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DE20219692U1 - Regal für Warenlagerung und Darbietung in Einzelhandelsgeschäften - Google Patents

Regal für Warenlagerung und Darbietung in Einzelhandelsgeschäften

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Publication number
DE20219692U1
DE20219692U1 DE20219692U DE20219692U DE20219692U1 DE 20219692 U1 DE20219692 U1 DE 20219692U1 DE 20219692 U DE20219692 U DE 20219692U DE 20219692 U DE20219692 U DE 20219692U DE 20219692 U1 DE20219692 U1 DE 20219692U1
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DE
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shelf
groove
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DE20219692U
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Hbs Zeltsysteme Promotion GmbH
Original Assignee
Hbs Zeltsysteme Promotion GmbH
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Publication date
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Publication of DE20219692U1 publication Critical patent/DE20219692U1/de
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Expired - Lifetime legal-status Critical Current

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    • AHUMAN NECESSITIES
    • A47FURNITURE; DOMESTIC ARTICLES OR APPLIANCES; COFFEE MILLS; SPICE MILLS; SUCTION CLEANERS IN GENERAL
    • A47FSPECIAL FURNITURE, FITTINGS, OR ACCESSORIES FOR SHOPS, STOREHOUSES, BARS, RESTAURANTS OR THE LIKE; PAYING COUNTERS
    • A47F3/00Show cases or show cabinets
    • A47F3/002Devices for protection against sunlight or theft
    • AHUMAN NECESSITIES
    • A47FURNITURE; DOMESTIC ARTICLES OR APPLIANCES; COFFEE MILLS; SPICE MILLS; SUCTION CLEANERS IN GENERAL
    • A47FSPECIAL FURNITURE, FITTINGS, OR ACCESSORIES FOR SHOPS, STOREHOUSES, BARS, RESTAURANTS OR THE LIKE; PAYING COUNTERS
    • A47F5/00Show stands, hangers, or shelves characterised by their constructional features
    • A47F5/0018Display racks with shelves or receptables

Landscapes

  • Display Racks (AREA)

Description

(18 953)
Regal für Warenlagerung und Darbietung in Einzelhandelsgeschäften
Die Neuerung betrifft ein Regal für Warenlagerung und Darbietung in Einzelhandelsgeschäften, bestehend aus mindestens einem von einem oberen und einem unteren Regalboden begrenzten Regalgefach, wobei die beiden Böden durch senkrecht zu diesen erstreckte Zwischenelemente auf Gefachhöhe gehalten sind.
Regale der genannten Art sind im Geschäfts- bzw. Einzelhandelsbereich hinlänglich bekannt und in Benutzung, so daß es diesbezüglich keines besonderen druckschriftlichen Nachweises bedarf, zumal der obige Bezug die Definition eines mehrbödigen Regals schlechthin darstellt und insoweit auch davon unabhängig ist, ob es sich um ein freistehendes oder ein wandinstalliertes Regal handelt. Für spezielle Waren und/oder auch spezielle Handelsbereiche ist es wünschens- und auch empfehlenswert, die auf Angebotsregalen befindliche Waren dem unmittelbaren Zugriff interessierter Käufer oder bspw. auch von Kindern zu entziehen. Für solche speziellen Waren, bspw. Pflanzenschutzmittel, rezeptfreie Medikamente, relativ teuren Schmuck, Zigaretten od. dgl. wäre es also von Interesse, Regale zur Verfügung zu haben, die einen solchen unmittelbaren Zugriff nicht zulassen. Soweit bekannt, gibt es dafür, abgesehen von verschließbaren, mit mehreren Gefachböden ausgestatten Glasvitrinen bspw. im Schmuckbereich, in die Kassenbereiche von Supermärkten einbezogene Hängeregale für Zigaretten, die rolladenartig verschlossen werden können. Auf jeden Fall handelt es sich bei derartigen verschließbaren Warenangebotsregalen oder auch Vitrinen um Sonderanfertigungen, die in der Regel nicht in den Rahmen in Einzelhandelsgeschäften benutzter einheitlicher Regaltypen passen.
Der Neuerung liegt die Aufgabe zugrunde, Regale der eingangs genannten Art derart auszugestalten und mit Zielrichtung einer möglichen Verschließbarkeit dahingehend zu verbessern, daß nach Belieben das eine oder andere Gefach ohne großen Aufwand jederzeit auf Verschließbarkeit umstellbar ist.
Diese Aufgabe ist mit einem Regal der eingangs genannten Art nach der Neuerung dadurch gelöst, daß die beiden Böden im Bereich ihrer Vorderkanten mit gleichem Abstand und parallel zu diesen auflageseitig mit Nuten versehen sind und daß das Regalgefach zugriffsseitig mit einer Klappe verschließbar ist, die in Form und Größe im Wesentlichen dem zugriffsseitigen Gefachquerschnitt entspricht, und die an ihrem oberen Rand mit mindestens einem Scharnierbeschlag versehen ist, der an seinem freien Schenkel eine in die Nut einsetzbare Trägerleiste aufweist, und an deren unterem Rand mindestens ein Schließbeschlag derart angeordnet ist, daß dessen Riegelteil einen Anschlag am unteren Regalboden hintergreift. Bevorzugt wird dabei allerdings eine Ausführungsform, bei der der Anschlag am unteren Regalboden in Form einer der Nut des oberen Bodens entsprechenden Nut ausgebildet ist.
Bei einer solchen neuartigen Regal- bzw. Regalbodengestaltung kann also, und dies praktisch ohne Hilfswerkzeuge, bei Bedarf eines oder mehrere der Regalgefache mit einer Verschlußklappe ausgestattet werden, wobei die bevorzugt vorgesehen Nut auch im unteren Gefachboden als Verrastungselement für den Riegel des an der Klappe befindlichen Schließbeschlages dient. Beim Schließbeschlag kann es sich dabei um einen einfachen Verriegelungs- aber auch um einen per Schlüssel abschließbaren Beschlag handeln. Um die insoweit einem unmittelbaren Zugriff entzogene Ware sichtzugänglich zu halten, besteht die Klappe vorzugsweise aus transparentem Material.
Was die Nutanbringung betrifft, so spielt die Beschaffenheit der Regalböden keine Rolle, d.h., bei Regalböden aus Holz oder aus Holzersatzstoff ist die Nut einfach einzufräsen. Sofern es sich um formverpreßte Blechböden handelt wird die Nut einfach
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mit eingepreßt und wenn es sich um Böden handelt, die aus Profilrahmen mit Ein- oder Auflegegeböden bestehen, so wird zumindest ein Teil der Rahmenprofile von vornherein mit solchen Nuten versehen.
Das neuartige Regal und vorteilhafte Ausführungs- und Weiterbildungsformen werden nachfolgend anhand der zeichnerischen Darstellung von Ausführungsbeispielen näher erläutert.
Es zeigt schematisch
Fig. 1 perspektivisch und teilweise im Schnitt ein Ausführungsbeispiel
des Regals;
Fig. 2 perspektivisch und in Einzeldarstellung eine praktische
Ausführungsform der Verschlußklappe mit ihren
Beschlägen und der Trägerleiste;
Fig.3 im Schnitt zwei von drei Böden begrenzte Regalgefache
mit zugeordneten Verschlußklappen und
Fig.4-8 im Schnitt besondere Ausführungsformen der Regalböden
Das Regal besteht nach wie vor aus mindestens einem von einem oberen und einem unteren Regalboden 1,2 begrenten Regalgefach 3, wobei die beiden Böden 1,2 durch senkrecht zu diesen erstreckte Zwischenelemente 4 auf Gefachhöhe GH gehalten sind. Ein solches Zwischenelement 4 ist nur schematisch in Fig.l angedeutet, da solche Zwischenelemente beliebig gestaltet sein können. Das nur schematisch dargestellte Element 4 steht hier gewissermaßen nur symbolisch für bspw. säulenartige Regalgestellteile oder aber auch für bspw. geschlossene Regalseitenwangen .
Unter Verweis ebenfalls auf Fig.l ist für ein solches Regal nun wesentlich, daß mindestens der obere Boden 1 im Bereich seiner Vorderkanten 5 mit gleichem Abstand A und parallel zu diesen auflageseitig mit einer Nut 6 versehen ist und daß das Regalgefach 3 zugriffsseitig mit einer Klappe 7 verschließbar ist, die in Form und Größe im Wesentlichen dem zugriffsseitigen
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Gefachquerschnitt 8 entspricht. Diese Klappe 7 ist an ihrem oberen Rand 9 mit mindestens einem Scharnierbeschlag 10 versehen, der an seinem freien Schenkel 11 eine in die Nut 6 einsetzbare Trägerleiste 12 aufweist. Am unterem Rand 13 der Klappe 7 ist mindestens ein Schließbeschlag 14 derart angeordnet, daß dessen Riegelteil 15 in die bevorzugt auch im unteren Regalboden 2 vorgesehene Nut 6 einrastbar ist. Abgesehen von einer solchen auch im unteren Boden 2 vorhandnen Nut ist es natürlich auch mit Minimalaufwand möglich, dort fluchtend zum Riegelteil 15 einen kleinen Winkelbeschlag 6' aufzuschrauben, wie dies der Vollständigkeit halber in Fig.4 dargestellt ist. Die nachfolgenden Erläuterungen nehmen jedoch der Einfachheit halber Bezug auf genutete Unterböden.
Eine praktische Ausführungsform der Verschlußklappe 7 mit den Beschlägen und der Trägerleiste ist in Fig.2 dargestellt, die sich von der gemäß Fig.l nur dadurch unterscheidert, daß die Trägerleiste 12 aus zwei Leistenabschnitten 12' besteht, die jeweils durch zwei Scharnierbeschlagteile 10' mit der Klappe 7, wie dargestellt, in geeigneter Weise verbunden sind. Der eine Schließbeschlag 14 ist dabei mittig an der Klappe 7 und mittig zum Freiraum F zwischen den beiden Leistenabschnitten 12' angeordnet.
Was nun die Anbringung der Klappe 7 mit ihrer Trägerleiste 12 bzw. Trägerleisten 12' am jeweiligen Regalboden betrifft, so werden bevorzugt die Tiefe T der Nuten 6 und die entsprechend angepaßte Höhe H der Trägerleiste 12 größer bemessen als deren Breite B (siehe Fig.l und 2), da dies einem besseren Zusammenhalt entgegenkommt. Unter Verweis auf Fig.3 kann jedoch vorteilhaft vorgesehen werden, die Trägerleiste 12 in ihrer Nut 6 durch von der Bodenstirnfläche 16 aus an- und und einbringbare Halteelemente 17 am Boden 1 zu fixieren, wofür bspw. eine einfach verstiftbare Bohrung genügt, um mit Sicherheit zu verhindern, daß beim unachtsamen Hochschwenken der Klappe 7 die Trägerleiste 12 aus der Nut 6 gehoben wird.
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Sollte die Stärke der Böden 1,2 eines Regals tief eingeschnittene Nuten 6 nicht zulassen, so ist es auch möglich(siehe Fig. 6) die Tiefe T der Nuten 6 und die Höhe H der Trägerleiste 12 kleiner zu bemessen als deren Breite B. Um solchen flachen Trägerleisten den notwendigen Halt in einer entsprechend flachen Nut zu vermitteln, müssen diese allerdings, wie in Fig. 6 schematisch angedeutet, in geeigneter Weise lösbar in der Nut befestigt werden, bspw. mit mehreren kleinen Schrauben.
Bei Anordnung einer Verschlußklappe 7 nur zwischen zwei Böden 1,2 eines aber mehrere Böden aufweisenden Regals ist ferner vorteilhaft vorgesehen, in den Nuten 6 dieser anderen Böden entsprechend angepaßte Füllprofile 18 einzusetzen, die unter Verweis auf Fig.5 im Querschnitt u-förmig ausgebildt sind, wobei der eine Schenkel 18' in die Nut 6 eingreift und der andere Schenkel 18" die Bodenstirnfläche 16 zumindest zum Teil übergreift. Derart ausgebildete, bspw, aus elastischem Kunststoff gebildete Füllprofile 18 schützen gleichzeitig die Bodenvorderkanten vor Beschädigungen und decken zudem stirnflächenseitig am Boden vorgesehene Verstiftungsbohrungen für die Fixierung der Trägerleisten ab. Außerdem werden Schmutzansammlungen in den von Trägerleisten 12 bzw. Trägerleistenteilstücken 12' unbesetzt bleibenden Nuten 6 verhindert.
Bei der in Fig.2 dargestellten praktischen Ausführungsform ist es im übrigen auch möglich, den unter dem Freiraum F unbesetzt bleibenden Nutbereich mit einem längenzuschneidbaren Füllprofilteilstück zu besetzen.
In den Fig.7,8 sind schließlich noch Regalbodenausführungsformen dargestellt, bei denen die Böden in Form von Einlegeböden in Profilrahmen 19 aus Metall oder entsprechend formstabilen Kunststoff eingesetzt sind. Möglich ist in diesem Zusammenhang auch, lediglich den vorderen Rand der Böden mit solchen Profilen zu verblenden.
Abgesehen davon, daß die beschriebene Gestaltung auch für ein Gesamtregal konzipiert ist, ist es auch möglich, an einem vor-
handenen Regal bei entsprechende Zuschnittsbemessung der Böden 1,2 und der Verschlußklappe 7 die am Regal vorhandenen Böden gegen die vorliegenden Böden 1,2 auszutauschen oder sogar die genuteten Böden 1,2 einfach auf die vorhandenen Regalböden aufzulegen und darauf in geeigneter Weise zu fixieren.

Claims (14)

1. Regal, bestehend aus mindestens einem von einem oberen und einem unteren Regalboden (1, 2) begrenten Regalgefach (3), wobei die beiden Böden (1, 2) durch senkrecht zu diesen erstreckte Zwischenelemente (4) auf Gefachhöhe (GH) gehalten sind, dadurch gekennzeichnet, daß mindestens der obere Boden (1) im Bereich seiner Vorderkanten (5) parallel zu dieser auflageseitig mit einer Nut (6) versehen ist und daß das Regalgefach (3) zugriffsseitig mit einer Klappe (7) verschließbar ist, die in Form und Größe im Wesentlichen dem zugriffsseitigen Gefachquerschnitt (8) entspricht, und die an ihrem oberen Rand (9) mit mindestens einem Scharnierbeschlag (10) versehen ist, der an seinem freien Schenkel (11) eine in die Nut (6) einsetzbare Trägerleiste (12) aufweist, und an deren unterem Rand (13) mindestens ein Schließbeschlag (14) derart angeordnet ist, daß dessen Riegelteil (15) einen Anschlag am unteren Regalbodens (2) hintergreift.
2. Regal nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß der Anschlag am unteren Regalboden (2) in Form einer der Nut am oberen Boden (1) entsprechenden Nut (6) ausgebildet ist.
3. Regal nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß die Tiefe (T) der Nuten (6) und die Höhe (H) der Trägerleiste (12) größer bemessen sind als deren Breite (B).
4. Regal nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß die Tiefe (T) der Nuten (6) und die Höhe (H) der Trägerleiste (12) kleiner bemessen sind als der Breite (B).
5. Regal nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, daß die Trägerleiste (12) aus mehreren zueinander distanzierten Leistenabschnitten (12') gebildet ist und diese mit mehreren Scharnierbeschlagsteilen (10') an der Klappe (7) angelenkt sind.
6. Regal nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, daß der mindestens eine Schließbeschlag (14) mittig an der Klappe (7) und mittig zum Freiraum () zwischen zwei Leistenabschnitten (12') angeordnet ist.
7. Regal nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, daß die Trägerleiste (12) in ihrer Nut (6) durch von der Bodenstirnfläche (16) aus an- und und einbringbare Halteelemente (17) am Boden (1) fixierbar ist.
8. Regal nach einem der Ansprüche 4 bis 6, dadurch gekennzeichnet, daß die Trägerleiste (12) in ihrer Nut (6) von ihrer Breitseite aus mittels Halteelementen (17) am Boden fixiert ist.
9. Regal nach einem der Ansprüche 1 bis 8, mit mehr als zwei mit Nuten (6) versehenen Böden (1, 2), dadurch gekennzeichnet, daß bei Anordnung einer Klappe (7) nur zwischen zwei Böden (1, 2) des Regals in den Nuten (6) der anderen Böden Füllprofile (18) eingesetzt sind.
10. Regal nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, daß das Füllprofil (18) im Querschnitt u-förmig ausgebildt ist, wobei der eine Schenkel (18') in die Nut (6) eingreift und der andere Schenkel (18") die Bodenstirnfläche (16) zumindest zum Teil übergreift.
11. Regal nach Anspruch 9 oder 10, dadurch gekennzeichnet, daß das Füllprofil (18) aus längenzuschneidbaren Teilstücken gebildet ist.
12. Regal nach einem der Ansprüche 1 bis 11, dadurch gekennzeichnet, daß mindestens der vordere Rand der Böden (1, 2) mit die Nut (6) enthaltenden Profilen (19') verblendet ist.
13. Regal nach einem der Ansprüche 1 bis 12, dadurch gekennzeichnet, daß die Klappe (7) aus transparentem Material gebildet ist.
14. Regal nach Anspruch 13, dadurch gekennzeichnet, daß auch die Trägerleiste (12) aus transparentem Material gebildet ist.
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Cited By (2)

* Cited by examiner, † Cited by third party
Publication number Priority date Publication date Assignee Title
RU2341171C2 (ru) * 2004-02-03 2008-12-20 АрТиСи ИНДАСТРИЗ, ИНК. Система защиты товаров и управления ими
RU2350241C1 (ru) * 2005-02-01 2009-03-27 Ар Ти Си ИНДАСТРИЗ, ИНК. Система обеспечения сохранности и управления товарами

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RU2341171C2 (ru) * 2004-02-03 2008-12-20 АрТиСи ИНДАСТРИЗ, ИНК. Система защиты товаров и управления ими
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