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DE68920042T2 - Verriegelungsanordnung für fahrräder. - Google Patents

Verriegelungsanordnung für fahrräder.

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DE68920042T2
DE68920042T2 DE68920042T DE68920042T DE68920042T2 DE 68920042 T2 DE68920042 T2 DE 68920042T2 DE 68920042 T DE68920042 T DE 68920042T DE 68920042 T DE68920042 T DE 68920042T DE 68920042 T2 DE68920042 T2 DE 68920042T2
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DE
Germany
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locking
lock
locking element
cable
pawl
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BASTA LAASEFAB AS
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Description

  • Die Erfindung bezieht sich auf ein Schloss zum Verriegeln eines Speichenrades an einem Fahrrad, Moped oder einem gleichartigen Fahrzeug und wie sie in dem Oberbegriff des Patentanspruchs 1 offenbart ist.
  • Herkömmlich bekannte Fahrradschlösser werden zum Verriegeln eines Speichenrades verwendet. In den meisten Fällen sind solche Schlösser ausreichend, um ein unberechtigtes Wegnehmen des Fahrrades zu verhindern. Es gibt jedoch Situationen, in denen die Möglichkeit des Aufbrechens solcher Schlösser besteht, was in der Praxis bedeutet, daß genügend Zeit zum ungestörten Ausführen dieser Arbeit vorhanden ist.
  • In solchen Fällen sind die üblichen Fahrradschlösser nicht in der Lage, den notwendigen Widerstand gegenüber einem Aufbrechen zu bieten, wobei die Konsequenz darin besteht, daß diese Schlösser oft mit sogenannten Ketten- oder Kabelschlössern ergänzt werden.
  • Diese bestehen aus einem Stück einer Kette oder eines Kabels mit einer Länge z.B. zwischen 50 und 150 cm. Die Enden des Kabels oder der Kette können miteinander verriegelt werden, entweder in einem integrierten Schloßgehäuse oder mittels eines losen Vorhängeschlosses.
  • Mit dieser zusätzlichen Verriegelungsausrüstung kann das Fahrrad zusätzlich gesichert werden, indem das Kabel oder die Kette das Speichenrad als auch den Rahmen und möglicherweise auch ein äußeres Element, wie z.B. einen Fahrradständer, einen Pfosten oder einen Lampenpfahl umschließen kann.
  • Allein vom Gesichtspunkt der Sicherheit her ist diese Lösung ausreichend, schließt aber beträchtliche Schwierigkeiten für den Benutzer ein. Zum Beispiel muß das Kabel- oder Kettenschloß auf der Fahrt mitgeführt werden, was beschwerlich sein kann, da es Platz in einem Beutel, einer Tasche, einem Korb oder einem Gepäckhalter einnimmt, und außerdem besteht eine weitere Beschwerlichkeit in dem zusätzlichen Schlüssel, den das Schloß erfordert, und auf den in gleicher Weise aufgepaßt werden muß.
  • Schließlich erfordert die Verwendung des Kabel- oder Kettenschlosses die Verwendung beider Hände zum Anbringen der Betätigung, d.h. zum Verriegeln und Entriegeln. Hinsichtlich der Tatsache, daß das Kabel- oder Kettenschloß schwierig zu handhaben ist wegen seiner elastischen Eigenschaften bezüglich des Fahrrades, ist es daher erforderlich, daß das Kabel- oder Kettenschloß fest mit der einen Hand gehalten werden muß, während die Verriegelungsteile zusammengebracht und verriegelt werden.
  • Um diese Beschwerlichkeiten zu vermeiden, ist es aus dem nächsten Stand der Technik US-A-4 033 160 bekannt, ein Kabel in ein Schloß mit einem C-förmigen Verriegelungselement einzubauen.
  • Diese Verriegelungsvorrichtung mit eingebautem Kabelschloß ist eine Verbesserung bezüglich des bekannten Schlosses, das mit einem losen Kabelschloß kombiniert ist, aber es ist nur eine Hilfe bezüglich der tatsächlichen Handhabung. Diese Verriegelungsvorrichtung ist in einer solchen Weise angeordnet, daß das C-förmige Verriegelungselement und das Verriegelungsteil unabhängig voneinander gesichert werden können, aber zur gleichen Zeit entriegelt werden können, was eine unzulängliche Verriegelung hervorrufen kann, wenn nur das Kabelschloß verwendet wird. Das Kabelschloß ist ein relativ minderwertiges Schloß und deshalb ein schlechteres Schloß, als das eigentliche Fahrradschloß mit einem Arretierungselement.
  • Aus DE-A-845 014 und FR-Al-26 10 276 sind ebenfalls Schlösser bekannt, die einen Verriegelungsarm aufweisen, der beim Verriegeln eines Fahrrades zwischen die Speichen eines Rades eingeschoben werden, wobei die Schlösser auch eine Kette und ein Kabel aufweisen, die um ein stationäres Objekt herum plaziert werden können, um ein rechtswidriges Entnehmen des Fahrrades von seinem Platz zu verhindern.
  • Es ist beabsichtigt, daß diese bekannten Schlösser nur auf dem einen Gabelschenkel eines Fahrrades plaziert werden, und kein Aufnahmeteil auf dem anderen Gabelschenkel zu finden ist.
  • Diese bekannten Schlösser werden deshalb vergleichsweise einfach um den Gabelschenkel, auf dem sie plaziert sind, angebracht, nachdem der Verriegelungsarm im Eingriff in das Speichenrad gehalten wird, wobei als eine Folge dessen, diese Schlösser nur eine begrenzte Sicherheit gegenüber einem Diebstahl bieten.
  • Das Ziel der Erfindung besteht darin, die Nachteile der bekannten Konstruktionen zu vermeiden, und dieses Ziel wird mit einem Schloß der eingangs beschriebenen Art erzielt, wobei das Schloß entsprechend der Erfindung dadurch gekennzeichnet ist, daß das zweite Verriegelungselement in einer mechanischen Verbindung mit dem ersten Verriegelungselement ist, um ein Sichern des Verriegelungsteiles in der Verriegelungsöffnung nur dann zu schaffen, wenn das Arretierungselement durch das erste Verriegelungselement gesichert ist.
  • Es wird hierbei auch möglich, durch eine Kombination die beiden Verriegelungselemente mittels ein und desselben Schlosses und mit der Benutzung nur einer Hand zu verriegeln. Zusätzlich zu den beträchtlichen Vorteilen hinsichtlich der Betätigung dieses Aufbaus liegt eine beträchtliche Sicherheit in der Tatsache, daß beide Schlösser immer verwendet werden müssen, um eine doppelte Verriegelung des Fahrrades zu schaffen.
  • Das Schloß entsprechend der Erfindung basiert auf der Idee, daß der Verriegelungsring das Hauptschloß ist, und daß, das Verriegelungsteil nur als eine ergänzende Verriegelungsvorrichtung dient, und daß das Schloß so aufgebaut ist, daß der Verriegelungsring immer unabhängig davon betätigt werden muß, ob das Verriegelungsteil verwendet wird oder nicht, wobei das Verriegelungsteil andererseits nur betätigt werden kann, wenn der Verriegelungsring in seiner Arretierungsposition befindlich ist, in der das Speichenrad arretiert ist.
  • Mit anderen Worten, das Verriegelungsteil und die Kette oder das Kabel, die (das) mit diesem verbunden ist, kann nicht einzeln verwendet werden, sondern nur dann, wenn das Hauptschloß, d.h. der Verriegelungsring, verriegelt ist.
  • Diese Anordnung schafft eine optimale Sicherheit, wobei das Hauptschloß das festere ist und somit einen Widerstand gegenüber Versuchen van unbefugten Personen bietet, die das Schloß aufbrechen wollen.
  • Wegen dieser Arretierung bietet die Verwendung des Kabelschlosses entsprechend der Erfindung allein einen signifikanten Schutz, wobei der Grund darin besteht, daß das Kabel- oder Kettenschloß immer gleichzeitig mit dem feststehenden Schloß verwendet werden muß.
  • Wie in Anspruch 2 offenbart ist, reicht man mit einem einzelnen Verriegelungselement dadurch aus, daß man ermöglicht, daß die Verriegelungselemente sowohl den Verriegelungsring als auch das Verriegelungsteil an der Kette oder dem Kabel verriegeln, wodurch die Betätigung vereinfacht wird.
  • Schließlich ist es, wie in Anspruch 3 offenbart ist, zweckmäßig, zwei Klinkensysteme zu verwenden, die gleichzeitig außer Eingriff gebracht werden können, wodurch die Möglichkeit gegeben ist, einen kompakten und robusten Entriegelungsaufbau zu schaffen.
  • Das Schloß entsprechend der Erfindung wird nun im einzelnen unter Bezugnahme auf die Zeichnung beschrieben, wobei:
  • Fig. 1 ein Schloß entsprechend der Erfindung mit einem Verriegelungsring und einem Kabelschloß mit einem gemeinsamen Verriegelungselement zeigt, das von der Vorderseite zu sehen ist und mit einem Teilschnitt in Richtung I-I in Fig. 3 zu sehen ist,
  • Fig. 2 einen Schnitt durch dieses Schloß vor dem Sichern zeigt, gesehen in Richtung II-II in Fig. 1,
  • Fig. 3 einen Schnitt durch das Schloß in der gesicherten Position zeigt, gesehen in Richtung III-III, und
  • Fig. 4 eine andere Ausführungsform eines Schlosses entsprechend der Erfindung mit einem Verriegelungsring und einem Kabelschloß zeigt, das von der Vorderseite und teilweise im Schnitt zu sehen ist.
  • In den Fig. 1 bis 3 ist ein Beispiel einer Ausführungsform eines Ringschlosses mit einem Kombinationsschloß gezeigt, das mit einem integrierten Kabelschloß ausgerüstet ist.
  • Das Schloß umfaßt ein Schloßgehäuse 1 mit einer Tastatur 2 und einem Feststellteil 9, in welchem ein Arretierungselement 6, das aus einem Verriegelungsring besteht, hin zu und weg von einem Eingriffsteil 9 gleiten kann. Das Arretierungselement 6 weist eine Verriegelungsführung 10 in Form einer Aussparung oder einer Nut auf.
  • Um das Schloß zu verstärken, ist ein Stahlbügel 5 eingebaut, der sich auf der Rückseite des Gehäuses und in das Eingriffsund Feststellteil 8, 9 hinein erstreckt.
  • Von der einen Seite des Gehäuses erstreckt sich ein Kabel 12, das gesichert an dem Gehäuse 1 oder einer Einrichtung 13, die am Gehäuse angebracht ist, befestigt ist.
  • Das Kabel hat einen geeigneten Durchmesser von z.B. 8 oder 9mm und kann mit einem durchsichtigen Kunststoff überzogen sein. Die Länge kann z.B. 50 cm oder mehr betragen, was von den Erfordernissen abhängt.
  • An dem entgegengesetzten Ende des Kabels ist ein Verriegelungsteil 14 mit einer Verriegelungsnut 15 in Form einer Kerbe oder einer Aussparung befestigt.
  • Dieses Verriegelungsteil 14 kann in eine Verriegelungsführung 21 in der Seite des Gehäuses eingeschoben werden.
  • Das Gehäuse 1 hat eingebaute Verriegelungselemente in Form einer plattenförmigen Klinke 4, wobei die Klinke 4 aus zwei Verriegelungselementen, einem ersten Verriegelungselement 4' und einem zweiten Verriegelungselement 4'' besteht. Die Klinke ist in einer oberen Achse 3 aufgehängt, so daß sie sich aus einer entriegelten Position bewegt, die in Fig. 2 gezeigt ist, in der der Teil der Klinke 4, die aus dem zweiten Verriegelungselement 4'' besteht, außer Eingriff mit der Nut 15 in dem Verriegelungsteil 14 und der Teil der Klinke 4, die aus dem ersten Verriegelungselement 4' besteht, ebenfalls außer Eingriff mit der Nut 10 in dem Arretierungselement 6 ist.
  • Wenn das Schloß zu betätigen ist, wird das Arretierungselement bewegt, bis der Teil der Klinke 4, die aus dem ersten Verriegelungselement 4' besteht, mit der Nut 10 in Eingriff gelangt. Danach kann das Verriegelungsteil 14 in die Verriegelungsführung 21 eingeschoben werden und durch die Anlage der Klinke 4, bestehend aus dem zweiten Verriegelungselement 4', gesichert werden, die mit der Verriegelungsnut 15 in Eingriff gelangt, wie in Fig. 3 gezeigt ist.
  • Die Klinke 4 dreht sich um die Achse 3. Die Klinke 4 liegt somit gegen die Fläche des Arretierungselementes 6 an, solange der Verriegelungsring entweder in seiner Löseposition befindlich ist oder sich zu seiner Arretierungsposition hin bewegt.
  • Durch die Anlage der Klinke 4 an die Fläche des Arretierungselementes 6 wird verhindert, daß die Klinke so weit in Richtung zur Verriegelungsöffnung 21 hin schwenkt, daß der Teil der Klinke 4, der aus dem zweiten Verriegelungselement 4'' besteht, in der Lage sein würde, das Verriegelungsteil 14 in der Verriegelungsöffnung 21 zu halten.
  • Erst bis das Arretierungselement 6 in seiner Arretierungsposition befindlich ist, wird die Klinke in Eingriff mit der Verriegelungsnut 10 in dem Arretierungselement 6 gedreht, wodurch die Klinke 4 auch in die Verriegelungsöffnung 21 verschwenkt werden kann.
  • Wenn das Verriegelungsteil 14 in dieser Position in die Verriegelungsöffnung 21 eingeschoben wird, greift der Teil der Klinke 4'' in die Verriegelungsnut 15 des Verriegelungsteiles 14 ein.
  • Wenn andererseits das Verriegelungsteil 14 nicht in die Verriegelungsöffnung 21 eingesteckt wird, wenn das Verriegelungselement 6 in der Arretierungspcsition positioniert ist, ist das Verriegelungsteil 14 hinsichtlich der Auskehlung an seinem freien Ende in der Lage, in die Verriegelungsöffnung 21 eingedrückt zu werden und so weit zurückgedrückt zu werden, daß das Verriegelungsteil 14 vollständig in die Verriegelungsöf fnung 21 eingeschoben werden kann, nachdem die Klinke 4 mit der Verriegelungsführung 15 des Verriegelungsteiles 14 in Eingriff befindlich ist, wenn dieses dem Teil der Kline 4'' gegenüberliegt.
  • Das Verriegelungsteil 14 mit Kette oder Drahtseil 12 wird hierdurch ebenfalls verriegelt, wenn das Arretierungselement 6 verriegelt wird.
  • In Fig. 4 ist ein Beispiel einer Ausführungsform gezeigt, in der die Verriegelungselemente durch ein Kombinationsschloß gesteuert werden.
  • Die Kombination wird mittels Bedienknöpfen 25 eingestellt, die außen auf der Vorderseite des Gehäuses 1 plaziert sind. Jeder Bedienknopf 25 ist mit einer Scheibe 26 innerhalb des Gehäuses verbunden, wobei die Scheiben mit einer Kerbe 27 an ihrem Umfang versehen sind.
  • Wenn das Kombinationsschloß zum Öffnen eingestellt wird, zeigen alle Kerben 27 nach oben, wie in Fig. 4 gezeigt ist.
  • Gegenüberliegend jeder der Scheiben 26 ist ein Stift 28 angebracht, der mittels einer Feder 29 zum Umfang der Scheibe 26 hin gedrückt wird. In der Zeichnung ist das Schloß in der entriegelten Position gezeigt. In dieser Position kann ein querverlaufender Entriegelungsstößel 35 mit einem Finger von der Außenseite entgegen dem Druck einer Feder 36 am Ende des Stößels eingedrückt werden, wobei die abgesenkte Position der Stifte 28 ein nicht gezeigtes Arretieren der Beweglichkeit des Stößels 35 entriegelt. Mit anderen Worten, der Stößel 35 kann nur eingedrückt werden, wenn das Schloß präzise zum Entriegeln kodiert wurde. Auf dem Stößel 35 sind eine Anzahl von Keilelementen 34 angebracht, die in der Lage sind, in Verbindung mit den Verriegelungsklinken angehoben zu werden, wie im folgenden erläutert wird.
  • Das Arretierungselement 6 in dem gezeigten Beispiel weist zwei Verriegelungsnuten 10 für das erste Verriegelungselement auf, das aus den Klinken 30 besteht. Diese Klinken 30 werden auch mittels einer Feder 29 niedergedrückt.
  • Die Klinken 30 sind mit einer Aussparung versehen, an die ein Keilelement 34 anliegen kann, und das, wie gezeigt, die Klinken 30 außer Eingriff von den Verriegelungsnuten 10 anhebt, wenn der Stößel 35 nach links in der Zeichnung gedrückt wird.
  • Die äußere Klinke 30 ist ferner mit einem Mitnehmer 37 ausgestattet, der in Eingriff mit einer Kipphebelklinke 33 befindlich ist, die um eine Achse 32 in dem Gehäuse 1 verschwenken kann. Das Ende dieser Klinke bildet eine Verriegelungsklinke 33, die in Eingriff mit der Verriegelungsnut 15 in dem Verriegelungsteil 14 gelangen kann.
  • Wie bereits erwähnt, ist das Schloß in der gezeigten Position zum Öffnen kodiert und hebt beim Eindrücken des Stößels 35 die beiden Verriegelungsklinken 30 außer Eingriff von den Verriegelungsnuten 10 in dem Arretierungselement 6 an, woraufhin mittels einer Feder dieses aus dem Eingriff steil 8 und in das Feststellteil 9 bewegt wird. Zur gleichen Zeit wird die Verriegelungsklinke 31 durch die Verriegelungsklinke 30 nach oben bewegt, wodurch die Verriegelungsklinke 31 außer Eingriff vom Verriegelungsteil 15 gelangt und wodurch das Verriegelungsteil 14 herausgezogen werden kann.
  • Für das Verriegeln ist anzumerken, daß eine Voraussetzung zum Verriegeln des Verriegelungsteils 14 darin besteht, daß das Arretierungselement 6 in der Verriegelungsposition ist, wodurch abgesichert wird, daß sowohl das Ringschloß als auch das Kabelschloß immer verriegelt sind.
  • In den gezeigten Beispielen wird die Klinke durch ein Kombinationsschloß betätigt, wobei es aber im Schutzumfang der Erfindung liegt, eine Klinkenbewegung durch andere Systeme zu steuern. In gleicher Weise kann die Klinke eine andere Aufhängung und ein anderes Aussehen haben, was von dem ausgewählten Schloßsystem abhängt.

Claims (3)

1. Schloß mit einem Gehäuse (1) zum Verriegeln eines Speichenrades an einem Fahrrad, Moped oder einem ähnlichen Fahrzeug, wobei das Schloß ein erstes Verriegelungsteil aufweist, das ein Halteteil (9) umfaßt, in welchem ein Arretierungselement (6) in Form eines Verriegelungsringes aufgenommen ist und beweglich ist zwischen einer Entriegelungsposition und einer Arretierungsposition, in der das Arretierungselement (6) in Eingriff mit einem Eingriffsteil (8) befindlich ist und der Veriegelungsring in dem Eingriffsteil (8) in der Arretierungsposition mittels eines ersten Verriegelungselementes (4'; 30) in aem Gehäuse gesichert werden kann, wobei das Schloß ferner ein zweites Verriegelungsteil aufweist, das eine Verriegelungsöffnung (21) umfaßt, in die ein Verriegelungsteil (14) eingeführt und mittels eines zweiten Verriegelungselementes (4''; 33) gesichert werden kann, wobei das Verriegelungsteil (14) an dem freien Ende eines Kabels oder einer Kette (12) befestigt ist, und dessen (deren) andere(s) Ende (13) an dem Gehäuse (1) befestigt ist, dadurch gekennzeichnet, daß das zweite Verriegelungselement (4''; 33) in körperlicher oder mechanischer Verbindung mit dem ersten Verriegelungselement (4'; 30) befindlich ist, 30 daß ein Sichern des Verriegelungsteiles (14) in der Verriegelungsöffnung (21) nur dann geschaffen wird, wenn das Arretlerungselement (6) durch das erste Verriegelungselement (4'; 30) gesichert ist.
2. Schloß nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß das erste Verriegelungselement (4'; 30) eine oder mehrere Klinken 4'; 30) umfaßt, und daß das zweite Verriegelungselement für das Verriegelungsteil (14) eine Klinke (4''; 33) umfaßt, die nur in Eingriff mit einer Verriegelungsnut (15) in dem Verriegelungsteil (14) bewegt werden kann, wenn die Klinke oder Klinken des ersten Verriegelungselementes (4'; 30) in Eingriff mit der Verriegelungsnut oder -nuten (10) des Arretierungselementes (6) befindlich ist (sind).
3. Schloß nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß die Klinke oder die Klinken (4'; 30) an dem zweiten Verriegelungselement (4''; 33) angelenkt ist (sind) und in einem umgebenden Schloßgehäuse (1) in einer solchen Weise (32) aufgehängt sind, daß eine direkte Verschiebung der Klinke oder der Klinken des ersten Verriegelungselementes (4'; 30) in die oder aus der Verriegelungsnut oder -nuten (10) in das Arretierungselement (6) das zweite Verriegelungselement (4''; 33) in die bzw. aus der Verriegelungsnut (15) in dem Verriegelungsteil (14) beweht.
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