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DE29817209U1 - Handgerät zum Reinigen von sanitären Ausstattungen - Google Patents

Handgerät zum Reinigen von sanitären Ausstattungen

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DE29817209U1
DE29817209U1 DE29817209U DE29817209U DE29817209U1 DE 29817209 U1 DE29817209 U1 DE 29817209U1 DE 29817209 U DE29817209 U DE 29817209U DE 29817209 U DE29817209 U DE 29817209U DE 29817209 U1 DE29817209 U1 DE 29817209U1
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cleaning
hand
sanitary equipment
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    • AHUMAN NECESSITIES
    • A47FURNITURE; DOMESTIC ARTICLES OR APPLIANCES; COFFEE MILLS; SPICE MILLS; SUCTION CLEANERS IN GENERAL
    • A47KSANITARY EQUIPMENT NOT OTHERWISE PROVIDED FOR; TOILET ACCESSORIES
    • A47K11/00Closets without flushing; Urinals without flushing; Chamber pots; Chairs with toilet conveniences or specially adapted for use with toilets
    • A47K11/10Hand tools for cleaning the toilet bowl, seat or cover, e.g. toilet brushes

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  • Health & Medical Sciences (AREA)
  • Public Health (AREA)
  • Bidet-Like Cleaning Device And Other Flush Toilet Accessories (AREA)
  • Dry Shavers And Clippers (AREA)
  • Cleaning By Liquid Or Steam (AREA)

Description

Handgerät zum Reinigen von sanitären Ausstattungen
Die Erfindung beschreibt ein Handgerät zur manuellen Reinigung von sanitären Ausstattungen.
Für die Reinigung von sanitären Ausstattungen, insbesondere verschmutzter Toilettenbecken sind Verfahren bekannt, die auf der Basis von Wasserstrahlen und/oder Druckluft arbeiten. Zur Beseitigung von Verschmutzungen werden auch Klosetteinlagen benutzt.
In der Internationalen Patentklassifikation (IPC) ist Toilettenzubehör in der Klasse A47K eingeordnet, wobei Handgeräte zum Reinigen der Toilettenschüssel in der Klasse A47K 11/10 erfaßt sind.
Aus dem allgemeinen Stand der Technik sind insbesondere für den Mehrfachgebrauch die verschiedensten Bürstenformen, die auch aus mehreren, den Oberflächenkonturen des Toilettenbeckens angepaßten Bürstenelementen zusammengesetzt sein können, bekannt. Bürsten stehen beim Reinigen stets nur im Punktkontakt mit der entsprechenden Oberfläche, stark verschmutzte Oberflächen bedürfen kraft- und zeitaufwendiger Behandlung. Die Aufnahme der Borsten im Burstengrundkörper mittels Bohrungen oder auch zwischen miteinander verdrillten Drähten bedingt insbesondere in diesem Bereich eine mit der Gebrauchsdauer zunehmende Verschmutzung der Bürste, die nur schwer zu beseitigen ist. Zur Keimminderung ist die Desinfektion mit größeren Chemikalienmengen erforderlich. Die Herstellung von Bürsten ist kostenintensiv.
Des weiteren sind auch verschiedene Toilettenbürsten zum Einmalgebrauch bekannt.
In DE 29 703 188 wird eine Toilettenbürste mit Stiel und einem an diesem festklemmbaren, auswechselbaren Einmal-Reinigungskopf beschrieben, dessen Kopf aus mehreren, im verpackten Zustand flach zusammengefalteten Zellstofflagen besteht, die bei Verwendung zu einem räumlichen, steifen Gebilde auffächerbar sind. Diese Lösung erscheint hygienisch günstig, ist jedoch für den Anwender sehr kostenintensiv, erfordert die Entsorgung des Einmal-Reinigungskopfs sowie die zusätzliche Reinigung und Desinfektion des Ansatzstücks am Stiel.
DE 29 517 599 beschreibt ein Haushaltsgerät zum Reinigen der Toilettenschüssel bei Verunreinigungen durch Urinspritzer bestehend aus einem am Stiel befestigten Wischerkörper, dem ein Abtropfsieb und ein offenes Reservoir für Reinigungs- und Desinfektionsmittel zugeordnet ist. Die Nachteile dieser Lösung bestehen in der offenen, hygienisch fragwürdigen Anordnung des Abtropfsiebs einschließlich des Reservoirs. Zurückgehaltene Partikel im Abtropfsieb müssen von Hand beseitigt werden, ebenso ist der Wischerkörper zu reinigen. Erhebliche Mengen an umweltbelastenden Chemikalien sind zur Reinigung und Desinfektion erforderlich. Die Herstellung des Haushaltsgeräts ist aufwendig.
Die Aufgabe der Erfindung besteht in der Schaffung eines universellen Handgeräts mit auswechselbaren Reinigungsköpfen für sanitäre Ausstattungen, das deren gesamte Innenoberfläche mit geringem manuellen Aufwand vollständig reinigen kann, das Ansetzen von Verunreinigungen am Reinigungskopf vermeidet, keine für dessen Reinigung unzugänglichen Stellen aufweist, mit geringem Einsatz von Chemikalien einfach zu reinigen und zu desinfizieren sowie kostengünstig herstellbar ist.
Die Aufgabe wird durch die im Schutzanspruch 1 aufgeführten Merkmale gelöst. Bevorzugte Weiterbildungen ergeben sich aus den Unteransprüchen.
Das Wesen der Erfindung liegt in der Schaffung eines Handgeräts zur vollständigen manuellen Reinigung der Innenoberfläche von sanitären Ausstattungen, insbesondere Toilettenschüsseln, Urinalen und Bidets, bestehend aus einem Stiel mit einem Aufnahmeelement, das ein mittels Tastendruck bedienbares Klemmelement für einen Reinigungskopf, der mit diesem kraft- und formschlüssig koppelbar ist, aufweist.
Der Stiel kann optional die Zuführung von Reinigungs- und/oder Desinfektionsmittel zum Reinigungskopf ermöglichen sowie mit einem Vorratsbehälter dafür ausgerüstet sein.
Der Reinigungskopf ist als einteiliger Formkörper aus elastischem Material mit äußerst glatter.Oberfläche ausgebildet, das sich in hohen Stückzahlen kostengünstig produzieren läßt.
In einer Variante besteht der einteilige Reinigungskopf aus einem Formkörper mit einem oberen, konkav gekrümmten Ab-
Schluß, der in ein vorzugsweise zylindrisches Befestigungselement übergeht und einem Grundkörper mit nach außen gewölbtem unterem Abschluß, auf deren Oberflächen Lamellen mit ausgerundetem Grund angeordnet sind. Mit diesem Reinigungskopf ist eine gründliche Beseitigung von Verunreinigungen auf Oberflächen von sanitären Ausstattungen möglich. In einem Flüssigkeitsreservoir, zum Beispiel im Wasser des Siphons eines WC-Beckens, lassen sich am Reinigungskopf anhaftende Verunreinigungen mittels alternierender Drehbewegungen am Stiel leicht entfernen.
Eine mögliche Ausführung des Reinigungskopfes kann einen Grundkörper mit im wesentlichen zylindrischer Form aufweisen.
In einer anderen Ausführungsform kann der Grundkörper des Reinigungskopfes zur noch besseren Anpassung an die Oberflächenkonturen von Sanitärausstattungen kegelstumpfförmig ausgebildet sein.
In einer Variante kann der Reinigungskopf zur Erhöhung der Formstabilität mit einem hochelastischen Polymer gefüllt sein, wodurch auch eine Reinigung unter dem sonst unzugänglichen Rand ermöglicht wird.
Vorteilhaft kann zur weiteren Erhöhung der Formstabilität des Reinigungskopfes das zylindrische Befestigungselement in den Hohlraum des Reinigungskopfes verlängert ausgebildet werden.
Die Lamellen auf den Oberflächen des Grundkörpers und dessen unterem nach außen gewölbtem Abschluß können in Form einer mehrgängigen Schnecke angeordnet sein und im Zentrum des unteren nach außen gewölbten Abschluß verjüngt auslaufen.
Günstigerweise kann die Achse der Lamellen in einem spitzen Winkel zur Achse des Grundkörpers angeordnet sein und eine vordere Schneidkante aufweisen, um extrem festhaftende Verunreinigungen zu beseitigen.
Des weiteren ist eine Anordnung von Lamellen in Form einer trapezförmigen Wabenstruktur auf den Oberflächen des Grundkörpers und dessen nach außen gewölbtem Abschluß insbesondere für Intensivstreinigungen möglich.
Eine weitere Möglichkeit besteht in der Ausbildung einer Schneidkanten aufweisenden Doppelwischkante an der Lamellenvorderkante, mit der bei jeder Bewegung des Reinigungskopfes ein intensiver Reinigungseffekt bewirkt wird.
Weiterhin ist es denkbar, am Übergang vom oberen konkav gekrümmten Abschlußteil des Reinigungskopfes zum zylindrisehen Befestigungselement einen Kragen mit Austrittsöffnungen für Reinigungs- und/oder Desinfektionsmittel anzuordnen, der eine gleichmäßige Verteilung auf die Lamellen gewährleistet und eine Zuführung durch den Stiel ermöglicht.
Eine andere Weiterentwicklung des Reinigungskopfes für Handgeräte zum Reinigen von sanitären Ausstattungen kann
zwischen den Lamellenstrukturen Austrittsöffnungen für Reinigungs- oder/und Desinfektionsmittel aufweisen.
Eine andere vorteilhafte Ausbildung des Reinigungskopfes kann aus einem formstabilen elastischen Wischer mit angeformtem Befestigungselement bestehen, wobei der Wischer eine sichelähnliche Kontur mit trapezförmigem Querschnitt aufweist, der eine vollständige Reinigung unter dem sonst nahezu unzugänglichen Rand, von insbesondere Klosettbecken ermöglicht.
Die Erfindung wird als Ausführungsbeispiel an Hand von
Fig. 1 als Seitenansicht mit Teilschnitt,
Fig. 2 als Unteransicht des Reinigungskopfes und
Fig. 3 als Seitenansicht mit Teilschnitt der Variante des Reinigungskopfes mit kegelstumpfförmigem Grundkörper und wabenförmig angeordneten Lamellen sowie mit
Fig. 4 als Wischer - Variante
näher erläutert.
Nach Fig. 1 weist der Formkörper eines Reinigungskopf 1 einen zylindrischen Grundkörper 2 mit oberem konkav gekrümmten Abschluß 3 auf, der in ein zylindrisches Befestigungselement 4 übergeht, dessen untere Verlängerung 5 in den Grundkörper 2 ragt, einen an der Übergangsstelle angeordneten Kragen 6 mit Auslaßöffnungen 7 für Reinigungs- und/oder Desinfektionsmittel, sowie einen nach außen gewölbten unteren Abschluß 8 auf. Auf den Oberflächen des Grundkörpers 2 und des gewölbten unteren Abschlusses 8 sind Lamellen 9 in Form einer mehrgängigen Schnecke angeordnet.
Nach Fig. 2 bildet die Achse der Lamellen 9 zur Achse des Reinigungskopfes 1 einen spitzen Winkel. Die Lamellen 9 weisen Schneidkanten 10 auf und laufen spiralförmig zum Zentrum 11 des nach außen gewölbten Abschluß 8 aus.
Gemäß Fig. 3 weist der Formkörper eines Reinigungskopf 1 einen kegelstumpfförmigen Grundkörper 2 mit oberem konkav gekrümmten Abschluß 3, der in ein zylindrisches Befestigungselement 4 übergeht, dessen untere Verlängerung 5 in den oberen konkav gekrümmten Abschluß 3 ragt und einen an der Übergangsstelle angeordneten Kragen 6 sowie einen nach
außen gewölbten unteren Abschluß 8 auf. Auf den Oberflächen des Grundkörpers 2 und des gewölbten unteren Abschlusses 8 sind Lamellen 9 wabenförmig angeordnet.
Nach Fig. 4 besteht die Ausbildung des Reinigungskopf 1 als Wischer-Variante aus einem sichelförmigen Wischerblatt 12 mit einem trapezförmigem Querschnitt 13 und dem angeformten Befestigungselement 4 mit Kragen 6.
Die Anwendung des erfindungsgemäßen Handgeräts zur Reinigung der Innenoberfläche von sanitären Ausstattungen soll nachfolgend am Beispiel der Reinigung eines WC- Beckens beschrieben werden.
Der mit Lamellen ausgestattete Reinigungskopf befindet sich mit seinem Befestigungselement kraft- und formschlüssig gekoppelt im Aufnahmeelement des Stiels und wird in einem Reservoir mit beispielsweise Desinfektionsmittel aufbewahrt. Nach Entnahme des Handgeräts aus dem Reservoir wird dieses in üblicher Weise über die Innenoberfläche des WC-Beckens , geführt. Bei stark anhaftenden Verschmutzungen wird das Gerät im Uhrzeigersinn gedreht und so durch den Linienkontakt der Lamellen mit Schneidkanten eine schnelle, oberflächenschonende, mit geringen Aufwand sichere Reinigung erzielt. Die Lamellen des Reinigungskopfs können zusätzlich durch Betätigung des Auslaßventils eines Vorratsgefäß im Stiel mit einer Reinigungsflüssigkeit benetzt werden. Diese Flüssigkeit tritt über die Auslaßöffnungen am Kragen aus und gelangt über die konkave Oberfläche de,s oberen Abschluß zu den Lamellen, wobei eine gleichmäßige Verteilung über die einzelnen Gänge erfolgt und so den Reinigungsprozeß unterstützt. Das Entfernen von sich zwischen den Lamellen be-
findlichen Verunreinigungen erfolgt durch alternierend gegenläufige Drehbewegungen auf einfachste Weise im Wasser des Siphons des WC-Beckens.
Das Handgerät wird nach beendetem ReinigungsVorgang in das Reservoir zurückgestellt und die Verbindung vom Stiel zum Reinigungskopf mittels des bedienbaren Klemmelements getrennt. Mit dem Stiel wird das Wischerblatt aus seinem, dem ersten Reservoir beigeordneten Reservoir mit Desinfektions- und/oder Reinigungsflüssigkeit entnommen, indem das Aufnahmeelement des Stiels auf das Befestigungselement des Wischerblatts aufgesteckt und die Verbindung mittels des bedienbaren Klemmelements wieder hergestellt wird. Das Wischerblatt wird mit dem Stiel in bekannter Weise zur Reinigung im unteren Rand der Klosettschüssel entlanggeführt.
10 Verwendete Bezugszeichen
1 Reinigungskopf
2 Grundkörper
3 konkav gekrümmter Abschluß 4 Befestigungselement
5 untere Verlängerung des Befestigungselementes
6 Kragen
7 Auslaßöffnungen
8 gewölbter unterer Abschluß 9 Lamellen
10 Schneidkante
11 Zentrum
12 Wischerblatt
13 Querschnitt

Claims (11)

Schut zansprüche
1. Handgerät zur manuellen Reinigung von sanitären Ausstattungen, bestehend aus einem Stiel mit Aufnahmeelement, das ein bedienbares Klemmelement für einen Reinigungskopf (1), der mit diesem kraft- und formschlüssig koppelbar ist, aufweist, dadurch gekennzeichnet,
- daß der Reinigungskopf (1) aus einem einteiligen elastischen Formkörper mit einem oberen, konkav gekrümmten Abschluß (3) , der in zylindrisches Befestigungselement (4) übergeht und einem Grundkörper (2) mit nach außen gewölbtem unterem Abschluß (8) besteht und
- daß auf deren Oberflächen Lamellen (9) angeordnet sind.
2. Handgerät zur Reinigung von sanitären Ausstattungen nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet,
- daß der Grundkörper (2) eine zylindrische Form aufweist.
3. Handgerät zur Reinigung von sanitären Ausstattungen nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet,
daß der Grundkörper (2) kegelstumpfförmig ausgebildet
ist.
4. Handgerät zur Reinigung von sanitären Ausstattungen nach den Ansprüchen 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet,
- daß der Reinigungskopf (1) mit einem hochelastischen Polymer gefüllt ist.
5. Handgerät zur Reinigung von sanitären Ausstattungen nach den Ansprüchen 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet,
- daß das Befestigungselement (4) in den Hohlraum des Grundkörpers (2) verlängert ist.
6. Handgerät zur Reinigung von sanitären Ausstattungen nach den Ansprüchen 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet,
- daß die Lamellen (9) in Form einer mehrgängigen Schnecke angeordnet sind, die im Zentrum (11) des unteren nach außen gewölbten Abschluß (8) auslaufen und
- daß die Lamellen (9) eine Schneidkante (10) aufweisen.
7. Handgerät zur Reinigung von sanitären Ausstattungen nach den Ansprüchen 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet,
- daß die Lamellen (9) in Form einer trapezförmigen Wabenstruktur angeordnet sind.
8. Handgerät zur Reinigung von sanitären Ausstattungen nach den Ansprüchen 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet,
- daß die Lamellen (9) eine Doppelwischkante mit Schneidkante (10) besitzen.
9. Handgerät zum Reinigen von sanitären Ausstattungen nach den Ansprüchen 1 bis 8, dadurch gekennzeichnet,
- daß am Übergang vom oberen konkav gekrümmten Abschluß (3) des Reinigungskopfes (1) zum Befestigungselement (4) ein Kragen (6) mit Auslaßöffnungen (7) angeordnet ist.
10. Handgerät zum Reinigen von sanitären Ausstattungen nach den Ansprüchen 1 bis 8, dadurch gekennzeichnet,
- daß zwischen den Strukturen der Lamellen (9) Austrittsöffnungen für Reinigungs- und/oder Desinfektionsmittel angeordnet sind.
11. Handgerät zur Reinigung von sanitären Ausstattungen, bestehend aus einem Stiel mit Aufnahmeelernent und auswechselbarem Reinigungskopf (1), dadurch gekennzeichnet,
- daß der Reiriigungskopf (1) aus einem formstabilen elastisehen Wischerblatt (12) sichelähnlicher Kontur mit trapezförmigem Querschnitt (13) und einem Befestigungselement (4) besteht.
HIERZU VIER ZEICHNUNGEN
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