DE29613682U1 - Vorrichtung zur Halterung eines Helms - Google Patents
Vorrichtung zur Halterung eines HelmsInfo
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- A42B3/04—Parts, details or accessories of helmets
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Description
SCHROETER
PATENTANWÄLTE* EWROPEAN»PAT<eNT ATT®RNEYS
WOLFRATSHAUSER STR. 145 - D-81479 MÜNCHEN
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Günter Krauter 06. August 1996
Unser Zeichen: krt-13 AL/be
Vorrichtung zur Halterung eines Helms
Die Erfindung betrifft eine Vorrichtung zur Halterung eines Helms, insbesondere eines
Schutzhelms zur Anwendung beim Sport, insbesondere eines Fahrradhelms,entsprechend dem
Oberbegriff des Schutzanspruchs 1.
Helme zum Schutz des menschlichen Kopfes werden in den unterschiedlichsten Einsatzgebieten
benötigt, so z.B. bei verschiedenen Sportarten, bei denen eine Verletzungsgefahr für
den Kopf besteht. Im Bereich des Fahrradsports besteht eine Verletzungsgefahr für den Fahrer
sowohl im Straßenverkehr aufgrund von Zusammenstößen mit Kraftfahrzeugen oder anderen
Fahrrädern als auch bei Stürzen bei Fahrten auf weniger befahrenen Strecken oder in unwegsamem
Gelände. Besonders populär ist heute der Sport des Geländeradfahrens mit speziell
konstruierten Fahrrädern (sogenannten Mountain Bikes), die stärkere Rahmen und robustere
Komponenten als andere Fahrräder haben, um der Stoßbelastung standzuhalten, der sie bei
Fahrten auf ungepflasterten Straßen oder Wegen und selbst bei Fahrten in unwegsamem
Gelände ausgesetzt sind. Naturgemäß ist der Fahrer hierbei einer besonders hohen Unfallgefahr
ausgesetzt.
Bei jeglicher Art von Helm im Bereich des Sports und insbesondere bei Helmen, die zum
Fahrradfahren im Gelände verwendet werden, besteht das Problem, daß der Helm nicht
ausreichend gut an dem Kopf des Trägers befestigt ist und somit relativ zu dem Kopf verrutschen
kann. Dieses kann zum einen durch die natürlichen Bewegungen des Kopfes während der Fahrt, zum anderen aber insbesondere durch die Erschütterungen bedingt werden, die auf
den Fahrer bei Fahrten in unebenem Gelände einwirken. Ein Verrutschen des Helms kann des
weiteren vor allem dann erfolgen, wenn der Helm nicht gut genug zu dem Kopf des Helmträgers
paßt und insbesondere dann, wenn der Helm zu groß ist. Ein verrutschter oder zu locker sitzender Helm kann aber seine Aufgabe, die Verletzungsgefahr bei einem Sturz zu
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reduzieren, nicht mehr ausreichend erfüllen. Im Gegenteil kann er die Verletzungsgefahr
sogar erhöhen.
Die Entwicklung von Schutzhelmen für Radfahrer führte zu verschiedenen Maßnahmen, die
eine Stabilisierung, Anpassung und Befestigung des Helms an dem Kopf verbessern sollten.
Abgesehen davon, daß Helme üblicherweise in verschiedenen Größen erhältlich sind, um zu
den verschiedenen Kopfformen und -großen zu passen, kann ein bestimmter Helm an einen
vorgegebenen Kopf weiter angepaßt werden, indem kleine Kissen oder Polster auf der
Innenseite des Helms angebracht oder von dort entfernt werden. Des weiteren werden üblicherweise
Riemen verwendet, um den Helm an dem Kopf zu befestigen. Bei aus dem Stand der Technik bekannten Helmen sind diese Riemen an den Seiten des Helms angebracht, in der
Regel an den Innenseiten des Helms, und sie haben beispielsweise eine V- oder Y-förmige
Konfiguration, bei der ein Riemenende vorne an jeder Seite des Helms und ein anderes
Riemenende hinten an jeder Seite des Helms befestigt ist, wobei diese Riemen dann zusammengeführt
und unter dem Kinn des Helmträgers hindurchgeführt werden und mittels
einer Verschlußvorrichtung miteinander verbunden werden. Eine derartige Riemenanordnung
verringert jedoch nur die vertikale Bewegung des Helms relativ zu dem Kopf, wohingegen sie
ein Vorwärts- oder Rückwärtsverrutschen des Helms nicht ohne weiteres verhindern kann.
Wenn die Riemen hier stärker zugezogen werden, kann zwar die Bewegung des Helms auf
dem Kopf verringert aber nicht vollständig eliminiert werden. Vielmehr bewirkt ein zu eng
sitzender Riemen Unannehmlichkeiten oder sogar Schmerzen für den Träger.
Eine Verbesserung der Stabilisierung und Befestigung eines Helms an dem Kopf eines
Trägers schafft ein bandartiger Ringeinsatz im Inneren des Helms, wie er in Fig. 1 dargestellt
ist. Dieser Ringeinsatz macht sich den zurückgesetzten, vertieften Bereich unterhalb des am
weitesten nach hinten ragenden Bereichs des Hinterkopfes (Okzipital-Bereich) zunutze. Er ist
ein geschlossener, umlaufender Ring, der am Kopf insbesondere vorne an oder oberhalb der
Stirn und seitlich an den Schläfen und über den Ohren anliegt. Ungefähr vom Bereich hinter
den Ohren verläuft der Ring weiter am Hinterkopf abwärts in Richtung zum Nacken, wobei
er sich nach unten über die hintere Unterkante des Helms und über den oben genannten
Okzipital-Bereich hinaus erstreckt. Der Ring liegt im Bereich des Hinterkopfes also unterhalb
des Okzipital-Bereichs an. Dabei ist der Ring vorzugsweise mit einem Größenverstellmechanismus
versehen, um an die jeweilige Kopfgröße angepasst werden zu können. Vorteilhafterweise
kann der Ring auch mit elastischen Dehnfugen versehen sein, um weiter individuell in
Größe und Form anpaßbar zu sein.
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Eine Weiterentwicklung dieses Ringeinsatzes führte zu einer Halterungsvorrichtung, bei der
der Ringabschnitt am vorderen und seitlichen Kopf weggelassen und lediglich ein Halbring
am Hinterkopf vorgesehen wurde, der sich vom Bereich über den Ohren nach hinten und
unten erstreckt und dabei ebenfalls unterhalb des Okzipital-Bereichs verläuft. Die vorderen
Enden dieser spangen- oder klammerartigen Halterungsvorrichtung können dabei lösbar an
den seitlichen Innenflächen des Helms angebracht sein, um eine Verstellung in Vorwärtsoder
Rückwärtsrichtung und dadurch eine Anpassung an Kopfform und -größe zu ermöglichen.
Die erwähnten bekannten ring- oder halbringförmigen Halterungsvorrichtungen bilden den
Oberbegriff von Schutzanspruch 1.
In der Praxis hat sich jedoch herausgestellt, daß diese bekannten Halterungsvorrichtungen
keine ausreichende Befestigung des Helms gewährleisten, wobei außerdem eine weitere
Größenanpassung nicht möglich ist und dadurch insgesamt der Tragekomfort eingeschränkt
ist.
Aufgabe der Erfindung ist es somit, eine Halterungsvorrichtung für Helme zu schaffen, die
die genannten Nachteile des Standes der Technik überwindet und die bekannten Halterungsvorrichtungen
verbessert. Insbesondere soll durch die erfindungsgemäße Vorrichtung eine sichere Stabilisierung und Halterung des Helms am Kopf des Trägers erfolgen, die ein
Verrutschen des Helms verhindert. Gleichzeitig soll die Haiterungsvorrichtung größenverstellbar
sein und eine Anpassung an jede beliebige Kopfform und Kopfgröße zulassen. Insgesamt
soll sie also einen hohen Tragekomfort bieten.
Diese Aufgabe wird bei einer Halterungsvorrichtung entsprechend dem Oberbegriff des
Schutzanspruchs 1 durch die weiteren Merkmale gemäß dem kennzeichnenden Teil des
Schutzanspruchs 1 gelöst.
Bei der erfindungsgemäßen Halterungsvorrichtung ist der nach Art eines Bandes um den
Hinterkopf herum verlaufende Halbring oder Ringabschnitt in ein erstes Halterungsteil und
zwei zweite Halterungsteile unterteilt. Das erste Halterungsteil ist unterhalb der hinteren
Unterkante des Helms und unterhalb des am weitesten nach hinten ragenden Bereichs des
Hinterkopfs angeordnet. Jeweils eines der beiden zweiten Halterungsteile ist an einer Seite des
ersten Halterungsteils angeordnet. Das erste Halterungsteil weist dabei eine Spannungseinsteil-
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einrichtung, zwei Führungen sowie Zugelemente auf. Jeweils eine der beiden Führungen ist
an einer Seite der Spannungseinstelleinrichtung angeordnet. Dabei ist in jeder Führung jeweils
das hintere Ende der zweiten Halterungsteile verschiebbar gelagert. Die Zugelemente verbinden
die Spannungseinstelleinrichtung mit den hinteren Enden der zweiten Halterungsteile.
Das erste Halterungsteil ist mit den zweiten Halterungsteilen somit derart verbunden, daß die
Halterungsteile zur Anpassung an die Kopfgröße und die Hinterkopfform relativ zueinander
bewegbar sind. Die Halterungsvorrichtung kann also mittels der Spannungseinstelleinrichtung
gegen den Kopf des Trägers vorgespannt werden. Wenn die Enden der zweiten Halterungsteile
in den beiden Führungendes ersten Halterungsteils nach innen bzw. in Umfangsrichtung
des Helms aufeinander zu bewegt werden, wird die Halterungsvorrichtung, d. h. der Halterungsring
bzw. -halbring im Inneren des Helms, enger. Umgekehrt wird die Halterungsvorrichtung
weiter, wenn die beiden Enden der zweiten Halterungsteile in den Führungen nach außen verschoben werden, d. h. in Umfangsrichtung des Helms voneinander weg bewegt
werden. Insgesamt wird der am weitesten nach hinten ragende Bereich des Hinterkopfes
(Okzipital-Bereich) sozusagen zwischen der durch das erste Halterungsteil und die beiden
zweiten Halterungsteile gebildeten bandartigen Struktur und der rückwärtigen Innenseite des
Helms eingebettet, also von oben und von unten ergriffen.
Die erfindungsgemäße Halterungsvorrichtung hat gegenüber den aus dem Stand der Technik
bekannten Halterungsvorrichtungen den Vorteil, daß der Helm aufgrund der Größenverstellbarkeit
der Halterungsvorrichtung an jede beliebige Kopfform und Kopfgröße flexibel und individuell angepaßt werden kann. Damit kann er wirksam und sicher am Kopf befestigt
werden. Auch bei extremen Erschütterungen, z. B. bei Fahrradfahrten in unebenem Gelände,
kann der Helm nicht mehr verrutschen. Er bietet somit einen zuverlässigen Schutz gegen
Verletzungen und insgesamt einen hohen Tragekomfort. Die Spannungseinstelleinrichtung des
ersten Halterungsteils gestattet eine stufenlose Verstellung, so daß der Benutzer für eine
Größenanpassung nicht an vorgegebene Einstellstufen oder -raster gebunden ist. Die Einstellung
kann also fein dosiert erfolgen. Aufgrund der Anordnung der Spannungseinstelleinrichtung
am Hinterkopf und außerhalb des Helms ist eine Anpassung insbesondere auch bei aufgesetztem Helm möglich. Beispielsweise kann ein Fahrradfahrer die Einstellung individuell
und ständig wechselnd den jeweiligen Fahrbahnbeschaffenheiten anpassen. Bei unebenem
Gelände wird er eine straffere, engere Einstellung wählen, um ein Verrutschen des Helms
durch Erschütterungen zu verhindern, während auf einer ebenen Straße die Einstellung
geweitet, gelockert werden kann. Des weiteren bewirken die sich von dem ersten Halterungs-
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teil seitlich und nach vorne erstreckenden zweiten Halterungsteile eine seitliche Abstützung
des Helms von dem Okzipital-Bereich am Hinterkopf bis zu einem seitlichen Kopfbereich
ungefähr bei den Ohren. Die ersten und zweiten Halterangsteile bestehen aus einem ausreichend
flexiblen Material, um sich wie ein den Hinterkopf umschließender Korb oder eine
Spange gut an die Außenkontur des Kopfes anzulegen. Durch eine großflächige Anlage der
Halterungsteile am Kopf wird schließlich die Reibung zwischen Halterungsvorrichtung und
Kopf erhöht, was ebenfalls zu einer verbesserten Befestigung des Helms beiträgt.
Die im Rahmen der erfindungsgemäßen Halterungsvorrichtung verwendete Spannungseinstelleinrichtung
ist aus dem Europäischen Patent 0 412 290 bekannt, auf das hier Bezug genommen wird. Diese Schrift beschreibt einen Drehverschluß für einen Sportschuh, insbesondere
einen Skischuh. Erfindungsgemäß wird diese Vorrichtung nun jedoch für eine Vorrichtung
zur Halterung eines Helms verwendet. Dieser bekannte Drehverschluß bzw. die Spannungseinstelleinrichtung
für die Helmhalterungsvorrichtung ist in den Schutzansprüchen 2 bis 6 beschrieben. Sie umfaßt einen von dem Helmbenutzer betätigbaren Drehknopf, mit dem eine
in einem Gehäuse drehbar gelagerte Scheibe zum Auf- und Abwickeln der Zugelemente
gekoppelt ist. Mit dem Drehknopf ist außerdem eine in dem Gehäuse untergebrachte Sperreinrichtung
gekoppelt, die die jeweils gewählte Drehstellung der Scheibe fixiert und die durch
eine weitere Drehung des Drehknopfs in beliebiger Richtung gelöst werden kann. Die Spannungseinstelleinrichtung
weist außerdem einen von dem Helmbenutzer betätigbaren Druckknopf auf, durch den die Sperreinrichtung ebenfalls gelöst werden kann.
Die Spannungseinstelleinrichtung funktioniert derart, daß durch eine Drehung des Drehknopfs
im Uhrzeigersinn die Zugelemente auf der Scheibe aufgewickelt werden und dadurch die
hinteren Enden der zweiten Halterungsteile in den Führungen des ersten Halterungsteils nach
innen und aufeinander zu bewegt werden. Durch diesen Vorgang wird die Halterungsvorrichtung
enger gestellt. Durch eine Drehung des Drehknopfs gegen den Uhrzeigersinn werden
die Zugelemente von der Scheibe abgewickelt und die hinteren Enden der zweiten Halterungsteile
bewegen sich in den Führungen des ersten Halterungsteils nach außen, wodurch die
Halterungsvorrichtung geweitet wird. Der Drehknopf kann jede beliebige Drehstellung
zwischen den beiden Extrempunkten einnehmen, wobei er in jeder Drehstellung durch die
Sperreinrichtung arretiert wird. Eine weitere Drehung des Drehknopfs in beliebiger Richtung
löst die Sperreinrichtung wieder. Alternativ kann die Sperreinrichtung durch einen Druck auf
den Druckknopf gelöst werden, was eine schnelle, schlagartige Lockerung der Halterungsvorrichtung
ohne Drehung des Drehknopfs gestattet.
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Die weiteren Unteransprüche beschreiben vorteilhafte Weiterbildungen der Erfindung.
Weitere Einzelheiten und Vorteile der Erfindung ergeben sich aus der folgenden detaillierten
Beschreibung anhand der beigefügten Zeichnungen.
Fig. 1 zeigt schematisch eine im Inneren eines Helms angebrachte, bekannte Halterungsvorrichtung.
Fig. 2 ist eine perspektivische Ansicht der ersten und zweiten Halterungsteile der erfindungsgemäßen
Hai terungs vorrichtung.
Fig. 3 ist eine Draufsicht von hinten auf die ersten und zweiten Halterungsteile der
erfindungsgemäßen Halterungsvorrichtung.
Fig. 4 ist ein Querschnitt durch die Spannungseinstelleinrichtung des ersten Halterungsteils
der erfindungsgemäßen Halterungsvorrichtung.
Fig. 1 zeigt'den Stand der Technik: In gestrichelten Linien ist ein Helm 2 angedeutet,
beispielsweise ein Schutzhelm zur Anwendung beim Sport, beispielsweise ein Fahrradhelm.
Im Inneren des Helms befindet sich eine Halterungsvorrichtung in der Form eines geschlossenen
Bandes, die hier in durchgezogenen Linien dargestellt ist. Die Halterungsvorrichtung
besteht aus einem hinteren Halterungsteil 4, das sich bandartig von den seitlichen Innenwänden
des Helms 2 unterhalb der hinteren Unterkante 8 des Helms 2 um den Hinterkopf herum
erstreckt. Bei ordnungsgemäßer Positionierung des Helms auf dem Kopf verläuft das hintere
Band 4 unterhalb des am weitesten nach hinten ragenden Bereichs des Hinterkopfes
(Okzipital-Bereich), also etwa im Bereich der kleinen Vertiefung im Kopf unterhalb des
Okzipital-Bereichs, im weitesten Sinne also im Nacken des Helmträgers. Die Halterungsvorrichtung
besteht darüber hinaus aus einem Band 6, das sich von den vorderen Enden des hinteren Halterungsteils 4, also etwa von den seitlichen Innenwänden des Helms im Bereich
der Ohren, über die Schläfen und die Stirn des Helmträgers erstreckt. Insgesamt ist diese
bekannte Halterungsvorrichtung somit ein geschlossenes, ringförmiges Band, das am Kopf des
Helmträgers anliegt.
Wie oben bereits dargelegt wurde, kann in einer Weiterentwicklung der bekannten Halterungsvorrichtung
der Ringabschnitt 6 am vorderen und seitlichen Kopf weggelassen werden
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und lediglich ein Teilring 4 am Hinterkopf vorgesehen sein, der sich vom Bereich über den
Ohren nach hinten und unten erstreckt und dabei ebenfalls unterhalb des Okzipital-Bereichs
verläuft. In diesem Fall liegt der Kopf vorne und seitlich, d. h. im Bereich der Stirn und der
Schläfen direkt an den Innenwänden des Helms an.
Das hintere Halterungsteil 4 der bekannten Halterungsvorrichtungen wird nun erfindungsgemäß
wie folgt verändert, wobei auf die Fig. 2 und 3 Bezug genommen wird:
Ein erstes Halterungsteil 20 ist unterhalb der hinteren Unterkante 8 des Helms etwa parallel
zu dieser und unterhalb des am weitesten nach hinten ragenden Bereichs des Hinterkopfes
angeordnet. An jeder Seite des ersten Halterungsteils 20 ist jeweils ein zweites Halterungsteil
10 angeordnet, das sich von dem ersten Halterungsteil 20 jeweils seitlich nach links bzw.
nach rechts, schräg aufwärts und nach vorne erstreckt. Die beiden zweiten Halterungsteile 10,
10 verlaufen bis zu den beiden sich gegenüberliegenden seitlichen Innenwänden des Helms 2,
wo sie mit ihren Enden befestigt sein können. Wie zuvor gesagt wurde, können sich die
zweiten Halterungsteile 10, 10 von diesen Punkten in der Form eines Bandes 6 weiter entlang
der Innenwand des Helms 2 nach vorne erstrecken und sich an der vorderen Innenwand des
Helms 2 treffen. In diesem Fall ist die Halterungsvorrichtung ein ringförmiges, geschlossenes
Band 6, 10, 10, 20, das an dem Kopf des Helmträgers anliegt. Bei der anderen erwähnten
Ausführungsform wird das vordere Band 6 weggelassen, und die Halterungsvorrichtung
besteht dann nur aus den ersten und zweiten Halterungsteilen 10, 10, 20, die sich spangen-
oder klammerartig um den Hinterkopf legen.
Das erste Halterungsteil 20 besteht aus mehreren Komponenten, nämlich einer Spannungseinstelleinrichtung
22, zwei Führungen 24, 24 sowie Zugelementen 26, 26. Jeweils eine Führung 24 ist flügelartig an der linken und der rechten Seite der Spannungseinstelleinrichtung 22
angeordnet. Dabei können die Führungen leicht nach vorne gekrümmt sein, so daß sie sich
um den Hinterkopf herum erstrecken. Die Spannungseinstelleinrichtung 22 ist somit die am
weitesten hinten angeordnete Komponente der Halterungsvorrichtung. Zusammen mit den
Führungen 24, 24 bildet sie ein im wesentlichen horizontales, langgestrecktes Gebilde, wie
aus den Fig. 2 und 3 ersichtlich ist. Die Führungen 24, 24 sind als Schienen ausgebildet, in
denen jeweils das hintere Ende 12 der sich von hier aus seitlich nach vorne erstreckenden
zweiten Halterungsteile 10, 10 verschiebbar gelagert ist. Die hinteren Enden 12, 12 der
zweiten Halterungsteile 10, 10 sind über die Zugelemente 26, 26 mit der Spannungseinstelleinrichtung
22 verbunden.
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Die Spannungseinstelleinrichtung 22 besteht wiederum aus mehreren Komponenten, die im
folgenden unter Bezugnahme auf Fig. 4 erläutert werden.
Die Spannungseinstelleinrichtung 22 weist außen einen Drehknopf 30 auf, der von dem
Träger des Helms sowohl im Uhrzeigersinn als auch gegen den Uhrzeigersinn gedreht werden
kann. Mit dem Drehknopf 30 ist eine Scheibe 34 gekoppelt, die im Inneren eines Gehäuses
32 drehbar gelagert ist und zum Auf- und Abwickeln der Zugelemente 26, 26 dient. Mit dem
Drehknopf 30 ist weiterhin eine Sperreinrichtung 36 gekoppelt, die ebenfalls in dem Gehäuse
32 untergebracht ist und die dazu dient, die jeweilige Drehstellung der Scheibe 34 zu fixieren.
Durch diese Sperreinrichtung 36 wird die jeweils eingestellte Position der hinteren Enden 12,
12 der zweiten Halterungsteile 10, 10 in den Führungen 24, 24 arretiert, wodurch verhindert
wird, daß sich die Helmhalterungsvorrichtung unbeabsichtigt aufweitet und der Helm damit
zunehmend lockerer auf dem Kopf sitzt. Die Sperrung der Spannungseinstelleinrichtung 22
durch die Sperreinrichtung 36 gestattet somit eine dauerhaft beibehaltene Vorspannung der
Halterungsvorrichtung gegen den Kopf. Die Sperreinrichtung 36 ist außerdem so ausgebildet,
daß bei einer weiteren Drehung des Drehknopfs 30 in beliebiger Richtung die Arretierung der
jeweiligen Drehstellung der Scheibe 34 gelöst wird, wodurch die Vorspannung der Halterungsvorrichtung
gegen den Kopf erhöht oder verringert werden kann. Des weiteren weist die Spannungseinstelleinrichtung 22 außen einen Druckknopf 38 auf, der von dem Helmträger
betätigt werden kann, um die Sperreinrichtung 36 auf eine alternative Weise zu lösen. Ein
Druck auf den Druckknopf 38 ermöglicht eine Umgehung der Sperreinrichtung 36 und
gestattet ein schnelles, schlagartiges Lösen der arretierten Drehstellung der Scheibe 34. Wird
also auf den Druckknopf 38 gedrückt, so kann durch einen Zug an den zweiten Halterungsteilen
10, 10 nach außen bzw. nach vorne die eingestellte Spannung schnell verringert werden.
In einer bevorzugten Ausführungsform wird die Halterungsvorrichtung gegen den Kopf des
Trägers vorgespannt, wenn der Drehknopf 30 im Uhrzeigersinn gedreht wird und sich die
zweiten, seitlichen Halterungsteile 10, 10 dadurch nach innen bewegen. Das erste, hintere
Halterungsteil 20 wird dann also in Vorwärtsrichtung gegen den Hinterkopf gedrückt, wobei
es insbesondere unterhalb des Okzipital-Bereichs angreift. Damit ist der Helm sicher an dem
Kopf befestigt und kann nicht mehr verrutschen. Wenn der Drehknopf 30 bei dieser Ausführungsform
gegen den Uhrzeigersinn gedreht wird, wird die Halterungsvorrichtung gelöst. In einer alternativen Ausführungsform ist jedoch auch die umgekehrte Drehwirkung des
Drehknopfs möglich.
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Wie Fig. 4 zeigt, ist der Drehknopf 30 mit einer in dem Gehäuse 32 drehbar gelagerten
Betätigungswelle 40 gekoppelt, die zur Drehung der Scheibe 34 dient. Die Betätigungswelle
40 ist dabei drehfest mit einer in dem Gehäuse 32 befindlichen Zwischenscheibe 48 verbunden,
die Ausnehmungen aufweist (nicht dargestellt), in die Zapfen eingreifen, die sich von
dem Drehknopf 40 nach innen zu dem Gehäuse 32 und zu der Zwischenscheibe 48 hin erstrecken (ebenfalls nicht dargestellt). Bei einer Drehung des Drehknopfs 30 muß dieser
zunächst einen Leerweg überwinden, bevor er drehfest mit der Betätigungswelle 40 verbunden
ist. Dieser Leerweg ist dadurch bedingt, daß sich die Zapfen in den Ausnehmungen der
Zwischenscheibe 48 bis an das Ende der Ausnehmung bewegen, d. h. bis zum Anschlag. Bei
einem weiteren Drehen des Drehknopfs 30 wird dann die Zwischenscheibe 48 von den
Zapfen mitgenommen, wobei diese Drehbewegung direkt auf die Betätigungswelle 40 übertragen
wird. Wenn der Drehknopf 30 anschließend oder später in entgegengesetzter Richtung
gedreht wird, müssen die Zapfen zunächst wieder einen Leerweg überwinden, bis sie in
Anschlag mit dem anderen Ende der jeweiligen Ausnehmung der Zwischenscheibe 48 gelangen. Dieser Vorgang wird unten im Zusammenhang mit der Sperreinrichtung 36 weiter
erläutert.
Die Scheibe 34 ist axial unverschiebbar in dem Gehäuse 32 gelagert, wobei sie konzentrisch
um die Achse der Betätigungsweile 40 angeordnet ist. Die Scheibe 34 weist an ihrem Umfang
eine umlaufende Nut auf, in der die Zugelemente 26, beispielsweise Zugseile, Zugschnüre
oder Zugdrähte, zum Auf- bzw. Abwickeln aufgenommen werden. Zwischen der Scheibe 34
und der Betätigungswelle 40 ist ein Getriebe 42, 44, 46 vorgesehen, das die Scheibe antreibt.
Das Getriebe kann beispielsweise ein Planetengetriebe sein. Des weiteren ist eine Kupplung
50, 52 zwischen der Betätigungswelle 40 und der Scheibe 34 vorgesehen, die die Drehbewegung
der Betätigungswelle 40 auf die Scheibe 34 überträgt. Die Kupplung enthält zwei Kupplungsteile 50, 52, von denen das eine Kupplungsteil 50 fest am unteren Ende der
Betätigungswelle 40 und das andere Kupplungsteil 52 an einem Element 44 des Getriebes 42,
44, 46 angeordnet ist. Dabei können das Kupplungsteil 52 und das betreffende Getriebeelement
44 vorzugsweise einstückig ausgebildet sein.
An der Betätigungs welle 40 ist weiterhin eine Feder 54 vorgesehen, die beispielsweise eine
Blattfeder sein kann. Durch diese Feder wird das mit der Betätigungswelle 40 fest verbundene
Kupplungsteil 50 in Eingriffstellung mit dem Kupplungsteil 52 an dem Getriebeelement 44
gedrückt. Durch Druck auf den Druckknopf 38 wird die Betätigungs welle 40 in Richtung
ihrer Längsachse gegen die Kraft der Feder 54 verschoben, in Fig. 4 also nach unten. Da-
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durch wird die Kupplung 50, 52 ausgerückt und die Scheibe 34 freigegeben. Solange der
Druck aufrechterhalten wird, ist die Scheibe 34 mit dem Getriebe frei beweglich, so daß sich
die Spannung in den Zugelementen 26 lösen kann. Wird der Druck auf den Druckknopf 38
beendet, so wird die Betätigungswelle 40 infolge der Kraft der Feder 54 wieder nach oben
bewegt, wodurch die beiden Kupplungsteile 50, 52 wieder in Eingriff kommen. Der Druckknopf
38 ist dabei vorzugsweise ein zentral in der Mitte des Drehknopfs 30 angeordneter
elastisch verformbarer Bereich, der unmittelbar mit dem der Kupplung 50, 52 abgewandten
Ende der Betätigungswelle 40, in Fig. 4 also dem oberen Ende der Betätigungswelle 40, zur
Axialverschiebung der Betätigungswelle 40 in Verbindung steht. Auf diese Weise wird die
bereits erwähnte alternative Möglichkeit zum Lösen der Arretierung der Scheibe 34 für eine
Abwicklung der Zugelemente 26 geschaffen.
Die Sperreinrichtung 36 zum Fixieren und Lösen der jeweiligen Drehstellung der Scheibe 34
ist in den Figuren nicht im einzelnen dargestellt. Prinzipiell besteht sie aus einem konzentrisch
zur Betätigungswelle 40 feststehend angeordneten Verzahnungsring und einem mit diesem in Eingriff kommenden Sperrschieber. Der Sperrschieber ist dabei in der Zwischenscheibe
48 vorgesehen, und er wird durch eine Feder mit dem Verzahnungsring in Eingriff gehalten. Die oben erwähnten Zapfen an der Unterseite des Drehknopfs 30 sind so ausgebildet,
daß ein Zapfen in einer Ausnehmung der Zwischenscheibe 48 geführt wird, während der andere Zapfen in eine Ausnehmung des in der Zwischenscheibe 48 geführten Sperrschiebers
eingreift. Analog zu dem oben beschriebenen Leerweg, den die Zapfen in den
Ausnehmungen der Zwischenscheibe 48 durchlaufen, durchläuft der Zapfen in der Ausnehmung
des Sperrschiebers bei der Drehung des Drehknopfs 30 ebenfalls zunächst einen Leerweg, bis er den Anschlag der Ausnehmung erreicht. Erst danach ist der Sperrschieber
drehfest mit der Betätigungswelle 40 verbunden.
Zusammengefaßt funktioniert die Spannungseinstelleinrichtung 22 folgendermaßen:
Durch eine Drehung des Drehknopfs 30 im Uhrzeigersinn wird die Zwischenscheibe 48 über
die Zapfen an der Unterseite des Drehknopfs 30 mitgenommen. Durch die drehfeste Verbindung
von Zwischenscheibe 48 und Betätigungswelle 40 wird über das Getriebe 42, 44, 46
somit auch die Scheibe 34 gedreht, und die Zugelemente 26 werden auf die Scheibe 34
aufgewickelt. Der Sperrschieber der Sperreinrichtung 36 rutscht dabei von einem Zahnelement
des Verzahnungsrings in das nächste. Bei Unterbrechung der Drehbewegung wird der
Drehknopf 30 durch den Sperrschieber in dem als letztes erreichten Zahnelement des Verzah-
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nungsrings festgehalten. Auf diese Weise läßt sich eine gewünschte Spannung der Spannungseinstelleinrichtung
22 und damit der Halterungsvorrichtung feinfühlig einstellen und festlegen.
Das Abwickeln der Zugelemente 26 von der Scheibe 34, d. h. das Lösen der Spannungseinstelleinrichtung
22, wird durch eine entgegengesetzte Drehung des Drehknopfs 30 erreicht. Dabei wird zuerst ein Leerweg überbrückt, bis die Zapfen den jeweiligen anderen Anschlag
in den Ausnehmungen in der Zwischenscheibe 48 bzw. in dem Sperrschieber erreicht haben.
Der Sperrschieber wird durch eine besondere räumliche Anordnung seiner Ausnehmung gegen
die Kraft der Feder radial nach innen verschoben. In der betreffenden Endstellung des
Zapfens ist der Sperrschieber dann so weit zurückgezogen, daß er keinen Eingriff mehr mit
dem Verzahnungsring hat. Die auf diese Weise von Hand gelöste Fixierung der Sperreinrichtung
36 ermöglicht nun ein weiteres Drehen des Drehknopfs 30 gegen den Uhrzeigersinn und bewirkt somit das Abwickeln der Zugelemente 26. Alternativ können die Zugelemente 26
durch Druck auf den Druckknopf 38 und das dadurch bedingte Lösen der Kupplung 50, 52
von der Scheibe 34 abgewickelt werden, wie oben beschrieben wurde.
Für ein erneutes Festziehen der Spannungseinstelleinrichtung 22 muß der Drehknopf 30
wieder im Uhrzeigersinn gedreht werden, wobei zunächst wieder die Zapfen unter dem
Drehknopf 30 einen Leerweg überwinden, bis sie in Anschlag mit dem anderen Ende der
Ausnehmung der Zwischenscheibe 48 bzw. des Sperrschiebers gelangen. Durch die besondere
räumliche Anordnung der Ausnehmung des Sperrschiebers wird dieser durch die Bewegung
des Zapfens radial wieder nach außen bewegt. Er kann wieder in den Verzahnungsring
einrasten, wenn der Zapfen am Anschlag der Ausnehmung des Sperrschiebers angelangt ist.
Bei einem weiteren Drehen des Drehknopfs 30 wird dann die Zwischenscheibe 48 mitgenommen,
wobei diese Drehbewegung direkt auf die Betätigungswelle 40 übertragen wird
und auf diese Weise über die Kupplung 50, 52 und das Getriebe 42, 44, 46 ein Aufwickeln
der Zugelemente 26 auf die Scheibe 34 bewirkt.
Weitere Einzelheiten der Spannungseinstelleinrichtung 22 ergeben sich aus dem Europäischen
Patent 0 412 290, auf das hier ausdrücklich Bezug genommen wird.
Wie bereits erwähnt wurde, sind die Zugelemente 26 flexible, zur Aufwicklung auf die
Scheibe 34 geeignete Seile, Schnüre oder Drähte. Wie die Fig. 3 und 4 zeigen, ist dabei
jeweils ein Zugelement links und rechts der Spannungseinstelleinrichtung 22 angeordnet, also
zwischen der Scheibe 34 der Spannungseinstelleinrichtung 22 und jedem hinteren Ende 12 der
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zweiten Halterungsteile 10. Die Zugelemente 26 können aus verschiedenen, geeigneten
Materialien hergestellt sein, beispielsweise können sie Drähte aus Metall und vorzugsweise
Seile oder Schnüre aus Nylon sein.
Um den Tragekomfort des Helms zu erhöhen, können die zweiten Halterungsteile 10
und/oder das von diesen gebildete Band 4, 6 aus einem weichen, flexiblen Textil- oder
Kunststoffmaterial bestehen, das insbesondere gepolstert ist und schweißabsorbierend wirkt.
Das Material sollte ausreichend flexibel sein, damit sich das Band 4, 6 gut an die Kontur des
Kopfes anlegen kann.
Im Gegensatz dazu müssen die Führungen 24 des ersten Halterungsteils 20 und die darin
geführten Enden 12 der zweiten Halterungsteile 10 aus einem Material bestehen, vorzugsweise
einem geeigneten Kunststoff, das gegen Verschleiß, insbesondere durch die Reibung bei
der Verschiebung der zweiten Halterungsteile 10 in den Führungen 24, widerstandsfähig ist.
Dabei muß diese Verschiebung beliebig oft ohne Qualitätseinbußen und ohne ein Brechen der
Führungen möglich sein. Außerdem müssen die Führungen 24 ausreichend flexibel sein, um
sich an den Hinterkopf des Helmträgers anlegen zu können.
Um den Tragekomfort weiter zu erhöhen, weist das erste Halterungsteil 20 an seiner Innenseite,
d. h. an der Seite, an der es an dem Kopf des Helmträgers anliegt, über die gesamte Breite
eine Abdeckung aus einem weichen, flexiblen Textil- oder Kunststoffmaterial auf, das
vorzugsweise ebenfalls gepolstert ist und schweißabsorbierend wirkt.
Die gesamte Halterungsvorrichtung kann auf verschiedene Weisen an der Innenseite des
Helms angebracht sein. Beispielsweise kann sie eingeklebt sein. Vorzugsweise ist sie jedoch
mit geeignet plazierten Klettverschlüssen befestigt, um von dem Helm entfernt werden zu
können. Diese lösbare Verbindung gestattet somit eine weitere flexible, individuelle Anpassung
an die jeweilige Kopfform und Kopfgröße des Trägers, indem die Halterungsvorrichtung
im Bereich der Klettverschlüsse in vertikaler, horizontaler oder schräger Richtung
verschoben und somit relativ zu dem Helm geneigt werden kann. Die Halterungsvorrichtung
kann also gleichzeitig sowohl in der Höhe als auch in Vorwärts- oder Rückwärtsrichtung
verstellt werden, und sie ist als Ganzes verschwenkbar.
Um diese Verschwenkbarkeit weiter zu unterstützen, können die Enden 12 der zweiten
Halterungsteile 10 als gesonderte Führungselemente ausgebildet sein, die in den Führungen 24
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gelagert sind. Sie können dabei aus dem gleichen Material bestehen, wie die Führungen
selbst. Die Enden bzw. Führungselemente 12 sollten vorzugsweise gelenkig mit den zweiten
Halterungsteilen 10 verbunden sein. Dadurch kann jedes seitliche zweite Halterungsteil 10
relativ zu dem hinteren ersten Halterungsteil 20 nicht nur in den Führungen 24 verschoben
sondern um den gelenkigen Verbindungspunkt auch nach oben oder unten verschwenkt
werden. Insgesamt kann die Halterungsvorrichtung aufgrund ihrer vielfältigen Verstellungsmöglichkeiten
damit optimal an den jeweiligen Kopf angepaßt werden, so daß der Helm nicht mehr auf dem Kopf verrutschen kann.
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Claims (16)
1. Vorrichtung zur Halterung eines Helms (2), insbesondere eines Schutzhelms zur Anwendung
beim Sport, insbesondere eines Fahrradhelms, zum Angreifen an dem Kopf eines Helmträgers derart, daß der Helm (2) nicht relativ zu dem Kopf verrutschen kann,
wobei sie sich nach Art eines Bandes (4) von den seitlichen Innenwänden des Helms
(2) unterhalb des am weitesten nach hinten ragenden Bereichs des Hinterkopfes (Okzipital-Bereich)
um den Hinterkopf herum erstreckt, gekennzeichnet durch ein erstes Halterungsteil (20), das unterhalb der hinteren Unterkante (8) des Helms (2) und
unterhalb des am weitesten nach hinten ragenden Bereichs des Hinterkopfes angeordnet
ist, und zwei zweite Halterungsteile (10, 10), von denen jeweils eines an jeder Seite des
ersten Halterungsteils (20) angeordnet ist, wobei das erste Halterungsteil (20) eine
Spannungseinstelleinrichtung (22), zwei Führungen (24, 24), von denen jeweils eine an
jeder Seite der Spannungseinstelleinrichtung (22) angeordnet ist und in denen jeweils
das hintere Ende (12) der zweiten Halterungsteile (10, 10) verschiebbar gelagert ist,
sowie Zugelemente (26, 26) aufweist, die die Spannungseinstelleinrichtung (22) mit den
hinteren Enden (12, 12) der zweiten Halterungsteile (10,10) verbinden.
2. Halterungsvorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Spannungseinstelleinrichtung
(22) einen von dem Helmträger betätigbaren Drehknopf (30), eine mit dem Drehknopf (30) gekoppelte, in einem Gehäuse (32) drehbar gelagerte Scheibe
(34) zum Auf- und Abwickeln der Zugelemente (26, 26), eine mit dem Drehknopf (30)
gekoppelte, in dem Gehäuse (32) untergebrachte Sperreinrichtung (36) zum Fixieren
und Lösen der jeweiligen Drehstellung der Scheibe (34), sowie einen von dem Helmträger
betätigbaren Druckknopf (38) zum Lösen der Sperreinrichtung (36) aufweist.
.. &Idigr;
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3. Halterungsvorrichtung nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß der Drehknopf
(30) mit einer in dem Gehäuse (32) drehbar gelagerten Betätigungswelle (40) zur Drehung der Scheibe (34) gekoppelt ist; daß zwischen der Betätigungswelle (40) und
der Scheibe (34) ein Getriebe (42, 44, 46) und eine Kupplung (50, 52) vorgesehen
sind, wobei ein Kupplungsteil (50) fest an einem Ende der Betätigungswelle (40) und
das andere Kupplungsteil (52) am Getriebe (42, 44, 46) vorgesehen ist; daß an der
Betätigungswelle (40) eine die Kupplung (50, 52) in die Eingriffstellung drückende
Feder (54) vorgesehen ist, wobei die Betätigungs welle (40) durch den Druckknopf (38)
in Richtung ihrer Längsachse gegen die Kraft der Feder (54) verschiebbar ist; und daß
die Scheibe (34) axial unverschiebbar gelagert ist.
4. Halterungsvorrichtung nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, daß der Drehknopf
(30) nach Überwindung eines Leerweges drehfest mit der Betätigungswelle (40) verbunden ist.
5. Halterungsvorrichtung nach einem der Ansprüche 2 bis 4, dadurch gekennzeichnet, daß
die Sperreinrichtung (36) einen konzentrisch zur Betätigungswelle (40) feststehend
angeordneten Verzahnungsring und einen hiermit in Eingriff kommenden Sperrschieber
aufweist, wobei der Sperrschieber nach Überwindung eines Leerweges drehfest mit der
Betätigungswelle (40) verbunden ist.
6. Halterungsvorrichtung nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, daß der Druckknopf
(38) ein in der Mitte des Drehknopfs (30) angeordneter elastisch verformbarer Bereich
ist, der mit dem der Kupplung (50, 52) abgewandten Ende der Betätigungswelle (40)
zur Axialverschiebung der Betätigungswelle (40) in Verbindung steht.
7. Halterungsvorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet,
daß die Zugelemente (26, 26) flexible Seile, Schnüre oder Drähte sind, wobei
jeweils ein Zugelement zwischen der Scheibe (34) der Spannungseinstelleinrichtung
(22) und jedem hinteren Ende (12) der zweiten Halterungsteile (10, 10) vorgesehen ist.
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8. Halterungsvorrichtung nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, daß die Zugelemente
(26, 26) Seile oder Schnüre aus Nylon sind.
9. Halterungsvorrichtung nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, daß die Zugelemente
(26, 26) Drähte aus Metall sind.
10. Halterungsvorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet,
daß sich die zweiten Halterungsteile (10, 10) von dem ersten Halterungsteil
(20) jeweils schräg aufwärts seitlich nach vorn zu den beiden sich gegenüberliegenden
seitlichen Innenwänden des Helms (2) erstrecken und dort befestigt sind.
11. Halterungsvorrichtung nach Anspruch 10, dadurch gekennzeichnet, daß sich die
zweiten Halterungsteile (10, 10) jeweils von den beiden sich gegenüberliegenden seitlichen Innenwänden des Helms (2) in der Form eines Bandes (6) weiter entlang der
Innenwand des Helms (2) nach vorne erstrecken und sich an der vorderen Innenwand
des Helms (2) treffen.
12. Halterungsvorrichtung nach Anspruch 11, dadurch gekennzeichnet, daß sie ein ringförmiges,
geschlossenes Band (4, 6, 10, 10, 20) ist, das an dem Kopf des Helmträgers
anliegt.
13. Halterungsvorrichtung nach Anspruch 10,11 oder 12, dadurch gekennzeichnet, daß die
zweiten Halterungsteile (10, 10) und/oder das von diesen gebildete Band (4, 6) aus
einem weichen, flexiblen Textil- oder Kunststoffmaterial bestehen.
14. Halterungsvorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet,
daß die Führungen (24, 24) des ersten Halterungsteils (20) und die darin geführten Enden (12, 12) der zweiten Halterungsteile (10, 10) aus einem bruchfesten
Kunststoff bestehen.
15. Haiterungsvorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet,
daß das erste Halterungsteil (20) an der Seite, an der es an dem Kopf des
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Helmträgers anliegt, eine Abdeckung aus einem weichen, flexiblen Textil- oder Kunststoffmaterial
aufweist.
16. Schutzhelm, insbesondere Fahrradhelm (2), mit folgenden Komponenten:
eine Schale zum Abdecken im wesentlichen des oberen Teils des Kopfes eines
Helmträgers;
seitlich angeordnete Riemen zum Hindurchführen unter dem Kinn des Helmträgers,
die einen Verschluß zum Befestigen des Helms (2) am Kopf des Helmträgers
aufweisen;
eine Halterungsvorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 15.
eine Halterungsvorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 15.
Priority Applications (3)
| Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
|---|---|---|---|
| DE29613682U DE29613682U1 (de) | 1996-08-07 | 1996-08-07 | Vorrichtung zur Halterung eines Helms |
| DE29723425U DE29723425U1 (de) | 1996-08-07 | 1997-08-06 | Vorrichtung zur Halterung eines Helms |
| PCT/EP1997/004277 WO1998005229A1 (de) | 1996-08-07 | 1997-08-06 | Vorrichtung zur halterung eines helms |
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|---|---|---|---|
| DE29613682U DE29613682U1 (de) | 1996-08-07 | 1996-08-07 | Vorrichtung zur Halterung eines Helms |
Publications (1)
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Effective date: 20000218 |