DE7018201U - Schiebefenster. - Google Patents
Schiebefenster.Info
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Description
Die Erfindung betrifft ein Schiebefenster mit zumindest zwei in einem ortsfesten Blendrahmen untergebrachten und in einer gemeinsamen oder mehreren sich im Abstand parallel zueinander erstreckenden Ebenen auf im Blendrahmen vorgesehenen oberen und unteren Führungs- bzw. Laufschienen wahlweise in eine Öffnungs- und Schließstellung verschiebbaren Flügeln, wobei die Flügelrahmen und Blendrahmen des Schiebefensters aus einzelnen Profilabschnitten aus Metall zusammengesetzt sind.
Zur Vermeidung einer metallischen Wärmebrücke bei herkömmlichen Fenster- und Türrahmen aus Metall - außer Schiebefenstern - ist es bereits bekannt, die den Rahmen bildenden Profilabschnitte durch eine Isolierzwischenlage zu unterbrechen und die Teilquerschnitte durch die Isolierzwischenlage fern- oder kraftschlüssig miteinander zu verbinden. Als Isolierzwischenlage kommt bei diesem bekannten Prinzip eine in ihrem ausgehärteten Zustand relativ feste Leiste aus elastischem, nicht thermoplastischem Kunststoff zur Anwendung, welche an zwei Längsseiten in schwalbenschwanzförmige Nuten der beiden Teilquerschnitte eines Profilabschnitts eingreift und mit diesen bei der Herstellung mechanisch zu einem sogenannten Verbundprofil verpresst wird.
Bei einer weiterhin bekannten Ausführung ist man von diesem in thermischer Hinsicht den Anforderungen der Praxis durchaus gerecht werdenden Prinzip abgegangen und hat ein neues, aus dem deutschen Gebrauchsmuster 1 991 172 bekanntes, Isoliersystem geschaffen, bei dem
der tragende Rahmenprofilstab einstückig ist und vor seiner Außenfläche mit einem dicht angeschlossenen, mantelförmig umhüllten Luftraum umgeben wird, welcher rahmenseitig von schlecht wärmeleitenden Dichtungen aus Kunststoff und außen von einem U-förmigen Abschirmprofil begrenzt ist. Auch dieses Prinzip ist ausschließlich für normale Fenster- und Türrahmen sowie für Fassaden, Sprossen u.dgl. gedacht.
Von der Verwirklichung eines isolierten Schiebefensters hat man bisher Abstand genommen, weil dies bei Anwendung des erstgenannten Prinzips aufgrund der erheblichen Belastungen, denen Schiebefenster im Betrieb ausgesetzt sind, sowie aufgrund mangelnder Platzverhältnisse für die Unterbringung der Beschlagteile in den Flügelrahmen allenfalls unter Inkaufnahme erheblicher sonstiger, jedoch nicht tragbarer, Nachteile möglich ist.
Auch auf der Basis des aus dem deutschen Gebrauchsmuster 1 991 172 bekannten Prinzip kann ein wirksam isoliertes Schiebefenster nicht hergestellt werden, weil die Herstellung eines isolierten Schiebefensters unter ausschließlicher Verwendung einstückiger Rahmenprofile, worin das Wesen des letztgenannten Prinzips liegt, in der Praxis ausgeschlossen ist.
Sowohl bei dem erstgenannten als auch dem zweiten bekannten Prinzip bildet die Isolierung und Abdichtung der jeweiligen Stoßstellen zweier benachbarter Flügel darüber hinaus ein besonderes Hindernis, welches zusammen mit anderen nicht ohne Schwierigkeiten zu lösenden konstruktiven Problemen der Verwirklichung eines voll isolierten Schiebefensters in der Praxis bisher entgegenstand.
Die vorliegende Erfindung macht es sich zur Aufgabe, ein in thermischer Hinsicht voll wirksames, isoliertes Schiebefenster zu schaffen, das als Ganzes eine ausreichende Stabilität besitzt, ein ästhetisches Äußeres hat und voll funktionsfähig ist.
Diese Aufgabe wird nach der vorliegenden Erfindung gelöst durch die Kombination der Merkmale: dass die den Blendrahmen bildenden Profilabschnitte in ihrem Querschnitt geteilt ausgeführt und die Teilquerschnitte durch eine Isolierzwischenlage untereinander verbunden sind, während die einen jeweiligen Flügelrahmen bildenden Profilabschnitte in sich einstückig ausgebildet und mit auf deren an der Innen- und/oder Außenseite des Schiebefensters gelegenen Profilflächen aufgesetzten Isolierabdeckungen versehen sind, derart, dass ein Wärmedurchgang zwischen der Innenseite des Schiebefensters und dessen Außenseite vermieden wird.
Durch die vorliegende Erfindung wurde erstmalig ein den Anforderungen der Praxis in jeder Hinsicht gerecht werdendes voll isoliertes Schiebefenster geschaffen, das sich mit einfachsten Mitteln und ohne nennenswerte Veränderungen aus herkömmlichen Schiebefensterkonstruktionen herstellen lässt. Durch die wahlweise wechselseitige Anordnung der Isolierabdeckungen an den Innen- oder Außenseiten der Profilabschnitte wird eine minimale Konstruktionstiefe erreicht. Die bei den herkömmlichen Schiebefensterkonstruktionen unvermeidliche Wärmebrücke wird bei dem erfindungsgemäßen Schiebefenster voll unterbrochen und damit jegliche Schwitzwasserbildung an den Außenflächen der Rahmen vermieden.
Nach einem besonderen Merkmal der Erfindung erstrecken sich die Isolierabdeckungen jeweils zweier an der Stoßstelle aneinander angrenzender Profilabschnitte der Flügelrahmen im Querschnitt im Wesentlichen etwa S-förmig und bilden zusammen eine Wirkeinheit. Aufgrund eines solchen Querschnittverlaufs der Isolierabdeckungen ist eine Wärmeübertragung zwischen den Profilabschnitten zweier benachbarter Flügelrahmen im Bereich ihrer Stoßstelle ausgeschlossen.
Darüber hinaus wird eine gute Abdichtung an der Stoßstelle ohne zusätzliche Verwendung von gesonderten Bürstendichtungen o.dgl. sowie ein reibungsloses Zusammenwirken zweier benachbarter Flügelrahmen erreicht.
Gemäß einer besonderen Ausführung des erfindungsgemäßen Gegenstandes ist vorgesehen, dass beide der im Bereich einer Stoßstelle gegeneinander abgedichteten Profilabschnitte zweier benachbarter Flügel jeweils an drei Seiten zumindest bereichsweise von der Isolierabdeckung umgeben sind und an der vierten Seite das Isolierglas o.dgl. Füllungen tragen. Hierbei besitzen die an den jeweiligen Stoßstellen der Flügel vorgesehenen Isolierabdeckungen verschiedener Flügel untereinander identische Querschnittsformen und sind somit wechselseitig verwendbar, was sich günstig auf die Lagerhaltungskosten auswirkt. Bei dieser speziellen Ausführung besitzt zweckmäßig die im Bereich einer jeweiligen Stoßstelle an einem Profilabschnitt angeordnete Isolierabdeckung für sich allein einen etwa U-förmigen Querschnitt, wobei der den benachbarten Profilabschnitt nächstgelegene Schenkel jeweils kürzer als der an der Außenseite gelegene Schenkel derselben Isolierabdeckung gehalten ist und die beiden gleichzeitig mit Dichtungslippen versehenen verkürzten Schenkel zweier zusammenwirkender Isolierabdeckungen in der Geschlossenstellung des Schiebefensters ineinandergreifen. Die verkürzten Schenkel dienen gleichzeitig als Anschlag sowie zur Abdichtung und Isolierung des zwischen den einander zugewandten Flächen der Profilabschnitte gebildeten Raumes.
Für eine Schiebefensterführung mit drei Flügeln, bei der die Flügel auch im Bereich deren Stoßstellen aneinander vorbeischiebbar sein müssen, ist nach einem weiteren erfindungsgemäßen Merkmal vorgesehen, dass einer der im Bereich der Stoßstelle gegeneinander abgedichteten Profilabschnitte zweier benachbarter Flügel an drei Seiten und der zugeordnete Profilabschnitt des anderen Flügelrahmens an zwei Seiten von der Isolierabdeckung
voll umgeben ist, während beide Profilabschnitte an einander entsprechenden Seiten jeweils das Isolierglas o.dgl. Füllungen tragen. Vorteilhaft besitzt dabei die im Bereich einer Stoßstelle an dem entsprechenden Profilabschnitt des einen Flügelrahmens angeordnete Isolierabdeckung einen durchgehend U-förmigen Querschnitt mit zwei im wesentlichen gleichlangen Schenkeln, während die Isolierabdeckung des damit zusammenwirkenden Profilabschnitts des anderen Flügelrahmens aus einem im Querschnitt zweischenkligen Winkelstück besteht, wobei die beiden mit ihren Enden aneinander angrenzenden Schenkel der Isolierabdeckungen in der Geschlossenstellung des Schiebefensters ineinandergreifen oder auf andere Weise zusammenwirken.
In weiterer bevorzugter Ausgestaltung des Gegenstandes der Erfindung tragen die auf die Profilabschnitte des Flügelrahmens aufgesetzten Isolierabdeckungen an ihren von außen sichtbaren Flächen außerdem Deckleisten, vorzugsweise aus Metall oder Kunststoff. Auf diese Weise erhalten alle sichtbaren Flächen des Schiebefensters ein formschönes, ansprechendes Aussehen.
Nach einem weiteren erfindungsgemäßen Merkmal sind die durch die Isolierzwischenlage voneinander getrennten Teilquerschnitte des Blendrahmens außerdem mit einer im Querschnitt ebenfalls geteilten Isolierabdeckung aus Gummi, Schaumstoff o.dgl. Isoliermaterial versehen, die sich über die gesamte Länge des Blendrahmens zu beiden Seiten der Isolierzwischenlage erstreckt und mit der Isolierzwischenlage und einer Verbindungsleiste eine Wirk- und lösbare Verbindungseinheit bildet. Hieraus resultiert eine leichte Montage und zeitsparende Zusammensetzung des Blendrahmens zu einer Isoliereinheit, die wegen ihrer Einfachheit selbst von ungelernten Kräften und ohne besondere Hilfswerkzeuge vorgenommen werden kann. In weiterer vorteilhafter Ausgestaltung des erfindungsgemäßen Gegenstandes weisen die Deck- bzw. Verbindungsleisten an
ihren Innenseiten einstückig angeformte Vorsprünge auf, mittels denen sie in entsprechenden Ausnehmungen der Isolierabdeckungen lösbar gehalten sind. Zweckmäßig bilden die Isolierabdeckungen mit den Deck- bzw. Verbindungsleisten jeweils eine zusammengehörige Montageeinheit.
Nach einem weiteren erfindungsgemäßen Merkmal sind die oberen Führungsschienen für die Flügelrahmen im Querschnitt geteilt ausgeführt und die Teilquerschnitte durch eine Isolierzwischenlage untereinander verbunden, derart, dass eine Wärmeübertragung über die oberen Führungsschienen zwischen der Innenseite des Schiebefensters und dessen Außenseite vermieden wird. Nach einer bevorzugten Weiterbildung des erfindungsgemäßen Gegenstandes sind die unteren Laufschienen für die Flügel derart im Blendrahmen angeordnet, dass sie untereinander in nichtmetallischer Verbindung stehen. Auf diese Weise wird die Isolierung der Blend- und Flügelrahmen des Schiebefensters noch weiter verbessert, so dass eine vollständige Isolation des gesamten Fensters sichergestellt ist.
In der Zeichnung sind zwei Ausführungsbeispiele des erfindungsgemäßen Gegenstandes dargestellt; in der Zeichnung zeigen:
Fig. 1 eine schematische Vorderansicht und einen Grundriss eines zweiflügeligen Schiebefensters gemäß einer ersten Ausführungsform nach der Erfindung, Fig. 2 eine schematische Vorderansicht und einen Grundriss eines dreiflügeligen Schiebefensters gemäß einer zweiten Ausführung, Fig. 3 einen Schnitt nach der Linie III-III in Fig. 1, Fig. 4 einen Schnitt nach der Linie IV-IV in Fig. 2 und Fig. 5 einen Schnitt nach der Linie V-V in Fig. 1.
Die beiden in Fig. 1 und 2 als Ausführungsbeispiele schematisch dargestellten Schiebefenster weisen jeweils einen als Ganzes mit 1 bezeichneten, aus zwei horizontalen und zwei vertikalen Rahmenprofilabschnitten bestehenden, ortsfesten Blendrahmen auf, in dem die Flügel 2, 3 bzw. 4, 5, 6 untergebracht sind. Wenigstens einer der ebenfalls aus einzelnen Profilabschnitten bestehenden Flügel 2, 3 der Ausführung nach Fig. 1 bzw. 4, 5, 6 nach Fig. 2 ist jeweils im Blendrahmen 1 verschieblich gelagert, während die anderen Flügel auch ortsfest sein können. Die Flügel 2, 3 bzw. 4, 5, 6 sind in zwei sich im Abstand parallel zueinander erstreckenden Ebenen verschiebbar. Bei anderen nicht dargestellten Schiebefenstertypen ist es natürlich auch möglich, die Flügel in mehr als zwei Ebenen anzuordnen. In Fällen, in denen die Flügel stumpf aufeinander stoßen, bewegen sie sich dagegen nur in einer Ebene. Die beiden letzteren sowie auch andere noch denkbare Möglichkeiten sind aus Vereinfachungsgründen in der Zeichnung nicht dargestellt worden.
Wie insbesondere aus Fig. 3, 4, 5 ersichtlich, sind die den Blendrahmen 1 bildenden Profilabschnitte in ihrem Querschnitt geteilt ausgeführt und die auf diese Weise erhaltenen Teilquerschnitte 7, 7' durch eine aus einem geeigneten Kunststoff bestehende Isolierzwischenlage 8 untereinander verbunden. Im Gegensatz dazu sind die einen jeweiligen Flügelrahmen 2, 3 bzw. 4, 5, 6 bildenden Profilabschnitte 9, 10, 11, 12, 13 bzw. 14, 15 in sich einstückig ausgebildet und mit auf deren an der Innen- und/oder Außenseite des Schiebefensters gelegenen Profilflächen aufgesetzten Isolierabdeckungen 16, 17, 18 bzw. 19, 20 versehen. Sowohl die an den Profilabschnitten 7, 7' des Blendrahmens 1 angeordnete Isolierzwischenlage 8 wie auch die an den Profilabschnitten der Flügelrahmen vorgesehenen Isolierabdeckungen 16, 17, 18 bzw. 19, 20 haben in erster Linie die Wirkung, dass eine metallene Wärmebrücke zwischen den Rahmeninnen- und -außenseiten des Schiebefensters unterbrochen und somit die bei den herkömmlichen Schiebefenstern aus
Metall unvermeidbare Schwitzwasserbildung an den Außenflächen der Profilabschnitte vermieden wird.
Nach einem besonderen Merkmal der Erfindung erstrecken sich die Isolierabdeckungen 16 (Fig. 3) und 19, 20 (Fig. 4) jeweils zweier an der Stoßstelle aneinander angrenzender Profilabschnitte 9, 10 bzw. 14, 15 der Flügelrahmen 2, 3 bzw. 5, 6 im Querschnitt im wesentlichen S-förmig. Die Isolierabdeckungen 16 bzw. 19, 20 zweier Profilabschnitte 9, 10 bzw. 14, 15 einer Stoßstelle bilden jeweils eine zusammengehörige Wirkeinheit. Die jeweiligen Enden 16' bzw. 19', 20' der Isolierabdeckungen sind nach außen hin geringfügig verlängert und liegen auf den Scheiben 2', 3' bzw. 5', 6' der Flügel auf.
Aus dem in Fig. 3 gezeigten Schnitt einer Stoßstelle zweier zusammenwirkender Flügel 2, 3 einer speziellen Schiebefensterausführung entsprechend Fig. 1 ist deutlich zu sehen, dass beide Profilabschnitte 9, 10 der Flügel 2, 3 jeweils an drei Seiten von der Isolierabdeckung 16 umgeben sind und an der vierten Seite das Isolierglas 2', 3' tragen. Im einzelnen besitzt die Isolierabdeckung 16 des Profilabschnitts 9 wie auch die des Profilabschnitts 10 jeweils einen U-förmigen Querschnitt, wobei der den benachbarten Profilabschnitt nächst gelegene Schenkel jeweils kürzer als der an der Außenseite gelegene Schenkel derselben Isolierabdeckung 16 ist. Bei dieser Ausführung greifen die beiden verkürzten Schenkel 16' der Isolierabdeckungen in der Geschlossenstellung des Schiebefensters im Bereich der Stoßstelle ineinander und bilden somit eine Wirkeinheit. Die Schenkel 16' weisen außerdem Dichtungslippen 21 auf, die sich in der Geschlossenstellung des Schiebefensters an die einander zugewandten Außenflächen der Profilabschnitte 9 bzw. 10 fest anlegen und somit neben einer Unterbrechung der Wärmebrücke gleichzeitig auch eine ausreichende Abdichtung zweier Flügel an der Stoßstelle gewährleisten.
Bei dem in Fig. 2 und 4 gezeigten zweiten Ausführungsbeispiel unterscheiden sich die Querschnittsformen der Isolierabdeckungen 19, 20 von denen der Isolierabdeckungen 16 dadurch, dass einer der Profilabschnitte, hier der Profilabschnitt 15, an drei Seiten nach außen von der Isolierabdeckung 20 umgeben ist, während der andere Profilabschnitt 14 lediglich an zwei Seiten von der Isolierabdeckung 19 abgedeckt ist. Auch bei diesem Beispiel ist die S-förmige Erstreckung der beiden Isolierabdeckungen 19, 20 ersichtlich. Im einzelnen besitzt die Isolierabdeckung 20 einen durchgehend U-förmigen Querschnitt mit zwei im wesentlichen gleich langen Schenkeln, während die damit zusammenwirkende Isolierabdeckung 19 des anderen Profilabschnitts 14 aus einem im Querschnitt zweischenkeligen Winkelstück besteht. An ihren Enden 22, 23 greifen auch bei dieser Ausführung die beiden Isolierabdeckungen 19, 20 in der Geschlossenstellung der Flügelrahmen 5, 6 ineinander, oder wirken so zusammen, wie das bei dem Beispiel in Fig. 4 dargestellt ist. Die Dichtungslippe 24 sorgt für die Dichtigkeit an der Stoßstelle der beiden Profilabschnitte 14, 15.
Die Isolierabdeckungen 16, 17, 18, 19, 20 besehen jeweils aus einem sich im wesentlichen über die gesamte Länge der entsprechenden Profilabschnitte erstreckenden Mantelteil aus Gummi, Schaumstoff o.dgl. Isoliermaterial. An ihren von außen sichtbaren Flächen tragen sie außerdem Deckleisten 25, 26, 27, 28, 29, welche aus Metall oder Kunststoff bestehen und dem Schiebefenster ein ansprechendes Äußeres verleihen. Die Deckleisten weisen an ihren jeweiligen Innenseiten einstückig angeformte Vorsprünge 30, 31 auf, mittels denen sie in entsprechenden Ausnehmungen 32, 33 der Isolierabdeckungen lösbar gehalten sind.
Ähnlich ist dies bei dem Blendrahmen 1 gelöst. Die durch die Isolierzwischenlage 8 voneinander getrennten Teilquerschnitte 7, 7' sind ebenfalls mit einer Isolierabdeckung 34 aus Gummi, Schaumstoff o.dgl. Isoliermaterial versehen, die jedoch im Querschnitt geteilt ausgeführt ist. Die beiden Teile der Isolierabdeckung erstrecken sich über die gesamte Länge des Blendrahmens zu beiden
Seiten der Isolierzwischenlage 8 und sind durch eine einteilige Verbindungsleiste 35 zusammengehalten. Die Verbindungsleiste 35 erstreckt sich gleichfalls über die Länge des Blendrahmens 1, hat jedoch vornehmlich die Funktion, die die Isolierabdeckung bildenden Teilquerschnitte 34 zusammenzuhalten. Sie bildet mit der Isolierzwischenlage 8 und den Profilabschnitten 7, 7' eine Wirk- und lösbare Verbindungseinheit.
Wie im einzelnen aus der Zeichnung ersichtlich, sind die Isolierabdeckungen 16, 17, 18, 19, 20 mit den Profilabschnitten 9, 10, 11, 12, 13, 14, 15 verschraubt. Sie können aber auch - wenn auch in nicht so vorteilhafter Weise - mit den Profilabschnitten verklebt werden. Zur zusätzlichen Sicherung sind die Isolierabdeckungen außerdem mit den Deck- bzw. Verbindungsleisten über Schrauben 36, 37 mit den Deck- bzw. Verbindungsleisten verbunden und bilden jeweils eine zusammengehörige Montageeinheit.
In Fig. 5 ist dargestellt, dass die oberen Führungsschienen 38 für die Flügelrahmen im Querschnitt geteilt ausgeführt und die Teilquerschnitte gleichfalls durch eine Isolierzwischenlage 39 untereinander verbunden sind. Auf diese Weise ist sichergestellt, dass eine Wärmeübertragung über die Führungsschienen zwischen der Innenseite des Schiebefensters und dessen Außenseite vermieden wird. In entsprechender Weise stehen die unteren Laufschienen 40 untereinander in nichtmetallischer Verbindung. Dies wird erreicht durch die Isolierzwischenlage 8, welche den Blendrahmen 1 in zwei Teile trennt, sowie die Isolierabdeckungen 34, die über die Verbindungsleiste 35 und die Schrauben 36 zusammengehalten werden.
Die Anbringung der Isolierabdeckungen an den Flügelrahmen erfolgt in der Weise, dass sie zunächst auf die innenseitigen Vorsprünge der Deckleisten aufgeschoben, sodann die so aneinander gehaltenen Isolierabdeckungen und Deckleisten als Einheit auf die einzelnen Profilabschnitte aufgesetzt und abschließend mit den Profilabschnitten
verschraubt, verklebt oder auf andere Weise gesichert werden.
Beim Zusammenbau des Blendrahmens dagegen, werden als erstes die Isolierabdeckungen 34 von innen her in die Verbindungsleisten 35 eingeschoben und daraufhin in die so gebildete Montageeinheit jeweils die Teilquerschnitte 7, 7' des Blendrahmens eingesetzt. In einem abschließenden Arbeitsgang wird zwischen die durch die Verbindungsleiste zusammengehaltenen Isolierabdeckungen die Isolierzwischenlage 8 eingebracht und über die Schrauben 36 mit der Verbindungsleiste 35 zu einer Wirk- und Verbindungseinheit verschraubt.
Claims (15)
1.) Schiebefenster mit zumindest zwei in einem ortsfesten Blendrahmen untergebrachten und in einer gemeinsamen oder mehreren sich im Abstand parallel zueinander erstreckenden Ebenen auf im Blendrahmen vorgesehenen oberen und unteren Führungs- bzw. Laufschienen wahlweise in eine Öffnungs- und Schließstellung verschiebbaren Flügeln, wobei die Flügelrahmen und der Blendrahmen des Schiebefensters aus einzelnen Profilabschnitten aus Metall zusammengesetzt sind, dadurch gekennzeichnet, dass die den Blendrahmen (1) bildenden Profilabschnitte in ihrem Querschnitt geteilt ausgeführt und die Teilquerschnitte (7, 7') durch eine Isolierzwischenlage (8) untereinander verbunden sind, während die einen jeweiligen Flügelrahmen (2, 3 bzw. 4, 5, 6) bildenden Profilabschnitte (9, 10, 11, 12, 13 bzw. 14, 15) in sich einstückig ausgebildet und mit auf deren an der Innen- und/oder Außenseite des Schiebefensters gelegenen Profilflächen aufgesetzten Isolierabdeckungen (16, 17, 18 bzw. 19, 20) versehen sind, derart, dass ein Wärmedurchgang zwischen der Innenseite des Schiebefensters und dessen Außenseite vermieden wird.
2.) Schiebefenster nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass sich die Isolierabdeckungen jeweils zweier an der Stoßstelle aneinander angrenzender Profilabschnitte (9, 10 bzw. 14, 15) der Flügelrahmen (2, 3 bzw. 5, 6) im Querschnitt im wesentlichen etwa S-förmig erstrecken und zusammen eine Wirkeinheit bilden.
3.) Schiebefenster nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass beide der im Bereich einer Stoßstelle gegeneinander abgedichteten Profilabschnitte (9, 10) zweier benachbarter Flügel (2, 3) jeweils an drei Seiten zumindest bereichsweise von der Isolierabdeckung (16) umgeben sind und an der vierten Seite das Isolierglas (2', 3') o.dgl. Füllung tragen.
4.) Schiebefenster nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass einer (15) der im Bereich der Stoßstelle gegeneinander abgedichteten Profilabschnitte zweier benachbarter Flügel an drei Seiten und der zugeordnete Profilabschnitt (14) des anderen Flügelrahmens an zwei Seiten von der Isolierabdeckung (19 bzw. 20) voll umgeben ist, während beide Profilabschnitte an einander entsprechenden Seiten jeweils das Isolierglas (5', 6') o.dgl. Füllungen tragen.
5.) Schiebefenster nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, dass die im Bereich einer jeweiligen Stoßstelle an einem Profilabschnitt angeordnete Isolierabdeckung (16) für sich allein einen etwa U-förmigen Querschnitt besitzt, wobei der dem benachbarten Profilabschnitt nächstgelegene Schenkel (16') jeweils kürzer als der an der Außenseite gelegene Schenkel derselben Isolierabdeckung gehalten ist und dass die beiden gleichzeitig mit Dichtungslippen (21) versehenen, verkürzten Schenkel zweier zusammenwirkender Isolierabdeckungen in der Geschlossenstellung des Schiebefensters ineinandergreifen.
6.) Schiebefenster nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, dass die im Bereich einer Stoßstelle an dem entsprechenden Profilabschnitt (15) des einen Flügelrahmens angeordnete Isolierabdeckung (20) einen durchgehend U-förmigen Querschnitt mit zwei im wesentlichen gleich langen Schenkel besitzt, während die Isolierabdeckung (19) des damit zusammenwirkenden Profilabschnitts (14) des anderen Flügelrahmens aus einem im Querschnitt zweischenkligen Winkelstück besteht und dass die beiden mit ihren Enden (22, 23) aneinander angrenzenden Schenkel der Isolierabdeckungen (19, 20) in der Geschlossenstellung des Schiebefensters ineinander greifen oder auf andere Weise zusammenwirken.
7.) Schiebefenster nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, dass jede der den einzelnen Profilabschnitten des Flügelrahmens zugeordneten Isolierabdeckungen (16, 17, 18, 19, 20) von einem sich
im wesentlichen über die gesamte Länge des entsprechenden Profilabschnitts erstreckenden, aus einem Stück bestehenden Mantelteil, aus Gummi, Schaumstoff o.dgl. Isoliermaterial gebildet ist.
8.) Schiebefenster nach einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet, dass die auf die Profilabschnitte des Flügelrahmens aufgesetzten Isolierabdeckungen an ihren von außen sichtbaren Flächen außerdem Deckleisten (25, 26, 27, 28, 29) vorzugsweise aus Metall oder Kunststoff, tragen.
9.) Schiebefenster nach einem der Ansprüche 1 bis 8, dadurch gekennzeichnet, dass die durch die Isolierzwischenlage (8) voneinander getrennten Teilquerschnitte (7, 7') des Blendrahmens (1) außerdem mit einer im Querschnitt ebenfalls geteilten Isolierabdeckung (34) aus Gummi, Schaumstoff o.dgl. Isoliermaterial versehen sind, die sich über die gesamte Länge des Blendrahmens zu beiden Seiten der Isolierzwischenlage (8) erstreckt und mit der Isolierzwischenlage und einer Verbindungsleiste (35) eine wirk- und lösbare Verbindungseinheit bildet.
10.) Schiebefenster nach Anspruch 8 oder 9, dadurch gekennzeichnet, dass die Deck- bzw. Verbindungsleisten (25, 26, 27, 28, 29 bzw. 35) an ihren Innenseiten einstückig angeformte Vorsprünge (30, 31) aufweisen, mittels denen sie in entsprechenden Ausnehmungen (32, 33) der Isolierabdeckungen lösbar gehalten sind.
11.) Schiebefenster nach einem der Ansprüche 1 bis 10, dadurch gekennzeichnet, dass die Isolierabdeckungen mit den Profilabschnitten zusätzlich verschraubt sind.
12.) Schiebefenster nach einem der Ansprüche 1 bis 10, dadurch gekennzeichnet, dass die Isolierabdeckungen mit den Profilabschnitten zusätzlich verklebt sind.
13.) Schiebefenster nach einem oder mehreren der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Isolierabdeckungen mit den Deck- bzw. Verbindungsleisten
jeweils eine zusammengehörige Montageeinheit bilden.
14.) Schiebefenster nach einem oder mehreren der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die oberen Führungsschienen (38) für die Flügelrahmen im Querschnitt geteilt ausgeführt und die Teilquerschnitte durch eine Isolierzwischenlage (39) untereinander verbunden sind, derart, dass eine Wärmeübertragung über die oberen Führungsschienen zwischen der Innenseite des Schiebefensters und dessen Außenseite vermieden wird.
15.) Schiebefenster nach einem oder mehreren der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die unteren Laufschienen (40) für die Flügel derart im Blendrahmen angeordnet sind, dass sie untereinander in nichtmetallischer Verbindung stehen.
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| DE7018201U true DE7018201U (de) | 1971-06-03 |
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ID=34173826
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| DE19707018201 Expired DE7018201U (de) | 1970-05-15 | 1970-05-15 | Schiebefenster. |
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|---|---|
| DE (1) | DE7018201U (de) |
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1970
- 1970-05-15 DE DE19707018201 patent/DE7018201U/de not_active Expired
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| Deutsches Gebrauchsmuster 1 991 172 |
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