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DE2518580C2 - Vorrichtung zum Herstellen von Abzügen von einem Negativfilm - Google Patents

Vorrichtung zum Herstellen von Abzügen von einem Negativfilm

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Publication number
DE2518580C2
DE2518580C2 DE2518580A DE2518580A DE2518580C2 DE 2518580 C2 DE2518580 C2 DE 2518580C2 DE 2518580 A DE2518580 A DE 2518580A DE 2518580 A DE2518580 A DE 2518580A DE 2518580 C2 DE2518580 C2 DE 2518580C2
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DE
Germany
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memory
image field
image
film
information
Prior art date
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Expired
Application number
DE2518580A
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English (en)
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DE2518580A1 (de
Inventor
Masaaki Hachioji Tokio/Tokyo Machida
Current Assignee (The listed assignees may be inaccurate. Google has not performed a legal analysis and makes no representation or warranty as to the accuracy of the list.)
Konica Minolta Inc
Original Assignee
Konica Minolta Inc
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Filing date
Publication date
Application filed by Konica Minolta Inc filed Critical Konica Minolta Inc
Publication of DE2518580A1 publication Critical patent/DE2518580A1/de
Application granted granted Critical
Publication of DE2518580C2 publication Critical patent/DE2518580C2/de
Expired legal-status Critical Current

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    • GPHYSICS
    • G03PHOTOGRAPHY; CINEMATOGRAPHY; ANALOGOUS TECHNIQUES USING WAVES OTHER THAN OPTICAL WAVES; ELECTROGRAPHY; HOLOGRAPHY
    • G03BAPPARATUS OR ARRANGEMENTS FOR TAKING PHOTOGRAPHS OR FOR PROJECTING OR VIEWING THEM; APPARATUS OR ARRANGEMENTS EMPLOYING ANALOGOUS TECHNIQUES USING WAVES OTHER THAN OPTICAL WAVES; ACCESSORIES THEREFOR
    • G03B27/00Photographic printing apparatus
    • G03B27/32Projection printing apparatus, e.g. enlarger, copying camera
    • G03B27/46Projection printing apparatus, e.g. enlarger, copying camera for automatic sequential copying of different originals, e.g. enlargers, roll film printers
    • G03B27/462Projection printing apparatus, e.g. enlarger, copying camera for automatic sequential copying of different originals, e.g. enlargers, roll film printers in enlargers, e.g. roll film printers
    • GPHYSICS
    • G03PHOTOGRAPHY; CINEMATOGRAPHY; ANALOGOUS TECHNIQUES USING WAVES OTHER THAN OPTICAL WAVES; ELECTROGRAPHY; HOLOGRAPHY
    • G03CPHOTOSENSITIVE MATERIALS FOR PHOTOGRAPHIC PURPOSES; PHOTOGRAPHIC PROCESSES, e.g. CINE, X-RAY, COLOUR, STEREO-PHOTOGRAPHIC PROCESSES; AUXILIARY PROCESSES IN PHOTOGRAPHY
    • G03C5/00Photographic processes or agents therefor; Regeneration of such processing agents
    • G03C5/08Photoprinting; Processes and means for preventing photoprinting

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  • Physics & Mathematics (AREA)
  • General Physics & Mathematics (AREA)
  • Projection-Type Copiers In General (AREA)
  • Exposure Or Original Feeding In Electrophotography (AREA)

Description

2. Vorrichtung zum Herstellen von Abzügen von einem Negativfilm, bei dem jedem Bildfeld eine eigene Bildfeldnummer zugeordnet ist, gekennzeichnet durch
A)
C) D)
E)
einen ersten Speicher (43) zum Speichern der Bildfeldnummern der abzulichtenden Bildfelder und der Anzahl der vorgesehenen Abzüge für jede dieser Bildfeldnummern, einen zweiten mit dem ersten Speicher (43) verbundenen Speicher (48), der der Anzahl von Bildfeldern zwischen einer Bezugsposition des Negativfilms und dem (den) angeforderten BiIdfeld(ern) entsprechende Informationen speichert,
eine Einrichtung zum Lesen der Informationen im zweiten Speicher (48), eine Einrichtung zum Herstellen einer vorgegebenen Anzahl von Abzügen von ausgewählten Bildfeldern auf der Grundlage der im zweiten Speicher (48) enthaltenen Informationen, und
eine Übertragungsschaltung zwischen dem ersten und dem zweiten Speicher (43 bzw. 48), die ein Torglied (45) und einen Zähler (51) enthält, wobei das Torglied (45) geöffnet wird, wenn der erste Speicher (43) eine der vom Zähler ausgegebenen Nummer entsprechende Bildfeldnummer enthält (F ig. 12).
Die Vorrichtung betrifft eine Vorrichtung zum Herstellen von Abzügen von einem Negativfilm, bei dem jedem Bildfeld eine eigene Bildfeldnummer zugeordnet
ist.
Derzeit können Kopien bzw. Abzüge von Photographien nach einem im folgenden als Streifenkopieren bezeichneten Verfahren, bei demalle auf einein Filmstrei- fen vorhandenen Bildfelder im Anschluß an das Entwikkeln des Films nacheinander kopien werden, sowie räch einem Verfahren hergestellt werden, daß im folgenden als Einzelbildkopieren bezeichnet wird und bei dem die Kopien von dem bereits entwickelten Negativfilm nach
ίο Bildfeldnummer- und Kopienzahlangabe hergestellt werden.
Beim Streifenkopieren wird häufig eine Ober- oder Unterbelichtung, ein Verwackeln oder eine Unscharfe der Bilder festgestellt, und bei der Bearbeitung von sog.
135-Filmen sind besondere Arbeitsgänge zur Entfernung der Leerstellen oder zur Auswahl von Korrekturtasten zur Berichtigung von Färb- oder Dichtenfehlern des Bilds erforderlich. Trotz der vorgenannten Umstände können beim Streifenkopieren ohne weiteres mehr als 3000 Kopien pro Stunde hergestellt werden. Bei diesem Verfahren werden die langen, unzerschnittenen Filmstreifen bearbeitet, oder es wird eine größere Zahl von Filmstreifen miteinander verbunden und als Einzelstreifen bearbei tet Bei diesem Verfahren wird der Negativfilm automa tisch transportiert und genau in der Belichtungsposition angehalten, wo das Kopieren erfolgen soü.
Bei dcJi 135-Filmen kann die Bildposition auf einem Negativfilm in Abhängigkeit vom Einlegen des Films in eine Kamera variieren. Aus diesem Grund ist es übliche Praxis, die Bildposition festzustellen und dann genau der Bildposition entsprechende Kerben anzubringen, damit das betreffende Bildfeld beim Kopiervorgang genau in der Belichtungsposition angehalten wird, indem die
Kerbe abgetastet wird (vgl. F i g. 1).
Bei den 110- und 126-Filmen ist in der Position jedes Bildfelds auf dem Film ein Loch vorgesehen, se daß das Bildfeld durch Abtastung dieses Loches genau in der Belichtungsposition angehalten wird, weil die Belich tungsposition der Kamera eine mechanische Beziehung zu diesem Loch besitzt (vgl. F i g. 2 und 3).
Bei diesem Verfahren ist es am wirkungsvollsten, je einen Abzug von jedem Bildfeld herzustellen, indem ein langer Filmstreifen oder Rollfilm dem Kopiergerät zugeführt wird, in welchem die Bildfelder automatisch genau in der Kopierposition angehalten werden. Nahezu alle Kopiergeräte arbeiten daher mit verkürzter Belich- tungs-, Papiervorschub- und Negativvorschubzeit, um ein beschleunigtes Streifenkopieren zu gewährleisten.
Zur Beschleunigung des Kopiervorgangs können dabei zudem auch Färb- oder Dichtenabweichungen automatisch festgestellt werden, während es bisher noch nicht möglich ist, unscharfe Bilder automatisch auszulassen.
Beim Einzelbildkopierverfahren sucht dagegen die Bedienungsperson die von einem Kunden angegebenen Bildfelder aus den Filmstreifen, die üblicherweise zu Stücken von jeweils etwa sechs Bildern zerschnitten sind, heraus und stellt die Kopien in der vom Kunden verlangten Stückzahl her. Da hierbei die angegebenen Bildfelder aus den in wahlloser Folge angeordneten Film streifen ausgesucht und die ausgesuchten Bildfelder genau in der Belichtungsposition angeordnet werden müssen, ist der Wirkungsgrad dieses Arbeitens sehr niedrig, d. h. er beträgt im Vergleich zum Wirkungsgrad beim automatischen Kopieren nur etwa 1Zs bis 1Ao.
Aus diesem Grund wird an der Unterkante des Negativfilms (110-Film) vor dessen Rücksendung zum Kunden ein Markierungsstreifen angebracht, so daß der
Kunde auf diesem Streifen die Zahl der herzustellenden Kopien an der einem Bildfeld entsprechenden Stelle angeben kann, wenn er weitere Abzüge von den betreffenden Bildern wünscht (F i g. 4).
In diesem Fall ist es einfach, die auf dem Markierungsstreifen bezeichneten Bilder zu finden, während das Arbeitsverfahren anderweitig das gleiche ist wie beim Einzelbildkopiervorgang. Tatsächlich ist für die Anbringung des Markierungsstreifens ein weiterer Arbeitsgang erforderlich, und im Fall einer nochmaligen Nachbestellung müssen die vorher eingetragenen Angaben ausradiert werden, während eine Schrumpfung zwischen Markierungs- und Filmstreifen weitere Schwierigkeiten aufwirft Folglich ist das Verfahren der Anbringung eines Markierungsstreifens nicht sehr vorteilhaft Da sich beim 135-Film die Position der Bildfeldzahlen nicht immer in Übereinstimmung mit der Position der betreffenden Bildfelder befinden, ist die Verwendung von Markierungsstreifen dabei nicht •■"ihr günstig, sondern führt vielmehr zu den genannten Mangeln.
Die zum Kopieren eingesandten Negativfilme bestehen dabei im allgemeinen aus Streifen mit jeweils 4— 6 Bildfeldern. Die normalerweise verkauften Negativfilme mit 12, 20 oder 36 Aufnahmen werden nämlich nach dem Entwickeln zu mehreren Streifen zerschnitten. Diese Streifen werden in einem Beutel oder einer Hülle verpackt und können dabei in wahlloser Reihenfolge angeordnet sein, wenn sie zum Kopieren eingeliefert werden; in manchen Fällen kann auch nur ein Teil dieser Streifen eingeliefert werden, da manche Kunden die nicht zu kopierenden Streifen nicht mitliefern. Außerdem enthält der Beutel od. dgl. einen Auftragszettel, der am Beutel angebracht oder bei den Filmen enthalten sein kann. Ein Beispiel für einen solchen Zettel ist in F i g. 5 dargestellt
Der dargestellte Nachbestellungs- bzw. Auftragszettel ist derjenige für einen 135-FiIm, und im dargestellten Beispiel sind 3 Abzüge des Bilds 6A, 8 Abzüge des Bilds 12/4 und 2 Abzüge des Bilds 15Λ verlangt worden. Wenn dieses Auftragsblatt nicht ausgefüllt ist, erledigt dies die Annahmeperson auf dem Auftragszettel, um dann die Filmstreifen zur Erleichterung der Arbeit des Kopierers in der Reihenfolge ansteigender Bildfeld-Nummern anzuordnen, was sich als ziemlich mühsam erweisen kann. Falls sich nicht in jeder Tasche der Hülle ein Negativfilmstreifen befindet, wird dieses Ordnen sehr schwierig. Soba'd jedoch die Negative geordnet worden sind, können sie im Beutel bzw. in der Hülle an die Bedienungsperson weitergeleitet werden, welche die Abzüge herstellt. Der Kopierer wählt dann die auf dem Auftragsblatt angegebenen Bilder aus den Streifen aus und setzt sie in den Belichtungsabschnitt ein, um die angegebene Zahl von Kopien herzustellen. Alle diese Arbeiten werden dabei von Hand durchgeführt.
Bei der Herstellung von Kopien bzw. Abzügen von Umkehrfilmen nimmt der Kopierer die Kassetten in Empfang, welche die Filmbildfelder enthalten, von denen Abzüge hergestellt werden sollen. Der Kopierer nimmt dabei eines der Bildfelder, stellt die davon anzufertigende Zahl von Kopien ein und führt dann den Kopiervorgang durch. Dieser Vorgang wird bei allen Einzelbildern wiederholt. Bei diesem Arbeitsverfahren ist der Arbeitswirkungsgrad ebenfalls sehr niedrig.
In der DE-OS 19 18 581 ist eine automatische Regie- und Steuervorrichtung für optische Kopiereinrichtungen beschrieben, wobei eine Regie-Filmbildfeldadressen-Speichereinrichtung sowie eine Steuerdaten-Speichereinrichtung vorgesehen sind. Dabei hat die Steuerdaten-Speichereinrichtung die Funktion, zum Zweck der Verbesserung von photographierten Szenen mit speziellen optischen Effekten veränderbare Steuereinrichtungen einer optischen Kopiereinrichtung durch Einstellung ihrer optischen Größen zu regulieren. Bei diese.· bekannten Vorrichtung ist jeweils ein Vergleich der Bildfeldadressen mit der jeweils gespeicherten Regieadresse erforderlich, zu welchem Zweck eine zusätzliche digitale Vergleichseinrichtung und ein eigener
ίο Zähler vorgesehen sind. Die Zählung beginnt dabei immer mit dem ersten Bildfeld eines Films, während der Beginn des Kopiervorgangs an irgendeiner beliebig auswählbaren Stelle eines Filmstreifens nicht möglich ist Die bekannte Vorrichtung gibt somit dem Fachmann keine Anregung, auf möglichst einfache Weise und mit möglichst hoher Geschwindigkeit Einzelbildkopien von einer beliebig wählbaren Bezugsposition am Filmstreifen aus herzustellen. Darüber hinaus ist bei der bekannten Vorrichtung die Möglichkeit von Einzelbildern unterschiedliche Anzahlen von Kopien herzustellen, überhaupt nicht in Erwägung gezogen.
Aus der DE-OS 20 39 208 ist ferner ein Verfahren und eine Vorrichtung zur selbsttätigen Filmpositionierung im Mikrofilm- und Rückvergrößerungsgeräten bekannt Dort muß aber bei der Aufnahme jedem Bild eine Markierung zugeordnet werden, so daß durch optische Abtastung dieser Markierung jedes Einzelbild identifiziert werden kann. Dort wird diese Markierung überdies in einem besonderen Code vorgenommen, um Verfälschungen beim Abtasten zu vermeiden. Für normale Negativfilme ist ein solches Verfahren jedoch nicht anwendbar, da diese Filme eine derartige Markierung nicht aufweisen, und es einen unvertretbaren hohen Aufwand bedeutete, nachträglich eine solche Markierung anzubringen.
Die DE-AS 12 60 295 beschreibt ein Verfahren und eine Vorrichtung zur Herstellung von Kopien von Vorlagen, welche aus mehreren Einzelfilmen zu einem längeren Filmstreifen zusammengefügt wurden. Dabei geht es um das Problem, die Herstellung von sogenannten Wiederholkopien zu vereinfachen und insbesondere die Einstellung der nochmals zu kopierenden Vorlagen zu erleichtern. Zu diesem Zweck wird dort vorgeschlagen, in der Vorlage jedes Bild, von dem eine neue Kopie gezogen werden soll, in besonderer Weise zu kennzeichnen, etwa mit einer Randkerbe, so daß über die Abtastung einer solchen Randkerbe eine Numerierung der zu kopierenden Bilder und ein entsprechendes Abzählen ermöglicht wird. Auch dieses Verfahren ist somit für die Herstellung von Einzelkopien in unterschiedlicher Anzahl von einem gewöhnlichen Negativfilm nicht anwendbar, da wie bei den vorhergehenden Verfahren die besondere Kennzeichnung einzelner Bilder zu aufwendig wäre.
Aus der DE-OS 19 65 244 ist schließlich ein fotografisches Kopiergerät bekannt, bei dem die zu kopierenden Vorlagen am Rand mit einer Randkerbe versehen sind; an diesen Kerben wird der Film jeweils in einer Vorbetrachtungsstation und in einer Belichtungsstation angehalten. Da ein gewöhnlicher Negativfilm solche Randkerben nicht aufweist und das nachträgliche Anbringen dieser Randkerben zu aufwendig wäre, kann auch diese Druckschrift keine Anregung geben, die Herstellung von Cinzelkopien in unterschiedlichen Anzahlen zu beschleunigen.
Aufgabe der Erfindung ist es, das eingangs genannte Verfahren zum Herstellen von Abzügen von einem Negativfilm, bei dem jedem Bildfeld eine eigene Bildfeld-
nummer zugeordnet ist, derart zu verbessern, daß ein einmaliges oder mehrmaliges Ablichten von ausgesuchten Bildfeldern von einer beliebig wählbaren Bezugsposition am Filmstreifen aus und ohne die Notwendigkeit eines Vergleichs der Kennziffer des jeweils im Belichtungsfeld liegenden Bildfeldes mit einer gespeicherten Kennziffer möglich ist, so daß dadurch also Einzelbildkopien mit hoher Geschwindigkeit hergestellt werden können.
Erfindungsgemäß wird diese Aufgabe in einer Ausführungsform mit den kennzeichnenden Merkmalen des Patentanspruchs 1, in einer weiteren Ausführungsform mit den kennzeichnenden Merkmalen des Patentanspruchs 2 gelöst
Im folgenden sind bevorzugte Ausführungsformen der Erfindung anhand der Zeichnungen näher erläutert. Es zeigt
Fig. 1 eine Darstellungeines 135-Films,
F i g. 2 eine Darstellung eines 126-Films,
F i g. 3 eine Darstellung eines 110- Films,
F i g. 4 einen 110-Film mit einem an seiner Unterkante angebrachten Markierungsstreifen,
F i g. 5 ein Beispiel für einen an einem Filmbeutel vorgesehenen Auftragszettel,
F i g. 6 eine schematische Darstellung des erfindungsgemäßen Photographien-Kopierverfahrens und speziell des Auftragsannahmeteils desselben,
F i g. 7 eine schematische Darstellung speziell des Kopierteils des erfindungsgemäßen Verfahrens,
F i g. 8 eine Darstellung eines mit Markierung versehenen Filmstreifens,
F i g. 9 eine schematische Darstellung der manuellen Korrektur von Färb- und Dichtenfehlern,
Fig. 10 und 11 schematische Darstellungen einer abgewandelten Ausführungsform des erfindungsgemäßen Verfahrens zur Bearbeitung von in Rollenform vorliegenden Filmstreifen,
F i g. 12 eine schematische Darstellung eines Beispiels für eine Vorrichtung zur Lieferung von Bearbeitungsinformationen,
Fig. 13 eine schematische Darstellung des Informationsverarbeitungsteils der Kopiervorrichtung,
Fig. 14 ein Beispiel für einen Film, bei dem einem Bildfeld des Negativfilms mehrere Ziffern zugeordnet sind und
F i g. 15 eine schematische Darstellung eines Informationsverarbeitungs-Schaltkreises für 135-Film.
Die F i g. 6 und 7 veranschaulichen schematisch eine Ausführungsform der Erfindung. In F i g. 6 ist bei 1 ein Beutel angedeutet, der einen oder mehrere Negativfilme und einen Auftragszettel enthält Bei 2 ist eine Beschriftungs- oder Prägccinrichtung dargestellt. Die Beutel werden aufeinander gestapelt und die Bedienungsperson kann unter Verwendung der Markiereinrichtung 2 Markierungen auf der Tabelle bzw. dem Zettel des Beutels 1 anbringen. Dabei werden die verlangten Bildzahlen und die Stückmengen der herzustellenden Kopien bzw. Abzüge mit Hilfe von Tasten 3 eingegeben. Diese Angaben werden auf einer in ein Bandkassettengerät 4 eingelegten Bandkassette aufgezeichnet Der in Fig.6 dargestellte Vorrichtungsabschnitt stellt eine Annahmevorrichtung dar.
Nach dem Annahmevorgang werden die Beutel 1 und die über das Bandgerät 4 mit den Informationen bespielten Bandkassetten zum Kopiervorgang an der nächsten Stufe (F i g. 7) überführt In der Kopiervorrichtung wird die Bandkassette in ein Wiedergabegerät 5 eingelegt Sodann werden die Beutel 1 einzeln dem Stapel der Beutel 1— η entnommen, und die Negativstreifen werden aus jedem Beutel herausgenommen. Wenn dann mittels einer Taste 6 eine der in jeden Beutel eingeprägten Ziffern eingegeben wird, werden die entsprechenden Angaben, d. h. die angegebene Bildzahl und die bestellte Kopienzahl, die an der Annahmevorrichtung für den der jeweiligen Nummer auf dem Band der Bandkassette entsprechenden Beutel aufgezeichnet worden sind, in einen ersten Speicher 7 eingegeben. Bei dieser Vorrichtung sind ein Negativträger 9 und ein Belichtungsteil 10 vorgesehen. Die erste oder obere Bildfeldzahl des Negativbildfelds wird mittels der Tasten 6 eingegeben und zum ersten Speicher 7 übertragen. Die im ersten Speicher gespeicherten, angegebenen Bildfeldzahlen
werden dann mit der ersten oder oberen Bildfeldzahl verglichen. Sodann werden die Zahlen der Bildfelder zwischen dem ersten oder oberen Bildfeld und den bestellten Bildfeldern sowie die Zahl der herzustellenden Kopien zu einem zweiten Speicher 8 übertragen. Die im Auftrag nicht enthaltenen Bildfeldziffern tragen dabei Angaben, daß die betreffenden Bildfelder nicht zu kopieren sind.
Wenn der Negativfilmstreifen mit Hilfe des Negativträgers 9 zum Belichtungsteil überführt wird, werden die Informationen jeweils einzeln mit Hilfe von Signalen ausgelesen, bei denen es sich um Signale von Bildern handelt, die beispielsweise durch Abtastung der Perforationen von 110- oder 126-Film erhalten wurden. Danach erfolgt das Kopieren des jeweils abgetasteten BiIdfelds, wobei die durch die eingegebene Information bestimmte Zahl von Abzügen hergestellt wird. Wenn das obere bzw. erste Bildfeld des Films als Bezugsposition festgelegt ist, lassen sich die zu kopierenden Bildfelder durch Zählen der Zahl von Bildfeldern vom ersten bis zu dem zu kopierenden Bildfeld feststellen. Auf diese Weise kann das betreffende Bildfeld automatisch angehalten und für das Kopieren belichtet werden. In F i g. 7 sind bei 11 eine Belichtungsregeleinheit, bei 12 ein Gerüst für eine Papierrolle und bei 13 eine Einrichtung zur Aufnahme des Papiers angedeutet. In einem Kasten 14 werden die vom Negativträger 9 kommenden Filmstreifen der Reihe nach gestapelt
Bei der dargestellten Ausführungsform der Erfindung sind die Annahmevorrichtung (Fig. 6) und der Kopier- , teil (F i g. 7) voneinander getrennt, doch können sie auch zu einer Einheit zusammengefaßt sein, wobei die Zahlen der angegebenen, zu kopierenden Bildfelder sowie die Zahl der herzustellenden Kopien mit Hilfe der Tasten 3 oder 6 unter Angabe der ersten Bildfeldzahl auf dem
so Filmstreifen eingegeben werden, um diese Angaben zum zweiten Speicher 8 zu überführen, wobei die erste Zahl sis Ar.far.gszah! dient Außerdem kann der Auftragszettel optisch oder elektrisch abgelesen werden, so daß die Angaben bezüglich der zu kopierenden Bildfel-
der und der bestellten Kopienzahl dem ersten Speicher 7 eingegeben werden können. Gemäß F i g. 8 kann hierbei beim Schneiden des Filmstreifens eine Markierung 15, beispielsweise ein Loch im Endabschnitt des Filmstreifens, hergestellt werden. Beim Durchlauf des FiIm-
Streifens dient dieses Loch als Hilfe für das Ordnen der zum zweiten Speicher 8 zu übertragenden Angaben.
Beim vorstehend umrissenen erfindungsgemäßen Kopierverfahren werden die angegebenen Bildfeldzahlen sowie die Zahl der herzustellenden Kopien im ersten Speicher gespeichert Die Information bezüglich der ersten oder der letzten Bildfeldzahl des Filmstreifens und der Zahl der dazwischen liegenden Bildfelder sowie bezüglich des angegebenen Bildfelds, von dem Kopien
herzustellen sind, werden vom ersten Speicher dem zweiten Speicher eingegeben, während die erste oder die letzte Nummer des Negativfilmstreifens angegeben wird. Das Auslesen der Informationen aus dem zweiten Speicher erfolgt unter Verwendung von Bildfeldsignalen am Belichtungsteil, während das Kopieren auf der Grundlage der aus dem zweiten Speicher ausgelesenen Informationen durchgeführt wird.
Wie erwähnt, kann beim erfindungsgemäßen Verfahren das Einzelbildkopieren ohne die Notwendigkeit eines Vergleichs des Auftragszettels mit den angegebenen Bildfeldzahlen erfolgen. Dabei können stündlich etwa 3000 Einzelkopien hergestellt werden, was etwa dem 5- bis 10-fachen der Leistung des herkömmlichen Kopierverfahrens entspricht. Darüber hinaus entfällt die Schwierigkeit, daß die Zahl des betreffenden Bilds schwer festzustellen ist, während zudem die Negativfilmstreifen nicht der Reihe nach geordnet zu werden brauchen.
Bei der vorstehend beschriebenen Ausführungsform besitzt die Kopiervorrichtung eine Belichtungsregelvorrichtung, welche automatisch Färb- und Dichtenfehler korrigiert. Im folgenden ist nunmehr ein Beispiel für die Korrektur dieser Fehler durch manuelle Eingabe der Korrekturgröße anhand von F i g. 9 näher erläutert. Gemäß F i g. 9 sind ein Bandkassettengerät 16, ein erster Speicher 18, ein zweiter Speicher 19, eine Belichtungsregeleinheit 22, ein Belichtungsteil 21 und ein Negativträger 20 vorgesehen. Wenn dabei der Negativfilmstreifen 26 in den Negativträger 20 eingelegt wird, wird der Filmstreifen automatisch durch den herkömmlichen Bilddetektor 23 angehalten, der am Negativträger 20 vorgesehen ist Der Negativträger weist an seinem Unterteil eine Anzeige, beispielsweise eine lichtemittierende Diode, zur Anzeige der Position jedes Bildfelds auf. Die Bildfeldinformation des Filmstreifens wird durch Kombination der Informationen des ersten Speichers 18 sowie der mittels eines Tastenfelds 17 eingegebenen vordersten oder hintersten Bildfeldnummer fegelegt, wobei die lichtemittierende Diode durch ihr Aufleuchten die Bildfeldzahl anzeigt, an welcher Kopien hergestellt werden sollen. Wenn die Größe der Kopierkorrektur, ausgehend vom ersten, durch die lichtemittierende Diode angezeigten Bildfeld, über das Tastenfeld 17 eingegeben wird, wird die Korrekturgröße über einen Hilfsspeicher 24 zum zweiten Speicher 19 übertragen. Wenn die lichtemittierende Diode keinerlei Anzeige liefert, wird der Negativfilmstreifen 26 automatisch abgetastet, wobei Kopien mit Kopierkorrektur hergestellt werden, während der Synchronismus mittels der Bildfeldsignale des Belichtungsteils 21 und des Anfangssignals des Filmstreifens aufrechterhalten wird.
Die F i g. 10 und 11 veranschaulichen eine weitere Ausführungsform der Erfindung, bei welcher die die Bildfelder tragenden Filmstreifen in einem aufgerollten Zustand bearbeitet werden.
In den Fig. 10 und It sind ein Filmbeutel 27, eine Prägeeinrichtung 28 und ein Tastenfeld 29 dargestellt Die auf dem Filmbeutel 27 angegebenen, gewünschten Bildfeldnummern sowie die Zahl der bestellten Kopien werden Ober das Tastenfeld 29 dem ersten Speicher 34 eingegeben. Wenn dann beim Einlegen des Negativfilmstreifens in einen Negativträger 31 die erste bzw. Anfangsnummer mittels des Tastenfelds 29 eingegeben wird, werden die geordneten Kopierinformationen, bei denen die zu kopierenden Bildfeldzahlen in bezug auf die Anfangsnummer angegeben sind, einem zweiten Speicher 35 eingeschrieben und zum Bandkassettengerät 30 übertragen. Die Negativfilmstreifen werden zum Negativträger 31 überführt, der Reihe nach durch eine herkömmliche Spleißvorrichtung 32 miteinander verbunden und durch eine Aufspulvorrichtung 33 zu einer Rolle gewickelt.
Der dip Bildfelder enthaltende, aufgerollte Filmstreifen wird zu einer Abrollvoi richtung 36 überführt, und gleichzeitig wird die Bandkassette, welche die durch das Bandgerät 30 aufgenommenen Aufzeichnungen enthält, in ein Bandkassetten-Abspielgerät 37 eingelegt. Der Filmstreifen wird zum Negativträger 40 geführt und von einer Aufspulvorrichtung 41 aufgenommen. Hierbei tastet ein Detektor 38 die Bildfelder ab, und infolge dieser Abtasung werden die auf dem Band aufgezeichneten Informationen einzeln abgelesen, bevor das betreffende Bildfeld den Belichtungsteil 39 durchläuft. Das bezeichnete Bildfeld wird am Belichtungsteil 39 angehalten, um die verlangte Zahl von Kopien herzustellen.
Wie aus den vorstehend beschriebenen Ausführungsformen hervorgeht, bezieht sich die Erfindung auf ein Verfahren und eine Vorrichtung mit einem ersten Speicher, welcher die Bildfeldzahlen bzw. -nummern sowie die Zahl der herzustellenden Kopien, die auf einem Auftragszettel angegeben sind, speichert, einer Einrichtung zur Festlegung einer Bezugsposition, etwa des ersten oder des letzten Bildfelds des Negativfilmstreifens, und einem zweiten Speicher, der bei Eingang der Information bezüglich der festgelegten Bezugsposition sowie der Zahl von Bildfeldern zwischen der Bezugsposition und dem zu kopierenden Bildfeld die angegebene Zahl speichert Außerdem ist dabei eine Einrichtung zur Herstellung von Kopien vom betreffenden Bildfeld vorgesehen.
Bei den vorstehend beschriebenen Ausführungsformen sind die Einzelheiten der Vorrichtungen für die Informationsverarbeitung nicht dargestellt Im folgenden ist nunmehr eine derartige Vorrichtung anhand von Fig. 12 im Detail erläutert. Gemäß Fig. 12 weist die Vorrichtung einen Hilfsspeicher 42 auf, welcher die auf dem Filmbeutel angegebenen Bildfeldzahlen bzw. -nummern sowie die Zahl der herzustellenden Kopien speichert. Zunächst wird ein Filmbeutel genommen, und wenn die Auftragsnummer des Filmbeutels sowie die im Hilfsspeicher 42 gespeicherte Auftragsnummer gleich sind, werden der Reihe nach die Auslesebefehle für die verlangten Bildfelder abgegeben und zum ersten Speicher 43 übertragen. Es ist aber auch möglich, einen Auftrag bzw. Befehl unmittelbar dem ersten Speicher 43 einzugeben, so daß der Hilfsspeicher 42 entfallen kann.
Bei Angabe der Nummer des ersten Bildfelds bei 49 wird die Information des ersten Speichers 43 zu einem zweiten Speicher 48 übertragen. Die Übertragungseinrichtung besteht im wesentlichen aus einem Zähler 51 und einer Diskriminatorschaltung 44. Durch Angabe der ersten bzw. Anfangs^Bildfeldzahl bei 49 wird diese Zahl im Zähler 51 eingestellt, worauf das Auslesen aus dem ersten Speicher 43 einsetzt Die Information des Filmstreifen-Vorderendes wird auch dem zweiten Speicher eingegeben. Wenn der erste Speicher 43 die dem Inhalt
des Zählers 51 entsprechende Bildfeldzahl enthält schaltet die Diskriminatorschaltung 44 eine Torschaltung 45 durch, so daß die Zahl der herzustellenden Kopien über eine Torschaltung 47 dem zweiten Speicher 48 eingeschrieben wird. Enthält der erste Speicher nicht die gleiche Bildfeldzahl, so wird eine Torschaltung 46 durchgeschaltet, wobei der Befehl »nicht kopieren« über die Torschaltung 47 dem zweiten Speicher 48 eingegeben wird. Der Einschreibbefehl wird im Gleichlauf
mit einem Zähler-Taktgeber 50 wiederholt, und zwar solange, bis die durch den Zähler 52 bestimmte Zahl (n) erreicht ist.
Auf diese Weise wird aus den Zahlen bzw. Nummern von η Bildfeldteilen bestehende Inhalt des ersten Speichers 43 zum zweiten Speicher 48 übertragen und in diesen unter Zugrundelegung der Bezugszahl des festgelegten Bildfelds in der Reihenfolge eingeschrieben, in welcher die genannten Zahlen angeordnet sind. Nach dem n-maligen Einschreiben wird der Zähler 51 zur Beendigung des Einschreibens eines Filmstreifens angehalten. Der vorgenannte Vorgang wird bei jedem Streifen wiederholt, wobei die jedem Bildfeld entsprechende Kopierinformation geordnet und dem zweiten Speicher 48 eingegeben wird.
F i g. 13 veranschaulicht ein Beispiel, bei welchem die Kopiervorrichtung diese eingeschriebenen Informationen verarbeitet. Gemäß F i g. 13 ist ein zweiter Speicher 53 vorgesehen, welcher dem zweiten Speicher 48 gemäß F i g. 12 entsprechen kann oder bei dem die Informationen mittels einer Bandkassette od. dgl. übertragen werden können. Einer Lesebefehleinheit 54 können das Bildfeldsignal 55, das beim Durchlaufen des Filmstreifens durch den Belichtungsteil erzeugt wird, das im Fall einer Filmrolle für jeden Filmstreifen erzeugte Signal, die bei Feststellung des Verbindungsteils erzeugten Signale bzw. im Fall eines einzelnen Filmstreifens die bei Abtastung der Vorderkante des Filmstreifens erzeugten Signale sowie ein Impuls 57 eingegeben werden, welcher wiederholt erzeugt wird, bis das Anfangssignal der Filmstreifen und das in den Speicher eingegebene Anfangssignal in Übereinstimmung miteinander gebracht worden sind.
Wenn der beim Durchlauf der Bildfelder bzw. des Filmstreifens durch die Kopiervorrichtung erzeugte Lesebefehl 54 aus dem Speicher die Information zur Erzeugung eines Kopierbefehls 61 erzeugt, wird das betreffende Bildfeld an einer Belichtungsstation angehalten, um die gespeicherte Zahl von Kopien herzustellen. Wenn kein Kopiervorgang vorgesehen ist, wird das betreffende Bildfeld durch diesen Befehl nicht angehalten. Bei 58 ist ein Schaltkreis zur Ausrichtung des Vorderendes des betreffenden Bilds dargestellt, welcher ständig die Information bezüglich einer vorbestimmten Zahl (n) in den zweiten Speicher eingibt, wenn die in Verbindung mit F i g. 1 beschriebenen Informationen entsprechend den Negativfilmstreifen geordnet werden. Die Zahl der Bildfelder jedes Filmstreifens braucht dabei jedoch notwendigerweise mit dem im Speicher für jeden Filmstreifen vorgesehenen Aufnahmevermögen übereinzustimmen. Wenn beispielsweise der Filmstreifen sechs Bildfelder enthält, sollte die zu ordnende und dem zweiten Speicher einzugebende Zahl unter Berücksichtigung einer gewissen Toleranz gleich 8 (n = 8) sein. In diesem Fall sind für jeden Filmstreifen zwei zusätzliche Informationen vorgesehen. Einige Filmstreifen können aber auch drei Bildfelder aufweisen. In diesem Fall sind für jeden Filmstreifen fünf zusätzliche Informationen vorgesehen. Da jedoch das Vorderende des Bildfelds und das Vorderende bzw. der Anfang der Information im Speicher übereinstimmen, ist der Rest der Information nach Abschluß der Bearbeitung des Filmstreifens nicht erforderlich, so daß der nachfolgende Filmstreifen auf die Belichtungsfläche gebracht wird. Tatsächlich ist die Information bis zum nachfolgenden Anfangssignal überflüssig. Aus diesem Grund weist die dargestellte Ausführungsform den Schaltkreis zur Ausrichtung des Anfangs bzw. der Vorderkante des Bildfelds auf. Wenn nämlich der Lesebefehl durch das Anfangssignal 56, das bei der Abtastung des Anfangs des Negativfilmstreifens erzeugt wird, wenn die Information vom zweiten Speicher 53 kein Anfangssignal ist, stellt der Schaltkreis 58 diese Nichtübereinstimmung fest Infolge dieser Diskriminierung wird die Torschaltung 59 durchgeschaltet, so daß eine Taktimpulsschaltung 60 einen Lesebefehl erzeugt, welcher sich wiederholt, bis das Anfangssignal im zweiten Speicher 53 auftritt.
Infolge der auf diese Weise ausgerichteten Informationen erfolgen das Auslesen der Informationen aus dem zweiten Speicher und die Bearbeitung der Bildfelder in einwandfreier Synchronisation miteinander, so daß die Bildfelder auftrag ^emäß kopiert werden können. Bei der Kopiervorrichtung gemäß den F i g. 6 und 7 kann der zweite Speicher 53 ein mit dem Zähler kombiniertes, endloses Speichersystem sein, während der zweite Speicher bei der Ausführungsform gemäß den F i g. 10 und 11 die von der Bandkassette übertragenen Informationen vorübergehend speichern kann.
Die vorstehend beschriebenen Ausführungsformen der Erfindung lassen sich auch auf den 110-FiIm anwenden, der pro Bildfeld eine Ziffer trägt Es ist jedoch zu beachten, daß die Erfindung nicht auf das Kopieren von Filmen beschränkt ist, die bei jedem Bildfeld nur eine Ziffer aufweisen. Bei 135-Filmen besteht beispielsweise kein vorbestimmtes Verhältnis zwischen der Fosition der Ziffern und der Lage der Bildfelder. Dabei kann der Negativfilm zur Erleichterung der Bildfeldbezeichnung
z. B. die Bildziffern 1,1Λ, XB, 2,2A... aufweisen (Fig. 14 veranschaulicht ein Beispiel, bei dem ein Bildfeld mit mehreren Ziffern bezeichnet ist).
Bei der Nachbestellung von Kopien wird normalerweise die Bildfeldziffer (z. B. 9B) in der Mitte des Bilds angegeben, doch können andere Kunden beispielsweise die Ziffer 10 oder 10Λ für das gleiche Bildfeld angeben. In diesem Fall muß jede der Ziffern 95,10 und 1OA zur Bezeichnung des gleichen Bildfelds dienen. Bei der Eingabe der Bildfeldziffern in den ersten Speicher wird ein Wandler benutzt. Der Wandler wandelt das Eingangssignal von 1,XA,Iß,2,2 A.. .in Ausgangssignale 1,2,3,4, 5 ... um. Bei der Speicherung der Informationen im zweiten Speicher wird die in diesem gespeicherte erste bzw. Anfangsziffer als die eine erste oder zweite, im ersten Speicher gespeicherte Ziffer darstellende Ziffer identifiziert Wenn daher eine der Ziffern 1,1Λ, 1B, 2,2A ... angegeben wird, kann aus dem zweiten Speicher fehlerfrei eine der angegebenen Ziffer entsprechende Bildfeldziffer bzw. -zahl ausgelesen werden.
Die Filmstreifen können mit Kerben versehen oder nicht damit versehen sein. Die Bearbeitung kann dabei jedoch ohne Verwechslung erfolgen, weil beim Kopieren der Bildfelder unter Verwendung einer herkömmlichen, als Bilddetektor bezeichneten Vorrichtung die Bildsignale und die Filmstreif en-Anfangssignale erzeugt werden können.
Weiterhin kann zwischen den einzelnen Bildfeldern des Filmstreifens ein Leerfeld (nicht) vorhanden sein, oder Vorder- oder Hinterende des Filmstreifens können bildfeldfrei sein. In diesem Fall kann eine Informationsverarbeitung lediglich auf der Grundlage der Bildfeldsignale und der Filmstreifen-Anfangssignale zu fehlerhaften Informationen in den Bereichen führen, in denen : sich keine Bildfelder befinden, weil dabei keine Bildsignale erzeugt werden. Zur Vermeidung dieser Schwierigkeit muß die die Information verwendende Einrichtung so synchronisiert sein, daß sie eine Information durch Erzeugung eines Blindsignals löscht, wenn Teein
Bildfeldsignal erzeugt wird, und zwar auch in einer Position, in welcher sich im Hinblick auf die Strecke, über welche der Filmstreifen transportiert worden ist, eigentlich ein Bildfeld befinden sollte.
Fig. 15 veranschaulicht ein Beispiel einer Schaltung zur Verarbeitung von Informationen im Fall von 135-Film. Dabei wird nur die angegebene Zahl des Bildfelds über eine Bildfeldziffer-Wandlerschaltung 62 in eine Ziffer 63 umgewandelt und von einem ersten Speicher 64 gespeichert. Die Anfangszahl bzw. -ziffer des betreffenden Filmstreifens wird ebenfalls über eine Bildfeldziffer-Wandlerschaltung 65 umgewandelt und über eine Torschaltung 66 zu einem Lesebefehl für den Speicher gemacht Die umgewandelte Bildfeldziffer und die die Menge der herzustellenden Kopien betreffende Information werden dabei aus dem ersten Speicher ausgelesen, wobei nur die umgewandelte Bildfeldziffer einer Diskriminatorschaltung 69 zugeführt wird, welche der Diskriminatorschaltung 44 gemäß Fig. 12 entspricht. Eine Taktgeberschaltung 75 erzeugt dann einen Lesebefehl für den ersten Speicher, wodurch die Information ausgelesen wird. Das Auslesen dauert an, bis ein Zähler 68 auf die vorgeschriebene Zahl gezählt hat. Der Zähicr 68, welcher dem Zähler 51 gemäß Fig. 12 entspricht, weist dabei in seiner Vorstufe einen 3-Zähler 67 auf. Letzterer liefert bei je drei Impulsen einen Impuls zum /7-Zähler 68. Wenn die vorgeschriebene Zahl erreicht ist, wird ein Stopkommando 76 zur Taktgeberschaltung abgegeben. Wenn das Ausgangssignal vom ersten Speicher einen Kopierbefehl enthält, gibt die Diskriminatorschaltung 69 einen Haltebefehl an die Halteschaltung 70 ab. Letztere wird durch den vom 3-Zähler 67 gelieferten Impuls freigemacht. Dieser Impuls dient dabei auch als Einschreibebefehl zum zweiten Speicher. Wenn das Torschaltungselement der Torschaltung 71 arbeitet, enthält die Einschreibeinformation die Reihenfolge der herzustellenden Kopien, und die Menge der Kopien wird über eine Torschaltung 73 dem zweiten Speicher 74 eingegeben. Wenn dagegen das Torelement der Torschaltung 72 betätigt ist, wird ein »Nicht kopieren«-Befehl eingegeben.
Infolge der vorstehend beschriebenen Konstruktion kann die Information auch im Fall von Filmstreifen mit mehreren Ziffern pro Bildfeld geordnet werden, so daß die Informationen als Einzelinformation für jedes Bildfeld verarbeitet werden können. Dies bedeutet, daß der Kunde jede beliebige der an jedem Bildfeld vorgesehenen Ziffern angeben kann. Außerdem kann auch das Bildfeld am Vorderende des Filmstreifens bezeichnet werden, so daß die Information derart geordnet werden kann, daß sie vom Kopieren auszunehmende Bildfelder öder die Zahl der herzustellenden Kopien angibt Dies erfolgt dann praktisch auf dieselbe Weise wie bei einem Film, bei welchem jedes Bildfeld nur mit einer Ziffer bezeichnet ist Wenn zudem die Bildfeldsignale und die Negativfilmstreif en-Anfangssignale geliefert werden, kann die Kopiervorrichtung die geforderten Kopien ohne Verwechslung herstellen.
Erfindungsgemäß kann also das Einzelbildkopieren ohne die Notwendigkeit eines Vergleichens der Bildfeider mit dem Auftragszettel erfolgen, so daß keine Hilfsperson für das Heraussuchen der Bildfelder beim Kopieren erforderlich ist und die Bearbeitungsgeschwindigkeit mithin erheblich erhöht werden kann. Hierdurch wird die wirtschaftliche Herstellung von Einzelkopien, die bisher höchst unwirtschaftlich war, unter Vermeidung von Abzügen von den falschen Bildfeldern ermöglicht Mit der Erfindung werden somit ein Kopierverfahren und eine Vorrichtung geschaffen, die im Vergleich zu den bisher angewandten Verfahren und Vorrichtungen einen um mehr als das fünffache erhöhten Ausstoß und folglich einen großen industriellen Nutzeffekt gewährleisten.
Hierzu 7 Blatt Zeichnungen

Claims (1)

Patentansprüche:
1. Vorrichtung zum Herstellen von Abzügen von einem Negativfilm, bei dem jedem Bildfeld eine eigene Bildfeldnummer zugeordnet ist, gekennzeichnet durch
A) einen ersten Speicher (7 bzw. 18) zum Speichern der Bildfeldnummern der abzulichtenden Bildfelder und der Anzahl der vorgesehenen Abzüge für jede dieser Bildfeldnummern,
B) einen zweiten mit dem ersten Speicher (7 bzw. 18) verbundenen Speicher (8 bzw. 19) der der Anzahl von Bildfeldern zwischen einer Bezugsposition des Negativfilms und dem (den) angefordeten Bildfeld(ern) entsprechende Informationen speichert,
C) eine Einrichtung zum Lesen der Informationen im zweiten Speicher (8 bzw. 19)
D) eine Einrichtung (12,13,14; 10,11 bzw. 21, 22) zum Herstellen einer vorgegebenen Anzahl von Abzügen von ausgewählten Bildfeldern auf der Grundlage der im zweiten Speicher (8 bzw. 19) enthaltenen Informationen, und
E) eine Einrichtung zum Erzeugen eines einen Endabschnitt des Negativfilms darstellenden Signals sowie einer Einrichtung zur Feststellung, ob die Informationen des ersten Speichers (7 bzw. 18) mit den auf der Grundlage des den Endabschnitt darstellenden Signals gezählten Nummern übereinstimmen (F i g. 7 u. 9).
DE2518580A 1974-04-27 1975-04-25 Vorrichtung zum Herstellen von Abzügen von einem Negativfilm Expired DE2518580C2 (de)

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