DE29905844U1 - Rollenkoffer mit verlängerbarer Plattform - Google Patents
Rollenkoffer mit verlängerbarer PlattformInfo
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Rollenkoffer mit verlängerbarer Plattform
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Rollenkoffer mit verlängerbarer Plattform
Die vorliegende Erfindung betrifft einen Rollenkoffer, insbesondere einen sogenannten Trolley, mit einer verlängerbaren Plattform.
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Rollenkoffer, die auch als sogenannte Boardcases oder Trolleys bezeichnet werden, weisen meist einen Gepäckkoffer auf, an dessen Bodenseite Rollen angeordnet sind. An der Oberseite ist üblicherweise ein versenkbarer Teleskopgriff für den Transport vorgesehen.
Derartige Trolleys sind bekannt. Sie besitzen gegenüber herkömmlichen Koffern den Vorteil, daß sie rollend transportiert werden können und daher für den Benutzer eine geringere Belastung darstellen. Für den Fall, daß ein Trolley nicht gerollt werden kann, beispielsweise beim Transport über Treppen hinweg oder im unwegsamerem Gelände, sind üblicherweise zusätzliche Handgriffe an einer oder mehreren Kofferseiten vorgesehen, so daß der Trolley auch wie ein herkömmlicher Koffer getragen werden kann. Damit der Teleskopgriff in diesen Fällen keine Behinderung darstellt, ist er meist versenkbar ausgebildet und kann soweit eingefahren werden, daß er nicht mehr über den Außenumfang des Koffers hinausragt. An dem sind häufig noch Gepäckkoffer eine oder mehrere Vortaschen angebracht, die beispielsweise durch Reißverschlüsse verschließbar oder als offene Stecktaschen ausgebildet sind. Der Gepäckkoffer selbst kann aus einem einzelnen Kofferelement bestehen oder modulartig aus mehreren Kofferelementen aufgebaut sein. Häufig besteht der Gepäckkoffer aus einem in gewissen Grenzen nachgiebigen Stoff- oder Synthetikmaterial. Es sind jedoch auch Trolleys aus einem starren, schalenartigen Koffermaterial bekannt. Aufgrund seiner bequemen Handhabung hat der Trolley in den letzten Jahren insbesondere bei Geschäftsreisenden große Verbreitung gefunden.
Üblicherweise hat der Gepäckkoffer eine längliche, parallelepipede Allgemeinform, wobei meist zwei achsparallele Räder an einer Kante der Bodenseite des Koffers angeordnet sind. Der längliche Koffer ist, in der abgestellten Ruheposition, meist vertikal orientiert und weist dabei eine verglichen mit seiner Höhe kleine Standfläche auf. Die Stabilität eines abgestellten, auf seinen beiden Rädern und gegebenenfalls einem oder mehreren Stützfüßen ruhenden Koffers ist daher relativ gering. Wenn ein solcher Trolley, beispielsweise während Aufenthalten auf Flughäfen oder Bahnhöfen oder von Vertretern bei Kundenbesuchen als Arbeitsplattform genutzt wird und dabei als Unterlage für teure elektronische Geräte wie tragbare Computer (Laptops) dient, so ist das mit der Kippgefahr
eines solchen Trolley verbundene Risiko der Beschädigung empfindlicher und teurer Geräte inakzeptabel groß.
Aus der Internationalen Patentanmeldung WO 97/30607 ist ein Rollenkoffer mit den Merkmalen des Oberbegriffs des vorliegenden Anspruchs 1 bekanntgeworden. Dieser Rollenkoffer weist auf seiner Unterseite eine teleskopartig ausziehbare Plattform auf. Die Plattform besteht aus zwei parallelen Teleskop-Profilen, die an ihrem Vorderende durch eine Querleiste verbunden sind. Die Plattform ist in etwa auf Höhe der Räder des Trolleys angeordnet und fluchtet in ihrer eingezogenen Stellung im wesentlichen mit dem Außenumfang des Gepäckkörpers. In der verlängerten Stellung ragt die Plattform auf der, den Rollen gegenüberliegenden Kofferseite über den Außenumfang des Koffers hinaus. Bei ausgezogener Plattform ist die Standfläche des Koffers vergrößert, so daß die Gefahr eines ungewollten Kippens deutlich verringert ist.
Der in WO 97/30607 beschriebene Koffer weist jedoch Nachteile auf: Die bodenseitige Plattform wird über federbelastete Teleskopschienen ausgefahren. Nach der in der Patentanmeldung beschriebenen Variante ist der Federmechanismus über einen Seilzug mit einem auf der Oberseite des Koffers angeordneten Auslöseknopf verbunden. Ein derartiger Mechanismus erfordert jedoch eine aufwendige und entsprechend störanfällige Konstruktion.
Durch die Verbindung zwischen Plattform und Oberseite des Koffers entsteht ein relativ starres, inflexibles System, dessen konkrete Auslegung spezifisch entsprechend der Form und Größe des jeweiligen Gepäckkörpers ausgelegt werden muß. In einer von der Anmelderin der WO 97/30607 kommerziell realisierten Variante weist die Plattform daher anstelle eines Druckknopfes auf der Oberseite des Gepäckstücks eine Schiebetaste an der vorderen Querleiste der Plattform auf, durch deren Betätigung der Benutzer das Federsystem zum Herausschieben der Plattform auslösen kann. Auch diese Variante ist nicht frei von Nachteilen, denn auch sie erfordert einen relativ komplizierten Auslösemechanismus. Zudem mit muß sich der Benutzer bei jeder Betätigung der Schiebetaste weit nach unten beugen. Dies ist besonders dann ungünstig, wenn die Plattform sehr häufig ausgezogen und wieder hineingeschoben werden muß, wie es beispielsweise bei der Verwendung des Trolleys als mobiles Büro für Vertreter oder andere Geschäftsreisende der Fall ist. Auch für weniger gelenkige Personen, insbesondere aber für ältere Menschen, die an sich Rollenkoffer gegenüber herkömmlichen Tragekoffern bevorzugen, ist das bekannte Betätigungssystem für die Plattform weniger geeignet.
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Der vorliegenden Erfindung liegt daher das technische Problem zugrunde, einen Rollenkoffer mit einer verlängerbaren, bodenseitigen Plattform bereitzustellen, welche konstruktiv einfach aufgebaut ist und vom Benutzer ohne größeren Aufwand betätigt werden kann.
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Gelöst wird dieses Problem durch den Rollenkoffer gemäß vorliegendem Anspruch 1. Erfindungsgemäß wird vorgeschlagen, daß das Verlängern der Plattform über im wesentlichen in vertikaler Richtung verschiebbares Betätigungsmittel erfolgt, wobei geeignete Umienkimittel die Vertikalbewegung des Betätigungsmittels in eine Horizontalbewegung der Plattform umwandeln. Gegenstand der vorliegenden Erfindung ist daher ein Rollenkoffer mit einem Zuggriff, einer Radanordnung, einer im unteren Bereich des Koffers angeordneten Plattform, die in einer ersten, mit dem Außenumfang des Koffers im wesentlichen fluchtenden Stellung positionierbar ist und mit Mitteln zum horizontalen Verlängern der Plattform über den Außenumfang des Koffers hinaus, wobei der Rollenkoffer dadurch gekennzeichnet ist, daß die Mittel zum Verlängern der Plattform ein im wesentlichen vertikal verschiebbares Betätigungsmittel und Mittel zum Umlenken der Vertikalbewegung des Betätigungsmittels in eine Horizontalbewegung der Plattform umfassen.
Vorzugsweise ist das Betätigungsmittel als ein von einem Benutzer manuell betätigbarer Handgriff oder Schalter ausgebildet. Besonders bevorzugt ist das Betätigungsmittel jedoch eine von dem Benutzer per Fuß betätigbare Trittleiste.
Die Plattform des erfindungsgemäßen Rollenkoffers ist mechanisch besonders einfach aufgebaut. Sie weist kein Federsystem zum Verlängern der Plattform auf, so daß auch auf einen entsprechend aufwendigen Auslöse- und Spannmechanismus verzichtet werden kann. Die Erfindung schlägt vielmehr vor, das Verlängern der Plattform über ein vom Benutzer vertikal verschiebbares Betätigungsmittel auszulösen, dessen Bewegung mechanisch unmittelbar mit der Bewegung der Plattform gekoppelt ist. Wenn beispielsweise eine Verlängerung der Plattform über die Vorderseite des Koffers hinaus realisiert werden soll, ist es vorteilhaft, das Betätigungsmittel, also beispielsweise einen Handgriff oder eine Trittleiste, auf der Rückseite des Koffers anzuordnen. Wenn der Benutzer dann den Griff oder die Trittleiste manuell bzw. mit dem Fuß nach unten verschiebt, wird die Plattform nach vorn über den Kofferumfang hinaus verlängert. Die Plattform kann auf zwei Arten wieder in ihre Ausgangsposition zurückversetzt werden: Entweder schiebt der Benutzer die Plattform mit dem Fuß durch ein horizontales Verschieben der Stirnkante der Plattform wieder zurück in
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ihre Ausgangsposition; der Griff oder die Trittleiste kehrt dabei gleichzeitig mit einer Vertikalbewegung in Ihre obere Ausgangsstellung zurück. Oder der Benutzer ergreift den Griff oder die Trittleiste mit der Hand bzw. untergreift die Trittleiste mit der Fußspitze und nach zieht sie nach oben in die Ausgangsstellung zurück; mit der Bewegung des Betätigungsmittel nach oben ist dann durch die unmittelbare mechanische Kopplung auch eine Horizontalbewegung der Plattform zurück in ihre Ausgangsposition, in der sie mit dem Außenumfang des Koffers fluchtet, gewährleistet.
Die Umlenkmittel bestehen bevorzugt aus einem flächigen, senkrecht zu seiner Oberfläche biegbaren und parallel zu seiner Oberfläche relativ steifen Band oder einer dünnen Platte, wobei das eine Ende des Bandes oder der Platte mit dem Betätigungsmittel, wie etwa der Trittleiste, und das andere Ende mit der Plattform verbunden ist. Dieses Band kann beispielsweise als Metallblech ausgebildet sein. Besonders vorteilhaft ist das Band jedoch als dünne Kunststoffplatte realisiert. Ebenso sind das Betätigungsmittel und die Plattform selbst besonders bevorzugt aus Kunststoffmaterialien gefertigt. Geeignete, mechanisch hochbelastbare Kunststoffe sind dem Fachmann beispielsweise aus dem Bau von Rolloschränken bekannt.
Die Umlenkmittel können anstelle eines biegbaren Bandes auch beispielsweise aus relativ starren Lamellen bestehen, die nach Art eines Rolladens aufgebaut und an ihren Längskanten beweglich aneinander gelenkt sind.
Gemäß einer besonders bevorzugten Ausführungsform bilden das Betätigungsmittel, das biegbare Band und die Plattform ein einstückiges Schieberelement. Damit entfallen zusätzliche Befestigungs- und Haltemittel zum Verbinden der drei Elemente untereinander und die notwendige mechanische Kopplung zwischen Betätigungsmittel und Plattform kann besonders einfach realisiert werden.
Wenn das einstückige Schieberelement aus Kunststoff gefertigt ist, wird es gemäß einer vorteilhaften Ausführungsform als Spritzgußbauteil gefertigt, was die Herstellungskosten insbesondere bei der Produktion größerer Serien weiter verringert.
Um bei Betätigung der Trittleiste oder des Griffs eine zuverlässige Kraftübertragung von der Vertikalen in die Horizontale zu ermöglichen, ist eine vorteilhafte Ausführungsform des erfindungsgemäßen Rollenkoffers dadurch gekennzeichnet, daß wenigstens die
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Umlenkmittel zwischen einem ersten und einem zweiten Führungselement angeordnet sind. Die Führungselemente sind vorzugsweise starr ausgebildet und definieren eine im wesentlichen L-förmige Bahn für die Umlenkmittel. Entlang dieser Bahn sind die Umlenkmittel im wesentlichen frei beweglich. Senkrecht zu der Bahn schränken die Führungselemente jedoch die Bewegung der Umlenkmittel ein, so daß beispielsweise das Entstehen von Fallen oder Knicken in den Umlenkmitteln verhindert wird. Vorteilhaft werden auch die Betätigungsmittel und die Plattform von den Führungselementen geführt.
Die Plattform selbst ist bevorzugt aus einem starren Kunststoffmaterial gefertigt und weist vorteilhaft Längsprofile auf, die in Schienen eines im wesentlichen horizontal orientierten Fußteils des zweiten Führungselements verschiebbar angeordnet sind. Auch diese Schienen dienen der Führung des gesamten, aus Betätigungsmittel, Band und Plattform bestehenden Schieberelementes und verhindern insbesondere eine seitliche Abweichung der Plattform von ihrer im wesentlichen geradlinigen horizontalen Verlängerungsstrecke. Vorzugsweise weisen die Schienen einen Anschlag auf, welcher das vollständige Herausziehen der Plattform begrenzt. Entsprechend kann die Vertikalbewegung des Betätigungsmittels nach unten durch einen Anschlag begrenzt sein.
Auch das Betätigungsmittel wird vorzugsweise bei seiner Bewegung geführt. Dazu ist vorteilhaft in einem Rückenteil des zweiten Führungselementes ein Ausschnitt vorgesehen, in welchem das Betätigungsmittel verschiebbar ist. Zusätzlich können an den Seiten des Ausschnitts vertikale Führungsflügel vorgesehen sein.
Besonders vorteilhaft sind auch die beiden Führungselemente als einstückige Spritzgußbauteile ausgebildet. Zusammen mit dem Schieberelement bilden die beiden Führungselemente in diesem Fall ein lediglich aus drei, vorzugsweise jeweils einstückigen Einzelbauteilen bestehendes Plattformmodul. Bei der Herstellung können die drei Einzelbauteile problemlos zusammengesetzt und die Führungselemente miteinander verschraubt, verklebt oder verschweißt werden. Die Herstellungskosten eines derartigen Plattformmoduls sind aufgrund seines einfachen Aufbaus besonders niedrig. Da keinerlei Verbindung mit der Oberseite des Koffers, insbesondere dem Koffergriff vorgesehen ist, kann das gleiche Plattformmodul für unterschiedlichste Rollenkoffer verwendet werden. Zum Anbringen an dem Koffer wird dieser in das vorzugsweise ebenfalls L-förmige Plattformmodul eingesetzt. Zum Verbinden der beiden Bauteile sind geeignete Befestigungsmittel vorgesehen.
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Vorteilhaft umfaßt das erste Führungselement ein im wesentlichen vertikales Rückenteil und ein im wesentlichen horizontales Bodenteil, wobei der Koffer mit dem Rückenteil und dem Bodenteil verbindbar ist. Es können dabei unterschiedlichste Befestigungsmittel zum Verbinden des Koffers mit dem ersten Führungselement verwendet werden. Bevorzugt wird der Koffer verschraubt oder verklebt. Es ist auch denkbar, lösbare Befestigungsmittel vorzusehen, beispielsweise Klettverschlüsse, so daß der Rollenkoffer wahlweise mit oder ohne Plattform verwendbar ist.
Besonders bevorzugt handelt es sich bei erfindungsgemäßen Rollenkoffer um einen Trolley, der zur bequemeren Handhabung einen teleskopartig verlängerbaren Zuggriff auf seiner Oberseite aufweist.
Die Erfindung wird im folgenden unter Bezugnahme auf ein in der beigefügten Zeichnung dargestelltes bevorzugtes Ausführungsbeispiel näher erläutert.
In der Zeichnung zeigt:
Figur 1 eine schematische perspektivische Ansicht eines erfindungsgemäßen
Rollenkoffers;
Figur 2 eine perspektivische Darstellung einer bevorzugten Ausführungsform des
Plattformmoduls des Koffers der Figur 1;
Figur 3 eine Explosionsdarstellung des Plattformmoduls der Figur 2 in einer ersten
perspektivischen Ansicht;
Figur 4 eine Explosionsdarstellung des Plattformmoduls der Figur 2 in einer zweiten
perspektivischen Ansicht;
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Figur 5 eine Seitenansicht des Plattformmoduls der Figur 2 mit eingezogener
Plattform; und
Figur 6 eine Seitenansicht des Plattformmoduls der Figur 2 mit verlängerter Plattform.
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In Figur 1 ist schematisch ein Trolley 10 dargestellt, der einen im wesentlichen parallelepipeden, länglichen Gepäckkörper 11 aufweist. Der Gepäckkörper 11 weist auf seiner Oberseite eine Ausnehmung 12 und im Bereich des Kofferbodens seitliche Ausnehmungen 13, 14 auf. In der oberen Ausnehmung 12 ist ein versenkbarer Teleskopgriff 15 angeordnet, der die Enden zweier verlängerbarer Teleskopstangen 16,17 verbindet. Es versteht sich, daß anstelle der beiden Teleskopstangen beispielsweise auch eine einzelne Teleskopstange verwendet werden kann. In den unteren Ausnehmungen 13, 14 sind koaxiale Räder oder Rollen 18,19 angeordnet. Wenn der Benutzer den Teleskopgriff 15 verlängert und den in Figur 1 in seiner vertikalen Ruhestellung dargestellten Trolley 10 leicht um die gemeinsame Achse der Räder 18,19 kippt, kann der Trolley rollend transportiert werden. An der Unterseite des Gepäckkörpers 11 ist ein Plattformmodul 20 angeordnet, dessen Aufbau in den folgenden Figuren detaillierter beschrieben wird. In Figur 1 ist bereits das im dargestellten Beispiel als eine Trittleiste 41 des Plattformmoduls 20 ausgebildetes Betätigungsmittel erkennbar, welche in der dargestellten Position vollständig nach unten geschoben ist und eine Verlängerung einer Plattform 43, welche ein Längsprofil 45 umfaßt, über den Kofferumfang hinaus bewirkt hat.
Das erfindungsgernäße Plattformmodul 20 ist in Figur 2 in seiner Gesamtheit dargestellt. In hier dargestellten Grundstellung befindet sich die Trittleiste 41 an ihrem oberen Anschlag und die Plattform 43 ist vollständig eingezogen. Die Abmessungen des Moduls sind so gewählt, daß die Plattform 43 in dieser Grundstellung nicht oder nur unwesentlich über den Außenumfang des Gepäckkoffers 11 hinausragt.
Für die folgende detailliertere Beschreibung des Aufbaus des Plattformmoduls 20 sei auch auf die Explosionsdarstellungen der Figuren 3 und 4 verwiesen. Wie insbesondere aus den Figuren 3 und 4 hervorgeht, besteht die dargestellte bevorzugte Ausführungsform des Plattformmoduls 20 aus drei, jeweils einstückigen Spritzgußbauteilen aus Kunststoff: Einem ersten, im wesentlichen L-förmigen Führungselement 30, das ein im wesentlichen vertikal orientiertes Frontteil 31 und ein im wesentlichen horizontal orientiertes Bodenteil 32 aufweist. Das erste Führungselement 30 kann (hier nicht dargestellte) Befestigungsmittel zur zum Verbinden des Gepäckkörpers 11 mit dem Plattformmodul 20 aufweisen.
Außerdem ist ein zweites Führungselement 50 vorgesehen, welches die gleiche L-förmige Allgemeinform wie das erste Führungselement 30 besitzt. Es weist ein Rückenteil 51 und ein dazu im wesentlichen senkrecht orientiertes Fußteil 52 auf. Das Rückenteil 51 weist
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Bohrungen 61 auf, in welche Schrauben einsetzbar sind, die in entsprechende, an dem Frontteil 31 des ersten Führungselements vorgesehene Gewindebohrungen 38 eingreifen können. Ebenso sind im Fußteil 52 des zweiten Führungselementes 50 Bohrungen 62 für (nicht dargestellte) Schrauben vorgesehen, die zum Verbinden der beiden Führungselemente in entsprechende Gewindebohrungen 39 im Bodenteil 32 des ersten Führungselementes 30 eingreifen können.
Zwischen den beiden Führungselementen 30, 50 ist ein Schieberelement 40 angeordnet, welches ebenfalls als einstückiges Spritzgußbauteil ausgebildet ist. Das Schieberelement 40 weist eine Trittleiste 41 und eine verlängerbare Plattform 43 auf. Die Plattform 43 besteht im dargestellten Beispiel aus zwei Längsprofilen 44, 45, die an ihrem vorderen Ende durch eine Querleiste 46 verbunden sind. Zur zusätzlichen Stabilisierung ist zwischen den beiden Längsprofilen 44, 45 ein flacher, breiter Verbindungssteg 47 ausgebildet. Die Plattform 43 und die Trittleiste 41 sind über ein biegbares Band 42 miteinander verbunden.
Die drei Elemente 30, 40, 50 des Plattformmoduls 20 werden so ineinander gesetzt, daß das Schieberelement 40 in einem zwischen den Führungselementen 30, 50 definierten L-förmigen Zwischenraum verschiebbar ist. Das Verschieben erfolgt dabei durch Drücken der Trittleiste 41 nach unten bzw. durch horizontales Zurückschieben der Querleiste 46 in Richtung der aus den Führungselementen 30,50 gebildeten gehäuseartigen Struktur. In dem Rückenteil 51 des zweiten Führungselementes ist ein Ausschnitt 48 ausgespart, dessen Breite im wesentlichen der Breite der Trittleiste 41 entspricht und dessen Länge im wesentlichen gleich der maximalen Verlängerung der Plattform 43 ist. In diesem Ausschnitt 48 ist die Trittleiste 41 verschiebbar.
Wie insbesondere aus Figur 4 hervorgeht, sind die Längsprofile 44, 45 als U-förmige Profile ausgebildet, deren Schenkel in entsprechende Führungsschienen 44, 45 eingreifen, die auf dem Fußteil 52 des zweiten Führungselementes 50 angeformt sind. Die Schienen 54, 55 weisen Anschläge 56, 57 auf, welche die Bewegung der Längsprofile 44, 45 des Schieberelementes 40 begrenzen.
Aus den Zeichnungen wird deutlich, daß sich die Trittleiste 41 im wesentlichen ausschließlich in einer vertikalen Richtung bewegt, während die Plattform 43 nur in einer horizontalen Richtung verschoben wird. Die Kopplung beider Bewegungen erfolgt über eine biegbare dünne Kunststoffplatte 42, welche durch die Führungselemente 30, 50 im
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wesentlichen um einen 90° Winkel umgelenkt wird. Die Führungselemente 30, 50 sind dabei so ausgebildet, daß die Entstehung von Knicken, Falten oder Auswölbungen der Platte 42 senkrecht zu ihrer Fläche vermieden wird. Dazu weist beispielsweise das zweite Führungselement 50 eine im Umlenkbereich gekrümmte Führungsfläche 53 auf, während an der Unterseite des Bodenteils 31 Andrückstreben 35, 36, 37 vorgesehen sind, die in ihren hinteren, in der Nähe der Führungsfläche 53 befindlichen Abschnitten 35a, 36a, 37a im wesentlichen komplementär zu der Führungsfläche 53 geformt sind. Das Frontteil 31 des ersten Führungselementes 30 weist seitliche Leisten 33, 34 auf, welche einerseits die Anordnung aus erstem und zweitem Führungselement seitlich abschließen und andererseits ebenfalls Führungsfunktion für die flexible Platte oder das flexible Band 42 übernehmen.
Zur Führung der Trittleiste 41 bei Betätigung durch den Benutzer sind außerdem auf der Rückseite des Rückenteils 51 des zweiten Führungselementes 50 zwei Flügel 49, 60 vorgesehen.
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In die Bohrungen 62 im Fußteil des zweiten Führungselementes können gegebenenfalls geeignete Noppen eingeschraubt werden, die als Füße für den Koffer 10 dienen können.
In Figur 5 ist eine Seitenansicht des Plattformmoduls 20 dargestellt, wobei sich die verlängerbare Plattform 43 in der eingezogenen Grundstellung befindet. Die in der Darstellung durch den Führungsflügel 59 verdeckte Trittleiste 41 befindet sich in ihrer obersten Position.
Figur 6 zeigt, in gleicher Ansicht wie in Figur 5, das Führungsmodul 20 mit verlängerter Plattform 43. Die Trittleiste 41 befindet sich in diesem Fall in ihrer untersten Stellung, während die Längsprofile (hier erkennbar das Längsprofil 44) und die Querleiste 46 der Plattform 43 maximal ausgefahren sind.
Claims (11)
1. Rollenkoffer mit einem Zuggriff (15), einer Radanordnung (18, 19), einer im unteren Bereich des Koffers angeordneten Plattform (43), die in einer ersten, mit dem Außenumfang des Koffers im wesentlichen fluchtenden Stellung positionierbar ist, und mit Mitteln zum horizontalen Verlängern der Plattform (43) über den Außenumfang des Koffers hinaus, dadurch gekennzeichnet, daß die Mittel zum Verlängern der Plattform (43) ein im wesentlichen vertikal verschiebbares Betätigungsmittel (41) und Mittel (42) zum Umlenken der Vertikalbewegung des Betätigungsmittels (41) in eine Horizontalbewegung der Plattform (43) umfassen.
2. Rollenkoffer gemäß Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Umlenkmittel ein flächiges, senkrecht zu seiner Oberfläche biegbares und parallel zu seiner Oberfläche steifes Band (42) umfassen, dessen eines Ende mit den Betätigungsmitteln (41) und dessen anderes Ende mit der Plattform (43) verbunden ist.
3. Rollenkoffer gemäß Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß das Betätigungsmittel (41), das Band (42) und die Plattform (43) ein einstückiges Schieberelement (40) bilden.
4. Rollenkoffer gemäß Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, daß das Schieberelement (40) ein Spritzgußbauteil aus Kunststoff ist.
5. Rollenkoffer gemäß einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, daß wenigstens die Umlenkmittel (43) in einem von einem ersten und zweiten Führungselement (30,50) definierten L-förmigen Raum verschiebbar angeordnet sind.
6. Rollenkoffer gemäß Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, daß die Plattform (43) Längsprofile (44, 45) aufweist, die in Schienen (54, 55) eines im wesentlichen horizontal orientierten Fußteils (52) des zweiten Führungselements (50) verschiebbar angeordnet sind.
7. Rollenkoffer gemäß einem der Ansprüche 5 oder 6, dadurch gekennzeichnet, daß das zweite Führungselement (50) ein Rückenteil (51) mit einem Ausschnitt (58) aufweist, in welchem das Betätigungsmittel (41) verschiebbar ist.
8. Rollenkoffer gemäß einem der Ansprüche 5 bis 7, dadurch gekennzeichnet, daß jedes der beiden Führungselemente (30,50) ein einstückiges Spritzgußbauteil ist.
9. Rollenkoffer gemäß einem der Ansprüche 5 bis 8, dadurch gekennzeichnet, daß das erste Führungselement (30) ein im wesentlichen vertikales Rückenteil (31) und ein im wesentlichen horizontales Bodenteil (32) umfaßt, wobei der Koffer (11) mit dem Rückenteil (31) und dem Bodenteil (32) verbindbar ist.
10. Rollenkoffer gemäß einem der Ansprüche 1 bis 9, dadurch gekennzeichnet, daß das Betätigungsmittel als ein von einem Benutzer manuell betätigbarer Handgriff oder Schalter ausgebildet ist.
11. Rollenkoffer gemäß einem der Ansprüche 1 bis 9, dadurch gekennzeichnet, daß das Betätigungsmittel als eine von einem Benutzer per Fuß betätigbare Trittleiste (41) ausgebildet ist.
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Cited By (2)
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| DE10236474A1 (de) * | 2002-08-08 | 2004-05-27 | Lin, Tsong-Yow, Ta Tu Hsiang | Abfalleimereinrichtung, die bündig gegen eine Wand positionierbar ist |
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