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DE2659113A1 - Feuerloeschgeraet - Google Patents

Feuerloeschgeraet

Info

Publication number
DE2659113A1
DE2659113A1 DE19762659113 DE2659113A DE2659113A1 DE 2659113 A1 DE2659113 A1 DE 2659113A1 DE 19762659113 DE19762659113 DE 19762659113 DE 2659113 A DE2659113 A DE 2659113A DE 2659113 A1 DE2659113 A1 DE 2659113A1
Authority
DE
Germany
Prior art keywords
container
fitting body
extinguishing agent
propellant bottle
protective cover
Prior art date
Legal status (The legal status is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the status listed.)
Pending
Application number
DE19762659113
Other languages
English (en)
Inventor
Gerhard Beutel
Current Assignee (The listed assignees may be inaccurate. Google has not performed a legal analysis and makes no representation or warranty as to the accuracy of the list.)
HAHN METALLBAU GmbH
Original Assignee
HAHN METALLBAU GmbH
Priority date (The priority date is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the date listed.)
Filing date
Publication date
Application filed by HAHN METALLBAU GmbH filed Critical HAHN METALLBAU GmbH
Priority to DE19762659113 priority Critical patent/DE2659113A1/de
Publication of DE2659113A1 publication Critical patent/DE2659113A1/de
Pending legal-status Critical Current

Links

Classifications

    • AHUMAN NECESSITIES
    • A62LIFE-SAVING; FIRE-FIGHTING
    • A62CFIRE-FIGHTING
    • A62C13/00Portable extinguishers which are permanently pressurised or pressurised immediately before use
    • A62C13/66Portable extinguishers which are permanently pressurised or pressurised immediately before use with extinguishing material and pressure gas being stored in separate containers
    • A62C13/70Portable extinguishers which are permanently pressurised or pressurised immediately before use with extinguishing material and pressure gas being stored in separate containers characterised by means for releasing the pressure gas

Landscapes

  • Health & Medical Sciences (AREA)
  • Public Health (AREA)
  • Business, Economics & Management (AREA)
  • Emergency Management (AREA)
  • Containers And Packaging Bodies Having A Special Means To Remove Contents (AREA)
  • Fire-Extinguishing By Fire Departments, And Fire-Extinguishing Equipment And Control Thereof (AREA)

Description

Patentanwälte Dipl.-Ing. Ηεηε Langooch Dr.-Ing. Heinz Hosenthien 7000 Stuttgart 1 Herdweg 62 Telefon (0711) 296523
Anmelderin:
Firma
Hahn Metallbau-GmbH
Ringstr. 12-18
7012 Fellbach
Feuerlöschgerät
Die Erfindung betrifft ein Feuerlöschgerät mit einem Behälter zur Aufnahme von Feuerlöschmittel und einer in eine Öffnung des Behälters einsetzbaren Armatur, die eine Treibflasche trägt und mit einer von außen betätigbaren Öffnungsvorrichtung für die Treibflasche versehen ist. Bekannte Geräte dieser Art haben einen Behälter aus
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Blechj die Armatur besteht aus einem in der Regel komplizierten Metaliteil.
Bestimmte Feuerlöschmittel, insbesondere synthetische, filmbildende Schaumlöschmittel, wie sie beispielsweise unter dem Haridelsnamen "Light Water" bekannt sind, sind bei der Brandbekämpfung außerordentlich wirkungsvoll, aber auch außerordentlich aggressiv, so daß mit ihnen in Berührung kommende Metalle sehr rasch stark korrodieren. Für die Aufbewahrung solcher Löschmittel hat man daher bislang Edelstahl-bzw. V2A-Stahlbehälter verwendet. Diese sind sehr teuer und insbesondere für kleine Feuerlöschgeräte, z.B. Autofeuerlöscher, nicht geeignet. Das flüssige Feuerlöschmittel kann auch in glasfaserverstärkten Kunststofftanks gelagert werden, die aus Polyesterharzen auf Isophthalat-Basis bestehen. Man benötigt hier aber aus Festigkeitsgründen dicke Wandungen, so daß auch solche Tanks für den Einsatz bei kleinen Handfeuerlöschgeräten aus Kostengründen nicht tragbar sind.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, ein Feuerlöschgerät zu schaffen, das für den Einsatz solch aggressiver Feuerlöschmittel geeignet ist, aber trotzdem preisgünstig und funktionssicher hergestellt werden kann.
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Hahn
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Zur Lösung dieser Aufgabe sieht die Erfindung vor, daß die Armatur vom Feuerlöschmittel unangreifbar gehalten ist und der Behälter und die Treibflasche durch mindestens eine Schutzhülle vom Feuerlöschmittel getrennt sind. Das bedeutet, daß man den Behälter nach wie vor aus relativ dünnem Blech herstellen kann, durch die Schutzhülle kommt er ebenso wie die Treibflasche mit dem Feuerlöschmittel nicht in Berührung. Die Schutzhülle besteht aus einem Kunststoff, der von dem Löschmittel nicht angegriffen werden kann, ihre Wandstärke kann sehr gering gehalten werden, da die Kräfte vom metallischen Behälter aufgenommen werden. Sie läßt sich einfach für sich herstellen und leicht in den Behälter einbringen.
Bei einer besonders bevorzugten Ausführungsform besteht der Armaturkörper aus einem geeigneten Kunststoff und der Behälter und die Treibflasche sind durch jeweils eine eigene Schutzhülle geschützt. Die Armatur läßt sich dadurch besonders klein und funktionell sicher, vom Löschmittel unangreifbar ausbilden. Der Armaturkörper trägt zweckmäßig auf der dem Behälterinnenraum zugekehrten Außenseite einen Hals mit einem Aufnahmegewinde für die Treibflasche. Auf diesem Hals ist die die Treibflasche umgebende Schutzhülle befestigt. Konzentrisch zum Aufnahmegewinde ist im Armaturenkörper ein Führungskanal angeordnet, in dem als Öffnungsvorrichtung ein Stößel mit einem Kolben geführt ist. Der Stößel weist
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eine Spitze auf, mit der eine Dünnstelle, die als Treibflaschenverschluß dient, durchstoßen werden kann. Im Armaturenkörper befindet sich eine Leitung, die die Auslaßseite der Treibflasche mit dem Behälterinnenraum verbindet. In diesem Falle ist im Armaturenkörper ein Auslaßkanal vorgesehen, durch den das Löschmittel vom Treibmittel der Treibflasche hinausgedrückt wird. Nach einem Merkmal der Erfindung ist in diesen Auslaßkanal eine Druckbegrenzungsvorrichtung eingebracht, die einen unter dem Einfluß des Druckes im Behälterinnenraum stehenden Kolben aufweist, der auf seiner einen Seite einen Durchstoßstift trägt, der gegen eine Dünnstelle gerichtet ist. Damit wird der Auslaßkanal für das Feuerlöschmittel erst freigegeben, nachdem sich im Behälter ein bestimmter Druck aufgebaut hat. Die Druckbegrenzungsvorrichtung dient gleichzeitig als Sicherheitsventil, so daß insoweit eine Unfallgefahr ausgeschaltet ist. Der Armaturenkörper weist einen einstückig mit ihm ausgebildeten Handgriff auf, der der Mündung des Auslaßkanales gegenüberliegt* Bei dieser Anordnung ist die Schutzhülle für den Behälter sackartig ausgebildet. In besonders vorteilhafter Weise trägt sie an ihrem offenen Rand einen Ringwulst, der dichtend einmal in eine Ringnut am Umfang des Armaturenkörpers und einmal gegen eine Dichtfläche am Behälter preßbar ist. Zur Anpressung benützt man eine Überwurfmutter, die den Ringwulst so in
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die Ringnut hineindrückt, daß damit eine abgedichtete Befestigung der Armatur am Behälter erreicht ist.
Bei einer anderen Ausführungsform sind der Behälter, die Treibflasche und die Armatur durch eine einzige Schutzhülle vom Feuerlöschmittel getrennt, die Schutzhülle trägt einen durch den Behälter hindurchgeführten Auslaßstutzen. In diesem Falle kommt das Löschmittel mit der Armatur nicht in Berührung, so daß diese nach wie vor aus Metall bestehen kann. Die bis auf den Auslaßstutzen geschlossene Schutzhülle ist formmäßig dem Innenraum des Behälters mit der eingebrachten Treibflasche angepaßt. Der Auslaßstutzen wird von einer Auslaßtülle gebildet, die ein Außengewinde zum Aufschrauben einer sich am Behälter abstützenden Haltemutter aufweist, an die Tülle kann ein Schlauch, ein Ventil od.dgl. direkt angeschlossen werden. Um zu vermeiden, daß beim Ausströmen des Feuerlöschmittels der Auslaßstutzen durch die Schutzhülle verdeckt wird, ist vorgesehen, daß vom Auslaßstutzen ein Ilalteteil in das Innere der Schutzhülle geführt wird, vorzugsweise handelt es sich hier um ein Rohr mit zusätzlichen Öffnungen in der Wandung.
Weitere Einzelheiten der Erfindung werden anhand der Zeichnung, die beispielsweise Ausführungsformen darstellt, näher erläutert. Es zeigen:
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Fig, 1 einen Schnitt durch den oberen Teil eines Peuerlöschgerätes mit der Armatur in schematischer Darstellung,
Fig, 2 einen Schnitt durch ein Feuerlöschgerät, ebenfalls in schematischer Darstellung, in einer zweiten Ausführungsform,
Bei der Ausführungsform nach Fig. 1 erkennt man einen Behälter 3 mit einer Öffnung 2, die durch eine Armatur 50 verschlossen ist und an die eine Treibflasche 10 angeschlossen ist. Die Armatur 50 wird mit einem Armaturenkörper 1 in die Öffnung 2 des in der Regel aus Blech bestehenden Behälters 3 eingesetzt und an einem Hals 4 des Behälters 3 mittels einer Überwurfmutter 5 fixiert, Der Armaturenkörper 1 besteht aus einem Kunststoff, der vom im Behälterinnenraum 6 untergebrachten Löschmittel nicht angegriffen werden kann. Auf der dem Behälterinnenraum 6 zugekehrten Außenseite 7 des Armaturenkörpers 1 befindet sich ein vorgezogener Hals 8, der ein Aufnahmegewinde 9 für die in dieses einschraubbare Treibflasche
10 aufweist. Die Treibflasche 10 ist mit einer Schraube
11 verschlossen, die mit ihrem Kopf gegen eine Schneidkante 12 abdichtet, einen durch eine Abflachung am Gewinde gebildeten Kanal 13 aufweist und mit einer Dünnstelle 14 versehen ist. Koaxial zum Aufnahmegewinde 9 befindet sich im Armaturenkörper 1 ein Führungskanal 15,
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in dem ein Stößel 16 mit einem Kolben 17 bewegbar ist. Der Stößel 16 trägt auf seiner einen Seite eine Spitze 18, mit der die Dünnstelle 14 durchstoßen werden kann, auf seiner anderen Seite befindet sich ein Schlagkopf 19, der aus der dem Behälterinnenraum 6 abgekehrten Außenseite 20 des Armaturenkörpers 1 hervorragt. Ein den Stößel 16 durchdringender Querstift 21 sichert dessen Stellung gegenüber dem Armaturenkörper 1. Die Bewegung des Stößels 16 weg von der Treibflasche 10 wird dadurch begrenzt, daß der Kolben 17 gegen einen Anschlag 22 des Armaturenkörpers 1 fährt. Die Auslaßseite 23 der Treibflasche 10 ist mit dem Behälterinnenraum 6 über eine Leitung 24 verbunden, deren eine Mündung 25 am Führungskanal 15 durch den Kolben 17 steuerbar ist. An die andere Mündung 26 ist ein Rohr 27 angeschlossen, das bis nahe an den geschlossenen, in der Zeichnung nicht näher dargestellten Boden des Behälters 3 geführt ist.
Im Armaturenkörper 1 befindet sich weiterhin ein Auslaßkanal 28, dessen Mündung 29 einem einstückig mit dem Armaturenkörper 1 ausgebildeten Handgriff 30 gegenüberliegt. In den Auslaßkanal 28 ist eine Druckbegrenzungsvorrichtung 31 eingebaut, die einen Kolben 32 aufweist, der unter dem Einfluß des Druckes im Behälterinnenraum 6 steht. Dieser Kolben 32 trägt auf seiner einen Seite einen Durchstoßstift 33, der gegen ein Widerstandsele-
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ment 34, nämlich eine Dünnstelle 35 gedrückt werden kann und diese bei entsprechendem Druck durchstößt. Vor Erreichung dieses Druckes befindet sich der Kolben 32 in einer Stellung, in der der Auslaßkanal 28 unterbrochen ist. Die Dünnstelle 35 ist in einer Schraube untergebracht, die in den Auslaßkanal 28 von der Außenseite 20 des Armaturenkörpers 1 her eingeschraubt ist. Der Kanal 28 ist durch ein Rohr 37 bis in die Nähe des Bodens des Behälters 3 verlängert.
Damit der Behälter 3 und die Treibflasche IO vor dem aggressiven Feuerlöschmittel geschützt sind, ist vorgesehen, daß die Treibflasche 10 von einer Schutzhülle 38 umgeben ist, die aus einem entsprechenden Kunststoff besteht, sackförmig ausgebildet ist und mit einem Wulst 39 elastisch in eine Ringnut 40 im Hals 8 des Armaturenkörpers 1 einschnappt. Damit ist auch gleichzeitig ein metallischer Gewindering 41, der zur Verstärkung eingesetzt ist und das Aufnahmegewinde 9 trägt, vor der Flüssigkeit geschützt. Ähnlich ist der Behälter 3 durch eine Schutzhülle 42 ausgekleidet, die wiederum aus einer widerstandsfähigen Kunststoffolie besteht und an ihrer Sacköffnung einen Ringwulst 43 aufweist, der sich teilweise in eine Ringnut 44 im kreisförmigen Umfang des Armaturenkörpers 1 und teilweise gegen eine Dichtfläche 45 des Behälterhalses 4 legt und damit durch die An-
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pressung über die Überwurfmutter 5 eine absolut dichte Verbindung zwischen dem Armaturenkörper 1 und der Schutzhülle 42 einerseits und der Schutzhülle 42 und dem Behälter 3 andererseits erzielt. Der Ringwulst 43 hält also im Zusammenspiel mit der Überwurfmutter 5 den Armaturenkörper 1 in der Öffnung 2 fest. Zur leichteren Einführung ist der Umfang 46 des Armaturenkörpers 1 mit einem Einführkonus 47 versehen.
Zunächst wird in den Behälter 3 die Schutzhülle 42 eingebracht und das Feuerlöschmittel eingefüllt. In den Armaturenkörper 1 wird außerhalb des Behälters 3 die Druckbegrenzungsvorrichtung 31 eingesetzt, die Öffnungsvorrichtung 48 mit dem Stößel 16 und dem Querstift 21 installiert, die Rohre 27 und 37 werden eingesteckt und die Treibflasche 10 wird in das Aufnahmegewinde 9 eingeschraubt und danach durch die aufgezogene Schutzhülle 38 geschützt. Dieser ganze Verband wird dann in die Öffnung 2 des Behälters 3 eingeführt, nachdem noch die Überwurfmutter 5 auf dem Armaturenkörper 1 aufgezogen worden ist. Mit dem Festziehen der Überwurfmutter 5 auf dem Außengewinde des Halses 4 ist die dichte Verbindung hergestellt, die Armatur bildet mit dem Behälter 3 eine starre Einheit, die am Handgriff 30 bequem getragen werden kann.
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Soll mit dem Feuerlöscher ein Brand gelöscht werden, so wird am Einsatzort der Querstift 21 herausgezogen. Durch einen leichten Schlag auf den Schlagkopf 19 wird die Dünnstelle 14 durchbrochen und das Treibmittel in der Treibflasche 10 strömt aus und drückt den Kolben zurück, so daß es über die Leitung 24 in den Behälterinnenraum 6 gelangen kann. Nachdem sich im Auslaßkanal 28 ein genügender Druck aufgebaut hat, wird der Kolben 32 durch die Dünnstelle 35 hindurchgedrückt, der Auslaßkanal 28 wird freigegeben und das Löschmittel tritt, über das Rohr 37 kommend, an der Mündung 29 sofort mit vollem Druck aus.
Bei der Ausführungsform nach Fig. 2 ist nur eine Schutzhülle 51 verwendet. Der Behälter 3 besteht wie üblich aus Stahlblech, die Öffnung 2 ist durch die Armatur 50 mit der Treibflasche 10, die in den Behälterinnenraum 6 hineinragt, verschlossen. In nicht näher dargestellter Weise kann das Treibmittel in der Treibflasche 10 durch ein Betätigungsglied 52 der Armatur 50 freigesetzt werden. Die Armatur 50 und die Treibflasche 10 sind fest mit dem Behälter 3 verbunden.
Die Schutzhülle 51 besteht wieder aus einer Kunststofffolie, die gegen das aggressive Feuerlöschmittel beständig und dem Innenraum des Behälters 3 und der in
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diesen hineinragenden Treibflasche IO foxmmäßig angepaßt ist. Die Schutzhülle 51 ist mit Ausnahme einer Auslaßöffnung geschlossen ausgebildet, an die sich ein Auslaßstutzen 53 in Form einer Tülle anschließt, die ebenfalls aus einem vom Feuerlöschmittel nicht angreifbaren Stoff besteht und dessen Flansch 54 mit der Schutzhülle 51 insbesondere durch Schweißen fest verbunden ist. Die Schutzhülle 51 und der Auslaßstutzen 53 bilden also einen zusammenhängenden Körper. Der Auslaßstutzen 53 durchsetzt eine Auslaßöffnung 55 des Behälters 3, sie ist im Bereich dieser Auslaßöffnung durch ihren im Innern des Behälters 3 angeordneten Flansch 54 und durch eine auf den nach außen ragenden Teil des Auslaßstutzens 53 geschraubte Haltemutter 56 am Behälter 3 gehalten. Auf den Auslaßstutzen 53 ist ein Schlauch 57 aufgesetzt, der durch einen Schlauchbinder 58 festgehalten sein kann» Am nicht dargestellten Ende des Schlauches 57 befindet sich ein Ventil, das den Abschluß für das Bohälterinnere darstellt.
Die Schutzhülle 51 liegt an der Innenwand des Behälters 3 satt an, wenn das Feuerlöschmittel eingefüllt ist. In der Fig. 2 ist die Hülle 51 aus Darstellungsgründen vom Behälter 3 abgehoben«
Die Schutzhülle 51 hann über die Öffnung 2 vor dem Einbringen der Annniur 50 reit der Treibflasehe 10 eingeführt
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werden. Der Auslaßstutzen 53 wird durch die Auslaßöffnung 55 gesteckt und durch die auf das Außengewinde 59 des Stutzens 53 aufgeschraubte Haltemutter 56 gesichert.
Nach dem Einsetzen der Armatur 50 kann die Schutzhülle 6
und damit der Behälterinnenraum über den Auslaßstutzen 53 mit dem Feuerlöschmittel gefüllt werden. Nach dem Anschließen des Schlauches 57 ist das Gerät einsatzbereit. Um zu verhindern, daß sich die Schutzhülle 51 über die Auslaßöffnung 55 legt, kann ein mit der Auslaßöffnung verbundenes Halteteil in den Behälter 3 bzw. die Schutzhülle 51 hineinragen. Das Halteteil 60 kann aus einem Rohr bestehen, das in seiner Wandung Löcher oder Schlitze aufweist. Damit bleibt beim Austreiben des Löschmittels ein für dessen Austritt notwendiger Zwischenraum auch bei zusammenfallender Schutzhülle 51 erhalten. Das Gerät kann in allen Lagen, auch auf dem Kopf stehend, benutzt werden,
Mit der Erfindung wird eine kleine, sichere und handliche Bauweise erreicht, die insbesondere für Autofeuerlöscher geeignet ist und die es erlaubt, besonders aggressive Feuerlöschmittel zu verwenden, ohne daß für Behälter und Armatur teuerer Edelstahl verwendet werden muss.
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Claims (19)

  1. Patentansprüche
    [ 1.,Feuerlöschgerät mit einem Behälter zur Aufnahme von ^--/ Feuerlöschmittel und einer in eine Öffnung des Behälters einsetzbaren Armatur, die eine Treibflasche trägt und mit einer von außen betätigbaren Öffnungsvorrichtung für die Treibflasche versehen ist, dadurch gekennzeichnet, daß die Armatur (50) vom Feuerlöschmittel unangreifbar gehalten ist und der Behälter (3) und die Treibflasche (10) durch mindestens eine Schutzhülle (38,42,51) vom Feuerlöschmittel getrennt sind.
  2. 2. Gerät nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß der Armaturenkörper (1) aus Kunststoff besteht und der Behälter (3) und die Treibflasche (10) durch jeweils eine eigene Schutzhülle (42,38) geschützt sind.
  3. 3. Gerät nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß der Armaturenkörper (1) auf der dem Behälterinnenraum (6) zugekehrten Außenseite (7) einen Hals (8) trägt mit einem Aufnahmegewinde (9) für die Treibflasche (10) und die Schutzhülle (38) mit diesem Hals (8) dicht verbunden ist.
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  4. 4. Gerät nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, daß im Armaturenkörper (1) konzentrisch zum Aufnahmegewinde (9) ein Führungskanal (15) angeordnet ist, in dem als Öffnungsvorrichtung (48) ein Stößel (16) mit einem Kolben (17) geführt ist und der Stößel (16) eine Spitze (18) aufweist zur Durchbrechung einer Dünnstelle (14) als Treibflaschenverschluß.
  5. 5. Gerät nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, daß der Stößel (16) durch einen Querstift (21) sicherbar ist.
  6. 6. Gerät nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, daß die Auslaßseite (23) der Treibflasche (10) über eine Leitung (24) im Armaturenkörper (1) mit dem Behälterinnenraum (6) verbunden ist.
  7. 7. Gerät nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, daß die Leitung (24) durch ein in den Armaturenkörper (1) eingestecktes Rohr (27) nahezu bis zum Behälterboden verlängert ist,
  8. 8. Gerät nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß der Armaturenkörper (1) einen Auslaßkanal (28) für das Feuerlöschmittel aufweist und der Durchgang durch den Kanal (28) durch eine Druckbegrenzungsvorrichtung
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    (31) gesteuert ist.
  9. 9, Gerät nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, daß die Druckbegrenzungsvorrichtung (31) einen unter dem Einfluß des Druckes im Behälterinnenraum (6) stehenden Kolben (32) aufweist, der auf seiner einen Seite einen Durchstoßstift (33) trägt, der gegen eine Dünnstelle (35) gerichtet ist.
  10. 10. Gerät nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, daß die Dünnstelle (35) Bestandteil einer Schraube (36) ist, die von der dem Behälterinnenraum (6) abgewandten Außenseite (20) des Armaturenkörpers (1) in den Kanal (28) mit dem Kolben (32) einschraubbar ist.
  11. 11. Gerät nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, daß der Auslaßkanal (28) durch ein mit dem Armaturenkörper (1) verbundenes Rohr (37) nahezu bis zum Behälterboden verlängert ist.
  12. 12. Gerät nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß der Armaturenkörper (1) einen einstückig mit ihm ausgebildeten Handgriff (30) aufweist und die Mündung (29) des Auslaßkanales (28) dem Handgriff (30) gegenüberliegt.
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  13. 13. Gerät nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß die Schutzhülle (42) für den Behälter (3) sackartig ausgebildet ist und an ihrem offenen Rand einen Ringwulst (43) trägt, der dichtend einmal in eine Ringnut (44) am Umfang (46) des Armaturenkörpers (l) und einmal gegen eine Dichtfläche (45) am Behälter (3) preßbar ist.
  14. 14. Gerät nach Anspruch 13, dadurch gekennzeichnet, daß der Ringwulst (43) durch eine auf den Hals (4) des Behälters (3) aufgeschraubte Überwurfmutter (5) in die Ringnut (44) bzw. gegen die an der Stirnseite des Behälterhalses (4) vorgesehene Dichtfläche (45) gepreßt ist.
  15. 15. Gerät nach Anspruch 13, dadurch gekennzeichnet, daß der Armaturenkörper (1) mit einem Einführkonus (47) versehen ist.
  16. 16« Gerät nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß der Behälter (3), die Treibflasche (10) und die Armatur (50) durch eine Schutzhülle (51) vom Feuerlöschmittel getrennt sind und die Hülle (51) einen durch den Behälter (3) hindurchgeführten Auslaßstutzen (53) trägt.
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  17. 17. Gerät nach Anspruch 16, dadurch gekennzeichnet, daß die bis auf den Auslaßstutzen (53) geschlossene Schutzhülle (51) formmäßig dem Innenraum des Behälters (3) mit der eingebrachten Treibflasche (10) angepaßt ist.
  18. 18. Gerät nach Anspruch 16, dadurch gekennzeichnet, daß der Auslaßstutzen (53) durch eine Auslaßtülle gebildet ist, die ein Außengewinde (59) zum Aufschrauben einer sich am Behälter (3) abstützenden Haltemutter (56) aufweist und an der ein Schlauch. (57) befestigt ist.
  19. 19. Gerät nach Anspruch 16, dadurch gekennzeichnet, daß vom Auslaßstutzen (53) ein Halteteil (60) in das Innere der Schutzhülle (51) geführt ist.
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