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DE20101077U1 - Reinigungshandgerät - Google Patents

Reinigungshandgerät

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DE20101077U1
DE20101077U1 DE20101077U DE20101077U DE20101077U1 DE 20101077 U1 DE20101077 U1 DE 20101077U1 DE 20101077 U DE20101077 U DE 20101077U DE 20101077 U DE20101077 U DE 20101077U DE 20101077 U1 DE20101077 U1 DE 20101077U1
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Germany
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hand
cleaning device
held
handle
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Dorenwendt Wolfgang De
Naumann Falk Dipl-Architekt De
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    • A47K11/00Closets without flushing; Urinals without flushing; Chamber pots; Chairs with toilet conveniences or specially adapted for use with toilets
    • A47K11/10Hand tools for cleaning the toilet bowl, seat or cover, e.g. toilet brushes

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  • Cleaning Implements For Floors, Carpets, Furniture, Walls, And The Like (AREA)
  • Non-Flushing Toilets (AREA)
  • Bidet-Like Cleaning Device And Other Flush Toilet Accessories (AREA)
  • Cleaning In General (AREA)

Description

22.12.2000
Reiniaunashandcrerät
Die Erfindung bezieht sich auf ein Reinigungshandgerät, insbesondere WC-Reinigerr, mit einem an einem Stiel angebrachten Reinigungskörper, der von einer Kante umgrenzt ist, die in einer Ebene umläuft, und der stielabgewendet ballig ausgebildet ist.
Ein Reinigungshandgerät mit den vorgenannten Merkmalen ist aus der DE-A-199 41 718 bekannt. Der bekannte Reinigungskörper ist im wesentlichen ein Kegelstumpf, dessen kleine Dachfläche halbkugelig ausgebildet ist und dessen große Basisflache eine stark abgerundete Kante bildet. An diese Kante/Abrundung schließt sich ein Kupplungskörper zum Stiel hin an. Dieser Kupplungskörper ist rotationssymmetrisch konkav ausgebildet. Infolgedessen ist das bekannte Reinigungshandgerät im Bereich des Reinigungskörpers sehr voluminös ausgebildet. Für engere Bereiche und für Rücksprünge, wie sie insbesondere an Toilettentöpfen vorkommen, ist das bekannte Reinigungshandgerät daher nicht optimal.
Der Erfindung liegt daher die Aufgabe zugrunde, ein Reinigungshandgerät mit den eingangs genannten Merkmalen so zu verbessern, daß es außer zur Reinigung für größervolumige Be-
reiche von zu reinigenden Gegenständen auch für kleinervolumige Bereiche und für Hinterschneidungen geeignet ist, wie sie im Sanitärbereich häufig anfallen, insbesondere bei Toilettentöpfen im WC.
Diese Aufgabe wird dadurch gelöst, daß der Reinigungskörper auf beiden Seiten der umlaufenden Kante flach ballig ausgebildet ist und einen in der von der umlaufenden Kante gebildeten Ebene asymmetrisch vorstehenden Reinigungsvorsprung aufweist.
Für die Erfindung ist von Bedeutung, daß der Reinigungskörper auf beiden Seiten der von seiner Kante gebildeten Ebene flach ballig ausgebildet ist. Infolgedessen hat der Reinigungskörper in zwei zueinander senkrechten Ebenen unterschiedlich große Querschnitte. Der Querschnitt in derjenigen Ebene, die von der Kante des Reinigungskörpers bestimmt ist, kann den Reinigungsanforderungen entsprechend groß ausgebildet werden, beispielsweise im Hinblick auf einen großen Querschnitt eines Syphonknies eines Toilettentopfes. Senkrecht dazu ist der Querschnitt infolge der flachballigen Ausbildung des Reinigungskörpers klein. In Verbindung mit der Ausbildung des Reinigungskörpers als asymmetrisch vorstehender Rei'nigungsvorsprung ergibt sich eine Reinigungszunge, mit der in Hinterschneidungen gereinigt werden kann. Zugleich trägt die flachballige Ausbildung dazu bei, daß flachgewölbte Flächen gut gereinigt werden können, weil die flachballige Ausbildung des Reinigungskörpers einer flachkonkaven Ausbildung zum Beispiel einer Toilettenschüssel etwa entspricht und sich so eine großflächige Reinigungswirkung ergibt.
Das Reinigungshandgerät kann dahingehend ausgestaltet werden, daß der Reinigungsvorsprung des Reinigungskörpers mit dem Stiel einen spitzen Winkel einschließt. Der Reinigungs-5 vorsprung ist mithin hakenförmig angeordnet, so daß auch solche Hinterschneidungen gut gereinigt werden können, die prak-
tisch vertikal angeordnete Flächen aufweisen. Die Handhabbarkeit des Reinigungshandgeräts wird daher auch für sonst als Problemfälle angesehene Reinigungsbereiche wesentlich verbessert .
5
Eine weitere wesentliche Ausgestaltung des Reinigungshandgeräts ist darin zu sehen, daß der Reinigungskörper flach tropfenförmig ausgebildet ist und eine Tropfenspitze den Reinigungsvorsprung bildet . Die Tropfenförmigkeit des Reinigungshandkörpers besagt, daß der Reinigungskörper tropfenspitz ausgebildet ist. Die Tropfenspitze ist einerseits schlank genug, um auch in sehr kleinvolumige Bereiche eindringen zu können, um dort zu reinigen. Andererseits ist sie voluminös genug, damit der Reinigungskörper die erforderliche Steifigkeit behält. An der anderen Seite des flachen Tropfens ist ein großer Radius vorhanden, mit dem zum Beispiel Bereiche von Toilettentöpfen gereinigt werden können, die entsprechend große oder größere Radien konkav gekrümmter zu reinigender Flächen aufweisen. Die tropfenförmige Ausbildung des Reinigungskörpers bewirkt infolgedessen sowohl hervorragende Reinigungsmöglichkeiten für Reinigungsflächen, die große Radien aufweisen, als auch von Reinigungsflächen, die kleine Radien aufweisen oder sich in schlecht zugänglichen Hinterschneidungsbereichen befinden.
Eine weitere vorteilhafte Ausgestaltung des Handreinigungsgeräts ist darin zu sehen, daß die umlaufende Kante von spitz zulaufenden Wölbungsflächen des Reinigungskörpers gebildet ist. Die spitz zulaufenden Wölbungsflächen des Reinigungskörpers bedingen eine ensprechend scharfe Kante. Mit dieser Kante lassen sich auch Verkrustungen von zu reinigenden Flächen abschaben.
Das Reinigungshandgerät kann so weitergebildet werden, daß der Reinigungskörper einen sich in Stielrichtung erstreckenden flaschenhalsartigen Kupplungskörper für den Stiel
aufweist. Die Flaschenhalsform des Kupplungskörpers ist schlank und dieser behindert infolgedessen den Einsatz des Reinigungskörpers in engen zu reinigenden Gegenständen nur wenig.
Es ist zu bevorzugen, das Reinigungshandgerät so auszubilden, daß der Kupplungskörper zumindest in der Nähe der umlaufenden Kante des Reinigungskörpers ballig ausgebildet ist. Im Bereich seiner balligen Ausbildung kann der Kupplungskörper zu Reinigungsaufgaben herangezogen werden, beispielsweise an Flächen, die im wesentlichen stielparallel angeordnet und zu reinigen sind.
Es fördert die Stabilität des Reinigungshandgeräts, wenn es so ausgebildet ist, daß der Kupplungskörper einen bis in den Reinigungskörper hineinragenden Adapterbolzen mit Ausnahme eines Stielkupplungsendes umschließt. Der umschlossene Adapterbolzen ist gegen Verschmutzen vollständig geschützt, insbesondere wenn man davon ausgeht, daß das Stielkupplungsende üblicherweise vom Stiel umschlossen ist.
Zweckmäßigerweise wird das Reinigungshandgerät so ausgebildet, daß der Reinigungskörper und der Kupplungskörper einstückig ausgebildet sind. Dabei können beide Körper aus demselben Werkstoff bestehen und gemeinsam durch einen einzigen Herstellungsvorgang hergestellt werden.
Es ist zu bevorzugen, daß der Reinigungskörper und/oder der Kupplungskörper aus schmutzabweisendem Polyurethanschaum mit selbstfettender Oberfläche besteht/bestehen. Das Reinigungshandgerät wird infolgedessen nicht so schnell verschmutzen. Schmutz findet keine Haftflächen und Wasser bzw. Flüssigkeit rinnt ab.
Eine vorteilhafte Ausgestaltung des Reinigungshandgeräts zeichnet sich dadurch aus, daß Wölbungsflächen des Reinigungskörpers und/oder eine Ballenfläche des Kupplungskörpers
mit einander parallelen ununterbrochenen flachen Spitzrippen versehen sind. Mit den Spitzrippen wird der Reinigungseffekt verstärkt, wenn der Reinigungskörper mit Druck auf den zu reinigenden Flächen bewegt wird. Die Spitzrippen schaben dann den Schmutz ab.
Im vorbeschriebenen Sinn kann das Reinigungshandgerät dahingehend ausgebildet werden, daß Spitzrippen am Kupplungskörper über dessen Ballenfläche hinaus bis zu dessen stielseitigem Ende ausgebildet sind. Bei einer solchen Ausbildung können auch nicht ballige Flächen des Kupplungskörpers zur Reinigung herangezogen werden, was beispielsweise die Reinigung nicht balliger zu reinigender Flächen erleichtern kann.
Um eine Verschmutzung des Reinigungskörpers und/oder des Kupplungskörpers im Bereich der Spitzrippen zu minimieren, wird das Reinigungshandgerät so ausgebildet, daß die flachen Spitzrippen kreisabschnittsmäßig profiliert sind. Die kreisabschnittsmäßig profilierten Flächen haben alle dieselbe geringe Krümmung, die im Hinblick auf eine möglichst geringe Verschmutzung optimiert wird. An den Spitzen der flachen Spitzrippen können Schmutz und Wasser nur schlecht haften.
Eine weitere Optimierung im Sinne einer geringen Verschmutzung des Reinigungshandgeräts ergibt sich dadurch, daß Spitzrippen des Reinigungskörpers mit Abstand vor dessen umlaufender Kante enden. Automatischer Schmutz- und Wasserablauf im Bereich der umlaufenden Kante wird dadurch verbessert .
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Das Reinigungshandgerät kann dadurch gekennzeichnet sein, daß Spitzrippen schräg zu einer Längsachse des Reinigungskörpers angeordnet sind. Bei üblichem Gebrauch des Handgeräts ergibt sich infolge der Schräganordnung der Spitzrippen bei üblichem Gebrauch in Richtung der Längsachse des Rei-
nigungskörpers eine pflugartige Wirkung der Spitzrippen auf die zu entfernenden Verschmutzungen.
Die Erfindung wird anhand von in der Zeichnung dargestellten Ausführungsbeispiels erläutert. Es zeigt:
Fig.l eine Seitenansicht des Reinigungshandgeräts,
Fig.la ein Reinigungsprofil des Reinigungskörpers des
Reinigungshandgeräts der Fig.l,
Fig.2 eine schematisierte Aufsicht auf das Reinigungshandgerät
der Fig.l in Richtung des Stiels,
Fig.3 eine Unteransicht des Reinigungshandgeräts der
Fig.l entgegen der Richtung des Stiels, und
Fig.4 einen Querschnitt durch einen Toilettentopf, an
dem das Handgerät der Fig.l in verschiedenen Reinigungsstellungen
dargestellt ist.
Das Reinigungshandgerät 10 besitzt einen Reinigungskörper 12, an dem einstückig ein Kupplungskörper 18 vorhanden ist, der einen Adapterbolzen 19 umschließt. Der Adapterbolzen 19 ragt aus dem Kupplungskörper 18 mit einem Stielkupplungsende 19 heraus, auf das ein Stiel 11 aufgeschoben ist. Der Stiel 11 ist nicht in seiner gesamten Länge dargestellt. Diese gesamte Länge ergibt sich jedoch aus den Darstellungen von Handreinigungsgeräten 10 in Fig.4.
Der Reinigungskörper 12 ist im Umriß seiner Hauptebene 14 tropfenförmig ausgebildet, wie sich aus den Fig.2,3 ergibt. Die Tropfenform wird von einer Kante 13 umgrenzt, die in der Ebene 14 kontinuierlich umläuft und keine Sprungstellen besitzt. Ausgehend von der Kante 13 bzw. der von dieser definierten Ebene 14 ist der Reinigungskörper 12 zu beiden Seiten hin ballig ausgebildet. Es ist also eine ballige WoI-.
bungsflache 16 vorhanden, die stielzugewendet ist, wie auch eine ballige Wölbüngsfläche 17, die stielabgewendet angeord-
net ist. Infolgedessen ist der Reinigungskörper 12 flach tropfenförmig bzw. kissenförmig ausgebildet.
Der Reinigungskörper 12 und der Kupplungskörper 18 sind in der Darstellungsebene unter einem Winkel &agr; zusammengebaut. Der Winkel &agr; ist in Fig.l eingezeichnet zwischen der Ebene 14 und einer Achse 22, die mit der Achse des Stiels 11, der Achse des Adapters 19 und der Achse des Kupplungskörpers 18 zusammenfällt.
Desweiteren erfolgt der Zusammenbau zwischen dem Reinigungskörper 12 und dem Kupp lungs körper 18 derart, daß eine Exzentrizität gegeben ist. Der Reinigungskörper 12 bildet einen Reinigungsvorsprung 15. Dieser Reinigungsvorsprung 15 ist in Bezug auf die Achse 22 asymmetrisch vorstehend angeordnet. Diese Asymmetrie und die vorbeschriebene Winkelanordnung des Reinigungskörpers 12 ergibt eine hakenförmige Ausbildung des Reinigungshandgeräts 10.
Die asymmetrische Ausbildung des Reinigungskörpers 12 begünstigt außerdem die Möglichkeit, den Kupplungskörper 18 von der Kante 13 ab ballig auszubilden, so daß eine Ballenfläche 20 entsteht. Diese Ballenfläche 20 endet reinigungskörperseitig an der Kante 13, und zwar diametral gegenüber der Spitze des Reinigungsvorsprungs 15. Die Ballenfläche 20 des Kupplungskörpers 18 endet mit Abstand von einem stielseitigen Ende 18' des Kupplungskörpers 18. In dem Bereich zwischen der Ballenfläche 20 und dem Ende 18' ist der Kupplungskörper 18 im wesentlichen zylindrisch mit zur Ballenfläche 20 hin anwachsender Wandstärke ausgebildet. Die Übergangsbereiche des Kupplungskörpers 18 zum Reinigungskörper 12 hin sind im übrigen mit großen Radien ausgebildet, so daß sich im Verbindungsbereich von Kupplungskörper 18 und Reinigungskörper 12 ein massiver stabiler Verbindungsbereich ergibt, in dem der Adapterbolzen 19 Verankerungsvorsprünge 19' ' aufweisen kann, um die Auszugfestigkeit des Adapterbolzens aus dem
Kupplungskörper 18 zu vergrößern. Im übrigen wird die Verbindungsfestigkeit zwischen dem Stiel 11 und dem Stielkupplungsende 19' durch eine dort vorgesehene Rastverbindung 11' bestimmt.
5.
Die Wölbungsflächen 16,17 des Reinigungskörpers 12 und die Ballenfläche 20 sowie das stielseitige Ende 18' des Kupplungskörpers 18 sind mit flachen Spitzrippen 21 versehen. Der Querschnitt der genannten Flächen im Bereich der Spitzrippen 21 ist in Fig.la dargestellt. Hier zeigt sich, daß die Spitzrippen 21 kreisabschnittsmäßig profiliert sind. Die erzeugenden Kreise sind mit 23 bezeichnet. Die Spitzrippen 21 dienen einer verbesserten Entfernung von Schmutz, der sich auf den zu reinigenden.Flächen befindet. Sie können auf diesen Flächen schaben.
Die Anordnung der Spitzrippen 21 ist in den Figuren diagonal dargestellt, nämlich diagonal zu der vom Reinigungsvorsprung 12 bestimmten Längsachse 12'. Die Spitzrippen 21 enden mit Abstand von der Kante 13. Das ermöglicht zum einen die sprungfreie Ausbildung der Kante 13, so daß diese gut zum Kratzen bzw. Schaben eingesetzt werden kann. Desweiteren verhindert das Auslaufen der Spitzrippen 21 mit Abstand vor der Kante 13, daß sich im Bereich der Kante 13 Verschmutzungen am Reinigungskörper 12 bzw. am Kupplungskörper 18 ausbilden.
Der Reinigungskörper 12 und der Kupplungskörper 18 sind vorteilhafterweise aus einem Stück hergestellt, beispielsweise durch Spritzgießen. Der Werkstoff des Reinigungskörpers 12 und des Kupplungskörpers 18 ist schmutzabweisend. Zum Beispiel kommt Polyurethanschaum zum Einsatz, der hinreichend feinporig bzw. homogen ausgebildet werden kann und dabei mit einer selbstfettenden Oberfläche versehen ist. Beim Spritzgießen wird der Adapterbolzen 19 von dem Spritzgießwerkstoff umschlossen und so eine feste Verbindung hergestellt.
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Der Reinigungskörper 12 und der Kupplungskörper 18 bestehen aus einem in geringem Umfang elastischen Werkstoff, so daß eine Verformung in engen Bereichen des zu reinigenden Gegenstandes möglich ist und dessen Beschädigung durch Zerkratzen ausgeschlossen wird.
Fig.4 zeigt einen Toilettentopf 24 mit einem Geruchsverschluß 24', in dem Wasser 25 steht. Insbesondere in diesem Bereich muß häufiger gereinigt werden, da sich hier leicht Ablagerungen bilden können. Infolgedessen wird das Handreinigungsgerät 10 hier hauptsächlich mit seiner Wölbungsfläche 17 eingesetzt, aber auch mit der Ballenfläche 20 bzw. dem Ende 18" des Kupplungskörpers 18. Die sich hier ausbildenden Schmierfilmzonen können zuverlässig gereinigt werden.
Des weiteren kann die Wölbungsfläche 17 des Handreinigungsgeräts 10 vorteilhaft zur Reinigung der WC-Schüssel 26 eingesetzt werden, wie Fig.4 ebenfalls zeigt.
Der Beckeninnenrand 27 des Toilettentopfs 24 kann vorteilhaft mit der Ballenfläche 20 des Kupplungskörpers 18 gereinigt werden, aber auch mit dessen Ende 18'.
Eine Reinigung eines Innenrandes 2 8 des Toilettentopfs 24 erfolgt mit dem Handreinigungsgerät 10 vorteilhafterweise mittels des Reinigungsvorsprungs 15, dessen Spitze in die Hinterschneidung eingeführt werden kann. Sowohl die Wölbungsfläche 17 im Bereich der Spitze 15, als auch die Wölbungsfläche 16 im Bereich der Spitze 15 können zur Reinigung der Hinterschneidungsflachen vorteilhaft eingesetzt werden. Auch hier bewirken Spitzrippen 21 eine gründliche Reinigung von Schmutzresten.

Claims (14)

1. Reinigungshandgerät (10), insbesondere WC-Reiniger, mit einem an einem Stiel (11) angebrachten Reinigungskörper (12), der von einer Kante (13) umgrenzt ist, die in einer Ebene (14) umläuft, und der stielabgewendet ballig ausgebildet ist, dadurch gekennzeichnet, daß der Reinigungskörper (12) auf beiden Seiten der umlaufenden Kante (13) flach ballig ausgebildet ist und einen in der von der umlaufenden Kante gebildeten Ebene asymmetrisch vorstehenden Reinigungsvorsprung (15) aufweist.
2. Reinigungshandgerät nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß dr Reinigungsvorsprung (15) des Reinigungskörpers (12) mit dem Stiel (11) einen spitzen Winkel (α) einschließt.
3. Reinigungshandgerät nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß der Reinigungskörper (12) flach tropfenförmig ausgebildet ist und eine Tropfenspitze den Reinigungsvorsprung (15) bildet.
4. Reinigungshandgerät nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, daß die umlaufende Kante (13) von spitz zulaufenden Wölbungsflächen (16, 17) des Reinigungskörpers (12) gebildet ist.
5. Reinigungshandgerät nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, daß der Reinigungskörper (12) einen sich in Stielrichtung erstreckenden flaschenhalsartigen Kupplungskörper (18) für den Stiel (11) aufweist.
6. Reinigungshandgerät nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, daß der Kupplungskörper (18) zumindest in der Nähe der umlaufenden Kante (13) des Reinigungskörpers (12) ballig ausgebildet ist.
7. Reinigungshandgerät nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, daß der Kupplungskörper (18) einen bis in den Reinigungskörper (12) hineinragenden Adapterbolzen (19) mit Ausnahme eines Stielkupplungsendes (19') umschließt.
8. Reinigungshandgerät nach einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet, daß der Reinigungskörper (12) und der Kupplungskörper (18) einstückig ausgebildet sind.
9. Reinigungshandgerät nach einem der Ansprüche 1 bis 8, dadurch gekennzeichnet, daß der Reinigungskörper (12) und/oder der Kupplungskörper (18) aus schmutzabweisendem Polyurethanschaum mit selbstfettender Oberfläche besteht/bestehen.
10. Reinigungshandgerät nach einem der Ansprüche 1 bis 9, dadurch gekennzeichnet, daß Wölbungsflächen (16, 17) des Reinigungskörpers (12) und/oder eine Ballenfläche (20) des Kupplungskörpers (18) mit einander parallelen ununterbrochenen flachen Spitzrippen (21) versehen sind.
11. Reinigungshandgerät nach einem der Ansprüche 1 bis 10, dadurch gekennzeichnet, daß Spitzrippen (21) am Kupplungskörper (18) über dessen Ballenfläche (20) hinaus bis zu dessen stielseitigem Ende (18') ausgebildet sind.
12. Reinigungshandgerät nach Anspruch 10 oder 11, dadurch gekennzeichnet, daß die flachen Spitzrippen (21) kreisabschnittsmäßig profiliert sind.
13. Reinigungshandgerät nach einem der Ansprüche 1 bis 12, dadurch gekennzeichnet, daß Spitzrippen (21) des Reinigungskörpers (12) mit Abstand vor dessen umlaufender Kante (13) enden.
14. Reinigungshandgerät nach einem der Ansprüche 10 bis 13, dadurch gekennzeichnet, daß Spitzrippen (21) schräg zu einer Längsachse (12') des Reinigungskörpers (12) angeordnet sind.
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