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Technisches Gebiet
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Die
Erfindung betrifft eine Bürste,
umfassend einen Bürstenkopf,
der mit Borsten verbunden ist, wobei der Bürstenkopf zumindest eine als
Spülkanal ausgebildete
Durchbrechung zur Reinigung der Borsten aufweist, wobei die Spülkanäle den Bürstenkopf
in Spülrichtung
im Wesentlichen senkrecht durchdringen.
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Stand der Technik
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Spülbürsten sind
allgemein bekannt und lassen sich nach ihrer Benutzung häufig nur
mit großer Mühe und außerdem häufig nur
mit begrenztem Erfolg ausspülen,
insbesondere dann, wenn zuvor breiartige, hoch viskose Verunreinigungen
von Geschirr entfernt wurden. Die vom Geschirr abgelösten breiartigen,
hoch viskosen Verunreinigungen setzen sich dann häufig am
Schaft der Borsten oder Borstenbündel,
im Übergangsbereich
zum Bürstenkopf,
fest und werden dann oftmals unter Zuhilfenahme von Scheren oder
Messern notdürftig
entfernt, wodurch auch die Gefahr besteht, die Bürsten irreparabel zu beschädigen.
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Trifft
fließendes
Wasser beim Ausspülen
der Spülbürste von
oben auf den Bürstenkopf,
entsteht viel Spritzwasser, was für den Benutzer der Spülbürste unangenehm
ist; außerdem
spritzt das Spritzwasser unerwünscht
und unkontrollierbar in die Umgebung.
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Wird
demgegenüber
versucht, die vorbekannten Bürsten
durch Ausspülen
von der Seite zu reinigen, passiert es häufig, dass sich die Verunreinigungen
noch weiter zwischen die Borsten in Richtung des Bürstenkopfs
schieben und sich dadurch nur noch fester zwischen den Borsten festsetzen.
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Eine
Bürste
der eingangs genannten Art ist aus der
DE 696 10 432 T2 bekannt.
Die Bürste
ist als Zahnbürste
ausgebildet, mit einem Griffteil und einem Arbeitskopfteil, wobei
der Arbeitskopfteil ein zentrales Durchgangsloch aufweist, um das
herum in Büscheln
zusammengefasste Borsten angeordnet sind. Das Durchgangsloch ist
in Form einer Venturidüse
ausgebildet, um beim Auswaschen der Zahnbürste Rückstände aus den Borsten besser
ausspülen
zu können.
Als vorteilhafte Ausgestaltung sind die Büschel in der Nähe des Durchgangslochs
in sehr geringem Maße
nach innen abgewinkelt.
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Eine
weitere Zahnbürste
ist aus der
DE 813 990
B bekannt. Im Zahnbürstenkörper befinden
sich sich in Längsrichtung
erstreckende Öffnungen,
die die Abführung
von Speichel und der Zahnputzflüssigkeit
ermöglichen.
Die Öffnungen
sind außerdem
vorgesehen, um das Verbleiben von Rückständen in dem Borstenkörper zu
verhindern. Die Öffnungen überdecken
die Borsten nicht.
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Aus
der
US 2 516 778 A ist
eine weitere Bürste
bekannt, deren Borsten durch Wasser ausspülbar sind. Im Bürstenkopf
ist ein Wasseranschluss für
einen Wasserhahn vorgesehen. Im Bürstenkopf ist außerdem ein
leitungsförmiger
Hohlraum für
das Wasser vorgesehen, wobei die Borsten zu Borstenbündeln zusammengefasst
und durch ein Gewinde lösbar
mit dem Bürstenkopf
verbunden sind. Im Bürstenkopf
sind eine Vielzahl von Reinigungsöffnungen angeordnet, wobei
manche der Reinigungsöffnungen zentral
innerhalb des Borstenbündels
angeordnet sind. Dadurch werden die Borstenbündel von innen gereinigt. Andere Öffnungen
sind außerhalb
der Borstenbündel
angeordnet, um diese von außen
reinigen zu können.
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Die
vorbekannte Bürste
ist konstruktiv aufwendig und deshalb in wirtschaftlicher Hinsicht
wenig befriedigend.
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Aus
der
US 4 030 158 A ist
eine Haarbürste bekannt,
mit einem Bürstenkopf,
in dem bogenförmige
Ausnehmungen angeordnet sind, die sich quer zur Längsrichtung
des Bürstenkopfs
nahezu über
dessen gesamte Breite des Bürstenkopfs
erstrecken. Keine der Ausnehmungen überdeckt eine Borste; die Borsten
stehen rechtwinklig von ihrer Austrittfläche aus dem Bürstenkopf
ab. Durch die Ausnehmungen ist einerseits ein besseres Föhnen der
Haare möglich und
außerdem
soll sich die Bürste
durch die Ausnehmungen besser reinigen lassen.
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Eine
Spülbürste ist
aus der
DE 69 27 855
U bekannt. Die Spülbürste hat
einen runden Bürstenkopf
mit zwei Reihen von Bohrungen zur Aufnahme von Borstenbüscheln.
Innerhalb der Borstenbüschel ist
zentral eine Ausnehmung angeordnet, zur Aufnahme eines Schwamms.
Die Ausnehmung ist außenumfangsseitig
durch eine Kratzkante begrenzt, um starke Verunreinigungen besser
entfernen zu können.
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Aus
der
DE 83 00 495 U1 ist
eine Geschirrspülbürste mit
Spülmittelspender
bekannt, wobei das Spülmittel
durch ein Reservoir im Handgriff in den Bereich der Bürsten des
Bürstenkopfs
dosiert werden kann. Der Bürstenkopf
weist einen entgegen den Borstenbündeln nach oben vorgewölbten Schaber zur
Beseitigung starker Verunreinigungen auf.
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Aus
der
DE 83 01 546 U1 ist
eine weitere Spülbürste bekannt,
die einen zweiten Borstenbesatz aufweist, wobei die Borstenbündel des
zweiten Borstenbesatzes wesentlich kürzer ausgebildet und in geringerem
Abstand zueinander angeordnet sind, als die übrigen Borstenbündel. Die
Borsten des zwei Borstenbesatzes sind steifer ausgebildet als die Borsten
des ersten Borstenbesatzes, so dass sie zur Entfernung von fest
anhaftenden Speiseresten besser geeignet sind.
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Aus
der
DE 93 06 429 U1 ist
eine weitere Bürste
bekannt, deren Griff zerstörungsfrei
lösbar
mit dem Bürstenkopf
verbunden ist.
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Darstellung der Erfindung
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Der
Erfindung liegt die Aufgabe zu Grunde, eine Bürste der eingangs genannten
Art derart weiterzuentwickeln, dass diese im Anschluss an ihre Benutzung
leichter und schneller gereinigt werden kann. Dabei soll die unerwünschte Bildung
von Spritzwasser während
des Reinigungsvorgangs der Bürste
minimiert werden.
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Diese
Aufgabe wird erfindungsgemäß durch eine
Bürste
gemäß Patentanspruch
1 gelöst.
Auf vorteilhafte Ausgestaltungen nehmen die auf Patentanspruch 1
rückbezogenen
Unteransprüche
Bezug.
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Zur
Lösung
der Aufgabe ist eine Bürste
vorgesehen, deren Borsten und/oder Borstenbündel mit der senkrechten Spülrichtung
einen Winkel begrenzen, der 30° bis
60° beträgt.
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Hierbei
ist von Vorteil, dass die Bürste
im Anschluss an ihre Benutzung leichter und schneller gereinigt
werden kann. Die Reinigung der Bürste
erfolgt dadurch, dass ein Reinigungsmittel, beispielsweise fließendes Wasser,
von oben durch den Spülkanal
im Bürstenkopf
auf die Borsten geleitet wird und dadurch die Verunreinigungen,
die sich zwischen den Borsten befinden, ausspült. Der vorteilhafte Effekt
ist darauf zurückzuführen, dass
das Ausspülen
der Verunreinigungen praktisch in entgegengesetzter Richtung bezogen
auf die Richtung erfolgt, in der die Verunreinigungen zwischen die
Borsten gelangt sind. Es besteht nicht die Gefahr, wie bei Bürsten aus
dem Stand der Technik, dass sich während des Reinigungsvorgangs
der Bürsten
die Verunreinigungen noch fester zwischen den Borsten festsetzen.
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Überraschend
hat sich gezeigt, dass die als Spülkanäle ausgebildeten Durchbrechungen
nicht nur ein leichteres Ausspülen
der Bürste
ermöglichen, sondern
dass durch die als Durchbrechungen ausgebildeten Spülkanäle die Bildung
von Spritzwasser, beispielsweise beim Ausspülen der Bürste unter fließendem Wasser,
signifikant reduziert ist. Dies ist wohl darauf zurückzuführen, dass
der Wasserstrahl nicht, wie bei Bürsten aus dem Stand der Technik üblich, auf
eine Ebene geschlossene Fläche
auftrifft und von dort abgelenkt und teilweise wieder zurück geschleudert
wird; der auf die durchbrochene Oberfläche des Bürstenkopfs auftreffende Wasserstrahl
wird gebrochen und die Spritzwasserbildung dadurch minimiert.
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Die
Spülkanäle durchdringen
den Bürstenkopf
in Spülrichtung
im Wesentlichen senkrecht. Derart ausgerichtete Spülkanäle erlauben
ein horizontales Ausspülen
des Bürstenkopfs,
beispielsweise unter fließendem
Wasser, und dadurch ein sehr rasches Ausspülen. Innerhalb kurzer Zeit
sind die allermeisten Verunreinigungen aus den Borsten rückstandsfrei ausgespült.
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Die
Borsten und/oder die Borstenbündel
sind schräg
zur senkrechten Spülrichtung
im Bürstenkopf angeordnet.
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Die
Borsten und/oder die Borstenbündel
begrenzen mit der senkrechten Spülrichtung
einen Winkel, der 30° bis
60° beträgt.
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Im
Vergleich zu Borsten oder Borstenbündeln, die in Spülrichtung
im Bürstenkopf
angeordnet sind, wird nicht nur die Reinigungsleistung der Bürste verbessert.
Auch wird das Ausspülen
von Verunreinigungen durch die schräg zur Spülrichtung angeordneten Borsten
und/oder Borstenbündel
verbessert, weil ein größerer Bereich
mit Reinigungsflüssigkeit beaufschlagt
wird, wobei bei Verwendung von Borstenbündeln auch der innere Bereich
der Borstenbündel
dadurch wirksam ausgespült
wird.
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Bevorzugt
weist der Bürstenkopf
mehrere Spülkanäle auf.
Durch mehrere Spülkanäle, die
zur Anwendung gelangen, ist die Entfernung von Verunreinigungen
aus den Borsten weiter verbessert und die Bildung von Spritzwasser
weiter reduziert.
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Die
Spülkanäle können gleichmäßig im Bürstenkopf
verteilt angeordnet sein. Alle Borsten der Bürste können dadurch weitgehend gleich
gut von Verunreinigungen gereinigt werden; Toträume, in die keine Reinigungsflüssigkeit
gelangt, werden dadurch vermieden.
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Die
Spülkanäle können in
Spülrichtung
einen sich stufenlos stetig verkleinernden Querschnitt aufweist.
In fertigungstechnischer Hinsicht ist dies von Vorteil. Außerdem kann
der Strahl der Reinigungsflüssigkeit
dadurch gezielter auf die kritischen Stellen der Borsten gerichtet
werden, in denen sich die Verunreinigungen während der Benutzung der Bürste festsetzen.
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Die
Spülkanäle können jeweils
einen im Wesentlichen rechteckförmigen
oder ovalen Querschnitt aufweisen. Dadurch sind die Spülkanäle schlitzförmig gestaltet,
wobei sich auf der Unterseite des Bürstenkopfs Borsten oder Borstenbündel dann
entlang der umfangseitigen Begrenzung der Spülkanäle erstrecken können.
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Nach
einer Ausgestaltung kann es vorgesehen sein, dass die Spülkanäle quer
zur Längsrichtung
des Bürstenkopfs
angeordnet sind und sich nahezu über
die gesamte Breite des Bürstenkopfs
erstrecken. Hierbei ist von Vorteil, dass die über die gesamte Breite des
Bürstenkopfs
angeordneten Borsten oder Borstenbündel gut gereinigt werden.
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Das
Verhältnis
zwischen der Breite des Bürstenkopfs
und der Breite der Spülkanäle kann
1,1 bis 1,5 betragen. Für
die meisten Anwendungsfälle
hat sich ein solches Verhältnis
im Hinblick auf eine leichte Reinigung der Bürste als vorteilhaft bewährt.
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Das
Verhältnis
der Breite der Spülkanäle zu deren
Länge auf
der Oberseite des Bürstenkopfs
beträgt
bevorzugt 3 bis 6. Durch die vergleichsweise geringe Breite der
Spülkanäle verbleibt
viel Material des Bürstenkopfs,
an dem die Borsten oder Borstenbündel
befestigbar sind. Eine große
Anzahl von Borsten oder Borstenbündeln
begünstigt
eine wirkungsvolle Reinigung der zu reinigenden Flächen.
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Zumindest
ein Teil der zuvor beschriebenen Borsten kann zu Borstenbündeln zusammengefasst sein.
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Nach
einer weiter bevorzugten Ausgestaltung kann es vorgesehen sein,
dass alle Borsten zu Borstenbündeln
zusammengefasst sind. Die Zusammenfassung zu Borstenbündeln ist
besonders vorteilhaft, wenn der Bürstenkopf die erfindungsgemäßen Durchbrechungen
aufweist, weil die Einspannungen der Borstenbündel dadurch gut um die Durchbrechungen
herum gruppiert werden können.
Obwohl die Borstenbündel
im Bereich ihrer Einspannungen sehr dicht gepackt ausgebildet sind,
fächern
die Borstenbündel
auf ihrer dem Bürstenkopf
abgewandten Seite auf, um eine gute Reinigungsleistung zu erzielen.
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Nach
einer bevorzugten Ausgestaltung kann es vorgesehen sein, dass jeweils
höchstens
zwei Reihen Borstenbündel
zwischen einander benachbarten Spülkanälen angeordnet sind. Alle Borstenbündel können dadurch
gut ausgespült
werden, weil die Borstenbündel
beider Reihen im Wirkungsbereich der Spülkanäle angeordnet sind. Würden demgegenüber wesentlich
mehr Reihen Borstenbündel zwischen
einander benachbarten Spülkanälen angeordnet,
würde die
Reinigung erschwert, weil nicht alle Borstenbündel gleichermaßen mit
der Reinigungsflüssigkeit
durch die Spülkanäle beaufschlagt
würden.
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Der
Bürstenkopf
kann auf seiner den Borsten und/oder Borstenbündeln abgewandten Oberseite eben
ausgebildet sein. Hierbei ist von Vorteil, dass auch die Oberseite
des Bürstenkopfs
gut gereinigt werden kann.
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Der
Bürstenkopf
kann nach einer anderen Ausgestaltung auf seiner den Borsten und/oder
Borstenbündeln
abgewandten Oberseite quer zu seiner Längsrichtung konkav gewölbt ausgebildet
sein. Wird die Bürste
beispielsweise unter fließendem
Wasser gereinigt, wird der Wasserstrahl durch die konkave Gestalt
der Oberseite des Bürstenkopfs
praktisch in Richtung der Durchbrechungen kanalisiert, so dass bei
weiter verringerter Spritzwasserbildung mit weniger Reinigungsflüssigkeit
ein besseres Ausspülen der
Bürste
gewährleistet
ist.
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Der
Bürstenkopf
kann in seiner Längs-und/oder
Querrichtung eine konvex gewölbte Unterseite
aufweisen, in der die Borsten und/oder Borstenbündel festgelegt sind. Im Hinblick
auf eine gute Wirksamkeit der Bürste
ist eine derartige Ausgestaltung von Vorteil. Die Borsten der Borstenbündel stehen
sowohl in Längs-
als auch in Querrichtung über
den umfangsseitig in Rand des Bürstenkopfs
hinaus, so dass Verunreinigungen auch an nur schwer zugänglichen
Stellen, beispielsweise im Übergangsbereich
von einem Topfboden zur Seitenwand des Topfs, problemlos entfernt
werden können.
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Zum
Entfernen hartnäckiger
Verunreinigungen kann der Bürstenkopf
stirnseitig einerseits einen entgegen den Borsten und/oder Borstenbündeln nach
oben vorgewölbten
Schaber aufweisen. Verkrustungen, die im ersten Arbeitsgang durch
die Borsten oder Borstenbündel
der Bürste
allein nicht entfernt werden könnten,
können
mit den Schaber zunächst
aufgebrochen und anschließend
leichter mittels der Borsten oder Borstenbündel entfernt werden.
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Bezogen
auf den Schaber stirnseitig andererseits, kann der Bürstenkopf
einen Handgriff aufweisen.
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Nach
einer ersten Ausgestaltung können
der Bürstenkopf
und der Handgriff einstückig
ineinander übergehen
und materialeinheitlich ausgebildet sein. Im Hinblick auf eine einfache
und kostengünstige Herstellbarkeit
kann der Bürstenkopf
aus einem polymeren Werkstoff bestehen. Durch das geringe Gewicht
ist die Bürste
einfach handhabbar und bei Verwendung als Spülbürste außerdem rostfrei sowie resistent
gegen die meisten Verunreinigungen und Reinigungsflüssigkeiten.
Durch die Einstückigkeit
von Bürstenkopf
und Handgriff werden Trennfugen in der Bürste vermieden; die Hygiene
ist dadurch verbessert.
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Nach
einer anderen Ausgestaltung können der
Bürstenkopf
und der Handgriff zerstörungsfrei lösbar miteinander
verbunden sein. Eine solche Ausgestaltung ist beispielsweise dann
von Vorteil, wenn unterschiedlich gestaltete Bürstenköpfe und/oder Bürstenköpfe mit
unterschiedlich gestalteten Borsten und/oder Borstenbündeln bedarfsweise,
abhängig vom
jeweiligen Anwendungsfall, mit ein und demselben Handgriff verwendet
werden sollen. Auch dann, wenn die Borsten und/oder Borstenbündel des
Bürstenkopfs
einem besonders hohen Verschleiß unterliegen,
beispielsweise dadurch, dass raue Verunreinigungen von besonders
rauen Oberflächen
entfernt werden sollen, ist von Vorteil, dass bedarfsweise ein neuer
Bürstenkopf
mit dem Handgriff, der praktisch keinem Verschleiß unterliegt,
verbunden werden kann.
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Die
Erfindung betrifft außerdem
die Verwendung einer Bürste,
wie zuvor beschrieben. Eine Bürste
mit einem Bürstenkopf,
der zumindest eine als Spülkanal
ausgebildete Durchbrechung zur Reinigung der Borsten aufweist, wird
erfindungsgemäß als Spülbürste verwendet.
Speziell für
diese Verwendung ist eine Bürste,
die sich gut ausspülen
lässt,
von besonderem Vorteil. Selbst breiartige, hoch viskose Verunreinigungen,
die im Anschluss an die Reinigung von zu reinigenden Oberflächen zwischen
den Borsten und/oder zwischen den Borsten der Borstenbündel festsitzen,
lassen sich durch die erfindungsgemäße Gestalt des Bürstenkopfs
gut ausspülen.
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Kurzbeschreibung der Zeichnung
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Die
erfindungsgemäße Bürste und
deren erfindungsgemäße Verwendung
als Spülbürste wird nachfolgend
anhand der 1 bis 4 näher beschrieben.
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Diese
zeigen:
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1 eine
Draufsicht auf eine erfindungsgemäße Spülbürste,
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2 die
Spülbürste aus 1,
die unter fließendem
Wasser ausgespült
wird,
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3 eine
Ansicht der Spülbürste aus
den 1 und 2 von unten und
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4 einen
Ausschnitt aus dem vorderen Bürstenkopf,
in geschnittener Darstellung.
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Ausführung der Erfindung
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In 1 ist
ein Ausführungsbeispiel
einer Bürste
gezeigt, die als Spülbürste verwendet
wird. Die Spülbürste umfasst
einen Bürstenkopf 1,
der mit Borsten 2 verbunden ist. Im hier dargestellten
Ausführungsbeispiel
sind alle Borsten 2 zu Borstenbündeln 10 zusammengefasst;
davon abweichende Ausgestaltungen, bei denen teils Borsten 2,
teils Borstenbündel 10 oder
nur Borsten 2 zur Anwendung gelangen, sind ebenfalls denkbar,
abhängig
vom jeweiligen Anwendungsfall.
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Der
Bürstenkopf 1 besteht
im gezeigten Ausführungsbeispiel
aus einem polymeren Werkstoff und ist einstückig ineinander übergehend
und materialeinheitlich mit dem Handgriff 14 ausgebildet.
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Im
Bürstenkopf 1 sind
drei Durchbrechungen 4 in Form von Spülkanälen 3 angeordnet,
die den Bürstenkopf 1 in
Spülrichtung 5 vollständig durchdringen.
Die Spülkanäle 3 sind
schlitzförmig
gestaltet, quer zur Längsrichtung 6 des
Bürstenkopfs 1 angeordnet
und erstrecken sich nahezu über
die gesamte Breite 7 des Bürstenkopfs 1.
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Das
Verhältnis
zwischen der Breite 7 des Bürstenkopfs 1 und der
Breite 8 der Spülkanäle 3 beträgt im hier
gezeigten Ausführungsbeispiel
1, 3; das Verhältnis
der Breite 8 der Spülkanäle 3 zu
deren Länge 9 auf
der Oberseite 11 des Bürstenkopfs 1 beträgt demgegenüber 4, 5.
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Am
dem Handgriff 14 in Längsrichtung
des Bürstenkopfs 1 gegenüberliegenden
Ende, weist der Bürstenkopf 1 einen
entgegen den Borstenbündeln 10 nach
oben vorgewölbten
Schaber 13 auf. Der Schaber 13 ist vorgesehen,
um hartnäckige
Verkrustungen zunächst
aufzubrechen, bevor die verbliebenen aufgebrochenen Verunreinigungen
von den Borstenbündeln 10 entfernt
werden können.
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Die
Oberseite 11 des Bürstenkopfs 1 ist
entweder eben oder quer zu seiner Längsrichtung 6 konkav
gewölbt
ausgebildet. Wird die Spülbürste nach ihrem
Gebrauch unter fließendem
Wasser ausgespült,
wie in 2 dargestellt, trifft fließendes Wasser in Spülrichtung 5 auf
die Oberseite 11 des Bürstenkopfs 1 und
gelangt durch die Spülkanäle 3 zu
den Borstenbündeln 10 und
spült dort
auch breiartige, hoch viskose Verunreinigungen aus den Borstenbündeln 10 aus.
Im hier dargestellten Ausführungsbeispiel
sind zwischen den einander benachbarten Spülkanälen 3 jeweils zwei
Reihen Borstenbündel 10 angeordnet,
wobei die jeweils zwei Reihen Borstenbündel 10 mittels eines
Spülkanals 3 mit
Reinigungsflüssigkeit,
hier fließendem
Wasser, beaufschlagbar sind.
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Die
Anordnung der Spülkanäle 3,
bezogen auf die Borstenbündel 10,
ist in der Ansicht von unten gemäß 3 zu
erkennen. In dieser Darstellung ist neben der in Querrichtung 7 des
Bürstenkopfs 1 konvex
gewölbten
Unterseite 12 außerdem
zu sehen, dass die Borsten 2 der Borstenbündel 10 mit
der senkrechten Spülrichtung 5 einen
Winkel α begrenzen,
der im hier dargestellten Ausführungsbeispiel
30° bis
60° beträgt.
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Verdeutlicht
ist dieser Zusammenhang außerdem
in 4. In diesem Schnitt ist ein Ausschnitt des Bürstenkopfs 1 dargestellt,
bei dem die senkrechte Spülrichtung 5 durch
die Spülkanäle 3,
in Längsrichtung 6 des
Bürstenkopfs 1 betrachtet,
mit den Borsten 2 und/oder Borstenbündeln 10 den Winkel α begrenzen,
der 30° bis
60° beträgt.
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Insgesamt
weist die erfindungsgemäße Spülbürste sehr
gute Gebrauchseigenschaften während
einer langen Gebrauchsdauer auf, weil sich die Borsten 2 und/oder
die Borstenbündel 10 mittels
der Spülkanäle 3 einfach
und wirkungsvoll reinigen lassen und die Entstehung von unerwünschtem
Spritzwasser bei der Reinigung der Bürste durch die Spülkanäle 3,
die die Oberseite 11 des Bürstenkörpers 1 durchdringen,
minimiert ist.