Patentmwih
Dlpl.-lng. Walter Jodelt* 0D ΟΛΛ
7 Stuttgart N. MtflMbtreOe 40 Ά J 0
C. van der LeIy I.V. ^ Π ^n^iP4^?
Maasland / Holland.
-O~ OVJlQOf
22. Aug. 1980
Heuw erbungsmas chine
Die Erfindung "betrifft eine Heu»erbungsmaschine
mit mindestens zwei durch ein Kreuzgelenk miteinander gekuppelten, gegeneinander verschwenkbaren Antriebswellen,
die von einem Tragbalken oder von einem in bezug auf den Tragbalken höhenverschwenkbaren Träger
abgestützt sind.
Wenn bei solchen Naschinen der Träger in eine Transportlage
nach oben geschwenkt ist, besteht die Gefahr von Getriebeschaden, wenn der während des Transportes
irrtümlicherweise der Antrieb der Maschine eingeschaltet wird.
Die Erfindung bezweckt, diesen Nachteil zu beseitigen.
Nach der Erfindung sind die Antriebswellen durch ein
doppeltes Kreuzgelenk gekuppelt. Weitere Einzelheiten, Merkmale und Vorteile ergeben sich aus den Unteransprüchen,
der Beschreibung und den Zeichnungen.
Die Erfindung wird an Hand der Zeichnungen näher erläutert, in denen Ausführungsbeispiele einer Kreisel-Heuwerbungsmaschine
dargestellt sind. Es zeigen:
eine Draufsicht auf eine Heuwerbungsmaschine gemäss Erfindung,
eine Draufsicht auf einen äusseren Teil der in Fig. 1 dargestellten Maschine ohne Zinken
kreisel,
teilweise eine Ansicht und teilweise einen Schnitt längs der Linie HI-III in Fig. 2,
teilweise eine Ansicht und teilweise einen Schnitt längs der Linie IV-IV in Fig. 2,
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Pig. 5 eine Fig. 2 entsprechende Draufsicht auf eine
andere Ausführungsform der Maschine gemäss
Erfindung,
Pig. 6 eine Hinteransicht eines Teiles der Maschine
längs der Linie VI-VI in Fig. 1, Fig. 7 eine Draufsicht in Richtung des Pfeiles VII in
Fig. 6,
Fig. 8 eine Ansicht und teilweise einen Schnitt durch eine weitere Ausführungsform der Maschine gemäss
Erfindung in Richtung des Pfeiles VIII in Fig. 7i
Fig. 9 eine Ansicht einer Ausführungsform der Maschine
gemäss Erfindung längs der Linie VI-VI in Fig. 1
und
Fig. 10 eine Hinteransicht einer erfindsangsgemässen
Maschine in einer Transportstellung und ausserdem in einer Wendestellung.
Die in Fig. 1 in Draufsicht dargestellte Kreisel-Heuwerbungsmaschine
weist einen Tragbalken 1 auf, der in dieser Ausführungsform quer zur Fahrtrichtung A der
Maschine gerichtet ist, der während des Betriebes jedoch auch so eingestellt werden kann, dass er mit der Fahrtrichtung
A einem spitzen Winkel einschliesst. Die Länge des Tragbalkens 1 entspricht im wesentlichen der Arbeitsbreite
der Maschine. Den Mittelteil des Tragbalkens 1 bildet ein starrer Haupttragbalken 2. An beiden Enden
des HaupttragbalKens 2 sind Träger 3 befestigt, die in
bezug auf den Haupttragbalken 2 um im wesentlichen horizontale, in der Fahrtrichtung A verlaufende Achsen 4-verschwenkbar
sind.
An der Vorderseite des Haupttragbalkens 2 ist eine Verbindungsvorrichtung
5 befestigt, die einen Dreipunkt-Anbaubock 6 mit dem Haupttragbalken 2 starr verbindet.
Der Anbaubock 6 ist ein aufwärts gerichtetes, gekrümmtes Rohr, das in der Fahrtrichtung A gesehen, die Form
eines umgekehrten U aufweist. Auf der Oberseite und an den beiden unteren Enden des Anbaubockes 6 sind in
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bekannter Weise Anschlüsse angebracht, mittels der die Maschine an der Dreipunkt-Hebevorrichtung eines Schleppers
befestigt werden kann.
In den beiden Endbereichen des Haupttragbalkens 2 und
somit in der Nähe der Achsen 4 ist im Haupttragbalken 2 jeweils ein Zinkenkreisel 7 bzw. 8 gelagert. Die
Zinkenkreisel 7 und 8 sind jeweils um eine Achse 9 bzw. 10 drehbar, die während des Betriebes aufwärts gerichtet
und dabei in bekannter Weise etwas nach vorne geneigt ist. In der Mitte des Haupttragbalkens 2 ist ein in einem
Gehäuse untergebrachtes Zahnradgetriebe 11 angeordnet, dass eine Antriebswelle 12 besitzt, die durch eine Gelenkwelle
an die Zapfwelle des Schleppers angeschlossen werden kann. Das Zahnradgetriebe 11 hat zwei Abtriebswellen, die jeweils auf einer Seite des Getriebegehäuses
herausragen. Diese Abtriebswellen treiben An-triebswellen
für die. Zinkenkreisel an, die im rohrförmigen Haupttragbalken 2 liegen. Diese Antriebswellen sind über in der
Nähe der Achsen 4 liegende Kreuzgelenke 13 antreibbar an in den rohrförmigen Trägern 3 liegenden Antriebswellen
befestigt, die zum Antrieb der Zinkenkreisel 14 bzw. 15 vorgesehen sind. Die Achsen 16 bzw. 17 der
Zinkenkreisel 14 und 15 sind parallel zu den Achsen 9
und 10 der Zinkenkreisel 7i8 angeordnet. Die Zinkenkreisel
14 und 15 sind jeweils an einem äusseren Ende eines Trägers 3 befestigt. Die Träger 3 stützen jeweils
nur einen Zinkenkreisel 14 bzw. 15 ab.
Die Zinkenkreisel 7, 8, 15» 14 werden während des Betriebes jeweils von einem in der Höhe einstellbaren
Laufrad 18 gegen den Boden abgestützt. Mit ihren vier Zinkenkreiseln weist die Maschine eine Arbeitsbreite von
etwa 6 m auf. Die Zinkenkreisel weisen jeweils in einer zum Wenden geeigneten Stellung in der sich ihre Zinkenbahnen
gegenseitig überlappen einen Durchmesser von etwa 1,75 m und in ihrer Schwaden bildenden Stellung, in der
sich Zinkenbahnen benachbarter Zinkenkreisel fast berühren, einen Durchmesser von etwa 1,50 m auf.
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Die vier Zinkenkreisel weisen jeweils mehrere an einer
antreibbaren Nabe befestigte, in radialer Richtung verlaufende Speichen 19 (Fig. 1 und 6) auf, an deren Enden
verstellbare Zinkengruppen 20 befestigt sind. Die Windungen von zwei Zinken einer Zinkengruppe 20 umgeben
jeweils einen Halter 21 und sind an diesem befestigt. Die Halter 21 sind jeweils von dem Speichenende aus
unter einem Winkel von etwa 4-5 schräg nach unten und
im Zinkenkreisel-Drehsinn schräg nach vorne gerichtet (Fig. 6). An die Windungen schliessen sich Zinkenträger 22 an, die im wesentlichen senkrecht zur Längsachse
der betreffenden Windungen gerichtet sind und in Draufsicht entgegen dem Drehsinn nahezu in tangentialer
Richtung nach hinten verlaufen können. An die unteren Enden der Zinkenträger 22 schliessen sich Zinken 23 an,
die nach aussen vorstehen und in einer im wesentlichen parallel zu einer zur Drehachse des betreffenden Zinkenkreisels
senkrechten Ebene angeordnet sind. Die Zinkenträger 22 und die Zinken 23 liegen im wesentlichen
über-einander und sind mit den Windungen einstückig aus
Federstahldraht hergestellt. Der Halter 21 ist verschwenkbar und so in mehreren Stellungen festsetzbar,
dass die Zinken 23 in einer zum Wenden von Erntegut geeigneten Stellung nahezu radial nach aussen gerichtet
sind, während sie andererseits in eine zur Bildung von Schwaden geeignete Stellung gebracht werden können,
in der die in bezug auf den Drehsinn hinter einer durch den Übergangspunkt zwischen dem Zinkenträger und dem
Zinken gehenden Radialen liegen. In der zuletzt genannten Stellung sind die Zinkenträger 22 nahezu tangential nach
hinten gerichtet.
Die erfindungsgemässe Maschine eignet sich ebenso für Rechkörper mit anderen Zinken. Dabei sind die nicht
dargestellten Zinken im Betrieb ebenfalls nach aussen und nahezu senkrecht zur betreffenden Drehachse gerichtet.
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Diese Zinken sind jedoch gruppenweise um in Draufsicht nahezu tangpatial gerichtete Achsen verschwenkbar, die
einen kurzen Abstand (0,10 bis 0,25 m) von der Drehachse aufweisen, so dass der feste Teil des Rechkörpers
im Verhältnis ztf dessen Gesamthö'he (0,70 bis 0,75 m)
verhältnismässig gering ist. Die Zinken sind in dieser zweiten Ausführungsform während des Betriebes um die
Schwenkachsen verschwenkbar und in einer Transportstellung hochklappbar.
Die Zinkenkreisel werden so angetrieben, dass die auf einer Seite der Maschine nebeneinander angeordneten Zinkenkreisel
7 und 14 entgegengesetzt in Richtung der Pfeile B angetrieben werden, während die auf der anderen
Maschinenseite angeordneten Zinkenkreisel 8 und 15 entgegengesetzt in Richtung der Pfeile C angetrieben werden.
An den beiden Trägern 3 sind jeweils zwei Führungs- oder Schwadlegevorrichtungen für das von den betreffenden
Rechorganen verlagerte Erntegut befestigt (Fig. 1 und 2). In der Fahrtrichtung A gesehen, ist eine erste Schwadlegevorrichtung
24· zwischen den Rechorganen 8 und 15 und in
der gleichen Richtung gesehen, in der Nähe der Achse 10 bzw. der Achse 4 angeordnet. Die Schwadlegevorrichtung
24 ist mittels eines an seiner Vorder- und Oberseite befestigten Auslegers 25 am Träger 3 befestigt. Der vordere
Teil des Auslegers 25 bildet einen Befestigungsteil für die Schwadlegevorrichtung und ist um ein Befestigungsglied
oder einen Befestigungsstift 26 frei schwenkbar, das bzw. der parallel zum Träger 3 verläuft. Der
Stift 26 ist starr in einer vertikal angeordneten Stützplatte 27 befestigt, deren Vorderende am Träger 3 angeschweisst
ist. Der Stift 26 ragt beiderseits der Stützplatte 27 heraus. Das vordere Ende des Auslegers 25 ist
auf denjenigen Teil des Stiftes 26 geschoben, der in Richtung auf die Maschinemitte aus der Stützplatte 27 herausragt
(Fig. 2). Die Schwadlegevorrichtung 24 und der
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Ausleger 25 sind gemeinsam um den Stift 26 frei verschwenkbar.
Am Ausleger 25 ist eine L-förmig gebogene Zunge 28 befestigt (Fig. 2 und 4), während nahe der
Unter- und Rückseite der Stützplatte 27 eine nach hinten vorstehender Nocken 29 angebracht ist. Die freie Verschwenkbarkeit
der Schwadlegevorrichtung 24 ist somit nach unten begrenzt, sobald die Zunge 28 am Nocken 29
der Stützplatte 27 zur Anlage kommt. In der Stützplatte 27 sind ferner zwei Löcher 30 und 31 vorgesehen (Fig. 4),
die gleiche Abstände von der Längsachse des Stiftes 26, die die Schwenkachse für die Schwadlegevorrichtung
bildet, aufweisen. Im Befestigungsteil des Auslegers ist in gleichem Abstand von der Längsachse des Befestigungsstiftes
26 ein Loch vorgesehen, so dass durch dieses Loch und. durch eines der Löcher 30 oder 31 ein
Verriegelungsstift gesteckt werden kann, durch den die Schwadlegevorrichtung 24 bzw. eine später erwähnte Führungs-
bzw. Schwadlegevorrichtung in bezug auf den Träger 3 in zwei Stellungen arretiert werden kann, in
denen die Schwadlegevorrichtung in bezug auf den Träger 3 höher liegt als in der Arbeitsstellung. Wie aus Fig.
2 ersichtlich ist, ist der Ausleger 25 von der Befestigungsstelle an der Stützplatte 27 aus unter einem
kleinen Winkel schräg hinten und nach innen gerichtet, so dass die Schwadlegevorrichtung in der Fahrtrichtung
A gesehen, etwa in Höhe der Achse 4 liegt. Die Stützplatte 27 ist unmittelbar an der Aussenseite eines
gabelartigen Teiles 32 befestigt, der das vorerwähnte Kreuzgelenk 13 teilweise umgibt, das die im Haupttragbalken
2 und im Träger 3 geführten Wellen miteinander verbindet.
Die Längsachse des Befestigungsstiftes 26 liegt, in der Fahrtrichtung A gesehen, in einen Abstand hinter
der Längsachse des Trägers 3, der in Fig. 4 mit der Bezugsziffer 33 bezeichnet ist.
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An der zur Maschinenmitte weisenden Seite des Gehäuses
eines zum Antrieb des Zinkenkreisels 15 gehörenden Zahnradgetriebes 34- Ci1Ig- 2) ist in ähnlicher Weise eine
Stützplatte 35 starr befestigt, an der ein Befestigungsstift 36 befestigt ist, der auf der Aussenseite der
Stützplatte 35 herausragt. Die Längsachse des Stiftes 36 bildet' die Schwenkachse für eine äussere, am Träger
3 angebrachte Schviadlegevorrichtung 371 die an der Vorder-
und Oberseite starr an einem Ausleger 38 befestigt, dessen vorderen, einen Befestigungsteil der Schwadlegevorrichtung
bildendes Ende am Stift 36 angelenkt ist. Auch der Ausleger 38 weist eine L-förmige Zunge 39 auf,
die, wie die Zunge 28, im Zusammenwirken mit der Stützplatte 275 die freie Verschwenkbarkeit der Schwadlegevorrichtung
37 um die Achse des Befestigungsstiftes
nach unten begrenzt, wenn sie an einem Hocken 39A zur Anlage kommt, der an der Unter- und Rückseite der Stützplatte
35 vorgesehen ist.
Nahe der Oberkante der Stützplatte 35 ist ein Loch 40 vorgesehen. Durch dieses Loch 40 und ein im Ausleger
38 vorgesehenes Loch kann ein Verriegelungsstift gesteckt werden. Während des Betriebes ist die Schwadlegevorrichtung
37 um die Längsachse des Befestigungsstiftes 36 frei schwenkbar.
Die Längsachse des Befestigungsstiftes 36 liegt in
einem Abstand hinter der des Trägers 3i der in Fig. 3
mit der Bezugsziffer 41 bezeichnet ist. Der Stift 36
ist parallel zum Stift 26 angeordnet, in bezug auf die Fahrtrichtung A weist er zum Träger 3 jedoch einen
grosseren Abstand auf. Der Abstand 41 (Fig. 3) ist somit
grosser als der Abstand 33 (Fig. 4).
Der Befestigungsteil des Auslegers 38 verläuft parallel
zur Stützplatte 35 und somit senkrecht zum Träger 3·
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Der zwischen diesem Befestigungsteil und der Schwadlegevorrichtung
37 liegende Teil des Auslegers 38 ist in Draufsicht (Pig. 2) unter einem Winkel von 50 "bis
60 nach aussen gebogen. In der Fahrtrichtung gesehen ist der Abstand zwischen der Schwadlegevorrichtung 37
und ihrem Befestigungsteil daher wesentlich grosser als der sehr geringe Abstand zwischen der Schwadlegevorrichtung
24 und deren Befestigungsteil. Die Schwadlegevorrichtung 37 kann von Hand aus der mit vollen
Linien angedeuteten Stellung vom Stift 36 abgezogen werden, wenn sie zuvor nach oben geschwenkt wurde, so
dass die'-Zunge 39 nicht mehr mit dem Aussenumfang der
Stützplatte 35 (Fig. 3) in Eingriff steht. Die Schwadlegevorrichtung 37 kann dann zusammen mit dem Ausleger
38 auf den nach aussen aus der Stützplatte 27 herausragenden Teil des Stiftes 36 geschoben und dann nach
unten verschwenkt werden, so dass die hakenförmige Zunge 39 den Aussenumfang der Stützplatte 27 umgreift,
(vgl. die gestrichelt angedeutete Stellung der Schwadlegevorrichtung 37 in Fig. 2). Die hinteren Enden der
Schwadlegevorrichtungen 24 und 37 liegen dann im gleichen Abstand hinter dem Träger 3« In ihrer mit
vollen Linien angedeuteten Stellung der Schwadlegevorrichtung 37 weist deren hinteres Ende einen grösseren
Abstand zur Längsachse des Trägers 3 auf als das hintere Ende der Schwadlegevorrichtung 24. In ihrer mit gestrichelten
Linien angedeuteten Stellung weist die Schwadlegevorrichtung 37 zur Schwadlegevorrichtung
24 einen Abstand 42 auf, der der Breite eines zu bildenden Schwadens entspricht.
Fig. 5 zeigt, wie die Schwadlegevorrichtung 37 ander verlagert werden kann. Die Stützplatten 27 und 35
tragen hier die gleichen Bezugszeichen, obgleich sie in Draufsicht etwas anders ausgebildet sind. Zwischen
diesen Stützplatten ist in dieser Ausführungsform eine Stange 43 angeordnet, die an den beiden Enden in den
Stützplatten 27 und 35 befestigt ist. Das vordere Ende des Auslegers 38 ist, im Gegensatz zur Ausführungsform
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nach Fig. 2, an der Innenseite der Stützplatte 35 angebracht.
Ausser der vorerwähnten Zunge 39 ist in dieser Ausführungsform noch eine Zunge 44 vorgesehen,
die in der mit vollen Linien angedeuteten Stellung des Auslegers 38 verhindert, dass dieser und die
Schwadlegevorrichtung 37 sich in einer Arbeitsstellung nach innen verschieben. Durch die AufwärtsSchwenkung
der Schwadlegevorrichtung 37 und des Auslegers 38 um
die Stange 43 wird die Zunge 44 in eine Stellung geführt,
in der sie die Stützplatte 35 nicht langer hintergreift und der Ausleger 38 längs der Stange 43 in
Richtung auf die Stützplatte 27 verschoben werden kann, bis die Zunge 39 des Auslegers 38 über die Stützplatte
27 gelangt. Durch die Abwärtsschwenkung des Auslegers 38 und der Schwadlegevorrichtung 37 wird die Zunge 39
in eine Stellung gebracht, in der sie die Stützplatte 27 hintergreift, so dass der Ausleger 38 in dieser
unteren Stellung, die zugleich die Arbeitsstellung der Schwadlegevorrichtung 37 ist, nicht mehr in unerwünschter
Weise zurückgeschoben werden kann. Die Zunge 39 liegt in der mit gestrichelten Linien angedeuteten Stellung
des Auslegers 38 über der Zunge 28 des Auslegers 25.
Die am anderen Träger 3 befestigten Schwadbretter sind entsprechend der Ausführungsform nach Fig. 2 bzw. 5 jedoch
spiegelbildlich ausgebildet.
Wie aus den Fig. 1, 6 und 7 ersichtlich ist, ist an einem Ende des Haupttragbalkens 2 ein Getriebegehäuse
45 befestigt, in dem ein Zahnradgetriebe zum Antrieb
des Zinkenkreisels 7 bzw. 8 angeordnet ist. An der Aussenseite des Getriebegehäuses 45 ist ein gabelartiger
Teil 46 starr befestigt, der durch einen Gelenkzapfen 47 mit einem gabelartigen Teil 32 schwenkbar verbunden
ist, der an der Innenseite des Trägers 3 befestigt ist.
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Die beiden Träger 3 sind um die Gelenkzapfen 47 nach oben und nach unten in bezug auf den Haupttragbalken
2 verschwenkbar. Die fluchtend verlaufenden Längsachsen der Gelenkzapfen 47 bilden die Schwenkachse 4. Die
gabelartigen Teile 32 und 46 bilden ein Kreuzgelenk, das in Fig. 7 mit der Bezugsziffer 48 bezeichnet ist
und die im Haupttragbalken 2 liegende Antriebswelle und die im Träger 3 liegende Antriebswelle für den Zinkenkreisel
14 bzw. 15 miteinander verbindet.
Wie aus den Fig. 1, 6 und 7 hervor geht, ist auf der Oberseite der Träger 3 jeweils eine Stütze 49 starr
befestigt. Diese Stützen sind in der Nähe der Schwenkachsen 4 angeordnet. Die oberen Enden der Stützen 49
sind mit der Kolbenstange bzw. der Zylinderwand einer hydraulischen Stellvorrichtung 50 verbunden, die im
wesentlichen über dem Haupttragbalken 2 angeordnet ist, durch hydraulische Leitungen mit der Hydraulik des
Schleppers kuppelbar ist und vom Fahrersitz des Schleppers aus betätigt werden kann, so dass durch ihre Betätigung
die beiden Träger 3 in bezug auf den Haupttragbalken
nach oben in eine Transportstellung geschwenkt werden können. Die Transportstellung der Träger 3 ist in
Fig. 6 mit gestrichelten Linien angedeutet.
An der Aussenseite der beiden Getriebegehäuse 45 ist jeweils ein Schwenkzapfen 51 angebracht, der im wesentlichen
in der Fahrtrichtung A verläuft. An dem Schwenkzapfen 51 ist ein plattenförmiger Siegel 52 angelenkt,
der auf der Unterseite eine Ausnehmung aufweist, die beim Hochschwenken des Trägers 3 mit einem Verriegelungsstift
53 in Wirkverbindung treten kann, der nahe der Stütze 49 am Träger 3 .befestigt ist. An den freien
Enden der beiden Riegel 52 ist das Ende eines Seiles 54 befestigt, das über Führungsteile zum Anbaubock 6
geführt ist. Ist die Maschine angekuppelt, so befindet
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sich das Vorderende des Seiles 54· in der Nähe des
Fahrers. In der Nähe des Verriegelungsstiftes 53 ist am Träger 3 ein elastischer Puffer 55 angebracht, der
in der Transportstellung des betreffenden ^rägers 3
kraftSchlussig an einer nahe des Schwenkzapfen 51
angebrachten Stütze 56 anliegt. Wird die hydraulische
Stellvorrichtung 50 in einer Arbeitsstellung der Maschine betätigt, so schwenken die beiden Träger 3 nach oben,
wobei die Verriegelungsstifte 53 an der Unterseite des Hiegels 52 netlang gleiten bis sie mit der Ausnehmung
des Riegels 52 in Eingriff kommen. Dies wird durch Betätigung der hydraulischen Stellvorrichtung 50 erreicht,
so dass der Puffer 55 auf der Stütze 56 zusammengedrückt wird. Der Verriegelungsstift 53 wird so
kraftschlüssig in der Ausnehmung des Riegels 52 gehalten, so dass dann, wenn die hydraulische Stellvorrichtung
50 nicht mit der Hydraulik des Schleppers gekuppelt ist, keine Gefahr besteht, dass die Träger
3 unbeabsichtigt entriegelt werden. Ist die doppelwirkende Stellvorrichtung 50 an die Hydraulik des
Schleppers angeschlossen, so können die Riegel 52 mittels des Seiles 54- nach kurzzeitiger Erregung der
hydraulischen Stellvorrichtung 50 zur Aufwärtsschwenkung der Träger weggeschwenkt werden, bevor
die gewünschte AbwärtsSchwenkung der Träger erfolgt. Um
die beim"Erregen der hydraulischen Stellvorrichtung 50
entstehenden mechanischen Kräfte zu beschränken, kann in dem die Stellvorrichtung 50 speisenden hydraulischen
System ein auf einen sicheren Wert eingestelltes Überdruckventil
vorgesehen sein.
Zwischen einem Punkt nahe dem oberen Ende der Stützen 49 und einem Punkt an der Verbindungsvorrichtung 5 ist
auf jeder Seite der Verbindungsvorrichtung 5 ein Stahlkabel oder eine Kette 57 angebracht, das bzw. die die
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Abwärtsbewegungen der Träger 3 in bezug auf den
Haupttragbalken 2 begrenz und eine solche Länge
aufweist, dass die Träger 3 in bezug auf den Haupttragbalken 2 von der Stellung aus, in der .
sie fluchtend zum Haupttragbalken 2 verlaufen, z.B. über einen Winkel von maximal etwa 7 bis 10
nach unten schwenken können.
Fig. 8 zeigt eine andere Ausführungsform der Antriebskupplung zwischen den im Hauptragbalken 2
und im Träger 3 liegenden Antriebswellen, die in der Arbeitsstellung fluchtend zueinander verlaufen.
Im Gegensatz zu den in Fig. 1 und Fig. 7 dargestellten Kreuzgelenk 13 bzw. 48 ist zur Kupplung
nach Fig. 8 zwischen diesen Antriebswellen ein Doppelkreuzgelenk 58 vorgesehen. Ein auf der im Haupttragbalken
2 liegenden Antriebswelle angebrachter Gabelteil 59 ist mit einem an einem Zwischenstück
60 starr befestigten Gabelteil 61 durch zwei zueinander senkrechte, in den betreffenden Gabelteilen
verschwenkbare Stifte oder Gelenkzapfen 62 und 63 gekuppelt, deren Längsachsen sich schneiden. Die
Konstruktion ist auf der dem Träger 3 zugewandten Seite des Zwischenstücks 60 in analoger Weise spiegelbildlich
ausgebildet. Die Abstände zwischen den beiderseits des Zwischenstückes 60 liegenden Gruppen
von Zapfen 62, 63 und dem Zwischenstück 60 sind jeweils gleich. Das Doppelkreuzgelenk 58 wird aus
später genannten Gründen verwendet. Der Gabelteil 59 ist mittels einer Passtiftes 64 in axialer Richtung
unverschiebbar auf der im Haupttragbalken 2
liegenden Antriebswelle befestigt, während der an der im Träger 3 liegenden Antriebswelle befestigte
Gabelteil innere, axiale Keilnuten aufweist, die mit axialen Keilnuten zusammen wirken, die aussen
im Endbereich der betreffenden Antriebswelle vorgesehen sind, so dass dieser Gabelteil auf seiner
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Antriebswelle etwas axial verschiebbar ist. Die im wesentlichen horizontal, in der Fahrtrichtung
verlaufende Schwenkachse 4, um die der Haupttragbalken 2 und ein Träger 3 gegeneinander verschwenkbar
sind, und die zwischen den gabelartigen Teilen 32 und 46 verläuft, schneidet die Längsachse der
im Haupttragbalken 2 liegenden Antriebswelle nicht, sondern kreuzt diese in einem Abstand über einer
Ebene, die durch die Längsachse der Antriebswelle geht und die parallel zur Schwenkachse 4 verläuft,
wobei dieser Abstand im wesentlichen der Hälfte des Abstandes entspricht, der zwischen den Längsachsen
der Gelenkzapfen 63 vorgesehen ist.
Fig. 9 zeigt eine Verriegelungsvorrichtung zwischen dem Haupttragbalken 2 und den Trägers 3i die eine
Doppelfunktion hat. Ein plattenförmiger Riegel 68 ist hier an einem im wesentlichen in der Fahrtrichtung
A verlaufende Gelenkzapfen 65 angelenkt, der in bezug auf das Getriebegehäuse 45 starr befestigt
ist. Der mit dem Verriegelungsstift 53 zusammenwirkende Riegel 68 hat auf der Unterseite eine
Ausnehmung 66, in die der Verriegelungsstift 53 einrasten kann, wenn der betreffende Träger 3 nach oben
in die gestrichelt angedeutete Transportstellung geschwenkt ist, und der Ausnehmung entspricht, die an
der Unterseite des Riegels 52 nach Fig. 6 vorgesehen ist. Der plattenförmige Riegel 68 ist jedoch langer
als der Riegel 52 und hat an der Unterseite seines freien Endes eine zweite Ausnehmung 67, die so ausgebildet
ist.(Fig.9)ι dass der Verriegelungsstift 53 während des normalen Betriebes in ihr liegt,
wobei der' Riegel 68 frei verschiebbar auf dem Verriegelungsstift 55 ruht. Der Verriegelungsstift
stösst jedoch nach einer Aufwärtsschwenkung des
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Trägers 3 in bezug auf den Haupttragbalken 2 von
z.B. etwa 20° gegen die dem Schwenkzapfen 65 zugewandte
Begrenzungsfläche der Ausnehmung 67. Ohne Eingreifen des Fahrers können die Träger 3 nach dem
Erregen der hydraulischen Stellvorrichtung 50 nur um etwa 20 und nicht weiter nach oben schwenken.
Es wird bemerkt, dass statt des elastischen Puffers 55 eine federnde Abstützung 69 vorgesehen ist.
Die Heuwerbungsmaschine gemäss Erfindung arbeitet folgendermassen:
Die Maschine wird mit dem Anbaubock 6 an der Dreipunkt-Hebevorrichtung
des Schleppers befestigt. Die Antriebswelle 12 des Zahnradgetriebes 11 wird durch
die Gelenkwelle mit der Zapfwelle des Schlepper in Antriebsverbindung gebracht, so dass sich die beiden
Zinkenkreisel 7 und 14 bzw. die beiden benachbarten Zinkenkreisel 8 und 15 in entgegengesetzten Drehrichtungen
B bzw. C drehen. Die Maschine stützt sich gegen den Boden über die Laufräder 18, so dass die
äusseren Zinkenkreisel 14 und 15 beim Fahren über unebenes Gelände von den betreffenden Laufrändern
18 auf- und abwärts geführt werden, wobei sich die Träger 3 in bezug auf den Tragbalken 2 um die jeweiligen
Schwenkachsen 4 verschwenken. Bei der erfindungsgemässen
Maschine können der Tragbalken 2 und die Träger 3 in Draufsicht senkrecht zur Fahrtrichtung
A verlaufen. Die erfindungsgemässe Maschine kann jedoch auch derart ausgebildet sein, dass
diese Teile mit der Fahrtrichtung A einen spitzen Winkel einschliessen.
Zum Erntegutwenden wird die Maschine in der in Fig. dargestellten Stellung, die der in den Fig. 2 und 5
mit vollen Linien angedeuteten Stellung der Schwadlegevorrichtungen entspricht, benutzt. Dabei werden
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die Schwadlegevorrichtungen 24 jeweils in bezug
auf die Stützplatte 27 und somit auch in "bezug auf den Träger 3 dadurch festgesetzt, dass sie und der
jeweilige Ausleger 25 um den Befestigungsstift 26 etwas nach oben geschwenkt werden und durch das
Loch 31 und durch eines der im Ausleger 25 vorgesehenen
Löcher ein Verriegelungsstift gesteckt wird. Die Schwadlegevorrichtungen 24- weisen so'
beim Wenden des Erntegutes einen Abstand zum Boden auf. Die Schwadlegevorrichtung 15 ist in Vendestellung
um den Befestigungsstift 36 frei verschwenkbar.
Während des Betriebes gleitet die (verstärkte) Unterseite der Schwadlegevorrichtung 37 über den
Boden, wobei die Zunge 39 in einem Abstand über der Oberseite des Nockens 39A (Fig. 3) liegt, der die
Abwärtsbewegung des Auslegers 38 und der Schwadlegevorrichtung 37 begrenzt, wenn die Maschine mittels
der Hebevorrichtung gehoben wird. Die sich gegensinnig drehenden Zinkenkreisel 7, 14- bzw. 8,15 verlagern
das am Boden liegende Erntegut mittels der Zinken 23 der an den Speichen 19 befestigten Zinkengruppen
20, wobei das Erntegut im Bereich zwischen den beiden Zinkenkreiseln nach hinten verlagert und
locker ausgebreitet wird. Die durch die Wahl der Stelle des Loches 31 in der Stützplatte 27 (Fig. 4)
bedingte Stellung der Schwadlegevorrichtung 24 hat zur Folge, dass das von dem jeweiligen Zinkenkreisel-Paar
nach hinten geworfene Erntegut unter die Schwadlegevorrichtung 24 geschleudert wird, ohne dass diese
Bewegung durch diese Schwadlegevorrichtung behindert wird. Ein Teil des Erntegutes kommt mit den beiden
Schwadlegevorrichtungen 37 in Berührung, die über den Boden gleiten und etwaigen Bodenunebenheiten
folgen. Die Schwadlegevorrichtungen 37 bilden äussere
Begrenzungsflächen für das ausgebreitete Erntegut,
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so dass hier jeweils eine scharfe Begrenzung des Schwadens erzielt wird.
Die Schwadlegevorrichtungen 37 sind in der Fahrtrichtung A gesehen, in der zur Schwadenbildung geeigneten
Stellung als Ganzes weiter nach hinten als die Schwad legevorrichtungen 24 angeordnet. Dies wird dadurch
erreicht, dass der Abstand 41 (Pig. 3) grosser als der Abstand 33 (Pig· 4) ist. Bei dieser hinteren Anordnung
der Schwadlegevorrichtungen 37 kann auch in geringem Masse nach aussen geschleudertes Erntegut
noch von den hinteren Teilen der Schwadlegevorrichtungen 37 aufgefangen werden, während in der Wendestellung
offenbar nicht die Notwendigkeit besteht, die Vorderseite der Schwadlegevorrichtungen 37 unmittelbar
an die Rückseite der Zinkenbahn anschliessen zu lassen.
In der zur Schwadenbildung geeigneten Stellung sind die Zinkengruppen entsprechend angeordnet, wobei die
Zinken, in der Drehrichtung gesehen, schräg nach hinten verlaufen. In diesem Falle werden die Schwadlegevorrichtungen
37 mit ihren Auslegern 38 von der in den Fig. 2 und 5 mit ,vollen Linien angedeuteten
Stellung aus in die in diesen Figuren mit gestrichelten Linien angedeutete Stellung versetzt. Dazu
werden die Schwadlegevorrichtungen 37 um den jeweiligen
Befestigungsstift 36 hochgeschwenkt, bis die Zunge 39 ausser Eingriff mit dem Umfang der
Stützplatte 35 kommt, so dass der Ausleger 38 dann von dem Stift 36 abgezogen werden kann. Die Schwadlegevorrichtung
37 und der Ausleger 38 werden dann in nahezu der gleichen nach oben geschwenkten Stellung
auf den seitlich an der Maschine vorstehenden Teil des Stiftes 26 geschoben und dann nach unten
geschwenktt wobei sich die Zunge 39 wieder eng um
den Aussenumfang der Stützplatte 37 anlegt. Der um
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den anderen Teil-der Stützplatte 37 verschwenkbare Ausleger 25 und die daran starr befestigte Schadlegevorrichtung
24, sowie die versetzte Schwadlegevorrichtung 37 sind während des Betriebes in der
zur Schwadenbildung geeigneten Stellung um den Stift 26 frei verschwenkbar und folgen während sie darüber
gleiten etwaigen Bodenunebenheiten. Während des Betriebes liegt die Zunge 28 in einem Abstand über
dem Nocken 29 und der Nocken 39 in einem Abstand über der Zunge 28,so dass sich die Ausleger 25 und
38 während des Betriebes nicht behindern. Wird die Maschine gehoben, so'liegt die Zunge 28 auf dem
Nocken 29 und die Zunge 39 auf der Zunge 28, wodurch verhindert wird, dass die Schwadlegevorrichtungen
und 37 in unerwünschter Weise nach unten schwenken. Die Rückseite der Schwadlegevorrichtung 37 liegt,
wie schon- erwähnt, in der Schwadensteilung in dem
gleichen Abstand hinter dem Träger 3 wie die Rückseite der Schwadlegevorrichtung 24·, da der Stift 26 näher
am Träger 3 liegt als der Stift 36. Die Anordnung ist so, dass sich die Vorderseiten der beiden Schwadlegevorrichtungen
24 und 37 eng an die Rückseiten der Zinkenbahnen der ,jeweiligen Zinkenkreisel anschliessen.
In der Fahrtrichtung A gesehen liegen die Schwadlegevorrichtungen 24 und 37 zwischen den
Drehachsen der jeweiligen Zinkenkreisel, wobei der Abstand zwischen der Schwadlegevorrichtung 24 und
der Drehachse des betreffenden Zinkenkreisels 7 bzw. 8 dem Abstand zwischen der Schwadlegevorrichtung 37
und der Drehachse des betreffenden Zinkenkreisels 14 bzw. 15 entspricht. Wegen der grossen Auswärtsabbiegung
des Auslegers 38 entspricht der Abstand 42 (Fig. 2) der gewünschten Schwadbreite. Gleichzeitig
ergibt diese Anordnung des hinteren Teiles des Auslegers 38 in der Wendestellung einen Abstand
zwischen den beiden Schwadlegevorrichtungen 371 der
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im wesentlichen der Arbeitsbreite der ganzen Maschine entspricht. In der Ausführungsform nach Fig. 5 ergeben
sich für die Schwadlegevorrichtung 37 die gleichen Stellungen, wenn der Ausleger 38 so hochgeschwenkt
wird, dass die Zunge 44 ausser Eingriff mit dem Aussenumfang der Stützpitte 35 kommt, wonach der Befestigungsteil
des Auslegers 38 längs der Stange 43 in
Sichtung auf die Stützplatte 27 geschoben wird bis er nahe der Stützplatte 27 auf einen Anschlag trifft,
woraufhin der Ausleger 38 nach unten geschwenkt wird, wobei sich die Zunge 39 eng um den Aussenumfang der
Stützplatte 27 anlegt, so dass eine unerwünschte Verschiebung längs der Stange 43 verhindert wird. Auch
in dieser Stellung liegt während des Betriebes die Zunge 39 in einem Abstand über der Zunge 28 des Auslegers
25, und die Zunge 28 in einem Abstand über dem Nocken 29, so dass sich beide Schwadlegevorrichtungen
24 und 37 in der Schwadenstellung frei verschwenkbar
über etwaige Bodenunebenheiten bewegen können. In der Ausführungsform nach Fig. 5 braucht das aus dem Ausleger
38 und der Schwadlegevorrichtung 37 bestehende Gebilde nicht in Richtung auf die Stützplatte 27 gedreht
zu werden. Dies kann in einfacher Weise durch Verschiebung längs der Stange 43 erreicht werden. Da
die Stange in Draufsicht einen spitzen Winkel mit dem Träger 3 einschliesst, ist die Schwadlegevorrichtung
37 auf der Stange 43 als Ganzes in bezug auf den
Träger 3 nach vorne in eine Stellung zur Schwadenbildung bzw. nach hinten in eine Wendestellung verschiebbar.
Die in den Fig. 2 und 5 dargestellten Ausführungsformen ermöglichen somit eine Verschiebung des Befestigungsteils
der Schwadlegevorrichtung 37 in Richtung auf die Befestigungsstelle der benachbarten Schwadlegevorrichtung,
wobei die verschobene Schwadlegevorrichtung parallel zu sich selbst verschoben wird und
die nicht verschobene Schwadlegevorrichtung ihre ursprüngliche Stellung beibehält.
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Wenn bei bisher bekannten Heuwerbungsmaschine eine äussere Schwadlegevorrichtung von einer zur Begrenzung
der Breitwendung des Erntegutes geeigneten Stellung aus beim Wenden von Erntegut um eine in der
Nähe des Tragbalkens liegende, aufwärts gerichtete Achse in die zur Schwadbildung geeignete Stellung
verschwenkt wird, so verschwenkt sie sich von oben gesehen in bezug auf die Fahrtrichtung wesentlich,
während die andere, damit in Wirkverbindung stehende Schwadlegevorrichtung auch einen Winkel mit der Fahrtrichtung
A einschliesst. Bei einer solchen, bekannten Umstellung tritt eine verhältnismässig grosse/starke
Konvergenz zwischen den Schwadlegevorrichtungen nach hinten auf, die im Falle grosser Mengen des zu verarbeitenden
Ernteguts zu Verstopfungen führen kann. Durch die erfindungsgemässe Verlagerung bzw. Verschiebung
des Befestigungsteiles einer der Schwadlegevorrichtungen in bezug auf den Befestigungsteil der
anderen Schwadlegevorrichtung wird dieser Nachteil auf einfache Weise dadurch vermieden, dass in der
schwadenbildenden Stellung keine oder nur eine geringe Konvergenz der Schwadlegevorrichtungen nach hinten ..
entsprechend der Schwadbreite 42 von einer zum Wenden geeigneten Stellung der äusseren Schwadlegevorrichtung
aus eingestellt werden kann. Bei bekannten Konstruktionen sind die äusseren Schwadlegevorrichtungen in
der zum Wenden geeigneten Stellung nach einer Verschwenkung um die erwähnte, aufwärts gerichtete Achse
schräg nach aussen und nach hinten gerichtet, in einer Richtung die im wesentlichen der Richtung entspricht,
in der das Erntegut nach aussen geschleudert wird, so dass die vorerwähnten Störungen vermieden
werden. Bei der erfindungsgemässen Anordnung ist die
Schwadlegevorrichtung nach wie vor nach hinten gerichtet.
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Eine ähnliche Verstellung des Befestigungsteiles
einer oder mehrerer Schwadlegevorrichtungen (an Stelle der bekannten Verschwenkung um eine aufwärts
gerichtete Achse) kann auch zur Einstellung verschiedener Sclfwadbreiten benutzt werden,
wenn mehrere Stützplatten vorgesehen sind.
TJm die Maschine in eine Transportstellung zu bringen, in der ihre Gesamtbreite erheblich geringer ist als
in der Arbeitsstellung, ist die mit der Hydraulik des Schleppers verbundene, hydraulische Stellvorrichtung
50 zu betätigen. Dieser Stellvorrichtung, die den Haupttragbalken 2 überbrückt und an beiden
Enden unmittelbar mit einem Träger 3 verbunden ist, ist vorzugsweise ein Drosselventil zugeordnet, das
in der hydraulischen Speiseleitung der doppelwirkenden, hydraulischen Stellvorrichtung vorgesehen
ist, um zu vermeiden, dass das Hochschwenken des Trägers 3 zu schnell erfolgt, wodurch sonst Stossbelastungen
auftreten könnten. Wie bereits erwähnt, wird auch vorzugsweise ein Überdruckventil verwendet,
um den höheren Wert des hydraulischen Druckes zu beschränken.
In der Ausführungsform nach den Fig. 6 und 7 ist ein
normales Kreuzgelenk 48 vorgesehen. In der in den Fig. 6 und 10 gestrichelt angedeuteten Transportstellung
schliesst die im Träger 3 liegende Antriebswelle mit der im Haupttragbalken 2 liegenden Antriebswelle einen
Winkel von 90 oder mehr ein.
Es besteht die Gefahr, dass der Fahrer noch während sich die Träger 3 in der Transportstellung befinden,
irrtümlicherweise den Antrieb der Maschine über die Antriebswelle 12 einschaltet. In diesem Falle wäre ein
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normales Kreuzgelenk nicht imstande, die Drehbewegung der im Haupttragbalken 2 liegenden Antriebswelle
auf die in den Trägern 3 liegenden Antriebswellen zu übertragen, was zu einer Blockierung der
Antriebswelle 12 und zu einer Beschädigung der Maschine führen kann. Es wäre zwar möglich, z.B. in
der die Antriebswelle 12 mit dem Schlepper verbindenden Gelenkwelle eine Schlupfkupplung vorzusehen.Eine
solche Kupplung ist jedoch im allgemeinen auf einen anderen Wert eingestellt.
Erfindungsgemäss ist zwischen der Antriebswelle im
Haupttragbalken 2 und der Antriebswelle im Träger 3 ein Doppelkreuzgelenk 58 nach Fig. 8 vorgesehen,
das eine Drehung der Antriebswellen in den Trägern 3 beim Antrieb der im Haupttragbalken 2 liegenden
Welle bewirken kann, so dass Schäden im Antriebsmechanismus vermieden werden. Die Schwenkachse 4
liegt in diesem Falle mit Abstand von einer zur Schwenkachse 4 parallelen, durch die Längsachse
der im Haupttragbalken 2 liegenden Antriebswelle gehenden Ebene.Der Verlauf der in der Symmetrieebene
des Zwischenstückes 60 liegenden Schwenkachse ist so, dass in der Arbeitsstellung der Maschine in
bezug auf deren Transportstellung keine axiale Verschiebung der im Träger 3 liegenden Antriebswelle
bzw. der im Haupttragbalken 2 liegenden Antriebswelle in bezug auf das Zwischenstück 60 auftritt. Der Verlauf
der Schwenkachse 4 kann so festgesetzt werden, dass in Zwischenstellungen zwischen der Arbeitsstellung
und der Transportstellung nur eine sehr geringe axiale Verschiebung auftritt, so dass die
Abmessungen der gabelartigen Teile 32 und 46 nahezu dieselben sind wie bei der Verschwenkung eines einfachen
Kreuzgelenkes 48. Das Doppelkreuzgelenk lässt
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sich auch verwenden, wenn die Antriebswellen nicht in sondern ausserhalb des Haupttragbalkens bzw. der
Träger angeordnet sind und ebenfalls bei sonstigen Landmaschinen z.B. Mähmaschinen mit während des
Betriebes durch untereinander verschwenkbare Antriebswelle antreibbaren Werkzeugkreiseln, die ebenfalls
von einer Arbeitsstellung in eine Transportstellung und umgekehrt verschwenkbar sind.
In der Ausführungsform nach Fig. 9 ist eine Vorkehrung getroffen, durch die vermieden wird, dass die Träger
mit den daran befestigten Zinkenkreiseln während des Betriebes irrtümlicherweise in die mit gestrichelten
Linien angedeutete Transportstellung der Träger 3 hochgeklappt werden, weil der Fahrer den falschen
Hebel betätigt hat. Hier ist ein einfaches Kreuzgelenk vorgesehen, so dass, wenn die Träger 3 durch die
hydraulische Stellvorrichtung 50 über einen Winkel von etwa 90 verschwenkt werden würden, ernsthafte
Antriebs-Schäden auftreten könnten. Der Verriegelungsstift 53 legt sich nach Fig. 9 an die dem Gelenkzapfen
65 zugewandte Begrenzungsfläche der Ausnehmung
67 an. In dieser Stellung sind die Träger 3 über einen Winkel von z.B. etwa 20 hochgeschwenkt und können
wegen der Ausnehmung 67 nicht weiter hochschwenken. Bei einer solchen geringen Verschwenkung der Träger
treten bei Verwendung einer einfachen Universalkupplung bzw. eines einfachen Kreuzgelenkes keine
Schwierigkeiten auf. Sollen die Träger 3 in die Transportstellung und somit über einen Winkel von
90 oder mehr hochgeklappt werden, so muss der Fahrer absichtlich das Seil 54- betätigen, wodurch die Riegel
68 um die jeweiligen Zapfen 65 derart hochgeklappt werden, dass der Verriegelungsstift 53 nicht in
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die Ausnehmung 67 einrastet, sondern die Ausnehmung unbehindert erreichen kann, die zur Verriegelung in der
Transportstellung bestimmt ist, was für den Riegel in Fig. 6 angedeutet ist.
Aus der in Fig. 10 dargestellten Transportstellung ist ersichtlich, dass die Schwadlegevorrichtungen 37 von
der Wendestellung aus so weit hochklappbar sind (Verriegelungsstift im loch 40, Fig. 3), dass die
Aussenseiten der Maschine.durch die Luftreifen der äusseren Laufräder 18 gebildet werden. Wenn die Träger
3 aus einer schwadenbildenden Stellung in die Transportstellung verschwenkt werden, so werden die Schwadlegevorrichtungen
37 durch das Einstecken eines Verriegelungsstiftes in das Loch 31 (Fig. 4) festgesetzt
und die Schwadlegevorrichtungen 24 durch das Einstecken eines Verriegelungsstiftes in das Loch 30 der Stützplatte
27.
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L e e r s e i t e