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Die Erfindung betrifft ein Verfahren,
ein System, eine Anordnung und deren Teile zur Verhinderung von
Hagelschäden
bei Kraftfahrzeugen.
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In den letzten Jahren hat die Zahl
schwerer Hagelstürme
kontinuierlich zugenommen. Ein großes volkswirtschaftliches Problem
stellt dabei die Beschädigung
von im Freien geparkten Kraftfahrzeugen dar.
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Zum Schutz von im Freien geparkten
Kraftfahrzeugen vor Beschädigungen
durch Hagel wurden bereits verschiedene Hagelschutzplanen vorgeschlagen,
z.B. in der WO 92/15467. Bei der dort beschriebenen Hagelschutzplane
handelt es sich um eine Filzmatte, die in einer wasserdichten Hülle angeordnet
ist und mittels elastischer Bänder
an einem zu schützenden
Kraftfahrzeug befestigt werden kann. Die Herstellung dieser Filzmatte
hat sich jedoch als sehr aufwendig und kostenintensiv erwiesen,
da die Filzmatte einerseits komplett wasserdicht in einer Hülle eingeschlossen
sein soll, um zu verhindern, daß sich
der Filz voll Wasser saugt und es zu Schimmelbildung kommt, andererseits
aber zuverlässig
gegen Verrutschen in der Hülle
gesichert sein muß.
Zudem ist die Befestigung dieser Hagelschutzplane in mehrfacher
Hinsicht problematisch. Sind in die Hagelschutzplane metallische Ösen zur
Aufnahme der elastischen Bänder
oder zur Aufnahme von an den elastischen Bändern vorgesehenen Haken eingelassen,
so können
solche metallischen Ösen
leicht den Lack eines zu schützenden
Kraftfahrzeugs beschädigen.
Da Hagel zudem regelmäßig von
starkem Wind begleitet wird, wird die Hagelschutzplane bereits bei geringen
Windstärken
zumindest leicht hin und her bewegt, so daß die Schmutz- und Staubpartikel,
die sich bei einem im Freien geparkten Kraftfahrzeug immer auf der
Fahrzeugoberfläche
befinden, von der Hagelschutzplane auf dem Fahrzeuglack hin und
her gerieben werden, so daß der
Lack zumindest stumpf wird, es aber auch leicht zu größeren Kratzern
im Lack kommen kann.
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Daneben sind aus einer Vielzahl von
Druckschriften, z.B. der
DE
1 106 623 B1 , der
AT
40 701 B , der
AT
004 673 U1 , der
US 4,294,483 und
der
US 5,242,206 Hagelschutzplanen
für Kraftfahrzeuge
bekannt, bei denen die Hagelschutzwirkung jeweils vor allem darauf
beruht, daß die
Schutzplanen über
aufblasbare Kammern verfügen.
Diese Schutzplanen sollen jeweils über elastische Bänder am
Fahrzeug gehaltert werden, wobei die Bänder z.B. über Haken oder Magnete am Fahrzeug
befestigt werden sollen. Alternativ wird auch vorgeschlagen, an
der Schutzplane ein umlaufendes Band vorzusehen, das nach Überwurf
der Plane über
das zu schützende
Fahrzeug zusammengezogen wird, wodurch die Plane am Fahrzeug gehalten
wird.
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Allen diesen Hagelschutzplanen gemein
ist die Tatsache, daß sie
bereits bei sehr leichtem Wind auf dem Fahrzeug hin und her bewegt
werden, wodurch es in der genannten Weise zu Beschädigungen des
Fahrzeuglackes kommt. Bei den aufblasbaren Hagelschutzplanen besteht
zudem das Problem, daß der
Vorgang des Aufblasens der Luftkammern verhältnismäßig lange dauert, wenn nicht
leistungsfähige
Hilfsmittel, wie Kompressoren o.dgl. zur Verfügung stehen. Kommt dann eine
Hagelwarnung relativ kurzfristig, ist es auch mit zwei Mann kaum
möglich, mehrere
Fahrzeuge, die sich z.B. auf dem Freigelände eines Automobilhändlers befinden,
mit entsprechenden Schutzplanen zu versehen und damit vor Hagel
zu schützen.
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Gerade die Freigelände von
Automobilhändlern
stellen für
den Hagelschutz ein großes
Problem dar, da hier einerseits sehr viele Fahrzeuge vor Hagelschauern
geschützt
werden müssen,
andererseits aber entsprechende Hagelschutzplanen aus verkaufstaktischen
Gründen
nur bei Bedarf angebracht werden sollen, damit Interessenten jederzeit
die Fahrzeuge ungehindert begutachten können. Feste Regen- und Hagelschutzdächer kommen
bei diesen Freigeländen
oftmals aus unterschiedlichen Gründen nicht
in Betracht. Wenn nun ein solcher Autohändler, auf dessen Freigelände z.B.
einhundert Gebrauchtwagen stehen, einen erheblichen Hagelschaden
hat, so wird entweder die entsprechende Versicherungsprämie drastisch
erhöht,
was für
den Autohändler eine
erhebliche finanzielle Mehrbelastung darstellen kann, oder aber
der Versicherungsgeber lehnt die Absicherung weiterer Schadenfälle gänzlich ab, wenn
nicht seitens des Händlers
entsprechende Hagelschutzmaßnahmen
ergriffen werden. Ein Hagelschaden kann aber für einen nicht-versicherten
Automobilhändler
leicht zum finanziellen Ruin führen.
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Davon ausgehend liegt der Endung
zum einen die Aufgabe zugrunde, eine Hagelschutzplane anzugeben,
die bei Bedarf schnell und zuverlässig an einem Fahrzeug befestigt
werden kann, wobei die Befestigung so beschaffen sein soll, daß auch bei stärkerem Wind
eine Beschädigung
des Lackes des mit der Hagelschutzplane versehenen Kraftfahrzeuges
durch Schamfilen der Hagelschutzplane praktisch ausgeschlossen ist.
Des weiteren liegt der Erfindung die Aufgabe zugrunde, ein Verfahren,
ein System und eine Anordnung zum Hagelschutz anzugeben, die insbesondere
bei Automobilhändlern,
die über
größere Freigelände verfügen, zuverlässig den Eintritt
relevanter Hagelschäden
verhindern.
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Die Aufgabe wird hinsichtlich eines
Verfahrens von einem Verfahren mit den Merkmalen des Anspruchs 1
gelöst.
Hinsichtlich eines entsprechenden Systems wird die Aufgabe von einem
System mit den Merkmalen des Anspruchs 6 gelöst. Die Aufgabe betreffend
die entsprechende Anordnung wird von einer Anordnung mit den Merkmalen
des Anspruchs 8 gelöst.
Die eine verbesserte Hagelschutzplane betreffende Aufgabe wird von
einer Hagelschutzplane mit den Merkmalen des Anspruchs 9 gelöst. Vorteilhafte
Durchführungs-
und Ausführungsformen
sind Gegenstand der entsprechenden Unteransprüche. Der nebengeordnete Anspruch
21 betrifft einen Transport- und Aufbewahrungswagen zur Verwendung
bei einer Anordnung gemäß Anspruch
8.
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Weitere Einzelheiten und Vorteile
der Erfindung ergeben sich aus der nachfolgenden rein beispielhaften
und nicht-beschränkenden
Beschreibung verschiedener Ausführungs-
und Durchführungsbeispiele
in Verbindung mit der Zeichnung. Es zeigen:
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1 eine
rein schematische Skizze eines endungsgemäßen Systems,
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2 einen
Schnitt durch eine erfindungsgemäße Hagelschutzplane,
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3 einen
groben schematischen Schnittplan einer erfindungsgemäßen Hagelschutzplane
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4 ein
Kraftfahrzeug, bei dem die vor Hagel zu schützenden Partien markiert sind.
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In der 1 ist
rein schematisch ein in seiner Gesamtheit mit 10 bezeichnetes System
zur Verhinderung von Hagelschäden
von Kraftfahrzeugen gezeigt, das einen Wetterwarnserver 12 und
eine Telekommunikationseinheit 14 umfaßt, die über entsprechende Datenleitungsmittel
uni- oder bidirektional miteinander koppelbar sind. Dabei sollen
in der Zeichnung die Pfeile mit durchgezogenen Linien Verbindungsrichtungen
darstellen, die in jedem Fall gegeben sein müssen (z.B. muß der Wetterwarnserver 12 an
die Telekommunikationseinheit 14 ein Warnsignal senden
können),
während
die gestrichelten Pfeile Verbindungsrichtungen darstellen, die optional
gegeben sein können
(z.B. kann vorgesehen sein, daß seitens
einer adressierten, das heißt
vom Wetterwarnserver 12 über eine Telekommunikationsdadresse
(z.B. eine Telefonnummer) angesprochene Telekommunikationseinheit 14 eine
Rückmeldung
an den Wetterwarnserver gesendet wird, wenn die Warnmeldung korrekt
empfangen wurde).
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Im Lesezugriff, vorzugsweise im Lese-
und Schreibzugriff des Wetterwarnservers 12 steht wenigstens
ein Datenspeicher 16, in dem insbesondere eine Tabelle
mit den Standorten zu schützender Kraftfahrzeuge
und den Standorten zugeordneten Telekommunikationsadressen gespeichert
ist.
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Dabei sei an dieser Stelle betont,
daß die
Erfindung sowohl zum Schutz von einzelnen, zum Straßenverkehr
zugelassenen Fahrzeugen, die sich an ständig wechselnden Standorten
befinden, als auch zum Schutz von allen Kraftfahrzeugen, die sich
zu einem bestimmten Zeitpunkt auf einem bestimmten Freigelände, z.B.
auf dem Freigelände
eines Automobilhändlers
oder auf einem bewachten Parkplatz, befinden, eingesetzt werden
kann.
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Wird das System zum Schutz aller
Fahrzeuge auf einem bestimmten Freigelände eingesetzt, so ist für das System
nur der Ort als solches, nicht aber in jedem Fall auch die Anzahl
und die exakte Position der einzelnen Fahrzeuge auf dem Gelände wichtig.
In diesem Fall kann es ausreichen, wenn der Wetterwarnserver 12 den
Datenspeicher 16 auslesen kann. Bei bestimmten Anwendungsfällen, nämlich dann, wenn
das System im Rahmen einer Art "Hagelwehr" eingesetzt wird, kann
es dagegen auch notwendig sein, daß dem Wetterwarnserver die
Anzahl der auf einem bestimmten Freigelände vorhandenen Kraftfahrzeuge
zugänglich
ist. Das System kann nämlich kommerziell
auch im Zusammenhang mit einem Dienstleistungsunternehmen verwendet
werden, wobei das Dienstleistungsunternehmen bei Bedarf Mitarbeiter
zu Einsatzorten schickt, an denen die Mitarbeiter eine Anzahl von
Fahrzeugen mit Hagelschutzplanen versehen soll. Beispielsweise kann
ein Automobilhändler
ein solches Dienstleistungsunternehmen damit beauftragen, sicherzustellen,
daß bei
Eintreffen einer entsprechenden Hagelwarnung die Mitarbeiter des
Dienstleistungsunternehmen sofort zu dem Freigelände des Automobilhändlers fahren
und dort alle Fahrzeuge mit Hagelschutzplanen versehen.
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Wird die Erfindung zum Schutz eines
einzelnen Fahrzeugs, das sich an unterschiedlichen Standorten aufhalten
kann, verwendet, ist für
das System auch der aktuelle Standort des Fahrzeuges wichtig, der
zweckmäßigerweise
fortlaufend aktualisiert wird, wozu vorgesehen sein kann, das der
Wetterwarnserver 12 in den Datenspeicher 16 auch
schreiben kann. Selbstverständlich
sind alternative Lösungen
möglich,
z.B. eine gesonderte Eingabeeinheit zur Aktualisierung der in dem
Datenspeicher gespeicherten Daten.
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Bei einer bevorzugten Ausführungsform
ist vorgesehen, daß der
Standort des zu schützenden Fahrzeugs
automatisch ermittelt und in dem Datenspeicher gespeichert wird.
Dies kann z.B. unter Verwendung der Daten eines im Fahrzeug befindlichen handelsüblichen
Mobiltelefones erfolgen, denn ein solches Mobiltelefon prüft – wenn es
eingeschaltet ist – fortlaufend
die Zugänglichkeit
zu dem entsprechenden Mobilfunknetz, in dem es sich in das Netz
einwählt,
wobei für
den Mobilfunknetzbetreiber der Standort des Mobiltelefones relativ
genau bestimmbar ist. Alternativ oder zusätzlich kann der Standort eines
Fahrzeuges auch unter Verwendung der Telekommunikationsmöglichkeiten
eines Navigationssystems dem Wetterwarnserver gemeldet werden.
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Die Erfindung impliziert damit auch
eine neue Dienstleistung von Telekommunikationsunternehmen, die
in Zusammenarbeit mit entsprechenden internen oder externen Dienstleistern
dann dafür
sorgen, daß ein
Fahrzeughalter entweder selbst eine Hagelschutzwarnung erhält, oder
aber ein Auftragsdienst bei Eintritt einer gewissen Hagelwahrscheinlichkeit
damit beauftragt wird, das Fahrzeug mit einer Hagelschutzplane zu
versehen.
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Um sicherzustellen, daß ein Warnsignal auch
eine Person erreicht, die dann entsprechende Hagelschutzmaßnahmen
treffen kann, ist in vorteilhafter Weiterbildung der Endung vorgesehen,
daß jedem
Standort mehrere Telekommunikationsadressen in Form von Adressketten
zugeordnet sind. Es kann dann leicht vorgesehen werden, daß das Warnsignal zunächst an
die erste Telekommunikationsadresse z.B. eine Telefonnummer gesandt
wird. Meldet sich dort niemand oder wird der vollständige Eingang
des Warnsignals nicht aktiv innerhalb eines vorgebbaren Zeitraumes
bestätigt,
so wird das Warnsignal automatisch an die nächste in der Adresskette gespeicherte
Telekommunikationsadresse übermittelt.
Dabei sind in der 1 rein
beispielhaft zwei weitere Telekommunikationseinheiten 18 und 20 dargestellt,
die dann angesprochen werden können,
falls die Übermittlung
des Warnsignals an die Kommunikationseinheit 14 ergebnislos
bleibt.
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Unter dem Begriff Telekommunikationsadresse
werden hier alle Arten von Adressen verstanden, die die automatische
Adressierung eines Empfängers
in Form einer beliebigen Telekommunikationseinheit ermöglichen,
so daß dann
nach Erfolg der Adressierung seitens des Wetterwarnservers das entsprechende
Warnsignal an die Telekommunikationseinheit übermittelt werden kann. Bei
den Telekommunikationsadressen kann es sich also E-Mail-Adressen,
Telefonnummern, Pagernummern, Telefaxnummern etc. handeln.
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Die Warnsignale können in Form eines automatisierten
Anrufes, bei dem z.B. eine Warnmeldung wie etwa "Achtung, die Hagelwahrscheinlichkeit
am Ort X hat den kritischen Wert überstiegen. Bitte treffen sie
sofort entsprechende Hagelschutzmaßnahmen" oder "Achtung! Mit
großer
Wahrscheinlichkeit wird es am Ort X in vier bis sechs Stunden hageln. Bitte
treffen sie entsprechende Hagelschutzmaßnahmen" durchgesagt wird.
Das Warnsignal kann natürlich
auch in Form einer SMS, einer E-Mail, eines Pagersignals und dergleichen
mehr erfolgen. Die Erfindung erlaubt es damit vorteilhaft, für jeden
Kunden die optimale Benachrichtigungsmöglichkeit zu wählen.
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Der Wetterwarnserver 12 ist
bei diesem Ausführungsbeispiel
mit einem elektronischen Informationssystem 22 einer Wetterwarte
gekoppelt und erhält von
diesem die für
ihn relevanten Wetterdaten. Dies kann sowohl so erfolgen, daß regelmäßig oder
nur bei Eintritt einer bestimmten Hagelwahrscheinlichkeit für ein bestimmtes
Gebiet automatisch vom Informationssystem 22 die entsprechenden
Daten an den Wetterwarnserver 12 übermittelt werden. Alternativ kann
auch vorgesehen sein, daß der
Wetterwarnserver 12 aktiv beim Wetterinformationssystem 22 Daten
abfragt.
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In der 2 ist
ein Ausschnitt aus einer ganzen mit 40 bezeichneten Hagelschutzplane
gezeigt, die zumindest im gezeigten Abschnitt aus drei Schichten
oder Lagen besteht, nämlich
einer Befestigungsschicht 42, einer stoßdämpfenden Schicht 44 und
einer Schutzschicht 46. Dabei wird die Hagelschutzwirkung
im wesentlichen durch die stoßdämpfende
Schicht 44 erzielt, bei der es sich bei diesem Ausführungsbeispiel
um eine Schaumstoffschicht ausgeschäumten Kunststoff handelt. Bei
Wahl entsprechender Schaumstoffe kann diese stoßabsorbierende Schicht 44 überraschend
dünn gehalten
werden. Es hat sich gezeigt, daß Dicken
zwischen 2 und 4 mm bei Wahl entsprechender Schaumstoffe ausreichen,
um auch die von schweren Hagelkörnern
erzeugten Stöße derart
zu dämpfen,
daß das
Fahrzeug nicht beschädigt
wird.
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Über
dieser stoßdämpfenden
Schicht ist bei diesem Ausführungsbeispiel
eine Schutzschicht 46 vorzugsweise aus reißfestem
und/oder wasserdichtem oder zumindest wasserabweisendem Kunststoff vorgesehen,
die natürlich
auch zur zusätzlichen Schutzwirkung
der Schutzplane 40 beiträgt, im wesentlichen aber die
Plane selbst vor Beschädigungen schützt. Bei
Wahl entsprechenden Materials, z.B. Vinyl, haben sich Dicken zwischen
0,5 und 1 mm für
die Schutzschicht als völlig
ausreichend erwiesen.
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Auf der anderen Seite der stößdämpfenden Schicht
ist eine Befestigungsschicht 40 vorgesehen, die aus einer
großflächig magnetisierten
oder magnetisierbaren Folie besteht. Diese Befestigungsschicht bewirkt
eine auch bei starkem Wind zuverlässig gegen Verrutschen gesicherte
Halterung der Hagelschutzplane auf einem Kraffahrzeug.
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Dabei kann es ausreichen, wenn die
Folie in einem breiten Randbereich der Hagelschutzplane magnetisiert
oder magnetisierbar (z.B. durch Anlegen von Spannung) ist, da im
Bereich von Kraftfahrzeugscheiben ohnehin keine Haftwirkung durch
Magnete zu erzielen ist. Es kann aber auch der Einfachheit halber
vorgesehen sein, daß die
gesamte Befestigungsfolie großflächig magnetisiert
ist. Entsprechende Magnetfolien sind verhältnismäßig dünn und sehr flexibel, weisen
aber ein solches Gewicht auf, daß sich die Hagelschutzplane
auch in nicht magnetischen Bereichen wie z.B. der Frontscheibe dicht
an ein zu schützendes
Fahrzeug anschmiegt.
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In der 3 ist
ein möglicher
Schnittplan einer Hagelschutzplane 40 für eine Limousine rein beispielhaft
gezeigt. Zweckmäßigerweise
werden die Hagelschutzplanen in unterschiedlichen Größen und Zuschnitten
geliefert, so daß für verschiedene
Fahrzeugtypen wie Kleinwagen, Limousine, Kombi und Van zumindest
grob angepaßte
Hagelschutzplanen zur Verfügung
stehen. Dabei hat sich gezeigt, daß eine vollständige, das
heißt
auch seitliche Umkleidung eines Fahrzeugs mit einer Hagelschutzplane zur
Vermeidung von Hagelschäden
meist gar nicht notwendig ist, denn im Bereich der unteren seitlichen Türen treten
praktisch keine Hagelschäden
auf. In der 4 sind die
bei einem Kraftfahrzeug hauptsächlich
von Hagelschäden
betroffenen und daher mittels einer entsprechenden Hagelschutzplane
zu schützenden
Zonen dunkel schraffiert.
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Die in der 3 rein schematisch gezeigte Hagelschutzplane 40 umfaßt unter
anderem drei Zonen 52, 54 und 56, die
für den
Schutz eines mit der Hagelschutzplane versehenen Kraftfahrzeuges
von besonderer Wichtigkeit sind, denn diese drei Zonen kommen nach
der bestimmungsgemäßen Befestigung
der Hagelschutzplane auf der Motorhaube, auf dem Dach und auf der
Kofferraumhaube des Kraftfahrzeugs zu liegen, also denjenigen Flächen, die
die Hauptangriffsstellen für
Hagelkörner
bilden. Wichtig ist daher, daß vor
allem die drei genannten Zonen stoßdämpfend ausgebildet sind.
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Die einzelnen Zonen werden bei diesem Ausführungsbeispiel
von besonders flexiblen Zonen 58 getrennt, von denen aus
Gründen
der Übersichtlichkeit
nur einige mit Bezugszeichen versehen wurden und die ein leichtes
Abwinkeln der Hagelschutzplane an den entsprechenden Stellen gewährleistet.
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Die stoßabsorbierende Wirkung der
Hagelschutzplane, die vollflächig
gegeben sein kann, insbesondere aber in den Zonen 52, 54 und 56 benötigt wird,
kann auf verschiedene Arten und Weisen erzielt werden. Wie bereits
erwähnt,
haben bereits sehr dünne
Schichten geeigneter Schaumstoffe eine hinreichend stoßabsorbierende
Wirkung. Daneben ist es natürlich
auch möglich,
die Wirkung in anderer Weise herbeizuführen, z.B. durch Luftpolsterung. Dazu
kann die Hagelschutzplane eine oder mehrere aufblasbare Zone/n aufweisen.
Auch kann die Hagelschutzplane unter Verwendung aus dem Verpackungsbereich
bekannter Luftpolsterfolien, die eine große Anzahl kleiner, bereits
mit Luft gefüllter
Kammern aufweisen, hergestellt werden. Allerdings platzen solche
Kammern beim Auftreffen von Hagelkörnern einer bestimmten Größe leicht,
so daß luftgepolsterte
Hagelschutzplanen sich meist nur zur einmaligen Verwendung eignen,
während
schaumstoffhaltige Hagelschutzplanen elastisch ausgebildet und damit
zur vielfachen Verwendung auch über
Jahre hinweg geeignet sein können.
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Im folgenden wird am Beispiel eines
Automobilhändlers
mit einem größeren Freigelände, auf
dem sich eine Vielzahl von Fahrzeugen befinden, der Einsatz der
Erfindung rein beispielhaft beschrieben. Der Standort des Freigeländes ist
in einem Datenspeicher, der im Zugriff eines Wetterwarnservers steht, hinterlegt.
Der Wetterwarnserver fragt regelmäßig bei einem Informationssystem
einer Wetterwarte ab, wie die Hagelwahrscheinlichkeit für alle in
dem Datenspeicher gespeicherten Standorte ist. Wird die Hagelwahrscheinlichkeit
für einen
Standort um einen vorbestimmten Grenzwert überschritten, so erzeugt der
Wetterwarnserver ein Warnsignal z.B. in Form einer SMS und übermittelt
dieses Signal an eine Telekommunikationseinheit, deren Telekommunikationsadresse
beim Wetterwarnserver hinterlegt ist.
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Um sicherzustellen, daß das Warnsignal auch
zur Kenntnis genommen wird, kann zweckmäßigerweise vorgesehen sein,
daß der
Empfang des Warnsignals aktiv bestätigt werden muß. Wurde
das Warnsignal in Form einer SMS an ein Mobiltelefon des Automobilhändlers,
dessen Freigelände
im Bereich eines möglichen
Hagelgebietes liegt, gesandt, so kann z.B. vorgesehen sein, daß der Automobilhändler binnen
einer Zeitspanne von z.B. fünf
Minuten bei dem Wetterwarnserver oder einer mit dem Wetterwarnserver
in Verbindung stehenden Stelle anrufen oder eine SMS an eine vorgegebene
Rufnummer senden muß.
Erfolgt dies nicht, so versucht der Wetterwarnserver das Warnsignal
an eine andere Telkommunikationsadresse zu übermitteln, so daß es schließlich eine
Person erreicht, die dann die auf dem Freigelände befindlichen Fahrzeuge
mit Hagelschutzplanen versehen kann.
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Um schnell auch größere Anzahlen
von Fahrzeugen mit Hagelschutzplanen versehen zu können, ist
erfindungsgemäß ein Transport-
und Aufbewahrungswagen für
eine Anzahl von Hagelschutzplanen vorgesehen, auf dem diese übersichtlich übereinander
gestapelt und leicht entnommen werden können.
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Die Hagelschutzplanen selbst sind
zweckmäßigerweise
derart markiert, daß ihre
Größe und/oder
Zuschnittsform (Kleinwagen, Kombi etc.) auch in zusammengefalteten
Zustand leicht erkennbar ist. Dazu kann z.B. vorgesehen sein, daß die Hagelschutzplanen
mit entsprechenden Buchstaben bedruckt sind oder je nach Größe und/oder
Zuschnitt in unterschiedlichen Farben geliefert werden.
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Es sei an dieser Stelle betont, daß die Erfindung
nicht nur ein neues Verfahren und ein neues System sowie eine neue
Anordnung und deren Teile zur Verhinderung von Hagelschäden offenbart,
sondern auch neue Geschäftsmethoden
impliziert, insbesondere den wirtschaftlich besonders interessanten
Verkauf von Hagelwarnmeldungen über
elektronische Kommunikationsmedien und die Einrichtung und den Betrieb
von Hagelschutzdiensten, die z.B. auf entgeltpflichtigen Parkplätzen bei
Hagelgefahr die dort abgestellten Fahrzeuge mit entsprechenden Hagelschutzplanen
versehen.