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DE10216445A1 - Reinigungsgerät zum Reinigen von Rohren und Behältern, insbesondere Toilettenbecken - Google Patents

Reinigungsgerät zum Reinigen von Rohren und Behältern, insbesondere Toilettenbecken

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Publication number
DE10216445A1
DE10216445A1 DE2002116445 DE10216445A DE10216445A1 DE 10216445 A1 DE10216445 A1 DE 10216445A1 DE 2002116445 DE2002116445 DE 2002116445 DE 10216445 A DE10216445 A DE 10216445A DE 10216445 A1 DE10216445 A1 DE 10216445A1
Authority
DE
Germany
Prior art keywords
cleaning
cleaning device
cross
contour
sectional
Prior art date
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Withdrawn
Application number
DE2002116445
Other languages
English (en)
Inventor
Oliver Heiermann
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Original Assignee
Individual
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Publication date
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Priority to AU2003222809A priority patent/AU2003222809A1/en
Publication of DE10216445A1 publication Critical patent/DE10216445A1/de
Priority to US11/030,383 priority patent/US20050108844A1/en
Withdrawn legal-status Critical Current

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    • AHUMAN NECESSITIES
    • A47FURNITURE; DOMESTIC ARTICLES OR APPLIANCES; COFFEE MILLS; SPICE MILLS; SUCTION CLEANERS IN GENERAL
    • A47KSANITARY EQUIPMENT NOT OTHERWISE PROVIDED FOR; TOILET ACCESSORIES
    • A47K11/00Closets without flushing; Urinals without flushing; Chamber pots; Chairs with toilet conveniences or specially adapted for use with toilets
    • A47K11/10Hand tools for cleaning the toilet bowl, seat or cover, e.g. toilet brushes

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  • Health & Medical Sciences (AREA)
  • Public Health (AREA)
  • Cleaning Implements For Floors, Carpets, Furniture, Walls, And The Like (AREA)

Abstract

An Rohren und Behältern, wie z. B. Toilettenbecken, befinden sich häufig Hinterschnitte und Krümmungen. DOLLAR A Deren vollständige Reinigung erfordert Reinigungsgeräte, deren Reinigungsköpfe dem Hinterschnitt angepasst sind und Krümmungen folgen können. Die bekannten Reinigungsgeräte werden bei hohem Herstellungsaufwand mit speziell angesetztem Formstück am Reinigungskopf und durch zusätzlich zum Reinigungskopf und Handgriff angebrachte Gelenke bzw. Verformelemente versehen. Das neue Reinigungsgerät soll die Vorteile der bekannten Reinigungsgeräte bei einer Reduzierung von verwendeten Bauteilen und geringerem Herstellungsaufwand verbessern und dabei Energie in der Produktion sowie Ressourcen bei der Materialverwendung einsparen. DOLLAR A Ausführungsabhängig wird der Reinigungskopf mit angeformtem Kardangelenk zum Folgen von Krümmungen und mit um die Längsachse rotationssymmetrischer Reinigungskontur mit umlaufenden Vor- und/oder Rücksprüngen zum Reinigen von Hinterschnitten und Profilen einteilig mit Stiel und Handgriff oder wechselbar gefertigt. DOLLAR A Das Reinigungsgerät ist dadurch zur Übertragung von Rotationskräften vom Handgriff auf den Reinigungskopf beim Reinigen von Hinterschnitten sowie Krümmungen geeignet.

Description

    Anwendungsgebiet
  • Reinigungsgerät zum Reinigen von Rohren und Behältern, insbesondere Toilettenbecken.
  • Zur Darstellung der Merkmale der vorliegenden Erfindung, soll deren Funktion anhand der Reinigung von Toilettenbecken erläutert werden.
  • Stand der Technik
  • Es sind Handgeräte zum Reinigen von Rohren, Behältern, wie z. B. auch Flaschen, aber auch sanitären Einrichtungen, insbesondere Toilettenbecken bekannt, die in ihrer einfachsten Form aus einem vorzugsweise mit Borsten versehenen Reinigungskopf mit einem Handgriff bestehen.
  • Üblicherweise besitzen Toilettenbecken am oberen Toilettenrand Hinterschnitte und im Bereich des Abflusses bogenförmige Krümmungen.
  • Darauf basierend wurden z. B. Reinigungsgeräte entwickelt, welche in Teilbereichen des Reinigungskopfes der Kontur von Hinterschnitten folgen (DE 43 45 118 A1). Weiterhin wurden Reinigungsgeräte entwickelt, welche durch bewegliche Zonen zwischen Reinigungskopf und Handgriff einer Krümmung folgen können (G 92 03 566.3 und EP 0847 713 B1). Weitere Erfindungen haben die Möglichkeit, die zwischen Reinigungskopf und Handgriff befindlichen beweglichen Zonen mittels einer Einrichtung bei Bedarf zu blockieren (US 1 154 369) und diese Einrichtung zum Entfernen eines auswechselbaren Reinigungskopfes zu verwenden (DE 199 38 787 C2).
  • Nachteile d. Standes d. Technik
  • Die vorbezeichneten Reinigungsgeräte sind nicht in der Lage, die unterschiedlichen hygienischen Problemzonen des Toilettenbeckens kombiniert in nur einem Reinigungsgerät ausreichend zu reinigen. Die vollständige Reinigung dieser Problemzonen erfordert Reinigungsgeräte, deren Reinigungsköpfe sowohl dem Hinterschnitt angepasst sind, als auch den Krümmungen folgen können.
  • Die erwähnten Reinigungsgeräte, bei denen Teilbereiche des Bürstenkopfes der Kontur von Hinterschnitten folgen, haben eine Reihe von Nachteilen.
  • So sind sie aufgrund ihrer Formgebung nicht in der Lage, bei der Reinigung eine unterstützende Krafteinwirkung durch Drehbewegung um die Längsachse - nachfolgend Rotationsbewegung genannt - zuzulassen. Sie können aufgrund ihrer Formgebung ausschließlich linear oder bogenförmig entlang der Kontur des Hinterschnittes geführt werden.
  • Weiterer Mangel ist, dass bei der Produktion dieser Reinigungsgeräte ein erheblicher Mehraufwand als bei einem einfachen Reinigungsgerät notwendig ist, da die der Kontur des Hinterschnittes folgende Kontur für gewöhnlich durch Ansetzen eines Drahtgeflechtes mit Reinigungsborsten an den Reinigungskopf ausgeführt wird.
  • In jedem Falle aber werden unterschiedliche Produktionsverfahren miteinander verknüpft, um dem Hinterschnitt folgende Reinigungselemente unabhängig vom Bestückungsvorgang mit Borsten oder ähnlich wirkendem Reinigungsmaterial am Reinigungskopf zusätzlich anbringen zu können.
  • Auch bei Reinigungsgeräten, die durch bewegliche Zonen zwischen Bürstenkopf und Bürstenhalter bzw. Haltegriff einer Krümmung folgen können, ergeben sich Nachteile.
  • Durch das Verwenden einer beweglichen Einheit, wird zusätzlich zur Produktion des Reinigungskopfes und Haltegriffes, die Produktion eines solchen Gelenkes bzw. Verformelementes und für deren Anbringung zwischen Reinigungskopf und Handgriff mindestens je ein weiterer Herstellungs- und auch Montageschritt notwendig, um das Gelenk bzw. Verformelement mit dem Reinigungskopf und dem Handgriff zu verbinden. Weiterhin können diese zumeist mit komplexen Oberflächen versehenen Gelenke durch Verunreinigungen in ihrer Funktion beeinträchtigt werden.
  • Bei den bekannten Erfindungen mit auswechselbaren Reinigungsköpfen (EP 0847 713 B1 und DE 199 38 787 C2) ergibt sich beim Erneuern dieser der Nachteil, dass die dem Verschleiß unterliegenden Gelenke bzw. Verformelemente, entweder nicht erneuert werden, oder die mit dem Reinigungskopf erneuerten Gelenke bzw. Verformelemente eine separate Produktion und Montage erfordern.
  • Weiterhin sind Ausführungen ohne sperrbare Gelenke bzw. Verformelemente (EP 0847 713 B1) nicht in der Lage, seitliche Querkräfte, wie sie beim Anpressen und Reinigen der oberen Hinterschnitte an Toilettenrändern notwendig sind, an den Reinigungskopf zu übertragen.
  • Insbesondere zwischengeschaltete Spiralfedern oder Gummielemente weichen den Reinigungsbewegungen aus und verwinden sich. Dabei wird eingespeicherte Energie unkontrolliert wieder abgegeben. Die damit verbundene ruckartige Rückstellung des Reinigungskopfes kann am Reinigungskopf befindliche und zuvor vom zu reinigenden Objekt gelöste Verunreinigungen unkontrolliert in die Umgebung abgeben.
  • Ungeeignet scheinen auch Ausführungen mit über Gewindeverbindungen auswechselbare Reinigungsköpfe (EP 0847 713 B1 und DE 92 01 932 U1), da sich diese beim Reinigen durch Rotationsbewegungen Elemente lösen und ins Innere des zu Reinigenden Objektes fallen können.
  • Aufgabe der Erfindung
  • Die vorliegende Erfindung geht von dem Grundgedanken aus, mit minimalem Produktionsaufwand bei minimalem Einsatz von Ressourcen, ein Reinigungsgerät zu schaffen, dessen Reinigungskopf eine Kontur für Hinterschnitte aufweist und bei dem der Reinigungskopf oder der Haltegriff selber ein angeformtes Gelenk bilden, so dass der Reinigungskopf Krümmungen folgen kann.
  • Dabei soll das Reinigungsgerät eine unterstützende Reinigungsbewegung in Form von Rotationsbewegung beim Reinigen von Hinterschnitten und/oder in Krümmungen durchführen können.
  • Lösung der Aufgabe
  • Dieses Problem wird anhand der im Patenanspruch 1 aufgeführten Merkmale dadurch gelöst, dass die äußere Kontur (K1) des Längsschnittes des Reinigungskopfes (2 u. 2a) rotationssymmetrisch zur Längsachse (13) ist und mindestens in einem Teilbereich einen umlaufenden Vorsprung (V) und/oder Einschnürung (E) aufweist.
  • Die im Patentanspruch 2 bis 6 aufgeführten Merkmale lösen das Problem dadurch, dass an dem Reinigungskopf (2) eine oder mehrere Querschnittsreduzierungen (5; 5a; 12; und 12a) angeformt sind, welche auch um 90° verdreht zueinander, den Längsachsen (6 u. 7) der ihr jeweils angrenzenden Bereiche (8 u. 9) ein Abwinkeln in einer oder mehreren Ebenen (X-Y) ermöglichen.
  • Vorteile der Erfindung
  • Der Vorsprung (V) und/oder die Einschnürung (E) an der äußeren Kontur (K1) des Längsschnittes des Reinigungskopfes (2), welcher rotationssymmetrisch zur Längsachse (13) ist, werden in einem Arbeitsgang mit der Grundformgebung des Reinigungskopfes (2 u. 2a) durchgeführt und erfordern somit keinen weiteren Produktionsaufwand als den der Grundformgebung. Dadurch wird ein minimaler Produktionsaufwand, bei minimalem Einsatz von Ressourcen ermöglicht.
  • Der Vorsprung (V) und/oder die Einschnürung (E) ermöglichen den Reinigungselementen (2a) in den Hinterschnitt des zu reinigenden Objektes zu gelangen, wobei dabei aufgrund der Rotationssymmetrie des Reinigungskopfes (2 u. 2a) eine Rotationsbewegung von der Hand über den Handgriff (3) auf den Reinigungskopf (2 u. 2a) übertragen werden kann. Diese wirkt als unterstützende Reinigungsbewegung beim Reinigen von Hinterschnitten. Dadurch wird ein gründlicheres Reinigen in hygienischen Problemzonen an z. B. Toilettenbecken ermöglicht.
  • Durch die Anformung der Querschnittsreduzierung bzw. Querschnittsreduzierungen (5 u. 5a) einteilig an Reinigungskopf (2) oder Handgriff (3) entstehen am Reinigungsgerät bewegliche Bereiche bis hin zum Kardangelenk (19), ohne dass eine zusätzliche Einrichtung, z. B. in Form eines Gelenkes, gefertigt und montiert werden muss. Dieser bewegliche Bereich, ausgebildet als Querschnittsreduzierung (5 u. 5a), wird in einem Arbeitsgang mit der Herstellung des Körpers des Reinigungskopfes (2) oder des Handgriffes (3) durchgeführt und erfordert somit keinen weiteren Produktionsaufwand, keine weitere Montage und kein weiteres Material.
  • Dadurch wird ein minimaler Produktionsaufwand, bei minimalem Einsatz von Ressourcen ermöglicht.
  • Weiterhin ist durch die in Patentanspruch 5 + 6 aufgeführten Merkmale der zwei zueinander um 90° verdrehten Querschnittsreduzierungen (5; 5a; 12 u. 12a), abweichend zu den bekannten beweglichen Reinigungsgeräten, eine verlustfreie Kraftübertragung in Form von Rotationsbewegung auch in angewinkeltem Zustand, zum Beispiel beim Reinigen von Krümmungen, möglich. Die hierbei einsetzende unterstützende Reinigungsbewegung ermöglicht ein gründlicheres Reinigen in hygienischen Problemzonen, z. B. an Abläufen von Toilettenbecken.
  • Ein weiterer Vorteil der Erfindung ist, dass das am Reinigungskopf (2) oder Handgriff (3) angeformte Gelenk (5 u. 5a) durch ein am Reinigungsgerät verschiebbares oder überstülpbares Rohr oder Hohlprofil (14) bei Bedarf gesperrt werden kann und ein Ausweichen des Reinigungskopfes (2 u. 2a) quer zur Längsachse (13) des Reinigungsgerätes bei einer quer zur Längsachse (13) eingeleiteten Kraft verhindert wird.
  • Durch diese nunmehr starre Kraftübertragung wird eine lineare oder bogenförmige Reinigungsbewegung entlang des Hinterschnittes des zu reinigenden Objektes mit gleichzeitig kombinierbarer, eingeleiteter Drehbewegung ohne ungewolltes und unkontrolliertes Ausweichen des Reinigungskopfes (2 u. 2a) ermöglicht.
  • Durch die jeweilige Position des Hohlprofiles kann das Reinigungsgerät gezielter auf die Anforderungen der jeweiligen zu Reinigenden Formen angepasst werden wodurch ein Reinigen mit geringerem Kraftaufwand möglich ist.
  • Die Ausgestaltung des Handgriffes (3) kann je nach Ausführung des Reinigungsgerätes in einem angeformten oder eingesetzten Reservoir, die Möglichkeit zur Lagerung von festen, pulver- oder gasförmigen Materialien bieten. Hier kann z. B. eine Gaskartusche mit einer Duftstofffüllung eingesetzt werden, welche im Handgriff untergebracht und von außen aktivierbar ist.
  • Die Vorteile eines Reservoirs im Handgriff sind vielfältig und können an den jeweiligen Anwendungsbereich des Reinigungsgerätes angepasst werden.
  • Ausführungsbeispiele der Erfindung sind in den Zeichnungen dargestellt und werden im Folgenden näher beschrieben. Es zeigen
  • Fig. 1 eine Vorderansicht eines erfindungsgemäßen Reinigungsgerätes mit einem, durch Verschiebung des Griffes (3) nach oben, freigelegten, in zwei senkrecht zueinander stehenden Ebenen wirksamen, an dem eingeschnürten (E) Reinigungskopf (2/2a) angeformten Gelenk.
  • Fig. 2 einen Längsschnitt eines unteren Abschnittes des Reinigungsgerätes mit einer umlaufend eingeschnürten (E) äußeren Reinigungskontur (K1) - beim Reinigen eines geschnittenen Behälters (4) mit der Schnittkontur (K2).
  • Fig. 3 einen Längsschnitt wie Fig. 2 aber mit einer umlaufend vorspringenden (V) äußeren Reinigungskontur (K1).
  • Fig. 4 einen Abschnitt des Reinigungskopfes (2) bzw. des Stieles (1) mit einer querschnittsreduzierten Zone (5 u. 5a) zum Schwenken der anliegenden Abschnitte (8 u. 9) und deren Achsen (6 u. 7) in einer Ebene (X-Y).
  • Fig. 5 einen Abschnitt des Reinigungskopfes (2) bzw. des Stieles (1) mit zwei zueinander um 90° verdrehten querschnittsreduzierten Zonen (5; 5a; 12 u. 12a) und einer durch Schnitt dargestellten im wesentlichen rechteckigen Querschnittskontur (KS).
  • Fig. 6 eine perspektivische Ansicht von zwei erfindungsgemäßen Reinigungsgeräten ohne Reinigungselemente (2a) mit einem rohrartigen Element (14). Bei dem linken Gerät ist das Element (14) zur Freigabe des Gelenkabschnittes verschoben in Richtung "Y".
  • Fig. 7 eine Vorderansicht eines erfindungsgemäßen Reinigungsgerätes - wie Fig. 1 - mit einem, durch Verschieben des Griffes nach unten gesperrten Gelenkabschnitt.
  • Fig. 8 eine perspektivische Ansicht einer besonderen Ausführung der Entwicklung mit einem Reinigungskopf (2) mit umlaufendem Vorsprung (V).
  • Fig. 9 eine perspektivische Darstellung des Reinigungsvorgangs eines hinterschnittenen Profils bei gleichzeitiger Rotation (R) und linearer oder bogenförmiger Bewegung (LB) des Reinigungskopfes (2/2a) entlang des Profiles.
  • Fig. 10 eine Darstellung des Reinigungsvorgangs wie in Fig. 9. mit um 180° auf der Längsachse (13) verdrehtem Reinigungsgerät. 1 Stiel
    2 Reinigungskopf
    2a Reinigungselemente
    3 Handgriff
    4 Behälter
    5 rechte Querschnittsreduzierung
    5a linke Querschnittsreduzierung
    6 obere Längsachse
    7 untere Längsachse
    8 obere angrenzender Bereich
    9 unterer angrenzender Bereich
    10 rechte Materialausnehmung
    11 linke Materialausnehmung
    12 vordere Querschnittsreduzierung
    12a hintere Querschnittsreduzierung
    13 Längsachse des Reinigungskopfes
    14 Hohlprofil
    15 Querschnittskontur im Bereich der Querschnittsreduzierung
    16 Querschnittskontur im Bereich der angrenzenden Kontur
    17 Querschnittskontur rechteckig
    18 Filmscharnier
    19 Kardangelenk
    20 Rastverbindung
    E Einschnürung
    K1 Kontur Reinigungskopflängsschnitt komplett
    K2 Kontur Hinterschnitt
    KR Kontur Reinigungskopf
    KS Kontur der Querschnitts
    V Vorsprung
    X-Y Ebene
    R radiale Rotation
    LB lineare oder bogenförmige Bewegung

Claims (40)

1. Reinigungsgerät zum Reinigen von Rohren und Behältern insbesondere Toilettenbecken bestehend aus einem Stiel (1), an dessen einen Ende ein Reinigungskopf (2) mit mindestens einem Reinigungselement (2a) und an dessen anderem Ende ein Handgriff (3) angeordnet ist, dadurch gekennzeichnet, daß die äußere Kontur (K1) des Längsschnittes des Reinigungskopfes rotationssymetrisch zur Längsachse ist und mindestens in einem Teilbereich einen umlaufenden Vorsprung (V) und/oder Einschnürung (E) aufweist.
2. Reinigungsgerät nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß an dem Reinigungskopf (2) mindestens eine Querschnittsreduzierung (5) angeformt ist, welche den Längsachsen (6 u. 7) der ihr jeweils angrenzenden Bereiche (8 u. 9) ein Abwinkeln zueinander in nur einer Ebene (X-Y) ermöglicht.
3. Reinigungsgerät nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß die Querschnittsreduzierung (5 u. 5a) von zwei, quer zur Längsachse, sich gegenüberliegenden Materialausnehmungen (10 u. 11) gebildet wird.
4. Reinigungsgerät nach Anspruch 2 und 3, dadurch gekennzeichnet, daß die Querschnittskontur (KS) im Bereich der Querschnittsreduzierung (5 u. 5a) im wesentlichen rechteckig, oval oder ähnlich geformt ist.
5. Reinigungsgerät nach Anspruch 2 bis 4, dadurch gekennzeichnet, daß zumindest zwei Querschnittsreduzierungen (5; 5a und 12; 12a) in Richtung der Längsachse (13) des Reinigungskopfes (2) hintereinander angeordnet sind und diese auf der Längsachse (13) zueinander verdreht sind.
6. Reinigungsgerät nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, daß der Drehwinkel zwischen den auf der Längsachse (13) zueinander verdrehten Querschnittsreduzierungen 90° beträgt.
7. Reinigungsgerät nach Anspruch 2 bis 6, dadurch gekennzeichnet, daß das Abwinkeln der, den Querschnittsreduzierungen angrenzenden, Bereiche zueinander, mittels eines aufgestülpten oder aufgeschobenen Hohlprofiles (14) in der Länge von mehr als der Gesamtlänge aller Querschnittreduzierungen blockiert wird.
8. Reinigungsgerät nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Reinigungselemente (2a) eine Vielzahl von Borsten, rohr- oder streifenförmige Textilien oder aufgeschäumte oder schwammartige Materialien sind.
9. Reinigungsgerät nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Reinigungselemente (2a) am Reinigungskopf (2) angeformt sind.
10. Reinigungsgerät nach einem der Ansprüche 1; 8 und 9, dadurch gekennzeichnet, daß die, der zu reinigenden Fläche oder Kontur (K2) anliegende, äußere Kontur (K1) des Reinigungskopfes (2) mit Reinigungselement(en) (2a) durch Verlängerung oder Kürzung der (des) Reinigungselemente(s) (2a) entsteht.
11. Reinigungsgerät nach einem der Ansprüche 1; 8 und 9, dadurch gekennzeichnet, daß die äußere Kontur (K1) der Reinigungselemente (2a) durch die Kontur (KR) des Reinigungskopfes (2) vorgegeben ist.
12. Reinigungsgerät nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß zumindest ein Teilbereich des Stieles (1) eine Querschnittsreduzierung (5) aufweist.
13. Reinigungsgerät nach Anspruch 2 bis 7, dadurch gekennzeichnet, daß die Querschnittskontur (15) im Bereich der Querschnittsreduzierung (5; 5a) formal der Querschnittskontur (16) im Bereich der angrenzenden Kontur (8 u. 9) entspricht.
14. Reinigungsgerät nach einem der Ansprüche 1 und 12, dadurch gekennzeichnet, daß zumindest ein Teilbereich des Stieles (1) eine Querschnittsreduzierung (5; 5a) in Form einer rechteckigen, ovalen, oder ähnlichen Querschnittskontur (17) aufweist.
15. Reinigungsgerät nach Anspruch 4 und 14, dadurch gekennzeichnet, daß die Querschnittsreduzierung (5; 5a) in Form einer rechteckigen, ovalen oder ähnlichen Querschnittskontur (17) senkrecht zu ihrem Querschnitt, entlang einer bestimmten Strecke verlaufend, ein Filmscharnier (18) bildet.
16. Reinigungsgerät nach Anspruch 15, dadurch gekennzeichnet, daß zumindest zwei der, in Richtung der Längsachse des Stieles nacheinander, um einen vorbestimmten Winkel auf dieser Achse, gegeneinander verdreht, angeordneten Filmscharnieren ein Kardangelenk (19) bilden.
17. Reinigungsgerät nach Anspruch 16, dadurch gekennzeichnet, daß der vorbestimmte Winkel 90° beträgt.
18. Reinigungsgerät nach 12, dadurch gekennzeichnet, daß die durch die Ausdünnung des Stielquerschnitts entstehende Bewegungsfähigkeit zwischen den jeweils angrenzenden Abschnitten des Stieles, durch überstülpen oder aufschieben eines Hohlprofiles (14) über mindestens die Länge der Querschnittsreduzierung zuzüglich einer vorbestimmten Länge eines angrenzenden Abschnittes des Stieles eingeschränkt und/oder blockiert wird.
19. Reinigungsgerät nach Anspruch 7 und 18, dadurch gekennzeichnet, daß die innere Querschnittskontur des Hohlprofiles (14) formal der Querschnittskontur (16) der, der Querschnittsreduzierung angrenzenden, Abschnitte (8 u. 9) entspricht.
20. Reinigungsgerät nach Anspruch 7; 18 und 19, dadurch gekennzeichnet, daß das Hohlprofil (14) entlang seiner Länge zumindest in Teilbereichen seitlich geöffnet, also in seinem Querschnitt C-förmig ist.
21. Reinigungsgerät nach Anspruch 7; 18 bis 20, dadurch gekennzeichnet, daß die innere Querschnittskontur des Hohlprofiles (14) kreisförmig ist.
22. Reinigungsgerät nach Anspruch 7; 18 bis 21, dadurch gekennzeichnet, daß das Hohlprofil (14) am Stiel (1) und/oder Reinigungskopf (2) angeformt ist.
23. Reinigungsgerät nach Anspruch 7; 18 bis 22, dadurch gekennzeichnet, daß das Hohlprofil (14) der Griff (3) ist.
24. Reinigungsgerät nach den vorgenannten Ansprüchen, dadurch gekennzeichnet, daß das Reinigungsgerät einteilig ist, das heißt, daß alle notwendigen Teile am Reinigungskopf (2) angeformt sind.
25. Reinigungsgerät nach Anspruch 7; 18 bis 23, dadurch gekennzeichnet, daß das Hohlprofil (14) aus Metall besteht.
26. Reinigungsgerät nach einem der vorgenannten Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß der Reinigungskopf (2) mit der angeformten Querschnittsreduzierung (5; 5a) oder dem angeformten Kardangelenk (19) über einen Verschluß auswechselbar ist.
27. Reinigungsgerät nach Anspruch 26, dadurch gekennzeichnet, daß der Verschluß ein Bajonettverschluß ist.
28. Reinigungsgerät nach Anspruch 26, dadurch gekennzeichnet, daß der Verschluß ein Schnapp-, Rast- oder Clipverschluß (20) ist.
29. Reinigungsgerät nach Anspruch 26 bis 28, dadurch gekennzeichnet, daß die lösbare Verbindung zwischen Reinigungskopf und Stiel mit einer formschlüssigen Verdrehsicherung versehen ist.
30. Reinigungsgerät nach einem der vorgenannten Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß der Handgriff (3) und/oder der Stiel (1) einen Behälter zur Aufnahme von flüssigen, pastösen, oder pulverförmigen Materialien bildet oder aufnimmt.
31. Reinigungsgerät nach Anspruch 30, dadurch gekennzeichnet, daß der Behälter wiederbefüllbar oder austauschbar ist.
32. Reinigungsgerät nach Anspruch 30 bis 31, dadurch gekennzeichnet, daß der Behälter druckbeaufschlagt ist.
33. Reinigungsgerät nach Anspruch 30 bis 31, dadurch gekennzeichnet, daß der Behälter mit einer Pumpvorrichtung versehen ist.
34. Reinigungsgerät nach Anspruch 30 bis 33, dadurch gekennzeichnet, daß nach Betätigung des Öffnungsventiles bzw. Betätigung der Pumpvorrichtung das im Behälter beinhaltete Material austritt.
35. Reinigungsgerät nach Anspruch 34, dadurch gekennzeichnet, daß das beschriebene Material zur Auffrischung der umgebenden Raumluft beispielsweise über einen Sprühkopf abgegeben wird.
36. Reinigungsgerät nach Anspruch 34, dadurch gekennzeichnet, daß das beschriebene Material ein Reinigungs- oder Pflegemittel ist.
37. Reinigungsgerät nach Anspruch 36, dadurch gekennzeichnet, daß das beschriebene Material an den Reinigungskopf (2) abgegeben wird.
38. Reinigungsgerät nach den vorhergehenden Ansprüchen, dadurch gekennzeichnet, daß das Reinigungsgerät von einer Haltevorrichtung aufgenommen wird und dort von mindestens einer magnetischen Verbindung gehalten wird.
39. Reinigungsgerät nach Anspruch 38, dadurch gekennzeichnet, daß sowohl das Reinigungsgerät, als auch die Haltevorrichtung mindestens ein, sich jeweils gegenseitig anziehendes und/oder abstoßendes Magnetisches Element kraft- oder formschlüssig trägt.
40. Reinigungsgerät nach Anspruch 39, dadurch gekennzeichnet, daß die Verbindung zur Haltevorrichtung über eine Klettverbindung geschieht.
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