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DE202009001229U1 - Verkaufsaufsteller - Google Patents

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DE202009001229U1
DE202009001229U1 DE202009001229U DE202009001229U DE202009001229U1 DE 202009001229 U1 DE202009001229 U1 DE 202009001229U1 DE 202009001229 U DE202009001229 U DE 202009001229U DE 202009001229 U DE202009001229 U DE 202009001229U DE 202009001229 U1 DE202009001229 U1 DE 202009001229U1
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slots
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DE202009001229U
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English (en)
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Beiersdorf AG
Original Assignee
Beiersdorf AG
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Publication date
Application filed by Beiersdorf AG filed Critical Beiersdorf AG
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Priority to US13/145,284 priority patent/US20110303625A1/en
Priority to EP10722533A priority patent/EP2391246A2/de
Priority to PCT/DE2010/000190 priority patent/WO2010085950A2/de
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Expired - Lifetime legal-status Critical Current

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    • AHUMAN NECESSITIES
    • A47FURNITURE; DOMESTIC ARTICLES OR APPLIANCES; COFFEE MILLS; SPICE MILLS; SUCTION CLEANERS IN GENERAL
    • A47FSPECIAL FURNITURE, FITTINGS, OR ACCESSORIES FOR SHOPS, STOREHOUSES, BARS, RESTAURANTS OR THE LIKE; PAYING COUNTERS
    • A47F5/00Show stands, hangers, or shelves characterised by their constructional features
    • A47F5/10Adjustable or foldable or dismountable display stands
    • A47F5/11Adjustable or foldable or dismountable display stands made of cardboard, paper or the like

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  • Display Racks (AREA)
  • Cartons (AREA)
  • Packaging Of Annular Or Rod-Shaped Articles, Wearing Apparel, Cassettes, Or The Like (AREA)

Abstract

Verkaufsaufsteller umfassend
– mindestens eine Trägerfläche (1),
– mit ein oder mehreren in der Fläche angeordneten Schlitzen (2),
– mindestens eine Blende (3),
– die an, auf oder in der Trägerfläche (1) angebracht oder integriert ist,
– die ein oder mehrere Schlitze (4) aufweist,
– mindestens eine Ablage (5, 6),
– die mindestens einen Steg (8) aufweist,
– der formschlüssig in dem oder den Schlitzen der Trägerfläche (2) und/oder Blende (4) aufgenommen werden kann,
dadurch gekennzeichnet, dass
die Trägerfläche (1) und Ablage (5, 6) aus überwiegend Pappmaterialien gefertigt sind und
die Anzahl der Schlitze der Blende (4) der Anzahl der Stege (8) der Ablagen (5, 6) entspricht und/oder
ein, mehrere oder alle Schlitze (2, 4) der Blende (3) und/oder Trägerfläche (1) abgedeckt sind.

Description

  • Die Erfindung betrifft einen Verkaufsaufsteller aus Pappmaterial wie Karton, Wellpappe oder dergleichen, mit einer tragenden Trägerfläche, wie einer Rückwand, in der Aufnahmen für Ablagen mittels Stegverbindungen vorgesehen sind.
  • Multifunktionsfähige Regale, die auf Grund eines Baukastensystems preiswert hergestellt und in kürzester Zeit auf- bzw. abgebaut werden können, sind bekannt.
  • Die EP 0 868 873 A1 zeigt ein Regal dieser Bauart, bei dem die Seitenständer mit glattflächigen Außenflächen versehen sind und die Innenflächen Öffnungen haben, in welche Kupplungselemente eingesetzt werden können. Die Kupplungselemente sind winkelförmig ausgebildet und auf den zur Innenseite des Regals weisenden Abschnitten können Warenträger aufgelegt werden. Ein solches Regal erhält seine Standfestigkeit im Wesentlichen durch seine Seitenständer.
  • Ein weiteres Regal dieser Bauart zeigt die DE 10233301 B4 . Die Warenträger sind kastenförmig gestaltet und an ihren, den Seitenständern zugewandten, Wänden mit vertikal nach unten ausklappbaren Stecklaschen versehen. Stecklaschen am Warenträger werden zur Festlegung in den Seitenständern durch die beim Ausklappen der Laschen aus den Innenflächen der Seitenständer entstandenen Öffnungen hindurch in den Spalt zwischen der Innen- und Außenfläche des betreffenden Seitenständers eingesteckt und darin festgelegt. Gemeinsam haben diese Lösungen, dass die tragenden Elemente aus Seitenwänden und meist einer Rückwand gebildet werden.
  • Nachteilig ist, dass durch diese Anordnung der tragenden Elemente die Ware auf den Warenträgern durch die Seitenwände teilweise abgedeckt wird und sie schräg von der Seite nur eingeschränkt sichtbar sind.
  • In der DE 198 60 305 A1 wird ein Regal mit verbesserter Stabilität beschrieben. Die in das Regal einsetzbaren Einsteckböden haben aus ihrem Boden ausgestanzte Laschen, deren Laschenenden in Öffnungen der Seitenwände eingeführt werden. Um die in den Einsteckböden entstandenen Öffnungen abzudecken und auch um die Einsteckböden zu verstärken sind sogenannte Verstärkungselemente vorgesehen, die über den Einsteckboden gelegt werden und mit beidseitigen Verlängerungen in die Aussparungen der Seitenwände oberhalb der Einsteckböden eingedrückt werden.
  • Die EP 0 792 606 B1 beschreibt ein Regal mit mindestens einer Tragsäule, mindestens einer quer an dieser angeordneten Tragstange und mindestens einem an der Tragstange angeordneten Warenträger. Auch bei dieser Ausführung wird die Ware in den Warenträgern seitlich von der Tragsäule abgedeckt.
  • Wünschenswert ist es, ein Regal zu schaffen, das multifunktionsfähig ist und das sich durch eine hohe Stabilität auszeichnet und das gleichzeitig preiswert auf Grund des Baukastensystems hergestellt und in kürzester Zeit auf- bzw. abgebaut werden kann.
  • Vorteilhaft wäre es zudem, wenn die eingesetzten Warenträger, Ablagen zur Warenaufnahme nach dem Einstecken stabil mit der tragenden Rückwand verbunden sind.
  • Weiterhin wünschenswert ist es, wenn das Regal Waren mit erheblichem Gewicht tragen kann und diese von vorne und von der Seite frei einsehbar sind.
  • Bekannt sind des Weiteren Regalsysteme, bei denen beispielsweise Leisten an der Wand befestigt werden, die Schlitze aufweisen. In diese Schlitze werden Stützhalter eingehakt, die wiederum den Regalboden tragen.
  • Aus all diesen Informationen des Standes der Technik ist der Weg zur vorliegenden Erfindung aber nicht vorgezeigt gewesen.
  • Soll ein Produkt in einem Laden oder Messe ausgestellt werden, werden dazu Regalsysteme oder Verkausaufsteller benötigt. Diese werden häufig individuell gefertigt um den unterschiedlichen Merkmalen und Beschaffenheiten des Produktes genüge zu tun. Nachteil ist, dass für jede neue Verkaufsaktion gleicher oder unterschiedlicher Produkte immer wieder neue Verkaufsaufsteller individuell gefertigt werden müssen.
  • Nachteilig ist auch, dass nach Beendigung der Ausstellung der individuell gefertigte Aufsteller weggeworfen wird. Die bekannten Aufsteller sind dabei aus Materialien, die nicht oder nur mit Aufwand recycelt werden können.
  • Der erfindungsgemäße Verkaufsaufsteller bietet eine gute Möglichkeit diesen Nachteilen zu begegnen.
  • Gelöst wird dieses Bündel an Aufgaben durch einen Verkaufsausteller gemäß Hautpanspruch. In den Unteransprüchen sind bevorzugte Ausführungsformen des Aufstellers angegeben.
  • Der erfindungsgemäße Verkaufsaufsteller umfasst
    • – mindestens eine Trägerfläche (1),
    • – mit ein oder mehreren in der Fläche angeordneten Schlitzen (2),
    • – mindestens eine Blende (3),
    • – die an, auf oder in der Trägerfläche (1) angebracht oder integriert ist,
    • – die ein oder mehrere Schlitze (4) aufweist,
    • – mindestens eine Ablage (5, 6),
    • – die mindestens einen Steg (8) aufweist,
    • – der formschlüssig in dem oder die Schlitze der Trägerfläche (2) und/oder Blende (4) aufgenommen werden kann, und wobei
    die Trägerfläche (1) und Ablage (5, 6) aus überwiegend Pappmaterialien gefertigt sind und
    die Anzahl der Schlitze der Blende (4) der Anzahl der Stege der Ablagen (8) entspricht und/oder
    ein, mehrere oder alle Schlitze (2, 4) der Blende (3) und/oder Trägerfläche (1) abgedeckt sind.
  • Die verschiedenen Ausführungsformen der erfindungsgemäßen Aufsteller sind in den 1 bis 8 beispielhaft dargestellt.
  • Als Verkaufsaufsteller werden auch Präsentationseinrichtungen, Regale, Gestelle, Borde oder Gerüste verstanden. Die Aufsteller dienen in erster Linie zur Präsentation und Verkaufsförderung von Waren, wie beispielsweise Kosmetika, in Läden oder auf Messen. Die Größe der Aufsteller ist daher auf übliche Raumdimensionen angepasst.
  • Der erfindungsgemäße Verkaufsaufsteller umfasst mindestens eine Trägerfläche (1). Die Trägerfläche (1) ist beispielsweise als Rückwand flächig konzipiert. Als Rückwand sind auch mehrere geteilte oder verbundene Wände erfindungsgemäß als Trägerfläche umfasst. Vorteilhaft besteht die Trägerfläche des Verkaufsaufstellers nur aus einer Rückwand.
  • Die Rückwand besteht dann als 3-dimensionale Wand aus Vorder-, Rück- und Seitenwänden.
  • Die Trägerfläche (1) kann erfindungsgemäß vorteilhaft aber auch als Zylinder, wie eine Litfasssäule (2), oder als Pyramide gestaltet sein.
  • Die Trägerfläche (1) weist bevorzugt eine Dicke d von etwa 2 cm bis 30 cm auf, je nach Gestaltungsspielraum und zu präsentierender Ware. Bevorzugt liegt die Dicke d im Bereich 4 bis 10 cm. In diesem Bereich ist eine ausreichende Stabilität und Festigkeit der aus überwiegend Pappmaterial hergestellten Rückwand gewährleistet.
  • Bei einer runden oder ovalen Konstruktion der Trägerfläche (1) (s. 2) ist die Dicke d nicht als Durchmesser des Kreises bzw. Ellipse zu verstehen sondern als Dicke der gekrümmten Materiallage der Trägerfläche (1).
  • Als Litfasssäule kann die Trägerfläche innen hohl (Zylindermantel) oder mehr oder weniger vollständig ausgefüllt konzipiert werden.
  • Die Trägerfläche (1) ist bevorzugt mit einem oder mehreren Füßen (7) ausgestattet, um den Verkaufsaufsteller auf dem Boden stabil aufzustellen (3). Eine Anbringung der Trägerfläche (1) an einer Wand oder Befestigung an Seilen oder Gestängen an der Decke ist aber ebenso denkbar und bevorzugt.
  • Die Ablagen (trays, Warenträger) (5, 6) werden mittels ihrer Stege (8) in die Schlitze (2) der Trägerfläche (1) eingesteckt, wobei die Schlitze (2) und Stege (8) vorteilhaft so dimensioniert sind, dass eine annähernd waagerechte Lage der Warenträger resultiert und die Stege (8) in den Schlitzen (2) als einzige Befestigung der Warenträger dienen.
  • Bevorzugt weisen die Schlitze (2, 4) das dem Steg (8) eigene Profil auf, so dass sich eine spielfreie Steckverbindung ausbilden kann. Vorteilhaft ist das Stegprofil rechteckig.
  • Die Stege (8) sind vorteilhaft aus dem gleichen Material wie die Ablagen gefertigt. Sie sind vorteilhaft so gestaltet, dass sie passig in die Schlitze (2, 4) eingeführt werden können (spielfrei, formschlüssig).
  • Die Ablagen (5, 6) können in ihrer Größe und Auflagefläche individuell gestaltet sein und vorteilhaft über die Trägerfläche (1) seitlich hinaus überstehen.
  • Die Trägerfläche (1) und Ablagen (5, 6) bestehen überwiegend aus Pappmaterial wie Karton, Wellpappe, Wabenplatten und/oder Leichtbauplatten aus Papier. Damit ist einerseits ein preiswertes Regalsystem geschaffen worden, was genügend Stabilität aufweist und andererseits ein geringes Gewicht aufweist, was eine flexible Auf- und Anbringung gewährleistet. Des Weiteren ist damit die Recycelfähigkeit des Verkaufsaufstellers gegeben.
  • „Als überwiegend aus Pappmaterial” bedeutet vorteilhaft, dass die Trägeflächen und Ablagen zu mehr als 90% aus Pappmaterial, insbesondere mehr als 95%, bestehen. Als Pappmaterial sind bekannt und besonders geeignet Wellpappe (Nano- oder Mikrowellpappe), Voll- oder Wellpappe, Karton oder Papier.
  • Pappmaterial und insbesondere Wellpappe ist von niedrigem Gewicht und trotzdem belastbar, bietet effektiven Schutz beim Transport und lässt sich maschinell vergleichsweise einfach bearbeiten. Zudem kann sie kostengünstig produziert sowie ökologisch korrekt recycelt werden. Besonders bevorzugt sind die Trägerflächen und Ablagen aus Wabenplatten gefertigt.
  • Der erfindungsgemäße Verkaufsaufsteller ist multifunktionsfähig, zeichnet sich durch eine hohe Stabilität aus, ist gleichzeitig preiswert auf Grund des Baukastensystems herstellbar und kann in kürzester Zeit auf- bzw: abgebaut werden.
  • Um den erfindungsgemäßen Aufsteller ggf. auch unter freiem Himmel aufzustellen, können die Trägerfläche, Ablagen, Blende und/oder Füße mit Nässeschutz versehen sein.
  • Nässeschutz kann bekannterweise mittels Imprägniermitteln oder aufgebrachten Folien, bevorzugt transparenten Foline, erfolgen.
  • Über die Schlitze (2) in der Trägerfläche werden die Ablagen (5, 6) über die darin eingeschobenen Stege (8) gehalten. Formschlüssig bedeutet, dass die Stege der Ablagen (8) in die Schlitze (2) passig eingreifen und aufgrund des Gewichtes der Ablagen diese halten. Nach dem Einstecken stützen sich die Stege der Ablagen (8) in den Schlitzen (2) der Trägerfläche (1) ab.
  • Die Schlitze der Trägerfläche (2) können durchgängig sein, d. h. in der Vorder- als auch Rückseite der Trägerfläche vorhanden sein. Vorteilhaft, je nach Dicke d der Trägerfläche (1), können die Schlitze (2) auch nur an der Vorderseite der Trägerfläche oder nur an der Rückseite der Trägerfläche angeordnet sein.
  • Die Höhe h der Schlitze (2) beträgt bevorzugt 3 mm bis 80 mm, bevorzugt 5 bis 25 mm und die Breite b der Schlitze liegt bevorzugt im Bereich von 10 mm bis 600 mm, bevorzugt 50 bis 400 mm. Die Tiefe der Schlitze (2) kann individuell gestaltet werden. Bevorzugt entspricht die Tiefe der Schlitze (2) der Dicke d der Trägerfläche. Besonders vorteilhaft ist die Tiefe der Schlitze (2) etwas kleiner als die Dicke d. Damit wird vermieden, dass die Stege (8) auf der Rückseite der Trägerfläche (1) hinausragen.
  • Die Tiefe oder Länge der Stege (8) entspricht entsprechend den vorigen Ausführungen vorteilhafterweise der Tiefe der Schlitze (2) und insbesondere damit der Dicke d der Trägerfläche (1).
  • Die Stege (8) sind dementsprechend dimensioniert, so dass eine stabile Aufhängung der Ablagen (5, 6) gewährleistet ist.
  • Die Größe der Ablagen (5, 6) und der Trägerfläche (1) sind bevorzugt abgestimmt auf die gängigen Palletengrößen.
  • Die eingesetzten Ablagen (5, 6), Warenträger, auch Trays genannt, sind nach dem Einstecken über die Stege (8) stabil mit der Trägerfläche (1), z. B. einer tragenden Rückwand, verbunden. Die Trägerfläche (1) nimmt die Belastungen vollständig auf.
  • Die Stege (8) der Ablagen (5, 6) werden bevorzugt durch einen Hinterschnitt (9) (6), einer Verklebung oder anderen im Displaybau üblichen Befestigungsmöglichkeiten am Herausrutschen aus den Schlitzen (2, 4) gehindert. Der Verkaufsaufsteller kann so Waren mit erheblichem Gewicht tragen. Die Dimensionierung der Ablagen erfolgt in Abhängigkeit der zu präsentierenden Waren und Gegenstände. Bevorzugt ist die Stabilität der Ablagen bis zu 15 kg Traggewicht dimensioniert. Die Stabilität der Ablagen kann jedoch bis zu 30 kg pro Ablage betragen.
  • Auch bei hohen Traglasten sind keine zusätzlichen tragenden oder versteifenden Streben oder Stege zwischen den einzelnen Ablagen, den Warenträgern, zwingend erforderlich (4).
  • Weiterer wesentlicher Vorteil ist, dass die Ablagen aufgrund der nur einzigen Befestigung über den oder die Stege in der Trägerfläche, von vorne und von der Seite frei einsehbar sind. Die auf dem Warenträger präsentierten Waren sind somit in einem Winkelbereich von mindesten 180° ausgehend von der Rückwand frei einsehbar ohne das störende Seitenwände oder zusätzliche Verstrebungen die Sicht stören. Stehen die Ablagen seitlich über die Trägerfläche hinaus, so ist ein Sichtwinkel sogar über 180° möglich.
  • Mit Hilfe der Erfindung ist so erstmalig eine mehr als 180° Einsehbarkeit von zu präsentierenden Waren oder Gegenständen auf dem Verkaufsaufsteller möglich.
  • Vorteilhafterweise werden in der Trägerfläche (1) mehr Schlitze (2) vorgesehen, als Stege der Ablagen (8) eingesteckt werden. Auf diese Weise ist es möglich ein multifunktionales Regal zu schaffen, das je nach Bedarf flexibel mit der benötigten Anzahl von Ablagen (5, 6) bestückt werden kann. Es ist auch möglich unterschiedlich breite oder unterschiedlich geformte Ablagen, Warenträger und Trays mit einer unterschiedlichen Anzahl von Stegen einzustecken. Der Verkaufsaufsteller kann somit je nach Bedarf unterschiedlich konfiguriert werden (s. 4, 5, 6)
  • Ebenso können neben den Ablagen (5, 6) auch die Präsentation der Waren fördernde Gegenstände (10) zusätzlich mittels eines Stegs (8) am Träger befestigt werden (7).
  • Um eine größtmögliche Variationsbreite an Steckmöglichkeiten von Ablagen, beliebiger Zahl und Größe, zu gewährleisten, werden die Schlitze bevorzugt in der Trägerfläche in einem Raster angeordnet (s. 1).
  • Die Stabilisierung der Ablagen (5, 6) in der Trägerfläche erfolgt lediglich über die Schlitz-Stegarretierung. Der Steg (8) ragt dabei in den Schlitz (2) bevorzugt bündig ein. Der Steg (8) kann dabei so weit in den Schlitz (2) hineinragen, wie die Trägerfläche dick ist. Damit wird ein hinausragen aus der Rückwand vermieden, was insbesondere bei freier Präsentation im Raum einen ästhetischen Eindruck ermöglicht. Dies ist für den häufigen Einsatz des Aufstellers als Werbe- oder Verkaufszweck ein wesentlicher Vorteil gegenüber bekannten Verkaufsaufstellern.
  • Erfindungsgemäß ist an, auf oder in der Trägerfläche eine Blende (3) vorgesehen. Die Blende (3) kann separat an oder auf der Trägerfläche vorhanden sein oder als Bestandteil der Trägerfläche (1) konzipiert sein und so in der Trägerfläche (1) integriert sein.
  • Die Blende (3) ist entweder fest am oder im Träger (1) befestigt oder in einer weiteren Ausführungsform ablösbar an der Trägerfläche (1) angebracht.
  • Die Blende (3) weist Schlitze (4) auf, die vorteilhaft wie die Schlitze (2) der Trägerfläche dimensioniert sind und mit den Schlitzen (2) deckungsgleich angeordnet sind, um eine formschlüssige Aufnahme der Stege (8) der Ablagen in der Trägerfläche zu gewährleisten. Deckungsgleich bedeutet, dass beim Zusammenbau oder dem fertig aufgestellten Aufsteller die Stege (8) der Ablagen (5, 6) durch die Schlitze (4) der Blende (3) in die Schlitze (2) der Trägerfläche (1) eingreifen können. Bevorzugt sind die Schlitze der Blende und der Trägerfläche gleich dimensioniert gestaltet.
  • Zum Unterschied zur Trägerfläche (1) weist die Blende (3) entweder nur an den Stellen Schlitze auf an denen tatsächlich Ablagen angebracht werden sollen bzw. angebracht sind (3 und 4) oder einige oder alle Schlitze (4) der Blende (3) sind abgedeckt (11).
  • Vorteilhaft ist es, wenn die Blende (3) keine oder nur wenige offene Schlitze (4) aufweist.
  • Dies wird gewährleistet indem entweder die offenen Schlitze mit Stegen belegt sind oder mit einer Abdeckung (11) abgedeckt sind.
  • Die Abdeckung (11) der Schlitze (2 bzw. 4) ist vorteilhaft so ausgeführt, dass die Abdeckung (11) entfernt werden kann um die Nutzung der Trägerflächenschlitze (2) zur Verfügung zu stellen.
  • Vorteilhaft ist es die Entfernung der Abdeckung (11) durch Prägung, Einkerbung oder teilweises Vorstanzen des Umrisses der Schlitze zu erleichtern. Ganz besonders vorteilhaft ist es, wenn die Abdeckung (11) an drei Seiten vorgestanzt ist und eine Seite eingekerbt ist. Dann ist es möglich die Stege (8) direkt durch hineindrücken der Abdeckung (11) in die Trägerfläche (1) einzusetzen.
  • Vorteilhaft weist die Blende (3) nur so viele Schlitze (4) auf, wie durch die Stege (8) der Ablagen (5, 6) benötigt werden und/oder die Schlitze (4) der Blende (3) sind durch Verblendmaterial (11), wie Papier, abgedeckt. Bei Nutzung können diese Abdeckungen (11) mittels der Stege (8) durchstoßen werden. Vorteilhaft ist das Verblendmaterial (11) durch Perforation geschwächt und kann so formgerecht entfernt werden. Es sind somit vorteilhaft ein, mehrere oder alle Schlitze der Blende (4) mit Verblendmaterial (11) abgedeckt (s. 2).
  • Die Blende (1) kann in ihrer Fläche kleiner oder größer der Trägerfläche (1) sein. Bei Letzterem ragt die Blende über die Trägerfläche bzw. deren Vorderseite hinaus (s. 3, 4). Als Materiallagen können auch Aufstecker (12) an der Blende befestigt sein oder in der Blende integriert sein (s. 4). Die Aufstecker oder Zusatzmateriallagen sind vorteilhaft umklappbar an der der Blende angebracht und bestehen vorteilhaft aus dem Blendmaterial.
  • Ein Zweck der Blende ist, dass alle nicht benötigten Schlitze der Trägerfläche (2) damit abgedeckt werden können. Dies erhöht den optischen Effekt des Verkaufsaufstellers. Vorteilhaft ist, dass die Trägerfläche in Massenfertigung immer mit gleicher Schlitzzahl gefertigt werden kann und nur die Blenden den jeweiligen individuellen Präsentations- oder Warenbegebenheiten angepasst werden muss.
  • Die Blende (3) ist bevorzugt an oder auf der Trägerfläche (1) angebracht und wird vorteilhaft direkt mit Hilfe der in die Schlitze (2) der Trägerfläche (1) mittels Stege (8) eingesteckten Ablagen (5, 6) gehalten. Die Blende (3) wird somit einfach beim Aufbau vor die Trägerfläche (1) gelegt und die Ablagen (5, 6) eingesteckt (1).
  • Ist die Blende in der Trägerfläche integriert können auch hier verschiedene Gestaltungsmöglichkeiten erfindungsgemäß bereit gestellt werden. Beispielsweise kann die Blende (3) nur die Vorderseite der Trägerfläche (1) umfassen, die beispielsweise als Wand gestaltet ist. Ebenso ist aber auch ein Umfassen der Rückseite, einer oder aller Seitenwände mittels der Blende möglich (4).
  • Es ist somit erfindungsgemäß möglich jeweils eine Blende (3) auch an den Seitenfläche und/oder Rückseite der Trägerfläche (1) vorzusehen (s. 3). Die Blenden sowie ggf. zusätzliche Materiallagen an der Rückseite, Vorderseite und den Seiten der Trägerfläche können einzeln angebracht sein, vorzugweise sind die Materiallagen jedoch zumindest teilweise miteinander verbunden (s. 3). Dies vereinfacht die Herstellung.
  • Die Abdeckung (11) kann mit dem Material der Blende selber erreicht werden oder zusätzliche Papier- oder ähnliche Materialien dienen als Verblendung (11). Sind die Schlitze (4) der Blende (3) abgedeckt, so sind die Schlitze beispielsweise über Perforation und/oder einfaches Durchdrücken des Verblendmaterials (11) nutzbar.
  • Ist die Blende (3) in der Trägerfläche (1) integriert, so kann diese Ausführungsform erfindungsgemäß auch so verwirklicht werden, indem die Schlitze (2) der Trägerfläche (1) mit Abdeckmaterial (11) abgedeckt sind (8). Das Abdeckmaterial (11) ist dann als Blende (3) anzusehen und kann entweder alle (8b.)) oder einige (8a.)) Schlitze (2) der Trägerfläche (1) abdecken.
  • Somit sind ein, mehrere oder alle Schlitze (2) der Trägerfläche (1) abgedeckt.
  • Durch die Integration der Blende in die Trägerfläche ist ebenfalls ein Beitrag zur Vereinfachung der Herstellung und der individuellen Gestaltung des Verkaufsaufstellers möglich geworden.
  • In einer bevorzugten Ausführungsform weist die Blende (3) gleich viele Schlitze (4) auf wie die Trägerfläche (2), die mit den Stegen (8) der Ablagen (5, 6) verbunden werden.
  • Ist die Trägerfläche (1) als Wand oder als Zylinder konzipiert, können die Ablagen (5, 6) um den gesamten Träger herum, also von allen Seiten bestückt werden. In ersterem Fall ist dann vorteilhaft auf der Vorder- und Rückseite je eine erfindungsgemäße Blende (3) vorgesehen bzw. in der Trägerflächen Rück- und Vorderseite integriert.
  • Die Blende (3) kann vorteilhaft bedruckt sein sowie zur Formgestaltung, als Informationsträger oder zur Stabilisierung des Verkaufsaufstellers dienen.
  • Der erfindungsgemäße Aufsteller kann für verschiedene zu präsentierende Waren benutzt werden.
  • Da die Trägerfläche mehrere Schlitze aufweist, können die Warenträger je nach Ware, Form und Größe individuell platziert werden. Die Trägerfläche und die Ablagen können daher für unterschiedlich konfigurierte Verkaufsaufsteller eingesetzt werden.
  • Mittels des erfindungsgemäßen Aufstellers ist es erstmals möglich preisgünstig gleiche Träger und Ablagen in einer großen Zahl herzustellen. Nur die Blenden werden individuell hergestellt und je nach Einsatzzweck konzipiert, bedruckt oder erweitert.
  • Damit ergeben sich wesentliche Kostenvorteile in der Herstellung und der Lagerhaltung. Ein erfindungsgemäßer Verkaufsaufsteller kann so für unterschiedliche Warenpräsentationen benutzt werden.
  • Als einziges werden die Blenden entsprechend der zu präsentierenden Ware zur Verkaufsförderung gestaltet, ggf. mit Bildern der Ware bedruckt. Die Trägerfläche kann in Masse hergestellt werden und ggf. wieder verwendet werden. Die Blende und deren Materiallagen können in Breite und Höhe über die Trägerfläche bzw. deren Seitenflächen hinausreichen.
  • Beispielsweise würde ein Anwender sich aus dem Lager eine vorgefertigte Trägerfläche mit rasterförmiger Anordnung der Schlitze nehmen und entsprechend seiner Ware die benötigten Ablagen auswählen. Er müsste dann nur die Blende individuell gestalten und fertig wäre sein individuelle Verkaufsaufsteller, dessen Träger und Ablagen danach wieder verwendbar wären.
  • Zusätzlich oder an Stelle von Ablagen können auch dekorative Elemente angebracht werden (10). Da die eingesetzten Warenträger, auch Trays genannt, nach dem Einstecken stabil mit der tragenden Rückwand verbunden sind und die Rückwand die Belastungen vollständig auf nimmt, können die dekorativen Elemente frei gestaltet werden, da sie keine tragende Funktion haben (7).
  • Der gesamte Aufsteller mit Trägerfläche und Ablagen ist, da aus überwiegend Pappmaterial hergestellt, recycelbar.
  • 1 zeigt die Einzelbestandteile eines Verkaufsaufstellers, die Trägerfläche (1) als Wand der Dicke d, die Blende (3), die Ablage (5) mit Steg (8) vor dem Ineinanderstecken in die Schlitze (2, 4) der Höhe h und Breite b.
  • 2 zeigt eine Skizze des Aufstellers in der Zylinderform des Trägers (1) und einer Blende (3), die die Trägerfläche (1) zur Hälfte umspannt. Die Schlitze (4) der Blende sind zum Teil abgedeckt (11) und perforiert.
  • 3 zeigt eine bevorzugte Ausführungsform des Verkaufsaufstellers vor dem Zusammenbau bei dem die Blende (3) die Trägerfläche (1) vorder-, rück- und seitlich umfasst. Die Blende (3) ist dabei an einer Seite geschwungen gestaltet und ragt über die Trägerfläche (1) hinaus. Vorteilhaft sind in der Blende (3) nur die benötigten Schlitze (4) vorhanden, d. h. die Anzahl der Schlitze der Blende (4) entspricht der Anzahl der Stege der Ablagen (8), wie aus 4 erkenntlich wird.
  • 4 zeigt die Ausführungsform der 3 im Zusammenbau mit den Ablagen (5, 6), von denen die unteren zwei Ablagen (6) je zwei Stege (8) aufweisen. In der 4 ist ein optional gestalterisch wirkender Aufstecker (12) dargestellt.
  • 5 zeigt eine Ablage (5) mit Steg (8) und Hinterschnitt (9) zum verbesserten Halt der Ablagen in den Schlitzen (2).
  • 6 zeigt eine breitere Ablage (6) mit zwei Stegen (8) und Hinterschnitt (9) zum verbesserten Halt der Ablagen in den Schlitzen (2).
  • 7 zeigt ein dekoratives Elemente (10), dass mittels Steg (8) wie die Ablagen (5, 6) im Aufsteller platziert werden können.
  • 8 zeigt die Ausführungsformen, in denen die Blende (3) in der Trägerfläche (1) integriert ist und als Abdeckung (11) für alle (b.) oder einige (a.) Schlitze (2) fungiert.
  • ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
  • Diese Liste der vom Anmelder aufgeführten Dokumente wurde automatisiert erzeugt und ist ausschließlich zur besseren Information des Lesers aufgenommen. Die Liste ist nicht Bestandteil der deutschen Patent- bzw. Gebrauchsmusteranmeldung. Das DPMA übernimmt keinerlei Haftung für etwaige Fehler oder Auslassungen.
  • Zitierte Patentliteratur
    • - EP 0868873 A1 [0003]
    • - DE 10233301 B4 [0004]
    • - DE 19860305 A1 [0006]
    • - EP 0792606 B1 [0007]

Claims (7)

  1. Verkaufsaufsteller umfassend – mindestens eine Trägerfläche (1), – mit ein oder mehreren in der Fläche angeordneten Schlitzen (2), – mindestens eine Blende (3), – die an, auf oder in der Trägerfläche (1) angebracht oder integriert ist, – die ein oder mehrere Schlitze (4) aufweist, – mindestens eine Ablage (5, 6), – die mindestens einen Steg (8) aufweist, – der formschlüssig in dem oder den Schlitzen der Trägerfläche (2) und/oder Blende (4) aufgenommen werden kann, dadurch gekennzeichnet, dass die Trägerfläche (1) und Ablage (5, 6) aus überwiegend Pappmaterialien gefertigt sind und die Anzahl der Schlitze der Blende (4) der Anzahl der Stege (8) der Ablagen (5, 6) entspricht und/oder ein, mehrere oder alle Schlitze (2, 4) der Blende (3) und/oder Trägerfläche (1) abgedeckt sind.
  2. Aufsteller nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Schlitze (4) der Blende (3) mit allen oder einzelnen Schlitzen (2) der Trägerfläche (1) deckungsgleich sind.
  3. Aufsteller nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Stege (8) mit einem Hinterschnitt (9) oder anderen Befestigungsmöglichkeiten in den Schlitzen (2) versehen sind.
  4. Aufsteller nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Blende (3) lösbar an der Trägerfläche (1) angebracht ist.
  5. Aufsteller nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass zusätzlich ein oder mehrere Gegenstände (10) über ein Steg (8) an der Trägerfläche (1) angebracht sind.
  6. Aufsteller nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Schlitze (2) rasterförmig angeordnet sind.
  7. Aufsteller nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Schlitzanzahl der Schlitze (2) der Trägerfläche (1) größer ist als die Anzahl der eingesteckten Stege (8) der Ablagen (5, 6).
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