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DE102008022883B3 - Bürste und deren Verwendung - Google Patents

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DE102008022883B3
DE102008022883B3 DE102008022883A DE102008022883A DE102008022883B3 DE 102008022883 B3 DE102008022883 B3 DE 102008022883B3 DE 102008022883 A DE102008022883 A DE 102008022883A DE 102008022883 A DE102008022883 A DE 102008022883A DE 102008022883 B3 DE102008022883 B3 DE 102008022883B3
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brush
brush head
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Christopher Deane
David Hinsdale McKnight
Henning Teetzmann
Thomas Dr. Schindler
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Carl Freudenberg KG
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Carl Freudenberg KG
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Abstract

Bürste, umfassend einen Bürstenkopf (1), der mit Borsten (2) verbunden ist, dadurch gekennzeichnet, dass der Bürstenkopf (1) zumindest eine als Spülkanal (3) ausgebildete Durchbrechung (4) zur Reinigung der Borsten (2) aufweist. Die Bürste ist als Spülbürste verwendbar.

Description

  • Technisches Gebiet
  • Die Erfindung betrifft eine Bürste, umfassend einen Bürstenkopf, der mit Borsten verbunden ist, wobei der Bürstenkopf zumindest eine als Spülkanal ausgebildete Durchbrechung zur Reinigung der Borsten aufweist, wobei die Spülkanäle den Bürstenkopf in Spülrichtung im Wesentlichen senkrecht durchdringen.
  • Stand der Technik
  • Spülbürsten sind allgemein bekannt und lassen sich nach ihrer Benutzung häufig nur mit großer Mühe und außerdem häufig nur mit begrenztem Erfolg ausspülen, insbesondere dann, wenn zuvor breiartige, hoch viskose Verunreinigungen von Geschirr entfernt wurden. Die vom Geschirr abgelösten breiartigen, hoch viskosen Verunreinigungen setzen sich dann häufig am Schaft der Borsten oder Borstenbündel, im Übergangsbereich zum Bürstenkopf, fest und werden dann oftmals unter Zuhilfenahme von Scheren oder Messern notdürftig entfernt, wodurch auch die Gefahr besteht, die Bürsten irreparabel zu beschädigen.
  • Trifft fließendes Wasser beim Ausspülen der Spülbürste von oben auf den Bürstenkopf, entsteht viel Spritzwasser, was für den Benutzer der Spülbürste unangenehm ist; außerdem spritzt das Spritzwasser unerwünscht und unkontrollierbar in die Umgebung.
  • Wird demgegenüber versucht, die vorbekannten Bürsten durch Ausspülen von der Seite zu reinigen, passiert es häufig, dass sich die Verunreinigungen noch weiter zwischen die Borsten in Richtung des Bürstenkopfs schieben und sich dadurch nur noch fester zwischen den Borsten festsetzen.
  • Eine Bürste der eingangs genannten Art ist aus der DE 696 10 432 T2 bekannt. Die Bürste ist als Zahnbürste ausgebildet, mit einem Griffteil und einem Arbeitskopfteil, wobei der Arbeitskopfteil ein zentrales Durchgangsloch aufweist, um das herum in Büscheln zusammengefasste Borsten angeordnet sind. Das Durchgangsloch ist in Form einer Venturidüse ausgebildet, um beim Auswaschen der Zahnbürste Rückstände aus den Borsten besser ausspülen zu können. Als vorteilhafte Ausgestaltung sind die Büschel in der Nähe des Durchgangslochs in sehr geringem Maße nach innen abgewinkelt.
  • Eine weitere Zahnbürste ist aus der DE 813 990 B bekannt. Im Zahnbürstenkörper befinden sich sich in Längsrichtung erstreckende Öffnungen, die die Abführung von Speichel und der Zahnputzflüssigkeit ermöglichen. Die Öffnungen sind außerdem vorgesehen, um das Verbleiben von Rückständen in dem Borstenkörper zu verhindern. Die Öffnungen überdecken die Borsten nicht.
  • Aus der US 2 516 778 A ist eine weitere Bürste bekannt, deren Borsten durch Wasser ausspülbar sind. Im Bürstenkopf ist ein Wasseranschluss für einen Wasserhahn vorgesehen. Im Bürstenkopf ist außerdem ein leitungsförmiger Hohlraum für das Wasser vorgesehen, wobei die Borsten zu Borstenbündeln zusammengefasst und durch ein Gewinde lösbar mit dem Bürstenkopf verbunden sind. Im Bürstenkopf sind eine Vielzahl von Reinigungsöffnungen angeordnet, wobei manche der Reinigungsöffnungen zentral innerhalb des Borstenbündels angeordnet sind. Dadurch werden die Borstenbündel von innen gereinigt. Andere Öffnungen sind außerhalb der Borstenbündel angeordnet, um diese von außen reinigen zu können.
  • Die vorbekannte Bürste ist konstruktiv aufwendig und deshalb in wirtschaftlicher Hinsicht wenig befriedigend.
  • Aus der US 4 030 158 A ist eine Haarbürste bekannt, mit einem Bürstenkopf, in dem bogenförmige Ausnehmungen angeordnet sind, die sich quer zur Längsrichtung des Bürstenkopfs nahezu über dessen gesamte Breite des Bürstenkopfs erstrecken. Keine der Ausnehmungen überdeckt eine Borste; die Borsten stehen rechtwinklig von ihrer Austrittfläche aus dem Bürstenkopf ab. Durch die Ausnehmungen ist einerseits ein besseres Föhnen der Haare möglich und außerdem soll sich die Bürste durch die Ausnehmungen besser reinigen lassen.
  • Eine Spülbürste ist aus der DE 69 27 855 U bekannt. Die Spülbürste hat einen runden Bürstenkopf mit zwei Reihen von Bohrungen zur Aufnahme von Borstenbüscheln. Innerhalb der Borstenbüschel ist zentral eine Ausnehmung angeordnet, zur Aufnahme eines Schwamms. Die Ausnehmung ist außenumfangsseitig durch eine Kratzkante begrenzt, um starke Verunreinigungen besser entfernen zu können.
  • Aus der DE 83 00 495 U1 ist eine Geschirrspülbürste mit Spülmittelspender bekannt, wobei das Spülmittel durch ein Reservoir im Handgriff in den Bereich der Bürsten des Bürstenkopfs dosiert werden kann. Der Bürstenkopf weist einen entgegen den Borstenbündeln nach oben vorgewölbten Schaber zur Beseitigung starker Verunreinigungen auf.
  • Aus der DE 83 01 546 U1 ist eine weitere Spülbürste bekannt, die einen zweiten Borstenbesatz aufweist, wobei die Borstenbündel des zweiten Borstenbesatzes wesentlich kürzer ausgebildet und in geringerem Abstand zueinander angeordnet sind, als die übrigen Borstenbündel. Die Borsten des zwei Borstenbesatzes sind steifer ausgebildet als die Borsten des ersten Borstenbesatzes, so dass sie zur Entfernung von fest anhaftenden Speiseresten besser geeignet sind.
  • Aus der DE 93 06 429 U1 ist eine weitere Bürste bekannt, deren Griff zerstörungsfrei lösbar mit dem Bürstenkopf verbunden ist.
  • Darstellung der Erfindung
  • Der Erfindung liegt die Aufgabe zu Grunde, eine Bürste der eingangs genannten Art derart weiterzuentwickeln, dass diese im Anschluss an ihre Benutzung leichter und schneller gereinigt werden kann. Dabei soll die unerwünschte Bildung von Spritzwasser während des Reinigungsvorgangs der Bürste minimiert werden.
  • Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß durch eine Bürste gemäß Patentanspruch 1 gelöst. Auf vorteilhafte Ausgestaltungen nehmen die auf Patentanspruch 1 rückbezogenen Unteransprüche Bezug.
  • Zur Lösung der Aufgabe ist eine Bürste vorgesehen, deren Borsten und/oder Borstenbündel mit der senkrechten Spülrichtung einen Winkel begrenzen, der 30° bis 60° beträgt.
  • Hierbei ist von Vorteil, dass die Bürste im Anschluss an ihre Benutzung leichter und schneller gereinigt werden kann. Die Reinigung der Bürste erfolgt dadurch, dass ein Reinigungsmittel, beispielsweise fließendes Wasser, von oben durch den Spülkanal im Bürstenkopf auf die Borsten geleitet wird und dadurch die Verunreinigungen, die sich zwischen den Borsten befinden, ausspült. Der vorteilhafte Effekt ist darauf zurückzuführen, dass das Ausspülen der Verunreinigungen praktisch in entgegengesetzter Richtung bezogen auf die Richtung erfolgt, in der die Verunreinigungen zwischen die Borsten gelangt sind. Es besteht nicht die Gefahr, wie bei Bürsten aus dem Stand der Technik, dass sich während des Reinigungsvorgangs der Bürsten die Verunreinigungen noch fester zwischen den Borsten festsetzen.
  • Überraschend hat sich gezeigt, dass die als Spülkanäle ausgebildeten Durchbrechungen nicht nur ein leichteres Ausspülen der Bürste ermöglichen, sondern dass durch die als Durchbrechungen ausgebildeten Spülkanäle die Bildung von Spritzwasser, beispielsweise beim Ausspülen der Bürste unter fließendem Wasser, signifikant reduziert ist. Dies ist wohl darauf zurückzuführen, dass der Wasserstrahl nicht, wie bei Bürsten aus dem Stand der Technik üblich, auf eine Ebene geschlossene Fläche auftrifft und von dort abgelenkt und teilweise wieder zurück geschleudert wird; der auf die durchbrochene Oberfläche des Bürstenkopfs auftreffende Wasserstrahl wird gebrochen und die Spritzwasserbildung dadurch minimiert.
  • Die Spülkanäle durchdringen den Bürstenkopf in Spülrichtung im Wesentlichen senkrecht. Derart ausgerichtete Spülkanäle erlauben ein horizontales Ausspülen des Bürstenkopfs, beispielsweise unter fließendem Wasser, und dadurch ein sehr rasches Ausspülen. Innerhalb kurzer Zeit sind die allermeisten Verunreinigungen aus den Borsten rückstandsfrei ausgespült.
  • Die Borsten und/oder die Borstenbündel sind schräg zur senkrechten Spülrichtung im Bürstenkopf angeordnet.
  • Die Borsten und/oder die Borstenbündel begrenzen mit der senkrechten Spülrichtung einen Winkel, der 30° bis 60° beträgt.
  • Im Vergleich zu Borsten oder Borstenbündeln, die in Spülrichtung im Bürstenkopf angeordnet sind, wird nicht nur die Reinigungsleistung der Bürste verbessert. Auch wird das Ausspülen von Verunreinigungen durch die schräg zur Spülrichtung angeordneten Borsten und/oder Borstenbündel verbessert, weil ein größerer Bereich mit Reinigungsflüssigkeit beaufschlagt wird, wobei bei Verwendung von Borstenbündeln auch der innere Bereich der Borstenbündel dadurch wirksam ausgespült wird.
  • Bevorzugt weist der Bürstenkopf mehrere Spülkanäle auf. Durch mehrere Spülkanäle, die zur Anwendung gelangen, ist die Entfernung von Verunreinigungen aus den Borsten weiter verbessert und die Bildung von Spritzwasser weiter reduziert.
  • Die Spülkanäle können gleichmäßig im Bürstenkopf verteilt angeordnet sein. Alle Borsten der Bürste können dadurch weitgehend gleich gut von Verunreinigungen gereinigt werden; Toträume, in die keine Reinigungsflüssigkeit gelangt, werden dadurch vermieden.
  • Die Spülkanäle können in Spülrichtung einen sich stufenlos stetig verkleinernden Querschnitt aufweist. In fertigungstechnischer Hinsicht ist dies von Vorteil. Außerdem kann der Strahl der Reinigungsflüssigkeit dadurch gezielter auf die kritischen Stellen der Borsten gerichtet werden, in denen sich die Verunreinigungen während der Benutzung der Bürste festsetzen.
  • Die Spülkanäle können jeweils einen im Wesentlichen rechteckförmigen oder ovalen Querschnitt aufweisen. Dadurch sind die Spülkanäle schlitzförmig gestaltet, wobei sich auf der Unterseite des Bürstenkopfs Borsten oder Borstenbündel dann entlang der umfangseitigen Begrenzung der Spülkanäle erstrecken können.
  • Nach einer Ausgestaltung kann es vorgesehen sein, dass die Spülkanäle quer zur Längsrichtung des Bürstenkopfs angeordnet sind und sich nahezu über die gesamte Breite des Bürstenkopfs erstrecken. Hierbei ist von Vorteil, dass die über die gesamte Breite des Bürstenkopfs angeordneten Borsten oder Borstenbündel gut gereinigt werden.
  • Das Verhältnis zwischen der Breite des Bürstenkopfs und der Breite der Spülkanäle kann 1,1 bis 1,5 betragen. Für die meisten Anwendungsfälle hat sich ein solches Verhältnis im Hinblick auf eine leichte Reinigung der Bürste als vorteilhaft bewährt.
  • Das Verhältnis der Breite der Spülkanäle zu deren Länge auf der Oberseite des Bürstenkopfs beträgt bevorzugt 3 bis 6. Durch die vergleichsweise geringe Breite der Spülkanäle verbleibt viel Material des Bürstenkopfs, an dem die Borsten oder Borstenbündel befestigbar sind. Eine große Anzahl von Borsten oder Borstenbündeln begünstigt eine wirkungsvolle Reinigung der zu reinigenden Flächen.
  • Zumindest ein Teil der zuvor beschriebenen Borsten kann zu Borstenbündeln zusammengefasst sein.
  • Nach einer weiter bevorzugten Ausgestaltung kann es vorgesehen sein, dass alle Borsten zu Borstenbündeln zusammengefasst sind. Die Zusammenfassung zu Borstenbündeln ist besonders vorteilhaft, wenn der Bürstenkopf die erfindungsgemäßen Durchbrechungen aufweist, weil die Einspannungen der Borstenbündel dadurch gut um die Durchbrechungen herum gruppiert werden können. Obwohl die Borstenbündel im Bereich ihrer Einspannungen sehr dicht gepackt ausgebildet sind, fächern die Borstenbündel auf ihrer dem Bürstenkopf abgewandten Seite auf, um eine gute Reinigungsleistung zu erzielen.
  • Nach einer bevorzugten Ausgestaltung kann es vorgesehen sein, dass jeweils höchstens zwei Reihen Borstenbündel zwischen einander benachbarten Spülkanälen angeordnet sind. Alle Borstenbündel können dadurch gut ausgespült werden, weil die Borstenbündel beider Reihen im Wirkungsbereich der Spülkanäle angeordnet sind. Würden demgegenüber wesentlich mehr Reihen Borstenbündel zwischen einander benachbarten Spülkanälen angeordnet, würde die Reinigung erschwert, weil nicht alle Borstenbündel gleichermaßen mit der Reinigungsflüssigkeit durch die Spülkanäle beaufschlagt würden.
  • Der Bürstenkopf kann auf seiner den Borsten und/oder Borstenbündeln abgewandten Oberseite eben ausgebildet sein. Hierbei ist von Vorteil, dass auch die Oberseite des Bürstenkopfs gut gereinigt werden kann.
  • Der Bürstenkopf kann nach einer anderen Ausgestaltung auf seiner den Borsten und/oder Borstenbündeln abgewandten Oberseite quer zu seiner Längsrichtung konkav gewölbt ausgebildet sein. Wird die Bürste beispielsweise unter fließendem Wasser gereinigt, wird der Wasserstrahl durch die konkave Gestalt der Oberseite des Bürstenkopfs praktisch in Richtung der Durchbrechungen kanalisiert, so dass bei weiter verringerter Spritzwasserbildung mit weniger Reinigungsflüssigkeit ein besseres Ausspülen der Bürste gewährleistet ist.
  • Der Bürstenkopf kann in seiner Längs-und/oder Querrichtung eine konvex gewölbte Unterseite aufweisen, in der die Borsten und/oder Borstenbündel festgelegt sind. Im Hinblick auf eine gute Wirksamkeit der Bürste ist eine derartige Ausgestaltung von Vorteil. Die Borsten der Borstenbündel stehen sowohl in Längs- als auch in Querrichtung über den umfangsseitig in Rand des Bürstenkopfs hinaus, so dass Verunreinigungen auch an nur schwer zugänglichen Stellen, beispielsweise im Übergangsbereich von einem Topfboden zur Seitenwand des Topfs, problemlos entfernt werden können.
  • Zum Entfernen hartnäckiger Verunreinigungen kann der Bürstenkopf stirnseitig einerseits einen entgegen den Borsten und/oder Borstenbündeln nach oben vorgewölbten Schaber aufweisen. Verkrustungen, die im ersten Arbeitsgang durch die Borsten oder Borstenbündel der Bürste allein nicht entfernt werden könnten, können mit den Schaber zunächst aufgebrochen und anschließend leichter mittels der Borsten oder Borstenbündel entfernt werden.
  • Bezogen auf den Schaber stirnseitig andererseits, kann der Bürstenkopf einen Handgriff aufweisen.
  • Nach einer ersten Ausgestaltung können der Bürstenkopf und der Handgriff einstückig ineinander übergehen und materialeinheitlich ausgebildet sein. Im Hinblick auf eine einfache und kostengünstige Herstellbarkeit kann der Bürstenkopf aus einem polymeren Werkstoff bestehen. Durch das geringe Gewicht ist die Bürste einfach handhabbar und bei Verwendung als Spülbürste außerdem rostfrei sowie resistent gegen die meisten Verunreinigungen und Reinigungsflüssigkeiten. Durch die Einstückigkeit von Bürstenkopf und Handgriff werden Trennfugen in der Bürste vermieden; die Hygiene ist dadurch verbessert.
  • Nach einer anderen Ausgestaltung können der Bürstenkopf und der Handgriff zerstörungsfrei lösbar miteinander verbunden sein. Eine solche Ausgestaltung ist beispielsweise dann von Vorteil, wenn unterschiedlich gestaltete Bürstenköpfe und/oder Bürstenköpfe mit unterschiedlich gestalteten Borsten und/oder Borstenbündeln bedarfsweise, abhängig vom jeweiligen Anwendungsfall, mit ein und demselben Handgriff verwendet werden sollen. Auch dann, wenn die Borsten und/oder Borstenbündel des Bürstenkopfs einem besonders hohen Verschleiß unterliegen, beispielsweise dadurch, dass raue Verunreinigungen von besonders rauen Oberflächen entfernt werden sollen, ist von Vorteil, dass bedarfsweise ein neuer Bürstenkopf mit dem Handgriff, der praktisch keinem Verschleiß unterliegt, verbunden werden kann.
  • Die Erfindung betrifft außerdem die Verwendung einer Bürste, wie zuvor beschrieben. Eine Bürste mit einem Bürstenkopf, der zumindest eine als Spülkanal ausgebildete Durchbrechung zur Reinigung der Borsten aufweist, wird erfindungsgemäß als Spülbürste verwendet. Speziell für diese Verwendung ist eine Bürste, die sich gut ausspülen lässt, von besonderem Vorteil. Selbst breiartige, hoch viskose Verunreinigungen, die im Anschluss an die Reinigung von zu reinigenden Oberflächen zwischen den Borsten und/oder zwischen den Borsten der Borstenbündel festsitzen, lassen sich durch die erfindungsgemäße Gestalt des Bürstenkopfs gut ausspülen.
  • Kurzbeschreibung der Zeichnung
  • Die erfindungsgemäße Bürste und deren erfindungsgemäße Verwendung als Spülbürste wird nachfolgend anhand der 1 bis 4 näher beschrieben.
  • Diese zeigen:
  • 1 eine Draufsicht auf eine erfindungsgemäße Spülbürste,
  • 2 die Spülbürste aus 1, die unter fließendem Wasser ausgespült wird,
  • 3 eine Ansicht der Spülbürste aus den 1 und 2 von unten und
  • 4 einen Ausschnitt aus dem vorderen Bürstenkopf, in geschnittener Darstellung.
  • Ausführung der Erfindung
  • In 1 ist ein Ausführungsbeispiel einer Bürste gezeigt, die als Spülbürste verwendet wird. Die Spülbürste umfasst einen Bürstenkopf 1, der mit Borsten 2 verbunden ist. Im hier dargestellten Ausführungsbeispiel sind alle Borsten 2 zu Borstenbündeln 10 zusammengefasst; davon abweichende Ausgestaltungen, bei denen teils Borsten 2, teils Borstenbündel 10 oder nur Borsten 2 zur Anwendung gelangen, sind ebenfalls denkbar, abhängig vom jeweiligen Anwendungsfall.
  • Der Bürstenkopf 1 besteht im gezeigten Ausführungsbeispiel aus einem polymeren Werkstoff und ist einstückig ineinander übergehend und materialeinheitlich mit dem Handgriff 14 ausgebildet.
  • Im Bürstenkopf 1 sind drei Durchbrechungen 4 in Form von Spülkanälen 3 angeordnet, die den Bürstenkopf 1 in Spülrichtung 5 vollständig durchdringen. Die Spülkanäle 3 sind schlitzförmig gestaltet, quer zur Längsrichtung 6 des Bürstenkopfs 1 angeordnet und erstrecken sich nahezu über die gesamte Breite 7 des Bürstenkopfs 1.
  • Das Verhältnis zwischen der Breite 7 des Bürstenkopfs 1 und der Breite 8 der Spülkanäle 3 beträgt im hier gezeigten Ausführungsbeispiel 1, 3; das Verhältnis der Breite 8 der Spülkanäle 3 zu deren Länge 9 auf der Oberseite 11 des Bürstenkopfs 1 beträgt demgegenüber 4, 5.
  • Am dem Handgriff 14 in Längsrichtung des Bürstenkopfs 1 gegenüberliegenden Ende, weist der Bürstenkopf 1 einen entgegen den Borstenbündeln 10 nach oben vorgewölbten Schaber 13 auf. Der Schaber 13 ist vorgesehen, um hartnäckige Verkrustungen zunächst aufzubrechen, bevor die verbliebenen aufgebrochenen Verunreinigungen von den Borstenbündeln 10 entfernt werden können.
  • Die Oberseite 11 des Bürstenkopfs 1 ist entweder eben oder quer zu seiner Längsrichtung 6 konkav gewölbt ausgebildet. Wird die Spülbürste nach ihrem Gebrauch unter fließendem Wasser ausgespült, wie in 2 dargestellt, trifft fließendes Wasser in Spülrichtung 5 auf die Oberseite 11 des Bürstenkopfs 1 und gelangt durch die Spülkanäle 3 zu den Borstenbündeln 10 und spült dort auch breiartige, hoch viskose Verunreinigungen aus den Borstenbündeln 10 aus. Im hier dargestellten Ausführungsbeispiel sind zwischen den einander benachbarten Spülkanälen 3 jeweils zwei Reihen Borstenbündel 10 angeordnet, wobei die jeweils zwei Reihen Borstenbündel 10 mittels eines Spülkanals 3 mit Reinigungsflüssigkeit, hier fließendem Wasser, beaufschlagbar sind.
  • Die Anordnung der Spülkanäle 3, bezogen auf die Borstenbündel 10, ist in der Ansicht von unten gemäß 3 zu erkennen. In dieser Darstellung ist neben der in Querrichtung 7 des Bürstenkopfs 1 konvex gewölbten Unterseite 12 außerdem zu sehen, dass die Borsten 2 der Borstenbündel 10 mit der senkrechten Spülrichtung 5 einen Winkel α begrenzen, der im hier dargestellten Ausführungsbeispiel 30° bis 60° beträgt.
  • Verdeutlicht ist dieser Zusammenhang außerdem in 4. In diesem Schnitt ist ein Ausschnitt des Bürstenkopfs 1 dargestellt, bei dem die senkrechte Spülrichtung 5 durch die Spülkanäle 3, in Längsrichtung 6 des Bürstenkopfs 1 betrachtet, mit den Borsten 2 und/oder Borstenbündeln 10 den Winkel α begrenzen, der 30° bis 60° beträgt.
  • Insgesamt weist die erfindungsgemäße Spülbürste sehr gute Gebrauchseigenschaften während einer langen Gebrauchsdauer auf, weil sich die Borsten 2 und/oder die Borstenbündel 10 mittels der Spülkanäle 3 einfach und wirkungsvoll reinigen lassen und die Entstehung von unerwünschtem Spritzwasser bei der Reinigung der Bürste durch die Spülkanäle 3, die die Oberseite 11 des Bürstenkörpers 1 durchdringen, minimiert ist.

Claims (18)

  1. Bürste, umfassend einen Bürstenkopf (1), der mit Borsten (2) verbunden ist, wobei der Bürstenkopf (1) zumindest eine als Spülkanal (3) ausgebildete Durchbrechung (4) zur Reinigung der Borsten (2) aufweist, wobei die Spülkanäle (3) den Bürstenkopf (1) in Spülrichtung (5) im Wesentlichen senkrecht durchdringen, dadurch gekennzeichnet, dass die Borsten (2) und/oder die Borstenbündel (10) mit der senkrechten Spülrichtung (5) einen Winkel (α) begrenzen, der 30° bis 60° beträgt.
  2. Bürste nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass der Bürstenkopf (1) mehrere Spülkanäle (3) aufweist.
  3. Bürste nach einem der Ansprüche 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass die Spülkanäle (3) gleichmäßig im Bürstenkopf (1) verteilt angeordnet sind.
  4. Bürste nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, dass die Spülkanäle (3) in Spülrichtung (5) einen sich stufenlos stetig verkleinernden Querschnitt aufweisen.
  5. Bürste nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, dass die Spülkanäle (3) jeweils einen im Wesentlichen rechteckförmigen oder ovalen Querschnitt aufweisen.
  6. Bürste nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, dass die Spülkanäle (3) quer zur Längsrichtung (6) des Bürstenkopfs (1) angeordnet sind und sich nahezu über die gesamte Breite (7) des Bürstenkopfs (1) erstrecken.
  7. Bürste nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, dass das Verhältnis zwischen der Breite (7) des Bürstenkopfs (1) und der Breite (8) der Spülkanäle (3) 1,1 bis 1,5 beträgt.
  8. Bürste nach einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet, dass das Verhältnis der Breite (8) der Spülkanäle (3) zu deren Länge (9) auf der Oberseite (11) des Bürstenkopfs (1) 3 bis 6 beträgt.
  9. Bürste nach einem der Ansprüche 1 bis 8, dadurch gekennzeichnet, dass zumindest ein Teil der Borsten (2) zu Borstenbündeln (10) zusammengefasst ist.
  10. Bürste nach einem der Ansprüche 1 bis 9, dadurch gekennzeichnet, dass jeweils höchstens zwei Reihen Borstenbündel (10) zwischen einander benachbarten Spülkanälen (3) angeordnet sind.
  11. Bürste nach einem der Ansprüche 1 bis 10, dadurch gekennzeichnet, dass der Bürstenkopf (1) auf seiner den Borsten (2) und/oder Borstenbündeln (10) abgewandten Oberseite (11) eben ausgebildet ist.
  12. Bürste nach einem der Ansprüche 1 bis 10, dadurch gekennzeichnet, dass der Bürstenkopf (1) auf seiner den Borsten (2) und/oder Borstenbündeln (10) abgewandten Oberseite (11) quer zu seiner Längsrichtung (6) konkav gewölbt ausgebildet ist.
  13. Bürste nach einem der Ansprüche 1 bis 12, dadurch gekennzeichnet, dass der Bürstenkopf (1) in seiner Längs- (6) und/oder Querrichtung (7) eine konvex gewölbte Unterseite (12) aufweist, in der die Borsten (2) und/oder Borstenbündel (10) festgelegt sind.
  14. Bürste nach einem der Ansprüche 1 bis 13, dadurch gekennzeichnet, dass der Bürstenkopf (1) stirnseitig einerseits einen entgegen den Borsten (2) und/oder Borstenbündeln (10) nach oben vorgewölbten Schaber (13) aufweist.
  15. Bürste nach einem der Ansprüche 1 bis 14, dadurch gekennzeichnet, dass der Bürstenkopf (1) stirnseitig andererseits einen Handgriff (14) aufweist.
  16. Bürste nach Anspruch 15, dadurch gekennzeichnet, dass der Bürstenkopf (1) und der Handgriff (14) einstückig ineinander übergehend und materialeinheitlich ausgebildet sind.
  17. Bürste nach Anspruch 15, dadurch gekennzeichnet, dass der Bürstenkopf (1) und der Handgriff (14) zerstörungsfrei lösbar miteinander verbunden sind.
  18. Verwendung einer Bürste nach einem der vorhergehenden Ansprüche als Spülbürste.
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