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DE29718987U1 - Warenpräsentationssystem und Warenpräsentationsvorrichtung - Google Patents

Warenpräsentationssystem und Warenpräsentationsvorrichtung

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Publication number
DE29718987U1
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DE
Germany
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presentation
carrier body
goods
fastening
support
Prior art date
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Application number
DE29718987U
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English (en)
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SCHOESSMETALL BESCHLAEGE und M
Original Assignee
SCHOESSMETALL BESCHLAEGE und M
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Publication date
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Publication of DE29718987U1 publication Critical patent/DE29718987U1/de
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Expired - Lifetime legal-status Critical Current

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    • A47FSPECIAL FURNITURE, FITTINGS, OR ACCESSORIES FOR SHOPS, STOREHOUSES, BARS, RESTAURANTS OR THE LIKE; PAYING COUNTERS
    • A47F7/00Show stands, hangers, or shelves, adapted for particular articles or materials
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    • A47FSPECIAL FURNITURE, FITTINGS, OR ACCESSORIES FOR SHOPS, STOREHOUSES, BARS, RESTAURANTS OR THE LIKE; PAYING COUNTERS
    • A47F5/00Show stands, hangers, or shelves characterised by their constructional features
    • A47F5/02Rotary display stands
    • AHUMAN NECESSITIES
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    • A47F5/00Show stands, hangers, or shelves characterised by their constructional features
    • A47F5/08Show stands, hangers, or shelves characterised by their constructional features secured to the wall, ceiling, or the like; Wall-bracket display devices
    • A47F5/0807Display panels, grids or rods used for suspending merchandise or cards supporting articles; Movable brackets therefor

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  • Control Of Vending Devices And Auxiliary Devices For Vending Devices (AREA)

Description

PATENTANWÄLTE
DIPL.-1NC. H.'wEIC"KMANN D.PL.-ING. F. A. WEICKMANN
DIPL.-CHEM. B. HUBER
DR-JNG. H. LISKA
DlPL-PHYS. DR. J. PRECHTEL
DIPL-CHEM. DR. B. BÖHM
D.PL.-CHEM.DR. W. WEISS
DIPL-PHYS. DR. J. TIESMEYER
DIPL-PHYS. DR. M. HERZOG
POSTFACH 860 820
81635 MÜNCHEN
KOPERNIKUSSTRASSE 9 81679 MÜNCHEN
TELEFON (089) 4 55 63-0 TELEX 5 22 621 TELEFAX (089) 4 70 50
eMail weickmann@compuserve.com
Unser Zeichen:
7448G DE/PRJOju
Anmelder:
Schössmetall
Beschläge und Metall GmbH
Pommernstraße
83395 Freilassing
Warenpräsentationssystem und Warenpräsentationsvorrichtung Warenpräsentationssystem und Warenpräsentationsvorrichtung Beschreibung
Die Erfindung betrifft ein Warenpräsentationssystem, gegebenenfalls mit Warenbereithaltefunktion, für Waren, beispielsweise Türbeschläge oder dergleichen, umfassend wenigstens ein gegebenenfalls an einer Wand festlegbares Trägerelement, insbesondere Regalbefestigungsschiene, zum Tragen weiterer Systemelemente; gegebenenfalls wenigstens ein an dem Trägerelement anbringbarer Regalboden; gegebenenfalls wenigstens eine zwischen benachbarten Trägerelementen oder/und benachbarten Regalböden anbringbare Sichtplatte, insbesondere in Form einer Lochplatte; und gegebenenfalls wenigstens ein an dem Trägerelement anbringbares Schrankelement.
Bei bekannten Systemen der angegebenen Art steht die Warenbereithaltefunktion im Vordergrund. Die Systeme werden in Verkaufsräumen oder dergleichen dazu eingesetzt, die zum Verkauf angebotenen Gegenstände in Form von Verkaufsexemplaren zur Entnahme durch Kunden bereitzuhalten, wobei die Verkaufsexemplare beispielsweise auf Regalböden, in Schrankelementen oder an Aufhängemitteln des Systems angeordnet sind. Sofern nicht die Verkaufsexemplare selbst zur Präsentation der angebotenen Waren dienen, was vor allem bei unverpackter Ware in Betracht kommt, sind teilweise an oberhalb der Regalböden vorgesehenen Sichtplatten des Systems unverpackte Präsentationsexemplare der Waren angebracht, damit ein potentieller Kunde einen Überblick über das Angebot erhält und die ihn interessierenden Waren schnell findet.
Die an einer Sichtplatte oberhalb der Regalböden angeordneten Präsentationsexemplare mögen je nach Ware einen ausreichenden optischen Eindruck von der angebotenen Ware geben, der Kunde kann aber höchstens
OL
einen unzureichenden Eindruck von der Ergonomie und Funktionalität der präsentierten Gegenstände erlangen. Im Falle von verpackten Verkaufsexemplaren besteht deshalb für den Kunden die Versuchung, Verkaufsexemplare aus der Verpackung auszupacken, um diese näher hinsichtlich Ergonomie, Funktionalität und gegebenenfalls auch optischen Eindruck zu untersuchen. Will der Kunde das untersuchte Verkaufsexemplar dann nicht behalten, kann es passieren, daß er das Verkaufsexemplar gegebenenfalls auch unverpackt bzw. nicht richtig verpackt an falsche Stellen zurücklegt, so daß Vorsortierungen von Verkaufsexemplaren, beispielsweise verschiedener Modelle einer Serie, durcheinandergebracht werden können und die unverpackten bzw. nicht richtig verpackten Verkaufsexemplare oft von anderen Kunden nicht angenommen werden.
Für Türbeschläge wie beispielsweise Türdrückergarnituren, Türknöpfe und dergleichen ist es bekannt, ein Präsentationsexemplar auf einer Tür oder einer Klappe eines Schrankes anzubringen und die zugeordneten Verkaufsexemplare im Schrankfach hinter der Tür bzw. der Klappe zur Entnahme bereitzuhalten. Je nach Anzahl von zu präsentierenden Modellen werden zumindest einige derartige Schrankelemente aus Schrankfach und zugeordneter Tür bzw. Klappe für eine Untersuchung der Ergonomie und Funktionalität des Präsentationsexemplars schlecht zugänglich, insbesondere zu hoch angeordnet sein, so daß wiederum die Gefahr besteht, daß ein Kunde ein Verkaufsexemplar auspackt, um dieses untersuchen zu können.
Ferner ist es bekannt, Präsentationsexemplare von angebotener Ware auf Mustertafeln anzuordnen, die beispielsweise an einer Wand aufgehängt oder nach Bedarf durch einen Verkäufer präsentiert werden. Derartige Mustertafeln können insbesondere für sogenannte Kommissions- oder Orderware verwendet werden, für die keine Verkaufsexemplare bereitgehalten werden und entsprechende Verkaufsexemplare nur auf Bestellung des Kunden beim Zwischenhändler oder Hersteller bestellt werden.
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Die auf der Mustertafel angebrachten Präsentationsexemplare können häufig höchstens einen optischen Eindruck von der Ware geben. Handelt es sich bei dieser Ware um Kommissions- oder Orderware, so werden Kunden aufgrund des Fehlens von Verkaufsexemplaren, die näher untersucht werden können, häufig eher zu anderer Ware greifen, für die Verkaufsexemplare zur näheren Untersuchung zur Verfügung stehen. Die Umsätze an Kommissions- bzw. Orderwaren werden dementsprechend relativ niedrig sein.
Demgegenüber ist es eine Aufgabe der vorliegenden Erfindung, ein Warenpräsentationssystem der angegebenen Art bereitzustellen, das eine wirkungsvolle, optisch ansprechende Präsentation von Waren zum Betrachten und Betasten ermöglicht.
Zur Lösung dieser Aufgabe wird erfindungsgemäß vorgeschlagen, bei dem eingangs genannten Warenpräsentationssystem wenigstens eine an wenigstens einemder Systemelemente anbringbare Warenpräsentationsvorrichtung vorzusehen, die einen um eine Drehachse drehbar gelagerten Trägerkörper mit wenigstens einem Präsentationsabschnitt, insbesondere Präsentationsflächenabschnitt, zum Anbringen wenigstenseines Präsentationsexemplars der Waren aufweist.
Die erfindungsgemäße Warenpräsentationsvorrichtung kann an dem Systemelement bzw. an den Systemelementen an einer für interessierte Kunden gut zugänglichen Stelle angebracht werden, so daß die Kunden das am Trägerkörper angebrachte Präsentationsexemplar (bzw. die dort angebrachten Präsentationsexemplare) gut näher inspizieren, insbesondere auch manuell ertasten kann. Durch den gegenüber den übrigen Systemelementen auffälligen drehbaren Trägerkörper fallen die hieran angebrachten Präsentationsexemplare den Kunden besonders ins Auge und werden gegenüber an anderen Systemelementen angebrachter Ware (Präsentationsexemplare oder Verkaufsexemplare) stark hervorgehoben. Es kann deshalb
erwartet werden, daß sich Kunden zumindest überwiegend zuerst den Präsentationsexemplaren am Trägerkörper zuwenden und, sofern es sich nicht um Kommissions- bzw. Orderware handelt, erst nach Entscheidung für ein Modell ein Verkaufsexemplar aus einem insbesondere vom Warenpräsentationssystem bereitgehaltenen Verkaufsexemplarvorrat an sich nehmen. Handelt es sich bei den betreffenden Waren um Kommissionsbzw. Orderwaren, so läßt die durch die Warenpräsentationsvorrichtung gegebene Untersuchungsmöglichkeit und die hierdurch ermöglichte herausgehobene Präsentation erwarten, daß Kunden den Erwerb in stärkerem Maße als bisher in Erwägung ziehen und, wenn die Ware gegenüber Ware mit vorgehaltenen Verkaufsexemplaren besser gefällt, diese bestellen, so daß für die Kommissions- bzw. Orderwaren wesentlich größere Umsätze als bisher zu erwarten sind.
Erstreckt sich der Präsentationsflächenabschnitt, insbesondere Präsentationsflächenabschnitt rund um die Drehachse, bzw. sind rund um die Drehachse mehrere Präsentationsabschnitte, insbesondere Präsentationsflächenabschnitte vorgesehen, so wird eine gute Raumausnutzung im Sinne von Anzahl der am Trägerkörper angebrachten Präsentationsexemplare pro durch den Trägerkörper einschließlich der Präsentationsexemplare eingenommener Raum erreicht. Beispielsweise ergibt sich im Falle eines geradzylindrischen Trägerkörpers mit quadratischem Querschnitt und dementsprechend vier dessen Außenumfangsfläche bildenden Präsentationsflächenabschnitt eine Vervierfachung der Fläche im Vergleich zu einer in den Flächenmaßen einem Präsentationsflächenabschnitt entsprechenden Mustertafel. Zwar wird die Vergrößerung der zur Verfügung stehenden Präsentationsfläche durch einen größeren Raumbedarf etwa in eine Tiefenrichtung erkauft; der Gewinn an Präsentationsfläche im Verhältnis zu diesem zusätzlichen Raumbedarf ist aber überproportional, so daß sich insgesamt eine wesentlich bessere Raumausnutzung ergibt. Die sich hieraus ergebenden Kostenvorteile für einen Geschäftsinhaber oder einen etwa die
Kommissions- bzw. Orderware vertreibenden, Präsentationsraum in Geschäften oder dergleichen mietenden Unternehmer liegen auf der Hand.
Die Warenpräsentationsvorrichtung kann eine an dem wenigstens einen Systemelement anbringbare Halterungsanordnung und eine zwischen der Halterungsanordnung und dem Trägerkörper wirksame Drehlageranordnung umfassen. Halterungsanordnung und Drehlageranordnung werden in der Regel eine im wesentlichen horizontal oder im wesentlichen vertikal orientierte Drehachse des Trägerkörpers vorsehen. Um den Trägerkörper und damit die daran angebrachte Präsentationsware optisch hervortreten zu lassen, wird als besonders bevorzugt vorgeschlagen, daß die Halterungsanordnung den Trägerkörper im Abstand vor dem Systemelement oder/und wenigstens einem anderen Systemelement hält. In der Regel wird der Trägerkörper damit auch im Abstand über einem Untergrund, insbesondere dem Boden eines Ausstellungsraums oder dergleichen, gehalten werden. Insbesondere bei einer im wesentlichen vertikal orientierten Drehachse ist es aber grundsätzlich auch denkbar, daß der Trägerkörper an seinem unteren Ende auf dem Untergrund abgestützt ist.
Hinsichtlich der näheren Ausbildung der Halterungsanordnung wird vorgeschlagen, daß diese wenigstens einen sich von der Drehachse weg erstreckenden, gegebenenfalls einen zur Drehachse im wesentlichen orthogonalen Abschnitt aufweisenden Halterungsarm umfaßt. Vorzugsweise sind zwei Halterungsarme vorgesehen, die in der Regel den Trägerkörper ohne weitere Abstützung durch andere Komponenten oder den vorstehend erwähnten Untergrund halten werden. Hinsichtlich der Armlänge des Halterungsarms bzw. der Halterungsarme wird vorgeschlagen, daß diese in Projektion auf eine Horizontalebene die Tiefe eines Regalbodens übersteigt. Damit kann der Trägerkörper vor einem oder mehreren Regalböden angeordnet sein und sticht zusammen mit der angebrachten Präsentationsware dementsprechend optisch stark hervor. Die Präsentationsware ist dabei gut zugänglich. Auf den Regalböden kann der Präsentationsware am
Trägerkörper zugeordnete Verkaufsware angeordnet werden, so daß eine besonders gute Raumausnutzung erreicht wird.
Wie schon erwähnt, können zwei den Trägerkörper haltende Halterungsarme vorgesehen sein, die vorzugsweise in Drehachsenrichtung beabstandetsind. Für den Fall einer vertikalen Drehachse wird vorgeschlagen, daß wenigstens ein Regalboden zwischen den beiden Halterungsarmen der montierten Warenpräsentationsvorrichtung angebracht oder anbringbar ist. Damit kann auch im Falle einer im wesentlichen vertikal orientierten Drehachse der Trägerkörper platzsparend vor einem oder mehreren Regalböden angeordnet werden, wodurch sich auch die schon angesprochenen Vorteile des optischen Hervortretens sowie die einfache Zugänglichkeit der Präsentationsware am Trägerkörper ergeben.
Hinsichtlich der Anbringung der Halterungsanordnung an den übrigen Komponenten des Warenpräsentationssystems wird vorgeschlagen, daß ein Befestigungsabschnitt der Halterungsanordnung, insbesondere des Halterungsarms, zur Befestigung an dem wenigstens einen Systemelement Eingriffsmittel aufweist zum einrastenden oder/und einhakenden Eingriff mit zugeordneten Haltemitteln, insbesondere Halteöffnungen, des Systemelements, insbesondere einer Regalbefestigungsschiene. Hierdurch wird eine einfache Befestigung der Halterungsanordnung an den übrigen Systemkomponenten ermöglicht und das System kann leicht hinsichtlich anderen Anforderungen umgebaut werden. Diese Befestigung ist auch kompatibel mit der Befestigung anderer Systemelemente, beispielsweise von Regalträgerelementen an der als Trägerelement dienenden Regalbefestigungsschiene. Die Eingriffsmittel können auf übliche Regalsysteme abgestimmt sein, um diese mit einer erfindungsgemäßen Warenpräsentationsvorrichtung nachzurüsten.
In diesem Zusammenhang wird als besonders empfehlenswert vorgeschlagen, daßder Befestigungsabschnitt Sicherungsmittel aufweistzur Sicherung
gegen ein Lösen der Befestigung ohne Werkzeugeinsatz, wobei die Sicherungsmittel vorzugsweise eine Verschraubung des Befestigungsabschnitts mit dem oder/und einem weiteren Systemelement vorsehen. Hierdurch wird verhindert, daß Kunden versehentlich (beispielsweise beim Ausprobieren eines Präsentationsexemplars) oder absichtlich die Befestigung der Warenpräsentationsvorrichtung am übrigen System lösen.
Die Drehlageranordnung kann an beiden axialen Enden des Trägerkörpers jeweils ein Drehlagerelement jeweils mit zugeordnetem Drehlagergegenelement an der Halterungsanordnung, insbesondere an einem Halterungsarm, umfassen. Hinsichtlich der Ausbildung des Drehlagerelements und des zugeordneten Drehgegenlagerelements wird vorgeschlagen, daß wenigstens eine Kombination aus Drehlagerelement und zugeordnetem Drehgegenlagerelement an einem Element von Trägerkörper und Halterungsanordnung eine Dreh welle und am jeweils anderen Element eine erste Buchse zur Aufnahme der Drehwelle umfaßt. Um ein einfaches Anbringen des Trägerkörpers an der Halterungsanordnung zu ermöglichen, kann wenigstens eine Kombination neben der Drehwelle und der ersten Buchse eine zweite Buchse am einen Element aufweisen, in die die Drehwelle die erste und die zweite Buchse jeweils zumindest teilweise durchsetzend einführbar ist. Für den Fall einer im wesentlichen vertikalen Drehachse ist es besonders zweckmäßig, wenn am oberen axialen Ende des Trägerkörpers eine Kombination mit erster Buchse am Trägerkörper, zweiter Buchse an der Halterungsanordnung und von oben einführbarer Drehwelle vorgesehen ist und am unteren axialen Ende des Trägerkörpers eine Kombination bestehend aus erster Buchse und Drehwelle, vorzugsweise mit erster Buchse an der Halterungsanorndung und Drehwelle am Trägerkörper, vorgesehen ist. Hierdurch wird das Anbringen der Warenpräsentationsvorrichtung wesentlich erleichtert. Umfaßt die Halterungsanordnung zwei Halterungsarme, kann beispielsweise ein erster Halterungsarm als unterer Arm am übrigen System befestigt werden. Hiernach kann der Trägerkörper unter Einführung der unteren Drehwelle in die untere erste Buchse am Halterungsarm abgestützt werden, wonach der
Halterungskörper höchstens noch gegen ein Wegkippen, gegebenenfalls durch eine Hilfsperson, abgestützt werden muß. Als nächstes kann dann der zweite, als oberer Halterungsarm dienende Halterungsarm am übrigen System befestigt werden. Als letztes wird dann die Drehwelle von oben durch die obere erste und die zweite Buchse eingeführt. Ist der vertikale Abstand zwischen den Trägerarmen ausreichend, können auch zuerst beide Trägerarme montiert werden, bevor der Trägerkörper und die einführbare Drehwelle an der Halterungsanordnung montiert werden. Die Hilfe durch eine Hilfsperson wird in diesem Fall im allgemeinen nicht erforderlich sein.
Hinsichtlich der einführbaren Drehwelle wird insbesondere für den Fall eines einschließlich der Präsentationsexemplare vergleichsweise schweren Trägerkörpers vorgeschlagen, daß diese mit der am Trägerkörper vorgesehenen Buchse verschraubbar ist und einen Abstützabschnitt zum Abstützen des Trägerkörpers an der Halterungsanordnung, insbesondere dem oberen Arm, aufweist. Hierdurch wird die Last des Trägerkörpers auch bei vertikal angeordneter Drehachse auf zwei Abstützstellen der Halterungsanordnung, insbesondere den unteren und den oberen Halterungsarm, verteilt, so daßdie Halterungsanordnung, insbesondere die Halterungsarme, graziler und damit optisch ansprechender und kostengünstiger ausgebildet sein kann.
Hinsichtlich der Form des Trägerkörpers sind verschiedenste Ausbildungen denkbar. Es wird vor allem an einen zylindrischen (nicht notwendigerweise kreiszylindrischen) Trägerkörper gedacht. Insbesondere zur Anbringung von Präsentationsware mit ebener Anlagefläche erscheint ein Trägerkörper mit als Präsentationsflächenabschnitten dienenden ebenen Umfangsflächenabschnitten geeignet, insbesondere ein Trägerkörper mit dreieckigem, viereckigem oder mehreckigem Außenquerschnitt. Aus optischen Gründen ist es häufig empfehlenswert, daß der Außenquerschnitt im wesentlichen einem gleichseitigen Dreieck, einem Quadrat oder einem regelmäßigen Vieleck entspricht.
Der Trägerkörper, der beispielsweise aus beschichteten (insbesondere lackierten) Preßspanplatten hergestellt sein kann, kann wenigstens einen Hohlraum aufweisen. In diesem Hohlraum können zu verbergende Abschnitte der Präsentationsexemplare oder/und Befestigungsmittel zum Befestigen der Präsentationsexemplare am Trägerkörper und den Präsentationsexemplaren zugeordnete Funktionseinheiten zum Ausführen oder Simulieren einer dem jeweiligen Präsentationsexemplar zugeordneten Funktion aufgenommen sein. Im Falle von Türdrückergarnituren kann es sich bei der Funktionseinheit um eine Federvorrichtung handeln, die den Türdrücker (Türklinke) in eine Horizontalstellung vorspannt und einem Niederdrücken der Klinke einen Widerstand ähnlich wie ein zugeordnetes Türschloß entgegensetzt. Hierdurch kann ein Kunde einen realistischen Eindruck von der Ergonomie und Funktionalität der präsentierten Türdrückergarnitur erhalten.
Der Trägerkörper kann wenigstens zwei gesonderte, gegebenenfalls den Hohlraum begrenzende Körperteile, insbesondere Wandelemente, umfassen, denen Befestigungsmittel zum Zusammenhalten der zum Trägerkörper zusammengesetzten Körperteile zugeordnet sind. Insbesondere im Falle eines zur Aufnahme von Funktionseinheiten dienenden Hohlraums empfiehlt es sich, daß die Körperteile lösbar zusammengesetzt sind, um Funktionseinheiten einfach austauschen zu können. Die Befestigungsmittel sollten dann möglichst eine Sicherungsfunktion zur Sicherung gegen ein Auseinandernehmen des Trägerkörpers ohne Werkzeugeinsatz aufweisen, um einen unbefugten Eingriff durch Kunden möglichst zu verhindern.
Die Erfindung betrifft auch ein Warenpräsentationssystem wie vorstehend beschrieben, das am Trägerkörper sichtbar und zugänglich angebrachte, unverpackte Präsentationsexemplare der Ware umfaßt. Das erfindungsgemäße Warenpräsentationssystem kann ferner Verkaufsexemplare, insbesondere verpackte Verkaufsexemplare, der Waren umfassen, wobei die Verkaufsexemplare auf bzw. an bzw. in wenigstens einem Systemelement
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angeordnet sind. Die Verkaufsexemplare können beispielsweise auf wenigstens einem Regalboden des Systems oder/und in wenigstens einem Schrankelement des Systems oder/und an Aufhängemitteln, insbesondere Haken, des Systems angeordnet sein.
Die Erfindung betrifft ferner eine Warenpräsentationsvorrichtung für Waren, beispielsweise Türbeschläge oder dergleichen, umfassend einen Trägerkörper mit wenigstens einem Präsentationsabschnitt, insbesondere Präsentationsflächenabschnitt, zum Anbringen wenigstens eines Präsentationsexemplars der Waren; eine stationär plazierbare Halterungsanordnung zum Haltern des Trägerkörpers im Abstand über einem Untergrund; und eine zwischen Halterungsanordnung und Trägerkörper wirksame Drehlageranordnung zur um eine Drehachse drehbaren Lagerung des Trägerkörpers an der Halterungsanordnung.
Eine derartige Warenpräsentationsvorrichtung kann auch gesondert von einem Warenbereithaltesystem, insbesondere Regalsystem, oder einem solchen Warenbereithaltesystem nuroptisch zugeordnetverwendet werden. Beispielsweise kann als Halterungsanordnung ein auf einem Untergrund plazierbarer, gegebenenfalls festschraubbarer oder durch sein Eigengewicht gehaltener, Halterungsständer vorgesehen sein. Grundsätzlich ist es auch denkbar, den Trägerkörper mittels einer entsprechend ausgebildeten Halterungsanordnung von einer Decke hängen zu lassen. Bei der erfindungsgemäßen Warenpräsentationsvorrichtung kann es sich aber auch um eine Warenpräsentationsvorrichtung für ein Warenpräsentationssystem wie vorangehend beschrieben handeln, wobei die Warenpräsentationsvorrichtung vorzugsweise wenigstens eines der vorangehend angegebenen Warenpräsentationsvorrichtungsmerkmale aufweist.
Die Erfindung wird nachfolgend anhand eines in den Figuren 1 bis 5 gezeigten Ausführungsbeispiels näher erläutert. In den Figuren zeigt:
Fig. 1 eine perspektivische Ansicht eines Ausführungsbeispiels eines
erfindungsgemäßen Warenpräsentationssystems mit erfindungsgemäßer Warenpräsentationsvorrichtung, die einen um eine vertikale Drehachse drehbaren Trägerkörper aufweist;
Fig. 2 in Fig. 2a eine Seitenansicht auf eine der Warenpräsentations-
/orrichtung der Fig. 1 im wesentlichen entsprechenden Warenpräsentationsvorrichtung und in Fig. 2b eine Regalbefestigungsschiene, an der die Warenpräsentationsvorrichtung anbringbar ist;
Fig. 3 eine Sicht auf die Warenpräsentationsvorrichtung der Fig. 2
ohne Präsentationsware von oben;
Fig. 4 einen Schnitt durch den Trägerkörper der Warenpräsentations
vorrichtung der Fig. 3 nach Linie IV-IV; und
Fig. 5 den Trägerkörper der Warenpräsentationsvorrichtung der Fig.
3 in zwei Teile zerlegt mit Sichtrichtung entsprechend Pfeil V
in Fig. 3 (mit zusätzlicher schematischer Angabe einerAnsicht auf die beiden Teile von oben in gestrichelter Darstellung).
In Fig. 1 ist ein Abschnitt eines montierten Ausführungsbeispiels eines erfindungsgemäßen Warenpräsentationssystems 10 gezeigt. Verschiedene Einzelkomponenten des Systems sind im Detail in den Fig. 2 bis 5 dargestellt. Das Warenpräsentationssystem umfaßt mehrere Regalbefestigungsschienen 12 als Trägerelemente, die an einer Wand befestigt sind. Anstelle derartiger Regalbefestigungsschienen oder auch zusätzlich könnte das System auch freistehende, beispielsweise zwischen Decke und Untergrund eingespannte Tragelemente (etwa Tragsäulen) als Trägerelemente umfassen. An einer der Regalbefestigungsschienen ist eine Warenpräsentationsvorrichtung 14 angebracht, die einen Trägerkörper 16 aufweist, der von einer Halterungsanordnung 18 mit einem oberen Halterungsarm 20 und einem unteren Halterungsarm 21 um eine vertikale Drehachse drehbar gehalten ist. Als zwischen der Halterungsanordnung und dem Trägerkörper wirksame Drehlageranordnung sind zwei Drehwelle-Drehbuchse-Kombinationen 22 und
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24 an den beiden axialen Enden des Trägerkörpers 16 vorgesehen, die noch näher zu beschreiben sind.
Die sich im wesentlichen orthogonal zur Drehachse erstreckenden Halterungsarme 20 und 22 weisen jeweils einen Befestigungsabschnitt 26 bzw. 28 auf, die identisch ausgebildet sind. Der jeweilige Befestigungsabschnitt 26 bzw. 28 weist Eingriffsmittel in Form eines oberen Hakenabschnitts 30 und eines unteren Hakenabschnitts 32 auf, die dafür ausgelegt sind, in zugeordnete, in vertikaler Richtung unmittelbar aufeinanderfolgende Halteöffnungen 34 der zugeordneten montierten Regalbefestigungsschiene 12 einzugreifen und sich hinter dem die jeweilige Halteöffnung 34 nach unten begrenzenden vorderen Wandabschnitt 35 der Regalbefestigungsschiene 12 einzuhaken. Die Hakenabschnitte und die Halteöffnungen können derart ausgebildet sein, daß neben dem einhakenden Eingriff zusätzlich eine Verrastwirkung erzielt wird, so daß die Befestigungsabschnitte 26 und 28 sicher, aber trotzdem lösbar an der Regalbefestigungsschiene 12 festgelegt bzw. festlegbar sind.
Neben der Halterungsanordnung 18 und damit der gesamten Waren-Präsentationsvorrichtung 14 sind an den Regalbefestigungsschienen 12 des Systems zusätzlich auch, wie in Fig. 1 zu erkennen, als Sichtplatten dienende Lochplatten 36 befestigt, insbesondere in die Halteöffnungen 34 eingehakt, wobei in Fig. 1 nur für eine Lochplatte 36 deren rasterartig angeordneten Löcher 38 exemplarisch gezeigt sind. An den Lochplatten kann Informationsmaterial über präsentierte oder/und zum Verkauf bereitgehaltene Ware (Verkaufsexemplare) angebracht sein, oder/und können Aufhängemittel befestigt sein, beispielsweise in die Löcher der Lochplatte eingehängte Hakenelemente, an denen Verkaufsexemplare der Ware hängen können.
Um die Halterungsanordnung 18 und damit die Warenpräsentationsvorrichtung 14 gegen ein unbefugtes, versehentliches oder absichtliches Lösen
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&ngr;&ogr;&eegr; der Regalbefestigungsschiene 12 weitgehend zu sichern, weisen die Befestigungsabschnitte 26 und 28 zu den Vorderoberflächen 46 der Lochplatten 36 parallele und diesen nahe benachbarte, vorzugsweise an diesen im montierten Zustand anliegende Sicherungsabschnitte 40 mit an das Lochraster der Lochplatten 36 angepaßten Befestigungslöchern auf. Die Befestigungslöcher dienen zur Aufnahme von Schrauben 42, die die Befestigungslöcher in den Sicherungsabschnitten 40 und die jeweiligen Lochplattenlöcher durchsetzen, die letzteren mit verankerndem Einschraubeingriff. Bei den mit den Schrauben zusammenwirkenden Löchern der Lochplatten 36 kann es sich auch um gesonderte, nicht zum Lochraster 38 gehörende Befestigungslöcher handeln, die auf die verwendeten Schrauben 42 abgestimmt sind. Durch die erläuterte Verschraubung der Sicherungsabschnitte 40 mit den Lochplatten 36 wird erreicht, daß die Halterungsanordnung 18 und damit die Warenpräsentationsvorrichtung 14 als Ganzes nur noch mit Werkzeugeinsatz von der Regalbefestigungsschiene 12 abgelöst werden kann.
Das Warenpräsentationssystem 10 kann auch Regalböden 44 umfassen, die an den Regalbefestigungsschienen 12 oder/und an den Lochplatten 36 befestigt bzw. befestigbar sind und in Fig. 2 nur schematisch vor der vorderen Oberfläche 46 der Lochplatten 36 angeordnet gezeigt sind. Die Tiefe der Regalböden 44 ist geringer als die Länge der Halterungsarme 20 und 21, so daß die Regalböden 44 zwischen den montierten Halterungsarmen 20 und 21 angebracht sein können, ohne daß die freie Drehbarkeit des Trägerkörpers 16 einschließlich der an ihm angebrachten Präsentationsware (hier Türbeschläge in Form von Türdrückergarnituren 48 mit länglichem Türschild und Türklinke, Türdrückergarnituren 50 mit Türklinkenrosette und gesonderter Schließrosette und Türknopfgarnituren 52; die in Fig. 1 und in Fig. 2 gezeigten Präsentationsexemplare der Türbeschläge 48, 50 und 52 sind nicht identisch) nicht behindert wird. Auf den Regalböden 44 könnten beispielsweise Verkaufsexemplare der mittels der Warenpräsentationsvorrichtung 15 präsentierten Türbeschläge angeordnet sein. An anderer
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Stelle des Warenpräsentationssystems 10 können selbstverständlich auch tiefere Regalböden vorgesehen sein; ferner kann das Warenpräsentationssystem 10 auch Schrankelemente umfassen, die beispielsweise ebenfalls an den Regalbefestigungsschienen 12 befestigt sein können. Die Schrankelemente könnten ebenfalls Verkaufsexemplare aufnehmen.
Der Trägerkörper 16 weist bei dem gezeigten Ausführungsbeispiel eine zylindrische Außenfläche oder Mantelfläche 54 (Zylinderfläche 54) auf, wobei hier auf die allgemeinste Definition einer Zylinderfläche Bezug genommen wird, nach der eine Zylinderfläche (hier geschlossene Zylinderfläche) durch Parallelverschiebung einer Geraden längs einer Leitkurve (hier geschlossene Leitkurve) entsteht. Im vorliegenden Fall handelt es sich um eine gerade Zylinderfläche mit einer einem Quadrat entsprechenden Leitkurve. Der Trägerkörper 16 entspricht also hinsichtlich seiner zylindrischen Außenfläche einem geraden Zylinder mit quadratischer Grund- oder Querschnittsfläche. Abweichend von der dargestellten Trägerkörperform könnte der Trägerkörper aber beispielsweise auch kegelförmig sein oder eine unregelmäßige Form aufweisen. Die Wahl der Form des Trägerkörpers wird von der zu präsentierenden Ware abhängen und auch dadurch bestimmt sein, welche werblichen Effekte erzielt werden sollen.
Der Trägerkörper 16 ist aus vier Wandelementen 56, 58, 60, 62 zusammengesetzt, bei denen es sich um entsprechend zugeschnittene, beschichtete Preßspanplatten handelt. Wie in Fig. 3 und 5 zu erkennen, sind die Wandelemente an ihren Längsrändern auf Gehrung zugeschnitten, so daß die zum Trägerkörper auf Gehrung zusammengefügten Wandelemente saubere, zur Drehachse im wesentlichen parallele Längskanten des Trägerkörpers bilden.
Zum Zusammenhalten der Wandelemente sind in den schräg geschnittenen Gehrungsflächen 64, an denen die Wandelemente aneinander anliegen, Befestigungsmittel 66 eingefügt, wobei jedem Befestigungselement 68 in
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einer Gehrungsfläche 64 eines Wandelements ein Gegenbefestigungselement 70 in der anliegenden Gehrungsfläche 64 des unmittelbar benachbarten Wandelements zugeordnet ist. Die Befestigungselemente und Gegenbefestigungselemente sind identisch ausgebildet, aber in aneinander anliegenden Gehrungsflächen 64 jeweils entgegengesetzt orientiert eingefügt, und derart ausgebildet, daß sich die Befestigungselemente und Gegenbefestigungselemente durch Axialverschiebung der betreffenden Wandelemente in Eingriff und außer Eingriff bringen lassen. Hierzu weisen die Befestigungselemente und Gegenbefestigungselemente aus der jeweiligen Gehrungsfläche 64 vorstehende Hakenabschnitte 72 auf, die über eine Aufnahmeausnehmung 74 des Befestigungselements 68 bzw. Gegenbefestigungselement 70 vorstehen, in die der Hakenabschnitt 72 des jeweils zugeordneten Befestigungselements bzw. Gegenbefestigungselements den erstgenannten Hakenabschnitt 72 hintergreifend einführbar sind. Zur Erleichterung des Ineingriffbringens der Befestigungselemente und Gegenbefestigungselemente weisen die Hakenabschnitte 72 Einlaufabschrägungen auf. Auch die ebene, die jeweilige Aufnahmeausnehmung 64 teilweise überdeckende Eingriffsfläche der Hakenabschnitte 72 ist derart abgeschrägt, daß beim Ineingriffbringen der Befestigungsmittel mit zunehmender relativer Axialverschiebung der betreffenden Wandelemente ein zunehmender Anpreßdruck zwischen den Gehrungsflächen 64 entsteht, so daß eine Spaltbildung zwischen unmittelbar benachbarten Wandelementen zuverlässig vermieden wird.
Eine Sicherung der zum Trägerkörper 16 zusammengefügten Wandelemente 56, 58, 60 und 62 gegen ein unbefugtes, unabsichtliches oder absichtliches Auseinandernehmen wird dadurch erreicht, daß weitere Befestigungsmittel 76 vorgesehen sind, die die Wandelemente in derjenigen relativen Axialstellung halten, bei der die Befestigungselemente und Gegenbefestigungselemente 68, 70 miteinander in Eingriff stehen und ein ausreichender Anpreßdruck zwischen den Gehrungsflächen erreicht ist. Die Befestigungsmittel 76 umfassen an der Rückseite der Wandelemente (als Vorderseiten
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der Wandelemente werden die die zylindrische Außenfläche 64 des Trägerkörpers 16 bildenden Seiten der Wandelemente bezeichnet) durch Schrauben 80 befestigte Befestigungsstege 78, die wiederum mit in den von den Wandelementen begrenzten Innenraum 82 aufgenommene Halterungsplatten 84 durch Schrauben 86 verschraubt sind. Insgesamt sind zwei Halterungsplatten 84 mit einem jeweiligen Befestigungssteg 78 an jedem Wandelement vorgesehen, die in einem jeweiligen axialen Endbereich des Innenraums 82 angeordnet sind. In einem mittleren Bereich des Innenraums 82 zwischen den beiden Halterungsplatten istdementsprechend ein in radialer Richtung (bezogen auf die Drehachse) durch die Wandelemente und in axialer Richtung durch die beiden Halterungsplatten 84 mit jeweils zugeordneten Befestigungsstegen 78 begrenzter Hohlraum des Trägerkörpers 16 ausgebildet. Bei den Halterungsplatten 84 und den Befestigungsstegen 78 handelt es sich um einfache Holzplatten bzw. Holzvierkantstücke. Es sei der Vollständigkeit halber noch darauf hingewiesen, daß diese Komponenten in Fig. 5 nicht dargestellt sind, da diese Figur nur die Wandelemente 56, 58, 60 und 62 und die Befestigungselemente 68 und Gegenbefestigungselemente 70 zeigt.
Zur Halterung und Drehlagerung des Trägerkörpers 16 sind in den oberen und unteren Endbereich des Innenraums 82 ein oberes, stempelartiges Halterungselement 90 bzw. ein unteres, stempelartiges Halterungselement 92 aufgenommen und mittels der Schrauben 86 an der oberen bzw. unteren Halterungsplatte 84 und den dieser jeweils zugeordneten Befestigungs-Stegen 78 und damit mittelbar auch an den Wandelementen 56, 58, 60 und 62 befestigt. Der Begriff "stempelartig" bezieht sich auf das Aussehen dieser Halterungselemente in einer Seitenansicht entsprechend Fig. 4. Beide Halterungselemente sind, wie auch die gesamte Halterungsanordnugn 18, aus Metall, insbesondere beschichtetem Eisen, hergestellt.
Das obere Halterungselement 90 besteht aus einer an der oberen Halterungsplatte 48 anliegenden Basisplatte 94, die vier Befestigungslöcher für
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die Holzschrauben 86 aufweist. Die Basisplatte 94 trägt in ihrer Mitte eine an der Basisplatte 64 angeschweißte Aufnahmebuchse 96 (erste Buchse 96), die zur Aufnahme einer zugeordneten Drehwelle 98 dient. Der ersten Buchse 96 und der Drehwelle 98 ist eine weitere Aufnahmebuchse 100 im freien Ende des oberen Halterungsarms 20 zugeordnet, die beidseitig offen ist. Die erste Buchse 96, die zweite Buchse 100 und die Drehwelle 98 bilden die obere Drehwelle-Drehbuchse-Kombination 22.
Das untere Halterungselement 92 ist ähnlich wie das obere Halterungselement mit einer Basisplatte 102 ausgebildet, die im wesentlichen der Basisplatte 94 entspricht. Anstelle der Aufnahmebuche 96 ist an der Basisplatte 102 allerdings eine zur Drehachse koaxiale Drehwelle 104 angeschweißt, der eine nach unten hin geschlossene und nach oben hin offene Aufnahmebuchse 106 (erste Buchse 106) im freien Ende des unteren Halterungsarms 21 zugeordnet ist, die zur Aufnahme der trägerkörperfesten Drehwelle 104 dient. Die Drehwelle 104 und die Aufnahmebuchse 106 bilden die untere Drehwelle-Drehbuchse-Kombination 24.
Die Warenpräsentationsvorrichtung 14 kann wie folgt am übrigen Waren-Präsentationssystem 10, also insbesondere an der Regalbefestigungsschiene 12, angebracht werden. Als erstes wird der untere Halterungsarm 21 an geeigneter Stelle in die Halterungsschiene 12 eingehakt und gegebenenfalls mit den Schrauben 42 an den beiden Lochplatten 36 beidseitig der Regalbefestigungsschiene 12 verschraubt. Hiernach wird der einschließlich der beiden Halterungselemente 90 und 92 fertig zusammengebaute Trägerkörper 16, der je nach Präsentationsware schon mit dieser fertig bestückt sein sollte, mit der Drehwelle 104 von oben in die Aufnahmebuchse 106 im unteren Halterungsarm 21 eingeführt. Der untere Halterungsarm 21 nimmt dann schon das Gewicht des Trägerkörpers 16 auf, so daß dieser nur noch gegen ein seitliches Wegkippen, gegebenenfalls durch eine Hilfsperson, gesichert werden muß. Anschließend wird der obere Halterungsarm 20 knapp oberhalb des Trägerkörpers 16 in die Regalbefestigungs-
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schiene 12 eingehakt, vorzugsweise an einer derart gewählten Stelle, daß der Trägerkörper 16 bei einem Versuch, die Drehwelle 104 aus der Aufnahmebuchse 106 zu entnehmen, mit dem oberen Ende der Aufnahmebuchse 96 bzw. (wenn diese im Gegensatz zu der Darstellung in den Figuren nicht aus dem Innenraum 82 hervorsteht) mit den Oberkanten der Wandelemente am oberen Halterungsarm anstößt und nicht aus seiner Position zwischen den beiden Halterungsarmen entfernt werden kann. Anschließend wird die Drehwelle 98 von oben durch die Aufnahmebuchse 100 im oberen Halterungsarm in die Aufnahmebuchse 96 des Trägerkörpers 16 eingeführt. Damit die Drehwelle 98 nicht zu tief in die beiden Buchsen rutschen kann, so daß das obere Drehwellenende nicht mehr zugänglich ist, weist die Drehwelle 98 an ihrem oberen Ende einen Flanschabschnitt 108 auf, der am oberen Buchsenrand der Buchse 100 anschlägt.
In Abweichung von der vorangehenden Beschreibung kann man auch zuerst beide Halterungsarme 20 und 21 an der Regalbefestigungsschiene 12 anbringen, dies dann allerdings mit einem Abstand, der ein Einsetzen in die beschriebene Position zwischen den beiden Halterungsarmen (und zwangsläufig auch wieder eine Entnahme des Trägerkörpers) zuläßt. In diesem Fall wird in der Regel keine Hilfsperson benötigt werden, die den Trägerkörper gegen ein seitliches Wegkippen sichert. Dafür besteht die Gefahr, daß Unbefugte den Trägerkörper entnehmen.
In Abweichung von der vorangehenden Beschreibung kann die obere Drehwelle 98 auch mit einem Außengewinde am unteren Ende mit entspechendem Innengewinde in der Aufnahmebuchse 96 ausgebildet sein, damit diese miteinander verschraubt werden können, um, falls erforderlich, einen Teil des Gewichts des Trägerkörpers über die Aufnahmebuchse 96, die Drehwelle 98, den Flanschabschnitt 108 der Drehwelle, und den oberen Buchsenrand der Aufnahmebuchse 100 am oberen Halterungsarm 20 abzustützen. In diesem Fall ist eine relativ exakte Abstimmung der Abmessungen des Trägerkörpers, der Halterungsarme und der Regalbefesti-
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gungsschiene, insbesondere deren Halteöffnungsabstand, erforderlich, sofern man nicht mit Zwischenringen oder Zwischenbuchsen zwischen dem Flanschabschnitt 108 und dem oberen Buchsenrand der Aufnahmebuchse 100 arbeiten möchte.
Die Türbeschläge, hier die oben schon genannten Türdrückergarnituren und dergleichen, die als Präsentationsexemplare mittels der Warenpräsentationsvorrichtugn 14 präsentiert werden sollen, können an den Wandelementen auf übliche Art und Weise angebracht werden, insbesondere derart, wie auch eine Anbringung an einer Außen- oder Innenseite einer Tür erfolgen würde. Auf der Innenseite der Wandelemente, also im Hohlraum 88 bzw. gegebenenfalls im Bereich der in axialer Richtung offenen Endabschnitte des Innenraums 82 brauchen aber keine speziellen Türbeschlaghaltemittel vorgesehen sein, sondern es reichen einfachste Haltemittel wie einfache Schrauben, Muttern, Blechplatten und dergleichen aus.
Bei dem gezeigten Ausführungsbeispiel ist den Türdrückergarnituren jeweils ein an der Innenfläche des betreffenden Wandelements angebrachtes Schloßteil 110 zugeordnet, das mit nicht gezeigten Befestigungsmitteln, insbesondere Schrauben, am betreffenden Wandelement befestigt ist. Im Schloßteil 110 wird ein die jeweilige Türklinke tragender, üblicher Vierkant-Stab gegen axiale Verschiebung gesichert und in eine der Horizontallage der Türklinke entsprechende Drehstellung federvorgespannt. Somit sind die Türklinken der Türdrückergarnituren 48 und 50 sichtbar und für ein manuelles Betasten und Betätigen zugänglich an den eine Präsentationsfläche bildenden Außenflächen der Wandelemente 56, 58, 60 und 62 der Warenpräsentationsvorrichtung 14 angebracht, wobei aufgrund der beschriebenen Federvorspannung der Türklinken die Ergonomie und Funktionalität der Türklinken wirklichkeitsnah ausprobiert werden kann.
Hinsichtlich des Materials des Trägerkörpers ist noch anzumerken, daß auch andere Materialien als Preßspanplatten, insbesondere Kunststoff oder Blech,
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zum Einsatz kommen können. Im Fall von nur zeitweilig beispielsweise im Rahmen von Werbeaktionen zum Einsatz kommenden Trägerkörpern bietet es sich auch an, diesen aus besonders leichtgewichtigen Materialien (wie Styropor) oder gut entsorgbaren Materialien (wie Pappe oder Pappmache) herzustellen.
Die vorangehend in ihrem Aufbau beschriebene Warenpräsentationsvorrichtung 14 bzw. das vorangehend beschriebene Warenpräsentationssystem 10 erlaubt es, daß potentielle Interessenten die an dem Trägerkörper 16 angebrachten Präsentationsexemplare, hier Türbeschläge in Form von Türklinken, Türknöpfen und dergleichen, genau betrachten und auch manuell betasten können, um sich einen optischen, ergonomischen und funktioneilen Eindruck davon zu machen. Nach ausreichender Betrachtung, Betastung oder Erprobung der Funktionalität der Präsentationsware können entweder entsprechende Verkaufsexemplare, die insbesondere auf dem Warenpräsentationssystem 10 bereitgehalten werden, vom Kunden an sich genommen werden, oder - im Falle von Order- bzw. Kommissionsware - der Kunde kann eine entsprechende Bestellung bei dem Verkaufs- bzw. Beratungspersonal aufgeben. Aufgrund der hervorgehobenen Präsentation der Präsentationsexemplare mittelsderWarenpräsentationsvorrichtung wird auch die genannte Order- bzw. Kommissionsware "ins rechte Licht gerückt", so daß entsprechende Umsätze mit dieser Ware erwartet werden können.
Zusammenfassend betrifft die Erfindung ein Warenpräsentationssystem mit einem Trägerelement zum Tragen weiterer Systemelemente. Erfindungsgemäß weist das Warenpräsentationssystem eine an wenigstens einem Systemelement anbringbare Warenpräsentationsvorrichtung mit einem um eine Drehachse drehbar gelagerten Trägerkörper auf, an dem wenigstens ein Präsentationsexemplar von zu präsentierender Ware, beispielsweise Türbeschläge und dergleichen, angebracht werden können. Die Erfindung betrifft ferner Warenpräsentationsvorrichtung mit einem Trägerkörper zum
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Anbringen wenigstens eines Präsentationsexemplars, der durch eine stationär plazierbare Halterungsanordnung im Abstand über einem Untergrund gehalten wird und relativ zu der Halterungsanordnung verdrehbar ist.

Claims (1)

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    Ansprüche
    1. Warenpräsentationssystem, gegebenenfalls mit Warenbereithaltefunktion, für Waren, beispielsweise Türbeschläge (48, 50, 52) oder dergleichen, umfassend:
    wenigstens ein gegebenenfalls an einer Wand festlegbares Trägerelement (12), insbesondere Regalbefestigungsschiene (12), zum Tragen weiterer Systemelemente (14, 36, 44),
    - gegebenenfalls wenigstens ein an dem Trägerelement (12)
    anbringbarer Regalboden (44),
    gegebenenfalls wenigstens eine zwischen benachbarten Trägerelementen (12) oder/und benachbarten Regalböden anbringbare Sichtplatte (36), insbesondere in Form einer Lochplatte (36),
    gegebenenfalls wenigstens ein an dem Trägerelement anbring-[Bbares Schrankelement,
    gekennzeichnet durch
    wenigstens eine an wenigstens einem der Systemelemente (12, 36) anbringbare Warenpräsentationsvorrichtung (14), die einen um eine Drehachse drehbar gelagerten Trägerkörper (16) mit wenigstens einem Präsentationsabschnitt (54), insbesondere Präsentationsflächenabschnitt (54), zum Anbringen wenigstens eines Präsentationsexemplars (48, 50, 52) der Waren aufweist.
    2. Warenpräsentationssystem nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Warenpräsentationsvorrichtung (14) eine an dem wenigstens einen Systemelement (12, 36) anbringbare Halterungsanordnung (18) und eine zwischen der Halterungsanordnung (18) und dem Trägerkörper (16) wirksame Drehlageranordnung (22, 24) umfaßt, wobei die Halterungsanordnung (18) den Trägerkörper (16) im Abstand vor dem Systemelement (12, 36) oder/und wenigstens
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    einem anderen Systemelement (44) hält und vorzugsweise wenigstens einen sich von der Drehachse wegerstreckenden, gegebenenfalls einen zur Drehachse im wesentlichen orthogonalen Abschnitt aufweisenden Halterungsarm (22) umfaßt.
    3. Warenpräsentationssystem nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß der Halterungsarm (20; 21) eine Armlänge aufweist, die in Projektion auf einer Horizontalebene die Tiefe eines Regalbodens (44) übersteigt.
    4. Warenpräsentationssystem nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, daß zwei den Trägerkörper (16) haltende, in Drehachsenrichtung beabstandete Halterungsarme (20; 21) vorgesehen sind, wobei im Falle einer vertikalen Drehachse vorzugsweise wenigstens ein Regalboden (44) zwischen den Halterungsarmen (20, 21) der montierten Warenpräsentationsvorrichtung (14) angebracht oder anbringbar ist.
    5. Warenpräsentationssystem nach einem der Ansprüche 2 bis 4, dadurch gekennzeichnet, daß ein Befestigungsabschnitt (26; 28) der Halterungsanordnung (18), insbesondere des Halterungsarms (20; 21), zur Befestigung an dem Systemelement (12) Eingriffsmittel (30, 32) aufweist zum einrastenden oder/und einhakenden Eingriff mit zugeordneten Haltemitteln (34) des Systemelements (12), insbesondere einer Regalbefestigungsschiene (12).
    6. Warenpräsentationsvorrichtung nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, daß der Befestigungsabschnitt (26; 28) Sicherungsmittel aufweist zur Sicherung gegen ein Lösen der Befestigung ohne Werkzeugeinsatz, wobei die Sicherungsmittel vorzugsweise eine Verschraubung des Befestigungsabschnitts (26; 28) mit dem oder/und wenigstens einem weiteren Systemelement (36) vorsehen.
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    7. Warenpräsentationssystem nach einem der Ansprüche 2 bis 6, dadurch gekennzeichnet, daß die Drehlageranordnung (22; 24) an beiden axialen Enden des Trägerkörpers (16) jeweils ein Drehlagerelement (96; 104) jeweils mit zugeordnetem Drehgegenlagerelement (98; 106) an der Halterungsanordnung (18) umfaßt.
    8. Warenpräsentationssystem nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, daß wenigstens eine Kombination aus Drehlagerelement (96; 104) und zugeordnetem Drehgegenlagerelement (98; 106) an einemder Elemente Trägerkörper (16) und Halterungsanordnung (18) eine Drehwelle (98; 104) und am jeweils anderen Element eine erste Buchse (96; 106) zur Aufnahme der Drehwelle (98; 104) umfaßt.
    9. Warenpräsentationssystem nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, daß wenigstens eine Kombination neben der Drehwelle (98) und der ersten Buchse (96) eine zweite Buchse (100) am einen Element (18) aufweist, in die die Drehwelle (98) die erste (96) und die zweite (100) Buchse jeweils zumindest teilweise durchsetzend einführbar ist.
    10. Warenpräsentationssystem nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, daß im Falle einer im wesentlichen vertikalen Drehachse am oberen axialen Ende des Trägerkörpers (16)eine Kombination mit erster Buchse (96) am Trägerkörper, zweiter Buchse (100) an der Halterungsanordnung (18) und von oben einführbarer Dreh welle (98) vorgesehen ist und am unteren axialen Ende des Trägerkörpers (16) eine Kombination bestehend aus erster Buchse (106) und Drehwelle (104), vorzugsweise mit erster Buchse an der Halterungsanordnung (18) und Drehwelle am Trägerkörper (16), vorgesehen ist.
    11. Warenpräsentationssystem nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß der Trägerkörper (16)
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    wenigstens einen Hohlraum (82, 88) aufweist, insbesondere zur Aufnahme eines zu verbergenden Abschnitts des Präsentationsexemplars oder/und zur Aufnahme von Befestigungsmitteln (100) zum Befestigen des Präsentationsexemplars (48, 50, 52) am Trägerkörper (16) oder/und zur Aufnahme einer dem Präsentationsexemplar (48,
    50) zugeordneten Funktionseinheit (110) zum Ausführen oder Simulieren einer dem Präsentationsexemplar (48, 50) zugeordneten Funktion.
    12. Warenpräsentationssystem nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß der Trägerkörper (16) wenigstens zwei gesonderte, gegebenenfalls den Hohlraum (82, 88) begrenzende Körperteile, insbesondere Wandelemente (56, 58, 60, 62), umfaßt, denen Befestigungsmittel (66, 76) zum Zusammenhalten der zum Trägerkörper (16) vorzugsweise lösbar zusammengesetzten Körperteile zugeordnet sind, die Befestigungsmittel (76) insbesondere mit Sicherungsfunktion zur Sicherung gegen ein Auseinandernehmen des Trägerkörpers (16) ohne Werkzeugeinsatz.
    13. Warenpräsentationssystem nach einem der vorhergehenden Ansprüche, umfassend ferner am Trägerkörper (16) sichtbar und zugänglich angebrachte, unverpackte Präsentationsexemplare (48, 50, 52) der Ware.
    14. Warenpräsentationssystem nach Anspruch 13, ferner umfassend Verkaufsexemplare, insbesondere verpackte Verkaufsexemplare, der Waren, wobei die Verkaufsexemplare auf wenigstens einem Regalboden (44) des Systems (10) oder/und in wenigstens einem Schrankelement des Systems (10) oder/und an Aufhängemitteln, insbesondere Haken, des Systems (10) angeordnet sind.
    -26-
    5. Warenpräsentationsvorrichtung für Waren, beispielsweise Türbeschläge (48, 50, 52) oder dergleichen, umfassend:
    einen Trägerkörper (16) mit wenigstens einem Präsentationsabschnitt (54), insbesondere Präsentationsflächenabschnitt (54), zum Anbringen wenigstens eines Präsentationsexemplars
    (48, 50, 52) der Waren,
    eine stationär plazierbare Halterungsanordnung (18) zum Haltern des Trägerkörpers (16) im Abstand über einem Untergrund,
    - eine zwischen Halterungsanordnung (18) und Trägerkörper
    (16) wirksame Drehlageranordnung (22, 24) zur um eine Drehachse drehbaren Lagerung des Trägerkörpers (16) an der Halterungsanordnung (18).
    16. Warenpräsentationsvorrichtung nach Anspruch 15, insbesondere für ein Warenpräsentationssystem nach einem der Ansprüche 1 bis 14, mit wenigstens einem der in den Ansprüchen 1 bis 14 genannten Warenpräsentationsvorrichtungsmerkmale.
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Cited By (3)

* Cited by examiner, † Cited by third party
Publication number Priority date Publication date Assignee Title
DE202004001137U1 (de) * 2004-01-26 2005-06-09 Wera-Werk Hermann Werner Gmbh & Co. Kg Warenträger
DE102007038825A1 (de) * 2007-08-16 2009-02-19 Context Marketing Services Gmbh Vorsatzsystem für ein Warenpräsentationssystem
DE102012215009B4 (de) * 2011-08-23 2015-12-17 Susy Card Gmbh Warenpräsentationssystem sowie Vorsatzelement für ein Warenpräsentationssystem

Cited By (3)

* Cited by examiner, † Cited by third party
Publication number Priority date Publication date Assignee Title
DE202004001137U1 (de) * 2004-01-26 2005-06-09 Wera-Werk Hermann Werner Gmbh & Co. Kg Warenträger
DE102007038825A1 (de) * 2007-08-16 2009-02-19 Context Marketing Services Gmbh Vorsatzsystem für ein Warenpräsentationssystem
DE102012215009B4 (de) * 2011-08-23 2015-12-17 Susy Card Gmbh Warenpräsentationssystem sowie Vorsatzelement für ein Warenpräsentationssystem

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