DE20305035U1 - Aufhängevorrichtung für ein zangenförmiges Handwerkzeug - Google Patents
Aufhängevorrichtung für ein zangenförmiges HandwerkzeugInfo
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DR. ULRICH OSTERTAG DR. REINHARD OSTERTAG
EIBENWEG 10 D-70597 STUTTGART TEL.+49-71 1-766845 FAX +49-711-7655701
Aufhängevorrichtung für ein zangenformiges
Handwerkzeug
Anmelder: Jui-Chien KAO
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Taiwan, R.O.C.
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Aufhängevorrichtung für ein zangenförmiges Handwerkzeug
Die Neuerung betrifft eine Aufhängevorrichtung für ein zangenförmiges Handwerkzeug, und insbesondere eine Aufhängevorrichtung, die ein zangenförmiges Handwerkzeug beherbergt und bei Präsentation in einem Kaufhaus oder dergl. eine Diebstahlsicherheit bietet, wobei ein Käufer das Handwerkzeug probeweise mit seiner Hand betätigen kann, um die Handhabbarkeit und die Qualität des zangenförmigen Handwerkzeugs auf einfache Weise festzustellen.
Im Wesentlichen weisen zangenförmige Handwerkzeugen, wie z.B. Kombinationszange, Hebelschneider, Schere u.a., zwei Backen bzw. zwei Klingen auf, die durch Hebelwirkung gegeneinander bewegt werden.
Gemäß dem Stand der Technik besteht eine herkömmliche Verpackung für zangenförmiges Handwerkzeug gewöhnlich aus einer durchsichtigen Plastikplatte, die mit einer entsprechend geformten Vertiefung versehen ist, und einer Papierplatte, wobei eine Zange zwischen der Plastikplatte und der Papierplatte gehalten ist. Ein Käufer kann aufgrund der durchsichtigen Plastikplatte den Typ der Zange erkennen. Diese Art von Verpackung hat jedoch den Nachteil, dass der Käufer Mängel der Zange nicht genau überprüfen kann.
Eine andere herkömmliche Aufhängevorrichtung für Handwerkzeug umfasst eine Basisplatte, die eine rechteckige Form aufweist, und eine im Querschnitt hutfbrmige Fixierplatte, die in der Mitte einen zur Aufnahme eines Handwerkzeugs vorgesehene Einschnitt aufweist, wobei ein zangenförmiges Handwerkzeug zwischen der Basisplatte und der Fixierplatte diebstahlsicher in dem Einschnitt gehalten werden kann. Weil die beiden Backen des zangenförmigen Handwerkzeugs zwischen der Basisplatte und der Fixierplatte aber unbeweglich festgehalten sind, mit anderen Worten also die Hebelwirkung des zangenförmigen Handwerkzeugs gesperrt ist, kann ein Käufer das Handwerkzeug nicht mit seiner Hand probeweise betätigen, so dass die Handhabbarkeit und die Qualität des zangenförmigen Handwerkzeugs nicht festgestellt werden können.
Die Aufgabe dieser Neuerung ist es, eine verbesserte Aufhängevorrichtung für
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ein zangenförmiges Handwerkzeug bereit zu stellen, in welcher die obengenannten Nachteile einer herkömmlichen Verpackung und einer herkömmlichen Aufhängevorrichtung beseitigt sind.
Es soll also die Aufhängevorrichtung für ein zangenförmiges Handwerkzeug so beschaffen sein, dass sie diebstahlsicher ist, sich leicht zusammenfügen lässt, so dass sie schnell montiert werden kann, ihre Herstellungskosten sollen reduziert werden und ein Käufer soll die Handhabbarkeit und die Qualität des zangenförmigen Handwerkzeugs mit seiner Hand ausprobieren können, wodurch die Präsentation des Handwerkzeugs verbessert ist.
Diese Aufgabe wird durch die im Anspruch 1 genannten Merkmale gelöst. Vorteilhafte Weiterbildungen sind in den Unteransprüchen angegeben.
Die Ausfuhrungsbeispiele der Neuerung werden nachstehend anhand der Zeichnung näher erläutert; die Figuren zeigen im Einzelnen:
Figur 1: eine perspektivische Explosionsansicht einer ersten Ausführungsform einer neuerungsgemäßen Aufhängevorrichtung für ein zangenförmiges Handwerkzeug;
Figur 2: eine perspektivische Ansicht der Aufhängevorrichtung von Figur 1 beim Zusammenfügen;
Figur 3: eine Vorderansicht der ersten Ausführungsform der neuerungsgemäßen Aufhängevorrichtung mit einer darin aufgenommenen Kombizange;
Figur 4: eine perspektivische Ansicht der Aufhängevorrichtung von Figur 3 mit einer darin aufgenommenen Kombizange;
Figur 5: eine perspektivische Ansicht der Aufhängevorrichtung von gemäß Figur 4 beim Ausprobieren der aufgenommenen Kombizange;
Figur 6: eine perspektivische Explosionsansicht einer zweiten Ausführungsform der neuerungsgemäßen Aufhängevorrichtung für ein zangenförmiges Handwerkzeug;
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Figur 7: eine perspektivische Ansicht der Aufhängevorrichtung von Figur 6 mit einer darin aufgenommenen Kombizange;
Figur 8: eine perspektivische Ansicht der Aufhängevorrichtung von Figur 6 mit einer darin aufgenommenen Kombizange beim Ausprobieren; und
Figur 9: eine Vorderansicht der Aufhängevorrichtung von Figur 6 mit einer darin aufgenommenen Kombinationszange.
Zunächst wird auf die Figuren 1 bis 3 Bezug genommen. Wie aus den Figuren zu ersehen ist, umfasst die erste Ausführungsform der neuerungsgemäßen Aufhängevorrichtung für ein zangenförmiges Handwerkzeug im wesentlichen eine Aufhängeplatte 10 und ein Befestigungsglied, das in dieser Ausführungsform eine im Querschnitt hutförmige Konsolplatte 20 ist. Die Konsolplatte 20 ist mittels ihrer seitlichen Endabschnitte an der Aufhängeplatte 10 lösbar befestigt. Folglich kann eines der beiden Griffteile eines zangenförmigen Handwerkzeugs (nicht dargestellt) an einem geeigneten Ort zwischen der Aufhängeplatte 10 und der Konsolplatte 20 hängend aufgenommen werden.
Die Aufhängeplatte 10 hat eine rechteckige Form. Sie weist beim oberen Randbereich ein Aufhängeloch 11 und nahe der Mitte einen Stift 12 auf. Am unteren Abschnitt der Aufhängeplatte 10 sind ein Paar im Querschnitt L-förmige Aufnahmeflansche 13 und zwei zwischen den beiden Aufnahmeflanschen 13 nebeneinander liegende Rippen 14 angeformt. Der Stift 12 und die Rippen 14 stehen von der Aufhängeplatte 10 nach vorne vor; ebenso ist das Paar Aufnahmeflansche 13 von beiden Seitenränder der Aufhängeplatte 10 nach vorn abstehend ausgebildet. Die freien Enden der langen L-Schenkel der beiden Aufhahmeflansche 13 weisen aufeinander zu, so dass zwischen den beiden Aufhahmeflanschen 13 und der Aufhängeplatte 10 jeweils ein Führungsschlitz 130 ausgebildet ist. Jeder Aufhahmeflansch 13 weist an seinem oberen Rand eine Einsetzkerbe 132 auf.
Die hutförmige Konsolplatte 20 weist in ihrem mittleren Abschnitt einen zur Aufnahme eines Griffteils des zangenförmigen Handwerkzeugs vorgesehenen Ausschnitt 21 und an seinen seitlichen Endabschnitten jeweils einen mit dem Führungsschlitz 130 korrespondierenden Fixierflansch 22 auf, die sich von beiden seitlichen Schenkelenden der Konsolplatte 20 im rechten Winkel nach außen erstrecken. Am oberen Randbereich beider Fixierflansche 22 ist jeweils
ein zu der Einsetzkerbe 132 des Aufhahmeflanschs 13 komplementär ausgebildeter Vorsprung 23 angeordnet. Die beiden Fixierflansche 22 weisen in ihrem unteren Flanschbereich jeweils ein Klemmteil 24 auf, das im Wesentlichen aus einer sich unterhalb des Vorsprungs 23 vom unteren Stirnrand her in den Fixierflansch 22 hinein verlaufenden Aussparung gebildet ist. Jedes Klemmteil 24 weist am freien nach unten gerichteten Klemmabschnittsende einen sich über den unteren Stirnrand des Fixierflansches 22 hinaus erstreckenden und über den seitlichen Stirnrand überstehenden Haken 240 auf.
Wie in der Figur 2 gezeigt, wird beim Zusammenbauen die Konsolplatte 20 von oben her mit ihren Fixierflanschen 22 in die Führungsschlitze 130 der an der Aufhängeplatte 10 angeordneten Aufhahmeflansche 13 eingesetzt. Wenn die Aufliängeplatte 10 mit der Konsolplatte 20 verbunden ist, greifen die beiden Vorsprünge 23 in die Einsetzkerben 132 ein. Dabei ragen die beiden Haken der Klemmteile 24 aus den Führungsschlitzen 130 der beiden Aufhahmeflansche 13 heraus und sind unter denselben festgehakt, wodurch ein Fixierungs- und Diebstahlsicherungseffekt für die Aufhängevorrichtung erzielt wird. Bei den oben genannter Strukturen sind die Aufhängeplatte 10 und die Konsolplatte 20 einfach herzustellen, so dass die Herstellungskosten reduziert sind; die Aufhängevorrichtung kann aufgrund der obenerwähnten Konstruktion leicht zusammengesetzt werden.
Unter Bezugnahme auf die Figuren 3 bis 5 kann eine Kombizange A durch Einstecken der Konsolplatte 20 in die Aufhahmeflansche 13 mit beiden Griffteilen zwischen der Aufhängeplatte 10 und der Konsolplatte 20 hängend so aufgenommen werden, dass die Spitze des Handwerkzeugs gegen den Stift anliegend angeordnet werden kann. Dadurch kann die Kombizange A diebstahlsicher zwischen der Aufhängeplatte 10 und der Konsolplatte 20 gehalten werden. Wenn der Käufer oder Anwender das Handwerkzeug aus der Aufhängevorrichtung entnehmen möchte, kann er die beiden sich aus den Aufhahmeflasche 13 hinaus erstreckenden Haken 240 mit einer Schere von den Klemmteilen 24 abschneiden, worauf dann die Konsolplatte 20 leicht von der Aufhängeplatte 10 getrennt werden kann. Wie in den Figuren 3 und 5 gezeigt, ruht ein Griffteil der Kombizange A zwischen den beiden Rippen 14. Das andere Griffteil der Kombinationszange A ist beweglich innerhalb des Ausschnitts 21 angeordnet, so dass der Käufer die Handhabbarkeit und die Qualität der Kombinationszange A mit seiner Hand ausprobieren und überprüfen kann.
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Wie in den Figuren 6 bis 9 gezeigt, umfasst die zweite Ausfuhrungsform der neuerungsgemäßen Aufhängevorrichtung für ein zangenförmiges Handwerkzeug im wesentlichen eine Aufhängeplatte 30 und eine hutförmige Konsolplatte 40. Die Aufhängeplatte 30 hat eine rechteckige Form. Sie weist am oberen Randbereich ein Aufhängeloch 31 und nahe der Mitte einen Stift 32 auf. Am unteren Abschnitt der Aufhängeplatte 30 sind ein Paar im Querschnitt L-förmige Aufhahmeflansche 33 angeformt. Der Stift 32 steht von der Aufhängeplatte 30 nach vorne vor, ebenso ist das Paar Aufhahmeflansche 33 von beiden Seitenränder der Aufhängeplatte 30 nach vorn abstehend ausgebildet. Die freien Enden der beiden Aufnahmeflansche 33 weisen aufeinander zu, so dass zwischen den beiden Aufhahmeflanschen 33 und der Aufhängeplatte 30 jeweils ein Führungsschlitz 330 ausgebildet ist. Jeder Aufhahmeflansch 33 weist an seinem oberen Rande eine Einsetzkerbe 332 auf. Den beiden Einsetzkerben gegenüberliegend sind in der Aufhängeplatte 30 jeweils Löcher ausgebildet, aus denen jeweils ein Klemmteil 34 herausragt, wobei jedes Klemmteil 34 einen zu dem Aufhahmeflansch 33 hin sich erstreckenden Haken aufweist.
Die Konsolplatte 40 weist in ihrem mittleren Abschnitt zwei zur Aufnahme beider Griffteile des zangenförmigen Handwerkzeugs vorgesehene Ausschnitte 41, 410 und an seinen seitlichen Endabschnitten jeweils einen Fixierflansch auf, der sich von dem jeweiligen seitlichen Schenkelende der Konsolplatte im rechten Winkel nach außen erstreckt, wobei der Ausschnitt 41 kleiner als der Ausschnitt 410 ausgebildet ist. Somit kann eines von beiden Griffteilen eines zangenförmiges Handwerkzeugs in den Ausschnitt 41 eingeklemmt aufgenommen werden, während das andere Griffteil beweglich innerhalb der Ausschnitt 410 angeordnet ist. Am oberen Randbereich beider Fixierflansche 42 ist jeweils ein der Einsetzkerbe 332 entsprechender Vorsprung 43 ausgebildet.
Unter Bezugnahme auf die Figuren 8 und 9 kann eine Kombinationszange B durch Einstecken der Konsolplatte 40 in die Aufhahmeflansche 33 mit einem von beiden Griffteilen des Handwerkzeugs in den Ausschnitt 41 fest hängend aufgenommen werden. Dabei kann das andere Griffteil des Handwerkzeugs beweglich in dem Ausschnitt 410 angeordnet und die Spitze des Handwerkzeugs kann gegen den Stift 32 anliegend positioniert werden, wodurch die Kombinationszange B diebstahlsicher zwischen der Aufhängeplatte 30 und der Konsolplatte 40 gehalten werden kann. Wenn der Käufer oder Anwender das Handwerkzeug aus der Aufhängevorrichtung entnehmen möchte, kann er die beiden an den Fixierlaschen 42 sich auswärts erstreckenden Haken (siehe Fig. 6)
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mit einer Schere von den Klemmteilen 34 abschneiden und dann die Konsolplatte 40 leicht von der Aufhängeplatte 30 abtrennen. Wie in den Figuren 8 und 9 gezeigt, ist ein Griffteil der Kombinationszange B fest im Ausschnitt 41 und das andere Griffteil der Kombinationszange B beweglich innerhalb des Ausschnitts 410 angeordnet, so dass der Käufer die Handhabbarkeit und die Qualität der Kombinationszange A mit seiner Hand ausprobieren und überprüfen kann.
Claims (7)
1. Aufhängevorrichtung für ein zangenförmiges Handwerkzeug, umfassend eine Aufhängeplatte (10) und eine im Querschnitt hutförmige Konsolplatte (20), die so ausgebildet sind, dass das zangenförmige Handwerkzeug mit einem seiner beiden Griffteile zwischen der Aufhängeplatte (10) und der Konsolplatte (20) hängend aufgenommen und diebstahlsicher gehalten werden kann, dadurch gekennzeichnet, dass die Konsolplatte (20) in einem mittleren Abschnitt mindestens einen zur Aufnahme des zangenförmigen Handwerkzeugs vorgesehene Ausschnitt (21; 41, 410) aufweist, wobei ein Griffteil des zangenförmigen Handwerkzeugs zwischen der Aufhängeplatte und der Konsolplatte eingeklemmt aufgenommen wird und das andere Griffteil beweglich innerhalb des Ausschnitts angeordnet ist.
2. Aufhängevorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Aufhängeplatte (10) eine rechteckige Form hat und an ihrem unteren Abschnitt ein Paar im Querschnitt L-förmige Aufnahmeflansche (13) angeformt sind, wobei das Paar Aufnahmeflansche (13) von Seitenränder der Aufhängeplatte (10) nach vorn abstehend ausgebildet sind, so dass zwischen den beiden Aufnahmeflanschen (13) und der Aufhängeplatte (10) jeweils ein Führungsschlitz (130) ausgebildet ist,
dass die Konsolplatte (20) in einem mittleren Abschnitt einen zur Aufnahme des zangenförmigen Handwerkzeugs vorgesehene Ausschnitt (21) und zwei in die Führungsschlitze (130) der Aufhängeplatte (10) passende Fixierflansche (22) aufweist, die sich von seitlichen Endabschnitten der Konsolplatte (20) nach außen hin erstrecken, und
dass die Aufhängeplatte (10) an ihrem unteren Abschnitt zwei nebeneinander ausgebildete Rippen (14) aufweist, zwischen denen ein Griffteil des zangenförmigen Handwerkzeugs fest eingeklemmt aufgenommen werden kann, während das andere Griffteil beweglich innerhalb der Ausschnitt (21) angeordnet ist.
dass die Konsolplatte (20) in einem mittleren Abschnitt einen zur Aufnahme des zangenförmigen Handwerkzeugs vorgesehene Ausschnitt (21) und zwei in die Führungsschlitze (130) der Aufhängeplatte (10) passende Fixierflansche (22) aufweist, die sich von seitlichen Endabschnitten der Konsolplatte (20) nach außen hin erstrecken, und
dass die Aufhängeplatte (10) an ihrem unteren Abschnitt zwei nebeneinander ausgebildete Rippen (14) aufweist, zwischen denen ein Griffteil des zangenförmigen Handwerkzeugs fest eingeklemmt aufgenommen werden kann, während das andere Griffteil beweglich innerhalb der Ausschnitt (21) angeordnet ist.
3. Aufhängevorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Aufhängeplatte (30) eine rechteckige Form hat und an ihrem unteren Abschnitt ein Paar im Querschnitt L-förmige Aufnahmeflansche (33) angeformt sind, wobei das Paar Aufnahmeflansche (33) von Seitenränder der Aufhängeplatte (30) nach vorn abstehend ausgebildet sind, so dass zwischen den beiden Aufnahmeflanschen (33) und der Aufhängeplatte (30) jeweils ein Führungsschlitz (330) ausgebildet ist,
dass die Konsolplatte (40) in ihrem mittleren Abschnitt zwei zur Aufnahme beider Griffteile des zangenförmigen Handwerkzeugs vorgesehene Ausschnitte (41, 410) und zwei in die Führungsschlitze (330) der Aufhängeplatte (30) passende Fixierflansche (42) aufweist, die sich von seitlichen Endabschnitten der Konsolplatte (40) nach außen hin erstrecken, wobei der Ausschnitt (41) kleiner als der Ausschnitt (410) ausgebildet ist, und
dass eines von beiden Griffteilen des zangenförmiges Handwerkzeugs in den Ausschnitt (41) eingeklemmt aufgenommen werden kann, während das andere Griffteil beweglich innerhalb der Ausschnitt (410) angeordnet ist.
dass die Konsolplatte (40) in ihrem mittleren Abschnitt zwei zur Aufnahme beider Griffteile des zangenförmigen Handwerkzeugs vorgesehene Ausschnitte (41, 410) und zwei in die Führungsschlitze (330) der Aufhängeplatte (30) passende Fixierflansche (42) aufweist, die sich von seitlichen Endabschnitten der Konsolplatte (40) nach außen hin erstrecken, wobei der Ausschnitt (41) kleiner als der Ausschnitt (410) ausgebildet ist, und
dass eines von beiden Griffteilen des zangenförmiges Handwerkzeugs in den Ausschnitt (41) eingeklemmt aufgenommen werden kann, während das andere Griffteil beweglich innerhalb der Ausschnitt (410) angeordnet ist.
4. Aufhängevorrichtung nach Anspruch 2 oder 3, dadurch gekennzeichnet, dass jeder Aufnahmeflansch (13; 33) in seinem oberen Randbereich eine Einsetzkerbe (132; 332) aufweist, wobei die beiden Fixierflansche (22; 42) der Konsolplatte (20; 40) an ihrem oberen Randbereich jeweils einen zu den Einsetzkerben (132; 332) der Aufnahmeflansche (13; 33) komplementär ausgebildeten Vorsprung (23; 43) aufweisen, und dass die beiden Fixierflansche (22; 42) jeweils eine von ihrer unteren Stirnseite aus verlaufende Aussparung aufweisen, mittels der jeweils ein sich nach unten erstreckendes Klemmteil (24; 34) ausgebildet ist, wobei jedes Klemmteil (24; 34) an seinem freien Ende einen über den seitlichen Stirnrand des Fixierflansches (22; 42) nach außen überstehenden Haken aufweist.
5. Aufhängevorrichtung nach Anspruch 2 oder 3, dadurch gekennzeichnet, dass den beiden Einsetzkerben (132; 332) gegenüberliegend in der Aufhängeplatte (10; 30) jeweils Öffnungen ausgebildet sind, aus denen jeweils ein Klemmteil (24; 34) herausragt, wobei jedes Klemmteil einen sich zu dem Aufnahmeflansch (13; 33) hin erstreckenden Haken aufweist.
6. Aufhängevorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, dass die Aufhängeplatte (10; 30) nahe der Mitte einen Stift (12; 32) aufweist.
7. Aufhängevorrichtung nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, dass die Aufhängeplatte (10; 30) am oberen Randbereich ein Aufhängeloch (11; 31) aufweist.
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