DE102006034405B3 - Reinigungsbürste - Google Patents
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Abstract
Um gekrümmte, insbesondere konkav gekrümmte Flächen reinigen zu können, ist der Reinigungskopf der Bürste mit einem plattenförmigen Grundkörper ausgestattet, auf dem die Borsten vorzugsweise nach oben und nach unten abstehen, und der in seinen Randbereichen wesentlich flexibler als in seinem zentralen Bereich ist.
Description
- I. Anwendungsgebiet
- Die Erfindung betrifft eine Reinigungsbürste für insbesondere gekrümmte Oberflächen, insbesondere zur Verwendung als Toilettenbürste, Spülbürste, Bürste zur Dachrinnenreinigung, Kosmetik-Peelingbürste oder Saunabürste.
- II. Technischer Hintergrund
- Reinigungsbürsten werden in verschiedenen Anwendungsbereichen eingesetzt. Dabei dienen Reinigungsbürsten unter anderem der Reinigung von Toilettenschüsseln, die in der Regel aus Porzellan bestehen und die einen u-förmigen, nach unten offenen, Innenrand besitzen, in dem das Wasser eingespült wird und in dem sich ebenfalls Verschmutzungen absetzen können.
- Mit einer Reinigungsbürste, insbesondere Toilettenbürste, sollen Feststoffablagerungen an allen Innenflächen der Toilettenschüssel, auch unter dem nach innen gekröpften Rand, gut entfernbar sein.
- Zusätzlich besteht die Forderung, dass die Reinigungsbürste selbst, also vor allem deren Reinigungskopf, dennoch so gestaltet sein muss, dass die beim Reinigungsvorgang sich im Reinigungskopf absetzenden Feststoffverunreinigungen ebenfalls leicht entfernbar sind und zwar vorzugsweise ausschließlich mittels der Wasserströmung der Toilettenspülung innerhalb der Toilettenschüssel.
- Zu diesem Zweck sind unterschiedliche Formen von Reinigungsbürsten bekannt.
- Die häufigste Form besteht aus einem Reinigungskopf, der rotationssymmetrisch zur Längsachse des Stiels ist, und der aus Borsten, meist Bündeln von Borsten, besteht, die von dem Grundkörper des Reinigungskopfes, welches in Axialrichtung des Stiels eine Art Verlängerung darstellt, aufgenommen sind. In der Regel bestehen sowohl die Borsten als auch der Stiel und der Grundkörper des Reinigungskopfes aus Kunststoff.
- Der Nachteil dieser Bauform besteht darin, dass die Borsten relativ dünn sind, meist unter 1 mm, und beim Entlangziehen mit ihren freien Enden über eine zu reinigende Fläche nur eine sehr schmale Spur reinigen.
- Auf der anderen Seite sind die Enden der einzelnen Borsten relativ weit voneinander entfernt, nämlich mehrere Millimeter, was notwendig ist, um eine anschließende Reinigung der Borsten selbst nicht zu sehr zu erschweren, denn je näher die Borsten zusammenstehen, umso schwerer sind dazwischen abgelagerte Verunreinigungen zu entfernen. Dies zeigt sich insbesondere, wenn die Borsten in Büschelform angeordnet sind, indem Verunreinigungen umso schwerer aus den Zwischenräumen zwischen den Borsten zu entfernen sind, je näher sie zum Befestigungspunkt des Büschels am Grundkörper vorgedrungen sind, und je näher die Borsten beieinander liegen.
- Um eine ausreichende Reinigungswirkung auf der Unter- und Seitenfläche der Toilettenschüssel zu gewährleisten, müssten die Borsten eine ausreichende Steifigkeit aufweisen. Dies jedoch verhindert wiederum ein Umbiegen und Eindringen der Borsten unter den gekröpften Rand, und wenn, dann erfolgt eine Reinigung nur auf der Außenseite des gekröpften Randes, nicht aber auf der Innenseite.
- Zur Verbesserung ist an derartigen rotationssymmetrischen Bürsten, meist am oberen Teil des Reinigungskopfes, manchmal ein zusätzliches, mit dem freien Ende nach oben aufragendes, plattenförmiges Bürstenteil angeordnet, welches dem Hineinfahren unter den Rand dienen soll.
- Dies ist im Prinzip wirksam, wegen der entweder relativ hoch liegenden oder radial relativ weit auskragenden Position dieses Zusatzteiles zum übrigen Bürstenkopf.
- Die Reinigung des Zusatzteiles gestaltet sich jedoch äußerst schwierig, da es fast keine Stellung gibt, in der man dieses Zusatzteil in den Strom der Wasserspülung der Toilette halten kann, da der Durchmesser des rotationssymmetrischen Teiles alleine in der Regel bereits annähernd dem freien Durchmesser des Abflussrohres zum Siphon, also dem Geruchsverschluss der Toilette, entspricht.
- Daneben sind natürlich auch Toilettenbürsten bekannt, bei denen der Reinigungskopf ein Grundkörper in Form einer kleinen, stabilen Platte ist, von dem aus die Borsten bzw. Borstenbündel im wesentlichen parallel laufend und nur leicht divergierend meist in nur eine Richtung, etwa lotrecht zur Hauptebene des Grundkörpers oder auch in beide Richtungen, die hierzu lotrecht sind, abnagen.
- In der Regel ist dann die Plattenebene des Grundkörpers gekröpft am Stiel befestigt. Damit kann eine Reinigung der sichtbaren Flächen der Toilette leicht erfolgen, aber eine Reinigung unter dem gekröpften Rand ist damit völlig unmöglich.
- Darüber hinaus besteht das Problem der dünnen und an den Enden relativ weit voneinander entfernten Borsten und deren Enden.
- Von der Grundform des rotationssymmetrischen, im einfachsten Fall zylindrischen oder halbkugelförmigen, Reinigungskopfes, der aus Borsten gebildet wird, gibt es darüber hinaus eine Reihe von Abwandlungen.
- So beschreibt
DE 101 52 123 C1 einen zylindrischen Rotationskörper als Reinigungskopf, der mindestens eine Planfläche, beispielsweise in Form einer sekantenförmigen Abflachung, aufweist. - Die WO 03/088800 A1 fordert dagegen eine Einbuchtung in der rotationssymmetrischen Außenkontur des aus Borsten gebildeten Bürstenkopfes, um mit dem nach außen gewölbten Teil nahe am freien Ende des Reinigungskopfes besser um den gekröpften Rand einfahren zu können.
- Um das Problem der Verunreinigungen Zwischen den Borsten des Reinigungskopfes Zuvermeiden, ist es auch bereits bekannt, borstenlose Reinigungskopfe Zuverwenden, beispielsweise rotationssymmetrische Körper oder ungleichmäßig geformte Körper mit punktförmigen Noppen, linienförmigen Vorsprüngen etc. auf der Oberfläche, die unterschiedlich angeordnet und geformt sein können und nur sehr gering, meist 1-2 mm, über die übrige Oberfläche vorstehen.
- Dann ist die Reinigungswirkung auf den zugänglichen sichtbaren Flächen der Toilettenschüssel meist umso besser, je steifer dieser Grundkörper ausgebildet ist, denn umso mehr Druck kann vom Benutzer beim Arbeiten auf die Fläche aufgebracht werden.
- Allerdings verschlechtert eine zunehmende Steifigkeit dieser Art vom Reinigungskopf gleichzeitig die Fähigkeit, eins Reinigung unter dem ungebördelten Rand durchführen zu können.
- So zeigt die
DE 199 41 718 A1 einen etwa zylindrischen Reinigungskopf mit geschlossener Außenfläche, auf dessen Außenfläche, insbesondere spiralig umlaufend, Lamellen angeordnet sind. - Aus dem
US 6,460,215 B1 ist ein Reinigungsgerät für Toilettenschüsseln bekannt, bei dem an einem flexiblen Grundkörper eine Vielzahl von Reinigungsmitteln angeordnet sind. Der Grundkörper ist elastisch leicht verformbar, so dass er leicht in schwer zugängliche Bereiche beim Reinigen der Toilettenschüssel, wie etwa dem Abflusssystem, eingeführt und an den Innenwänden zum Anliegen gebracht werden kann. Für das Reinigen der übrigen Bereiche von Toilettenschüsseln werden durch das Reinigungsgerät jedoch keine merklichen Vorteile gegenüber den handelsüblichen Toilettenbürsten erzielt. - Aus dem
US 3,753,267 A ist ein Reinigungsgerät bekannt, das einen flexiblen Grundkörper aufweist, an dem ein Schwamm befestigt wird. Deshalb ist dieses Reinigungsgerät hauptsächlich für Anwendungsgebiete geeignet, bei denen nur leichte Verschmutzungen entfernt werden, da das Reinigen des Reinigungsgerätes selber sich aufwändig gestaltet. - III. Darstellung der Erfindung
- a) Technische Aufgabe
- Es ist daher die Aufgabe gemäß der Erfindung, eine Toilettenbürste zu schaffen, die trotz guter Reinigungswirkung, auch unter dem umgebördelten Rand der Toilettenschüssel ihrerseits leicht von Verschmutzungen frei zu halten ist und einfach und kostengünstig herzustellen ist.
- Diese Aufgabe wird durch das Merkmal in Anspruch 1 gelöst. Vorteilhafte Ausführungsformen ergeben sich aus den Unteransprüchen.
- Durch die einerseits flache Ausbildung des Grundkörpers des Reinigungskopfes und andererseits die unterschiedliche Biegsamkeit seiner Randbereiche gegenüber dem zentralen Bereich ergibt sich der Vorteil, dass einerseits durch Aufpressen des relativ steifen Zentralbereichs auf der Bodenfläche der Toilettenschüssel ein relativ hoher Druck aufgebracht werden kann, und andererseits die biegsamen Ränder des flachen Grundkörpers problemlos unter den gekröpften Rand der Toilettenschüssel eingeführt werden können, um dort eine Reinigung zu bewirken.
- Auf der Oberfläche des Grundkörpers sind eine Vielzahl von Reinigungselementen angeordnet, die quer von der Oberfläche des Grundkörpers abstehen, und am Rand auch in der Hauptebene des Grundkörpers abstehen können. Als Reinigungselemente können Borsten mit unterschiedlichen Querschnittsformen verwendet werden, insbesondere in ihrem Querschnitt hohle oder auch massive Reinigungselemente.
- Besonders vorteilhaft haben sich dabei Borsten erwiesen, die einen dreieckigen und insbesondere V-förmigen Querschnitt aufweisen.
- Die Ausrichtung des Querschnittes solcher Borsten kann dabei jeweils in die gleiche Richtung gewählt sein, oder vom Befestigungspunkt des Stieles am Grundkörper aus betrachtet jeweils radial nach außen weisend, wobei letzteres einen nicht richtungsgebundenen Einsatz der Bürste vereinfacht.
- Vorzugsweise sind die Reinigungselemente, insbesondere die Borsten, einstückig zusammen mit dem Grundkörper aus einem Kunststoff, beispielsweise einem gummiartigen Kunststoff, ausgebildet und der Übergang vom Grundkörper zu den Reinigungselementen bzw. Borsten sind gerundet mit einem Rundungsradius von mindestens 1 mm, besser mindestens 2 mm, insbesondere mindestens 3 mm, um dadurch das in Kanten leichter von statten gehende Ablagern von Verunreinigungen zu verhindern.
- Aus dem gleichen Grund sind die Reinigungselemente, etwa die Borsten, am Grundkörper in einem Mindestabstand von 3 mm oder mehr, besser 4 mm oder 5 mm, angeordnet, und dementsprechend einzeln und nicht büschelweise zusammengefasst, um ebenfalls das Ablagern von Verunreinigungen zu erschweren.
- Die Gesamtdicke des Reinigungskopfes beträgt dabei – wenigstens in einigen seiner Randbereiche – gemessen einschließlich der Erstreckung der auf ihm befestigten Reinigungselemente etwas mehr als die freie Breite in der U-förmigen Kröpfung der Toilettenschüssel, so dass bei einem Hineinfahren mit den Rändern der Bürste unter dem gekröpften Rand zwangsweise eine Reinigung sowohl auf der Innenseite als auch auf der Außenseite der Kröpfung erfolgt.
- Um den aufzubringenden Druck gerade beim Reinigen der Kröpfung variieren zu können, können die einzelnen Randbereiche des Grundkörpers, der in der Aufsicht betrachtet herzförmig, nierenförmig oder auch frei gestaltet sein kann, jedoch vorzugsweise konvexe Ausbuchtungen nach außen aufweist, unterschiedlich biegsam sein.
- Aus demselben Grund kann auch ein- und derselbe Randbereich unterschiedlich leicht in die beiden Querrichtungen zur Hauptebene des Grundkörpers biegsam sein, was beispielsweise durch auf einer Seite des Grundkörpers vorhandene Versteifungsrippen leicht erreichbar ist.
- Ebenso können die Reinigungselemente auf den beiden Seiten des Grundkörpers eine unterschiedliche Steifigkeit aufweisen und/oder unterschiedliche Querschnittskonturen und/oder unterschiedliche Querschnittsabmessungen, um die Reinigungswirkung der beiden Seiten des Grundkörpers unterschiedlich zu gestalten, was insbesondere dann von Vorteil ist, wenn der Stiel vom Grundkörper in dessen Haupterstreckungsrichtung abragt, so dass der Grundkörper auch auf der Bodenfläche der Toilettenschüssel mit beiden Seiten einsetzbar ist.
- Dennoch kann der Befestigungspunkt des Stieles am Grundkörper statt am Rand des Grundkörpers zu dessen Mitte hin versetzt angeordnet sein, und sogar von der Hauptebene des Grundkörpers aus lotrecht abragen.
- In einer Weiterbildung der Erfindung ist der Grundkörper des Reinigungskopfes hohl ausgebildet, was für unterschiedliche Zwecke genutzt werden kann.
- Zum einen können in der Wandung des Grundkörpers Austrittsöffnungen, insbesondere in Ventilform, welche sich erst bei Druck auf die Außenfläche öffnet, angeordnet sein, um ein in dem Hohlraum bevorratetes Desinfektions- oder Reinigungsmittel ausbringen zu lassen.
- Vorzugsweise steht der Hohlraum im Grundkörper mit einem Hohlraum im Stiel in Verbindung, und der Stiel ist als Pumpe ausgebildet, beispielsweise indem in seinem rohrförmigen Zylinder ein Kolben abgedichtet verschiebbar ist.
- Durch diese drucktechnische Verbindung vom Stiel zum Grundkörper kann entweder das Ausbringen eines Reinigungsmittels oder eines Desinfektionsmittels oder auch eines Geruchstoffes über im Grundkörper vorhandene Ausgussöffnungen variiert werden, oder der Grundkörper besitzt keine solchen Austrittsöffnungen, und mittels Betätigung der Pumpe des Stieles kann der im Grundkörper bestehende Überdruck variiert, also vorzugsweise erhöht werden. Dies wiederum führt zu einer Versteifung des Grundkörpers und damit zu einer Erhöhung der Reinigungswirkung, die dann mit dem Kopf aufgebracht werden kann.
- Vorzugsweise verfügt die Bürste dabei über eine Arretiervorrichtung, um den erhöhten Druck im Grundkörper des Reinigungskopfes aufrecht zu erhalten, also beispielsweise den Pumpenkolben in einer vorwärtsgeschobenen Position zu sichern.
- Um die Bürste möglichst universell einsetzen zu können, ist der Stiel in seiner Winkellage zum Grundkörper verstellbar, vorzugsweise sogar von einer zur anderen Seite des Grundkörpers umklappbar gestaltet.
- c) Ausführungsbeispiele
- Ausführungsformen gemäß der Erfindung sind im Folgenden beispielhaft näher beschrieben. Es zeigen:
-
1a : eine Aufsicht auf den Reinigungskopf, -
1b : eine Seitenansicht der Bürste, -
2 : unterschiedliche Querschnittesformen von Reinigungselementen, -
3 : den Reinigungskopf in der Seitenansicht, -
4 : die Bürste im Einsatz. -
1b zeigt die gesamte Reinigungsbürste in der Seitenansicht, bestehend aus einem Stiel1 und einem Reinigungskopf2 , der am unteren, freien Ende des Stieles1 befestigt ist. - Der Stiel
1 ist dabei in der Seitenansicht doppelt S-förmig gekröpft um jeweils einen Winkel von circa 45°, und besteht aus einem vorzugsweise hohlen Profil zum Beispiel aus Kunststoff oder einem anderen leicht zu reinigenden Material, welches keinen Abrieb auf Porzellan hinterlässt. - Das untere Ende des Stieles
1 ist vorzugsweise mit einem verringerten Querschnitt ausgestattet und steckt in einer entsprechenden Aufnahme, die als Fortsatz von der Oberseite des Grundkörpers3 des Reinigungskopfes2 abragt. - Der Stiel
1 besitzt dabei vorzugsweise einen nicht runden, sondern unrunden, zum Beispiel dreieckigen, äußeren Querschnitt, um ein Verdrehen in der Hand zu vermeiden. - Das hintere, obere Ende des Stieles
1 ist alles Handgriff16 ausgebildet, und falls der Stiel1 hohl ausgebildet ist, wie in der1b , kann am oberen Ende eine Pumpe14 angeordnet sein, in dem ein Kolben17 in den Hohlraum13 des Stieles1 eindrückbar ist und dadurch in dem Hohlraum13 Druck aufgebaut werden kann, dessen Sinn später an Hand der3 erläutert wird. - Der am Stiel
1 befestigte Reinigungskopf2 besteht – wie aus1a ersichtlich – aus einem sich in einer Haupterstreckungsebene10 erstreckenden Grundkörper3 , etwa einer Platte mit zunehmender Dicke zu dem Befestigungspunkt4 des Stieles1 hin, und daran angeordneten und von dort in quer zur Hauptebene abragenden Reinigungselementen5 , im folgenden der Kürze halber Borsten genannt. - Der Grundkörper
3 des Reinigungskopfes2 besitzt dabei die Form eines Herzens oder Blattes, die Spitze dieser Form in die entgegen gesetzte Richtung weisend, in welche der Stiel1 in der Seitenansicht gekrümmt ist. - Wie in
1a ersichtlich, sind die Borsten5 dabei einzeln am Grundkörper3 angeordnet und nicht in Bündeln zusammengefasst. Die Borsten oder Reinigungselemente5 können dabei auf Linien angeordnet sein, die parallel zur Randkontur des Grundkörpers3 verlaufen, wie in der oberen Bildhälfte dargestellt, oder auf Linien, die parallel zu nur einem Teil der Außenkontur parallel verlaufen, wie in der unteren Bildhälfte dargestellt, etwa parallel zu der Außenkontur der Ausbuchtungen9 der Herz-Form. - Die Borsten
5 können – zum Beispiel wenn sie eine unrunde Form wie etwa die Form eines Dreiecks besitzen, mit ihrer Spitze immer radial von dem Zentrum des Grundkörpers3 weg nach außen weisen, oder auch immer in Richtung der Symmetrieachse18 des Grundkörpers3 weisen. - Damit der annähernd plattenförmige Grundkörper
3 in Querrichtung11 zu seiner Hauptebene10 in seinen Randbereichen leichter die Bar ist alles in den weiteren Zentrum liegenden Bereichen, können auf der Oberseite Versteifungsrippen8 ausgebildet sein, die sich im Zentrum, entweder im Schwerpunkt oder im Befestigungspunkt4 für den Stiel1 treffen, wie in1a dargestellt, wo der Befestigungspunkt4 jedoch knapp hinter dem Schwerpunkt der Herz-Form angeordnet ist, die hier der Treffpunkt der Versteifungsrippen8 ist. - Alternativ dazu kann – an Stelle oder zusätzlich zu solchen Versteifungsrippen
8 – die Dicke des Grundkörpers3 vom Randbereich3a zum zentralen Bereich3b des Grundkörpers3 zunehmen, wie in1b dargestellt. -
2 zeigt mögliche Querschnittesformen der Borsten beziehungsweise Reinigungselemente5 , wobei Formen ohne scharfe konvexe Einbuchtungen bevorzugt werden, da sich darin zu leicht Verschmutzungen absetzen können:
Es kann sich dabei um eine Dreiecksform handeln, nämlich gemäß Element5a um einen massiven Querschnitt, gemäß Element5b um einen hohlen Querschnitt oder gemäß Element5c um eine V-Form. Dagegen zeigt Element5d eine W-Form und Element5e eine Wellen-Form. Die Elemente5f und5g zeigen runde Querschnitte, entweder hohl oder massiv, und Element5h eine rechteckige, insbesondere quadratische Form. Die Ausrichtung ist dabei vorzugsweise so gewählt, dass eine konvexe Ecke oder Kante in Arbeitsrichtung zeigt. Element5i zeigt eine C-Form und Element5k eine X-Form, z.B. gebildet durch zwei an Rücken verbundene L-Formen. - Auch der gerundete Übergang-Radius
19 am Übergang6 zwischen dem Grundkörper3 und dem Reinigungselementen5 , wie in1b ersichtlich, ist wichtig, um die Ablagerung von Verschmutzungen in diesem Bereich zu vermeiden, und kann am besten dadurch erreicht werden, dass die Reinigungselemente5 einstückig zusammen mit dem Grundkörperteil3 ausgebildet werden, beispielsweise gespritzt werden aus einem gummiähnlichen Kunststoff. - Dennoch besteht eine der Herstellungsalternativen darin, wie in
1b bei einem Element eingezeichnet, dass der Grundkörper3 Durchgangsbohrungen aufweist, durch die die Elemente5 so hindurch gesteckt sind, dass sie auf der Oberseite und der Unterseite aus dem Grundkörperteil3 vorstehen. - Auch das Maß des Überstandes der Reinigungselemente aus dem Grundkörper ist für die Funktion wichtig:
So können diese Elemente5 auf einer Seite, in1b und3 beispielsweise auf der Oberseite, in3 zusätzlich auf der Unterseite, jeweils gleich weit über die gesamte Fläche vorstehen, während auf der Unterseite des Grundkörpers3 der1b die Reinigungselemente5 im zentralen Bereich3b wesentlich weiter vorstehen als im Randbereich3a . - Zusammen mit der Tatsache, dass auch die Form der Oberseite und Unterseite des Grundkörpers
3 frei wählbar ist, können Konstellationen gewählt werden, die an den zu reinigenden Gegenstand angepasst sind, also beispielsweise gemäß -
1b eine ebene Unterseite des Grundkörpers3 und eine zum zentralen Bereich3b ansteigende Oberseite, während es bei der Lösung gemäß3 gerade umgekehrt ist, also dort eine ebene Oberseite und eine ballige, im zentralen Bereich3b vorstehend gewölbte Unterseite gegeben ist. - Eine typische Anpassung an den zu reinigenden Gegenstand zeigt
4 bei der Verwendung der erfindungsgemäßen Bürste als Toilettenbrüste, um die freie Breite7 unter dem überhängenden Rand einer Toilettenschlüssel reinigen zu können. - Die gesamte Höhe des Reinigungskopfes
2 im Randbereich3a , also vom freien Ende der nach oben ragenden Reinigungselemente5 bis zum freien Ende der nach unten ragenden, also in die Gegenrichtung abragenden, Reinigungselemente5 ist dabei gleich groß oder vorzugsweise etwas größer als die freie Breite7 , um beide Flanken dieser Breite gleichzeitig erregen zu können. -
3 zeigt eine weitere Variante des Reinigungskopfes2' , indem dieser einen sich im wesentlichen über die gesamte Fläche in der Hauptebene10 erstreckenden Hohlraum12 aufweist, der mit einem Hohlraum12 im Ansatzteil und dieser wiederum mit dem Hohlraum13 im dann befestigten Stiel1 in Verbindung steht. Die an Hand der1b erläuterte Pumpe14 erzeugt in diesen Hohlraum12 einen Druck, mit dessen Hilfe unterschiedliche Effekte erzielt werden können: Entweder ist der Hohlraum12 des Grundkörper3 geschlossen, dann wird durch das Erhöhen des Druckes – je nach Steifigkeit des Materials des Grundkörpers3 – etwa die Form des Grundkörpers3 verändert, vor allem aber durch den im Hohlraum12 steigenden Druck der Grundkörper3 deutlich versteift, so dass eine größere mechanische Reinigungswirkung mit dem gleichen Reinigungskopf2 , allerdings bei verringerter Elastizität, erreicht werden kann. - Der Hohlraum
12 kann jedoch auch zum Speichern und Ausbringen einer Flüssigkeit, sei es einer Reinigungsflüssigkeit, einer Desinfektionsflüssigkeit oder einer Geruchsflüssigkeit dienen, in dem im Grundkörper3 Austrittöffnungen, die vorzugsweise als Ventile15 ausgebildet sind, angeordnet sind. Die Austrittsöffnungen beziehungsweise Ventile15 können entweder in den Reinigungselementen5 , nämlich derem hohlen Inneren, ausgebildet sein, oder auch zwischen den Reinigungselementen5 , jedoch muss eine Verbindung mit dem Hohlraum12 im Grundkörper3 bestehen. - Ein Druck auf die Pumpe
14 würde danach also eine begrenzte Menge des im Hohlraum12 befindlichen Stoffes ausbringen. -
- 1
- Stiel
- 2
- Reinigungskopf
- 3
- Grundkörper
- 3a
- Randbereich
- 3b
- zentraler Bereich
- 4
- Befestigungspunkt
- 5a, b, ...
- Reinigungselemente (Borsten)
- 6
- Übergang
- 7
- freie Breite
- 8
- Versteifungsrippen
- 9
- Ausbuchtung
- 10
- Haupterstreckungsebene
- 11
- Querrichtung
- 12
- Hohlraum
- 13
- Hohlraum
- 14
- Pumpe
- 15
- Ventil
- 16
- Handgriff
- 17
- Kolben
- 18
- Symmetrieachse
- 19
- Radius
Claims (30)
- Reinigungsbürste mit einem Stiel (
1 ) und einem Reinigungskopf (2 ) an dem eine Vielzahl von Reinigungselementen (5a , b, ...) angeordnet sind, wobei der Grundkörper (3 ) des Reinigungskopfes (2 ) in seiner Haupterstreckungsebene (10 ) eine größere Ausdehnung aufweist als in der Querrichtung (11 ), und insbesondere plattenförmig ausgebildet ist, dadurch gekennzeichnet, dass – ein und derselbe Randbereich (3a ) des Grundkörpers (3 ) unterschiedlich leicht biegsam in beiden Querrichtungen (11 ) zur Hauptebene (10 ) des Grundkörpers (3 ) ist und – die Vielzahl von Reinigungselementen (5a , b, ...) im Querschnitt eine unrunde Form aufweisen. - Reinigungsbürste nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass auf der Oberfläche des Grundkörpers (
3 ) eine Vielzahl von Reinigungselementen (5a , b, ...), insbesondere Borsten, angeordnet sind. - Reinigungsbürste nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass – die Reinigungselemente (
5a , b, ...) einen Querschnitt aufweisen, der an einem Ende des Querschnitts eine größere Breite als am anderen Ende aufweist und insbesondere dreieckig ist, und – der Querschnitt der Reinigungselemente (5a , b, ...) hohl oder massiv ist und insbesondere ein Winkelprofil ist. - Reinigungsbürste nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Reinigungselemente (
5a , b, ...) aus beiden Hauptflächen des Grundkörpers (3 ) vorstehen und insbesondere einstückig zusammen mit diesem ausgebildet sind. - Reinigungsbürste nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Reinigungselemente (
5a , b, ...) auf den beiden Seiten des Grundkörpers (3 ) eine unterschiedliche Steifigkeit und/oder unterschiedliche Querschnittskontur und/oder unterschiedliche Querschnittsabmessungen und/oder Länge aufweisen. - Reinigungsbürste nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Befestigungspunkt (
4 ) des Stieles (1 ) am Grundkörper (3 ) vom Rand (3a ) des Grundkörpers (3 ) zurückversetzt, insbesondere in der Mitte, oder im Schwerpunkt der Fläche des Grundkörpers (3 ) angeordnet ist und der Stiel (1 ) insbesondere lotrecht zur Hauptebene (10 ) befestigt ist. - Reinigungsbürste nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Grundkörper (
3 ) in der Aufsicht auf seine Hauptebene (10 ) betrachtet eine herzförmige, pfeilförmige oder ovale Kontur, insbesondere mit Ausbuchtungen (9 ) nach außen, aufweist. - Reinigungsbürste nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass bei dreieckigen oder V-förmigen oder quadratischen oder wellenförmigen bzw. W-förmigen, C-förmigen oder X-förmigen Querschnittskonturen der Reinigungselemente (
5a , b, ...) in der Aufsicht auf die Hauptebene (10 ) des Grundkörpers (3 ) betrachtet die Querschnitte der Elemente alle gleich gerichtet sind oder jeweils vom Stiel (1 ) aus radial nach außen weisen. - Reinigungsbürste nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Reinigungselemente (
5a , b, ...) einzeln und nicht büschelweise am Grundkörper (3 ) befestigt sind. - Reinigungsbürste nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass wenigstens auf einer Seite, insbesondere auf der Unterseite, des Grundkörpers (
3 ) die freien Enden der Reinigungselemente (5a , b, ...) eine nach außen konvexballige dreidimensionale Oberflächenform bilden. - Reinigungsbürste nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Reinigungselemente (
5a , b, ...), insbesondere am Befestigungspunkt (4 ) im Grundkörper (3 ), zueinander einen Mindestabstand von 3 mm, besser 4 mm, besser 5 mm besitzen. - Reinigungsbürste nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Abstand der Reinigungselemente (
5a , b, ...) zueinander 0,8 cm bis 3,0 cm insbesondere das 1,0 cm bis 1,5 cm des größten Durchmessers des Reinigungselementes (5a , b, ...) beträgt. - Reinigungsbürste nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Übergang (
6 ) zwischen den Borsten und dem Grundkörper (3 ), die einstückig zueinander ausgebildet sind, gerundet ist mit einem Rundungsradius (19 ) von mindestens 1 mm, vorzugsweise mindestens 2 mm, vorzugsweise mindestens 3 mm. - Reinigungsbürste nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Gesamtdicke des Reinigungskopfes (
2 ) wenigstens in einigen Randbereichen (3a ), gemessen einschließlich der Erstreckung der Reinigungselemente (5a , b, ...), geringfügig größer ist als die freie Breite (7 ) der U-förmigen Kröpfung der Toilettenschüssel. - Reinigungsbürste nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Randbereiche (
3a ) des Grundkörpers (3 ) unterschiedlich leicht biegsam sind. - Reinigungsbürste nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Reinigungselemente (
5a , b, ...) an den Rändern (3a ) des flachen Grundkörpers (3 ) auch in Richtung der Hauptebene (10 ) abstreben. - Reinigungsbürste nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die unterschiedliche Biegsamkeit des Grundkörpers (
3 ) in die beiden Querrichtungen (11 ) durch Versteifungsrippen (8 ) auf einer der Außenseiten des Grundkörpers (3 ) erzielt wird. - Reinigungsbürste nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Befestigungspunkt (
4 ) des Stieles (1 ) am Grundkörper (3 ) am Rand (3a ) des Grundkörpers (3 ) und in Erstreckungsrichtung (10 ) des Stieles (1 ) oder in einem spitzen Winkel zur Hauptebene (10 ) des Grundkörpers (3 ) erfolgt. - Reinigungsbürste nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Stiel (
1 ) am Grundkörper (3 ) beweglich und insbesondere elastisch zurückfedernd in seine Ausgangsstellung angeordnet ist insbesondere durch einstückige Ausbildung des Ansatzzapfens am Grundkörper (3 ) aus einem biegsamen Material. - Reinigungsbürste nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Stiel (
1 ) betrachtet in Verlaufsrichtung der Hauptebene (10 ) des Grundkörpers (3 ) eine S-förmige gebogene Form aufweist. - Reinigungsbürste nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Stiel (
1 ) einen unrunden, insbesondere dreieckigen Querschnitt mit gerundeten Ecken aufweist. - Reinigungsbürste nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Grundkörper (
3 ) hohl ausgebildet ist und insbesondere mit einem Hohlraum (12 ) im Inneren des Stieles (1 ) in Verbindung steht. - Toilettenbürste nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Stiel (
1 ) als Pumpe (14 ), insbesondere einem in dem zylindrischen Rohr des Stieles (1 ) aufgenommenen und verschiebbaren Zylinder, ausgebildet ist, durch dessen Relativbewegung entlang des Stieles (1 ) der Druck im Stiel (1 ) und damit in dem Grundkörper (3 ) verändert werden kann, insbesondere zur Veränderung der Steifigkeit des aufblasbaren Teils des Grundkörpers (3 ). - Reinigungsbürste nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass insbesondere im Bereich des Reinigungskopfes (
2 ) wenigstens eine Öffnung angeordnet ist, die über ein Auslassventil (15 ) verschließbar ist und das Auslassventil (15 ) insbesondere vom Stiel (1 ) aus betätigbar ist zum Ausbringen von Duftstoffen und/oder Desinfektions- oder Reinigungsmitteln. - Reinigungsbürste nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Reinigungselemente (
5a , b, ...) auf bogenförmigen Kurven, insbesondere parallel verlaufend zum äußeren Rand (3a ) des Grundkörpers (3 ), angeordnet sind. - Reinigungsbürste nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Erstreckungslänge (
10 ) der Reinigungselemente (5a , b,...) (von ihrem Befestigungspunkt (4 ) am Grundkörper (3 ) zu ihrem freien Ende) von der Mitte des Grundkörpers (3 ) zu dessen Rändern (3a ) abnimmt oder gleich bleibt. - Reinigungsbürste nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Erstreckungslänge (
10 ) der Reinigungselemente (5a , b, ...) auf den beiden Seiten des Grundkörpers (3 ) bei einem im spitzen Winkel zur Hauptebene (10 ) des Grundkörpers (3 ) abstrebenden Stiels (1 ) ungleich ist. - Reinigungsbürste nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Stiel (
1 ) umklappbar ist von der einen zur anderen Seite bezüglich der Hauptebene (10 ) des Grundkörpers (3 ), und auf den beiden Seiten insbesondere in unterschiedlichen Winkeln zur Hauptebene (10 ) abstrebt. - Reinigungsbürste nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Grundkörper (
3 ) einstückig zusammen mit den Borsten aus Kunststoff und insbesondere einem gummiartigen Kunststoff ausgebildet ist. - Reinigungsbürste nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Grundkörper (
3 ) einstückig zusammen mit dem Stiel (1 ) ausgebildet ist.
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