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DE20300168U1 - Aufhängevorrichtung für zangenförmiges Handwerkzeug - Google Patents

Aufhängevorrichtung für zangenförmiges Handwerkzeug

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DE20300168U1
DE20300168U1 DE20300168U DE20300168U DE20300168U1 DE 20300168 U1 DE20300168 U1 DE 20300168U1 DE 20300168 U DE20300168 U DE 20300168U DE 20300168 U DE20300168 U DE 20300168U DE 20300168 U1 DE20300168 U1 DE 20300168U1
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suspension
pliers
hand tool
hanging
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    • B65D73/00Packages comprising articles attached to cards, sheets or webs
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  • Mechanical Engineering (AREA)
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Description

Aufhängevorrichtung für zangenförmiges Handwerkzeug
Die Erfindung betrifft eine Aufhängevorrichtung für zangenförmiges Handwerkzeug, und insbesondere eine Aufhängevorrichtung, die ein zangenförmiges Handwerkzeug hält und bei Verwendung in einem Kaufhaus oder dergl. eine diebstahlsichere Konstruktion bietet, wobei ein Käufer mit seiner Hand das Handwerkzeug probeweise betätigen kann, um die Handhabbarkeit und die Qualität des zangenförmigen Handwerkzeugs einfach festzustellen.
Im Wesentlichen weisen zangenförmige Handwerkzeuge, wie z.B. Seitenschneider, Kombinationszangen, Hebel vorschnei der, Scheren u.a., zwei Backen bzw. zwei Klingen auf, die durch Hebelwirkung gegeneinander bewegt werden.
Unter Bezugnahme auf die Figur 8 ist eine perspektivische Ansicht einer herkömmlichen Verpackung für zangenförmiges Handwerkzeug dargestellt. Diese übliche Verpackung gemäß dem Stand der Technik besteht gewöhnlich aus einer durchsichtige Plastikplatte 60, die mit einer nach dem zangenförmigen Handwerkzeug geformten Vertiefung versehen ist, und einer Papierplatte 61, wobei die Zange zwischen der Plastikplatte 60 und der Papierplatte 61 gehalten ist. Ein Käufer kann aufgrund der durchsichtigen Plastikplatte 60 den Typ der Zange erkennen, dennoch hat diese Art von Verpackung einen Nachteil, dass der Käufer die Zange nicht genau auf fehlerhafte Konstruktion überprüfen kann.
Wie in der Figur 9 gezeigt, ist eine herkömmliche Aufhängevorrichtung für ein Handwerkzeug dargestellt. Diese herkömmliche Aufhängevorrichtung umfasst eine Basisplatte 70, die eine rechteckige Form aufweist, und eine im Querschnitt hutförmige Fixierplatte 71, die in der Mitte einen zur Aufnahme eines Handwerkzeugs vorgesehene Einschnitt 72 aufweist, wobei ein zangenförmiges Handwerkzeug zwischen der Basisplatte 70 und der Fixieiplatte 71 diebstahlsicher in dem Einschnitt 72 gehalten werden kann. Weil die beiden Backen des zangenförmigen Handwerkzeugs zwischen der Basisplatte 70 und der Fixieiplatte 71 unbeweglich festgehalten sind, mit anderen Wort ist die Hebelwirkung des zangenförmigen Handwerkzeugs gesperrt, kann ein Käufer nicht mit seiner Hand das Handwerkzeug probeweise betätigen, so dass die Handhabbarkeit und die Qualität des zangenförmigen Handwerkzeugs nicht festgestellt werden können.
Um die obengenannten Nachteile von herkömmlichen Verpackungen und von herkömmlichen Aufhängevorrichtungen zu vermeiden, soll mit der Erfindung eine
verbesserte Aufhängevorrichtung für ein zangenförmiges Handwerkzeug geschaffen werden, die ein zangenförmiges Handwerkzeug hält, wobei die Konstruktion der Erfindung es ermöglicht, dass ein Käufer mit seiner Hand die Handhabbarkeit und die Qualität des zangenförmigen Handwerkzeugs einfach feststellen kann.
5
Die Hauptaufgabe dieser Erfindung besteht darin, eine Aufhängevorrichtung für ein zangenförmiges Handwerkzeug zu schaffen, die sich infolge ihrer Konstruktion leicht zusammenfügen lässt und diebstahlsicher ist, so dass sie schnell montiert werden kann und ihre Herstellungskosten reduziert werden, wobei ein Käufer mit seiner Hand die Handhabbarkeit und die Qualität des zangenförmigen Handwerkzeugs ausprobieren kann.
Diese Aufgabe wird mit dem Gegenstand mit den im Anspruch 1 genannten Merkmalen gelöst. Vorteilhafte Weiterbildungen sind in den Unteransprüchen angegeben.
Die Ausführungsbeispiele der Erfindung werden nachstehend anhand der Figuren näher erläutert. Die Figuren zeigen im Einzelnen:
Figur 1 eine perspektivische Explosionsansicht einer ersten Ausführungsform einer erfindungsgemäßen Aufhängevorrichtung für ein zangenförmiges Handwerkzeug;
Figur 2 eine perspektivische Ansicht einer ersten Ausführungsform der Aufhängevorrichtung gemäß Figur 1 für ein zangenförmiges Handwerkzeug nach dem Zusammenfügen;
Figur 3 eine Vorderansicht einer ersten Ausführungsform der erfindungsgemäßen Aufhängevorrichtung mit einer darin aufgenommenen Kombinationszange;
30
Figur 4 eine perspektivische Ansicht einer ersten Ausfuhrungsform der erfindungsgemäßen Aufhängevorrichtung mit einer darin aufgenommenen Kombizange;
Figur 5 eine perspektivische Explosionsansicht einer zweiten Ausführungsform einer erfindungsgemäßen Aufhängevorrichtung für ein zangenförmiges Handwerkzeug in auseinandergezogener Darstellung;
Figur 6 eine perspektivische Ansicht der zweiten Ausführungsform der Aufhängevorr
Gartenschere;
Aufhängevorrichtung gemäß Figur 5 mit einer darin aufgenommenen
Figur 7 eine perspektivische Ansicht einer dritten Ausführungsform einer Aufhängevorrichtung gemäß der Erfindung mit einem darin aufgenommenen Seitenschneider;
Figur 8 eine perspektivische Ansicht einer Verpackung gemäß dem Stand der Technik mit einer darin aufgenommenen Kombizange;
Figur 9 eine perspektivische Ansicht einer Aufhängevorrichtung für Handwerkzeug gemäß dem Stand der Technik mit einem darin aufgenommenen Seitenschneider.
Zunächst wird auf die Figuren 1 und 2 Bezug genommen. Wie aus den Figuren zu ersehen ist, umfasst die erste Ausführungsform der erfindungsgemäßen Aufhängevorrichtung für ein zangenförmiges Handwerkzeug grundsätzlich eine Aufhängeplatte 10 und ein Befestigungsglied, das in dieser Ausführungsform eine im Querschnitt hutförmige Konsolplatte 20 ist. Die Konsolplatte 20 ist lösbar an der Aufhängeplatte 10 montiert, wobei die beiden seitlichen Endabschnitte der Konsolplatte 20 an der Aufhängeplatte 10 befestigt werden, so dass die Aufhängevorrichtung gemäß der Erfindung eine abtrennbare bzw. auseinander nehmbare Konstruktion aufweist. Folglich kann ein von den beiden Griffteilen eines zangenförmigen Handwerkzeugs (nicht gezeigt ist) an einem geeigneten Ort zwischen der Aufhängeplatte 10 und der Konsolplatte 20 hängend aufgenommen werden.
Die Aufhängeplatte 10 hat eine rechteckige Form. Die Aufhängeplatte 10 weist am oberen Randbereich ein Aufhängeloch 11 auf. Am unteren Abschnitt der Aufhängeplatte 10 sind einen Stift 12 und ein Paar im Querschnitt L-form ige Aufnahmeflansche 13 angeformt, wobei der Stift 12 und das Paar Aufnahmeflansche 13 jeweils nahe einem der Seitenränder der Aufhängeplatte 10 nach vorn abstehend ausgebildet sind. Die freien Enden der langen L-Schenkel der beiden Aufnahmeflansche 13 weisen aufeinander zu, so dass zwischen den beiden Aufnahmeflanschen 13 und der Aufhängeplatte 10 jeweils ein Führungsschlitz 131 ausgebildet ist. Jeder Aufnahmeflansch 13 weist an seinem oberen Rande eine Einsatzkerbe 132 auf.
Die hutförmige Konsolplatte 20 weist in ihrem mittleren Abschnitt eine zur Aufnahme eines Griffteils des zangenförmigen Handwerkzeugs vorgesehene Ausnehmung 21 und an ihren seitlichen Endabschnitten jeweils einen an den Führungsschlitz 131 angepassten Fixierflansch 22 auf, die sich von beiden seitlichen Schenkelenden der Konsolplatte 20 senkrecht nach außen erstreckt. Am oberen Randbeieich beider Fixieiflansche 22 ist jeweils ein zu der Einsatzkerbe 132 des Aufnahmeflanschs 13 komplementär ausgebildeter Vorsprung 23 ausgebildet. Die beiden Fixieiflansche 22 weisen in ihrem unteren Flanschbereich jeweils ein Klemmteil 24 auf, das im Wesentlichen jeweils mittels einer sich unterhalb des Vorsprungs 23 vom unteren Stimrand her in den Fixierflansch 22 hinein verlaufenden Aussparung gebildet ist. Jeder Klemmteil 24 weist am freien nach unten gerichteten Klemmabschnittsende einen sich über den unteren Stimrand des Fixierflansches 22 hinaus erstreckenden und über den seitlichen Stimrand überstehenden Haken 241 auf.
Wie in der Figur 2 gezeigt, wird beim Zusammenbauen die Konsolplatte 20 von oben her mit ihren Fixierflanschen 22 in die Führungsschlitze 131 der an der Aufhängeplatte 10 befestigten Aufnahmeflansche 13 eingesetzt. Wenn die Konsolplatte 20 mit der Aufhängeplatte 10 verbunden ist, greifen die beiden Vorsprünge 23 in die Einsatzkerben 132 ein. Dabei ragen die beiden Haken 241 der Klemmteile 24 aus den Führungsschlitzen 131 der beiden Aufnahmeflansche 13 heraus und sind unter denselben festgehakt, wodurch ein Fixierungs- und Diebstahlsicherungseffekt für die erfindungsgemäße Aufhängevorrichtung erzielt wird. Gemäß oben genannter Strukturen sind die Aufhängeplatte 10 und die Konsolplatte 20 einfach herzustellen, so dass die Herstellungskosten reduziert sind, wobei die erfindungsgemäße Aufhängevorrichtung aufgrund der obenerwähnten Konstruktion leicht zusammengesetzt werden kann.
Unter Bezugnahme auf die Figuren 3 und 4 kann eine Kombinationszange A oder eine Kombizange B durch Einstecken der Konsolplatte 20 in die Aufnahmeflansche 13 mit einem von seinen beiden Griffteilen zwischen der Aufhängeplatte 10 und der Konsolplatte 20 hängend aufgenommen werden, wobei das andere Griffteil des Handwerkzeugs gegen den Stift 12 anstemmend angeordnet werden kann, wodurch die Kombinationszange A oder die Kombizange B diebstahlsicher zwischen der Aufhängeplatte 10 und der Konsolplatte 20 gehalten werden kann. Wenn der Käufer oder Anwender das Handwerkzeug aus der Aufhängevorrichtung entnehmen möchte, kann er die beiden sich aus den Aufnahmeflaschen 13 herauserstreckenden Haken 241 mit einer Schere von den Klemmteilen 24 abschneiden, dann kann die Konsolplatte 20 leicht von der Aufhängeplatte 10 getrennt werden. Wie in der Figur 3 gezeigt, ist
t ·
• i
• · i
ein Griffteil der Kombinationszange A innerhalb der Ausnehmung 21 angeordnet, wobei das andere Griffteil der Kombinationszange A gegen den Stift 12 anstemmend angeordnet ist, so dass der Käufer mit seiner Hand die Handhabbarkeit und die Qualität der Kombinationszange A ausprobieren und überprüfen kann.
5
Wie in den Figuren 5 und 6 gezeigt, umfasst die zweite Ausführungsform der eifindungsgemäßen Aufhänge vorrichtung für ein zangenförmiges Handwerkzeug grundsätzlich eine hutförmige Konsolplatte 30 und eine Aufhängeplatte 40. Die Konsolplatte 30 weist in ihrem mittleren Abschnitt eine zur Aufnahme eines Griffteils des zangenförmigen Handwerkzeugs vorgesehene Ausnehmung 31 und an seinen seitlichen Endabschnitten jeweils einen Fixierflansch 32 auf, der sich von dem jeweiligen beiden seitlichen Schenkelende der Konsolplatte 30 senkrecht nach außen erstreckt. Am oberen Randbereich beider Fixierflansche 32 ist jeweils ein Vorsprung 33 ausgebildet.
Die Aufhängeplatte 40 hat eine rechteckige Form. Am unteren Abschnitt der Aufhängeplatte 40 sind einen Stift 42 und ein Paar im Querschnitt L-förmige Aufnahmeflansche 41 angeformt, wobei der Stift 42 und das Paar Aufnahmeflansche 41 jeweils nahe einem der Seitenränder der Aufhänge &rgr; latte 40 nach vorn abstehend ausgebildet sind. Die freien Enden der beiden Aufnahmeflansche 41 weisen aufeinander zu, so dass zwischen den beiden Aufnahmeflanschen 41 und der Aufhängeplatte 40 jeweils ein Führungsschlitz 410 ausgebildet ist. Jeder Aufnahmeflansch 41 weist an seinem oberen Rand eine dem Vorsprung 33 entsprechend Einsatzkerbe 411 auf. Den beiden Einsatzkerben 411 gegenüberliegend sind in der Aufhängeplatte 40 jeweils Löcher ausgebildet, aus denen jeweils ein Klemmteil 43 herausragt, wobei jedes Klemmteil 43 einen sich zu dem Aufnahmeflansch 41 hin erstreckenden Haken aufweist.
Wenn der Käufer oder Anwender das Handwerkzeug von der Aufhängevorrichtung trennen möchte, kann er die beiden an den Fixierflanschen 32 geklemmten Haken (siehe Fig. 6) mit einer Schere von den nach oben überstehenden Klemmteilen 43 abschneiden, dann wird die Konsolplatte 30 leicht von der Aufhängeplatte 40 abgetrennt. Weil die Konsolplatte 30 durch das Zusammenfügen der Vorsprünge 33 und der Einsatzkerben 411 stabil an der Aufhängeplatte 40 hält, wird ein Stehlen des Handwerkzeugs verhindert. Wie in der Figur 6 gezeigt, ist ein Griffteil einer Gartenschere C innerhalb der Ausnehmung 31 angeordnet, wobei das andere Griffteil der Gartenschere C gegen den Stift 42 anstemmend angeordnet ist, so dass der Käufer mit seiner Hand die Handhabbarkeit und die Qualität der Gartenschere C ausprobieren
und überprüfen kann.
Unter Bezugnahme auf die Figur 7 ist eine dritte Ausführungsform der erfindungsgemäßen Aufhängevorrichtung dargestellt. Ein Band 50 ist als Befestigungsglied verwendet. Diese Ausführungsform umfasst grundsätzlich eine Aufhängeplatte 10', die am oberen Randbereich ein Aufhängeloch aufweist. Am unteren Abschnitt der Aufhängeplatte 10' sind ein Stift 12' und ein Paar Löcher 11' ausgebildet, wobei der Stift 12' und das Paar Löcher 1&Ggr; jeweils nahe einem der Seitenränder der Aufliängeplatte 10' ausgebildet sind. Wie in der Figur gezeigt, ist ein Griffteil eines Seitenschneiders D zwischen den beiden Löcher IV angeordnet und vom Band 50 fest an der Aufhängeplatte 10' gehalten, wobei sich die beiden Enden des Bands 50 jeweils durch eines der beiden Löcher IV erstrecken und miteinander verbunden sind, wobei das andere Griffteil des Seitenschneiders D gegen den Stift 12' anstemmend angeordnet ist, so dass der Käufer mit seiner Hand die Handhabbarkeit und die Qualität des Seitenschneiders D ausprobieren und überprüfen kann.
Gemäß obenstehender Beschreibungen besitzt die erfindungsgemäße Aufhängevorrichtung die folgenden Vorteile:
1. Die Konstruktion der erfindungsgemäßen Aufhängevorrichtung ermöglicht es, dass ein Käufer mit seiner Hand die Handhabbarkeit und die Qualität des zangenförmigen Handwerkzeugs einfach feststellen kann.
2. Weil ein zangenfönniges Handwerkzeug mit einem von seinen beiden Griffteilen an einem geeigneten Ort der Aufhängeplatte 10, 10', 40 durch die Konsolplatte 20, 30 oder das Band 50 hängend aufgenommen ist, sind die Backen oder Klingen des Handwerkzeugs nicht bedeckt, so dass ein Käufer die Qualität des zangenförmigen Handwerkzeugs einfach erkennen kann.
3. Die Aufhängevorrichtung für Handwerkzeug ist leicht zusammenzufügen. Beim Zusammenfügen wird die Konsolplatte 20, 30 mit ihren beiden Fixierflanschen 22, 32 in die Führungsschlitze 131, 410 der Aufnahmeflansche 13, 41 der Aufhängeplatte 10, 40 eingeführt. Dabei greifen die beiden Haken der Klemmteile 24, 43 klemmend unter bzw. über die beiden unteren Kanten der Aufnahmeflansche 13 bzw. die obere Kante der beiden Fixierflansche 32, wodurch ein Fixierungs- und Diebstahlsicherungseffekt für die erfindungsgemäße Aufhängevorrichtung erzielt wird.
4. Im Wesentlichen sind die Aufhängeplatte 10, 10', 40 und die Konsolplatte 20, 30 jeweils einstückig hergestellt. Die A ufh an geplatte 10, 40 und die Konsolplatte 20, 30 benötigen kein zusätzliches Schnappelement, wie z. B. einen Stift, um die erfindungsgemäße Aufhängevorrichtung zusammenzufügen, wodurch die Herstellungskosten reduziert werden können.
5. Weil die Konstruktion der erfindungsgemäßen Aufhängevorrichtung es ennöglicht, dass ein Käufer mit seiner Hand die Handhabbarkeit und die Qualität des zangenförmigen Handwerkzeugs einfach feststellen kann, hat sich für die AufliängevoiTichtung gemäß der Erfindung eine bessere Ausstellungsfunktion erwiesen.

Claims (9)

1. Verkaufsaufhängevorrichtung für ein zangenförmiges Handwerkzeug, aufweisend eine Aufhängeplatte und ein Befestigungsglied derart, dass ein zangenförmiges Handwerkzeug mit einem von seinen beiden Griffteilen zwischen der Aufhängeplatte und dem Befestigungsglied eingeklemmt aufgenommen werden kann, so dass das zangenförmige Handwerkzeug diebstahlsicher zwischen der Aufhängeplatte und dem Befestigungsglied gehalten wird.
2. Aufhängevorrichtung, aufweisend Aufhängeplattte und eine Konsolplatte derart, dass ein zangenförmiges Handwerkzeug mit einem von seinen beiden Griffteilen zwischen der Aufhängeplatte und der Konsolplatte eingeklemmt aufgenommen werden kann, so dass das zangenförmige Handwerkzeug diebstahlsicher zwischen der Aufhängeplatte und der Konsolplatte gehalten wird.
3. Aufhängevorrichtung nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet,
dass die Aufhängeplatte (10, 40) eine rechteckige Form hat und an ihrem unteren Abschnitt ein Stift (12, 42) und ein Paar im Querschnitt L-förmige Aufnahmeflansche (13, 41) angeformt sind, wobei der Stift (12, 42) und das Paar Aufnahmeflansche (13, 41) jeweils nahe einem der Seitenränder der Aufhängeplatte (10, 40) nach vorn abstehend ausgebildet sind, so dass zwischen den beiden Aufnahmeflanschen (13, 41) und der Aufhängeplatte (10, 40) jeweils ein Führungsschlitz (131, 410) ausgebildet ist,
dass das Befestigungsglied eine im Querschnitt hutförmige Konsolplatte (20, 30) aufweist, und
dass die Konsolplatte (20, 30) in einem mittleren Abschnitt einen zur Aufnahme des einen Griffteils eines zangenförmigen Handwerkzeugs vorgesehenen Ausschnitt (21, 31) und zwei in die Führungsschlitze (131, 410) der Aufhängeplatte (10, 40) passende Fixierflansche (22, 32) aufweist, die sich von seitlichen Endabschnitten der Konsolplatte (20, 30) nach außen hin erstrecken.
4. Aufhängevorrichtung nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, dass jeder Aufnahmeflansch (13, 41) in seinem oberen Randbereich eine Einsatzkerbe (132, 411) aufweist, wobei die beiden Fixierflansche (22, 32) an ihrem oberen Randbereich jeweils einen zu den Einsatzkerben (132, 411) des Aufnahmeflanschs (13, 41) komplementär ausgebildeten Vorsprung (23, 33) aufweisen.
5. Aufhängevorrichtung nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, dass den beiden Einsatzkerben (411) gegenüberliegend in der Aufhängeplatte (40) jeweils Löcher ausgebildet sind, aus denen jeweils ein Klemmteil (43) herausragt, wobei jedes Klemmteil (43) einen sich zu dem Aufnahmeflansch (41) hin erstreckenden Haken aufweist.
6. Aufhängevorrichtung nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, dass die beiden Fixierflansche (22) jeweils eine von ihrer unteren Stirnseite aus verlaufende Aussparung aufweisen, mittels der jeweils ein sich nach unten erstreckendes Klemmteil (24) ausgebildet ist, wobei jeder Klemmteil (24) an seinem freien Ende einen über den seitlichen Stirnrand des Fixierflansches (22) nach außen überstehenden Haken (241) aufweist.
7. Aufhängevorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, dass die Aufhängeplatte (10, 40) am oberen Randbereich ein Aufhängeloch (11) aufweist.
8. Aufhängevorrichtung für Handwerkzeug nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet,
dass an dem unteren Abschnitt der Aufhängeplatte (10') ein Stift (12') und ein Paar Löcher (11') ausgebildet sind, wobei der Stift (12') und das Paar Löcher (11') jeweils nahe einem der Seitenränder der Aufhängeplatte 10' ausgebildet sind,
dass das Befestigungsglied ein Band (50) ist, wobei die beiden Enden des Bands (50) sich jeweils durch eines der beiden Löcher (11') erstrecken und miteinander verbunden sind, womit ein Griffteil eines zangenförmigen Handwerkzeugs zwischen den beiden Löcher (11') angeordnet werden und vom Band 50 fest an der Aufhängeplatte (10') gehalten werden kann, wobei das andere Griffteil des Handwerkzeugs gegen den Stift (12') anstemmend angeordnet werden kann.
9. Aufhängevorrichtung für Handwerkzeug nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, dass die Aufhängeplatte (10') am oberen Randbereich ein Aufhängeloch aufweist.
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