DE20006785U1 - Sicherungsteil für die Sicherung eines mittels Aufhängelasche in einer mit Aufnahmeschlitz versehenen Konsole gehaltenen Kompaktheizkörpers - Google Patents
Sicherungsteil für die Sicherung eines mittels Aufhängelasche in einer mit Aufnahmeschlitz versehenen Konsole gehaltenen KompaktheizkörpersInfo
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Description
Dr. -Ing. ERNST StrATMANN
Patentanwalt
D-40212 Düsseldorf · Schadowplatz 9
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12. April 2000
0010Gm
0010Gm
WEMEFA Horst Christopeit GmbH
42555 Velbert
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Sicherungsteil für die Sicherung eines mittels Aufhängelasche in einer mit Aufnahmeschlitz versehenen Konsole gehaltenen Kompaktheizkörpers
Die Erfindung betrifft ein Sicherungsteil für die Sicherung eines mittels Aufhängelasche in einer mit Aufnahmeschlitz versehenen Konsole gehaltenen Kompaktheizkörpers od. dgl., wobei das Sicherungsteil einen Winkel umfaßt, in dessen einen Schenkel eine Gewindebohrung zur Aufnahme einer Kopfschraube angeordnet ist.
Ein derartiges Sicherungsteil ist bereits bekannt, siehe beispielsweise die Brutto-Preisliste 1996 der Firma WEMEFA BefestigungsTechnik, Seite 20, Bestell-Nr. 591.
Des weiteren sei auf die DE 35 25 967 A1 verwiesen.
Nachteilig beim Stand der Technik ist, daß das Sicherungsteil der dort beschriebenen Art zwar das Ausheben des Heizkörpers aus der Konsole einigermaßen sicher verhindert, jedoch nicht eine Querverschiebung des Heizkörpers infolge der Länge der Heizkörperlasche. Die durch den Schraubkopf ausgeübte Druckkraft reicht nämlich in aller Regel nicht aus, durch Reibungskraft eine derartige Verschiebung zu verhindern. Grund dafür ist Spiel zwischen den einzelnen Bauteilen und die Tatsache, daß die auf die Lasche ausgeübten Druckkräfte über mehrere hintereinander geschaltete Teile
ausgeübt werden, oder sogar über ein nachgiebiges Kunststoffteil, nämlich das Bauteil 34 gemäß Fig. 10 der genannten DE 35 25 967 A1. Infolge dieser Nachgiebigkeit und dieses Spiels ist nicht zu verhindern, daß nach einigen Aufheiz- und Abkühlzyklen die Druckverbindung zwischen dem Schraubenkopf der Sicherungsschraube 44 einerseits und der oberen Kante der Lasche 30 andererseits sich soweit gelockert hat, daß eine Verschiebung des Heizkörpers mit der Lasche 30 innerhalb der Konsole 10 parallel zur Lasche und damit parallel zur Wand und parallel zum Boden nicht mehr ausgeschlossen werden kann.
Um diese Verschiebung zu verhindern, hat man sich damit geholfen, eine aus Kunststoff bestehende Verschiebesicherung zum Festsetzen des Heizkörpers auf der Lasche vorzusehen, siehe den Prospekt Seite 20, Bauteil-Bestell-Nr. 432. Jedoch hat auch diese Verschiebesicherung ihre Nachteile, insbesondere den, daß sie nur dann eingesetzt werden kann, wenn sie ausreichend lange Kammzähne aufweist, die von der Oberkante der Lasche bis zu der Oberkante der Konsole reichen. Bei relativ breiten Laschen und relativ geringen Tiefen der Lascheneinsenkungen für die Heizkörperlasche ist diese Entfernung aber relativ groß und es wird erforderlich, verbreiterte Kunststoffverschiebesicherungen vorzusehen, die relativ hohe Kosten hinsichtlich des Kunststoffmaterial verursachen.
Außerdem stellt ein derartiges Kunststoffteil ein verlierbares zusätzliches Bauteil dar, das nach Möglichkeit vermieden werden sollte.
Das bekannte Sicherungsteil hat auch den Nachteil, daß es nicht bei flach aufgeschweißten Aufhängelaschen eingesetzt werden kann, weil dort für diese Art von bekannter Sicherung kein ausreichender Platz zur Verfügung steht. Das bekannte Sicherungsteil ist auch nicht geeignet für moderne, bereits eine Aushebesicherung bildende Konsolen.
Aufgabe der Erfindung ist es, die bekannte Aushebesicherung dahingehend auszugestalten, daß sie (auch) als Verschiebesicherung arbeitet und universeller eingesetzt werden kann.
· ♦
Gelöst wird die Aufgabe dadurch, daß das Sicherungsteil zwei im wesentlichen identisch aufgebaute Winkel aufweist, deren jeweils einer Schenkel von dem Schaft einer Schraube durchdrungen ist, und deren anderer Schenkel parallel zur Schraubenerstreckung zum jeweils anderen Winkel weist.
Auf diese Weise gelingt es, die Aufhängelasche durch von der Sicherungsschraube direkt ausgehende Winkel zu umfassen und dadurch zu vermeiden, daß sich die Druckverbindung, wie beim Stand der Technik, im Laufe der Zeit löst. Das insoweit ausgestaltete Sicherungsteil kann also dazu dienen, eine Verschiebung eines Heizkörpers innerhalb seiner Konsole zumindest in einer Richtung zu verhindern, und zwar in der Stellung, in der das Sicherungsteil an der Konsole anliegt. Mit Hilfe einer zweiten derartigen Konsole kann auch eine Verschiebung in der anderen Richtung verhindert werden, in dem diese Konsole so angeordnet wird, daß sie entweder an einer gleichen Aufhängelasche oder an einer weiteren Aufhängelasche des gleichen Heizkörpers anschlägt und so angeordnet ist, daß sie in umgekehrter Schieberrichtung den Anschlag bildet.
Gemäß einer Weiterbildung der Erfindung ist im Bereich des nahe dem Schraubenkopf angeordneten Winkels der Schraubenschaft so ausgestaltet, daß er durch die Gewindebohrung dieses Winkels hindurchschiebbar ist. Das hat den Vorteil, daß zwei gleichartig ausgestaltete Winkel verwendet werden können, die beide ein Gewinde aufweisen. Allerdings ist eine speziell ausgestaltete Schraube erforderlich.
Will man eine handelsübliche Schraube verwenden, was günstig ist, kann gemäß einer noch anderen Weiterbildung der Erfindung der in der Nähe des Schraubenkopfes angeordnete Winkel statt einer Gewindebohrung eine Durchgangsbohrung mit solchen Abmessungen aufweisen, daß der Schraubenschaft hindurchschiebbar ist. In diesem Fall sind allerdings die beiden Winkel unterschiedlich ausgestaltet, so daß insgesamt drei unterschiedliche Teile den Sicherungsteil ausmachen, während in der vorhergehenden Ausführungsform nur zwei unterschiedliche Teile notwendig waren, nämlich einen Winkel in identischer Ausführungsform zweifach, sowie ein speziell ausgestalteter Schraubenteil.
Zur Verbesserung der Stabilität ist es günstig, wenn gemäß einer noch anderen Ausführungsform der Erfindung der parallel zur Schraubenerstreckung liegende Schenkel zumindest parallel zur Schraubenerstreckung verlaufenden Einschnitten in zwei oder mehr Teile geteilt ist, von denen zumindest einer eine andere Biegelinie aufweist als der oder die anderen Teile, derart, daß die Teile sich gegenüberliegende Laschenflächen umschließen können.
Insbesondere ist es günstig, wenn der parallel zur Schraubenerstreckung liegende Schenkel zwei äußere, mit ihrer Ebene näher an dem Schraubenschaft liegenden Teil und einen inneren Teil bildet, dessen Ebene zum Schraubenschaft ferner liegt.
Ein derartiges Teil läßt sich durch Stanzvorgänge aus einem Stück fertigen.
Das gilt auch für eine weitere Ausführungsform, gemäß der der mit Bohrung versehene Schenkel zumindest an einer Seite verlängert ist. Auf diese Weise gelingt es, bei Vorhandensein entsprechender Durchbrüche im anliegenden Teil der Konsole neben der Verschiebesicherung gleichzeitig auch eine Aushebesicherung zu verwirklichen.
Um eine günstigere Gestaltung des zugehörigen Durchbruches in der Konsole zu ermöglichen, ist es günstig, wenn die Verlängerung eine Verkröpfung bildet. Insbesondere sollte diese Verkröpfung von dem anderen Schenkel weggerichtet sein. Ein derartiges Sicherungsteil bietet sich an zur Verwendung bei einer Konsole zur Lagerung einer eines mit Haltelaschen versehenen Heizkörpers od. dgl., bei der die Konsole an einer Stirnseite einen Aufnahmeschlitz für die Haltelasche aufweist, mit einem Durchbruch unterhalb des Schlitzes zur Aufnahme eines Schenkels des Sicherungsteils.
Bei der Konsole handelt es sich vorzugsweise um eine sogenannte Winkelkonsole, wie sie auch beim Stand der Technik eingesetzt wird.
Die Erfindung wird nachfolgend anhand von Ausführungsbeispielen näher erläutert, die in den Zeichnungen dargestellt sind.
Es zeigt:
Fig. 1 in perspektivischer Darstellung zwei Winkelkonsolen mit
erfindungsgemäß ausgestalteten Sicherungsteilen, wobei diese Sicherungsteile einander zugewandt sind;
Fig. 2 in ähnlicher Anordnung perspektivisch von hinten zwei Winkelkonsolen
mit Sicherungsteilen gemäß der Erfindung, bei denen diese Sicherungsteile voneinander abgewandt sind;
Fig. 3 in perspektivischer Darstellung eine Ausführungsform, bei der das
Sicherungsteil nicht nur die Verschiebung verhindert, sondern auch ein Ausheben;
Fig. 4 eine Seitenansicht und
Fig. 5 eine Draufsicht auf ein erfindungsgemäß ausgestaltetes Sicherungsteil
in Einzeldarstellung.
In Fig. 1 ist ein Sicherungsteil 10 zu erkennen, das in den Fig. 4 und 5 nochmal in Seitenansicht und Draufsicht vergrößert dargestellt ist. Das Sicherungsteil dient zur Sicherung eines mittels Aufhängelasche 12 in einer mit Aufnahmeschlitz 14 versehenen Konsole 16 gehaltene Kompaktheizkörpers 18 od. dgl., welche Konsole 16 beispielsweise in Form einer Winkelkonsole vorliegt, wie Fig. 1 darstellt, wobei ein Konsolenschenkel 20 mittels hier nicht dargestellter Befestigungsschrauben, die durch in dem Schenkel angeordnete Runddurchbrüche 22 oder Schlüssellochdurchbrüche 24 geführt sind, an der Wandebene befestigt sind, während der in den freien Raum vorspringende weitere Schenkel 26 an der oberen Stirnkante mit dem bereits erwähnten Aufnahmeschlitz 14 und an seinem unteren Ende mit einem seitlich eingeführten weiteren Aufnahmeschlitz 28 ausgestattet ist. Üblicherweise sind derartige Winkelkonsolen mit unterschiedlich breiten Schenkeln 20, 26 ausgestattet, und jeder Schenkel besitzt eigene Aufnahmeschlitze 114, 128 bzw. 14, 28, sowie auch
entsprechende Befestigungsdurchbrüche 22, 24 bzw. 124. Das macht es möglich, mit der gleichen Winkelkonsole Heizkörper 18 in unterschiedlichem Abstand von der Wand zu montieren, je nach dem welcher Schenkel an der Wand befestigt wird und welcher in den Raum steht.
Das in den Fig. 1 und 2 erkennbare Sicherungsteil besteht aus zwei im wesentlichen identisch aufgebauten Winkeln 30, 130, deren jeweils einer Schenkel 32, 132 von dem Schaft 34 einer Kopfschraube 36 durchdrungen ist, während der andere Schenkel 38 bzw. 138 parallel zur Schraubenerstreckung zum jeweils anderen Winkel weist. Diese beiden Schenkel 38,138 umschließen die Kanten der Heizkörperlasche 12, siehe Fig. 4. Zum Aufbringen des Sicherungsteils 10 auf die Lasche 12 ist es notwendig, den Abstand der beiden Winkel 30, 130 zunächst so groß zu machen, daß sie über die Laschenbreite gesteckt werden können. Um anschließend die Winkel auf dem Laschenende 12 zu verklemmen, müssen diese aufeinander zu bewegt werden, bis sie die in Fig. 4 erkennbare Stellung erreicht haben. Um das zu ermöglichen, ist in dem Schenkel 132 des unteren Winkel 130 gemäß Fig. 4 eine Gewindebohrung zur Aufnahme der Kopfschraube 36 vorgesehen. Demgegenüber hat beispielsweise der Schenkel 32 des oberen Winkels 30 eine Durchgangsbohrung, so daß dort eine freie Verschiebbarkeit auf dem Schaft 34 der Schrauben der Kopfschraube 36 ermöglicht wird. Nach dem Aufstecken des Sicherungsteils auf die Lasche 12 kann also durch Festziehen der Kopfschraube 36 der untere Schenkel 132 in Richtung auf den oberen Schenkel 32 zu bewegt und dadurch die Lasche 12 verklemmt werden. Alternativ kann natürlich auch die Verdrehbarkeit unter gleichzeitiger Verschiebung innerhalb des Schenkels 32 der oberen Lasche 30 dadurch sichergestellt werden, daß zwar der Winkel 30 ähnlich wie der Winkel 130 eine Gewindebohrung aufweist, jedoch der Schaft in der Nähe des Schraubenkopfes so weit im Radius zurückgesetzt und, z. B. glatt ist, daß das Durchgangsgewinde des Schenkels 32 mit dem Bolzen der Schraube 36 nicht in Eingriff tritt. Das bedeutet, daß hier eine Spezialschraube eingesetzt werden müßte, die beispielsweise nur am unteren Ende ein Gewinde aufweist, den Rest des Schaftes aber mit verringertem Durchmesser glatt ausgestaltet hat.
Damit die Außenfläche des Bolzens 34 nicht direkt an der Lasche 12 anliegt, was eine nicht immer genaue Führung bedeuten würde, ist es günstig, gemäß der Fig. 4 den
parallel zur Schraubenerstreckung liegenden Schenkel bei dem Winkel 30, 130 mittels parallel zur Schraubenerstreckung verlaufender Einschnitte 40, 42 in zwei oder auch mehr, hier drei Teile 44, 46, 48 aufzuteilen, von denen zumindest einer, hier der mittlere Teil 46 eine andere Biegelinie 50 aufweist, als der oder die anderen Teile 44, 48, die hier die Biegelinie 52 aufweisen, wodurch die von diesen Teilen gebildeten Schenkel 46, 48, 44 von dem Schraubenschaft unterschiedlichen Abstand aufweisen und dadurch ermöglichen, die sich gegenüberliegenden Laschenflächen 54, 56 mit ihrer Innenfläche bzw. Außenfläche zu umgreifen.
Damit ergibt sich eine äußerst stabile und gegen Verschiebung gesicherte Position des Sicherungsteils 36 bezüglich der Lasche 12. Positioniert man gemäß z. B. Fig. 2 die eine Lasche z. B. rechts in der Figur, derartig, daß sie an der einen Schenkelseite der dort dargestellten Konsole anliegt, ist eine Verschiebung nach links verhindert. Montiert man auf der anderen Seite des Heizkörpers, also links in der Fig. 2, das Sicherungsteil seinerseits links von dem in dem Raum stehenden Schenkel der linken Konsole, wird auch eine Verschiebung des Heizkörpers nach rechts verhindert. Den gleichen Effekt erreicht man gemäß Fig. 1 dadurch, daß man das Sicherungsteil jeweils auf der anderen Seite des Schenkels anordnet, so daß gemäß Fig. 1 ebenfalls eine Verschiebung des Heizkörpers innerhalb der beiden Konsolen 16 verhindert wird.
Besitzt der Heizkörper eine obere Lasche 12 und eine untere Lasche 112, und ist am unteren Ende ebenfalls eine analog aufgebaute Konsolenkonstruktion vorgesehen, kann eine Verschiebung auch dadurch verhindert werden, daß oben und unten jeweils eine Sicherung angeordnet wird, wobei oben und unten jeweils auch an der anderen Seite des Konsolenschenkels die Sicherung anzubringen ist. Alternativ könnte auch an der unteren Seite des linken Konsolenteils auf der entsprechend anderen Seite eine Sicherung vorgesehen werden. In beiden Fällen wird eine Verschiebung des Heizkörpers verhindert.
Fig. 3 zeigt, daß man die erfindungsgemäße Anordnung auch durch eine Maßnahme ergänzen kann, wie sie beispielsweise aus der bereits genannten DE 35 25 967 A1 bekannt ist, nämlich durch eine Sicherung gegen ein Ausheben. Zu diesem Zweck ist gemäß Fig. 3 der mit Bohrung versehene Schenkel des Winkels 230 mit einer
Verlängerung 58, 60 versehen, die in einen für diesen Zweck vorgesehenen Durchbruch, z. B. 62 gemäß Fig. 3, eingesteckt und hält dadurch die Sicherung 130 auch gegen Bewegung nach oben fest und bildet dadurch eine Aushebesicherung.
Um eine größere Entfernung dieses Durchbruches 62 von dem Einschnitt 114 zu ermöglichen, ist eine Verkröpfung 64 vorgesehen, die von dem anderen Schenkel 232 weggerichtet ist. Auch hier ist es sinnvoll, die beiden Winkel 230, 330 im wesentlichen identisch aufzubauen, also mit jeweils Verknüpfungen und Ansätzen 58, 64 zu versehen.
Claims (9)
1. Sicherungsteil (10) für die Sicherung eines mittels Aufhängelasche (12) in einer mit Aufnahmeschlitz (14) versehenen Konsole (16) gehaltenen Kompaktheizkörpers (18) od. dgl., wobei das Sicherungsteil (10) einen Winkel (30) umfaßt, in dessen einen Schenkel (20) eine Gewindebohrung zur Aufnahme einer Kopfschraube (36) angeordnet ist, dadurch gekennzeichnet, daß das Sicherungsteil (10) zwei im wesentlichen identisch aufgebaute Winkel (30, 130; 230, 330) aufweist, deren jeweils einer Schenkel (32, 132) von dem Schaft (34) einer Schraube (36) durchdrungen ist, und deren anderer Schenkel (38, 138) parallel zur Schraubenerstreckung zum jeweils anderen Winkel (30 bzw. 130) weist.
2. Sicherungsteil nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß im Bereich des nahe dem Schraubenkopf (36) angeordneten Winkels (30) der Schraubenschaft (34) so ausgestaltet ist, daß er durch die Gewindebohrung dieses Winkels (30) hindurchschiebbar ist.
3. Sicherungsteil nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß der in der Nähe des Schraubenkopfes (36) angeordnete Winkel (30) statt einer Gewindebohrung eine Durchgangsbohrung mit solchen Abmessungen aufweist, daß der Schraubenschaft (34) hindurchschiebbar ist.
4. Sicherungsteil nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, daß der parallel zur Schraubenerstreckung liegende Schenkel (38, 138) mittels parallel zur Schraubenerstreckung verlaufenden Einschnitten (40, 42) in zwei oder mehr Teile (44, 46, 48) zerteilt ist, von denen zumindest einer (46) eine andere Biegelinie (50) aufweist als der oder die anderen Teile (44, 48), derart, daß die Teile (46; 44, 48) sich gegenüberliegende Laschenflächen (54, 56) umschließen können.
5. Sicherungsteil nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, daß der parallel zur Schraubenerstreckung liegende Schenkel (38, 138) zwei äußere, mit ihrer Ebene näher an dem Schraubenschaft liegende Teile (44, 48) und einen inneren Teil (46) bildet, dessen Ebene zum Schraubenschaft ferner liegt.
6. Sicherungsteil nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, daß der mit Bohrung versehene Schenkel (32, 132) zumindest an einer Seite verlängert ist (58).
7. Sicherungsteil nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, daß die Verlängerung (58) eine Verkröpfung (64) bildet.
8. Sicherungsteil nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Verkröpfung (64) von dem anderen Schenkel (32, 132, 232) weggerichtet ist.
9. Konsole (16) zur Lagerung eines mit Haltelaschen (12) versehenen Heizkörpers oder dgl., wobei die Konsole (16) an einer Stirnseite einen Aufnahmeschlitz (14, 114) für die Haltelasche (12) aufweist, mit einem Durchbruch (62, 162) unterhalb des Schlitzes (14, 114) zur Aufnahme eines Schenkels (58) eines einen Winkel (30, 330, 230) und eine Kopfschraube (36) umfassenden Sicherungsteils (10, 310) gemäß einem der Ansprüche 1 bis 8.
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Legal Events
| Date | Code | Title | Description |
|---|---|---|---|
| R207 | Utility model specification |
Effective date: 20010927 |
|
| R150 | Utility model maintained after payment of first maintenance fee after three years |
Effective date: 20030519 |
|
| R151 | Utility model maintained after payment of second maintenance fee after six years |
Effective date: 20060515 |
|
| R152 | Utility model maintained after payment of third maintenance fee after eight years |
Effective date: 20080429 |
|
| R071 | Expiry of right |