäße Fensterschutzvorrichtung kann äußerst
oillig hergestellt und auch nachträglich noch in Kraftfahrzeuge eingebaut werden.
Es ist natürlich auch denkbar, daß bei neuen Kraftfahrzeugen entsprechende Buchsen
8 fest montiert und damit weniger auffällig angebracht sein könnn. Dabei ist es
sehr vorteilhaft, daß die Fensterscheiben nicht gesondert ausgebildet sein müssen,
da die Einzelleitungen 2a bis 2e vor den Scheiben im Fahrgastraum verlaufend unabhängig
von der Beschaffenheit der Scheiben angebracht sind. ebenso ist es möglicn, die
Einzelleitungen im Bereich der Tuben über Kontaktschalter, wie Eie in bekannter
Weise z.3. zum Einschalten der Fahrgastraumbeleuchtung beim offenen der Türen verwendet
werden, zu Ringleitungen zu verbinden. Eine solche Lösung würde sich .3. bei neuen
Eraftfahrzeugproduktionen anbieten da dort diese Schalter bei der Herstellung mit
eingebaut werden könnten wobei dann ein Nontieren der Buchsenteile entfallen könnte.