DE9402378U1 - Sicherungseinrichtung für ein Fahrzeug - Google Patents
Sicherungseinrichtung für ein FahrzeugInfo
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Description
Horst-Jürgen Haggert 07. Februar 1994
Dresdener Str. 15
64579 Gernsheim
64579 Gernsheim
HAG44.G1
Sicherungseinrichtung für ein Fahrzeug^
Die Erfindung betrifft eine Sicherungseinrichtung der im Oberbegriff des Anspruchs 1 angegebenen Art.
Es sind Einrichtungen bekannt, um eine unbefugte Benutzung von geparkten Kraftfahrzeugen zu unterbinden. Diese Ein-
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richtungen stellen sicher, daß schon der Versuch einer unbefugten Benutzung durch optische und/oder akustische
Alarmmelder angezeigt wird und die unbefugten Personen bereits dadurch von ihrem Handeln ablassen. Um zu verhindern,
daß die Fahrzeuge durch eine mögliche Überwindung der Sicherheitseinrichtung dennoch entwendet werden können,
ist eine zusätzliche Wegfahrsperre vorgesehen. Durch diese werden - entsprechend der Versicherungsbedingungen mindestens
drei der für den Betrieb des betreffenden Fahrzeugs unbedingt erforderlichen elektrisch betriebenen Anlagen
durch elektronische Mittel funktionsuntüchtig gemacht (d.h. die Wegfahrsperre aktiviert). Mittels einer,
nur dem befugten Fahrzeugnutzer bekannten Kodierung kann die elektronische Wegfahrsperre wieder entaktiviert werden.
Durch die bekannten Wegfahrsperren läßt sich nicht der das sogenannte "Car-Jacking" verhindern, das darin
besteht, daß durch Überfall auf ein betriebsbereites fahrendes Fahrzeug, der Fahrer durch Gewaltandrohung gezwungen
wird, die Fahrzeugschlüssel herauszugeben oder dem Gewalttäter das Fahrzeug zu übergeben.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, bei einer Sicherungseinrichtung
der eingangs genannten Gattung eine Möglichkeit anzugeben, einen Fahrzeugdiebstahl durch Gewaltanwendung
auch dann zu verhindern, wenn das Fahrzeug bereits ordnungsgemäß in Betrieb gesetzt ist.
Diese Aufgabe wird mit den kennzeichnenden Merkmalen des Anspruchs 1 gelöst.
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HAG44.G1 Blatt 3
Die Erfindung beruht auf der Erkenntnis, daß eine Wegfahrsperre auch dann erneut zur Verhinderung eines Fahrzeugdiebstahl
benutzbar ist, wenn diese bei Fahrtantritt bereits ordnungsgemäß deaktiviert worden ist. Hierbei wird
der Umstand ausgenutzt, daß bei einem "Car-Jacking" ein Angriff auf das Fahrzeug von außen ausgeübt werden muß,
während sich der Fahrer zum Führen des Fahrzeugs auf seinem Fahrersitz befindet und ordnungsgemäß angeschnallt
ist.
Bei einem derartigen Angriff wird ein äußerer Aktivitätssensor ansprechen oder aber die Betätigung des äußeren
Türgriffs über einen Sensor ausgewertet, der auch im Zusammenhang mit der üblichen Wegfahrsperre in benutzt wird.
Wenn durch die Verknüpfung dieser Signale die Wegfahrsperre für einen längeren Zeitraum aktiviert wird, hat der betreffende
Gewalttäter keine Möglichkeit das Fahrzeug mit eigener Kraft zu fortzubewegen und wird wahrscheinlich von
seinem Vorhaben ablassen.
Bei einer bevorzugten Weiterbildung der Erfindung kann für einen Zeitraum von wenigen Sekunden die Möglichkeit gegeben
werden die bevorstehende Aktivierung der Wegfahrsperre durch Eingabe eines entsprechendes Codes zu verhindern, um
eine Blockieren des Fahrzeugs bei einer versehentlichen entsprechenden Betätigung entgegenzuwirken. In diesem Fall
wird die Möglichkeit der Code-Ziffern-Eingabe durch ein entsprechendes akustisches Signal angezeigt.
Da die Erfindung sich vorteilhaft zusammen mit einer elektronisch gesteuerten Wegfahrsperre verwenden läßt, welche
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insbesondere auch gegen gewaltsames Überwinden oder Außerfunktionsetzen
durch besondere Maßnahmen geschützt ist, erfolgt die Beschreibung im Zusammenhang mit einer derartigen
Lösung. Hieraus lassen sich die jeweiligen vorteilhaften Weiterbildungen erkennen.
Die Möglichkeit, die Diebstahl-Sicherungsvorrichtung durch Abklemmen der Fahrzeug-Batterie schnell funktionsuntüchtig
zu machen, wird auch dadurch verhindert, zumal, wenn einer der die unbefugte Benutzungshandlung anzeigenden Sensoren
gleichzeitig in das Sicherungs-System für den Batterie-Anschluß einbezogen wird. Bei Erkennung der unbefugten Benutzungsabsicht
werden gleichzeitig sämtliche, insbesondere sämtliche betriebswesentlichen, Stromverbraucher von
der Starterbatterie getrennt.
Bei einer bevorzugten Ausführung der Erfindung wird die gleichzeitig die wesentliche (insbesondere einzige) von
der Kraftfahrzeugmasse getrennte Stromleitung, nachdem sie vom entsprechenden Anschlußpol der Batterie getrennt ist,
mit dieser Masse verbunden, so daß bei dem Versuch, eine Premdbatterie anzuschließen, ein Kurzschluß entsteht.
Besonders günstig ist es weiterhin, wenn die Stromleitung von der Batteriekapselung bis zur ihrer Verzweigung (im
Bereich der Sicherungshalter) und/oder bis zu einem Durchbruch durch einen metallenen Bereich des Kraftfahrzeugs
derart armiert ist, so daß auch insoweit Manipulationsversuche erfolglos bleiben müssen.
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Entsprechend einer bevorzugten Ausführungsform der Erfindung
weist die Diebstahl-Sicherungsvorrichtung erste Mit-
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tel zur Alarmauslösung sowie dessen Anzeige und ein zweites
Mittel zum Abtrennen des Plus-Pols der Fahrzeug-Batterie von den für den Betrieb des Kraftfahrzeugs wesentlichen
Verbrauchern auf. Der Alarm wird durch einen der angeschlossenen Sensoren ausgelöst, der eine Steuerung
zur Betätigung eines Schalters zum Abtrennen der Verbraucher vom Plus-Pol der Fahrzeug-Batterie und eines Alarmmelders
einschaltet.
Die Steuerung und der Sensor benötigen für ihren Betrieb eine geringe elektrische Energie, welche der Fahrzeug-Batterie
entnommen wird. Um zu verhindern, daß die durch Unbefugte ausgelöste Diebstahl-Sicherungsvorrichtung durch
diese Personen durch Abklemmen der Batterie des Kraftfahrzeugs nicht wieder entaktiviert werden kann, ist die mit
den Batterie-Polen versehene Oberseite der Fahrzeugbatterie durch eine Kapselung vor einem unbefugten Zugriff gesichert.
Die vorgenannten ersten und zweiten Mittel der Diebstahl-Sicherungvorrichtung (Trennschalter, Steuerung,
Sensor, Alarmgeber) sind in günstiger Weise in einem zwischen den Batterie-Polen bzw. dem Batterie-Gehäuse und der
Kapselung vorhandenen Freiraum angeordnet und dadurch gleichfalls vor einem unbefugten Zugriff geschützt. Die
Kapselung ist fest mit dem Batterie-Körper verbunden.
Nach einer anderen günstigen Weiterbildung der Erfindung ist die Kapselung derart ausgebildet, daß sie bei Einschluß
der ersten und zweiten Mittel der Diebstahl-Sicherungsvorrichtung die Fahrzeug-Batterie vollständig
umgibt.
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Um zu verhindern, daß die Fahrzeug-Batterie zusammen mit der Diebstahl-Sicherungsvorrichtung von dem entsprechenden
Kraftfahrzeug durch (auch spezialisierte) Unbefugte ohne besonderen Aufwand entfernt werden kann, ist die Abdeckung
bzw. die Kapselung der Fahrzeug-Batterie durch geeignete Mittel an der Karosserie des Kraftfahrzeugs befestigt und
kann nur mittels spezieller Werkzeuge zerstörungsfrei abgebaut werden.
Die Anordnung der sicherungstechnischen Mittel innerhalb
der Kapselung der Fahrzeug-Batterie und eine Sicherung der Verbindungsleitung vom Plus-Pol der Fahrzeug-Batterie zu
den elektrischen Verbrauchern des Fahrzeugs durch eine ausreichend armierte Umhüllung, welche sich von der Fahrzeug-Batterie
bis zu einer ersten Durchführung in der Fahrzeugkarosserie erstreckt, gewährleistet in vorteilhafter
Weise einerseits, daß die Stromversorgung des Alarmgebers, des Sensors und der durch den Sensor aktivierbaren
Steuerung nicht durch Unbefugte, sondern nur mit Spezialwerkzeug unterbrochen werden kann und daß andererseits die
Diebstahl-Sicherungsanlage - einmal ausgelöst - nicht unbemerkt wieder ausgeschaltet werden und das Kraftfahrzeug
erneut (beispielsweise unter Benutzung einer externen Fahrzeug-Batterie) fahrtüchtig gemacht werden kann. In
diesem Zusammenhang ist eine andere Weiterbildung der Erfindung von besonderem Vorteil, wonach der vom Plus-Pol
der Fahrzeug-Batterie im Alarmfall abgetrennte Verbraucheranschluß sofort an den Masse-Anschluß des Kraftfahrzeugs
schaltbar ist.
Entsprechend einer weiteren vorteilhaften Ausführungsform
der Erfindung ist der Sensor als Bewegungsmelder ausgebil-
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det, welcher auf geringe Erschütterungen oder Neigungsänderungen
des Kraftfahrzeugs reagiert. Durch seine Anordnung innerhalb der Abdeckung bzw. der Kapselung wird er
mit nahezu absoluter Sicherheit wirksam, wenn durch Personen unbefugte Handlungen im Bereich der Fahrzeug-Batterie
vorgenommen werden. Dies führt in günstiger Weise zusätzlich zu einer besonderen Wirksamkeit der erfindungsgemäßen
Diebstahl-Sicherungsvorrichtung.
Nach einer anderen günstigen Weiterbildung der Erfindung sind mehrere Sensoren und Alarmmelder für die Diebstahl-Sicherungsvorrichtung
vorgesehen. Von diesen ist jeweils einer innerhalb der Abdeckung bzw. der Kapselung angeordnet,
wogegen die restlichen Sensoren und Alarmmelder an für Unbefugte schlecht zugänglichen Punnkten des zu sichernden
Kraftfahrzeugs vorgesehen sind. Dabei ist eine logische Verknüpfung der Sensoren vorteilhaft, wobei entweder
der eine oder jeweils ein anderer Sensor die Steuerung einschaltet. Die jeweiligen Alarmmelder sind parallelgeschaltet
und mit dem Ausgang der durch die Sensoren einschaltbaren Steuerung verbunden. Dabei ist zur Erhöhung
der Zuverlässigkeit der Diebstahl-Sicherungsvorrichtung mindestens einer der Alarmmelder mit einer von der
Fahrzeug-Batterie unabhängigen Stromversorgung ausgerüstet.
Die Diebstahl-Sicherungsvorrichtung ist durch den befugten Benutzer des zu sichernden Kraftfahrzeugs in Betriebsbereitschaft
versetzbar bzw. kann durch ihn diese Betriebsbereitschaft unterbrochen werden, wenn das Kraftfahrzeug
benutzt werden soll. Dazu wird die innerhalb der Abdeckung
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bzw. der Kapselung befindliche Steuerung aktiviert bzw. entaktiviert. Dazu ist eine Kodier-Einrichtung vorgesehen,
über welche manuell mittels Tastatur oder eine entsprechende Magnetkarte ein Nummern-Kode eingebenen werden
kann. Alternativ ist eine Aktivierung der Steuerung mittels eines Türkontakts bei Schließen der Fahrertür und die
Deaktivierung mit einem am Zündschloß hinterlegten Kode durch Betätigen des Zündschlosses sinnvoll. Der für den
Fahrzeug-Benutzer erforderliche Sicherheitszeitraum wird durch eine Zeitverzögerung geeigneter Länge gewährleistet.
Darüberhinaus ist nach einer anderen Ausführungsform der
Erfindung für die in der Kapselung vor unbefugtem Zugriff gesicherte Steuerung ein Controller mit elektronischen
Mitteln - vorzugsweise in Form von Verzögerungsschaltungen und diese Verzögerungsschaltungen ansteuernde logische
Schaltmittel vorgesehen, um unterschiedliche Alarm- und Sicherungsfunktionen realisieren zu können.
Die gewünschten Alarm- und Sicherungsfunktionen unterscheiden sich durch ihren Zeittakt und ihre Sicherheitswirkung. Entsprechend dieser Weiterbildung der Erfindung
ist es in günstiger Weise möglich, einen Alarm mit einer Mindestverzögerung von 30 Sekunden, einen Voralarm mit anschließendem
Sofortalarm, Aktivierung einer Wegfahrsperre (insbesondere unter Berücksichtigung einer möglichen Car-Jacking-Gefahr)
bzw. Vorgabe eines Sonder-Codes für Benutzung des Fahrzeuges durch eine mit der Fahrzeug-Reparatur
beauftragten Person (Werkstatt-Betrieb). Dabei ist es besonders vorteilhaft, das Anlegen (oder Nicht-Anlegen) des
Sicherheitsgurtes in das Alarm- und Sicherungs-System ein-
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zubeziehen. Die Dauer eines Alarms ist in günstiger Weise auf ca. 30 Sekunden festgelegt, da die Sicherungs-Vorrichtung
nach Ende des Alarms erneut scharf geschaltet wird.
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Zum Erzielen des erfindungsgemäßen Schutzes gegen ein
"Car-Jacking", ist eine Zusammenführung der Schaltzustände der ordnungsgemäß entaktivierten Wegfahrsperre, eingeschalteter
Zündung und einem angelegten Sicherheitsgurt sowie Öffnung einer der Fahrzeugtüren von außen vorgesehen.
In diesem Fall wird die Wegfahrsperre des betroffenen Fahrzeugs erneut für einen vorgebbaren Zeitraum aktiviert,
um eine Inbetriebnahme des Fahrzeugs zu unterbinden. Gemäß einer günstigen Weiterbildung der Sicherheitsvorrichtung
ist eine Entaktivierung auch durch Eingabe des üblichen Sicherheits-Kodes nicht mehr möglich.
Gemäß einer anderen Weiterbildung sind alle aus der Batterie-Abdeckung oder -Kapselung herausgeführten Leitungsverbindungen
mit einer festen Hülle mit einer Armierung versehen, welche derart bemessen ist, daß die Leitungsverbindung
nicht mit herkömmlichen Mittel und normalem Krafteinsatz durchtrennt werden kann. Um auch für den
Fall, daß diese Armierung durch Gewaltanwendung überwunden wird (um beiospielsweise eine andere Batterie anschließen
zu können), ist eine weitere Sicherung vorgesehen: Die Leitungsverbindungen weisen in der den Potential führenden
Leiter umgebenden Kunststoff-Umhüllung ein erstes metallisches Drahtgeflecht auf. Ein zweites metallisches Drahtgeflecht
umgibt den Potential führenden Leiter und ist an das gleiche Potential angeschlossen. Das erste Drahtge-
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flecht ist elektrisch mit einer Schaltvorrichtung verbunden. Da es mit Sicherheit beim gewaltsamen Durchtrennen
der Leitungsverbindung zu einem Kontakt zwischen erstem und zweitem Drahtgeflecht kommt, wird die Schaltvorrichtung
aktiviert und verbindet den Potential führenden Leiter in Form eines Dauerkurzschlusses mit der Fahrzeug-Masse.
Damit ist eine Stromversorgung der für den Betrieb des Kraftfahrzeugs benötigten Aggregate (insbesondere der
Anlasser) auf Dauer nicht mehr möglich. Für die Kurz-Schluß-Schaltung
ist die Verwendung eines relaisgestützten Systems von besonderem Vorteil.
Andere vorteilhafte Weiterbildungen der Erfindung sind in den Unteransprüchen gekennzeichnet bzw. werden nachstehend
zusammen mit der Beschreibung der bevorzugten Ausführung der Erfindung anhand der Figuren näher dargestellt. Es
zeigen:
Figur 1 eine vorteilhafte Ausführungsform einer Sicherungseinrichtung
zur Ausführung mit der Erfindung in schematisierter Schnittdarstellung,
Figur 2 eine günstige Weiterbildung der in Figur 1 gezeigten Erfindung als Detail,
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Figur 3 eine vorteilhafte Blocksaltung einer Kraftfahrzeugsicherungseinerichtung
als Ausführung der Erfindung,
Figur 4 eine günstige Weiterbildung eines den Figuren 1 und 2 gezeigten Details sowie
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Figur 5 eine bevorzugte Ausführungsform für eine Abdeckung
der Fahrzeug-Batterie.
Figur 1 gibt eine schematische Schnittdarstellung einer Diebstahl-Sicherungsvorrichtung 1 mit einer Fahrzeugbatterie
2 wieder, die entsprechend der Erfindung vollständig gekapselt, d.h. armiert, ist. Der zur Abtrennung des Verbindungskabels
9 des Bordnetzes des zu sichernden Kraftfahrzeugs von dem Plus-Pol 2" der Batterie 2 vorgesehene
Schalter 6 ist ebenso wie die ihn auslösende Steuerung 4 zusammen mit einem Sensor 8 innerhalb des zwischen der
Fahrzeug-Batterie 2 bzw. den Polen 2', 2" und der Kapselung 3 befindlichen Freiraum in geeigneter Weise positioniert.
Der Sensor 8 erfaßt bei in Betrieb befindlicher Sicherheitsvorrichtung
1 eine unbefugte Handlung und schaltet die Steuerung 4 ein, welche den Schalter 6 betätigt
und gleichzeitig den Alarmmelder 5 aktiviert. Der Schalter 6 trennt die elektrischen Verbraucher von dem Plus-Pol 2"
der Fahrzeug-Batterie 2 und verbindet den Verbraucheran-Schluß
9 gleichzeitig mit dem Masse-Anschluß des Kraftfahrzeugs, so daß auch durch Anschluß einer anderen Batterie
das Kraftfahrzeug nicht in Betrieb gesetzt werden kann.
Die Kapselung 3 besteht aus widerstandsfähigem Material und weist eine die Festigkeit erhöhende (nicht dargestellte)
Armierung auf. Die Kapselung ist gleichzeitig mit Teilen 18 der Fahrzeug-Karosserie nur mit Spezialwerkzeug
lösbar verbunden. Die Stromversorgung der Steuerung 4 und des Sensors 8, der in vorteilhafter Weise als Bewegungsoder Erschütterungsmelder ausgebildet ist, erfolgt direkt
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über die Batterie-Pole 2' und 2" und ist nach Betätigung des Schalters 6 nicht unterbrochen. Die Position des Sensors
8 ist innerhalb der Batterie-Kapselung besonders günstig, da bei Versuchen, das Fahrzeug unbefugt zu benutzen,
die Fahrzeug-Batterie 2 stets in dem Handlungsbereich einbezogen werden muß und dadurch eine Alarmauslösung mit
größter Sicherheit zu erwarten ist. Die Leitungsverbindungen 9 und 10, welche zum bestimmungsgemäßen Betrieb des
Kraftfahrzeugs aus der Batterie-Kapselung 3 in Form einer Durchführung 17 herausgeführt werden' müssen, weisen eine
durch eine Armierung gesicherte Umhüllung 7, welche bis zur nächstfolgenden Wandung 20 der Fahrzeug-Karosserie
reicht, auf. Dadurch ist insbesondere ein Durchtrennen der Leiterbahn 9 vom Plus-Pol 2' der Batterie 2 zu den elektrischen
Verbrauchern des Fahrzeugs nur mit erheblichen Aufwand möglich.
Diese Form der Anordnung der Diebstahl-Sicherungsvorrichtung 1 stellt in günstiger Weise sicher, daß nach einer
erfolgten Alarmauslösung die unbefugte Handlung optisch oder akustisch angezeigt wird und der unbefugten
Person jegliche Möglichkeit genommen ist, die Alarmauslösung durch Unterbrechen von Leitungsverbindungen oder
Spannungsabschaltungen zu beenden.
Die in Figur 2 dargestellte Weiterbildung zeigt in Form eines Teilschnitts der Diebstahl-Sicherungsvorrichtung eine
Möglichkeit zur Verbesserung der Empfindlichkeit bzw. Funktionssicherheit des Systems. Die Diebstahl-Sicherungsvorrichtung
weist dazu mehrere Sensoren 8, 11 sowie mehrere Alarmmelder 5, 14, 15 auf, von denen jeweils min-
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destens einer innerhalb der Kapselung 3 angeordnet ist.
Eine als ODER-Glied ausgebildete Verknüpfungsschaltung 16 gewährleistet dabei, daß die Steuerung 4 eingeschaltet
wird, wenn mindestens einer der Sensoren 8, 11 eine unbefugte Handlung "wahrnimmt". Von den außerhalb der Kapselung
3 angeordenten Alarmmeldern 14 und 15 weist das System 14 eine von der Fahrzeug-Batterie 2 unabhängige
Stromversorgung aus, um für Eventualfälle eine Alarmanzeige zu gewährleisten. Für die Positionierung des zweiten,
vorzugsweise als elektrischer Schließkontakt ausgebildeten Sensors 11 sind die Verschlüsse an den Türen oder der Kofferhaube
des Kraftfahrzeugs vorgesehen.
Um die Steuerung 4 (und damit die gesamte Diebstahl-Sicherungsvorrichtung
1 in Betriebsbereitschaft zu versetzen bzw. außer Betrieb zu nehmen, ist eine im Fahrzeug befindliche
Kodier-Einrichtung 12 vorgesehen. Die Eingabe des Berechtigungs-Kodes erfolgt über eine Ziffern-Tastatur
oder eine entsprechend ausgebildete Magnetkarte 13a. Alternativ ist eine Aktivierung der Steuerung mittels eines
Türkontakts 13b bei Schließen der Fahrertür und die erforderliche Deaktivierung mit einem am Zündschloß 13c vorgesehenen
Kode durch Betätigen des Zündschlosses 13c sinnvoll. Eine nicht dargestellte Verzögerungsschaltung gewährleistet
bei einer wählbaren Zeitkonstanten (vorzugsweise 30 see), daß einer befugten Person in ausreichendem
Maße Zeit zur Verfügung steht, das Kraftfahrzeug bei aktivierter Diebstahl-Sicherungsvorrichtung zu betreten bzw.
zu verlassen.
Figur 3 zeigt das Blockschaltbild einer weiteren Ausführungsform der erfindungsgemäßen Diebstahl-Sicherungs-
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vorrichtung mit einem Controller 4 zum Aktivieren von unterschiedlichsten
Alarm- und Sicherungsfunktionen. Bei dargestellten Ausführungsbeispiel ist auch eine Sicherung
gegen "Car-Jacking eingeschlossen. Die Steuerung 4 ist in der schematischen Darstellung zwei Bereiche 4.1 (aktivierter
Zustand der Anlage) und 4.1 nicht aktivierter Zustand der Anlage) gegliedert. Dabei führen die unterschiedlichen
an Sensoren 26 bis 3 3 aufgenommenen Signale zu verschiedenen das Wegfahren des Fahrzeugs unterbindenen
Signalen bzw. Alarmfunktionen. Dabei stellt der Block 21 einen Signalgeber im Bereich der Abdeckhaube des Kofferraums
als Sofortalarm, der Block 22 einen Signalgeber im Inneren des Fahrzeugs, der Block 23 einen Signalgeber für
ein akustisches Indikatorsignal und der Block 24 den Auslöser für die Wegfahrsperre dar. Die bei den Blöcken 4.1
und 4.2 angegebenen Ziffernfolgen geben die Auslösezeiten für die drei Signalgeber 21 bis 2 3 bzw. die Wegfahrsperre
24 in der entsprechenden Reihenfolge an. Wenn keine Maßzahl angegeben ist, handelt es sich bei den Zeitangaben
um Sekunden.
Über eine Tasteneingabe kann die Diebstahl-Sicherung bei Werkstattaufenthalten durch Eingabe eines entsprechenden
Kodes außer Funktion gesetzt werden. Über dieselbe Tastatür
12 wird durch Eingabe eines anderen entsprechenden Codes die Anlage außer Funktion gesetzt bzw. nach dem Öffnen
der Fahrertür "entschärft". Dies erfolgt über den Rücksetz-Eingang eines diesen Zustand festhaltenden Flip-Flops
49a. Die Alarmfunktion läßt sich aktivieren über eine Taste 12', welche den Setz-Eingang des Flip-Flops 49a ansteuert.
HAG44.G1 Blatt 15
Sämtliche Alarmzustände setzen voraus, daß die Diebstahl-Sicherungsvorrichtung
mittels ihrer Tasteneingabe 12 nicht für den Werkstattbetrieb programmiert ist. Darüberhinaus
sind Abschaltfunktionen, beispielsweise für die Vereitelung einer erkannten Car-Jacking-Absicht vorgebbar. Durch
Eingabe des anlagenspezifischen Sicherheits-Codes ist die Diebstahl-Sicherungsvorrichtung deaktivierbar. Die Ausgangssignale
des Flip-Flops 49a und das invertierte Signal "Werkstatf-Betrieb werden über ein UND-Gatter 49b zusammengefaßt,
welches ein Ausgangssignal abgibt, wenn die Alarmfunktion nicht gesperrt oder unterbunden ist.
Der Sofortalarm wird entweder durch Ansprechen eines Sensors 27 bei Öffnen der Motorhaube, durch Ansprechen eines
Bewegungs-/Lage-Sensors 28, durch Ansprechen eines Glasbruch-Sensors 29 oder durch Ansprechen eines Sensors
30, der die bei Einschalten elektrischer Verbraucher entstehenden SpannungsSchwankungen erfaßt, ausgelöst. Das
ODER-Gatter 25 aktiviert über ein nachfolgendes UND-Gatter 25a (freigeschaltet durch den Negator 49, der eine mögliche
Kodierung für einen Werkstatt-Betrieb erfaßt) die Steuerung 4 und löst für 30 Sekunden einen Signalgeber 21
in der Kofferraum-Abdeckhaube und einen Signalgeber 22 im Fahrzeuginnenraum aus. Die Wegfahrsperre 24 des Fahrzeugs
wird für 30 Sekunden aktiviert.
Ein verzögerter Alarm (Mindestverzögerung 30 Sekunden) wird durch Ansprechen von Sensoren 31 oder 3 2 ausgelöst,
die auf das Betätigen der Zentralverriegelung bzw. das Öffnen der Fahrertür oder das Öffnen einer beliebigen anderen
Tür des Fahrzeugs ansprechen. Die Sensorsignale wer-
HAG44.G1 Blatt 16
den über das ODER-Gatter 43 und die Impulsformer- bzw. Verzögerer-Baugruppe 38, 39 zur Steuerung 4 weitergeleitet.
Aktiviert werden nach der durch Programmierung vorgegebenen Verzögerungszeit von ein bis neunfachen eines
Zeitraums von 30 see die Signalgeber 21 und 22. Gleichzeitig wird nach Ablauf der Verzögerungzeit die Wegfahrsperre
24 wirksam. Eine Deaktivierung der Anlage erfolgt durch Eingabe des Sicherheits-Codes.
Bei einem zusätzlich vorgesehenen Voralarm mit anschließendem Sofortalarm wird ein kleiner Signalgeber 2 3 im
Fahrzeuginnenraum aktiviert, wenn der Sensor 26 eine Öffnung des Kofferraums signalisiert. Die Sensorsignale werden
über die Impulsformer- bzw. Verzögerungsstufen 34, 35, 36, 37 an die Steuerung 4 weitergeleitet. Nur wenn der
Kofferraumdeckel innerhalb von 15 Sekunden wieder geschlossen wird, erfolgt keine Ausgabe eines Sofortalarms.
Dabei wird durch ein Ausgangssignal des UND-Gatters 46 über den Impulsformer 34 zunächst, das Flip-Flop 37b ge-
und dieses über einen weiteren Impulsgeber 37 und ein UND-Gatter 37a wieder zurückgesetzt, wenn dieses innerhalb von
der Aktivierung des Zeitgebers 35 erfolgt, der als monostabiler Multivibrator aufgebaut ist und für 15 see ein Ausgangssignal
liefert.
Ein Öffnen der Zentralverriegelung (Sensor 31) oder ein
Öffnen der Fahrertür (Sensor 32) führen über ein ODER-Gatter 4 3 zu einem Ansteuersignal für eine Verzögerungsschaltung 38, welche eine Zeitverzögerung von 3 0 see aus-
löst. Das Ausgangssignal der Verzögerungsschaltung 38 wird dann an einen Impulsformer 39 weitergegeben, dessen Aus-
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gangssignal über ein UND-Gatter 39a für 20 see ein Signal
im Fahrzeuginnenraum abgibt, welches bei generell aktivierter Anlage auf die Möglichkeit der Eingabe des Tastencodes
zum Unterbinden der Sicherheitsfunktion hinweist.
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Bei jeder Türbetätigung bei nicht aktivierten Sicherheitsfunktionen (Ausgangssignal des Inverters 39b HIGH) wird
über ein UND-Gatter 45 ein kurzes Bestätigungssignal von 2 see Dauer als Quittungssignal erzeugt.
Die Sicherung des Fahrzeugs bei einem Car-Jacking-Versuch erfolgt die Aktivierung des kleinen Signalgebers 2 3 im
Fahrzeuginnenraum. Gleichzeitig wird dabei die Wegfahrsperre 24 für 30 Minuten aktiviert, falls nicht innerhalb
von 20 Sekunden der deaktivierende Sicherheits-Code erneut eingegeben wird.
Voraussetzung für diese Sicherungsmaßnahme ist, daß bei angelegtem Sicherheitsgurt, dessen Position von einem Sensor
3 3 erfaßt wird, ein Öffnen der Fahrertür erfolgt. Hierzu wird das Ausgangssignal des Sensors 32 über ein
UND-Gatter 44 mit dem Signal des Sensors 3 3 verknüpft. Die Aktivierung des Sensors erfolgt dabei über den äußeren
Türkontakt, wie dies auch für die Aktivierung der Wegfahrsperre wichtig ist. Eine Türbetätigung von innen bleibt
dagegen ohne Einfluß.
Das Ausgangssignal des UND-Gatters 47 (Entaktivierung der Wegfahrsperre während des Startvorgangs durch ordnungsgemäße
Eingabe des Sicherheitscodes über die Tastatur 12 und Türbetätigung bei angelegtem Sicherheitsgurt) führt
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über eiben Impulsformer 40 einerseits zu einem Setzen des Flip-Flops 40a und andererseits zu einem Starten des Zeitgebers
41 für einen Zeitraum von 20 see das Ausgangssignal des Zeitgebers gelangt über einen Impulsformer zu einem
UND-Gatter 42a, welches die Wegfahrsperre 24 über den Controller 4.2 für 30 min auslöst. Während des Ansprechens
des Zeitgebers 42 kann das Eintreten der Wegfahrsperre noch durch erneutes Eingeben des korrekten Tastaturcodes
unterbunden werden. Hierbei erfolgt ein Zurücksetzen des Flip-Flops 40a über das UND-Gatter 48.
Die Steuerung 4 ist zweistufig ausgebildet. Die einzelnen Ziffernfolgen an den beiden Steuerungsstufen 4.1 und 4.2
enthalten die Zeitspannen (Angabe in Sekunden bzw. Minuten), für die die einzelnen Alarmsysteme - entsprechend
bestimmter Vorgaben - aktiviert werden. Die zweite Ziffernfolge der Steuerungsstufe 4.1 gibt beispielsweise an,
daß bei einem Sofortalarm ein Signalgeber im Fahrzeuginnenraum und ein zweiter Signalgeber in der Abdeckhaube sowie
die Wegfahrsperre für jeweils 30 Sekunden aktiviert werden, wenn die Alarmanlage scharf geschaltet ist und die
eingebauten Sensoren ansprechen.
Figur 4 zeigt in schematischer Darstellung einen Längsschnittes
durch ein armiertes, mit dem Plus-Pol der Batterie verbundenes Anschlußkabel 50, welches an einen elektrischen
Verbraucher 54, vorzugsweise den Anlasser oder das Anlasserrelais, des zu sichernden Kraftfahrzeuges unter
Benutzung eines Leitungsverbinders 5 3 angeschlossen ist. Innerhalb der äußeren Armierung 7, welche in Form eines
Rohres oder aneinander gereihter, beweglich miteinan-
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der verbundener Ringe den spannungsführenden Leiter 9 umgibt, sind zusätzlich ein erstes und ein zweites Drahtgeflecht
56, 57, vorzugsweise als Kupfergeflecht mit relativ geringer Maschenweite ausgebildet, vorgesehen. Das erste
Drahtgeflecht 56 ist vollständig von der Leitungsisolation 55 eingeschlossen. Das zweite Drahtgeflecht 57 umschließt
den Leiter 9 und führt das gleich Potential wie die Leitung 9, die mit dem Pluspol der Batterie verbunden ist.
Die räumliche Entfernung des zweiten Drahtgeflechts 57 von dem Leiter 9 sorgt für eine Auslösen des Schalters 51 noch
bevor der Leiter 9 selbst durch das Schneidwerkzeug beschädigt werden kann. Auf dieses weitere Drahtgeflecht
kann aber gegebenenfalls verzichtet werden.
Am anderen Ende der Leitung 9 - entweder kurz vor dem Verbraucher 54 oder mit diesem in ein armiertes Gehäuse 7'
integriert, ist eine mit einem Magnetantrieb 52 versehene Schaltvorrichtung 52 vorgesehen, durch welche durch einen
entsprechenden Umschaltkontakt 51 bei Aktivierung zunächst einmal der entsprechende Anschluß des Verbrauchers 54 von
der Leitung 9 abgetrennt eine Verbindung zwischen dem Anschluß 9' des Verbrauchers und dem Potential der Fahrzeugmasse
58 (Kurzschluß) hergestellt werden kann.
Damit ist dafür gesorgt, daß dieser Kurzschluß dann unabwendbar hervorgerrufen wird, wenn gewaltsam mit einem metallischen
Trennwerkzeug versucht wird, das Anschlußkabel 50 aufzutrennen, um eine externe Batterie mit den elektrischen
Verbraucher, insbesondere dem Anlasser, zum Starten des Fahrzeug zu verbinden.
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Bei diesem Abtrennversuch entsteht über das benutzte Werkzeug kurzzeitig eine elektrische Verbindung zwischen den
beiden Drahtgeflechten 56, 57, wodurch der Magnetantrieb 52 mit der Batteriespannung versorgt wird und durch Zurückziehen
seines Ankers 52a den Schaltkontakt 51 betätigt. Durch diesen Umschalter wird die Zuleitung 9' des
Verbrauchers zunächst von der Leitung 9 getrennt und anschließend mit der Pahrzeugmasse 58a verbunden.
Der Schaltkontakt 51 ist auch durch eine Kugel realisierbar, wobei die Kugel durch den Magnetantrieb 52 aus ihrer
Lage bewegbar ist. Die Kugel fällt irreversibel nach unten und erzeugt die gewünschte Masseverbindung.
Dadurch ist es unmöglich, den elektrischen Verbraucher 54 in Betrieb zu nehmen. Das Fahrzeug ist damit vor unbefugter
Benutzung auch nach einem derartigen gewaltsamen Eingriff gesichert, da es kaum möglich ist, den Ort der
Masseverbindung zu ermitteln und diese Verbindung zu beseitigen.
Wie im rechten Teil der Figur 4 erkennbar ist, kann die leitende, bei Zerstörungsversuch mit einem leitenden Werkzeug
einen für den Startvorgang des Kraftfahrzeugs wesentliehen Verbraucher abschaltenden oder leitend überbrückenden
Schaltvorgang auslösende Armierungsschicht auch die Batterie 2 selbst mindestens teilweise umgeben. Auf diese
Weise kann auch im Übergangsbereich zur Batterie hin und in deren Kapselung nicht eingegriffen werden, ohne daß
nicht nur eine Wegfahrsperre ausgelöst wird, sondern das Fahrzeug darüberhinaus ohne wesentlichen Reparatureingriff
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nicht mehr gestartet werden kann. Wenn der Schalter 51 beispielsweise in das recht robuste Gehäuse des Startermotors
oder seines Schaltrelais integriert ist, müssen beide Teile zeitaufwendig ausgetauscht werden, ehe das Kraftfahrzeug
wieder betriebsfähig ist.
Die in Figur 5 dargestellte Ausführungsform der Erfindung
mit einer Abdeckung 3' für den Bereich der Batterie-Pole
ausgebildete Kapselung weist an ihren Schmalseiten jeweils eine Halteklammer 3.1 auf mit der die aus einem festen,
mit einer Armierung versehenen Werkstoff bestehenden und dadurch im wesentlichen nicht auf einfache Weise zerstörbaren
Abdeckung 3' für Unbefugte unlösbar an dem Gehäuse der Fahrzeug-Batterie befestigt werden kann. Die Halteklammern
3.1 umgreifen dabei gleichzeitig Teile der Fahrzeug-Karosserie (beispielsweise die Auflagekonsolen für
die Batterie) und verhindern dadurch in vorteilhafter Weise, daß - um die Diebstahl-Sicherungsvorrichtung funktionsunfähig
zu machen - die Batterie-Anschlüsse zugänglieh gemacht werden können bzw. die Fahrzeug-Batterie komplett
entfernt werden kann.
Eine am unteren Rand an der Innenseite der Abdeckung 3'
umlaufende Kante 3.14 gewährleistet, daß die Abdeckung 31
in stabiler Position auf die Oberseite der Fahrzeug-Batterie aufgesetzt werden kann. Der oberhalb der umlaufenden
Kante 3.14 befindliche Boden 3.12 schließt die Abdeckung 3' nach unten ab und bildet dadurch einen geschützten
Hohlraum, in welchem die erforderlichen elektrischen bzw. elektronischen Baugruppen der Diebstahl-Sicherungsvorrichtung
(vergleiche die Positionen 4, 5, 6, 8 in den Fi-
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HAG44.G1 Blatt 22
guren 1 und 2) positioniert werden können. Zu diesem Zweck sind innerhalb der Abdeckung 3' die notwendigen Halterungen
und Befestigungsvorrichtungen 3.4, 3.5, 3.6, 3.8 angeformt. Der Trennschalter 3.7 ist direkt in das Kabel 3.9
eingebunden. Die nach außen geführten Batterieanschlußkabel 3.9 und 3.10 weisen außerhalb der Abdeckung armierte
Verbindungselemente 3.2 und 3.3, welche eine unbefugte Unterbrechung
der Verbindungsleitungen mit normalem Aufwand unmöglich machen oder zumindest erheblich erschweren.
Die Seitenwandungen der Abdeckung 3' weisen zwischen dem
Boden 3.11 und der innen umlaufenden Kante 3.13 eine Anzahl von Lüftungslöchern in Form von Durchbrüchen 3.12
auf, die ein Entgasen der Fahrzeug-Batterie bei der Ladung im erforderlichen Umfang auch bei im übrigen gegen Zugriff
hermetisch geschlossener Kapselung ermöglichen.
Die Erfindung beschränkt sich in ihrer Ausführung nicht auf das vorstehend angegebene bevorzugte Ausführungsbeispiel.
Vielmehr ist eine Anzahl von Varianten denkbar, welche von der dargestellten Lösung auch bei grundsätzlich
anders gearteten Ausführungen Gebrauch macht.
Claims (9)
1. Sicherungseinrichtung für ein Kraftfahrzeug, insbesondere Kraftfahrzeug, vor einer unbefugten Benutzung in
Form von Car-Jacking, wobei das Fahrzeug eine Diebstahl-Sicherungsvorrichtung
mit einer elektronischen Wegfahrsperre aufweist,
dadurch gekennzeichnet,
daß elektronische Schaltmittel vorgesehen sind, die die im entaktivierten Zustand befindliche Wegfahrsperre erneut
aktivieren, wenn an dem Fahrzeug ein äußerlich zugängliche Betätigungselement in Funktion gesetzt wird und/oder einen
auf Aktivitäten im äußeren Karosseriebereich reagierender Erschütterungsensor anspricht.
2. Sicherungseinrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet , daß das äußerlich zugängliche
Betätigungselement durch einen äußeren Türgriff, insbesondere durch den Türgriff der Fahrertür, gebildet wird.
3. Sicherungseinrichtung nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet,
daß die elektronischen Schaltmittel die Wegfahrsperre erneut aktivieren, wenn die Deaktivierung der Wegfahrsperre durch Eingabe einer vorgegebenen Ziffernkombination erfolgt ist.
daß die elektronischen Schaltmittel die Wegfahrsperre erneut aktivieren, wenn die Deaktivierung der Wegfahrsperre durch Eingabe einer vorgegebenen Ziffernkombination erfolgt ist.
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HAG44.G1 Blatt 24
4. Sicherungseinrichtung nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet,
daß die elektronischen Schaltmittel (24) aktivierbar sind, wenn Zündung eingeschaltetet und/oder der Sicherheitsgurt
des Fahrers angelegt ist.
5. Sicherungseinrichtung nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet,
daß die elektronische Wegfahrsperre (24) für einen Zeitraum von im wesentlichen 3 0 Minuten aktiviert wird.
6. Sicherungseinrichtung nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, daß die Aktivierung der
Wegfahrsperre durch Eingabe der zuvor zu deren Deaktivierung eingegebenen Ziffernfolge mindestens für den Zeitraum
der erneuten Aktivierung gegen Deaktivierung gesperrt ist.
7. Sicherungseinrichtung nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß
innerhalb der Kapselung (3, 3') der Fahrzeug-Batterie (2) mindestens eine Halterung (3.4, 3.5, 3.6, 3.8) zur Befestigung
des Schalters (6), des Sensors (8), der Steuerung (4) und der entsprechenden Anschlußkabel vorgesehen ist.
8. Sicherungseinrichtung nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet,
daß die Aktivierung durch Eingabe eines zum Entaktivieren
daß die Aktivierung durch Eingabe eines zum Entaktivieren
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HAG44.G1 Blatt 25
der Diebstahl-Sicherungsanlage (1) üblicherweise erforderlichen Kodes nicht aufgehoben werden kann.
9. Sicherungsvorrichtung nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet,
daß innerhalb der Kapselung (3, 3' ) der Fahrzeug-Batterie
(2) mindestens eine Halterung (3.4, 3.5, 3.6, 3.8) zur Befestigung des Schalters (6), des Sensors (8), der Steuerung
(4) und der entsprechenden Anschlußkabel vorgesehen ist.
Priority Applications (1)
| Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
|---|---|---|---|
| DE9402378U DE9402378U1 (de) | 1994-02-07 | 1994-02-07 | Sicherungseinrichtung für ein Fahrzeug |
Applications Claiming Priority (1)
| Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
|---|---|---|---|
| DE9402378U DE9402378U1 (de) | 1994-02-07 | 1994-02-07 | Sicherungseinrichtung für ein Fahrzeug |
Publications (1)
| Publication Number | Publication Date |
|---|---|
| DE9402378U1 true DE9402378U1 (de) | 1994-05-19 |
Family
ID=6904529
Family Applications (1)
| Application Number | Title | Priority Date | Filing Date |
|---|---|---|---|
| DE9402378U Expired - Lifetime DE9402378U1 (de) | 1994-02-07 | 1994-02-07 | Sicherungseinrichtung für ein Fahrzeug |
Country Status (1)
| Country | Link |
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