DE29718987U1 - Warenpräsentationssystem und Warenpräsentationsvorrichtung - Google Patents
Warenpräsentationssystem und WarenpräsentationsvorrichtungInfo
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Description
PATENTANWÄLTE
DIPL.-1NC. H.'wEIC"KMANN
D.PL.-ING. F. A. WEICKMANN
DIPL.-CHEM. B. HUBER
DR-JNG. H. LISKA
DlPL-PHYS. DR. J. PRECHTEL
DIPL-CHEM. DR. B. BÖHM
D.PL.-CHEM.DR. W. WEISS
DIPL-PHYS. DR. J. TIESMEYER
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Unser Zeichen:
7448G DE/PRJOju
Anmelder:
Schössmetall
Beschläge und Metall GmbH
Pommernstraße
83395 Freilassing
Die Erfindung betrifft ein Warenpräsentationssystem, gegebenenfalls mit
Warenbereithaltefunktion, für Waren, beispielsweise Türbeschläge oder dergleichen, umfassend wenigstens ein gegebenenfalls an einer Wand
festlegbares Trägerelement, insbesondere Regalbefestigungsschiene, zum Tragen weiterer Systemelemente; gegebenenfalls wenigstens ein an dem
Trägerelement anbringbarer Regalboden; gegebenenfalls wenigstens eine zwischen benachbarten Trägerelementen oder/und benachbarten Regalböden
anbringbare Sichtplatte, insbesondere in Form einer Lochplatte; und gegebenenfalls wenigstens ein an dem Trägerelement anbringbares
Schrankelement.
Bei bekannten Systemen der angegebenen Art steht die Warenbereithaltefunktion
im Vordergrund. Die Systeme werden in Verkaufsräumen oder dergleichen dazu eingesetzt, die zum Verkauf angebotenen Gegenstände in
Form von Verkaufsexemplaren zur Entnahme durch Kunden bereitzuhalten, wobei die Verkaufsexemplare beispielsweise auf Regalböden, in Schrankelementen
oder an Aufhängemitteln des Systems angeordnet sind. Sofern nicht die Verkaufsexemplare selbst zur Präsentation der angebotenen Waren
dienen, was vor allem bei unverpackter Ware in Betracht kommt, sind teilweise an oberhalb der Regalböden vorgesehenen Sichtplatten des
Systems unverpackte Präsentationsexemplare der Waren angebracht, damit ein potentieller Kunde einen Überblick über das Angebot erhält und die ihn
interessierenden Waren schnell findet.
Die an einer Sichtplatte oberhalb der Regalböden angeordneten Präsentationsexemplare
mögen je nach Ware einen ausreichenden optischen Eindruck von der angebotenen Ware geben, der Kunde kann aber höchstens
OL
einen unzureichenden Eindruck von der Ergonomie und Funktionalität der
präsentierten Gegenstände erlangen. Im Falle von verpackten Verkaufsexemplaren
besteht deshalb für den Kunden die Versuchung, Verkaufsexemplare aus der Verpackung auszupacken, um diese näher hinsichtlich
Ergonomie, Funktionalität und gegebenenfalls auch optischen Eindruck zu untersuchen. Will der Kunde das untersuchte Verkaufsexemplar dann nicht
behalten, kann es passieren, daß er das Verkaufsexemplar gegebenenfalls auch unverpackt bzw. nicht richtig verpackt an falsche Stellen zurücklegt,
so daß Vorsortierungen von Verkaufsexemplaren, beispielsweise verschiedener Modelle einer Serie, durcheinandergebracht werden können und
die unverpackten bzw. nicht richtig verpackten Verkaufsexemplare oft von anderen Kunden nicht angenommen werden.
Für Türbeschläge wie beispielsweise Türdrückergarnituren, Türknöpfe und
dergleichen ist es bekannt, ein Präsentationsexemplar auf einer Tür oder einer Klappe eines Schrankes anzubringen und die zugeordneten Verkaufsexemplare
im Schrankfach hinter der Tür bzw. der Klappe zur Entnahme bereitzuhalten. Je nach Anzahl von zu präsentierenden Modellen werden
zumindest einige derartige Schrankelemente aus Schrankfach und zugeordneter Tür bzw. Klappe für eine Untersuchung der Ergonomie und Funktionalität
des Präsentationsexemplars schlecht zugänglich, insbesondere zu hoch angeordnet sein, so daß wiederum die Gefahr besteht, daß ein Kunde ein
Verkaufsexemplar auspackt, um dieses untersuchen zu können.
Ferner ist es bekannt, Präsentationsexemplare von angebotener Ware auf
Mustertafeln anzuordnen, die beispielsweise an einer Wand aufgehängt oder nach Bedarf durch einen Verkäufer präsentiert werden. Derartige Mustertafeln
können insbesondere für sogenannte Kommissions- oder Orderware verwendet werden, für die keine Verkaufsexemplare bereitgehalten werden
und entsprechende Verkaufsexemplare nur auf Bestellung des Kunden beim Zwischenhändler oder Hersteller bestellt werden.
• ·
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Die auf der Mustertafel angebrachten Präsentationsexemplare können häufig
höchstens einen optischen Eindruck von der Ware geben. Handelt es sich bei dieser Ware um Kommissions- oder Orderware, so werden Kunden
aufgrund des Fehlens von Verkaufsexemplaren, die näher untersucht werden können, häufig eher zu anderer Ware greifen, für die Verkaufsexemplare
zur näheren Untersuchung zur Verfügung stehen. Die Umsätze an Kommissions- bzw. Orderwaren werden dementsprechend relativ niedrig
sein.
Demgegenüber ist es eine Aufgabe der vorliegenden Erfindung, ein Warenpräsentationssystem der angegebenen Art bereitzustellen, das eine
wirkungsvolle, optisch ansprechende Präsentation von Waren zum Betrachten und Betasten ermöglicht.
Zur Lösung dieser Aufgabe wird erfindungsgemäß vorgeschlagen, bei dem
eingangs genannten Warenpräsentationssystem wenigstens eine an wenigstens einemder Systemelemente anbringbare Warenpräsentationsvorrichtung
vorzusehen, die einen um eine Drehachse drehbar gelagerten Trägerkörper mit wenigstens einem Präsentationsabschnitt, insbesondere
Präsentationsflächenabschnitt, zum Anbringen wenigstenseines Präsentationsexemplars
der Waren aufweist.
Die erfindungsgemäße Warenpräsentationsvorrichtung kann an dem Systemelement bzw. an den Systemelementen an einer für interessierte
Kunden gut zugänglichen Stelle angebracht werden, so daß die Kunden das am Trägerkörper angebrachte Präsentationsexemplar (bzw. die dort
angebrachten Präsentationsexemplare) gut näher inspizieren, insbesondere auch manuell ertasten kann. Durch den gegenüber den übrigen Systemelementen
auffälligen drehbaren Trägerkörper fallen die hieran angebrachten Präsentationsexemplare den Kunden besonders ins Auge und werden
gegenüber an anderen Systemelementen angebrachter Ware (Präsentationsexemplare oder Verkaufsexemplare) stark hervorgehoben. Es kann deshalb
erwartet werden, daß sich Kunden zumindest überwiegend zuerst den Präsentationsexemplaren am Trägerkörper zuwenden und, sofern es sich
nicht um Kommissions- bzw. Orderware handelt, erst nach Entscheidung für ein Modell ein Verkaufsexemplar aus einem insbesondere vom Warenpräsentationssystem
bereitgehaltenen Verkaufsexemplarvorrat an sich nehmen. Handelt es sich bei den betreffenden Waren um Kommissionsbzw.
Orderwaren, so läßt die durch die Warenpräsentationsvorrichtung gegebene Untersuchungsmöglichkeit und die hierdurch ermöglichte
herausgehobene Präsentation erwarten, daß Kunden den Erwerb in stärkerem Maße als bisher in Erwägung ziehen und, wenn die Ware
gegenüber Ware mit vorgehaltenen Verkaufsexemplaren besser gefällt, diese bestellen, so daß für die Kommissions- bzw. Orderwaren wesentlich größere
Umsätze als bisher zu erwarten sind.
Erstreckt sich der Präsentationsflächenabschnitt, insbesondere Präsentationsflächenabschnitt
rund um die Drehachse, bzw. sind rund um die Drehachse mehrere Präsentationsabschnitte, insbesondere Präsentationsflächenabschnitte
vorgesehen, so wird eine gute Raumausnutzung im Sinne von Anzahl der am Trägerkörper angebrachten Präsentationsexemplare pro
durch den Trägerkörper einschließlich der Präsentationsexemplare eingenommener Raum erreicht. Beispielsweise ergibt sich im Falle eines geradzylindrischen
Trägerkörpers mit quadratischem Querschnitt und dementsprechend vier dessen Außenumfangsfläche bildenden Präsentationsflächenabschnitt
eine Vervierfachung der Fläche im Vergleich zu einer in den Flächenmaßen einem Präsentationsflächenabschnitt entsprechenden
Mustertafel. Zwar wird die Vergrößerung der zur Verfügung stehenden Präsentationsfläche durch einen größeren Raumbedarf etwa in eine
Tiefenrichtung erkauft; der Gewinn an Präsentationsfläche im Verhältnis zu diesem zusätzlichen Raumbedarf ist aber überproportional, so daß sich
insgesamt eine wesentlich bessere Raumausnutzung ergibt. Die sich hieraus ergebenden Kostenvorteile für einen Geschäftsinhaber oder einen etwa die
Kommissions- bzw. Orderware vertreibenden, Präsentationsraum in Geschäften oder dergleichen mietenden Unternehmer liegen auf der Hand.
Die Warenpräsentationsvorrichtung kann eine an dem wenigstens einen
Systemelement anbringbare Halterungsanordnung und eine zwischen der Halterungsanordnung und dem Trägerkörper wirksame Drehlageranordnung
umfassen. Halterungsanordnung und Drehlageranordnung werden in der Regel eine im wesentlichen horizontal oder im wesentlichen vertikal
orientierte Drehachse des Trägerkörpers vorsehen. Um den Trägerkörper
und damit die daran angebrachte Präsentationsware optisch hervortreten zu lassen, wird als besonders bevorzugt vorgeschlagen, daß die Halterungsanordnung
den Trägerkörper im Abstand vor dem Systemelement oder/und wenigstens einem anderen Systemelement hält. In der Regel wird der
Trägerkörper damit auch im Abstand über einem Untergrund, insbesondere dem Boden eines Ausstellungsraums oder dergleichen, gehalten werden.
Insbesondere bei einer im wesentlichen vertikal orientierten Drehachse ist es aber grundsätzlich auch denkbar, daß der Trägerkörper an seinem
unteren Ende auf dem Untergrund abgestützt ist.
Hinsichtlich der näheren Ausbildung der Halterungsanordnung wird vorgeschlagen, daß diese wenigstens einen sich von der Drehachse weg
erstreckenden, gegebenenfalls einen zur Drehachse im wesentlichen orthogonalen Abschnitt aufweisenden Halterungsarm umfaßt. Vorzugsweise
sind zwei Halterungsarme vorgesehen, die in der Regel den Trägerkörper ohne weitere Abstützung durch andere Komponenten oder den vorstehend
erwähnten Untergrund halten werden. Hinsichtlich der Armlänge des Halterungsarms bzw. der Halterungsarme wird vorgeschlagen, daß diese in
Projektion auf eine Horizontalebene die Tiefe eines Regalbodens übersteigt. Damit kann der Trägerkörper vor einem oder mehreren Regalböden
angeordnet sein und sticht zusammen mit der angebrachten Präsentationsware dementsprechend optisch stark hervor. Die Präsentationsware ist
dabei gut zugänglich. Auf den Regalböden kann der Präsentationsware am
Trägerkörper zugeordnete Verkaufsware angeordnet werden, so daß eine
besonders gute Raumausnutzung erreicht wird.
Wie schon erwähnt, können zwei den Trägerkörper haltende Halterungsarme
vorgesehen sein, die vorzugsweise in Drehachsenrichtung beabstandetsind. Für den Fall einer vertikalen Drehachse wird vorgeschlagen, daß wenigstens
ein Regalboden zwischen den beiden Halterungsarmen der montierten Warenpräsentationsvorrichtung angebracht oder anbringbar ist. Damit kann
auch im Falle einer im wesentlichen vertikal orientierten Drehachse der Trägerkörper platzsparend vor einem oder mehreren Regalböden angeordnet
werden, wodurch sich auch die schon angesprochenen Vorteile des optischen Hervortretens sowie die einfache Zugänglichkeit der Präsentationsware
am Trägerkörper ergeben.
Hinsichtlich der Anbringung der Halterungsanordnung an den übrigen
Komponenten des Warenpräsentationssystems wird vorgeschlagen, daß ein Befestigungsabschnitt der Halterungsanordnung, insbesondere des
Halterungsarms, zur Befestigung an dem wenigstens einen Systemelement Eingriffsmittel aufweist zum einrastenden oder/und einhakenden Eingriff mit
zugeordneten Haltemitteln, insbesondere Halteöffnungen, des Systemelements, insbesondere einer Regalbefestigungsschiene. Hierdurch wird eine
einfache Befestigung der Halterungsanordnung an den übrigen Systemkomponenten ermöglicht und das System kann leicht hinsichtlich anderen
Anforderungen umgebaut werden. Diese Befestigung ist auch kompatibel mit der Befestigung anderer Systemelemente, beispielsweise von Regalträgerelementen
an der als Trägerelement dienenden Regalbefestigungsschiene. Die Eingriffsmittel können auf übliche Regalsysteme abgestimmt
sein, um diese mit einer erfindungsgemäßen Warenpräsentationsvorrichtung nachzurüsten.
In diesem Zusammenhang wird als besonders empfehlenswert vorgeschlagen,
daßder Befestigungsabschnitt Sicherungsmittel aufweistzur Sicherung
gegen ein Lösen der Befestigung ohne Werkzeugeinsatz, wobei die Sicherungsmittel vorzugsweise eine Verschraubung des Befestigungsabschnitts
mit dem oder/und einem weiteren Systemelement vorsehen. Hierdurch wird verhindert, daß Kunden versehentlich (beispielsweise beim
Ausprobieren eines Präsentationsexemplars) oder absichtlich die Befestigung der Warenpräsentationsvorrichtung am übrigen System lösen.
Die Drehlageranordnung kann an beiden axialen Enden des Trägerkörpers
jeweils ein Drehlagerelement jeweils mit zugeordnetem Drehlagergegenelement an der Halterungsanordnung, insbesondere an einem Halterungsarm,
umfassen. Hinsichtlich der Ausbildung des Drehlagerelements und des zugeordneten Drehgegenlagerelements wird vorgeschlagen, daß wenigstens
eine Kombination aus Drehlagerelement und zugeordnetem Drehgegenlagerelement an einem Element von Trägerkörper und Halterungsanordnung eine
Dreh welle und am jeweils anderen Element eine erste Buchse zur Aufnahme
der Drehwelle umfaßt. Um ein einfaches Anbringen des Trägerkörpers an der Halterungsanordnung zu ermöglichen, kann wenigstens eine Kombination
neben der Drehwelle und der ersten Buchse eine zweite Buchse am einen Element aufweisen, in die die Drehwelle die erste und die zweite
Buchse jeweils zumindest teilweise durchsetzend einführbar ist. Für den Fall
einer im wesentlichen vertikalen Drehachse ist es besonders zweckmäßig, wenn am oberen axialen Ende des Trägerkörpers eine Kombination mit
erster Buchse am Trägerkörper, zweiter Buchse an der Halterungsanordnung und von oben einführbarer Drehwelle vorgesehen ist und am unteren axialen
Ende des Trägerkörpers eine Kombination bestehend aus erster Buchse und Drehwelle, vorzugsweise mit erster Buchse an der Halterungsanorndung und
Drehwelle am Trägerkörper, vorgesehen ist. Hierdurch wird das Anbringen der Warenpräsentationsvorrichtung wesentlich erleichtert. Umfaßt die
Halterungsanordnung zwei Halterungsarme, kann beispielsweise ein erster Halterungsarm als unterer Arm am übrigen System befestigt werden.
Hiernach kann der Trägerkörper unter Einführung der unteren Drehwelle in die untere erste Buchse am Halterungsarm abgestützt werden, wonach der
Halterungskörper höchstens noch gegen ein Wegkippen, gegebenenfalls
durch eine Hilfsperson, abgestützt werden muß. Als nächstes kann dann der zweite, als oberer Halterungsarm dienende Halterungsarm am übrigen
System befestigt werden. Als letztes wird dann die Drehwelle von oben durch die obere erste und die zweite Buchse eingeführt. Ist der vertikale
Abstand zwischen den Trägerarmen ausreichend, können auch zuerst beide Trägerarme montiert werden, bevor der Trägerkörper und die einführbare
Drehwelle an der Halterungsanordnung montiert werden. Die Hilfe durch eine Hilfsperson wird in diesem Fall im allgemeinen nicht erforderlich sein.
Hinsichtlich der einführbaren Drehwelle wird insbesondere für den Fall eines
einschließlich der Präsentationsexemplare vergleichsweise schweren Trägerkörpers vorgeschlagen, daß diese mit der am Trägerkörper vorgesehenen
Buchse verschraubbar ist und einen Abstützabschnitt zum Abstützen des Trägerkörpers an der Halterungsanordnung, insbesondere
dem oberen Arm, aufweist. Hierdurch wird die Last des Trägerkörpers auch bei vertikal angeordneter Drehachse auf zwei Abstützstellen der Halterungsanordnung,
insbesondere den unteren und den oberen Halterungsarm, verteilt, so daßdie Halterungsanordnung, insbesondere die Halterungsarme,
graziler und damit optisch ansprechender und kostengünstiger ausgebildet sein kann.
Hinsichtlich der Form des Trägerkörpers sind verschiedenste Ausbildungen
denkbar. Es wird vor allem an einen zylindrischen (nicht notwendigerweise kreiszylindrischen) Trägerkörper gedacht. Insbesondere zur Anbringung von
Präsentationsware mit ebener Anlagefläche erscheint ein Trägerkörper mit als Präsentationsflächenabschnitten dienenden ebenen Umfangsflächenabschnitten
geeignet, insbesondere ein Trägerkörper mit dreieckigem, viereckigem oder mehreckigem Außenquerschnitt. Aus optischen Gründen
ist es häufig empfehlenswert, daß der Außenquerschnitt im wesentlichen einem gleichseitigen Dreieck, einem Quadrat oder einem regelmäßigen
Vieleck entspricht.
Der Trägerkörper, der beispielsweise aus beschichteten (insbesondere
lackierten) Preßspanplatten hergestellt sein kann, kann wenigstens einen Hohlraum aufweisen. In diesem Hohlraum können zu verbergende Abschnitte
der Präsentationsexemplare oder/und Befestigungsmittel zum Befestigen der Präsentationsexemplare am Trägerkörper und den Präsentationsexemplaren
zugeordnete Funktionseinheiten zum Ausführen oder Simulieren einer dem jeweiligen Präsentationsexemplar zugeordneten
Funktion aufgenommen sein. Im Falle von Türdrückergarnituren kann es sich
bei der Funktionseinheit um eine Federvorrichtung handeln, die den Türdrücker (Türklinke) in eine Horizontalstellung vorspannt und einem
Niederdrücken der Klinke einen Widerstand ähnlich wie ein zugeordnetes Türschloß entgegensetzt. Hierdurch kann ein Kunde einen realistischen
Eindruck von der Ergonomie und Funktionalität der präsentierten Türdrückergarnitur
erhalten.
Der Trägerkörper kann wenigstens zwei gesonderte, gegebenenfalls den
Hohlraum begrenzende Körperteile, insbesondere Wandelemente, umfassen, denen Befestigungsmittel zum Zusammenhalten der zum Trägerkörper
zusammengesetzten Körperteile zugeordnet sind. Insbesondere im Falle eines zur Aufnahme von Funktionseinheiten dienenden Hohlraums empfiehlt
es sich, daß die Körperteile lösbar zusammengesetzt sind, um Funktionseinheiten einfach austauschen zu können. Die Befestigungsmittel sollten dann
möglichst eine Sicherungsfunktion zur Sicherung gegen ein Auseinandernehmen des Trägerkörpers ohne Werkzeugeinsatz aufweisen, um einen
unbefugten Eingriff durch Kunden möglichst zu verhindern.
Die Erfindung betrifft auch ein Warenpräsentationssystem wie vorstehend
beschrieben, das am Trägerkörper sichtbar und zugänglich angebrachte, unverpackte Präsentationsexemplare der Ware umfaßt. Das erfindungsgemäße
Warenpräsentationssystem kann ferner Verkaufsexemplare, insbesondere verpackte Verkaufsexemplare, der Waren umfassen, wobei die
Verkaufsexemplare auf bzw. an bzw. in wenigstens einem Systemelement
&Iacgr; f:
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angeordnet sind. Die Verkaufsexemplare können beispielsweise auf wenigstens einem Regalboden des Systems oder/und in wenigstens einem
Schrankelement des Systems oder/und an Aufhängemitteln, insbesondere Haken, des Systems angeordnet sein.
Die Erfindung betrifft ferner eine Warenpräsentationsvorrichtung für Waren,
beispielsweise Türbeschläge oder dergleichen, umfassend einen Trägerkörper mit wenigstens einem Präsentationsabschnitt, insbesondere Präsentationsflächenabschnitt,
zum Anbringen wenigstens eines Präsentationsexemplars der Waren; eine stationär plazierbare Halterungsanordnung zum
Haltern des Trägerkörpers im Abstand über einem Untergrund; und eine zwischen Halterungsanordnung und Trägerkörper wirksame Drehlageranordnung
zur um eine Drehachse drehbaren Lagerung des Trägerkörpers an der Halterungsanordnung.
Eine derartige Warenpräsentationsvorrichtung kann auch gesondert von
einem Warenbereithaltesystem, insbesondere Regalsystem, oder einem solchen Warenbereithaltesystem nuroptisch zugeordnetverwendet werden.
Beispielsweise kann als Halterungsanordnung ein auf einem Untergrund plazierbarer, gegebenenfalls festschraubbarer oder durch sein Eigengewicht
gehaltener, Halterungsständer vorgesehen sein. Grundsätzlich ist es auch denkbar, den Trägerkörper mittels einer entsprechend ausgebildeten
Halterungsanordnung von einer Decke hängen zu lassen. Bei der erfindungsgemäßen Warenpräsentationsvorrichtung kann es sich aber auch um eine
Warenpräsentationsvorrichtung für ein Warenpräsentationssystem wie vorangehend beschrieben handeln, wobei die Warenpräsentationsvorrichtung
vorzugsweise wenigstens eines der vorangehend angegebenen Warenpräsentationsvorrichtungsmerkmale aufweist.
Die Erfindung wird nachfolgend anhand eines in den Figuren 1 bis 5
gezeigten Ausführungsbeispiels näher erläutert. In den Figuren zeigt:
Fig. 1 eine perspektivische Ansicht eines Ausführungsbeispiels eines
erfindungsgemäßen Warenpräsentationssystems mit erfindungsgemäßer Warenpräsentationsvorrichtung, die einen um
eine vertikale Drehachse drehbaren Trägerkörper aufweist;
Fig. 2 in Fig. 2a eine Seitenansicht auf eine der Warenpräsentations-
Fig. 2 in Fig. 2a eine Seitenansicht auf eine der Warenpräsentations-
/orrichtung der Fig. 1 im wesentlichen entsprechenden
Warenpräsentationsvorrichtung und in Fig. 2b eine Regalbefestigungsschiene, an der die Warenpräsentationsvorrichtung
anbringbar ist;
Fig. 3 eine Sicht auf die Warenpräsentationsvorrichtung der Fig. 2
ohne Präsentationsware von oben;
Fig. 4 einen Schnitt durch den Trägerkörper der Warenpräsentations
vorrichtung der Fig. 3 nach Linie IV-IV; und
Fig. 5 den Trägerkörper der Warenpräsentationsvorrichtung der Fig.
3 in zwei Teile zerlegt mit Sichtrichtung entsprechend Pfeil V
in Fig. 3 (mit zusätzlicher schematischer Angabe einerAnsicht auf die beiden Teile von oben in gestrichelter Darstellung).
In Fig. 1 ist ein Abschnitt eines montierten Ausführungsbeispiels eines
erfindungsgemäßen Warenpräsentationssystems 10 gezeigt. Verschiedene
Einzelkomponenten des Systems sind im Detail in den Fig. 2 bis 5 dargestellt. Das Warenpräsentationssystem umfaßt mehrere Regalbefestigungsschienen
12 als Trägerelemente, die an einer Wand befestigt sind. Anstelle derartiger Regalbefestigungsschienen oder auch zusätzlich könnte das
System auch freistehende, beispielsweise zwischen Decke und Untergrund eingespannte Tragelemente (etwa Tragsäulen) als Trägerelemente umfassen.
An einer der Regalbefestigungsschienen ist eine Warenpräsentationsvorrichtung 14 angebracht, die einen Trägerkörper 16 aufweist, der von einer
Halterungsanordnung 18 mit einem oberen Halterungsarm 20 und einem
unteren Halterungsarm 21 um eine vertikale Drehachse drehbar gehalten ist. Als zwischen der Halterungsanordnung und dem Trägerkörper wirksame
Drehlageranordnung sind zwei Drehwelle-Drehbuchse-Kombinationen 22 und
- 12-
24 an den beiden axialen Enden des Trägerkörpers 16 vorgesehen, die noch
näher zu beschreiben sind.
Die sich im wesentlichen orthogonal zur Drehachse erstreckenden Halterungsarme
20 und 22 weisen jeweils einen Befestigungsabschnitt 26 bzw. 28 auf, die identisch ausgebildet sind. Der jeweilige Befestigungsabschnitt
26 bzw. 28 weist Eingriffsmittel in Form eines oberen Hakenabschnitts 30
und eines unteren Hakenabschnitts 32 auf, die dafür ausgelegt sind, in zugeordnete, in vertikaler Richtung unmittelbar aufeinanderfolgende
Halteöffnungen 34 der zugeordneten montierten Regalbefestigungsschiene 12 einzugreifen und sich hinter dem die jeweilige Halteöffnung 34 nach
unten begrenzenden vorderen Wandabschnitt 35 der Regalbefestigungsschiene 12 einzuhaken. Die Hakenabschnitte und die Halteöffnungen
können derart ausgebildet sein, daß neben dem einhakenden Eingriff zusätzlich eine Verrastwirkung erzielt wird, so daß die Befestigungsabschnitte
26 und 28 sicher, aber trotzdem lösbar an der Regalbefestigungsschiene 12 festgelegt bzw. festlegbar sind.
Neben der Halterungsanordnung 18 und damit der gesamten Waren-Präsentationsvorrichtung
14 sind an den Regalbefestigungsschienen 12 des Systems zusätzlich auch, wie in Fig. 1 zu erkennen, als Sichtplatten
dienende Lochplatten 36 befestigt, insbesondere in die Halteöffnungen 34 eingehakt, wobei in Fig. 1 nur für eine Lochplatte 36 deren rasterartig
angeordneten Löcher 38 exemplarisch gezeigt sind. An den Lochplatten kann Informationsmaterial über präsentierte oder/und zum Verkauf
bereitgehaltene Ware (Verkaufsexemplare) angebracht sein, oder/und können Aufhängemittel befestigt sein, beispielsweise in die Löcher der
Lochplatte eingehängte Hakenelemente, an denen Verkaufsexemplare der Ware hängen können.
Um die Halterungsanordnung 18 und damit die Warenpräsentationsvorrichtung
14 gegen ein unbefugtes, versehentliches oder absichtliches Lösen
- 13-
&ngr;&ogr;&eegr; der Regalbefestigungsschiene 12 weitgehend zu sichern, weisen die
Befestigungsabschnitte 26 und 28 zu den Vorderoberflächen 46 der Lochplatten 36 parallele und diesen nahe benachbarte, vorzugsweise an
diesen im montierten Zustand anliegende Sicherungsabschnitte 40 mit an das Lochraster der Lochplatten 36 angepaßten Befestigungslöchern auf. Die
Befestigungslöcher dienen zur Aufnahme von Schrauben 42, die die Befestigungslöcher in den Sicherungsabschnitten 40 und die jeweiligen
Lochplattenlöcher durchsetzen, die letzteren mit verankerndem Einschraubeingriff.
Bei den mit den Schrauben zusammenwirkenden Löchern der Lochplatten 36 kann es sich auch um gesonderte, nicht zum Lochraster 38
gehörende Befestigungslöcher handeln, die auf die verwendeten Schrauben 42 abgestimmt sind. Durch die erläuterte Verschraubung der Sicherungsabschnitte
40 mit den Lochplatten 36 wird erreicht, daß die Halterungsanordnung 18 und damit die Warenpräsentationsvorrichtung 14 als Ganzes
nur noch mit Werkzeugeinsatz von der Regalbefestigungsschiene 12 abgelöst werden kann.
Das Warenpräsentationssystem 10 kann auch Regalböden 44 umfassen, die
an den Regalbefestigungsschienen 12 oder/und an den Lochplatten 36 befestigt bzw. befestigbar sind und in Fig. 2 nur schematisch vor der
vorderen Oberfläche 46 der Lochplatten 36 angeordnet gezeigt sind. Die Tiefe der Regalböden 44 ist geringer als die Länge der Halterungsarme 20
und 21, so daß die Regalböden 44 zwischen den montierten Halterungsarmen
20 und 21 angebracht sein können, ohne daß die freie Drehbarkeit des Trägerkörpers 16 einschließlich der an ihm angebrachten Präsentationsware
(hier Türbeschläge in Form von Türdrückergarnituren 48 mit länglichem Türschild und Türklinke, Türdrückergarnituren 50 mit Türklinkenrosette
und gesonderter Schließrosette und Türknopfgarnituren 52; die in Fig. 1 und in Fig. 2 gezeigten Präsentationsexemplare der Türbeschläge 48, 50
und 52 sind nicht identisch) nicht behindert wird. Auf den Regalböden 44 könnten beispielsweise Verkaufsexemplare der mittels der Warenpräsentationsvorrichtung
15 präsentierten Türbeschläge angeordnet sein. An anderer
4·
- 14-
Stelle des Warenpräsentationssystems 10 können selbstverständlich auch
tiefere Regalböden vorgesehen sein; ferner kann das Warenpräsentationssystem 10 auch Schrankelemente umfassen, die beispielsweise ebenfalls an
den Regalbefestigungsschienen 12 befestigt sein können. Die Schrankelemente könnten ebenfalls Verkaufsexemplare aufnehmen.
Der Trägerkörper 16 weist bei dem gezeigten Ausführungsbeispiel eine
zylindrische Außenfläche oder Mantelfläche 54 (Zylinderfläche 54) auf, wobei hier auf die allgemeinste Definition einer Zylinderfläche Bezug
genommen wird, nach der eine Zylinderfläche (hier geschlossene Zylinderfläche) durch Parallelverschiebung einer Geraden längs einer Leitkurve (hier
geschlossene Leitkurve) entsteht. Im vorliegenden Fall handelt es sich um
eine gerade Zylinderfläche mit einer einem Quadrat entsprechenden Leitkurve. Der Trägerkörper 16 entspricht also hinsichtlich seiner zylindrischen
Außenfläche einem geraden Zylinder mit quadratischer Grund- oder Querschnittsfläche. Abweichend von der dargestellten Trägerkörperform
könnte der Trägerkörper aber beispielsweise auch kegelförmig sein oder eine unregelmäßige Form aufweisen. Die Wahl der Form des Trägerkörpers wird
von der zu präsentierenden Ware abhängen und auch dadurch bestimmt sein, welche werblichen Effekte erzielt werden sollen.
Der Trägerkörper 16 ist aus vier Wandelementen 56, 58, 60, 62 zusammengesetzt,
bei denen es sich um entsprechend zugeschnittene, beschichtete Preßspanplatten handelt. Wie in Fig. 3 und 5 zu erkennen, sind die
Wandelemente an ihren Längsrändern auf Gehrung zugeschnitten, so daß die zum Trägerkörper auf Gehrung zusammengefügten Wandelemente
saubere, zur Drehachse im wesentlichen parallele Längskanten des Trägerkörpers bilden.
Zum Zusammenhalten der Wandelemente sind in den schräg geschnittenen
Gehrungsflächen 64, an denen die Wandelemente aneinander anliegen, Befestigungsmittel 66 eingefügt, wobei jedem Befestigungselement 68 in
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einer Gehrungsfläche 64 eines Wandelements ein Gegenbefestigungselement
70 in der anliegenden Gehrungsfläche 64 des unmittelbar benachbarten Wandelements zugeordnet ist. Die Befestigungselemente und
Gegenbefestigungselemente sind identisch ausgebildet, aber in aneinander anliegenden Gehrungsflächen 64 jeweils entgegengesetzt orientiert
eingefügt, und derart ausgebildet, daß sich die Befestigungselemente und Gegenbefestigungselemente durch Axialverschiebung der betreffenden
Wandelemente in Eingriff und außer Eingriff bringen lassen. Hierzu weisen die Befestigungselemente und Gegenbefestigungselemente aus der
jeweiligen Gehrungsfläche 64 vorstehende Hakenabschnitte 72 auf, die über eine Aufnahmeausnehmung 74 des Befestigungselements 68 bzw.
Gegenbefestigungselement 70 vorstehen, in die der Hakenabschnitt 72 des jeweils zugeordneten Befestigungselements bzw. Gegenbefestigungselements
den erstgenannten Hakenabschnitt 72 hintergreifend einführbar sind. Zur Erleichterung des Ineingriffbringens der Befestigungselemente und
Gegenbefestigungselemente weisen die Hakenabschnitte 72 Einlaufabschrägungen auf. Auch die ebene, die jeweilige Aufnahmeausnehmung
64 teilweise überdeckende Eingriffsfläche der Hakenabschnitte 72 ist derart abgeschrägt, daß beim Ineingriffbringen der Befestigungsmittel mit
zunehmender relativer Axialverschiebung der betreffenden Wandelemente ein zunehmender Anpreßdruck zwischen den Gehrungsflächen 64 entsteht,
so daß eine Spaltbildung zwischen unmittelbar benachbarten Wandelementen zuverlässig vermieden wird.
Eine Sicherung der zum Trägerkörper 16 zusammengefügten Wandelemente
56, 58, 60 und 62 gegen ein unbefugtes, unabsichtliches oder absichtliches
Auseinandernehmen wird dadurch erreicht, daß weitere Befestigungsmittel 76 vorgesehen sind, die die Wandelemente in derjenigen relativen Axialstellung
halten, bei der die Befestigungselemente und Gegenbefestigungselemente 68, 70 miteinander in Eingriff stehen und ein ausreichender
Anpreßdruck zwischen den Gehrungsflächen erreicht ist. Die Befestigungsmittel 76 umfassen an der Rückseite der Wandelemente (als Vorderseiten
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der Wandelemente werden die die zylindrische Außenfläche 64 des Trägerkörpers 16 bildenden Seiten der Wandelemente bezeichnet) durch
Schrauben 80 befestigte Befestigungsstege 78, die wiederum mit in den von den Wandelementen begrenzten Innenraum 82 aufgenommene
Halterungsplatten 84 durch Schrauben 86 verschraubt sind. Insgesamt sind zwei Halterungsplatten 84 mit einem jeweiligen Befestigungssteg 78 an
jedem Wandelement vorgesehen, die in einem jeweiligen axialen Endbereich des Innenraums 82 angeordnet sind. In einem mittleren Bereich des
Innenraums 82 zwischen den beiden Halterungsplatten istdementsprechend
ein in radialer Richtung (bezogen auf die Drehachse) durch die Wandelemente und in axialer Richtung durch die beiden Halterungsplatten 84 mit
jeweils zugeordneten Befestigungsstegen 78 begrenzter Hohlraum des Trägerkörpers 16 ausgebildet. Bei den Halterungsplatten 84 und den
Befestigungsstegen 78 handelt es sich um einfache Holzplatten bzw. Holzvierkantstücke. Es sei der Vollständigkeit halber noch darauf hingewiesen,
daß diese Komponenten in Fig. 5 nicht dargestellt sind, da diese Figur
nur die Wandelemente 56, 58, 60 und 62 und die Befestigungselemente 68 und Gegenbefestigungselemente 70 zeigt.
Zur Halterung und Drehlagerung des Trägerkörpers 16 sind in den oberen
und unteren Endbereich des Innenraums 82 ein oberes, stempelartiges
Halterungselement 90 bzw. ein unteres, stempelartiges Halterungselement 92 aufgenommen und mittels der Schrauben 86 an der oberen bzw. unteren
Halterungsplatte 84 und den dieser jeweils zugeordneten Befestigungs-Stegen 78 und damit mittelbar auch an den Wandelementen 56, 58, 60 und
62 befestigt. Der Begriff "stempelartig" bezieht sich auf das Aussehen dieser Halterungselemente in einer Seitenansicht entsprechend Fig. 4. Beide
Halterungselemente sind, wie auch die gesamte Halterungsanordnugn 18,
aus Metall, insbesondere beschichtetem Eisen, hergestellt.
Das obere Halterungselement 90 besteht aus einer an der oberen Halterungsplatte
48 anliegenden Basisplatte 94, die vier Befestigungslöcher für
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die Holzschrauben 86 aufweist. Die Basisplatte 94 trägt in ihrer Mitte eine
an der Basisplatte 64 angeschweißte Aufnahmebuchse 96 (erste Buchse 96), die zur Aufnahme einer zugeordneten Drehwelle 98 dient. Der ersten
Buchse 96 und der Drehwelle 98 ist eine weitere Aufnahmebuchse 100 im
freien Ende des oberen Halterungsarms 20 zugeordnet, die beidseitig offen ist. Die erste Buchse 96, die zweite Buchse 100 und die Drehwelle 98
bilden die obere Drehwelle-Drehbuchse-Kombination 22.
Das untere Halterungselement 92 ist ähnlich wie das obere Halterungselement
mit einer Basisplatte 102 ausgebildet, die im wesentlichen der Basisplatte 94 entspricht. Anstelle der Aufnahmebuche 96 ist an der
Basisplatte 102 allerdings eine zur Drehachse koaxiale Drehwelle 104 angeschweißt, der eine nach unten hin geschlossene und nach oben hin
offene Aufnahmebuchse 106 (erste Buchse 106) im freien Ende des unteren
Halterungsarms 21 zugeordnet ist, die zur Aufnahme der trägerkörperfesten Drehwelle 104 dient. Die Drehwelle 104 und die Aufnahmebuchse 106
bilden die untere Drehwelle-Drehbuchse-Kombination 24.
Die Warenpräsentationsvorrichtung 14 kann wie folgt am übrigen Waren-Präsentationssystem
10, also insbesondere an der Regalbefestigungsschiene
12, angebracht werden. Als erstes wird der untere Halterungsarm 21 an
geeigneter Stelle in die Halterungsschiene 12 eingehakt und gegebenenfalls
mit den Schrauben 42 an den beiden Lochplatten 36 beidseitig der Regalbefestigungsschiene 12 verschraubt. Hiernach wird der einschließlich
der beiden Halterungselemente 90 und 92 fertig zusammengebaute Trägerkörper 16, der je nach Präsentationsware schon mit dieser fertig
bestückt sein sollte, mit der Drehwelle 104 von oben in die Aufnahmebuchse 106 im unteren Halterungsarm 21 eingeführt. Der untere Halterungsarm
21 nimmt dann schon das Gewicht des Trägerkörpers 16 auf, so daß
dieser nur noch gegen ein seitliches Wegkippen, gegebenenfalls durch eine Hilfsperson, gesichert werden muß. Anschließend wird der obere Halterungsarm
20 knapp oberhalb des Trägerkörpers 16 in die Regalbefestigungs-
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schiene 12 eingehakt, vorzugsweise an einer derart gewählten Stelle, daß
der Trägerkörper 16 bei einem Versuch, die Drehwelle 104 aus der Aufnahmebuchse 106 zu entnehmen, mit dem oberen Ende der Aufnahmebuchse
96 bzw. (wenn diese im Gegensatz zu der Darstellung in den Figuren nicht aus dem Innenraum 82 hervorsteht) mit den Oberkanten der
Wandelemente am oberen Halterungsarm anstößt und nicht aus seiner Position zwischen den beiden Halterungsarmen entfernt werden kann.
Anschließend wird die Drehwelle 98 von oben durch die Aufnahmebuchse 100 im oberen Halterungsarm in die Aufnahmebuchse 96 des Trägerkörpers
16 eingeführt. Damit die Drehwelle 98 nicht zu tief in die beiden Buchsen
rutschen kann, so daß das obere Drehwellenende nicht mehr zugänglich ist, weist die Drehwelle 98 an ihrem oberen Ende einen Flanschabschnitt 108
auf, der am oberen Buchsenrand der Buchse 100 anschlägt.
In Abweichung von der vorangehenden Beschreibung kann man auch zuerst
beide Halterungsarme 20 und 21 an der Regalbefestigungsschiene 12 anbringen, dies dann allerdings mit einem Abstand, der ein Einsetzen in die
beschriebene Position zwischen den beiden Halterungsarmen (und zwangsläufig auch wieder eine Entnahme des Trägerkörpers) zuläßt. In
diesem Fall wird in der Regel keine Hilfsperson benötigt werden, die den Trägerkörper gegen ein seitliches Wegkippen sichert. Dafür besteht die
Gefahr, daß Unbefugte den Trägerkörper entnehmen.
In Abweichung von der vorangehenden Beschreibung kann die obere
Drehwelle 98 auch mit einem Außengewinde am unteren Ende mit entspechendem Innengewinde in der Aufnahmebuchse 96 ausgebildet sein,
damit diese miteinander verschraubt werden können, um, falls erforderlich, einen Teil des Gewichts des Trägerkörpers über die Aufnahmebuchse 96,
die Drehwelle 98, den Flanschabschnitt 108 der Drehwelle, und den oberen
Buchsenrand der Aufnahmebuchse 100 am oberen Halterungsarm 20 abzustützen. In diesem Fall ist eine relativ exakte Abstimmung der
Abmessungen des Trägerkörpers, der Halterungsarme und der Regalbefesti-
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gungsschiene, insbesondere deren Halteöffnungsabstand, erforderlich,
sofern man nicht mit Zwischenringen oder Zwischenbuchsen zwischen dem Flanschabschnitt 108 und dem oberen Buchsenrand der Aufnahmebuchse
100 arbeiten möchte.
Die Türbeschläge, hier die oben schon genannten Türdrückergarnituren und
dergleichen, die als Präsentationsexemplare mittels der Warenpräsentationsvorrichtugn
14 präsentiert werden sollen, können an den Wandelementen
auf übliche Art und Weise angebracht werden, insbesondere derart, wie auch eine Anbringung an einer Außen- oder Innenseite einer Tür erfolgen
würde. Auf der Innenseite der Wandelemente, also im Hohlraum 88 bzw. gegebenenfalls im Bereich der in axialer Richtung offenen Endabschnitte des
Innenraums 82 brauchen aber keine speziellen Türbeschlaghaltemittel
vorgesehen sein, sondern es reichen einfachste Haltemittel wie einfache Schrauben, Muttern, Blechplatten und dergleichen aus.
Bei dem gezeigten Ausführungsbeispiel ist den Türdrückergarnituren jeweils
ein an der Innenfläche des betreffenden Wandelements angebrachtes Schloßteil 110 zugeordnet, das mit nicht gezeigten Befestigungsmitteln,
insbesondere Schrauben, am betreffenden Wandelement befestigt ist. Im
Schloßteil 110 wird ein die jeweilige Türklinke tragender, üblicher Vierkant-Stab
gegen axiale Verschiebung gesichert und in eine der Horizontallage der Türklinke entsprechende Drehstellung federvorgespannt. Somit sind die
Türklinken der Türdrückergarnituren 48 und 50 sichtbar und für ein manuelles Betasten und Betätigen zugänglich an den eine Präsentationsfläche
bildenden Außenflächen der Wandelemente 56, 58, 60 und 62 der Warenpräsentationsvorrichtung 14 angebracht, wobei aufgrund der
beschriebenen Federvorspannung der Türklinken die Ergonomie und Funktionalität der Türklinken wirklichkeitsnah ausprobiert werden kann.
Hinsichtlich des Materials des Trägerkörpers ist noch anzumerken, daß auch
andere Materialien als Preßspanplatten, insbesondere Kunststoff oder Blech,
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zum Einsatz kommen können. Im Fall von nur zeitweilig beispielsweise im
Rahmen von Werbeaktionen zum Einsatz kommenden Trägerkörpern bietet es sich auch an, diesen aus besonders leichtgewichtigen Materialien (wie
Styropor) oder gut entsorgbaren Materialien (wie Pappe oder Pappmache) herzustellen.
Die vorangehend in ihrem Aufbau beschriebene Warenpräsentationsvorrichtung
14 bzw. das vorangehend beschriebene Warenpräsentationssystem
10 erlaubt es, daß potentielle Interessenten die an dem Trägerkörper 16
angebrachten Präsentationsexemplare, hier Türbeschläge in Form von Türklinken, Türknöpfen und dergleichen, genau betrachten und auch
manuell betasten können, um sich einen optischen, ergonomischen und funktioneilen Eindruck davon zu machen. Nach ausreichender Betrachtung,
Betastung oder Erprobung der Funktionalität der Präsentationsware können entweder entsprechende Verkaufsexemplare, die insbesondere auf dem
Warenpräsentationssystem 10 bereitgehalten werden, vom Kunden an sich
genommen werden, oder - im Falle von Order- bzw. Kommissionsware - der Kunde kann eine entsprechende Bestellung bei dem Verkaufs- bzw.
Beratungspersonal aufgeben. Aufgrund der hervorgehobenen Präsentation der Präsentationsexemplare mittelsderWarenpräsentationsvorrichtung wird
auch die genannte Order- bzw. Kommissionsware "ins rechte Licht gerückt", so daß entsprechende Umsätze mit dieser Ware erwartet werden
können.
Zusammenfassend betrifft die Erfindung ein Warenpräsentationssystem mit
einem Trägerelement zum Tragen weiterer Systemelemente. Erfindungsgemäß weist das Warenpräsentationssystem eine an wenigstens einem
Systemelement anbringbare Warenpräsentationsvorrichtung mit einem um eine Drehachse drehbar gelagerten Trägerkörper auf, an dem wenigstens ein
Präsentationsexemplar von zu präsentierender Ware, beispielsweise Türbeschläge und dergleichen, angebracht werden können. Die Erfindung
betrifft ferner Warenpräsentationsvorrichtung mit einem Trägerkörper zum
- 21 -
Anbringen wenigstens eines Präsentationsexemplars, der durch eine stationär plazierbare Halterungsanordnung im Abstand über einem
Untergrund gehalten wird und relativ zu der Halterungsanordnung verdrehbar ist.
Claims (1)
- - 22-Ansprüche1. Warenpräsentationssystem, gegebenenfalls mit Warenbereithaltefunktion, für Waren, beispielsweise Türbeschläge (48, 50, 52) oder dergleichen, umfassend:wenigstens ein gegebenenfalls an einer Wand festlegbares Trägerelement (12), insbesondere Regalbefestigungsschiene (12), zum Tragen weiterer Systemelemente (14, 36, 44),- gegebenenfalls wenigstens ein an dem Trägerelement (12)anbringbarer Regalboden (44),gegebenenfalls wenigstens eine zwischen benachbarten Trägerelementen (12) oder/und benachbarten Regalböden anbringbare Sichtplatte (36), insbesondere in Form einer Lochplatte (36),gegebenenfalls wenigstens ein an dem Trägerelement anbring-[Bbares Schrankelement,
gekennzeichnet durchwenigstens eine an wenigstens einem der Systemelemente (12, 36) anbringbare Warenpräsentationsvorrichtung (14), die einen um eine Drehachse drehbar gelagerten Trägerkörper (16) mit wenigstens einem Präsentationsabschnitt (54), insbesondere Präsentationsflächenabschnitt (54), zum Anbringen wenigstens eines Präsentationsexemplars (48, 50, 52) der Waren aufweist.2. Warenpräsentationssystem nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Warenpräsentationsvorrichtung (14) eine an dem wenigstens einen Systemelement (12, 36) anbringbare Halterungsanordnung (18) und eine zwischen der Halterungsanordnung (18) und dem Trägerkörper (16) wirksame Drehlageranordnung (22, 24) umfaßt, wobei die Halterungsanordnung (18) den Trägerkörper (16) im Abstand vor dem Systemelement (12, 36) oder/und wenigstens-23-einem anderen Systemelement (44) hält und vorzugsweise wenigstens einen sich von der Drehachse wegerstreckenden, gegebenenfalls einen zur Drehachse im wesentlichen orthogonalen Abschnitt aufweisenden Halterungsarm (22) umfaßt.3. Warenpräsentationssystem nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß der Halterungsarm (20; 21) eine Armlänge aufweist, die in Projektion auf einer Horizontalebene die Tiefe eines Regalbodens (44) übersteigt.4. Warenpräsentationssystem nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, daß zwei den Trägerkörper (16) haltende, in Drehachsenrichtung beabstandete Halterungsarme (20; 21) vorgesehen sind, wobei im Falle einer vertikalen Drehachse vorzugsweise wenigstens ein Regalboden (44) zwischen den Halterungsarmen (20, 21) der montierten Warenpräsentationsvorrichtung (14) angebracht oder anbringbar ist.5. Warenpräsentationssystem nach einem der Ansprüche 2 bis 4, dadurch gekennzeichnet, daß ein Befestigungsabschnitt (26; 28) der Halterungsanordnung (18), insbesondere des Halterungsarms (20; 21), zur Befestigung an dem Systemelement (12) Eingriffsmittel (30, 32) aufweist zum einrastenden oder/und einhakenden Eingriff mit zugeordneten Haltemitteln (34) des Systemelements (12), insbesondere einer Regalbefestigungsschiene (12).6. Warenpräsentationsvorrichtung nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, daß der Befestigungsabschnitt (26; 28) Sicherungsmittel aufweist zur Sicherung gegen ein Lösen der Befestigung ohne Werkzeugeinsatz, wobei die Sicherungsmittel vorzugsweise eine Verschraubung des Befestigungsabschnitts (26; 28) mit dem oder/und wenigstens einem weiteren Systemelement (36) vorsehen.- 24-7. Warenpräsentationssystem nach einem der Ansprüche 2 bis 6, dadurch gekennzeichnet, daß die Drehlageranordnung (22; 24) an beiden axialen Enden des Trägerkörpers (16) jeweils ein Drehlagerelement (96; 104) jeweils mit zugeordnetem Drehgegenlagerelement (98; 106) an der Halterungsanordnung (18) umfaßt.8. Warenpräsentationssystem nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, daß wenigstens eine Kombination aus Drehlagerelement (96; 104) und zugeordnetem Drehgegenlagerelement (98; 106) an einemder Elemente Trägerkörper (16) und Halterungsanordnung (18) eine Drehwelle (98; 104) und am jeweils anderen Element eine erste Buchse (96; 106) zur Aufnahme der Drehwelle (98; 104) umfaßt.9. Warenpräsentationssystem nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, daß wenigstens eine Kombination neben der Drehwelle (98) und der ersten Buchse (96) eine zweite Buchse (100) am einen Element (18) aufweist, in die die Drehwelle (98) die erste (96) und die zweite (100) Buchse jeweils zumindest teilweise durchsetzend einführbar ist.10. Warenpräsentationssystem nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, daß im Falle einer im wesentlichen vertikalen Drehachse am oberen axialen Ende des Trägerkörpers (16)eine Kombination mit erster Buchse (96) am Trägerkörper, zweiter Buchse (100) an der Halterungsanordnung (18) und von oben einführbarer Dreh welle (98) vorgesehen ist und am unteren axialen Ende des Trägerkörpers (16) eine Kombination bestehend aus erster Buchse (106) und Drehwelle (104), vorzugsweise mit erster Buchse an der Halterungsanordnung (18) und Drehwelle am Trägerkörper (16), vorgesehen ist.11. Warenpräsentationssystem nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß der Trägerkörper (16)- 25-wenigstens einen Hohlraum (82, 88) aufweist, insbesondere zur Aufnahme eines zu verbergenden Abschnitts des Präsentationsexemplars oder/und zur Aufnahme von Befestigungsmitteln (100) zum Befestigen des Präsentationsexemplars (48, 50, 52) am Trägerkörper (16) oder/und zur Aufnahme einer dem Präsentationsexemplar (48,50) zugeordneten Funktionseinheit (110) zum Ausführen oder Simulieren einer dem Präsentationsexemplar (48, 50) zugeordneten Funktion.12. Warenpräsentationssystem nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß der Trägerkörper (16) wenigstens zwei gesonderte, gegebenenfalls den Hohlraum (82, 88) begrenzende Körperteile, insbesondere Wandelemente (56, 58, 60, 62), umfaßt, denen Befestigungsmittel (66, 76) zum Zusammenhalten der zum Trägerkörper (16) vorzugsweise lösbar zusammengesetzten Körperteile zugeordnet sind, die Befestigungsmittel (76) insbesondere mit Sicherungsfunktion zur Sicherung gegen ein Auseinandernehmen des Trägerkörpers (16) ohne Werkzeugeinsatz.13. Warenpräsentationssystem nach einem der vorhergehenden Ansprüche, umfassend ferner am Trägerkörper (16) sichtbar und zugänglich angebrachte, unverpackte Präsentationsexemplare (48, 50, 52) der Ware.14. Warenpräsentationssystem nach Anspruch 13, ferner umfassend Verkaufsexemplare, insbesondere verpackte Verkaufsexemplare, der Waren, wobei die Verkaufsexemplare auf wenigstens einem Regalboden (44) des Systems (10) oder/und in wenigstens einem Schrankelement des Systems (10) oder/und an Aufhängemitteln, insbesondere Haken, des Systems (10) angeordnet sind.-26-5. Warenpräsentationsvorrichtung für Waren, beispielsweise Türbeschläge (48, 50, 52) oder dergleichen, umfassend:einen Trägerkörper (16) mit wenigstens einem Präsentationsabschnitt (54), insbesondere Präsentationsflächenabschnitt (54), zum Anbringen wenigstens eines Präsentationsexemplars(48, 50, 52) der Waren,eine stationär plazierbare Halterungsanordnung (18) zum Haltern des Trägerkörpers (16) im Abstand über einem Untergrund,- eine zwischen Halterungsanordnung (18) und Trägerkörper(16) wirksame Drehlageranordnung (22, 24) zur um eine Drehachse drehbaren Lagerung des Trägerkörpers (16) an der Halterungsanordnung (18).16. Warenpräsentationsvorrichtung nach Anspruch 15, insbesondere für ein Warenpräsentationssystem nach einem der Ansprüche 1 bis 14, mit wenigstens einem der in den Ansprüchen 1 bis 14 genannten Warenpräsentationsvorrichtungsmerkmale.
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Country Status (1)
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|---|---|
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Cited By (3)
| Publication number | Priority date | Publication date | Assignee | Title |
|---|---|---|---|---|
| DE202004001137U1 (de) * | 2004-01-26 | 2005-06-09 | Wera-Werk Hermann Werner Gmbh & Co. Kg | Warenträger |
| DE102007038825A1 (de) * | 2007-08-16 | 2009-02-19 | Context Marketing Services Gmbh | Vorsatzsystem für ein Warenpräsentationssystem |
| DE102012215009B4 (de) * | 2011-08-23 | 2015-12-17 | Susy Card Gmbh | Warenpräsentationssystem sowie Vorsatzelement für ein Warenpräsentationssystem |
-
1997
- 1997-10-24 DE DE29718987U patent/DE29718987U1/de not_active Expired - Lifetime
Cited By (3)
| Publication number | Priority date | Publication date | Assignee | Title |
|---|---|---|---|---|
| DE202004001137U1 (de) * | 2004-01-26 | 2005-06-09 | Wera-Werk Hermann Werner Gmbh & Co. Kg | Warenträger |
| DE102007038825A1 (de) * | 2007-08-16 | 2009-02-19 | Context Marketing Services Gmbh | Vorsatzsystem für ein Warenpräsentationssystem |
| DE102012215009B4 (de) * | 2011-08-23 | 2015-12-17 | Susy Card Gmbh | Warenpräsentationssystem sowie Vorsatzelement für ein Warenpräsentationssystem |
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|---|---|---|---|
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