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DE29707897U1 - Blocksauger - Google Patents

Blocksauger

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Publication number
DE29707897U1
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Authority
DE
Germany
Prior art keywords
suction
block
workpiece
attachment elements
suction device
Prior art date
Legal status (The legal status is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the status listed.)
Expired - Lifetime
Application number
DE29707897U
Other languages
English (en)
Current Assignee (The listed assignees may be inaccurate. Google has not performed a legal analysis and makes no representation or warranty as to the accuracy of the list.)
J Schmalz GmbH
Original Assignee
J Schmalz GmbH
Priority date (The priority date is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the date listed.)
Filing date
Publication date
Application filed by J Schmalz GmbH filed Critical J Schmalz GmbH
Priority to DE29707897U priority Critical patent/DE29707897U1/de
Publication of DE29707897U1 publication Critical patent/DE29707897U1/de
Anticipated expiration legal-status Critical
Expired - Lifetime legal-status Critical Current

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Classifications

    • BPERFORMING OPERATIONS; TRANSPORTING
    • B25HAND TOOLS; PORTABLE POWER-DRIVEN TOOLS; MANIPULATORS
    • B25BTOOLS OR BENCH DEVICES NOT OTHERWISE PROVIDED FOR, FOR FASTENING, CONNECTING, DISENGAGING OR HOLDING
    • B25B11/00Work holders not covered by any preceding group in the subclass, e.g. magnetic work holders, vacuum work holders
    • B25B11/005Vacuum work holders

Landscapes

  • Engineering & Computer Science (AREA)
  • Mechanical Engineering (AREA)
  • Superconductors And Manufacturing Methods Therefor (AREA)
  • Finger-Pressure Massage (AREA)
  • Electron Tubes For Measurement (AREA)

Description

J. Schmalz GmbH
Aacher Straße 29
72293 Glatten
3961 072 O/sch 05.05.1997
WP97/12
Titel: Blocksauger BESCHREIBUNG
Die Erfindung betrifft einen Blocksauger zum Fixieren von Werkstücken, insbesondere zum Festspannen von Werkstücken auf Spannbalken von Holzbearbeitungsmaschinen, mit einem Gehäusegrundkörper, der mit einer ersten Ansaugseite auf einer Unterlage, insbesondere einem Spannbalken, mittels einer Unterdruck erzeugenden Vorrichtung festsaugbar ist und eine weitere Ansaugseite für ein zu fixierendes Werkstück aufweist.
Ein derartiger Blocksauger ist bekannt; sein Gehäusegrundkörper ist über Dichtmittel an einem Spannbalken einer Holzbearbeitungsmaschine ansaugbar. Der Spannbalken besitzt mit einer Unterdruck erzeugenden Vorrichtung kommunizierende Öffnungen, an denen der Gehäusegrundkörper ansaugbar ist. Im Inneren des Gehäusegrundkörpers ist eine
Strömungsverbindung zu einer gegenüberliegenden Öffnung vorgesehen, die an der weiteren Ansaugseite mündet. Die weitere Ansaugseite verläuft planparallel zu der Oberfläche des Spannbalkens und bietet eine Anlagefläche für flächenhafte Werkstücke, insbesondere Bretter, die dann an dem Gehäusegrundkörper angesaugt und somit fixiert werden.
Der bekannte Blocksauger weist den Nachteil auf, dass der Blocksauger bzw. dessen Gehäusegrundkörper sehr exakt hergestellt bzw. bearbeitet sein muß, um eine zur Oberfläche des Spannbalkens planparallele Anlage bzw. Auflagefläche für das Werkstück zu bilden. Dies erweist sich bei der Herstellung des Blocksaugers als kostenintensiv und daher nachteilig. Wenn auf der jeweiligen Ansaugseite eine Saugplatte vorgesehen ist, so kann eine genaue planparallele Anlage des Blocksaugers kaum erreicht werden.
Der vorliegenden Erfindung liegt daher die Aufgabe zugrunde, einen Blocksauger der eingangs beschriebenen Art dahingehend zu verbessern, dass er kostengünstiger herstellbar ist, jedoch eine planparallele Übertragung der Ebene der Unterlage auf das Werkstück zulässt. Desweiteren soll erreicht werden, dass auch Kräfte in der Ebene des Werkstücks bzw. der Unterlage aufgenommen werden können, ohne dass es zu Relatiwerschiebungen kommt.
Diese Aufgabe wird bei einem Blocksauger der eingangs beschriebenen Art erfindungsgemäß dadurch gelöst, dass an der auf die Unterlage aufsetzbaren Ansaugseite sowie an der dem Werkstück zugewandten Ansaugseite des Blocksaugers vorspringende, insbesondere stift- oder rippenförmige Aufsetzelemente vorgesehen sind, deren Stirnseiten im angesaugten Zustand des Blocksaugers bzw. des Werkstücks gegen die Unterlage bzw. gegen die Werkstückoberfläche anliegen, und dass um die jeweiligen Aufsetzelemente herum jeweils reibungserhöhende nachgiebige Anpressmittel vorgesehen sind, die im nicht angesaugten Zustand von Blocksauger bzw. Werkstück über die Stirnseiten der Aufsetzelemente vorstehen und beim Ansaugen soweit deformiert werden bis die Aufsetzelemente gegen die Unterlage bzw. die Werkstückoberfläche anliegen.
Diese Aufsetzelemente übertragen erfindungsgemäß die Ebene der Spannbalken, so dass die Werkstücke planparallel zur Oberfläche der Spannbalken liegend fixiert werden können. Es müssen bei der Herstellung des erfindungsgemäßen Blocksaugers also lediglich die Aufsetzelemente exakt bearbeiten werden, so dass ihre Stirnseiten vorzugsweise exakt parallel zu der Unterlage bzw. dem Spannbalken einer Holzbearbeitungsmaschine verlaufen. Ein ganz wesentlicher Vorteil der von dem Gehäusegrundkörper vorspringenden Aufsetzelemente ist ferner darin zu sehen, dass sie eine Distanzhalterfunktion ausüben, und zwar unabhängig davon, in welcher Weise bzw. wie stark ein
Dichtelement zwischen dem Gehäusegrundkörper und der Unterlage bzw. dem Werkstück beim Ansaugen des Blocksaugers bzw. des Werkstücks deformiert wird. Darüberhinaus können die Anpressmittel um die jeweiligen Aufsetzelemente herum die Reibungskraft zur Unterlage bzw. zur Werkstückoberfläche erhöhen, so dass in dieser Ebene wirkende Kräfte, beispielsweise beim Fräsen auftretende Gegenkräfte, aufgenommen werden können.
Die Anpressmittel könnten beispielsweise von um die jeweiligen Aufsetzelemente herum angeordneten hülsenförmigen Bauteilen, die mittels einer Feder in Richtung auf die Gegenfläche vorgespannt sind, gebildet sein. Als konstruktiv besonders einfach, zuverlässig und daher vorteilhaft hat es sich erwiesen, wenn die reibungserhöhenden Anspressmittel von einem um die Aufsetzelemente herum angeordneten elastomeren Material gebildet sind. Dieses elastomere Material kann beispielsweise ringscheibenförmig, ein jeweiliges Aufsetzelement unmittelbar umgebend ausgebildet sein. Es steht vorzugsweise derart über die Stirnseite des jeweiligen Aufsetzelements hervor und ist vorzugsweise derart nachgiebig elastisch ausgebildet, dass es sich bei üblicherweise wirkenden Ansaugkräften zumindest so weit komprimieren lässt, dass die Stirnseiten der Aufsetzelemente in Anlage an die Unterlage bzw. die Werkstückoberfläche kommen können, um die exakte planparallele Ausrichtung des Blocksaugers bzw. des Werkstücks zu erreichen. In diesem Zustand übt das elastomere Material eine derartige
Anpresskraft auf die Unterlage bzw. die Werkstückoberfläche aus, dass an dieser Stelle eine so hohe Haftreibung besteht, dass bei den üblicherweise im Betrieb auftretenden und in der Ebene des Werkstücks wirkenden Kräften eine Überwindung dieser Haftreibung nicht möglich ist, so dass das Werkstück sicher und unverschieblich am Bl'ocksauger bzw. der Blocksauger an der Unterlage angesaugt bleibt.
Bei einer bevorzugten Ausführungsform der Erfindung sind die reibungserhöhenden Anpressmittel von einem jeweiligen die Aufsetzelemente umgebenden Abschnitt einer flächenhaft über die gesamte Ansaugseite vorgesehenen Saugplatte gebildet, indem die Saugplatte Durchgangsöffnungen aufweist, durch welche die Aufsetzelemente durchgreifen. Solchenfalls wird also das elastomere Material zur Bildung der reibungserhöhenden Anpressmittel direkt von der Saugplatte bzw. einem die jeweilige Durchgangsöffnung begrenzenden Abschnitt der Saugplatte bereitgestellt.
In weiterer Ausbildung des Erfindungsgedankens hat es sich als vorteilhaft erwiesen, dass um die jeweiligen Aufsetzelemente herum rippenförmige Stützteile vorgesehen sind, welche die reibungserhöhenden Anpressmittel bei der Aufnahme von Querkräften, also Kräften in der Ebene des Werkstücks oder der Unterlage, gegen eine Querdeformation stabilisieren. Es kann hierdurch verhindert werden, dass beim Auftreten von Querkräften die nachgiebigen reibungserhöhenden Anpressmittel
seitlich nachgeben bzw. zur Seite in Richtung der Querkräfte deformiert werden, wodurch sich eine Positionsungenauigkeit ergeben würde. Dadurch, dass um die reibungserhöhenden Anpressmittel bzw. die Aufsetzelemente herum rippenförmige Stützteile vorgesehen sind, kann eine Querdeformation der Anpressmittel verhindert werden. Sofern die Anpressmittel wie vorstehend ausgeführt - von einer Saugplatte gebildet werden, so weist diese Durchtrittsöffnungen auf, durch welche die rippenförmige Stützteile durchgreifen oder von der Blocksaugerseite her eingreifen.
Die Aufsetzelemente könnten an ihrem freien Ende beispielsweise gerundet oder in sonstiger Form ausgebildet sein. Demgegenüber erweist es sich jedoch als vorteilhaft, wenn die Stirnseiten zur Unterlage bzw. zur Werkstückoberfläche planparallel verlaufen, da damit eine exakte Positionierung des Blocksaugers auf der Unterlage bzw. eine flächenhafte und daher schonende Abstützung des Werkstücks gewährleistet ist.
Die vorzugsweise auf beiden Seiten vorgesehenen und aus einem elastischen Material bestehenden Saugplatten sind nach einem weiteren Erfindungsgedanken formschlüssig und lösbar angebracht. Beim Ansaugen des Blocksaugers gegen die Unterlage bzw. des Werkstücks gegen den Blocksauger bewirken die randseitigen Dichtlippen der Saugplatte eine Abdichtung.
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Die Saugplatte weist vorteilhafterweise Hinterschneidungen auf, mit denen sie an korrespondierenden Hinterschneidungen des Blocksaugers bzw. Gehäusegrundkörpers befestigbar ist. Sie ist vorzugsweise auf den Gehäusegrundkörper aufklippsbar bzw. aufziehbar.
Nach einem weiteren Erfindungsgedanken von an sich eigenständiger Bedeutung ist die Saugplatte an einer aus im wesentlichen starrem Material bestehenden Trägerplatte gehalten, mit der sie am Gehäusegrundkörper befestigbar ist, wobei die Trägerplatte mit den Durchgangsöffnungen der Saugplatte fluchtende Öffnungen aufweist. Durch die Öffnungen erstrecken sich dann, wie vorstehend beschrieben, die stift- oder rippenförmigen Aufsetzelemente. Diese Trägerplatte kann in an sich beliebiger Weise an dem Gehäusegrundkörper befestigbar sein, insbesondere kommen beliebige Schraub- oder Kiemmittel in Frage.
Die Saugplatte ist vorzugsweise lösbar, insbesonderen formschlüssig an der Trägerplatte befestigt. Sie kann, wie bereits vorausgehend beschrieben wurde, auf die Trägerplatte aufklippsbar sein, so dass sie formschlüssig an der Trägerplatte befestigbare Saugplatte bei Verschleiß, Beschädigung oder zu Revisionszwecken sehr einfach von der Trägerplatte oder dem Gehäusegrundkörper abgenommen werden kann.
Die Saugplatten können zusätzlich an ihrer Aufsetzfläche mit Noppen, Rippen oder anderen den Reibungskoeffizienten erhöhenden Formgestaltungen versehen sein, um ein Verrutschen des Gehäusegrundkörpers bzw. des Werkstücks sicher zu verhindern.
Der Gehäusegrundkörper kann aus Metall oder Kunststoff bestehen und ist insbesondere ein Druckguß- oder Spritzgußteil, wobei sich die exakte Bearbeitung des Gehäusegrundkörpers vorteilhafterweise auf die Planparallelität der Stirnseiten bzw. Anlageflächen der Aufsetzelemente beschränkt.
Nach einem weiteren Erfindungsgedanken weist der Gehäusegrundkörper mehr als zwei Auflage- bzw. Werkstückansaugseiten auf, so dass sich beispielsweise die Möglichkeit ergibt, dass Werkstückebene und Unterlage auch senkrecht zueinander verlaufen können.
Als ganz besonders vorteilhaft hat es sich erwiesen, wenn der Gehäusegrundkörper gegenüber der Trägerplatte um eine in Aufsetzrichtung verlaufende Achse drehbar ist. Es besteht dann die Möglichkeit, das Werkstück im Zuge einer Bearbeitung zu drehen, ohne dass die Fixierung des Blocksaugers auf der Unterlage verändert werden muß, da die Trägerplatte mit der Saugplatte fest an der Unterlage festgesaugt bleibt, während nur der Gehäusegrundkörper mit dem Werkstück gegenüber der
Trägerplatte verdreht wird. Es wäre ebenfalls denkbar, werkstückseitig eine Trägerplatte vorzusehen, die dann mit dem angesaugten Werkstück gegenüber dem Blocksauger verdreht werden kann.
Weitere Merkmale, Einzelheiten und Vorteile der Erfindung ergeben sich aus den beigefügten Schutzansprüchen und der zeichnerischen Darstellung und nachfolgenden Beschreibung einer vorteilhaften Ausführungsform des erfindungsgemäßen Blocksaugers. In der Zeichnung zeigt:
Figur 1 eine Schnittansicht durch einen erfindungsgemäßen Blocksauger (entlang der Linie I-I in Fig.2);
Figur 2 eine Draufsicht auf den Blocksauger nach Fig.l; und
Figur 3 eine teilweise geschnittene Ansicht entlang der Linie III-III in Figur 2.
Der in den Figuren 1 bis 3 dargestellte Blocksauger umfaßt einen Gehäusegrundkörper 2 mit einer im Inneren verlaufenden Leitung 4, welche an gegenüberliegenden Ansaugseiten 6 und des Blocksaugers mündet bzw. diese miteinander verbindet. Mit der in den Figuren unteren Ansaugseite 6 wird der Blocksauger auf einen in der Figur 3 angedeuteten Spannbalken 10 einer Holzbearbeitungsmaschine aufgesetzt und über eine
Vakuumleitung 12, die mit einer nicht dargestellten Unterdruck erzeugenden Vorrichtung in Verbindung steht, angesaugt. Über eine weitere Vakuumleitung 14 und die im Gehäusegrundkörper vorgesehene Leitung 4 kann die in der Figur 1 obere Ansaugseite 8 mit der Unterdruck erzeugenden Vorrichtung in Strömungsverbindung gebracht werden, so dass flächenhafte Werkstücke, wie zu bearbeitende Bretter oder Platten, an der Ansaugseite 8 angesaugt und zum Bearbeiten fixiert werden können.
An den Ansaugseiten 6 und 8 sind Dichtelemente 16, 18 in der Form von formschlüssig aufgeklipsten Saugplatten 20, 22 vorgesehen. Die Saugplatte 20 an der dem Spannbalken zugewandten Ansaugseite 6 ist an einer starren Trägerplatte gehalten. Die Saugplatte 2 0 weist einen nach oben kragenden und im Querschnitt L-förmigen umlaufenden Rand 26 auf, der eine Hinterschneidung 28 bildet, mit der die Saugplatte 20 auf einen Flanschbereich 30 der Trägerplatte 24 aufklipsbar bzw. aufziehbar ist und fromschlüssig gehalten und jederzeit einfach abnehmbar ist. Die Trägerplatte 24 ist über beliebige Befestigungsmittel am Gehäusegrundkörper 2 gehalten. Die Saugplatte 2 weist auf ihrer, dem Spannbalken 10 zugewandten Seite kappenförmig kragende Ränder 3 2 auf, die beim Ansaugen an den Spannbalken eine Abdichtung bewirken. Beim Ansaugen des Blocksaugers auf dem Spannbalken 10 ist es von Vorteil, wenn die Ebene des Spannbalkens planparallel auf das zu bearbeitende Werkstück übertragen werden kann. Hierzu sind
stiftförmige Aufsetzelemente 34 in Form von Abstandsbolzen vorgesehen, deren Stirnseiten 36 beim Ansaugen des Blocksaugers gegen den Spannbalken gegen die Oberfläche des Spannbalkens anliegen und so unabhängig von der Verformbarkeit der Saugplatte eine definierte Lage des Blocksaugers gegenüber der Ebene des Spannbalkens vorgeben. Die Stirnseiten 3 6 der Aufsetzelemente 34 sind flach und verlaufen exakt in einer Ebene. Die Aufsetzelemente oder Abstandsbolzen 34 sind vorzugsweise einstückig mit dem Gehäusegrundkörper 2 ausgebildet. Sie lassen sich aber auch als zusätzliche Montageelemente nachträglich am Gehäusegrundkörper 2 montieren. Der Gehäusegrundkörper kann beispielsweise aus Metall oder Kunststoff bestehen und ist insbesondere ein Druckguß- oder Spritzgußelement, wobei sich die exakte Bearbeitung des Gehäusegrundkörpers auf die Planparallelität der Anlageflächen bzw. Stirnseiten 36 der Aufsetzelemente oder Abstandbolzen 34 beschränkt, was sich bei der Herstellung des Blocksaugers kostenmindernd auswirkt.
Bei dem dargestellten Ausführungsbeispiel sind die Aufsetzelemente oder Abstandsbolzen 34 einstückig mit dem Gehäusegrundkörper 2 ausgebildet, und die Trägerplatte 24 und die Saugplatte 20 weisen Durchgangsöffnungen 3 8 auf, durch welche die Aufsetzelemente oder Abstandsbolzen 34 hindurchgreifen. Figur 3 zeigt den Blocksauger im auf den . Spannbalken 10 aufgesetzten, aber noch nicht angesaugten Zustand, was anhand des Spalts zwischen der Stirnseite 3 6 des
dargestellten Aufsetzelements oder Abstandshalters 34 und der Oberfläche des Spannbalkens 10 zu erkennen ist.
Um das dargestellte Aufsetzelement 34 herum ist ein kreisscheibenförmiger Bereich vorgesehen, der als Anpressmittel 39 dient. Das Anpressmittel 39 steht im nicht angesaugten Zustand (wie aus Figur 3 ersichtlich) geringfügig über die Stirnseite 36 des Aufsetzelements 34 vor. Es ist derart nachgiebig elastisch, dass es beim Ansaugen des Blocksaugers gegen den Spannbalken soweit deformiert wird, bis die Stirnseite 36 des Aufsetzelements 34 gegen die Oberfläche des Spannbalkens 10 anliegt. In diesem Zustand wird durch das deformierte Anpresselement 3 9 die Reibungskraft im Bereich des Aufsetzelements 34 derart erhöht, dass der Blocksauger bei den üblicherweise im Betrieb auftretenden Kräften nicht gegenüber dem Spannbalken 10 verrutschen kann. Ebenfalls zu erkennen sind kreissegmentförmige Stützteile 40, die von der Trägerplatte 24 vorstehen und die elastomeren Anpressmittel 3 9 in Umfangsrichtung umgeben. Die Stützteile 40 verhindern, dass beim Auftreten von Querkräften das elastomere Material der Anpressmittel 39, die im dargestellten Fall vorteilhafterweise von der Saugplatte 20 gebildet werden, in Querrichtung, d.h. in Richtung der gegeneinander anliegenden Oberflächen, verformt wird. Sie verleihen der Saugplatte 20 eine hinreichende vorteilhafte Formstabilität in Richtung der Ebene des Spannbalkens bzw. Werkstücks, so dass ein seitliches Verrutschen oder Nachgeben, insbesondere beim Bearbeiten eines
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Werkstücks, sicher vermieden wird. Um den Blocksauger auf dem Spannbalken 10 leichter positionieren zu können, sind beidseits nach unten greifende Führungsleisten 41 vorgesehen.
Die werkstuckseitige Saugplatte 22 ist direkt auf einen Flanschbereich 42 des Gehäusegrundkörpers 2 aufgezogen. Auch an der werkstückseitigen Ansaugseite 8 sind Aufsetzelemente vorgesehen, welche die Ebene des Spannbalkens 10 auf das in den Figuren nicht dargestellte Werkstück übertragen. Die Aufsetzelemente 44 sind von Anpressmitteln 45 aus dem elastomeren Material der Saugplatte 22 umgeben. Die Anpressmittel 45 werden von Stützteilen 47 gegen seitliches Deformieren gestützt.

Claims (11)

  1. SCHUTZANSPRUCHE
    Blocksauger zum Fixieren von Werkstücken, insbesondere zum Festspannen von Werkstücken auf Spannbalken von Holzbearbeitungsmaschinen, mit einem Gehäusegrundkörper (2) , der mit einer ersten Ansaugseite (G) auf einer Unterlage, insbesondere einem Spannbalken (10), mittels einer Unterdruck erzeugenden Vorrichtung festsaugbar ist und eine weitere Ansaugseite (8) für ein zu fixierendes Werkstück aufweist, dadurch gekennzeichnet, dass an der auf die Unterlage aufsetzbaren Ansaugseite (6) sowie an der dem Werkstück zugewandten Ansaugseite (8) des Blocksaugers vorspringende, insbesondere stift- oder rippenförmige Aufsetzelemente (34, 44) vorgesehen sind, deren Stirnseiten (36) im angesaugten Zustand des Blocksaugers bzw. des Werkstücks gegen die Unterlage bzw. gegen die Werkstückoberfläche anliegen, und dass um die jeweiligen Aufsetzelemente (34, 44) herum jeweils reibungserhöhende nachgiebige Anpressmittel (39, 45) vorgesehen sind, die im nicht angesaugten Zustand von Blocksauger bzw. Werkstück über die Stirnseiten der Aufsetzelemente (34, 44) vorstehen und beim Ansaugen soweit deformiert werden bis die Aufsetzelemente (34, 44) gegen die Unterlage bzw. die Werkstückoberfläche anliegen.
  2. 2. Blocksauger nach Anspruch 1, dass die reibungserhöhenden Anpressmittel (39, 45) von einem um die Aufsetzelemente (34, 44) herum angeordneten elastomeren Material gebildet sind.
  3. 3. Blocksauger nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, dass die reibungserhöhenden Anpressmittel (3 9, 45) von einem jeweiligen die Aufsetzelemente (34, 44) umgebenden Abschnitt einer flächenhaft über die gesamte Ansaugseite (6, 8) vorgesehenen Saugplatte (20, 22) gebildet sind, indem die Saugplatte (20, 22) Durchgangsöffnungen (3 8) aufweist, durch welche die Aufsetzelemente (34, 44) durchgreifen.
  4. 4. Blocksauger nach einem der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass um die jeweiligen Aufsetzelemente (34, 44) herum rippenförmige Stützteile (40, 47) vorgesehen sind, welche die reibungserhöhenden Anpressmittel (3 9, 45) bei der Aufnahme von Querkräften gegen eine Querdeformation stabilisieren.
  5. 5. Blocksauger nach einem der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Stirnseiten (36) der Aufsetzelemente {34, 44) zur Unterlage bzw. zur Werkstückoberfläche planparallel verlaufen.
  6. 6. Blocksauger nach Anspruch 3, 4 oder 5, dadurch gekennzeichnet, dass die Saugplatte {20, 22) Hinterschneidungen (28) aufweist mit denen sie an korrespondierenden Hinterschneidungen befestigbar ist.
  7. 7. Blocksauger nach einem der Ansprüche 3 bis 6, dadurch gekennzeichnet, dass die Saugplatte (22) auf den Gehäusegrundkörper (2) aufklipsbar bzw. aufziehbar ist.
  8. 8. Blocksauger nach einem der Ansprüche 3 bis 7, dadurch gekennzeichnet, dass die Saugplatte (2 0, 22) kappenförmig kragende Ränder (32) aufweist, mit denen sie auf die Unterlage bzw. gegen die Werkstückoberfläche anlegbar ist.
  9. 9. Blocksauger nach einem der Ansprüche 3 bis 8, dadurch gekennzeichnet, dass die Säugplatte (2 0) an einer aus im wesentlichen starrem Material bestehenden Trägerplatte
    (24) gehalten ist, mit der sie am Gehäusegrundkörper (2) befestigbar ist, wobei die Trägerplatte (24) mit den Durchgangsöffnungen (38) der Saugplatte (20) fluchtende Öffnungen aufweist.
  10. 10. Blocksauger nach einem der Ansprüche 3 bis 9, dadurch gekennzeichnet, dass die Saugplatte (20) lösbar,
    17
    insbesondere formschlüssig, an der Trägerplatte (24) befestigt ist.
  11. 11. Blocksauger nach einem der Ansprüche 3 bis 10, dadurch gekennzeichnet, dass der Gehäusegrundkörper (2) mehr als zwei Auflage- bzw. Werkstückansaugseiten aufweist.
DE29707897U 1997-05-05 1997-05-05 Blocksauger Expired - Lifetime DE29707897U1 (de)

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Legal Events

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Effective date: 19970807

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Effective date: 20001129

R151 Utility model maintained after payment of second maintenance fee after six years

Effective date: 20030731

R152 Utility model maintained after payment of third maintenance fee after eight years

Effective date: 20050726

R071 Expiry of right