DE102011076483B4 - Dichtungsplatte für einen Blocksauger - Google Patents
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Abstract
Die Erfindung betrifft eine Dichtungsplatte für einen Blocksauger zum Fixieren von Werkstücken auf einem Fixierbalken oder Fixiertisch unter Verwendung von Unterdruck, wobei die Dichtungsplatte auf wenigstens eine Anlagefläche des Blocksaugers aufgespannt ist und an ihrem Umfang eine Dichtlippe aufweist, wobei die Dichtungsplatte mit einer Membran versehen ist und die Membran ein Durchströmen von Luft erlaubt.
Description
- Die Erfindung betrifft eine Dichtungsplatte für einen Blocksauger zum Fixieren von Werkstücken auf einem Fixierbalken oder Fixiertisch unter Verwendung von Unterdruck, wobei die Dichtungsplatte auf wenigstens eine Anlagefläche des Blocksaugers aufgespannt ist und an ihrem Umfang eine Dichtlippe aufweist.
- Blocksauger sind allgemein bei Spannsystemen bekannt und werden in der Regel dazu verwendet, um plattenartige Werkstücke, z. B. Holzplatten oder dergleichen, an einer Bearbeitungsmaschine zu spannen. Diese Bearbeitungsmaschine weist einen Fixiertisch oder mehrere Fixierbalken auf, auf denen in der Regel mehrere Blocksauger aufsitzen und auf diesen das zu bearbeitende Werkstück aufliegt. Dabei wird der Blocksauger mittels Unterdruck oder mechanisch am Fixiertisch oder an den Fixierbalken gespannt, wobei das zu bearbeitende Werkstück seinerseits mittels Unterdruck am Blocksauger festgehalten wird. Um das Werkstück mit möglichst geringem Leckluftstrom halten zu können und um es gegen Verrutschen zu sichern, besitzen die Blocksauger jeweils eine Dichtungsplatte, die an ihrem Umfang eine am Werkstück anliegende Dichtlippe aufweist. Derartige Dichtungsplatten sind z. B. aus der
DE 202 06 489 U1 und derDE 202 06 490 U1 bekannt. - Bei vielen Spannsystemen werden Blocksauger mit Tastventilen eingesetzt, um die Blocksauger, wenn sie nicht belegt sind, auf der Konsole, d. h. dem Fixiertisch oder den Fixierbalken belassen zu können. Durch das Tastventil wird die Vakuumöffnung verschlossen, wenn kein Werkstück auf dem Blocksauger aufliegt. Da diese Tastventile von den Dichtungsplatten abgedeckt sind, können sie ihre Funktion nicht erfüllen. Wird die Dichtungsplatte im Bereich der Tastventile freigeschnitten, besteht die Gefahr, dass sich diese Öffnungen durch Bearbeitungsrückstände zusetzen. Infolge davon, verliert das Spannsystem aufgrund der Verschmutzung an Leistung bzw. verstopft das System regelmäßig. Bei einer bekannten Lösung (
DE 100 23 323 A1 ), ist ein Sieb für die Filterung der angesaugten Luft bei Tastventilen eingebaut, wobei das Sieb aufwändig eingeschweißt oder eingeklebt werden muss. Dies trifft auch für die Vorrichtung gemäß derDE 1 150 030 A zu. - Der Erfindung liegt daher die Aufgabe zugrunde, eine Dichtungsplatte bereit zu stellen, die auch bei Blocksaugern mit Tastventilen verbwendbar ist.
- Diese Aufgabe wird mit einer Dichtungsplatte der eingangs genannten Art erfindungsgemäß dadurch gelöst, dass sie mit einer Membran versehen ist und die Membran ein Durchströmen von Luft erlaubt, wobei die Membran aus dem gleichen Werkstoff wie der Rest der Dichtungsplatte besteht.
- Die erfindungsgemäße Dichtungsplatte besitzt den wesentlichen Vorteil, dass sie von Luft durchströmt werden kann und über die Membran Bearbeitungsrückstände zurückgehalten werden. Dies bedeutet, der Blocksauger kann mit Tastventilen bestückt werden, so dass erkannt wird, ob ein Werkstück aufliegt oder nicht. Bei aufliegendem Werkstück wird das Tastventil geöffnet und bei unbelegtem Blocksauger bleibt das Tastventil verschlossen. Blocksauger die nicht belegt sind, müssen also nicht mehr entfernt werden. Die Membran liegt auf dem Tastventil, welches über die Membran betätigt wird. Dabei besteht die Membran aus dem gleichen Werkstoff wie der Rest der Dichtungsplatte. Die Membran ist nahezu kostenneutral direkt mit in die Saugplatte eingebracht.
- Eine Weiterbildung der Erfindung sieht vor, dass die Dichtungsplatte aus einem Zweikomponentenwerkstoff besteht, wobei die Membran vom elastischeren Werkstoff gebildet wird. Dieser besitzt gummielastische Eigenschaften und besteht vorzugsweise aus einem Elastomer.
- Bei einem bevorzugten Ausführungsbeispiel weist die Membran eine geringere Dicke auf, als die Dichtungsplatte. Hierdurch wird die Elastizität der Membran erhöht und sie kann leichter vom aufgelegten Werkstück eingedrückt, bzw. vom Stößel des Tastventils herausgedrückt werden. Dabei ist die Dicke der Membran um 90% bis 50%, insbesondere 85% bis 60%, bevorzugt 80% bis 70% geringer, als die Dicke der Dichtungsplatte. Bei einem Ausführungsbeispiel beträgt die Dicke der Membran 30% der Dicke der Dichtungsplatte.
- Eine bevorzugte Ausführungsform der Erfindung sieht vor, dass die Membran an ihrem Rand ein Gelenk aufweist. Dieses Gelenk besitzt eine geringere Dicke, als die Dicke der Membran. Das Gelenk ist vorteilhaft z. B. als Filmscharnier ausgebildet, wobei das Filmscharnier auch eine Wellenform besitzen kann.
- Bei einem Ausführungsbeispiel weist die Membran Öffnungen, z. B. schlitzförmige oder runde, insbesondere kreisrunde Öffnungen, auf. Die Luft wird durch die Öffnungen abgesaugt und die Membran weist die Funktion eines Filters auf. Dabei verläuft die Achse der Öffnung orthogonal zur Oberfläche der Dichtungsplatte.
- Die Membran ist derart elastisch ausgeführt, dass sie aus der Ebene der Dichtungsplatte herauswölbbar ist, wenn der Stößel des Tastventil an deren Unterseite anliegt. Das Tastventil wird durch die anliegende Membran nicht behindert.
- Bei einem bevorzugten Ausführungsbeispiel fluchtet die Oberseite der Membran zur Oberseite der Dichtungsplatte oder zur Aufsetzoberfläche für das Werkstück, wenn das Werkstück aufliegt. Der Stößel ist also um die Dicke der Membran kürzer, als herkömmliche Stößel. Außerdem kann der Stößel an seiner Oberseite pilzkopfförmig ausgebildet sein, so dass die Membran vom Stößel nicht beschädigt, insbesondere durchstoßen, wird.
- Bei einer bevorzugten Variante ist die Oberseite der Membran nur abschnittsweise mit Öffnungen versehen, wobei die Abschnitte oder die zwischen den Abschnitten liegenden Bereiche als Informationsträger ausgebildet sind. Die Informationen können Hinweise für den Gebrauch des Blocksaugers oder der Dichtungsplatte sein. Sie können aber z. B. auch ein Logo oder den Hersteller enthalten.
- Weitere Vorteile, Merkmale und Einzelheiten der Erfindung ergeben sich aus den Unteransprüchen sowie der nachfolgenden Beschreibung, in der unter Bezugnahme auf die Zeichnung ein besonders bevorzugtes Ausführungsbeispiel im Einzelnen beschrieben ist. Dabei können die in der Zeichnung dargestellten sowie in den Ansprüchen und in der Beschreibung erwähnten Merkmale jeweils einzeln für sich oder in beliebiger Kombination erfindungswesentlich sein.
- In der Zeichnung zeigen:
-
1 eine perspektivische Ansicht eines Blocksaugers mit aufgesetzter Dichtungsplatte gemäß dem Stand der Technik; -
2 einen Schnitt II-II gemäß2 ohne aufgesetztes Werkstück; -
3 den Schnitt II-II gemäß2 mit aufgesetztem Werkstück; -
4 eine perspektivische Ansicht des Blocksaugers mit aufgesetzter Dichtungsplatte gemäß der Erfindung; -
5 einen Schnitt V-V gemäß4 ohne aufgesetztes Werkstück; -
6 den Schnitt V-V gemäß4 mit aufgesetztem Werkstück; -
7 eine vergrößerte Darstellung des Ausschnitts VII gemäß4 ; und -
8 eine vergrößerte Darstellung der Membran mit einem Logo. - Die
1 zeigt in perspektivischer Darstellung einen insgesamt mit10 bezeichneten Blocksauger, der auf einen nur andeutungsweise dargestellten Fixierbalken12 aufgesetzt ist. Gegen seitliches Verrutschen wird der Blocksauger10 von nicht dargestellten Schürzen gehalten, wohingegen der Blocksauger10 in Richtung des Doppelpfeils16 auf dem Fixierbalken12 verlagerbar ist. Der Blocksauger10 weist an seiner Ansaugseite18 eine Dichtungsplatte20 auf, die an ihrer dem (nicht dargestellten) Werkstück zugewandten Seite eine Dichtlippe22 besitzt. Die Dichtlippe22 umgrenzt einen Ansaugraum24 , an welchen zum Festhalten des Werkstücks Unterdruck angelegt wird. - Innerhalb des Ansaugraums
24 befinden sich vier relativ weit innenliegende Abstützelemente26 sowie ein zentrales Tastventil28 mit einem Stößel30 . Die Dichtungsplatte20 weist eine zentrale Öffnung32 auf, die vom Stößel30 des Tastventils28 durchgriffen wird. Das Tastventil28 dient dazu, ein auf der Dichtungsplatte20 aufliegendes Werkstück zu detektieren. Liegt, wie in der2 dargestellt, kein Werkstück auf der Dichtungsplatte20 auf, schließt das Tastventil28 und es wird keine Luft aus dem Ansaugraum24 abgesaugt. Bei auf der Dichtungsplatte20 aufliegendem Werkstück wird, wie in der3 dargestellt, der Stößel30 eingedrückt und das Tastventil28 geöffnet. Die Luft wird aus dem Ansaugraum abgesaugt (wie mit den Pfeilen34 dargestellt) und dadurch das Werkstück an die Dichtungsplatte20 angesaugt. Mit dem Absaugen der Luft kann jedoch auch Schmutz oder Staub abgesaugt werden, der im Tastventil28 oder in nachfolgenden Komponenten Probleme verursachen kann. - Beim in der
4 dargestellten Blocksauger10 weist die Dichtungsplatte20 keine Öffnung für den Stößel30 auf, sondern ist erfindungsgemäß mit einer Membran36 versehen. Diese Membran36 besitzt, wie aus7 erkennbar, eine Vielzahl kleiner Öffnungen38 , die bevorzugt in einem ringförmigen Bereich um das Zentrum der Membran36 angeordnet sind. Das Material und/oder die Dicke der Membran36 sind so gewählt, dass sie mit geringer Kraft elastisch verformbar ist. An der Unterseite der Membran36 greift der Stößel30 an und drückt die Membran, wie in5 dargestellt, über die von den Abstützelementen26 definierte Abstützebene40 . Die Membran36 steht also deutlich hervor. Wird ein Werkstück auf die Dichtungsplatte20 aufgelegt, dann wird der Stößel30 zusammen mit der Membran36 bis zur Abstützebene40 eingedrückt, was in der6 dargestellt ist. Die Luft kann, wie mit den Pfeilen34 dargestellt, aus dem Ansaugraum24 durch die Membran36 hindurch in das Tastventil28 einströmen, wobei Schmutz zurückgehalten wird. - Die Membran
36 ist über ein Gelenk42 mit dem Rest der Dichtungsplatte20 verbunden, wobei das Gelenk42 von einem gewellten Filmscharnier gebildet wird, welches eine räumliche Bewegung der Membran36 zulässt. In den5 und6 ist noch erkennbar, dass die Spitze des Stößels30 von einem Pilzkopf44 gebildet wird, so dass die Membran36 vom Stößel30 nicht beschädigt wird. Die Dicke d der Membran36 beträgt nur einen Bruchteil der Dicke D der Dichtungsplatte20 , wodurch die Elastizität der Membran36 wesentlich erhöht wird. - Die
8 zeigt eine vergrößerte Darstellung der Membran36 , wobei die Öffnungen38 nur in zwei Abschnitten46 vorgesehen sind. Diese Abschnitte46 können dabei die Form eines Logos besitzen. Der zwischen den Abschnitten46 sich befindende Bereich48 ist als Informationsträger50 ausgebildet und trägt eine Information für den Gebrauch der Vorrichtung oder z. B. den Namen des Herstellers.
Claims (9)
- Dichtungsplatte (
20 ) für einen Blocksauger (10 ) zum Fixieren von Werkstücken auf einem Fixierbalken (12 ) oder Fixiertisch unter Verwendung von Unterdruck, wobei die Dichtungsplatte (20 ) auf wenigstens eine Anlagefläche des Blocksaugers (10 ) aufgespannt ist und an ihrem Umfang eine Dichtlippe (22 ) aufweist, dadurch gekennzeichnet, dass die Dichtungsplatte (20 ) mit einer Membran (36 ) versehen ist und die Membran (36 ) ein Durchströmen von Luft erlaubt, wobei die Membran (35 ) aus dem gleichen Werkstoff wie der Rest der Dichtungsplatte (20 ) besteht. - Dichtungsplatte nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Membran (
36 ) eine geringere Dicke (d) aufweist, als die Dichtungsplatte (20 ). - Dichtungsplatte nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Dicke (d) der Membran (
36 ) um 90% bis 50%, insbesondere 85% bis 60%, bevorzugt 80% bis 70% geringer ist, als die Dicke (D) der Dichtungsplatte (20 ). - Dichtungsplatte nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Membran (
36 ) an ihrem Rand ein Gelenk (42 ) aufweist, welches eine geringere Dicke besitzt, als die Dicke (d) der Membran (36 ). - Dichtungsplatte nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Membran (
36 ) Öffnungen (38 ), z. B. schlitzförmige oder runde, insbesondere kreisrunde Öffnungen (38 ), aufweist. - Dichtungsplatte nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, dass die Achse der Öffnung (
38 ) orthogonal zur Oberfläche der Dichtungsplatte (20 ) verläuft. - Dichtungsplatte nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Membran (
36 ) aus der Ebene der Dichtungsplatte (20 ) herauswölbbar ist. - Dichtungsplatte nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Oberseite der Membran (
36 ) zur Oberseite der Dichtungsplatte (20 ) fluchtet. - Dichtungsplatte nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Oberseite der Membran (
36 ) nur abschnittsweise mit Öffnungen (38 ) versehen ist, wobei die Abschnitte (46 ) und/oder die zwischen den Abschnitten (46 ) liegenden Bereiche (48 ) als Informationsträger (50 ) ausgebildet sind.
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