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DE20217391U1 - System, Anordnung und deren Teile zur Verhinderung von Hagelschäden bei Kraftfahrzeugen - Google Patents

System, Anordnung und deren Teile zur Verhinderung von Hagelschäden bei Kraftfahrzeugen

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DE20217391U1
DE20217391U1 DE20217391U DE20217391U DE20217391U1 DE 20217391 U1 DE20217391 U1 DE 20217391U1 DE 20217391 U DE20217391 U DE 20217391U DE 20217391 U DE20217391 U DE 20217391U DE 20217391 U1 DE20217391 U1 DE 20217391U1
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DE
Germany
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hail
hail protection
protection tarpaulin
layer
tarpaulin
Prior art date
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DE20217391U
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    • BPERFORMING OPERATIONS; TRANSPORTING
    • B60VEHICLES IN GENERAL
    • B60JWINDOWS, WINDSCREENS, NON-FIXED ROOFS, DOORS, OR SIMILAR DEVICES FOR VEHICLES; REMOVABLE EXTERNAL PROTECTIVE COVERINGS SPECIALLY ADAPTED FOR VEHICLES
    • B60J11/00Removable external protective coverings specially adapted for vehicles or parts of vehicles, e.g. parking covers

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  • Engineering & Computer Science (AREA)
  • Mechanical Engineering (AREA)
  • Refuge Islands, Traffic Blockers, Or Guard Fence (AREA)

Description

Patentanwälte Bungartz & Kreutzer, Duisburg &phgr; .... J02G01DE ·· ·**: ·· ·· :":* : Beschreibung
Rolf Jansen
51103 Köln, DE
System, Anordnung und deren Teile zur Verhinderung von Hagelschäden bei Kraftfahrzeugen
Die Erfindung betrifft ein System, eine Anordnung und deren Teile zur Verhinderung von Hagelschäden bei Kraftfahrzeugen.
In den letzten Jahren hat die Zahl schwerer Hagelstürme kontinuierlich zugenommen. Ein großes volkswirtschaftliches Problem stellt dabei die Beschädigung von im Freien geparkten Kraftfahrzeugen dar.
Zum Schutz von im Freien geparkten Kraftfahrzeugen vor Beschädigungen durch Hagel wurden bereits verschiedene Hagelschutzplanen vorgeschlagen, z.B. in der WO 92/15467. Bei der dort beschriebenen Hagelschutzplane handelt es sich um eine Filzmatte, die in einer wasserdichten Hülle angeordnet ist und mittels elastischer Bänder an einem zu schützenden Kraftfahrzeug befestigt werden kann. Die Herstellung dieser Filzmatte hat sich jedoch als sehr aufwendig und kostenintensiv erwiesen, da die Filzmatte einerseits komplett wasserdicht in einer Hülle eingeschlossen sein soll, um zu verhindern, daß sich der Filz voll Wasser saugt und es zu Schimmelbildung kommt, andererseits aber zuverlässig gegen Verrutschen in der Hülle gesichert sein muß. Zudem ist die Befestigung dieser Hagelschutzplane in mehrfacher Hinsicht problematisch. Sind in die Hagelschutzplane metallische ösen zur Aufnahme der elastischen Bänder oder zur Aufnahme von an den elastischen Bändern vorgesehenen Haken eingelassen, so können solche metallischen ösen leicht den Lack eines zu schützenden Kraftfahrzeugs beschädigen. Da Hagel zudem regelmäßig von starkem Wind
Patentanwälte Bungartz & Kreutzer, Duisburg , &psgr; .... J02G01DE
*: *; ; I* I Beschreibung
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begleitet wird, wird die Hagelschutzplane bereits bei geringen Windstärken zumindest leicht hin und her bewegt, so daß die Schmutz- und Staubpartikel, die sich bei einem im Freien geparkten Kraftfahrzeug immer auf der Fahrzeugoberfläche befinden, von der Hagelschutzplane auf dem Fahrzeuglack hin und her gerieben werden, so daß der Lack zumindest stumpf wird, es aber auch leicht zu größeren Kratzern im Lack kommen kann.
Daneben sind aus einer Vielzahl von Druckschriften, z.B. der DE 1 106 623 B1, der AT 40 701 B, der AT 004 673 U1, der US 4,294,483 und der US 5,242,206 Hagelschutzplanen für Kraftfahrzeuge bekannt, bei denen die Hagelschutzwirkung jeweils vor allem darauf beruht, daß die Schutzplanen über aufblasbare Kammern verfügen. Diese Schutzplanen sollen jeweils über elastische Bänder am Fahrzeug gehaltert werden, wobei die Bänder z.B. über Haken oder Magnete am Fahrzeug befestigt werden sollen. Alternativ wird auch vorgeschlagen, an der Schutzplane ein umlaufendes Band vorzusehen, das nach Überwurf der Plane über das zu schützende Fahrzeug zusammengezogen wird, wodurch die Plane am Fahrzeug gehalten wird.
Allen diesen Hagelschutzplanen gemein ist die Tatsache, daß sie bereits bei sehr leichtem Wind auf dem Fahrzeug hin und her bewegt werden, wodurch es in der genannten Weise zu Beschädigungen des Fahrzeuglackes kommt. Bei den aufblasbaren Hagelschutzplanen besteht zudem das Problem, daß der Vorgang des Aufblasens der Luftkammern verhältnismäßig lange dauert, wenn nicht leistungsfähige Hilfsmittel, wie Kompressoren o.dgl. zur Verfügung stehen. Kommt dann eine Hagelwarnung relativ kurzfristig, ist es auch mit zwei Mann kaum möglich, mehrere Fahrzeuge, die sich z.B. auf dem Freigelände eines Automobilhändlers befinden, mit entsprechenden Schutzplanen zu versehen und damit vor Hagel zu schützen.
Gerade die Freigelände von Automobilhändlern stellen für den Hagelschutz ein großes Problem dar, da hier einerseits sehr viele Fahrzeuge vor Hagelschauern geschützt werden müssen, andererseits aber entsprechende Hagelschutzplanen aus verkaufstaktischen Gründen nur bei Bedarf angebracht werden sollen, damit
Patentanwälte Bungartz & Kreutzer, Duisburg , .... J02G01DE
I \ * I Beschreibung
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Interessenten jederzeit die Fahrzeuge ungehindert begutachten können. Feste Regen- und Hagelschutzdächer kommen bei diesen Freigeländen oftmals aus unterschiedlichen Gründen nicht in Betracht. Wenn nun ein solcher Autohändler, auf dessen Freigelände z.B. einhundert Gebrauchtwagen stehen, einen erheblichen Hagelschaden hat, so wird entweder die entsprechende Versicherungsprämie drastisch erhöht, was für den Autohändler eine erhebliche finanzielle Mehrbelastung darstellen kann, oder aber der Versicherungsgeber lehnt die Absicherung weiterer Schadenfälle gänzlich ab, wenn nicht seitens des Händlers entsprechende Hagelschutzmaßnahmen ergriffen werden. Ein Hagelschaden kann aber für einen nicht-versicherten Automobilhändler leicht zum finanziellen Ruin führen.
Davon ausgehend liegt der Erfindung zum einen die Aufgabe zugrunde, eine Hagelschutzplane anzugeben, die bei Bedarf schnell und zuverlässig an einem Fahrzeug befestigt werden kann, wobei die Befestigung so beschaffen sein soll, daß auch bei stärkerem Wind eine Beschädigung des Lackes des mit der Hagelschutzplane versehenen Kraftfahrzeuges durch Schamfilen der Hagelschutzplane praktisch ausgeschlossen ist. Des weiteren liegt der Erfindung die Aufgabe zugrunde, ein System und eine Anordnung zum Hagelschutz anzugeben, die insbesondere bei Automobilhändlern, die über größere Freigelände verfügen, zuverlässig den Eintritt relevanter Hagelschäden verhindern.
Hinsichtlich eines entsprechenden Systems wird die Aufgabe von einem System mit den Merkmalen des Anspruchs 1 gelöst. Die Aufgabe betreffend die entsprechende Anordnung wird von einer Anordnung mit den Merkmalen des Anspruchs 3 gelöst.
Die eine verbesserte Hagelschutzplane betreffende Aufgabe wird von einer Hagelschutzplane mit den Merkmalen des Anspruchs 4 gelöst. Vorteilhafte Durchführungs- und Ausführungsformen sind Gegenstand der entsprechenden Unteransprüche. Der nebengeordnete Anspruch 16 betrifft einen Transport- und Aufbewahrungswagen zur Verwendung bei einer Anordnung gemäß Anspruch 3.
Weitere Einzelheiten und Vorteile der Erfindung ergeben sich aus der nachfolgenden rein beispielhaften und nicht-beschränkenden Beschreibung
Patentanwälte Bungartz & Kreutzer, Duisburg J02G01DE
Beschreibung
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-4-
verschiedener Ausführungsbeispiele in Verbindung mit der Zeichnung. Es zeigen:
Fig. 1 eine rein schematische Skizze eines erfindungsgemäßen
Systems,
5
Fig. 2 einen Schnitt durch eine erfindungsgemäße
Hagelschutzplane,
Fig. 3 einen groben schematischen Schnittplan einer erfindungsgemäßen Hagelschutzplane
Fig. 4 ein Kraftfahrzeug, bei dem die vor Hagel zu schützenden Partien markiert sind.
In der Fig. 1 ist rein schematisch ein in seiner Gesamtheit mit 10 bezeichnetes System zur Verhinderung von Hagelschäden von Kraftfahrzeugen gezeigt, das einen Wetterwarnserver 12 und eine Telekommunikationseinheit 14 umfaßt, die über entsprechende Datenleitungsmittel uni- oder bidirektional miteinander koppelbar sind. Dabei sollen in der Zeichnung die Pfeile mit durchgezogenen Linien Verbindungsrichtungen darstellen, die in jedem Fall gegeben sein müssen (z.B.
muß der Wetterwarnserver 12 an die Telekommunikationseinheit 14 ein Warnsignal senden können), während die gestrichelten Pfeile Verbindungsrichtungen darstellen, die optional gegeben sein können (z.B. kann vorgesehen sein, daß seitens einer adressierten, das heißt vom Wetterwarnserver 12 über eine Telekommunikationsdadresse (z.B. eine Telefonnummer) angesprochene Telekommunikationseinheit 14 eine Rückmeldung an den Wetterwarnserver gesendet wird, wenn die Warnmeldung korrekt empfangen wurde).
Im Lesezugriff, vorzugsweise im Lese- und Schreibzugriff des Wetterwarnservers steht wenigstens ein Datenspeicher 16, in dem insbesondere eine Tabelle mit den Standorten zu schützender Kraftfahrzeuge und den Standorten zugeordneten Telekommunikationsadressen gespeichert ist.
Patentanwälte Bungartz & Kreutzer, Quisbjjrg , , ., ., J02G01DE » « ; » » ; Beschreibung
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Dabei sei an dieser Stelle betont, daß die Erfindung sowohl zum Schutz von einzelnen, zum Straßenverkehr zugelassenen Fahrzeugen, die sich an ständig wechselnden Standorten befinden, als auch zum Schutz von allen Kraftfahrzeugen, die sich zu einem bestimmten Zeitpunkt auf einem bestimmten Freigelände, z.B. auf dem Freigelände eines Automobilhändlers oder auf einem bewachten Parkplatz, befinden, eingesetzt werden kann.
Wird das System zum Schutz aller Fahrzeuge auf einem bestimmten Freigelände eingesetzt, so ist für das System nur der Ort als solches, nicht aber in jedem Fall auch die Anzahl und die exakte Position der einzelnen Fahrzeuge auf dem Gelände wichtig. In diesem Fall kann es ausreichen, wenn der Wetterwarnserver 12 den Datenspeicher 16 auslesen kann. Bei bestimmten Anwendungsfällen, nämlich dann, wenn das System im Rahmen einer Art "Hagelwehr" eingesetzt wird, kann es dagegen auch notwendig sein, daß dem Wetterwarnserver die Anzahl der auf einem bestimmten Freigelände vorhandenen Kraftfahrzeuge zugänglich ist. Das System kann nämlich kommerziell auch im Zusammenhang mit einem Dienstleistungsunternehmen verwendet werden, wobei das Dienstleistungsunternehmen bei Bedarf Mitarbeiter zu Einsatzorten schickt, an denen die Mitarbeiter eine Anzahl von Fahrzeugen mit Hagelschutzplanen versehen soll. Beispielsweise kann ein Automobilhändler ein solches Dienstleistungsunternehmen damit beauftragen, sicherzustellen, daß bei Eintreffen einer entsprechenden Hagelwarnung die Mitarbeiter des Dienstleistungsunternehmen sofort zu dem Freigelände des Automobilhändlers fahren und dort alle Fahrzeuge mit Hagelschutzplanen versehen.
Wird die Erfindung zum Schutz eines einzelnen Fahrzeugs, das sich an unterschiedlichen Standorten aufhalten kann, verwendet, ist für das System auch der aktuelle Standort des Fahrzeuges wichtig, der zweckmäßigerweise fortlaufend aktualisiert wird, wozu vorgesehen sein kann, das der Wetterwarnserver 12 in den Datenspeicher 16 auch schreiben kann. Selbstverständlich sind alternative Lösungen möglich, z.B. eine gesonderte Eingabeeinheit zur Aktualisierung der in dem Datenspeicher gespeicherten Daten.
Patentanwälte Bungartz & Kreutzer, Dyisbyr,g -% % it it J02G01DE *: * I *: *: : : · : Beschreibung
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Bei einer bevorzugten Ausführungsform ist vorgesehen, daß der Standort des zu schützenden Fahrzeugs automatisch ermittelt und in dem Datenspeicher gespeichert wird. Dies kann z.B. unter Verwendung der Daten eines im Fahrzeug befindlichen handelsüblichen Mobiltelefones erfolgen, denn ein solches Mobiltelefon prüft - wenn es eingeschaltet ist - fortlaufend die Zugänglichkeit zu dem entsprechenden Mobilfunknetz, in dem es sich in das Netz einwählt, wobei für den Mobilfunknetzbetreiber der Standort des Mobiltelefones relativ genau bestimmbar ist. Alternativ oder zusätzlich kann der Standort eines Fahrzeuges auch unter Verwendung der Telekommunikationsmöglichkeiten eines Navigationssystems dem Wetterwarnserver gemeldet werden.
Die Erfindung impliziert damit auch eine neue Dienstleistung von Telekommunikationsunternehmen, die in Zusammenarbeit mit entsprechenden internen oder externen Dienstleistern dann dafür sorgen, daß ein Fahrzeughalter entweder selbst eine Hagelschutzwarnung erhält, oder aber ein Auftragsdienst bei Eintritt einer gewissen Hagelwahrscheinlichkeit damit beauftragt wird, das Fahrzeug mit einer Hagelschutzplane zu versehen.
Um sicherzustellen, daß ein Warnsignal auch eine Person erreicht, die dann entsprechende Hagelschutzmaßnahmen treffen kann, ist in vorteilhafter Weiterbildung der Erfindung vorgesehen, daß jedem Standort mehrere Telekommunikationsadressen in Form von Adressketten zugeordnet sind. Es kann dann leicht vorgesehen werden, daß das Warnsignal zunächst an die erste Telekommunikationsadresse z.B. eine Telefonnummer gesandt wird. Meldet sich dort niemand oder wird der vollständige Eingang des Warnsignals nicht aktiv innerhalb eines vorgebbaren Zeitraumes bestätigt, so wird das Warnsignal automatisch an die nächste in der Adresskette gespeicherte Telekommunikationsadresse übermittelt. Dabei sind in der Fig. 1 rein beispielhaft zwei weitere Telekommunikationseinheiten 18 und 20 dargestellt, die dann angesprochen werden können, falls die Übermittlung des Warnsignals an die Kommunikationseinheit 14 ergebnislos bleibt.
Patentanwälte Bungartz & Kreutzer, Duisburg # .... J02G01DE &Igr; *": ': ·: I**:*": Beschreibung
Unter dem Begriff Telekommunikationsadresse werden hier alle Arten von Adressen verstanden, die die automatische Adressierung eines Empfängers in Form einer beliebigen Telekommunikationseinheit ermöglichen, so daß dann nach Erfolg der Adressierung seitens des Wetterwarnservers das entsprechende Warnsignal an die Telekommunikationseinheit übermittelt werden kann. Bei den Telekommunikationsadressen kann es sich also E-Mail-Adressen, Telefonnummern, Pagernummern, Telefaxnummern etc. handeln.
Die Warnsignale können in Form eines automatisierten Anrufes, bei dem z.B. eine Warnmeldung wie etwa "Achtung, die Hagelwahrscheinlichkeit am Ort X hat den kritischen Wert überstiegen. Bitte treffen sie sofort entsprechende Hagelschutzmaßnahmen" oder "Achtung! Mit großer Wahrscheinlichkeit wird es am Ort X in vier bis sechs Stunden hageln. Bitte treffen sie entsprechende Hagelschutzmaßnahmen" durchgesagt wird. Das Warnsignal kann natürlich auch in Form einer SMS, einer E-Mail, eines Pagersignals und dergleichen mehr erfolgen.
Die Erfindung erlaubt es damit vorteilhaft, für jeden Kunden die optimale Benachrichtigungsmöglichkeit zu wählen.
Der Wetterwarnserver 12 ist bei diesem Ausführungsbeispiel mit einem elektronischen Informationssystem 22 einer Wetterwarte gekoppelt und erhält von diesem die für ihn relevanten Wetterdaten. Dies kann sowohl so erfolgen, daß regelmäßig oder nur bei Eintritt einer bestimmten Hagelwahrscheinlichkeit für ein bestimmtes Gebiet automatisch vom Informationssystem 22 die entsprechenden Daten an den Wetterwarnserver 12 übermittelt werden. Alternativ kann auch vorgesehen sein, daß der Wetterwarnserver 12 aktiv beim Wetterinformationssystem 22 Daten abfragt.
In der Fig. 2 ist ein Ausschnitt aus einer ganzen mit 40 bezeichneten Hagelschutzplane gezeigt, die zumindest im gezeigten Abschnitt aus drei Schichten oder Lagen besteht, nämlich einer Befestigungsschicht 42, einer stoßdämpfenden Schicht 44 und einer Schutzschicht 46. Dabei wird die Hagelschutzwirkung im wesentlichen durch die stoßdämpfende Schicht 44 erzielt, bei der es sich bei diesem Ausführungsbeispiel um eine Schaumstoffschicht ausgeschäumten
Patentanwälte Bungartz & Kreutzer, Duisburg # .... J02G01DE *; ***; *: *| :":·**: Beschreibung
Kunststoff handelt. Bei Wahl entsprechender Schaumstoffe kann diese stoßabsorbierende Schicht 44 überraschend dünn gehalten werden. Es hat sich gezeigt, daß Dicken zwischen 2 und 4 mm bei Wahl entsprechender Schaumstoffe ausreichen, um auch die von schweren Hagelkörnern erzeugten Stöße derart zu dämpfen, daß das Fahrzeug nicht beschädigt wird.
Über dieser stoßdämpfenden Schicht ist bei diesem Ausführungsbeispiel eine Schutzschicht 46 vorzugsweise aus reißfestem und/oder wasserdichtem oder zumindest wasserabweisendem Kunststoff vorgesehen, die natürlich auch zur zusätzlichen Schutzwirkung der Schutzplane 40 beiträgt, im wesentlichen aber die Plane selbst vor Beschädigungen schützt. Bei Wahl entsprechenden Materials, z.B. Vinyl, haben sich Dicken zwischen 0,5 und 1 mm für die Schutzschicht als völlig ausreichend erwiesen.
Auf der anderen Seite der stößdämpfenden Schicht ist eine Befestigungsschicht 40 vorgesehen, die aus einer großflächig magnetisierten oder magnetisierbaren Folie besteht. Diese Befestigungsschicht bewirkt eine auch bei starkem Wind zuverlässig gegen Verrutschen gesicherte Halterung der Hagelschutzplane auf einem Kraffahrzeug.
Dabei kann es ausreichen, wenn die Folie in einem breiten Randbereich der Hagelschutzplane magnetisiert oder magnetisierbar (z.B. durch Anlegen von Spannung) ist, da im Bereich von Kraftfahrzeugscheiben ohnehin keine Haftwirkung durch Magnete zu erzielen ist. Es kann aber auch der Einfachheit halber vorgesehen sein, daß die gesamte Befestigungsfolie großflächig magnetisiert ist.
Entsprechende Magnetfolien sind verhältnismäßig dünn und sehr flexibel, weisen aber ein solches Gewicht auf, daß sich die Hagelschutzplane auch in nicht magnetischen Bereichen wie z.B. der Frontscheibe dicht an ein zu schützendes Fahrzeug anschmiegt.
In der Fig. 3 ist ein möglicher Schnittplan einer Hagelschutzplane 40 für eine Limousine rein beispielhaft gezeigt. Zweckmäßigerweise werden die Hagelschutzplanen in unterschiedlichen Größen und Zuschnitten geliefert, so daß
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Patentanwälte Bungartz & Kreutzer, Duisburg # .... J02G01DE *: * : *: *; : :* I Beschreibung
für verschiedene Fahrzeugtypen wie Kleinwagen, Limousine, Kombi und Van zumindest grob angepaßte Hagelschutzplanen zur Verfügung stehen. Dabei hat sich gezeigt, daß eine vollständige, das heißt auch seitliche Umkleidung eines Fahrzeugs mit einer Hagelschutzplane zur Vermeidung von Hagelschäden meist gar nicht notwendig ist, denn im Bereich der unteren seitlichen Türen treten praktisch keine Hagelschäden auf. In der Fig. 4 sind die bei einem Kraftfahrzeug hauptsächlich von Hagelschäden betroffenen und daher mittels einer entsprechenden Hagelschutzplane zu schützenden Zonen dunkel schraffiert.
Die in der Fig. 3 rein schematisch gezeigte Hagelschutzplane 40 umfaßt unter anderem drei Zonen 52, 54 und 56, die für den Schutz eines mit der Hagelschutzplane versehenen Kraftfahrzeuges von besonderer Wichtigkeit sind, denn diese drei Zonen kommen nach der bestimmungsgemäßen Befestigung der Hagelschutzplane auf der Motorhaube, auf dem Dach und auf der Kofferraumhaube des Kraftfahrzeugs zu liegen, also denjenigen Flächen, die die Hauptangriffsstellen für Hagelkörner bilden. Wichtig ist daher, daß vor allem die drei genannten Zonen stoßdämpfend ausgebildet sind.
Die einzelnen Zonen werden bei diesem Ausführungsbeispiel von besonders flexiblen Zonen 58 getrennt, von denen aus Gründen der Übersichtlichkeit nur einige mit Bezugszeichen versehen wurden und die ein leichtes Abwinkein der Hagelschutzplane an den entsprechenden Stellen gewährleistet.
Die stoßabsorbierende Wirkung der Hagelschutzplane, die vollflächig gegeben sein kann, insbesondere aber in den Zonen 52, 54 und 56 benötigt wird, kann auf verschiedene Arten und Weisen erzielt werden. Wie bereits erwähnt, haben bereits sehr dünne Schichten geeigneter Schaumstoffe eine hinreichend stoßabsorbierende Wirkung. Daneben ist es natürlich auch möglich, die Wirkung in anderer Weise herbeizuführen, z.B. durch Luftpolsterung. Dazu kann die Hagelschutzplane eine oder mehrere aufblasbare Zone/n aufweisen. Auch kann die Hagelschutzplane unter Verwendung aus dem Verpackungsbereich bekannter Luftpolsterfolien, die eine große Anzahl kleiner, bereits mit Luft gefüllter Kammern aufweisen, hergestellt werden. Allerdings platzen solche Kammern beim Auftreffen von Hagelkörnern einer
Patentanwälte Bungartz & Kreutzer, Duisburg
J02G01DE Beschreibung
bestimmten Größe leicht, so daß luftgepolsterte Hagelschutzplanen sich meist nur zur einmaligen Verwendung eignen, während schaumstoffhaltige Hagelschutzplanen elastisch ausgebildet und damit zur vielfachen Verwendung auch über Jahre hinweg geeignet sein können.
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Im folgenden wird am Beispiel eines Automobilhändlers mit einem größeren Freigelände, auf dem sich eine Vielzahl von Fahrzeugen befinden, der Einsatz der Erfindung rein beispielhaft beschrieben. Der Standort des Freigeländes ist in einem Datenspeicher, der im Zugriff eines Wetterwarnservers steht, hinterlegt. Der Wetterwarnserver fragt regelmäßig bei einem Informationssystem einer Wetterwarte ab, wie die Hagelwahrscheinlichkeit für alle in dem Datenspeicher gespeicherten Standorte ist. Wird die Hagelwahrscheinlichkeit für einen Standort um einen vorbestimmten Grenzwert überschritten, so erzeugt der Wetterwarnserver ein Warnsignal z.B. in Form einer SMS und übermittelt dieses Signal an eine Telekommunikationseinheit, deren Telekommunikationsadresse beim
Wetterwarnserver hinterlegt ist.
Um sicherzustellen, daß das Warnsignal auch zur Kenntnis genommen wird, kann zweckmäßigerweise vorgesehen sein, daß der Empfang des Warnsignals aktiv bestätigt werden muß. Wurde das Warnsignal in Form einer SMS an ein Mobiltelefon des Automobilhändlers, dessen Freigelände im Bereich eines möglichen Hagelgebietes liegt, gesandt, so kann z.B. vorgesehen sein, daß der Automobilhändler binnen einer Zeitspanne von z.B. fünf Minuten bei dem Wetterwarnserver oder einer mit dem Wetterwarnserver in Verbindung stehenden Stelle anrufen oder eine SMS an eine vorgegebene Rufnummer senden muß. Erfolgt dies nicht, so versucht der Wetterwarnserver das Warnsignal an eine andere Telkommunikationsadresse zu übermitteln, so daß es schließlich eine Person erreicht, die dann die auf dem Freigelände befindlichen Fahrzeuge mit Hagelschutzplanen versehen kann.
Um schnell auch größere Anzahlen von Fahrzeugen mit Hagelschutzplanen versehen zu können, ist erfindungsgemäß ein Transport- und Aufbewahrungswagen
Patentanwälte Bungartz & Kreutzer, Dyisbyi;g . t .. ., J02G01DE *: * I *: *: I I ·* : Beschreibung
für eine Anzahl von Hagelschutzplanen vorgesehen, auf dem diese übersichtlich übereinander gestapelt und leicht entnommen werden können.
Die Hagelschutzplanen selbst sind zweckmäßigerweise derart markiert, daß ihre Größe und/oder Zuschnittsform (Kleinwagen, Kombi etc.) auch in zusammengefalteten Zustand leicht erkennbar ist. Dazu kann z.B. vorgesehen sein, daß die Hagelschutzplanen mit entsprechenden Buchstaben bedruckt sind oder je nach Größe und/oder Zuschnitt in unterschiedlichen Farben geliefert werden.
Es sei an dieser Stelle betont, daß die Erfindung nicht nur ein neues Verfahren und ein neues System sowie eine neue Anordnung und deren Teile zur Verhinderung von Hagelschäden offenbart, sondern auch neue Geschäftsmethoden impliziert, insbesondere den wirtschaftlich besonders interessanten Verkauf von Hagelwarnmeldungen über elektronische Kommunikationsmedien und die Einrichtung und den Betrieb von Hagelschutzdiensten, die z.B. auf entgeltpflichtigen Parkplätzen bei Hagelgefahr die dort abgestellten Fahrzeuge mit entsprechenden Hagelschutzplanen versehen.

Claims (16)

1. System zur Verhinderung von Hagelschäden bei Kraftfahrzeugen umfassend
- einen Wetterwarnserver,
- einen im Zugriff des Wetterwarnservers stehenden Datenspeicher und
- wenigstens eine über eine Telekommunikationsadresse adressierbare Telekommunikationseinheit,
- wobei in dem Datenspeicher eine Tabelle mit Standorten von Kraftfahrzeugen gespeichert und jedem Standort wenigstens eine Telekommunikationsadresse zugeordnet ist,
dadurch gekennzeichnet,
- daß der Wetterwarnserver derart ausgebildet ist, daß er bei Überschreiten einer vorgebbaren Hagelwahrscheinlichkeit für einen Standort automatisch Warnsignale erzeugt und an die dem Standort zugeordnete Telekommunikationsadresse weiterleitet.
2. System nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß eine Meldeeinheit vorgesehen und derart ausgebildet ist, daß der Standort eines zu schützenden Fahrzeugs automatisch von der Meldeeinheit an das Wetterwarnsystem gemeldet wird.
3. Anordung zur Verhinderung von Hagelschäden bei Kraftfahrzeugen umfassend einen Transport- und Aufbewahrungswagen zum Transportieren und Aufbewahren von Hagelschutzplanen und eine Anzahl von Hagelschutzplanen.
4. Hagelschutzplane für Kraftfahrzeuge zur Verhinderung von Hagelschäden mit einer stoßdämpfenden Schicht zur Absorption der kinetischen Energie von Hagelkörnern, dadurch gekennzeichnet, daß wenigstens eine großflächig magnetisierte oder magnetisierbare Befestigungsschicht zur Befestigung der Hagelschutzplane auf einem zu schützenden Fahrzeug vorgesehen ist.
5. Hagelschutzplane Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, daß die Befestigungsschicht nur in bestimmten Bereichen der Hagelschutzplane, insbesondere in wenigstens einem der Bereiche, die nach Auflegen der Hagelschutzplane auf ein Kraftfahrzeug, auf dessen Motorhaube, Türen, Kofferraumhaube oder Heckklappe zu liegen kommen, vorgesehen ist.
6. Hagelschutzplane nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, daß sich die Befestigungsschicht über eine ganze Seite der Hagelschutzplane erstreckt.
7. Hagelschutzplane nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, daß die Befestigungsschicht nur in bestimmten Teilbereichen der Hagelschutzplane, insbesondere denjenigen Bereiche, die nach dem Auflegen der Hagelschutzplane auf ein Kraftfahrzeug auf dessen Motorhaube, Türen, Kofferraumhaube oder Heckklappe zu liegen kommen, magnetisiert oder magnetisierbar ist.
8. Hagelschutzplane nach einem der Ansprüche 4 bis 7, dadurch gekennzeichnet, daß die Befestigungsschicht mittels einer permanent magnetisierten Folie gebildet ist.
9. Hagelschutzplane nach einem der Ansprüche von 4 bis 7, dadurch gekennzeichnet, daß die Befestigungsschicht mittels einer durch Anlegen einer Spannung zumindest partiell magnetisierbaren Folie gebildet ist.
10. Hagelschutzplane nach einem der Ansprüche 4 bis 9, dadurch gekennzeichnet, daß die stoßabsorbierende Schicht aus Schaumstoff besteht.
11. Hagelschutzplane nach Anspruch 10, dadurch gekennzeichnet, daß die stoßabsorbierende Schicht von einer Schaumstoffschicht mit einer Dicke von 2-4 mm gebildet wird.
12. Hagelschutzplane nach einem der Ansprüche 4 bis 11, dadurch gekennzeichnet, daß die Befestigungsschicht an der stoßdämpfenden Schicht dauerhaft fixiert, insbesondere angeschweißt oder vorzugsweise vollflächig angeklebt ist.
13. Hagelschutzplane nach einem der Ansprüche 4 bis 12, dadurch gekennzeichnet, daß auf der im bestimmungsgemäßen Benutzungszustand fahrzeugabgewandten Oberseite der Hagelschutzplane eine wasserabweisende oder wasserdichte Schutzschicht vorgesehen ist.
14. Hagelschutzplane nach Anspruch 13, dadurch gekennzeichnet, daß die Schutzschicht von einer mit der stoßabsorbierenden Schicht verbundenen vorzugsweise armierten Kuststofffolie gebildet wird.
15. Hagelschutzplane nach Anspruch 13 oder 14, dadurch gekennzeichnet, daß die Schutzschicht eine Dicke zwischen etwa 0,5 und 1 mm aufweist.
16. Transport- und Aufbewahrungswagen zum Transport von mehreren Hagelschutzplanen nach einem der Ansprüche 4 bis 13 zur Verwendung bei einer Anordung gemäß Anspruch 3.
DE20217391U 2002-08-29 2002-11-10 System, Anordnung und deren Teile zur Verhinderung von Hagelschäden bei Kraftfahrzeugen Expired - Lifetime DE20217391U1 (de)

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Cited By (1)

* Cited by examiner, † Cited by third party
Publication number Priority date Publication date Assignee Title
FR2863228A1 (fr) * 2003-12-08 2005-06-10 Jean Michel Tomek Housse de protection contre la grele pour tous vehicules

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FR2863228A1 (fr) * 2003-12-08 2005-06-10 Jean Michel Tomek Housse de protection contre la grele pour tous vehicules

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