DE2518580C2 - Vorrichtung zum Herstellen von Abzügen von einem Negativfilm - Google Patents
Vorrichtung zum Herstellen von Abzügen von einem NegativfilmInfo
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Description
2. Vorrichtung zum Herstellen von Abzügen von einem Negativfilm, bei dem jedem Bildfeld eine eigene Bildfeldnummer zugeordnet ist, gekennzeichnet
durch
A)
C)
D)
E)
einen ersten Speicher (43) zum Speichern der Bildfeldnummern der abzulichtenden Bildfelder
und der Anzahl der vorgesehenen Abzüge für jede dieser Bildfeldnummern,
einen zweiten mit dem ersten Speicher (43) verbundenen Speicher (48), der der Anzahl von
Bildfeldern zwischen einer Bezugsposition des Negativfilms und dem (den) angeforderten BiIdfeld(ern) entsprechende Informationen speichert,
eine Einrichtung zum Lesen der Informationen im zweiten Speicher (48),
eine Einrichtung zum Herstellen einer vorgegebenen Anzahl von Abzügen von ausgewählten
Bildfeldern auf der Grundlage der im zweiten Speicher (48) enthaltenen Informationen, und
eine Übertragungsschaltung zwischen dem ersten und dem zweiten Speicher (43 bzw. 48), die ein Torglied (45) und einen Zähler (51) enthält, wobei das Torglied (45) geöffnet wird, wenn der erste Speicher (43) eine der vom Zähler ausgegebenen Nummer entsprechende Bildfeldnummer enthält (F ig. 12).
eine Übertragungsschaltung zwischen dem ersten und dem zweiten Speicher (43 bzw. 48), die ein Torglied (45) und einen Zähler (51) enthält, wobei das Torglied (45) geöffnet wird, wenn der erste Speicher (43) eine der vom Zähler ausgegebenen Nummer entsprechende Bildfeldnummer enthält (F ig. 12).
Die Vorrichtung betrifft eine Vorrichtung zum Herstellen von Abzügen von einem Negativfilm, bei dem
jedem Bildfeld eine eigene Bildfeldnummer zugeordnet
ist.
Derzeit können Kopien bzw. Abzüge von Photographien nach einem im folgenden als Streifenkopieren bezeichneten Verfahren, bei demalle auf einein Filmstrei-
fen vorhandenen Bildfelder im Anschluß an das Entwikkeln des Films nacheinander kopien werden, sowie räch
einem Verfahren hergestellt werden, daß im folgenden als Einzelbildkopieren bezeichnet wird und bei dem die
Kopien von dem bereits entwickelten Negativfilm nach
ίο Bildfeldnummer- und Kopienzahlangabe hergestellt
werden.
Beim Streifenkopieren wird häufig eine Ober- oder Unterbelichtung, ein Verwackeln oder eine Unscharfe
der Bilder festgestellt, und bei der Bearbeitung von sog.
135-Filmen sind besondere Arbeitsgänge zur Entfernung der Leerstellen oder zur Auswahl von Korrekturtasten zur Berichtigung von Färb- oder Dichtenfehlern
des Bilds erforderlich.
Trotz der vorgenannten Umstände können beim
Streifenkopieren ohne weiteres mehr als 3000 Kopien
pro Stunde hergestellt werden. Bei diesem Verfahren werden die langen, unzerschnittenen Filmstreifen bearbeitet, oder es wird eine größere Zahl von Filmstreifen
miteinander verbunden und als Einzelstreifen bearbei
tet Bei diesem Verfahren wird der Negativfilm automa
tisch transportiert und genau in der Belichtungsposition angehalten, wo das Kopieren erfolgen soü.
Bei dcJi 135-Filmen kann die Bildposition auf einem
Negativfilm in Abhängigkeit vom Einlegen des Films in
eine Kamera variieren. Aus diesem Grund ist es übliche
Praxis, die Bildposition festzustellen und dann genau der Bildposition entsprechende Kerben anzubringen, damit
das betreffende Bildfeld beim Kopiervorgang genau in der Belichtungsposition angehalten wird, indem die
Bei den 110- und 126-Filmen ist in der Position jedes
Bildfelds auf dem Film ein Loch vorgesehen, se daß das Bildfeld durch Abtastung dieses Loches genau in der
Belichtungsposition angehalten wird, weil die Belich
tungsposition der Kamera eine mechanische Beziehung
zu diesem Loch besitzt (vgl. F i g. 2 und 3).
Bei diesem Verfahren ist es am wirkungsvollsten, je einen Abzug von jedem Bildfeld herzustellen, indem ein
langer Filmstreifen oder Rollfilm dem Kopiergerät zugeführt wird, in welchem die Bildfelder automatisch genau in der Kopierposition angehalten werden. Nahezu
alle Kopiergeräte arbeiten daher mit verkürzter Belich- tungs-, Papiervorschub- und Negativvorschubzeit, um
ein beschleunigtes Streifenkopieren zu gewährleisten.
Zur Beschleunigung des Kopiervorgangs können dabei zudem auch Färb- oder Dichtenabweichungen automatisch festgestellt werden, während es bisher noch nicht
möglich ist, unscharfe Bilder automatisch auszulassen.
Beim Einzelbildkopierverfahren sucht dagegen die Bedienungsperson die von einem Kunden angegebenen Bildfelder aus den Filmstreifen, die üblicherweise zu Stücken von jeweils etwa sechs Bildern zerschnitten sind, heraus und stellt die Kopien in der vom Kunden verlangten Stückzahl her. Da hierbei die angegebenen Bildfelder aus den in wahlloser Folge angeordneten Film streifen ausgesucht und die ausgesuchten Bildfelder genau in der Belichtungsposition angeordnet werden müssen, ist der Wirkungsgrad dieses Arbeitens sehr niedrig, d. h. er beträgt im Vergleich zum Wirkungsgrad beim automatischen Kopieren nur etwa 1Zs bis 1Ao.
Beim Einzelbildkopierverfahren sucht dagegen die Bedienungsperson die von einem Kunden angegebenen Bildfelder aus den Filmstreifen, die üblicherweise zu Stücken von jeweils etwa sechs Bildern zerschnitten sind, heraus und stellt die Kopien in der vom Kunden verlangten Stückzahl her. Da hierbei die angegebenen Bildfelder aus den in wahlloser Folge angeordneten Film streifen ausgesucht und die ausgesuchten Bildfelder genau in der Belichtungsposition angeordnet werden müssen, ist der Wirkungsgrad dieses Arbeitens sehr niedrig, d. h. er beträgt im Vergleich zum Wirkungsgrad beim automatischen Kopieren nur etwa 1Zs bis 1Ao.
Aus diesem Grund wird an der Unterkante des Negativfilms (110-Film) vor dessen Rücksendung zum Kunden
ein Markierungsstreifen angebracht, so daß der
Kunde auf diesem Streifen die Zahl der herzustellenden Kopien an der einem Bildfeld entsprechenden Stelle angeben
kann, wenn er weitere Abzüge von den betreffenden
Bildern wünscht (F i g. 4).
In diesem Fall ist es einfach, die auf dem Markierungsstreifen
bezeichneten Bilder zu finden, während das Arbeitsverfahren
anderweitig das gleiche ist wie beim Einzelbildkopiervorgang. Tatsächlich ist für die Anbringung
des Markierungsstreifens ein weiterer Arbeitsgang erforderlich, und im Fall einer nochmaligen Nachbestellung
müssen die vorher eingetragenen Angaben ausradiert werden, während eine Schrumpfung zwischen
Markierungs- und Filmstreifen weitere Schwierigkeiten aufwirft Folglich ist das Verfahren der Anbringung
eines Markierungsstreifens nicht sehr vorteilhaft Da sich beim 135-Film die Position der Bildfeldzahlen
nicht immer in Übereinstimmung mit der Position der betreffenden Bildfelder befinden, ist die Verwendung
von Markierungsstreifen dabei nicht •■"ihr günstig,
sondern führt vielmehr zu den genannten Mangeln.
Die zum Kopieren eingesandten Negativfilme bestehen dabei im allgemeinen aus Streifen mit jeweils
4— 6 Bildfeldern. Die normalerweise verkauften Negativfilme mit 12, 20 oder 36 Aufnahmen werden nämlich
nach dem Entwickeln zu mehreren Streifen zerschnitten. Diese Streifen werden in einem Beutel oder einer
Hülle verpackt und können dabei in wahlloser Reihenfolge angeordnet sein, wenn sie zum Kopieren eingeliefert
werden; in manchen Fällen kann auch nur ein Teil dieser Streifen eingeliefert werden, da manche Kunden
die nicht zu kopierenden Streifen nicht mitliefern. Außerdem enthält der Beutel od. dgl. einen Auftragszettel,
der am Beutel angebracht oder bei den Filmen enthalten sein kann. Ein Beispiel für einen solchen Zettel ist in
F i g. 5 dargestellt
Der dargestellte Nachbestellungs- bzw. Auftragszettel ist derjenige für einen 135-FiIm, und im dargestellten
Beispiel sind 3 Abzüge des Bilds 6A, 8 Abzüge des Bilds 12/4 und 2 Abzüge des Bilds 15Λ verlangt worden.
Wenn dieses Auftragsblatt nicht ausgefüllt ist, erledigt dies die Annahmeperson auf dem Auftragszettel, um
dann die Filmstreifen zur Erleichterung der Arbeit des Kopierers in der Reihenfolge ansteigender Bildfeld-Nummern
anzuordnen, was sich als ziemlich mühsam erweisen kann. Falls sich nicht in jeder Tasche der Hülle
ein Negativfilmstreifen befindet, wird dieses Ordnen sehr schwierig. Soba'd jedoch die Negative geordnet
worden sind, können sie im Beutel bzw. in der Hülle an
die Bedienungsperson weitergeleitet werden, welche die Abzüge herstellt. Der Kopierer wählt dann die auf
dem Auftragsblatt angegebenen Bilder aus den Streifen aus und setzt sie in den Belichtungsabschnitt ein, um die
angegebene Zahl von Kopien herzustellen. Alle diese Arbeiten werden dabei von Hand durchgeführt.
Bei der Herstellung von Kopien bzw. Abzügen von Umkehrfilmen nimmt der Kopierer die Kassetten in
Empfang, welche die Filmbildfelder enthalten, von denen Abzüge hergestellt werden sollen. Der Kopierer
nimmt dabei eines der Bildfelder, stellt die davon anzufertigende Zahl von Kopien ein und führt dann den
Kopiervorgang durch. Dieser Vorgang wird bei allen Einzelbildern wiederholt. Bei diesem Arbeitsverfahren
ist der Arbeitswirkungsgrad ebenfalls sehr niedrig.
In der DE-OS 19 18 581 ist eine automatische Regie- und Steuervorrichtung für optische Kopiereinrichtungen
beschrieben, wobei eine Regie-Filmbildfeldadressen-Speichereinrichtung sowie eine Steuerdaten-Speichereinrichtung
vorgesehen sind. Dabei hat die Steuerdaten-Speichereinrichtung die Funktion, zum Zweck
der Verbesserung von photographierten Szenen mit speziellen optischen Effekten veränderbare Steuereinrichtungen
einer optischen Kopiereinrichtung durch Einstellung ihrer optischen Größen zu regulieren. Bei
diese.· bekannten Vorrichtung ist jeweils ein Vergleich der Bildfeldadressen mit der jeweils gespeicherten Regieadresse
erforderlich, zu welchem Zweck eine zusätzliche digitale Vergleichseinrichtung und ein eigener
ίο Zähler vorgesehen sind. Die Zählung beginnt dabei immer
mit dem ersten Bildfeld eines Films, während der Beginn des Kopiervorgangs an irgendeiner beliebig auswählbaren
Stelle eines Filmstreifens nicht möglich ist Die bekannte Vorrichtung gibt somit dem Fachmann
keine Anregung, auf möglichst einfache Weise und mit möglichst hoher Geschwindigkeit Einzelbildkopien von
einer beliebig wählbaren Bezugsposition am Filmstreifen aus herzustellen. Darüber hinaus ist bei der bekannten
Vorrichtung die Möglichkeit von Einzelbildern unterschiedliche Anzahlen von Kopien herzustellen, überhaupt
nicht in Erwägung gezogen.
Aus der DE-OS 20 39 208 ist ferner ein Verfahren und eine Vorrichtung zur selbsttätigen Filmpositionierung
im Mikrofilm- und Rückvergrößerungsgeräten bekannt Dort muß aber bei der Aufnahme jedem Bild eine Markierung
zugeordnet werden, so daß durch optische Abtastung dieser Markierung jedes Einzelbild identifiziert
werden kann. Dort wird diese Markierung überdies in einem besonderen Code vorgenommen, um Verfälschungen
beim Abtasten zu vermeiden. Für normale Negativfilme ist ein solches Verfahren jedoch nicht anwendbar,
da diese Filme eine derartige Markierung nicht aufweisen, und es einen unvertretbaren hohen
Aufwand bedeutete, nachträglich eine solche Markierung anzubringen.
Die DE-AS 12 60 295 beschreibt ein Verfahren und eine Vorrichtung zur Herstellung von Kopien von Vorlagen,
welche aus mehreren Einzelfilmen zu einem längeren Filmstreifen zusammengefügt wurden. Dabei
geht es um das Problem, die Herstellung von sogenannten Wiederholkopien zu vereinfachen und insbesondere
die Einstellung der nochmals zu kopierenden Vorlagen zu erleichtern. Zu diesem Zweck wird dort vorgeschlagen,
in der Vorlage jedes Bild, von dem eine neue Kopie gezogen werden soll, in besonderer Weise zu kennzeichnen,
etwa mit einer Randkerbe, so daß über die Abtastung einer solchen Randkerbe eine Numerierung
der zu kopierenden Bilder und ein entsprechendes Abzählen ermöglicht wird. Auch dieses Verfahren ist somit
für die Herstellung von Einzelkopien in unterschiedlicher Anzahl von einem gewöhnlichen Negativfilm nicht
anwendbar, da wie bei den vorhergehenden Verfahren die besondere Kennzeichnung einzelner Bilder zu aufwendig
wäre.
Aus der DE-OS 19 65 244 ist schließlich ein fotografisches
Kopiergerät bekannt, bei dem die zu kopierenden Vorlagen am Rand mit einer Randkerbe versehen sind;
an diesen Kerben wird der Film jeweils in einer Vorbetrachtungsstation und in einer Belichtungsstation angehalten.
Da ein gewöhnlicher Negativfilm solche Randkerben nicht aufweist und das nachträgliche Anbringen
dieser Randkerben zu aufwendig wäre, kann auch diese Druckschrift keine Anregung geben, die Herstellung
von Cinzelkopien in unterschiedlichen Anzahlen zu beschleunigen.
Aufgabe der Erfindung ist es, das eingangs genannte Verfahren zum Herstellen von Abzügen von einem Negativfilm,
bei dem jedem Bildfeld eine eigene Bildfeld-
nummer zugeordnet ist, derart zu verbessern, daß ein einmaliges oder mehrmaliges Ablichten von ausgesuchten
Bildfeldern von einer beliebig wählbaren Bezugsposition am Filmstreifen aus und ohne die Notwendigkeit
eines Vergleichs der Kennziffer des jeweils im Belichtungsfeld liegenden Bildfeldes mit einer gespeicherten
Kennziffer möglich ist, so daß dadurch also Einzelbildkopien mit hoher Geschwindigkeit hergestellt werden
können.
Erfindungsgemäß wird diese Aufgabe in einer Ausführungsform mit den kennzeichnenden Merkmalen des
Patentanspruchs 1, in einer weiteren Ausführungsform mit den kennzeichnenden Merkmalen des Patentanspruchs
2 gelöst
Im folgenden sind bevorzugte Ausführungsformen der Erfindung anhand der Zeichnungen näher erläutert.
Es zeigt
Fig. 1 eine Darstellungeines 135-Films,
F i g. 2 eine Darstellung eines 126-Films,
F i g. 3 eine Darstellung eines 110- Films,
F i g. 4 einen 110-Film mit einem an seiner Unterkante
angebrachten Markierungsstreifen,
F i g. 5 ein Beispiel für einen an einem Filmbeutel vorgesehenen Auftragszettel,
F i g. 6 eine schematische Darstellung des erfindungsgemäßen Photographien-Kopierverfahrens und speziell
des Auftragsannahmeteils desselben,
F i g. 7 eine schematische Darstellung speziell des Kopierteils des erfindungsgemäßen Verfahrens,
F i g. 8 eine Darstellung eines mit Markierung versehenen Filmstreifens,
F i g. 9 eine schematische Darstellung der manuellen Korrektur von Färb- und Dichtenfehlern,
Fig. 10 und 11 schematische Darstellungen einer abgewandelten
Ausführungsform des erfindungsgemäßen Verfahrens zur Bearbeitung von in Rollenform vorliegenden
Filmstreifen,
F i g. 12 eine schematische Darstellung eines Beispiels für eine Vorrichtung zur Lieferung von Bearbeitungsinformationen,
Fig. 13 eine schematische Darstellung des Informationsverarbeitungsteils
der Kopiervorrichtung,
Fig. 14 ein Beispiel für einen Film, bei dem einem
Bildfeld des Negativfilms mehrere Ziffern zugeordnet sind und
F i g. 15 eine schematische Darstellung eines Informationsverarbeitungs-Schaltkreises
für 135-Film.
Die F i g. 6 und 7 veranschaulichen schematisch eine Ausführungsform der Erfindung. In F i g. 6 ist bei 1 ein
Beutel angedeutet, der einen oder mehrere Negativfilme und einen Auftragszettel enthält Bei 2 ist eine Beschriftungs-
oder Prägccinrichtung dargestellt. Die Beutel
werden aufeinander gestapelt und die Bedienungsperson kann unter Verwendung der Markiereinrichtung
2 Markierungen auf der Tabelle bzw. dem Zettel des Beutels 1 anbringen. Dabei werden die verlangten Bildzahlen
und die Stückmengen der herzustellenden Kopien bzw. Abzüge mit Hilfe von Tasten 3 eingegeben.
Diese Angaben werden auf einer in ein Bandkassettengerät 4 eingelegten Bandkassette aufgezeichnet Der in
Fig.6 dargestellte Vorrichtungsabschnitt stellt eine
Annahmevorrichtung dar.
Nach dem Annahmevorgang werden die Beutel 1 und die über das Bandgerät 4 mit den Informationen bespielten
Bandkassetten zum Kopiervorgang an der nächsten Stufe (F i g. 7) überführt In der Kopiervorrichtung wird
die Bandkassette in ein Wiedergabegerät 5 eingelegt Sodann werden die Beutel 1 einzeln dem Stapel der
Beutel 1— η entnommen, und die Negativstreifen werden aus jedem Beutel herausgenommen. Wenn dann
mittels einer Taste 6 eine der in jeden Beutel eingeprägten Ziffern eingegeben wird, werden die entsprechenden
Angaben, d. h. die angegebene Bildzahl und die bestellte Kopienzahl, die an der Annahmevorrichtung für
den der jeweiligen Nummer auf dem Band der Bandkassette entsprechenden Beutel aufgezeichnet worden sind,
in einen ersten Speicher 7 eingegeben. Bei dieser Vorrichtung sind ein Negativträger 9 und ein Belichtungsteil 10 vorgesehen. Die erste oder obere Bildfeldzahl des
Negativbildfelds wird mittels der Tasten 6 eingegeben und zum ersten Speicher 7 übertragen. Die im ersten
Speicher gespeicherten, angegebenen Bildfeldzahlen
werden dann mit der ersten oder oberen Bildfeldzahl verglichen. Sodann werden die Zahlen der Bildfelder
zwischen dem ersten oder oberen Bildfeld und den bestellten Bildfeldern sowie die Zahl der herzustellenden
Kopien zu einem zweiten Speicher 8 übertragen. Die im Auftrag nicht enthaltenen Bildfeldziffern tragen dabei
Angaben, daß die betreffenden Bildfelder nicht zu kopieren sind.
Wenn der Negativfilmstreifen mit Hilfe des Negativträgers
9 zum Belichtungsteil überführt wird, werden die Informationen jeweils einzeln mit Hilfe von Signalen
ausgelesen, bei denen es sich um Signale von Bildern handelt, die beispielsweise durch Abtastung der Perforationen
von 110- oder 126-Film erhalten wurden. Danach
erfolgt das Kopieren des jeweils abgetasteten BiIdfelds,
wobei die durch die eingegebene Information bestimmte Zahl von Abzügen hergestellt wird. Wenn das
obere bzw. erste Bildfeld des Films als Bezugsposition festgelegt ist, lassen sich die zu kopierenden Bildfelder
durch Zählen der Zahl von Bildfeldern vom ersten bis zu dem zu kopierenden Bildfeld feststellen. Auf diese Weise
kann das betreffende Bildfeld automatisch angehalten und für das Kopieren belichtet werden. In F i g. 7
sind bei 11 eine Belichtungsregeleinheit, bei 12 ein Gerüst für eine Papierrolle und bei 13 eine Einrichtung zur
Aufnahme des Papiers angedeutet. In einem Kasten 14 werden die vom Negativträger 9 kommenden Filmstreifen
der Reihe nach gestapelt
Bei der dargestellten Ausführungsform der Erfindung sind die Annahmevorrichtung (Fig. 6) und der Kopier- ,
teil (F i g. 7) voneinander getrennt, doch können sie auch zu einer Einheit zusammengefaßt sein, wobei die Zahlen
der angegebenen, zu kopierenden Bildfelder sowie die Zahl der herzustellenden Kopien mit Hilfe der Tasten 3
oder 6 unter Angabe der ersten Bildfeldzahl auf dem
so Filmstreifen eingegeben werden, um diese Angaben zum zweiten Speicher 8 zu überführen, wobei die erste
Zahl sis Ar.far.gszah! dient Außerdem kann der Auftragszettel
optisch oder elektrisch abgelesen werden, so daß die Angaben bezüglich der zu kopierenden Bildfel-
der und der bestellten Kopienzahl dem ersten Speicher 7 eingegeben werden können. Gemäß F i g. 8 kann hierbei
beim Schneiden des Filmstreifens eine Markierung 15, beispielsweise ein Loch im Endabschnitt des Filmstreifens,
hergestellt werden. Beim Durchlauf des FiIm-
Streifens dient dieses Loch als Hilfe für das Ordnen der
zum zweiten Speicher 8 zu übertragenden Angaben.
Beim vorstehend umrissenen erfindungsgemäßen Kopierverfahren werden die angegebenen Bildfeldzahlen
sowie die Zahl der herzustellenden Kopien im ersten Speicher gespeichert Die Information bezüglich der ersten
oder der letzten Bildfeldzahl des Filmstreifens und der Zahl der dazwischen liegenden Bildfelder sowie bezüglich
des angegebenen Bildfelds, von dem Kopien
herzustellen sind, werden vom ersten Speicher dem zweiten Speicher eingegeben, während die erste oder
die letzte Nummer des Negativfilmstreifens angegeben wird. Das Auslesen der Informationen aus dem zweiten
Speicher erfolgt unter Verwendung von Bildfeldsignalen am Belichtungsteil, während das Kopieren auf der
Grundlage der aus dem zweiten Speicher ausgelesenen Informationen durchgeführt wird.
Wie erwähnt, kann beim erfindungsgemäßen Verfahren das Einzelbildkopieren ohne die Notwendigkeit eines
Vergleichs des Auftragszettels mit den angegebenen Bildfeldzahlen erfolgen. Dabei können stündlich etwa
3000 Einzelkopien hergestellt werden, was etwa dem 5- bis 10-fachen der Leistung des herkömmlichen Kopierverfahrens
entspricht. Darüber hinaus entfällt die Schwierigkeit, daß die Zahl des betreffenden Bilds
schwer festzustellen ist, während zudem die Negativfilmstreifen nicht der Reihe nach geordnet zu werden
brauchen.
Bei der vorstehend beschriebenen Ausführungsform besitzt die Kopiervorrichtung eine Belichtungsregelvorrichtung,
welche automatisch Färb- und Dichtenfehler korrigiert. Im folgenden ist nunmehr ein Beispiel für
die Korrektur dieser Fehler durch manuelle Eingabe der Korrekturgröße anhand von F i g. 9 näher erläutert. Gemäß
F i g. 9 sind ein Bandkassettengerät 16, ein erster Speicher 18, ein zweiter Speicher 19, eine Belichtungsregeleinheit
22, ein Belichtungsteil 21 und ein Negativträger 20 vorgesehen. Wenn dabei der Negativfilmstreifen
26 in den Negativträger 20 eingelegt wird, wird der Filmstreifen automatisch durch den herkömmlichen
Bilddetektor 23 angehalten, der am Negativträger 20 vorgesehen ist Der Negativträger weist an seinem Unterteil
eine Anzeige, beispielsweise eine lichtemittierende Diode, zur Anzeige der Position jedes Bildfelds auf.
Die Bildfeldinformation des Filmstreifens wird durch Kombination der Informationen des ersten Speichers 18
sowie der mittels eines Tastenfelds 17 eingegebenen vordersten oder hintersten Bildfeldnummer fegelegt,
wobei die lichtemittierende Diode durch ihr Aufleuchten die Bildfeldzahl anzeigt, an welcher Kopien hergestellt
werden sollen. Wenn die Größe der Kopierkorrektur, ausgehend vom ersten, durch die lichtemittierende
Diode angezeigten Bildfeld, über das Tastenfeld 17 eingegeben wird, wird die Korrekturgröße über einen
Hilfsspeicher 24 zum zweiten Speicher 19 übertragen. Wenn die lichtemittierende Diode keinerlei Anzeige liefert,
wird der Negativfilmstreifen 26 automatisch abgetastet, wobei Kopien mit Kopierkorrektur hergestellt
werden, während der Synchronismus mittels der Bildfeldsignale des Belichtungsteils 21 und des Anfangssignals
des Filmstreifens aufrechterhalten wird.
Die F i g. 10 und 11 veranschaulichen eine weitere Ausführungsform der Erfindung, bei welcher die die
Bildfelder tragenden Filmstreifen in einem aufgerollten Zustand bearbeitet werden.
In den Fig. 10 und It sind ein Filmbeutel 27, eine
Prägeeinrichtung 28 und ein Tastenfeld 29 dargestellt Die auf dem Filmbeutel 27 angegebenen, gewünschten
Bildfeldnummern sowie die Zahl der bestellten Kopien werden Ober das Tastenfeld 29 dem ersten Speicher 34
eingegeben. Wenn dann beim Einlegen des Negativfilmstreifens in einen Negativträger 31 die erste bzw. Anfangsnummer
mittels des Tastenfelds 29 eingegeben wird, werden die geordneten Kopierinformationen, bei
denen die zu kopierenden Bildfeldzahlen in bezug auf die Anfangsnummer angegeben sind, einem zweiten
Speicher 35 eingeschrieben und zum Bandkassettengerät 30 übertragen. Die Negativfilmstreifen werden zum
Negativträger 31 überführt, der Reihe nach durch eine herkömmliche Spleißvorrichtung 32 miteinander verbunden
und durch eine Aufspulvorrichtung 33 zu einer Rolle gewickelt.
Der dip Bildfelder enthaltende, aufgerollte Filmstreifen
wird zu einer Abrollvoi richtung 36 überführt, und gleichzeitig wird die Bandkassette, welche die durch das
Bandgerät 30 aufgenommenen Aufzeichnungen enthält, in ein Bandkassetten-Abspielgerät 37 eingelegt. Der
Filmstreifen wird zum Negativträger 40 geführt und von einer Aufspulvorrichtung 41 aufgenommen. Hierbei tastet
ein Detektor 38 die Bildfelder ab, und infolge dieser Abtasung werden die auf dem Band aufgezeichneten
Informationen einzeln abgelesen, bevor das betreffende Bildfeld den Belichtungsteil 39 durchläuft. Das bezeichnete
Bildfeld wird am Belichtungsteil 39 angehalten, um die verlangte Zahl von Kopien herzustellen.
Wie aus den vorstehend beschriebenen Ausführungsformen hervorgeht, bezieht sich die Erfindung auf ein Verfahren und eine Vorrichtung mit einem ersten Speicher, welcher die Bildfeldzahlen bzw. -nummern sowie die Zahl der herzustellenden Kopien, die auf einem Auftragszettel angegeben sind, speichert, einer Einrichtung zur Festlegung einer Bezugsposition, etwa des ersten oder des letzten Bildfelds des Negativfilmstreifens, und einem zweiten Speicher, der bei Eingang der Information bezüglich der festgelegten Bezugsposition sowie der Zahl von Bildfeldern zwischen der Bezugsposition und dem zu kopierenden Bildfeld die angegebene Zahl speichert Außerdem ist dabei eine Einrichtung zur Herstellung von Kopien vom betreffenden Bildfeld vorgesehen.
Bei den vorstehend beschriebenen Ausführungsformen sind die Einzelheiten der Vorrichtungen für die Informationsverarbeitung nicht dargestellt Im folgenden ist nunmehr eine derartige Vorrichtung anhand von Fig. 12 im Detail erläutert. Gemäß Fig. 12 weist die Vorrichtung einen Hilfsspeicher 42 auf, welcher die auf dem Filmbeutel angegebenen Bildfeldzahlen bzw. -nummern sowie die Zahl der herzustellenden Kopien speichert. Zunächst wird ein Filmbeutel genommen, und wenn die Auftragsnummer des Filmbeutels sowie die im Hilfsspeicher 42 gespeicherte Auftragsnummer gleich sind, werden der Reihe nach die Auslesebefehle für die verlangten Bildfelder abgegeben und zum ersten Speicher 43 übertragen. Es ist aber auch möglich, einen Auftrag bzw. Befehl unmittelbar dem ersten Speicher 43 einzugeben, so daß der Hilfsspeicher 42 entfallen kann.
Wie aus den vorstehend beschriebenen Ausführungsformen hervorgeht, bezieht sich die Erfindung auf ein Verfahren und eine Vorrichtung mit einem ersten Speicher, welcher die Bildfeldzahlen bzw. -nummern sowie die Zahl der herzustellenden Kopien, die auf einem Auftragszettel angegeben sind, speichert, einer Einrichtung zur Festlegung einer Bezugsposition, etwa des ersten oder des letzten Bildfelds des Negativfilmstreifens, und einem zweiten Speicher, der bei Eingang der Information bezüglich der festgelegten Bezugsposition sowie der Zahl von Bildfeldern zwischen der Bezugsposition und dem zu kopierenden Bildfeld die angegebene Zahl speichert Außerdem ist dabei eine Einrichtung zur Herstellung von Kopien vom betreffenden Bildfeld vorgesehen.
Bei den vorstehend beschriebenen Ausführungsformen sind die Einzelheiten der Vorrichtungen für die Informationsverarbeitung nicht dargestellt Im folgenden ist nunmehr eine derartige Vorrichtung anhand von Fig. 12 im Detail erläutert. Gemäß Fig. 12 weist die Vorrichtung einen Hilfsspeicher 42 auf, welcher die auf dem Filmbeutel angegebenen Bildfeldzahlen bzw. -nummern sowie die Zahl der herzustellenden Kopien speichert. Zunächst wird ein Filmbeutel genommen, und wenn die Auftragsnummer des Filmbeutels sowie die im Hilfsspeicher 42 gespeicherte Auftragsnummer gleich sind, werden der Reihe nach die Auslesebefehle für die verlangten Bildfelder abgegeben und zum ersten Speicher 43 übertragen. Es ist aber auch möglich, einen Auftrag bzw. Befehl unmittelbar dem ersten Speicher 43 einzugeben, so daß der Hilfsspeicher 42 entfallen kann.
Bei Angabe der Nummer des ersten Bildfelds bei 49 wird die Information des ersten Speichers 43 zu einem
zweiten Speicher 48 übertragen. Die Übertragungseinrichtung besteht im wesentlichen aus einem Zähler 51
und einer Diskriminatorschaltung 44. Durch Angabe der ersten bzw. Anfangs^Bildfeldzahl bei 49 wird diese Zahl
im Zähler 51 eingestellt, worauf das Auslesen aus dem ersten Speicher 43 einsetzt Die Information des Filmstreifen-Vorderendes
wird auch dem zweiten Speicher eingegeben. Wenn der erste Speicher 43 die dem Inhalt
des Zählers 51 entsprechende Bildfeldzahl enthält schaltet die Diskriminatorschaltung 44 eine Torschaltung
45 durch, so daß die Zahl der herzustellenden Kopien
über eine Torschaltung 47 dem zweiten Speicher 48 eingeschrieben wird. Enthält der erste Speicher nicht
die gleiche Bildfeldzahl, so wird eine Torschaltung 46 durchgeschaltet, wobei der Befehl »nicht kopieren«
über die Torschaltung 47 dem zweiten Speicher 48 eingegeben wird. Der Einschreibbefehl wird im Gleichlauf
mit einem Zähler-Taktgeber 50 wiederholt, und zwar solange, bis die durch den Zähler 52 bestimmte Zahl (n)
erreicht ist.
Auf diese Weise wird aus den Zahlen bzw. Nummern von η Bildfeldteilen bestehende Inhalt des ersten Speichers
43 zum zweiten Speicher 48 übertragen und in diesen unter Zugrundelegung der Bezugszahl des festgelegten
Bildfelds in der Reihenfolge eingeschrieben, in welcher die genannten Zahlen angeordnet sind. Nach
dem n-maligen Einschreiben wird der Zähler 51 zur Beendigung des Einschreibens eines Filmstreifens angehalten.
Der vorgenannte Vorgang wird bei jedem Streifen wiederholt, wobei die jedem Bildfeld entsprechende
Kopierinformation geordnet und dem zweiten Speicher 48 eingegeben wird.
F i g. 13 veranschaulicht ein Beispiel, bei welchem die
Kopiervorrichtung diese eingeschriebenen Informationen verarbeitet. Gemäß F i g. 13 ist ein zweiter Speicher
53 vorgesehen, welcher dem zweiten Speicher 48 gemäß F i g. 12 entsprechen kann oder bei dem die Informationen
mittels einer Bandkassette od. dgl. übertragen werden können. Einer Lesebefehleinheit 54 können das
Bildfeldsignal 55, das beim Durchlaufen des Filmstreifens durch den Belichtungsteil erzeugt wird, das im Fall
einer Filmrolle für jeden Filmstreifen erzeugte Signal, die bei Feststellung des Verbindungsteils erzeugten Signale
bzw. im Fall eines einzelnen Filmstreifens die bei Abtastung der Vorderkante des Filmstreifens erzeugten
Signale sowie ein Impuls 57 eingegeben werden, welcher wiederholt erzeugt wird, bis das Anfangssignal der
Filmstreifen und das in den Speicher eingegebene Anfangssignal in Übereinstimmung miteinander gebracht
worden sind.
Wenn der beim Durchlauf der Bildfelder bzw. des Filmstreifens durch die Kopiervorrichtung erzeugte Lesebefehl
54 aus dem Speicher die Information zur Erzeugung eines Kopierbefehls 61 erzeugt, wird das betreffende
Bildfeld an einer Belichtungsstation angehalten, um die gespeicherte Zahl von Kopien herzustellen.
Wenn kein Kopiervorgang vorgesehen ist, wird das betreffende Bildfeld durch diesen Befehl nicht angehalten.
Bei 58 ist ein Schaltkreis zur Ausrichtung des Vorderendes des betreffenden Bilds dargestellt, welcher ständig
die Information bezüglich einer vorbestimmten Zahl (n) in den zweiten Speicher eingibt, wenn die in Verbindung
mit F i g. 1 beschriebenen Informationen entsprechend den Negativfilmstreifen geordnet werden. Die Zahl der
Bildfelder jedes Filmstreifens braucht dabei jedoch notwendigerweise mit dem im Speicher für jeden Filmstreifen
vorgesehenen Aufnahmevermögen übereinzustimmen. Wenn beispielsweise der Filmstreifen sechs Bildfelder
enthält, sollte die zu ordnende und dem zweiten Speicher einzugebende Zahl unter Berücksichtigung einer
gewissen Toleranz gleich 8 (n = 8) sein. In diesem Fall sind für jeden Filmstreifen zwei zusätzliche Informationen
vorgesehen. Einige Filmstreifen können aber auch drei Bildfelder aufweisen. In diesem Fall sind für
jeden Filmstreifen fünf zusätzliche Informationen vorgesehen. Da jedoch das Vorderende des Bildfelds und
das Vorderende bzw. der Anfang der Information im Speicher übereinstimmen, ist der Rest der Information
nach Abschluß der Bearbeitung des Filmstreifens nicht erforderlich, so daß der nachfolgende Filmstreifen auf
die Belichtungsfläche gebracht wird. Tatsächlich ist die Information bis zum nachfolgenden Anfangssignal
überflüssig. Aus diesem Grund weist die dargestellte Ausführungsform den Schaltkreis zur Ausrichtung des
Anfangs bzw. der Vorderkante des Bildfelds auf. Wenn nämlich der Lesebefehl durch das Anfangssignal 56, das
bei der Abtastung des Anfangs des Negativfilmstreifens erzeugt wird, wenn die Information vom zweiten Speicher
53 kein Anfangssignal ist, stellt der Schaltkreis 58 diese Nichtübereinstimmung fest Infolge dieser Diskriminierung
wird die Torschaltung 59 durchgeschaltet, so daß eine Taktimpulsschaltung 60 einen Lesebefehl erzeugt,
welcher sich wiederholt, bis das Anfangssignal im zweiten Speicher 53 auftritt.
Infolge der auf diese Weise ausgerichteten Informationen erfolgen das Auslesen der Informationen aus
dem zweiten Speicher und die Bearbeitung der Bildfelder in einwandfreier Synchronisation miteinander, so
daß die Bildfelder auftrag ^emäß kopiert werden können.
Bei der Kopiervorrichtung gemäß den F i g. 6 und 7 kann der zweite Speicher 53 ein mit dem Zähler kombiniertes,
endloses Speichersystem sein, während der zweite Speicher bei der Ausführungsform gemäß den
F i g. 10 und 11 die von der Bandkassette übertragenen
Informationen vorübergehend speichern kann.
Die vorstehend beschriebenen Ausführungsformen der Erfindung lassen sich auch auf den 110-FiIm anwenden,
der pro Bildfeld eine Ziffer trägt Es ist jedoch zu beachten, daß die Erfindung nicht auf das Kopieren von
Filmen beschränkt ist, die bei jedem Bildfeld nur eine
Ziffer aufweisen. Bei 135-Filmen besteht beispielsweise
kein vorbestimmtes Verhältnis zwischen der Fosition der Ziffern und der Lage der Bildfelder. Dabei kann der
Negativfilm zur Erleichterung der Bildfeldbezeichnung
z. B. die Bildziffern 1,1Λ, XB, 2,2A... aufweisen (Fig. 14
veranschaulicht ein Beispiel, bei dem ein Bildfeld mit mehreren Ziffern bezeichnet ist).
Bei der Nachbestellung von Kopien wird normalerweise die Bildfeldziffer (z. B. 9B) in der Mitte des Bilds
angegeben, doch können andere Kunden beispielsweise die Ziffer 10 oder 10Λ für das gleiche Bildfeld angeben.
In diesem Fall muß jede der Ziffern 95,10 und 1OA zur
Bezeichnung des gleichen Bildfelds dienen. Bei der Eingabe der Bildfeldziffern in den ersten Speicher wird ein
Wandler benutzt. Der Wandler wandelt das Eingangssignal von 1,XA,Iß,2,2 A.. .in Ausgangssignale 1,2,3,4,
5 ... um. Bei der Speicherung der Informationen im zweiten Speicher wird die in diesem gespeicherte erste
bzw. Anfangsziffer als die eine erste oder zweite, im ersten Speicher gespeicherte Ziffer darstellende Ziffer
identifiziert Wenn daher eine der Ziffern 1,1Λ, 1B, 2,2A
... angegeben wird, kann aus dem zweiten Speicher fehlerfrei eine der angegebenen Ziffer entsprechende
Bildfeldziffer bzw. -zahl ausgelesen werden.
Die Filmstreifen können mit Kerben versehen oder nicht damit versehen sein. Die Bearbeitung kann dabei
jedoch ohne Verwechslung erfolgen, weil beim Kopieren der Bildfelder unter Verwendung einer herkömmlichen,
als Bilddetektor bezeichneten Vorrichtung die Bildsignale und die Filmstreif en-Anfangssignale erzeugt
werden können.
Weiterhin kann zwischen den einzelnen Bildfeldern des Filmstreifens ein Leerfeld (nicht) vorhanden sein,
oder Vorder- oder Hinterende des Filmstreifens können bildfeldfrei sein. In diesem Fall kann eine Informationsverarbeitung
lediglich auf der Grundlage der Bildfeldsignale und der Filmstreifen-Anfangssignale zu fehlerhaften
Informationen in den Bereichen führen, in denen : sich keine Bildfelder befinden, weil dabei keine Bildsignale
erzeugt werden. Zur Vermeidung dieser Schwierigkeit muß die die Information verwendende Einrichtung
so synchronisiert sein, daß sie eine Information durch Erzeugung eines Blindsignals löscht, wenn Teein
Bildfeldsignal erzeugt wird, und zwar auch in einer Position, in welcher sich im Hinblick auf die Strecke, über
welche der Filmstreifen transportiert worden ist, eigentlich ein Bildfeld befinden sollte.
Fig. 15 veranschaulicht ein Beispiel einer Schaltung
zur Verarbeitung von Informationen im Fall von 135-Film. Dabei wird nur die angegebene Zahl des Bildfelds
über eine Bildfeldziffer-Wandlerschaltung 62 in eine Ziffer 63 umgewandelt und von einem ersten Speicher
64 gespeichert. Die Anfangszahl bzw. -ziffer des betreffenden Filmstreifens wird ebenfalls über eine
Bildfeldziffer-Wandlerschaltung 65 umgewandelt und über eine Torschaltung 66 zu einem Lesebefehl für den
Speicher gemacht Die umgewandelte Bildfeldziffer und die die Menge der herzustellenden Kopien betreffende
Information werden dabei aus dem ersten Speicher ausgelesen, wobei nur die umgewandelte Bildfeldziffer einer
Diskriminatorschaltung 69 zugeführt wird, welche der Diskriminatorschaltung 44 gemäß Fig. 12 entspricht.
Eine Taktgeberschaltung 75 erzeugt dann einen Lesebefehl für den ersten Speicher, wodurch die Information
ausgelesen wird. Das Auslesen dauert an, bis ein Zähler 68 auf die vorgeschriebene Zahl gezählt hat. Der
Zähicr 68, welcher dem Zähler 51 gemäß Fig. 12 entspricht,
weist dabei in seiner Vorstufe einen 3-Zähler 67 auf. Letzterer liefert bei je drei Impulsen einen Impuls
zum /7-Zähler 68. Wenn die vorgeschriebene Zahl erreicht
ist, wird ein Stopkommando 76 zur Taktgeberschaltung abgegeben. Wenn das Ausgangssignal vom
ersten Speicher einen Kopierbefehl enthält, gibt die Diskriminatorschaltung
69 einen Haltebefehl an die Halteschaltung 70 ab. Letztere wird durch den vom 3-Zähler
67 gelieferten Impuls freigemacht. Dieser Impuls dient dabei auch als Einschreibebefehl zum zweiten Speicher.
Wenn das Torschaltungselement der Torschaltung 71 arbeitet, enthält die Einschreibeinformation die Reihenfolge
der herzustellenden Kopien, und die Menge der Kopien wird über eine Torschaltung 73 dem zweiten
Speicher 74 eingegeben. Wenn dagegen das Torelement der Torschaltung 72 betätigt ist, wird ein »Nicht kopieren«-Befehl
eingegeben.
Infolge der vorstehend beschriebenen Konstruktion kann die Information auch im Fall von Filmstreifen mit
mehreren Ziffern pro Bildfeld geordnet werden, so daß die Informationen als Einzelinformation für jedes Bildfeld
verarbeitet werden können. Dies bedeutet, daß der Kunde jede beliebige der an jedem Bildfeld vorgesehenen
Ziffern angeben kann. Außerdem kann auch das Bildfeld am Vorderende des Filmstreifens bezeichnet
werden, so daß die Information derart geordnet werden kann, daß sie vom Kopieren auszunehmende Bildfelder
öder die Zahl der herzustellenden Kopien angibt Dies
erfolgt dann praktisch auf dieselbe Weise wie bei einem Film, bei welchem jedes Bildfeld nur mit einer Ziffer
bezeichnet ist Wenn zudem die Bildfeldsignale und die Negativfilmstreif en-Anfangssignale geliefert werden,
kann die Kopiervorrichtung die geforderten Kopien ohne Verwechslung herstellen.
Erfindungsgemäß kann also das Einzelbildkopieren ohne die Notwendigkeit eines Vergleichens der Bildfeider
mit dem Auftragszettel erfolgen, so daß keine Hilfsperson
für das Heraussuchen der Bildfelder beim Kopieren erforderlich ist und die Bearbeitungsgeschwindigkeit
mithin erheblich erhöht werden kann. Hierdurch wird die wirtschaftliche Herstellung von Einzelkopien,
die bisher höchst unwirtschaftlich war, unter Vermeidung von Abzügen von den falschen Bildfeldern ermöglicht
Mit der Erfindung werden somit ein Kopierverfahren und eine Vorrichtung geschaffen, die im Vergleich
zu den bisher angewandten Verfahren und Vorrichtungen einen um mehr als das fünffache erhöhten Ausstoß
und folglich einen großen industriellen Nutzeffekt gewährleisten.
Hierzu 7 Blatt Zeichnungen
Claims (1)
1. Vorrichtung zum Herstellen von Abzügen von einem Negativfilm, bei dem jedem Bildfeld eine eigene Bildfeldnummer zugeordnet ist, gekennzeichnet durch
A) einen ersten Speicher (7 bzw. 18) zum Speichern der Bildfeldnummern der abzulichtenden Bildfelder und der Anzahl der vorgesehenen Abzüge für jede dieser Bildfeldnummern,
B) einen zweiten mit dem ersten Speicher (7 bzw. 18) verbundenen Speicher (8 bzw. 19) der der
Anzahl von Bildfeldern zwischen einer Bezugsposition des Negativfilms und dem (den) angefordeten Bildfeld(ern) entsprechende Informationen speichert,
C) eine Einrichtung zum Lesen der Informationen im zweiten Speicher (8 bzw. 19)
D) eine Einrichtung (12,13,14; 10,11 bzw. 21, 22)
zum Herstellen einer vorgegebenen Anzahl von Abzügen von ausgewählten Bildfeldern auf der
Grundlage der im zweiten Speicher (8 bzw. 19) enthaltenen Informationen, und
E) eine Einrichtung zum Erzeugen eines einen Endabschnitt des Negativfilms darstellenden Signals sowie einer Einrichtung zur Feststellung,
ob die Informationen des ersten Speichers (7 bzw. 18) mit den auf der Grundlage des den
Endabschnitt darstellenden Signals gezählten Nummern übereinstimmen (F i g. 7 u. 9).
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| Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
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| JP49047136A JPS5932778B2 (ja) | 1974-04-27 | 1974-04-27 | 写真焼付処理方法並びに装置 |
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ID=12766692
Family Applications (1)
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| JP (1) | JPS5932778B2 (de) |
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| Date | Code | Title | Description |
|---|---|---|---|
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Representative=s name: HENKEL, G., DR.PHIL. FEILER, L., DR.RER.NAT. HAENZ |
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