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Die Erfindung betrifft ein Isolierschiebefenster oder eine Isolierschiebetür mit wenigstens zwei parallel voneinander verschiebbaren Flügelrahmen aus Metallprofilen, deren außen- und innenseitige Teilprofile wärmeisolierend miteinander verbunden sind und im Bereich des Fensterstoßes an im Abstand voneinander stehenden Metallprofilen jeweils über ein Isolierstück den Abstand abdeckende Zusatzleisten befestigt sind.
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Ein Isolierschiebefenster oder -tür dieser Art ist durch das DE-GM 73 01 688 bekanntgeworden. Die bekannten Zusatzleisten sind hinsichtlich ihrer Querschnittsform und Befestigung offensichtlich aufwendig ausgebildet.
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Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, das Isolierschiebefenster oder die Isolierschiebetür konstruktiv zu vereinfachen.
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Erfindungsgemäß ist diese Aufgabe dadurch gelöst, daß die Zusatzleisten ausschließlich mit den Isolierstücken verbunden sind, die die Form von Zwischenlagen aufweisen und an den einander zugekehrten Flächen der Metallprofile befestigt sind.
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Um den gesamten Zwischenraum der voreinanderstehenden Flügelrahmenprofile im Stoßbereich dicht und wärmedämmend abzudecken, werden nach einer Weiterbildung der Erfindung die Isolierstücke mit Dichtlippen versehen und als Winkel mit einem langen Winkelschenkel und einem kurzen Schenkel ausgebildet, der eine Metallprofilecke umgreift und mit einer Nut zur Festlegung eines Abdeckprofiles für die Stirnseite des Flügelrahmens versehen ist.
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Damit die Kältebrücke auch von den Stirnseiten des Flügelrahmens her unterbrochen bleibt, besteht ein weiteres Merkmal der Erfindung darin, daß die Zusatzleisten einen Z-förmigen Querschnitt aufweisen und mit Haltenuten für Dichtungen versehen sind.
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Die mit der Erfindung erzielten Vorteile bestehen neben einer einwandfreien Abdichtung des Zwischenraumes der Schiebeflügelrahmen in deren Stoßbereich insbesondere in einer einfachen und rationellen Fertigung der Schiebeflügelrahmen. Denn durch die besondere Anordnung und Ausbildung der Isolierstücke an den Metallprofilen des Stoßbereiches kann jede Rahmenseite aus Metallprofilen gebildet sein, deren Querschnitte völlig übereinstimmen. Neben einer rationellen Fertigung der Flügelrahmen wird eine günstigere Lagerhaltung ermöglicht, da die Vielfalt der Profilquerschnitte reduziert werden kann.
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In der Zeichnung ist in einem Querschnitt der voreinanderstehenden Metallprofile ein Ausführungsbeispiel der Erfindung dargestellt. Es wird nachfolgend näher beschrieben.
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Eine Schiebekonstruktion ist aus parallel voneinander verschiebbaren Flügelrahmen 1 gebildet. Diese Flügelrahmen 1 bestehen aus Metallprofilen 2 und 2&min;, wobei jedes Metallprofil aus einem außenseitigen Profilteil 3 und einem innenseitigen Profilteil 4 gebildet ist. Die Profilteile 3 und 4 sind über eine Isolierunterbrechung 5 - aus einem Kunststoff, wie beispielsweise einem Integralschaumstoff - miteinander verbunden und bilden ein sogenanntes Verbundprofil. Die Isolierunterbrechung 5, die auch aus jedem anderen wärmedämmenden Stoff mit ausreichender Verbundfestigkeit bestehen kann, unterbricht die Wärmeübertragung von innen nach außen, so daß eine auf diese Weise gebildetes Metallprofil 2 bzw. 2&min; zur Herstellung von Wärmedämmfenstern oder -türen geeignet ist.
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Bei der Herstellung von Schiebekonstruktionen ist jedoch ein Zwischenraum 8 zwischen den Metallprofilen 2 und 2&min; im Stoßbereich von voreinander verschiebbaren Flügelrahmen 1 unvermeidlich. Dieser Zwischenraum 8 ist durch Zusatzleisten 6 abgedichtet. Diese Zusatzleisten 6 sind mit den einander zugekehrten Flächen 9 und 10 der das Metallprofil 2 bzw. 2&min; bildenden Profilteile 3 und 4 verbunden. Zu diesem Zweck weisen diese Zusatzleisten 6 vorzugsweise einen Z-förmigen Querschnitt auf und sind im Bereich ihrer Abwinkelung mit Haltenuten 17 zur Aufnahme von Dichtungen, beispielsweise Bürstendichtungen, versehen. Dabei liegt jeder der in den Haltenuten 17 angeordneten Dichtungen am im geschlossenen Zustand der Schiebekonstruktion den anderen gegenüberliegend hintergreifenden Leistenteil der Zusatzleisten 6 an. Diese Abdichtung verhindert zwar einerseits das Eindringen von Zugluft vom Außen- in den Innenraum und andererseits den Durchgang von Warmluft von innen nach außen. Um außerdem den Wärmedurchgang in Richtung der Ebene des Flügelrahmens 1 - d. h. in Richtung der Scheibenebene - zu verhindern, sind die Zusatzleisten 6 über Isolierstücke 7 mit den einander zugekehrten Flächen 9 und 10 der Profilteile 3 und 4 von im Stoßbereich der Flügelrahmen 1 voreinanderstehenden Metallprofilen 2 und 2&min; verbunden. Dabei sind die Isolierstücke 7 vorteilhaft als Winkel mit einem kurzen Schenkel 13 und einem langen Winkelschenkel 14 ausgebildet. Die kurzen Schenkel 13 umgreifen die Metallprofilecken 11 und sind jeweils auf ihrer Außenseite mit einer Nut 15 versehen, die der Aufnahme und Festlegung eines Abdeckprofils 16 bzw. 16&min; dient. Dieses Abdeckprofil 16 bzw. 16&min; verschließt die Stirnseiten der zu Metallprofilen 2 bzw. 2&min; zusammengefaßten Profilteile 3 und 4, welche als Seitenteile der Flügelrahmen 1 verwendet werden. Dabei ist das vom Isolierstück 7 entfernte Ende des Abdeckprofils 16 bzw. 16&min; des Metallprofils 2 bzw. 2&min; unmittelbar, beispielsweise durch Verhaken festgelegt.
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Auf diese Weise ist verhindert, daß die am Abdeckprodil 16 des äußeren Metallprofils 2 anstehende, kalte Außenluft auf das Profilteil 4 des äußeren Metallprofils 2 einwirken kann. Gleichfalls ist verhindert, daß die möglicherweise im Zwischenraum 8 auf das Profilteil 3 des inneren Metallprofils 2&min; einwirkende Außenluft sich am inneren Abdeckprofil 16&min; des inneren Metallprofils 2&min; niederschlagen kann. Damit ist die Kältebrücke nicht nur quer zur Verschieberichtung, sondern auch parallel zur Verschieberichtung im Stoßbereich der Flügelrahmen 1 unterbrochen.
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Um die Unterbrechung der Kältebrücke im Stoßbereich der Flügelrahmen zu verstärken, ist jedes Isolierstück 7 vorzugsweise in seinem Eckbereich mit wenigstens einer Dichtlippe 12 versehen, welche dem Zwischenraum 8 zwischen dem äußeren Metallprofil 2 und dem inneren Metallprofil 2&min; im Stoßbereich der Flügelrahmen 1 zugekehrt ist und an der jeweils gegenüberliegenden Fläche 9 bzw. an der die Fläche 10 verlängernden Glashalteleiste 18 anliegt. Damit ist der gesamte Zwischenraum 8 von seinem Beginn bis zu seinem Ende sowohl dicht als auch die Wärmedämmung unterstützend abgedeckt. Zur Erzielung einer ausreichenden Steifigkeit der Isolierstücke 7 selbst einerseits und um eine genügende Elastizität der Dichtlippen 12 andererseits zu ermöglichen, ist es vorteilhaft, bei einstückiger Verbindung von Isolierstück 7 und Dichtlippe 12, diese aus einem Kunststoff in einer hart/weich Kombination herzustellen.
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Vorteilhafterweise sind die Isolierstücke 7 zusammen mit den Zusatzleisten 6 an die Flächen 10, 9 der Metallprofile 2, 2&min; angeschraubt, um eine in jeder Hinsicht feste Verbindung zu erzielen. Dabei sind vor der Verbindung der Isolierstücke 7 und Zusatzleisten 6 mit den Metallprofilen 2 und 2&min; die Abdeckleisten 16 und 16&min; in die Nuten 15 der Isolierstücke 7 eingefügt.
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Wie bereits eingangs erwähnt, stellt die beschriebene Ausführung lediglich ein Beispiel der Erfindung dar, und diese ist keineswegs darauf beschränkt. Es sind vielmehr noch manche andere Gestaltungen möglich. So können beispielsweise zur Befestigung von Isolierstücken 7 und Zusatzleisten 6 auch andere Befestigungsarten wie Kleben, Einfügen der Isolierstücke 7 in an den Flächen 9 und 10 sowie an den Zusatzleisten 6 vorzusehende Nuten und dergleichen angewendet werden. Auch brauchen Isolierstücke 7 und Dichtungslippen 12 keinesfalls einstückig miteinander verbunden zu sein, sondern auch hier können andere Arten der Verbindung, beispielsweise durch Nut und Feder, Kleben u. a. eingesetzt werden.