DE2518580A1 - Verfahren und vorrichtung zum kopieren von photographien - Google Patents
Verfahren und vorrichtung zum kopieren von photographienInfo
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Description
PATE Nt ANWÄLTE
HENKEL5 KERN, FEILER&HÄNZEL
BAYERISCHE HYPOTHEKEN- UND TKi uv- ns ?■) «02 HNKL D i-r^iTADr» «:*~Ί-ΪΑΛΪΓ» CTBAiQE 9 WECHSELBANK MÜNCHEN Nr. 318-85
telex. 05 29 802 HNKL u EDUARD-SLHMlD-!) 1 KAfcbfc. I
dresdner bank München 3914975
Konishiroku Photo Industry Co., Ltd. 2518580
Tokio, Japan
2 5. APR. 1975
Die Erfindung betrifft ein Verfahren und eine Vorrichtung zum Kopieren von Photographien, insbesondere ein Verfahren
und eine Vorrichtung, mit deren Hilfe Photographien automatisch nach Angaben des Kunden kopiert werden können»
Derzeit können Kopien bzw. Abzüge von Photographien nach einem im folgenden als Streifenkopieren bezeichneten Verfahren, bei dem alle auf einem Filmstreifen vorhandenen
Bildfelder im Anschluß an das Entwickeln des Films nacheinander kopiert werden, sowie nach einem Verfahren hergestellt werden, das im folgenden als Einzelbildkopieren bezeichnet wird und bei dem die Kopien von dem bereits entwickelten Negativfilm nach Bildfeldnummer- und Kopienzahlangabe hergestellt werden.
Beim Streifenkopieren wird häufig eine über- oder Unterbelichtung, ein Verwackeln oder eine Unscharfe der Bilder festgestellt, und bei der Bearbeitung von sog. 135-Filmen sind
besondere Arbeitsgänge zur Entfernung der Leerstellen oder zur Auswahl von Korrekturtasten zur Berichtigung von Farboder Dichtenfehlern des Bilds erforderlich.
Ke/Bl/ro - 2
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Trotz der vorgenannten Umstände können beim Streifenkopieren
ohne weiteres mehr als 3000 Kopien pro Stunde hergestellt werden. Bei diesem Verfahren werden die langen, unzers
chnittenen Filmstreifen bearbeitet, oder es wird eine größere Zahl von Filmstreifen miteinander verbunden und
als Einzelstreifen bearbeitet. Bei diesem Verfahren wird der Negativfilm automatisch transportiert und genau in der
Belichtungsposition angehalten, wo das Kopieren erfolgen soll.
Bei den 135-Filmen kann die Bildposition auf einem Negativfilm
in Abhängigkeit vom Einlegen des Films in eine Kamera variieren. Aus diesem Grund ist es übliche Praxis, die
Bildposition festzustellen und dann genau der Bildposition entsprechende Kerben anzubringen, damit das betreffende
Bildfeld beim Kopiervorgang genau in der Belichtungsposition angehalten wird, indem die Kerbe abgetastet wird (vgl.
Fig. 1).
Bei den 110- und 126-Filmen ist in der Position jedes Bildfelds
auf dem Film ein Loch vorgesehen, so daß das Bildfeld durch Abtastung dieses Loches genau in der Belichtungsposition
angehalten wird, weil die Belichtungsposition der Kamera eine mechanische Beziehung zu diesem Loch besitzt
(vgl. Fig. 2 und 3).
Bei diesem Verfahren ist es am wirkungsvollsten, je einen
Abzug von jedem Bildfeld herzustellen, indem ein langer Filmstreifen oder Rollfilm dem Kopiergerät zugeführt wird,
in welchem die Bildfelder automatisch genau in der Kopierposition angehalten werden. Nahezu alle Kopiergeräte arbeiten
daher mit verkürzter Belichtungs-, Papiervorschub- und Negatiworschubzeit, um ein beschleunigtes Streifenkopieren
zu gewährleisten. Zur Beschleunigung des Kopiervorgangs
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können dabei zudem auch Färb- oder Dichtenabweichungen automatisch
festgestellt werden, während es bisher noch nicht möglich ist, unscharfe Bilder automatisch auszulassen.
Beim Einzelbildkopierverfahren sucht dagegen die Bedienungsperson die von einem Runden angegebenen Bildfelder aus den
Filmstreifen, die üblicherweise zu Stücken von jeweils etwa sechs Bildern zerschnitten sind, heraus und stellt die Kopien
in der vom Runden verlangten Stückzahl her. Da hierbei die angegebenen Bildfelder aus den in wahlloser Folge angeordneten
Filmstreifen ausgesucht und die ausgesuchten Bildfelder genau in der Belichtungsposition angeordnet werden
müssen, ist der Wirkungsgrad dieses Arbeitens sehr niedrig, d.h. er beträgt im Vergleich zum Wirkungsgrad beim automatischen
Kopieren nur etwa 1/5 bis 1/10.
Aus diesem Grund wird an der Unterkante des Negativfilms (110-Film) vor dessen Rücksendung zum Kunden ein Markierungsstreifen
angebracht, so daß der Kunde auf diesem Streifen die Zahl der herzustellenden Kopien an der einem Bildfeld
entsprechenden Stelle angeben kann, wenn er weitere Abzüge von den betreffenden Bildern wünscht (Fig. 4).
In diesem Fall ist es einfach, die auf dem Markierungsstreifen bezeichneten Bilder zu finden, während das Arbeitsverfahren
anderweitig das gleiche ist wie beim Einzelbildkopiervorgang.
Tatsächlich ist für die Anbringung des Markierungsstreifens ein weiterer Arbeitsgang erforderlich,
und im Fall einer nochmaligen Nachbestellung müssen die vorher eingetragenen Angaben ausradiert werden, während
eine Schrumpfung zwischen Markierungs- und Filmstreifen weitere Schwierigkeiten aufwirft. Folglich ist das Verfahren
der Anbringung eines Markierungsstreifens nicht sehr vorteilhaft. Da sich beim 135-Film die Positionen der BiId-
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feldzahlen nicht immer in Übereinstimmung mit der Position der betreffenden Bildfelder befinden, ist die Verwendung
von Markierungsstreifen dabei nicht sehr günstig, sondern führt vielmehr zu den genannten Mängeln.
Im Hinblick auf diese Schwierigkeiten bezweckt die Erfindung die Schaffung eines Verfahrens und einer Vorrichtung zur Verbesserung
des Wirkungsgrads beim Einzelbildkopieren.
Die zum Kopieren eingesandten Negativfilme bestehen dabei im allgemeinen aus Streifen mit Jeweils 4-6 Bildfeldern.
Die normalerweise verkauften Negativfilme mit 12, 20 oder Aufnahmen werden nämlich nach dem Entwickeln zu mehreren
Streifen zerschnitten. Diese Streifen werden in einem Beutel oder einer Hülle verpackt und können dabei in wahlloser
Reihenfolge angeordnet sein, wenn sie zum Kopieren eingeliefert werden; in manchen Fällen kann auch nur ein Teil dieser
Streifen eingeliefert werden, da manche Kunden die nicht zu kopierenden Streifen nicht mitliefem. Außerdem enthält der
Beutel o.dgl. einen Auftragszettel, der am Beutel angebracht oder bei den Filmen enthalten sein kann. Ein Beispiel für
einen solchen Zettel ist in Fig. 5 dargestellt.
Der dargestellte Nachbestellungs- bzw. Auftragszettel ist
derjenige für einen 135-Film, und im dargestellten Beispiel
sind 3 Abzüge des Bilds 6A, 8 Abzüge des Bilds 12A und 2 Abzüge des Bilds 15A verlangt worden. Wenn dieses Auftragsblatt nicht ausgefüllt ist, erledigt dies die Annahmeperson
auf dem Auftragszettel, um dann die Filmstreifen zur Erleichterung der Arbeit des Kopierers in der Reihenfolge ansteigender
Bildfeld-Nummern anzuordnen, was sich als ziemlich mühsam erweisen kann. Falls sich nicht in jeder Tasche
der Hülle ein Negativfilmstreifen befindet, wird dieses Ordnen sehr schwierig. Sobald jedoch die Negative geordnet
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worden sind, können sie im Beutel bzw. in der Hülle an die Bedienungsperson weitergeleitet werden, welche die Abzüge
herstellt. Der Kopierer wählt dann die auf dem Auftragsblatt angegebenen Bilder aus den Streifen aus und setzt sie
in den Belichtungsabschnitt ein, um die angegebene Zahl von Kopien herzustellen. Alle diese Arbeiten werden dabei von
Hand durchgeführt.
Bei der Herstellung von Kopien bzw. Abzügen von Umkehrfilmen nimmt der Kopierer die Kassetten in Empfang, welche die
Filmbildfelder enthalten, von denen Abzüge hergestellt werden sollen. Der Kopierer nimmt dabei eines der Bildfelder,
stellt die davon anzufertigende Zahl von Kopien ein und führt dann den Kopiervorgang durch. Dieser Vorgang wird bei
allen Einzelbildern wiederholt. Bei diesem Arbeitsverfahren ist der Arbeitswirkungsgrad ebenfalls sehr niedrig.
Die Erfindung bezweckt daher auch die automatische Durchführung des vorstehend umrissenen Arbeitsgangs.
Mit der Erfindung wird daher ein Verfahren zum Kopieren von Photographien geschaffen, das dadurch gekennzeichnet ist,
daß zunächst Informationen bezüglich der Ziffern von BiIdfeldern, von denen Kopien hergestellt werden sollen, und
der Zahl der von jedem Bildfeld herzustellenden Kopien gespeichert
werden, daß eines der Bildfelder in eine Kopierstation eingebracht wird, daß eine der Ziffern ausgelesen
wird, welche dem eingelegten Bildfeld und der Zahl der davon herzustellenden Kopien entspricht, und daß schließlich
das Kopieren auf der Grundlage der ausgelesenen Ziffer und der Kopienzahl durchgeführt wird.
In weiterer Ausgestaltung wird mit der Erfindung ein Verfahren geschaffen, da« dadurch gekennzeichnet ist, daß
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zunächst die erforderlichen Bildfeldziffern eines (Negativ-) Filmstreifens
und die Zahl der herzustellenden Kopien in einem ersten Speicher gespeichert werden, daß sodann eine
Bezugsposition am Filmstreifen festgelegt wird, daß Herauf Informationen bezüglich der Zahl der Bildfelder zwischen der
Bezugsposition und dem Bildfeld bzw. den Bildfeldern, von denen Kopien hergestellt werden sollen, so\<d.e der Zahl der
herzustellenden Kopien in einem zweiten Speicher gespeichert werden, daß ein Bildfeld eingelegt wird, von dem eine Kopie
hergestellt werden soll, daß die Informationen ausgelesen werden und daß schließlich die Kopie(n) auf der Grundlage
der ausgelesenen Informationen hergestellt wird (werden).
Zur Durchführung des genannten Verfahrens wird mit der Erfindung auch eine Vorrichtung geschaffen, die gekennzeichnet
1st durch einen ersten Speicher zur Speicherung der erforderlichen Bildfeldziffern eines Filmstreifens und der
Menge der herzustellenden Kopien, durch einen zweiten Speicher zur Speicherung von Informationen bezüglich der Bildfeldzahl
zwischen einer Bezugsposition auf dem Filmstreifen und des bzw. der erforderlichen Bildfelds oder -felder,
durch eine Einrichtung zum Auslesen der im zweiten Speicher enthaltenen Informationen und durch eine Einrichtung zum
Kopieren auf der Grundlage der ausgelesenen Informationen. Das Diapositiv ist dabei ein Negativfilm oder ein Umkehrpositivfilm.
Als Bezugsposition kann eines der Endbilder eines Filmstreifens oder ein Endabschnitt desselben dienen, wobei sich
diese Abschnitte an einer von den Bildfeldern entfernten Stelle, z.B. an einem linken Endabschnitt des Filmstreifens
gemäß Fig. 8 befinden.
Im folgenden sind bevorzugte Ausführungsformen der Erfindung anhand der beigefügten Zeichnung näher erläutert. Es
zeigen:
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Fig. 1 eine Darstellung eines 135-Films,
Fig. 2 eine Darstellung eines 126-Films, Fig. 3 eine Darstellung eines 110-Filras,
Fig. 4 einen 110-Film mit einem an seiner Unterkante angebrachten
Markierungsstreifen,
Fig. 5 ein Beispiel für einen an einem Filmbeutel vorgesehenen Auftragszettel,
Fig. 6 eine schematische Darstellung des erfindungsgemäßen
Photographien-Kopierverfahrens und speziell des Auftragsannahmeteils desselben,
Fig. 7 eine schematische Darstellung speziell des Kopierteils
des erfindungsgemäßen Verfahrens,
Fig. 8 eine Darstellung eines mit Markierung versehenen Filmstreifens,
Fig. 9 eine schematische Darstellung der manuellen Korrektur von Färb- und Dichtenfehlern,
Fig.10 und 11 schematische Darstellungen einer abgewandelten
Ausführungsform des erfindungsgemäßen Verfahrens zur Bearbeitung von in Rollenform vorliegenden
Filmstreifen,
Fig.12 eine schematische Darstellung eines Beispiels für
eine Vorrichtung zur Lieferung von Bearbeitungsinformationen,
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Fig, 13 eine schematische Darstellung des Informationsverarbeitungsteils
der Kopiervorrichtung,
Fig. 14 ein Beispiel für einen Film, bei dem einem Bildfeld des Negativfilms mehrere Ziffern zugeordnet
sind und
Fig. 15 eine schematische Darstellung eines Informationsverarbeitungs-Schaltkreises
für 135-Film.
Die Fig. 6 und 7 veranschaulichen schematisch eine Ausführungsform
der Erfindung. In Fig. 6 ist bei 1 ein Beutel angedeutet, der einen oder mehrere Negativfilme und einen
Auftragzettel enthält. Bei 2 ist eine Seschriftungs- oder
Prägeeinrichtung dargestellt. Die Beutel werden aufeinander gestapelt, und die Bedienungsperson kann unter Verwendung
der Markiereinrichtung 2 Markierungen auf der Tabelle bzw. dem Zettel des Beutels 1 anbringen. Dabei werden die verlangten
Bildzahlen und die Stückmengen der herzustellenden Kopien bzw. Abzüge mit Hilfe von Tasten 3 eingegeben. Diese
Angaben werden auf einer in ein Bandkassettengerät 4 eingelegten Bandkassette aufgezeichnet. Der in Fig. 6 dargestellte
Vorrichtungsabschnitt stellt eine Annahmevorrichtung· dar.
Nach dem Annahmevorgang werden die Beutel 1 und die über das
Bandgerät 4 mit den Informationen bespielten Bandkasselben zum Kopiervorgang an der nächsten Stufe (Fig. 7) überführt.
In der Kopiervorrichtung wird die Bandkassette in ein Wiedergabegerät eingelegt. Sodann werden die Beutel 1 einzeln dem
Stapel der Beutel 1 - η entnommen, und die Negativstreifen werden aus Jedem Beutel herausgenommen. Wenn dann mittels
einer Taste 6 eine der in jeden Beutel eingeprägten Ziffern eingegeben wird, werden die entsprechenden Angaben, d.h. die
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angegebene Bildzahl und die "bestellte Kopienzahl, die an
der Annahmevorrichtung für den der jeweiligen Nummer auf
dem Band der Bandkassette entsprechenden Beutel aufgezeichnet worden sind, in einen ersten Speicher 7 eingegeben. Bei
dieser Vorrichtung sind ein Negativträger 9 und ein Belichtungsteil 10 vorgesehen. Die erste oder obere Bildfeldzahl
des Negativbildfelds wird mittels der Tasten 6 eingegeben und zum ersten Speicher 7 übertragen. Die im ersten Speicher
gespeicherten, angegebenen Bildfeldzahlen werden dann mit der ersten oder oberen Bildfeldzahl verglichen. Sodann werden
die Zahlen der Bildfelder zwischen dem ersten oder oberen Bildfeld und den bestellten Bildfeldern sowie die Zahl
der herzustellenden Kopien zu einem zweiten Speicher übertragen. Die im Auftrag nicht enthaltenen Bildfeldziffern
tragen dabei Angaben, daß die betreffenden Bildfelder nicht zu kopieren sind.
Wenn der Negativfilmstreifen mit Hilfe des Negativträgers 9 zum Belichtungsteil überführt wird, werden die Informationen
jeweils einzeln mit Hilfe von Signalen ausgelesen, bei denen es sich um Signale von Bildern handelt, die beispielsweise
durch Abtastung der Perforationen von 110- oder 126-Film erhalten wurden. Danach erfolgt das Kopieren des
jeweils abgetasteten Bildfelds, wobei die durch die eingegebene Information bestimmte Zahl von Abzügen hergestellt
wird. Wenn das obere bzw. erste Bildfeld des Films als Bezugsposition
festgelegt ist, lassen sich die zu kopierenden Bildfelder durch Zählen der Zahl von Bildfeldern vom ersten
bis zu dem zu kopierenden Bildfeld feststellen. Auf diese Weise kann das betreffende Bildfeld automatisch angehalten
und für das Kopieren belichtet werden. In Fig. 7 sind bei 12 ein Gerüst für eine Papierrolle und bei 13 eine Einrichtung
zur Aufnahme des Papiers angedeutet. In einem Kasten 14 werden die vom Negativträger 9 kommenden Filmstreifen
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der Reihe nach gestapelt.
Bei der dargestellten Ausführungsform der Erfindung sind
die Annahmevorrichtung (Fig. 6) und der Kopierteil (Fig. 7)
voneinander getrennt, doch können sie auch zu einer Einheit zusammengefaßt sein» wobei die Zahlen der angegebenen, zu
kopierenden Bildfelder sowie die Zahl der herzustellenden Kopien mit Hilfe der Tasten 3 oder 6 unter Angabe der ersten
Bildfeldzahl auf dem Filmstreifen eingegeben werden, um diese Angaben zum zweiten Speicher 8 zu überführen,wobei
die erste Zahl als Anfangszahl dient. Außerdem kann der Auftragszettel
optisch oder elektrisch abgelesen werden, so daß die Angaben bezüglich der zu kopierenden Bildfelder
und der bestellten Kopienzahl dem ersten Speicher 7 eingegeben werden können. Gemäß Fig. 8 kann hierbei beim Schneiden
des Filmstreifens eine Markierung 15, beispielsweise ein Loch im Endabschnitt des Filmstreifens, hergestellt
werden. Beim Durchlauf des Filmstreifens dient dieses Loch als Hilfe für das Ordnen der zum zweiten Speicher 8 zu übertragenden
Angaben.
Beim vorstehend umrissenen erfindungsgemäßen Kopierverfahren
werden die angegebenen Bildfeldzahlen sowie die Zahl der herzustellenden Kopien im ersten Speicher gespeichert.
Die Information bezüglich der ersten oder der letzten Bildfeldzahl des Filmstreifens und der Zahl der dazwischen liegenden
Bildfelder sowie bezüglich des angegebenen Bildfelds, von dem Kopien herzustellen sind, werden vom ersten Speicher
dem zweiten Speicher eingegeben, während die erste oder die letzte Nummer des Negativfilmstreifens angegeben wird.
Das Auslesen der Informationen aus dem zweiten Speicher erfolgt unter Verwendung von Bildfeldsignalen am Belichtungsteil, während das Kopieren auf der Grundlage der aus dem
zweiten Speicher ausgelesenen Informationen durchgeführt wird.
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Wie erwähnt, kann beim erfindungsgemäßen Verfahren das Einzelbildkopieren
ohne die Notwendigkeit eines Vergleichs des Auftragzettels mit den angegebenen Bildfeldzahlen erfolgen.
Dabei können stündlich etwa 3000 Einzelkopien hergestellt werden, was etwa dem 5- bis 10-fachen der Leistung des herkömmlichen
Kopierverfahrens entspricht. Darüber hinaus entfällt die Schwierigkeit, daß die Zahl des betreffenden Bilds
schwer festzustellen ist, während zudem die Negativfilmstreifen nicht der Reihe nach geordnet zu werden brauchen.
Bei der vorstehend beschriebenen Ausführungsform besitzt die Kopiervorrichtung eine Belichtungsregelvorrichtung, welche
automatisch Färb- und Dichtenfehler korrigiert. Im folgenden ist nunmehr ein Beispiel für die Korrektur dieser
Fehler durch manuelle Eingabe der Korrekturgröße anhand von Fig. 9 näher erläutert. Gemäß Fig. 9 sind ein Bandkassettengerät
16, ein erster Speicher 18, ein zweiter Speicher 19, eine Belichtungsregeleinheit 22, ein Belichtungsteil 21 und
ein Negativträger 20 vorgesehen. Wenn dabei der Negativfilmstreifen 26 in den Negativträger 20 eingelegt wird, wird der
Filmstreifen automatisch durch den herkömmlichen Bilddetektor 23 angehalten, der am Negativträger 20 vorgesehen ist.
Der Negativträger weist an seinem Unterteil eine Anzeige, beispielsweise eine lichtemittierende Diode, zur Anzeige der
Position Jedes Bildfelds auf. Die Bildfeldinformation des Filmstreifens wird durch Kombination der Informationen des
ersten Speichers 18 sowie der mittels eines Tastenfelds 17 eingegebenen vordersten oder hintersten Bildfeldnummer festgelegt,
wobei die lichtemittierende Diode durch ihr Aufleuchten die Bildfeldzahl anzeigt, an welcher Kopien hergestellt
werden sollen. Wenn die Größe der Kopierkorrektur, ausgehend vom ersten, durch die lichtemittierende Diode angezeigten
Bildfeld, über das Tastenfeld 17 eingegeben wird, wird die Korrekturgröße über einen Hilfsspeicher 24 zum
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zweiten Speicher 19 übertragen. Wenn die lichtemittierende
Diode keinerlei Anzeige liefert, wird der Negativfilmstreifen 26 automatisch abgetastet, wobei Kopien mit Kopierkorrektur
hergestellt werden, während der Synchronismus mittels der Bildfeldsignale des Belichtungsteils 21 und des Anfangssignals des Filmstreifens aufrechterhalten wird.
Die Fig. 10 und 11 veranschaulichen eine weitere Ausführungsform der Erfindung, bei welcher die die Bildfelder
tragenden Filmstreifen in einem aufgerollten Zustand bearbeitet werden.
In den Fig. 10 und 11 sind ein Filmbeutel 27, eine Prägeeinrichtung
28 und ein Tastenfeld 29 dargestellt. Die auf dem Filmbeutel 27 angegebenen, gewünschten Bildfeldnummern
sowie die Zahl der bestellten Kopien werden über das Tastenfeld 29 dem ersten Speicher 34 eingegeben. Wenn dannbeim
Einlegen des Negativfilmstreifens in einen Nega-tivträger
31 die erste bzw. Anfangsnummer mittels des Tastenfelds 29 eingegeben wird, werden die geordneten Kopierinformationen,
bei denen die zu kopierenden Bildfeldzahlen in bezug auf die Anfangsnummer angegeben sind, einem zweiten Speicher
eingeschrieben und zum Bandkassettengerät 30 übertragen. Die Negativfilmstreifen werden zum Negativträger 31 überführt,
der Reihe nach durch eine herkömmliche Spleißvorrichtung miteinander verbunden und durch eine Aufspulvorrichtung 33
zu einer Rolle gewickelt.
Der die Bildfelder enthaltende, aufgerollte Filmstreifen wird zu einer Abrollvorrichtung 36 überführt, und gleichzeitig
wird die Bandkassette, welche die durch das Bandgerät 30 aufgenommenen Aufzeichnungen enthält, in ein Bandkassetten-Abspielgerät
37 eingelegt. Der Filmstreifen wird zum Negativträger 40 geführt und von einer Aufspul vorrich-
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tung 41 aufgenommen. Hierbei tastet ein Detektor 38 die
Bildfelder ab, und infolge dieser Abtastung werden die auf dem Band aufgezeichneten Informationen einzeln abgelesen,
bevor das betreffende Bildfeld den Belichtungsteil 39 durchläuft. Das bezeichnete Bildfeld wird am Belichtungsteil
angehalten, um die verlangte Zahl von Kopien herzustellen.
Wie aus den vorstehend beschriebenen Ausführungsformen hervorgeht,
bezieht sich die Erfindung auf ein Verfahren und eine Vorrichtung mit einem ersten Speicher, welcher die Bildfeldzahlen
bzw. -nummern sowie die Zahl der herzustellenden Kopien, die auf einem Auftragzettel angegeben sind, speichert,
eino°Hinrichtung zur Festlegung einer Bezugsposition, etwa
des ersten oder des letzten Bildfelds des Negativfilmstreifens, und einem zweiten Speicher, der bei Eingang der Information
bezüglich der festgelegten Bezugsposition sowie der Zahl von Bildfeldern zwischen der Bezugsposition und dem
zu kopierenden Bildfeld die angegebene Zahl speichert.· Außerdem ist dabei eine Einrichtung zur Herstellung von Kopien
vom betreffenden Bildfeld vorgesehen.
Bei den vorstehend beschriebenen Ausführungsformen sind die Einzelheiten der Vorrichtungen für die Informationsverarbeitung
nicht dargestellt. Im folgenden ist nunmehr eine derartige Vorrichtung anhand von Fig. 12 im Detail erläutert.
Gemäß Fig. 12 weist die Vorrichtung einen Hilftapeicher 42
auf, welcher die auf dem Filmbeutel angegebenen Bildfeldzahlen bzw. -nummern sowie die Zahl der herzustellenden
Kopien speichert. Zunächst wird ein Filmbeutel genommen, und wenn die Auftragsnummer des Filmbeutels sowie die im
Hilfsspeicher 42 gespeicherte Auftragsnummer gleich sind, werden der Reihe nach die Auslesebefehle für die verlangten
Bildfelder abgegeben und zum ersten Speicher 43 übertragen. Es ist aber auch möglich, einen Auftrag bzw. Befehl unmittel-
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bar dem ersten Speicher 43 einzugeben, so daß der Hilfsspeicher
42 entfallen kann. Bei Angabe der Nummer des ersten Bildfelds bei 49 wird die Information des ersten Speichers
43 zu einem zweiten Speicher 48 übertragen. Die Übertragungseinrichtung besteht im wesentlichen aus einem Zähler
51 und einer Diekriminatorschaltung 44. Durch Angabe der ersten bzw. Anfangs-Bildfeldzahl bei 49 wird diese Zahl
im Zähler 51 eingestellt, worauf das Auslesen aus dem ersten Speicher 43 einsetzt. Die Information des Filmstreifen-Vorderendes
wird auch dem zweiten Speicher eingegeben. Wenn der erste Speicher 43 die dem Inhalt des Zählers 51 entsprechende
Bildfeldzahl enthält, schaltet die Diskriminatorschaltung
44 eine Torschaltung 45 durch, so daß die Zahl der herzustellenden Kopien über eine Torschaltung 47 dem
zweiten Speicher 48 eingeschrieben wird. Enthält der erste Speicher nicht die gleiche Bildfeldzahl, so wird eine Torschaltung
46 durchgeschaltet, wobei der Befehl "nicht kopieren"
über die Torschaltung 47 dem zweiten Speicher 48 eingegeben wird. Der Einschreibbefehl wird im Gleichlauf mit
einem Zähler-Taktgeber 50 wiederholt, und zwar solange, bis die durch den Zähler 52 bestimmte Zahl (n) erreicht ist.
Auf diese Weise wird der aus den Zahlen bzw. Nummern von
η Bildfeldteiltn bestehende Inhalt des ersten Speichers 43 zum zweiten Speicher 48 übertragen und in diesen unter Zugrundelegung
der Bezugszahl des festgelegten Bildfelds in der Reihenfolge eingeschrieben, in welcher die genannten
Zahlen angeordnet sind. Nachdem n-maligen Einschreiben wird
der Zähler 51 zur Beendigung des Einschreibens eines Filmstreifens
angehalten. Der vorgenannte Vorgang wird bei jedem Filmstreifen wiederholt, wobei die jedem Bildfeld entsprechende
Kopierinformation geordnet und dem zweiten Speicher 48 eingegeben wird.
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Fig. 13 veranschaulicht ein Beispiel, bei welchem die Kopiervorrichtung
diese eingeschriebenen Informationen verarbeitet. Gemäß Fig. 13 ist ein zweiter Speicher 53 vorgesehen, welcher
dem zweiten Speicher 48 gemäß Fig. 12 entsprechen kann oder bei dem die Informationen mittels einer Bandkassette o.dgl.
übertragen werden können. Einer Lesebefehleinheit 54 können
das Bildfeldsignal 55» das beim Durchlaufen des Filmstreifens durch den Balichtungsteil erzeugt wird, das im Fall einer
Filmrolle für jeden Filmstreifen erzeugte Signal, die bei Feststellung des Verbindungsteils erzeugten Signale bzw. im
Fall eines einzelnen Filmstreifens die bei Abtastung der Vorderkante des Filmstreifens erzeugten Signale sowie ein
Impuls 57 eingegeben werden, welcher wiederholt erzeugt wird, bis das Anfangssignal der Filmstreifen und das in den Speicher
eingegebene Anfangssignal in Übereinstimmung miteinander gebracht worden sind.
Wenn der beim Durchlauf der Bildfelder bzw. des Filmstreifens
durch die Kopiervorrichtung erzeugte Lesebefehl 54 aus dem Speicher die Information zur Erzeugung eines Kopierbefehls
61 erzeugt, wird das betreffende Bildfeld an einer Belichtungsstation angehalten, um die gespeicherte Zahl von
Kopien herzustellen. Wenn kein Kopiervorgang vorgesehen ist, wird das betreffende Bildfeld durch diesen Befehl nicht angehalten.
Bei 58 ist ein Schaltkreis zur Ausrichtung des Vorderendes
des betreffenden Bilds dargestellt, welcher ständig die Information bezüglich einer vorbestimmten Zahl (n)
in den zweiten Speicher eingibt, wenn die in Verbindung mit Fig. 1 beschriebenen Informationen entsprecliend den Negativfilmstreifen
geordnet werden. Die Zahl der Bildfelder jedes Filmstreifens braucht dabei jedoch nicht notwendigerweise
mit dem im Speicher für jeden Filmstreifen vorgesehenen Aufnahmevermögen übereinzustimmen. Wenn beispielsweise der Filmstreifen
sechs Bildfelder enthält, sollte die zu ordnende
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und dem zweiten Speicher einzugebende Zahl unter Berücksichtigung einer gewissen Toleranz gleich 8 (n = 8) sein.
In diesem Fall sind für jeden Filmstreifen zwei zusätzliche Informationen vorgesehen. Einige Filmstreifen können
aber auch drei Bildfelder aufweisen. In diesem Fall sind für jeden Filmstreifen fünf zusätzliche Informationen
vorgesehen. Da jedoch das Vorderende des Bildfelds und das Vorderende bzw. der Anfang der Information im Speicher übereinstimmen,
ist der Rest der Information nach Abschluß der Bearbeitung des Filmstreifens nicht erforderlich, so daß
der nachfolgende Filmstreifen auf die Belichtungsfläche gebracht wird. Tatsächlich ist die Information bis zum nachfolgenden
Anfangssignal überflüssig. Aus diesem Grund weist die dargestellte Ausführungsform den Schaltkreis zur Ausrichtung
des Anfangs bzw. der Vorderkante des Bildfelds auf. Wenn nämlich der Lesebefehl durch das Anfangssignal
56, das bei der Abtastung des Anfangs des Negativfilmstreifens erzeugt wird, dann abgegeben wird, wenn die Information
vom zweiten Speicher 53 kein Anfangssignal ist, stellt der Schaltkreis 58 diese Nichtübereinstimmung fest. Infolge
dieser Diskriminierung wird die Torschaltung 59 durchgeschaltet, so daß eine Taktimpulsschaltung 60 einen
Lesebefehl erzeugt, welcher sich wiederholt, bis das Anfangssignal im zweiten Speicher 53 auftritt.
Infolge der auf diese Weise ausgerichteten Informationen erfolgen das Auslesen der Informationen aus dem zweiten
Speicher und die Bearbeitung der Bildfelder in einwandfreier Synchronisation miteinander, so daß die Bildfelder
auftragsgemäß kopiert werden können. Bei der Kopiervorrichtung gemäß den Fig. 6 und 7 kann der zweite Speicher
53 ein mit dem Zähler kombiniertes, endloses Speichersystem sein, während der zweite Speicher bei der Ausftihrungsform
gemäß den Fig. 10 und 11 die von der Bandkassette übertragenen Informationen vorübergehend speichern kann.
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Die vorstehend beschriebenen Ausführungsformen der Erfindung
lassen sich auch auf den 110-Film anwenden, der
pro Bildfeld eine Ziffer trägt. Es ist jedoch zu beachten, daß die Erfindung nicht auf das Kopieren von Filmen beschränkt
ist, die bei jedem Bildfeld nur eine Ziffer aufweisen. Bei 135-Filmen besteht beispielsweise kein vorbestimmtes
Verhältnis zwischen der Position der Ziffern und der Lage der Bildfelder. Dabei kann der Negativfilm zur Erleichterung
der Bildfeldbezeichnung z.B. die Bildziffern 1, 1Ä, 1B, 2, 2A ... aufweisen (Fig. 14 veranschaulicht ein
Beispiel, bei dem ein Bildfeld mit mehreren Ziffern bezeichnet ist).
Bei der Nachbestellung von Kopien wird normalerweise die Bildfeldziffer (z.B. 9B) in der Mitte des Bilds angegeben,
doch können andere Kunden beispielsweise die Ziffer 10 oder 1OA für das gleiche Bildfeld angeben. In diesem Fall muß
jede der Ziffern 9B, 10 und 1OA zur Bezeichnung des gleichen Bildfelds dienen. Bei der Eingabe der Bildfeldziffern
in den ersten Speicher wird ein Wandler benutzt: Der Wandler wandelt das Eingangssignal von 1, 1A, 1B, 2, 2A ... in
Ausgangssignale 1, 2, 3, 4, 5 ··. um. Bei der Speicherung
der Informationen im zweiten Speicher wird die in diesem gespeicherte erste bzw. Anfangsziffer als die eine erste oder
zweite, im ersten Speicher gespeicherte Ziffer darstellende Ziffer identifiziert. Wenn daher eine der Ziffern 1, 1A, 1B,
2, 2A ... angegeben wird, kann aus dem zweiten Speicher fehlerfrei eine der angegebenen Ziffer entsprechende Bildfeldziffer
bzw. -zahl ausgelesen werden.
Die Filmstreifen können mit Kerben versehen oder nicht damit versehen sein. Die Bearbeitung kann dabei jedoch ohne Verwechslung
erfolgen, weil beim Kopieren der Bildfelder unter Verwendung einer herkömmlichen, als Bilddetektor bezeichneten
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Vorrichtung die Bildsignale und die Filmstreifen-Anfangssignale erzeugt werden können.
Weiterhin kann zwischen den einzelnen Bildfeldern des Filmstreifens
ein Leerfeld (nicht) vorhanden sein, oder Vorderoder. Hinterende des Filmstreifens können bildfeldfrei sein.
In diesem Fall kann eine Informationsverarbeitung lediglich auf der Grundlage der Bildfeldsignale und der Filmstreifen-Anfangssignale
zu fehlerhaften Informationen in den Bereichen führen, in denen sich keine Bildfelder befinden, weil
dabei keine Bildsignale erzeugt werden. Zur Vermeidung dieser Schwierigkeit muß die die Information verwendende Einrichtung
so synchronisiert sein, daß sie eine Information durch Erzeugung eines Blindsignals löscht, wenn kein Bildfeldsignal
erzeugt wird, und zwar auch in einer Position, in welcher sich im Hinblick auf die Strecke, über welche
der Filmstreifen transportiert worden ist, eigentlich ein Bildfeld befinden sollte.
Fig. 15 veranschaulicht ein Beispiel einer Schaltung zur Verarbeitung von Informationen ia Fall von 135-Film. Dabei
wird nur die angegebene Zahl des Bildfelds über eine Bildfeldziffer-Wandlers
chaltung 62 in eine Ziffer 63 umgewandelt und von einem ersten Speicher 64 gespeichert. Die Anfangszahl
bzw. -ziffer des betreffenden Filmstreifens wird ebenfalls über eine Bildfeldziffer-Wandlerschaltung 65 umgewandelt
und über eine Torschaltung 66 zu einem Lesebefehl für den Speicher gemacht. Die umgewandelte Bildfeldziffer
und die die Menge der herzustellenden Kopien betreffende Information werden dabei aus dem ersten Speicher ausgelesen,
wobei nur die umgewandelte Bildfeldziffer einer Diskriminatorschaltung 69 zugeführt wird, welche der Diskriminatorschaltung
44 gemäß Fig. 12 entspricht. Eine Taktgeberschaltung 75 erzeugt dann einen Lesebefehl für den ersten Spei-
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eher, wodurch die Information ausgelesen wird. Das Auslesen
dauert an, bis ein Zähler 68 auf die vorgeschriebene Zahl gezählt hat. Der Zähler 68, welcher dem Zähler 51 gemäß
Fig. 12 entspricht, weist dabei in seiner Vorstufe einen 3-Zähler 67 auf. Letzterer liefert bei je drei Impulsen
einen Impuls zum n-Zähler 68. Wenn die vorgeschriebene Zahl erreicht ist, wird ein Stopkomraando 76 zur Taktgeberschaltung
abgegeben. Wenn das Ausgangssignal vom ersten Speicher einen Kopierbefehl enthält, gibt die Diskriminatorschaltung
69 einen Haltebefehl an eine Halteschaltung 70 ab. Letztere wird durch den vom 3-Zähler 67 gelieferten Impuls freigemacht.
Dieser Impuls dient dabei auch als Einschreibebefehl zum zweiten Speicher. Wenn das Torschaltungselement der Torschaltung
71 arbeitet, enthält die Einschreibeinformation die Reihenfolge der herzustellenden Kopien, und die Menge
der Kopien wird über eine Torschaltung 73 dem zweiten Speicher 74 eingegeben. Wenn dagegen das Torelement der Torschaltung
72 betätigt ist, wird ein "Nicht kopieren"-Befehl eingegeben.
Infolge der vorstehend beschriebenen Konstruktion kann die Information auch im Fall von Filmstreifen mit mehreren Ziffern
pro Bildfeld geordnet werden, so daß die Informationen als Einzelinformation für jedes Bildfeld verarbeitet werden
können. Dies bedeutet, daß der Kunde jede beliebige der an jedem Bildfeld vorgesehenen Ziffern angeben kann. Außerdem
kann auch das Bildfeld am Vorderende des Filmstreifens bezeichnet werden, so daß die Information derart geordnet
werden kann, daß sie vom Kopieren auszunehmende Bildfelder oder die Zahl der herzustellenden Kopien angibt. Dies erfolgt
dann praktisch auf dieselbe Weise wie bei einem Film, bei welchem jedes Bildfeld nur mit einer Ziffer bezeichnet
ist. Wenn zudem die Bildfeldsignale und die Negativfilmstreifen-Anfangssignale geliefert werden, kann die Kopiervorrich-
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tung die geforderten Kopien ohne Verwechslung herstellen.
Erfindungsgemäß kann also das Einzelbildkopieren ohne die Notwendigkeit eines Vergleichens der Bildfelder mit dem
Auftragzettel erfolgen, so daß keine Hilfsperson für das Heraussuchen der Bildfelder beim Kopieren erforderlich ist
und die Bearbeitungsgeschwindigkeit mithin erheblich erhöht werden kann. Hierdurch wird die wirtschaftliche Herstellung
von Einzelkopien, die bisher höchst unwirtschaftlich war, unter Vermeidung von Abzügen von den falschen Bildfeldern
ermöglicht. Mit der Erfindung werden somit ein Kopierverfahren
und eine Vorrichtung geschaffen, die im Vergleich zu den bisher angewandten Verfahren und Vorrichtungen einen
um mehr als das fünffache erhöhten Ausstoß und folglich einen großen industriellen Nutzeffekt gewährleisten.
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Claims (7)
- PatentansprücheΓ Iy Verfahren zum Kopieren von Photographien, dadurch gekennzeichnet, daß zunächst Informationen bezüglich der Ziffern von Bildfeldern, von denen Kopien hergestellt werden sollen, und der Zahl der von jede« Bildfeld herzustellenden Kopien gespeichert werden, daß eines der Bildfelder in eine Kopierstation eingebracht wird, daß eine der Ziffern ausgelesen wird, welche dem eingelegten Bildfeld und der Zahl der davon herzustellenden Kopien entspricht, und daß schließlich das Kopieren auf der Grundlage der ausgelesenen Ziffer und der Kopienzahl durchgeführt wird.
- 2. Verfahren zum Kopieren von Photographien, insbesondere nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet y daß zunächst die erforderlichen Bildfeldziffern eines (Negativ-)Filmstreifens und die Zahl der herzustellenden Kopien in einem ersten Speicher gespeichert werden, daß sodann eine Bezugsposition am Filmstreifen festgelegt wird, daß hierauf Informationen bezüglich der Zahl der Bildfelder zwischen der Bezugsposition und dem Bildfeld taw, den Bildfeldern, von den Kopien hergestellt werden sollen, sowie der Zahl der herzustellenden Kopien in einem zweiten Speicher gespeichert werden, daß ein Bildfeld eingelegt wird, von dem eine Kopie hergestellt werden soll, daß die Informationen ausgelesen werden und daß schließlich die Kopie (n) auf der Grundlage der ausgelesenen Informationen hergestellt wird (werden).
- 3. Verfahren nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß als Bezugsposition eines der Endbildfelder eines (Hegativ-Filmstreifens gewählt wird.509846/0797
- 4. Verfahren nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß als Bezugsposition ein Endabschnitt des Filmstreifens an von den Bildfeldern entfernter Stelle gewählt wird.
- 5. Vorrichtung zur Durchführung des Verfahrens nach einem der vorangehenden Ansprüche, gekennzeichnet durch einen ersten Speicher zur Speicherung der erforderlichen Bildfeldziffern eines Filmstreifens und der Menge der herzustellenden Kopien, durch einen zweiten Speicher zur Speicherung von Informationen bezüglich der Bildfeldzahl zwischen einer Bezugsposition auf dem Filmstreifen und des bzw. der erforderlichen Bildfelds oder -feider, durch eine Einrichtung zum Auslesen der im zweiten Speicher enthaltenen Informationen und durch eine Einrichtung zum Kopieren auf der Grundlage der ausgelesenen Informationen.
- 6. Vorrichtung nach Anspruch 5» dadurch gekennzeichnet, daß der zweite Speicher vor der Speicherung der Zahl der Bildfelder ein Signal speichert, das eine Vorderkante des Filmstreifens angibt.
- 7. Vorrichtung nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, daß eine Einrichtung zur Erzeugung von jeweils ein Bildfeld angebenden Signalen, eine Einrichtung zur Erzeugung eines einen Endabechnitt des Filmstreifens bezeichnenden Signals und eine Diskriminatoreinrichtung zur Feststellung, ob das das Bildfeld angebende Signal mit dem den Endabschnitt angebenden Signal übereinstimmt, vorgesehen sind.509846/0797
Applications Claiming Priority (1)
| Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
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| JP49047136A JPS5932778B2 (ja) | 1974-04-27 | 1974-04-27 | 写真焼付処理方法並びに装置 |
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| DE2518580C2 DE2518580C2 (de) | 1985-09-12 |
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ID=12766692
Family Applications (1)
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| Date | Code | Title | Description |
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Representative=s name: HENKEL, G., DR.PHIL. FEILER, L., DR.RER.NAT. HAENZ |
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