DE20206489U1 - Blocksauger - Google Patents
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Description
S:\IB5DUP\DUPANM\200204\39610199-ALL08611.doc
Anmelder:
J. Schmalz GmbH
Aacher Straße 29
72293 Glatten
Allgemeine Vollmacht: 3.1.5.Nr.751/92 AV
39610199 22.04.2002
STE/HUT
Die Erfindung betrifft einen Blocksauger zum Fixieren von Werkstücken auf einem Fixierbalken oder Fixiertisch unter Verwendung von Unterdruck, wobei wenigstens eine Änlagefläche des Blocksaugers mit einer Dichtungsplatte versehen ist, welche an ihrem Umfang eine erste Dichtlippe aufweist.
Blocksauger sind allgemein bekannt und werden in der Regel dazu verwendet, um plattenartige Gegenstände, z.B. Holzplatten oder dergleichen, an einer Bearbeitungsmaschine zu spannen. Diese Bearbeitungsmaschine weist einen Fixiertisch oder mehrere Fixierbalken auf, auf denen in der Regel mehrere
Blocksauger aufsitzen sind und auf diesen die zu bearbeitende Platte aufliegt.. Dabei wird der Blocksauger mittels Unterdruck oder mechanisch am Fixiertisch oder an den Fixierbalken gespannt, wobei die zu bearbeitende Platte ihrerseits mittels Unterdruck am Blocksauger festgehalten wird. Um die Platte mit möglichst geringem Leckluftstrom halten zu können und um die Platte gegen Verrutschen zu sichern, besitzen die Blocksauger eine Dichtungsplatte, die an ihrem Umfang eine am Werkstück anliegende Dichtlippe aufweist.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, einen Blocksauger bereitzustellen, mit dem auch Platten mit strukturierter Oberfläche gespannt werden können, ohne dass der Leckluftstrom inakzeptabel hoch ist.
Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß dadurch gelöst, dass bei einem Blocksauger der eingangs genannten Art parallel zur ersten Dichtlippe eine zweite Dichtlippe vorgesehen ist.
Beim erfindungsgemäßen Blocksauger weist die Dichtungsplatte nicht nur eine, sondern zwei parallel zueinander verlaufende Dichtlippen auf, so dass auch Gegenstände mit strukturierter Oberfläche gespannt werden können. Sollte eine der Dichtlippen aufgrund der Oberflächenstruktur der zu spannenden Werkstücks keine vollständige Abdichtung erzielen können, so wird dies evtl. über die andere Dichtlippe erreicht. Außerdem wird das Werkstück besser gegen Verrutschen gesichert.
Bei einer Weiterbildung ist vorgesehen, dass die Dichtkante der ersten Dichtlippe weiter in Richtung des zu spannenden bzw. fixierenden Werkstücks vorsteht, als die Dichtkante der zweiten Dichtlippe. Hierdurch wird sichergestellt, dass die erste Dichtkante früher am Werkstück anliegt, als die zweite Dichtkante, so dass sich die erste Dichtkante optimal an die Oberflächenkontur des zu spannenden Werkstücks anschmiegt.
Mit Vorzug ist die zweite Dichtlippe radial weiter innen angeordnet als die erste Dichtlippe. Dadurch wird sichergestellt, dass bei weit auskragenden Platten, die evtl. geringfügig durchhängen, dennoch ein sicheres Spannen ermöglicht wird bzw. einem Durchhängen entgegengewirkt wird.
Bei einem Ausführungsbeispiel ist vorgesehen, dass die erste Dichtlippe über ein Gelenk flexibel am Plattenkörper angelenkt ist. Über dieses Gelenk wird die Möglichkeit geschaffen, dass sich die erste Dichtlippe, insbesondere deren Dichtkante, optimal an der Oberfläche des zu spannenden Werkstücks anlegen kann, selbst wenn diese stark strukturiert ist. Ein weiterer Vorteil wird darin gesehen, dass die Dichtkante der ersten Dichtlippe relativ weit in Richtung des zu spannenden Werkstücks über die Aufsetzebene des Blocksaugers vorstehen kann, so dass sie beim Auflegen des Werkstücks relativ weit abtauchen kann, bis das Werkstück auf der Aufsetzoberfläche des Blocksaugers aufliegt. Dadurch liegt die Dichtkante federnd elastisch an der Oberfläche des Werkstücks an.
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Gemäß einer Weiterbildung ist die zweite Dichtlippe im Bereich des Gelenks angeordnet. Die Flexibilität dieser zweiten Dichtlippe ist geringer als die der ersten Dichtlippe, so dass die beiden Dichtlippen mit unterschiedlichen Kräften an der Oberfläche des Werkstücks anliegen.
Die Erfindung betrifft auch einen Blocksauger mit den eingangs genannten gattungsgemäßen Merkmalen, bei dem die erste Dichtlippe aus einem ersten Material und der Plattenkörper aus einem zweiten Material bestehen.
Bei einem Blocksauger dieser Art können beide Materialien aus Kunststoff sein, wobei jedoch auch andere Materialkombinationen, z.B. Metall und Kunststoff, denkbar sind.
Mit Vorzug ist das erste Material, d.h. das Material der Dichtlippen, weicher als das zweite Material. Hierdurch wird die Anschmiegsamkeit der Dichtlippen an den zu fixierenden Gegenstand verbessert, wobei die Grundsteifigkeit der Dichtungsplatte beibehalten bleibt.
Bei einer Weiterbildung ist vorgesehen, dass die zweite Dichtlippe aus einem anderen Material besteht als der Plattenkörper. Somit können für den Plattenkörper, die erste Dichtlippe und die zweite Dichtlippe jeweils unterschiedliche Materialien verwendet werden, so dass Dichtungsplatten bereitgestellt werden können, die auf den speziellen
Einsatzzweck, d.h. zum Spannen von z.B. Holzplatten oder Stahlplatten, abgestimmt sind. Dabei kann berücksichtigt werden, dass die Stahlplatten eine ölige Oberfläche besitzen oder eine raue Oberfläche aufweisen, wie es z.B. bei verzinkten Stahlplatten oder Stahlplatten mit einer rostigen Oberfläche der Fall ist. Bei Holzplatten kann die Oberfläche sägerau, beschichtet, also sehr glatt, oder gehobelt sein. Auch hierfür kann das Material der Dichtlippen optimal abgestimmt sein.
Mit Vorzug ist die Dichtungsplatte in einem 2-K-Spritzgießverfahren hergestellt. Dadurch wird eine innige Verbindung der Dichtlippen mit dem Plattenkörper erreicht und die Dichtungsplatte kann schnell und preiswert hergestellt werden.
Um Dichtungsplatten mit unterschiedlichen Eigenschaften schnell unterscheiden zu· können, weist das Material der Dichtlippe bzw. der Dichtlippen eine andere Farbe auf, als das Material des Plattenkörpers. Aus der Farbkombination kann die Eigenschaft der Dichtungsplatte erkannt werden.
Bei einer Weiterbildung ist vorgesehen, dass das Material der Dichtlippe bzw. der Dichtlippen reibungsmindernd ist oder mit einem reibungsmindernden Material, z.B. PTFE (Teflon), beschichtet sind. Wird auf dem Plattenkörper ein Werkstück verschoben, dann verringert sich dadurch die Gefahr, dass die Dichtlippe bzw. die Dichtlippen umknicken und ihre Dichtungsaufgabe nicht mehr erfüllen.
Weitere Vorteile, Merkmale und Einzelheiten der Erfindung ergeben sich aus der nachfolgenden Beschreibung, in der unter Bezugnahme auf die Zeichnung ein besonders bevorzugtes Ausführungsbeispiel im Einzelnen beschrieben ist. Dabei können die in der Zeichnung dargestellten und in der Beschreibung sowie in den Ansprüchen erwähnten Merkmale jeweils für sich allein oder in beliebiger Kombination erfindungswesentlich sein.
In der Zeichnung zeigen:
Figur 1 eine perspektivische Ansicht eines Blocksaugers mit aufgespannter Dichtungsplatte; und
Figur 2 einen Schnitt II-II durch die Oberseite des Blocksaugers gemäß Figur 1.
Die Figur 1 zeigt in perspektivischer Ansicht einen Blocksauger 10, der auf einen Fixierbalken 12 aufgesetzt ist. Seitlich stützt sich der Blocksauger 10 mittels Schürzen oder Führungsleisten 14 ab, so dass er lediglich in Richtung des Doppelpfeils 16 auf dem Fixierbalken 12 verfahrbar bzw. verschiebbar ist. An seiner Oberseite ist der Blocksauger 10 mit einer Dichtungsplatte 18 versehen, die, wie deutlich aus Figur 2 ersichtlich, auf einen Tragkörper 20 aufgeklipst ist. Hierfür weist der Tragkörper 20 eine vorspringende Schulter auf, die von einem nach unten abragenden und rückspringenden
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Abschnitt 24 des Unterteils der Dichtungsplatte 18 Untergriffen ist.
Die Dichtungsplatte 18 besteht aus einem Plattenkörper 26 sowie einer ersten Dichtlippe 28 und einer zweiten Dichtlippe 30, die einstückig miteinander verbunden sind. Die erste Dichtlippe 28 ist über ein Gelenk 32 gelenkig mit dem Plattenkörper 26 verbunden und kragt seitlich ab, was deutlich in Figur 2 ersichtlich ist. Beide Dichtlippen 28 und 30 verlaufen parallel zueinander und befinden sich am Umfang der Dichtungsplatte 18, was aus Figur 1 erkennbar ist.
Die erste Dichtlippe 28 steht in Richtung eines (nicht dargestellten) aufzusetzenden Werkstücks geringfügig um einen Betrag H weiter vor als die zweite Dichtlippe 30. Am Werkstück kommt also die Dichtkante 34 der ersten Dichtlippe 28 vor der Dichtkante 36 der zweiten Dichtlippe 30 zur Anlage. Da aber die erste Dichtlippe 28 über das Gelenk 32 mit dem Plattenkörper 26 verbunden ist, so kann die erste Dichtlippe 28 geringfügig nach unten ausweichen, so dass beide Dichtkanten 34 und 36 dichtend am Werkstück anliegen können.
Aus Figur 2 ist ferner erkennbar, dass die Breite der Dichtkante 34 geringfügig kleiner ist als die Breite der Dichtkante 36.
Zwischen den beiden Dichtkanten 34 und 36 befindet sich eine V-förmige Nut 38, die die beiden Dichtkanten 34 und 36 diskret
voneinander trennt. Die zweite Dichtlippe 30 befindet sich in unmittelbarer Nachbarschaft des Gelenks 32, so dass deren Nachgiebigkeit bzw. Flexibilität im Vergleich zu derjenigen der ersten Dichtlippe 28 eingeschränkt ist.
Aus Figur 2 ist außerdem erkennbar, dass der Plattenkörper 26 aus einem ersten Kunststoff und die beiden Dichtlippen 28 und 30 aus einem zweiten Kunststoff hergestellt sind, wobei der Übergang vom ersten Kunststoff zum zweiten Kunststoff im Bereich des Gelenks 32 liegt. Der zweite Kunststoff ist vorzugsweise weicher bzw. elastischer als der erste Kunststoff, so dass einerseits die ,Dichtungsplatte 18 eine gewisse Grundsteifigkeit aufweist, um optimal am Tragkörper 20 fixiert werden zu können, andererseits die beiden Dichtlippen 28 und 30 jedoch weich und elastisch sind, um sich sehr gut an die Oberfläche des zu fixierenden Gegenstands anschmiegen zu können. Dabei können die beiden Kunststoffe noch unterschiedliche Farben aufweisen, so dass Dichtungsplatten 18 mit unterschiedlichen Eigenschaften voneinander unterscheidbar sind.
Claims (14)
1. Blocksauger zum Fixieren von Werkstücken auf einem Fixierbalken (12) oder Fixiertisch unter Verwendung von Unterdruck, wobei wenigstens eine Anlagefläche des Blocksaugers (10) mit einer Dichtungsplatte (18) versehen ist, welche an ihrem Umfang eine erste Dichtlippe (28) aufweist, dadurch gekennzeichnet, dass parallel zur ersten Dichtlippe (28) eine zweite Dichtlippe (30) vorgesehen ist.
2. Blocksauger nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Dichtkante (34) der ersten Dichtlippe (28) weiter in Richtung des Werkstücks vorsteht als die Dichtkante (36) der zweiten Dichtlippe (30).
3. Blocksauger nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die zweite Dichtlippe (30) radial weiter innen angeordnet ist, als die erste Dichtlippe (28).
4. Blocksauger nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die erste Dichtlippe (28) über ein Gelenk (32) flexibel am Plattenkörper (26) angelenkt ist.
5. Blocksauger nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, dass die zweite Dichtlippe (30) im Bereich des Gelenks (32) angeordnet ist.
6. Blocksauger zum Fixieren von Werkstücken auf einem Fixierbalken (12) oder Fixiertisch unter Verwendung von Unterdruck, wobei wenigstens eine Anlagefläche des Blocksaugers (10) mit einer Dichtungsplatte (18) versehen ist, welche an ihrem Umfang eine erste Dichtlippe (28) aufweist, insbesondere nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die erste Dichtlippe (28) aus einem ersten Material und der Plattenkörper (26) aus einem zweiten Material bestehen.
7. Blocksauger nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, dass beide Materialien Kunststoffmaterialien sind.
8. Blocksauger nach Anspruch 6 oder 7, dadurch gekennzeichnet, dass das erste Material weicher ist als das zweite Material.
9. Blocksauger nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die zweite Dichtlippe (30) aus einem anderen Material als der Plattenkörper (26) besteht.
10. Blocksauger nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die zweite Dichtlippe (30) aus einem weicheren Material als der Plattenkörper (26) besteht.
11. Blocksauger nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Dichtungsplatte (18) in einem 2-K-Spritzgießverfahren hergestellt ist.
12. Blocksauger nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das Material der Dichtlippe(n) (28 und/oder 30) eine andere Farbe aufweist, als das Material des Plattenkörpers (26).
13. Blocksauger nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das Material der Dichtlippe(n) (28 und/oder 30) reibungsmindernd ist.
14. Blocksauger nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Dichtlippe(n) (28 und/oder 30) mit einem reibungsmindernden Material, z. B. PTFE (Teflon), beschichtet sind.
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2002
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| Date | Code | Title | Description |
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