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DE19813907B4 - Sauggreifer - Google Patents

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DE19813907B4 DE1998113907 DE19813907A DE19813907B4 DE 19813907 B4 DE19813907 B4 DE 19813907B4 DE 1998113907 DE1998113907 DE 1998113907 DE 19813907 A DE19813907 A DE 19813907A DE 19813907 B4 DE19813907 B4 DE 19813907B4
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suction plate
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J Schmalz GmbH
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    • B66C1/00Load-engaging elements or devices attached to lifting or lowering gear of cranes or adapted for connection therewith for transmitting lifting forces to articles or groups of articles
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    • B65CONVEYING; PACKING; STORING; HANDLING THIN OR FILAMENTARY MATERIAL
    • B65GTRANSPORT OR STORAGE DEVICES, e.g. CONVEYORS FOR LOADING OR TIPPING, SHOP CONVEYOR SYSTEMS OR PNEUMATIC TUBE CONVEYORS
    • B65G47/00Article or material-handling devices associated with conveyors; Methods employing such devices
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Abstract

Sauggreifer mit einem Sauganschluss (2), einer den Sauganschluss (2) tragenden Saugplatte (5) und einem an der Saugplatte (5) befestigten Dichtprofil (8), wobei das Dichtprofil (8) auf den Rand (6) der Saugplatte (5) aufgeschoben ist, dadurch gekennzeichnet, dass die Saugplatte (5) im Bereich ihres Randes (6) mit die Oberfläche der Oberseite und Unterseite der Saugplatte (5) überragenden Befestigungselementen versehen ist, und dass das Dichtprofil (8) über die Befestigungselemente aufgeschoben ist.

Description

  • Die Erfindung betrifft einen Sauggreifer mit einem Sauganschluss, einer den Sauganschluss tragenden Saugplatte und einem an der Saugplatte befestigten Dichtprofil.
  • Sauggreifer sind in einer Vielzahl bekannt. Sie werden überall dort eingesetzt, wo Gegenstände, Teile, Verpackungen usw. angehoben, transportiert, gewendet oder ähnlich gehandhabt werden. Als Verbindungselement zwischen Werkstück und Vakuum-Erzeuger hat die technische und konstruktive Ausgestaltung der Sauggreifer eine wichtige Bedeutung. Es sind z.B. Flachsauggreifer, Faltenbalgsauggreifer und andere Spezialsauggreifer bekannt. Flachsauggreifer eignen sich besonders gut für die Aufnahme von horizontalen Kräften zum Handhaben glatter Werkstücke, z.B. von Blechtafeln, Kartons, Glasscheiben, Spanplatten usw. Für diese Gegenstände weist der Sauggreifer bzw. weist das Dichtprofil eine Dichtlippe auf. Sollen Gegenstände mit rauher, strukturierter Oberfläche, z.B. Holz, Steine, Strukturglas, Riffelbleche usw. gehandhabt werden, dann werden Dichtprofile mit Dichtringen verwendet. Die Faltenbalgsauggreifer besitzen eine gute Anpassung an unebene Oberlfächen und besitzen einen Hubeffekt beim Ansaugen. Sie sind besonders für großflächige, biegeschlaffe Werkstücke geeignet.
  • Insgesamt hat sich gezeigt, dass das Dichtprofil mehr oder weniger stark verschleißt und dadurch der Sauggreifer nicht mehr dicht am Gegenstand anliegt. Sind derartige Dichtprofile mit der Saugplatte verklebt oder an diese anvulkanisiert, dann muss der gesamte Sauggreifer ersetzt werden.
  • Spezialsauggreifer werden für verschiedene Handling-Aufgaben eingesetzt und besitzen unter Umständen eine an den zu ergreifenden Gegenstand angepasste Form. Somit werden auch bestimmte Geometrien des Dichtprofils benötigt. Um diese Kosten für speziell geformte Dichtprofile zu senken wurde vorgeschlagen, Endlosprofile zu verwenden, die mit der Saugplatte in geeigneter Weise verbunden werden.
  • Dies ist bei einem stetig konvexen gekrümmten Saugplattenrand relativ einfach mittels eines Spannringes möglich. Weist die Saugplatte jedoch konkav gekrümmte Randbereiche auf, dann wird das Dichtprofil entweder mit der Saugplatte verklebt oder an diese angeschraubt. Es ist auch bekannt, Befestigungsbleche, die das Dichtprofil übergreifen, zu verwenden. Hierbei hat sich als nachteilig herausgestellt, dass das Wechseln des Dichtprofils zum einen zeitaufwendig ist, zum anderen die Befestigungselemente sich unter Umständen als störend auswirken.
  • Aus der DE 2 001 169 A1 ist ein Vakuumsaugteller mit einem Tragkörper und einer daran befestigten Dichtlippe bekannt. Die Dichtlippe ist direkt mit dem Rand des Tragkörpers verbunden. Aus der DE 1 286 466 A ist ein Saugkopf bekannt, bei dem ein Dichtelement mittels eines Spannringes an einem Grundkörper befestigt ist.
  • Der Erfindung liegt daher die Aufgabe zugrunde, einen Sauggreifer bereit zu stellen, welcher preiswert herstellbar ist, und zudem das Dichtprofil relativ einfach ausgewechselt werden kann.
  • Die Aufgabe wird erfindungsgemäß mit einem Sauggreifer gelöst, der die Merkmale des Anspruchs 1 aufweist.
  • Der erfindungsgemäße Sauggreifer hat den wesentlichen Vorteil, dass das Dichtprofil lediglich auf den Rand der Saugplatte aufgeschoben werden muss und dort von den am Rand vorgesehenen Befestigungselementen gehalten wird. Das Dichtprofil muss beim erfindungsgemäßen Sauggreifer also nicht an die Saugplatte angeklebt oder anvulkanisiert werden. Das Aufstecken hat den wesentlichen Vorteil, dass dies in der Regel ohne Werkzeug erfolgen kann und deshalb vor Ort, z.B. auch auf einer Baustelle durchführbar ist. Das Dichtprofil kann deshalb gewechselt werden, ohne dass eine neue Saugplatte verwendet werden muss. Ein weiterer Vorteil des erfindungsgemäßen Sauggreifers wird darin gesehen, dass das Dichtprofil nicht nur an den konvex gekrümmten Bereichen eine Saugplatte, sondern gleichermaßen gut auch an konkav gekrümmten Randbereichen der Saugplatte befestigt werden kann. Die Saugplatte kann also beliebige Formen aufweisen, wie z.B. eine H-Form zum handhaben von sogenannten "Knochensteinen". Da die Befestigungselemente bei einem Ausführungsbeispiel der Erfindung vom Dichtprofil vollständig überdeckt werden, wirken sie sich nicht als störend aus bzw. behindern nicht die Handhabung der Gegenstände. Dabei können die Befestigungselemente einstückig an der Saugplatte vorgesehen sein, wobei hier die Saugplatte z.B. als Kunststoff-Spritzgussteil relativ preiswert herstellbar ist. Es besteht aber auch die Möglichkeit, die Befestigungselemente als separate Bauteile auszubilden. In diesem Fall können ebene Platten verwendet werden, an denen die Befestigungselemente angebracht werden.
  • Bei einem Ausführungsbeispiel ist der Rand der Saugplatte mit Durchbrüchen versehen. In die Durchbrüche können die z.B. im wesentlich C-förmige Befestigungselemente, die z.B. als Klammern ausgebildet sind, eingesetzt werden. Dabei zeigen die freien Enden der Schenkel der Befestigungselemente, insbesondere der Klammern, die die Plattenoberfläche überragen, in Richtung der Plattenmitte.
  • Bei einem bevorzugten Ausführungsbeispiel der Erfindung weist der Druchbruch eine längliche Form auf, die im wesentlichen parallel zum Rand verläuft. Durch die Form des Druchbruchs wird sichergestellt, dass die Klammer sich möglichst nahe zum Rand der Saugplatte befindet, so dass das Dichtprofil optimal am Rand der Saugplatte gehalten werden kann.
  • Vorteilhaft ist der Durchbruch eine Ausstanzung oder eine Bohrung oder wird durch nibbeln oder mittels eines Schneidbrenners oder Lasers hergestellt. Bei einer bevorzugten Ausführungsform ist der Druchbruch über einen Kanal mit dem Rand verbunden. Wird die Saugplatte mit einem Laser ausgeschnitten, dann kann dieser gleichzeitig beim Schneiden der Kontur auch die Durchbrüche erzeugen und erzeugt beim Einfahren ins Platteninnere zum Auschneiden der Durchbrüche die oben genannten Kanäle.
  • Der Laserstrahl muß bei der Bearbeitung der Saugplatte nicht abgesetzt werden. Es können sowohl der Rand als auch die Druchbrüche in einem Arbeitsgang bearbeitet bzw. hergestellt werden.
  • Vorzugsweise besteht die Klammer bei einem Ausführungsbeispiel aus Federstahl. Andere Materialien, z.B. Kunststoff oder Verbundmaterialien sind denkbar.
  • Bei einer bevorzugten Ausführungsform ist vorgesehen, dass das Dichtprofil in der Aufnahmenut für den Rand der Saugplatte, insbesondere in den Nutwänden Aufnahmen für die freie Enden der Schenkel der Klammern aufweist. Wird das Dichtprofil über den Rand der Saugplatte somit auf die Klammern aufgeschoben, dann greifen die freien Enden der Schenkel der Klammern in die an den Nutwänden vorgesehene Aufnahmen ein, wodurch das Dichtprofil festgehalten wird. Die die Oberfläche der Saugplatte überragenden Schenkel der Klammern liegen insbesondere unter Vorspannung in diesen Aufnahmen an den Nutwänden an.
  • Eine Weiterbildung sieht vor, dass die Aufnahmen für die freien Enden der Schenkel der Klammern mit Hinterschneidungen versehen sind. Aufgrund der Hinterschneidungen wird das Dichtprofil von den freien Enden der Schenkel der Klammern auch gehalten, wenn Kräfte, insbesondere Querkräfte am Dichtprofil angreifen. Die Hinterschneidungen verhindern ein Herausgleiten der Schenkel bzw. der freien Enden der Schenkel aus den Aufnahmen.
  • Bevorzugt besteht das Dichtprofil aus einem oder mehreren Materialien. So kann z.B. der Abschnitt, an welchem die Klammern angreifen und der zur Befestigung des Dichtprofils an der Saugplatte dient, aus einem härteren Werkstoff bestehen, wobei die Dichtlippe aus einem weicheren Werkstoff hergestellt ist. Dieses Dichtprofil wird aufgrund des härteren Werkstoffes im Bereich des Randes der Saugplatte sicher festgehalten und es können dennoch z.B. unebene Gegenstände mit dem relativen weichen Werkstoff der Dichtlippen angesaugt werden.
  • Vorzugsweise besteht das Dichtprofil aus Meterware. Das Dichtprofil ist vorzugsweise mittels eines Extrudiervorganges hergestellt. Von diesem Dichtprofil kann dann die benötigte Länge abgeschnitten und auf die Saugplatte aufgeschoben oder aufgeklipst werden. Die beiden freien Enden des Dichtprofils werden dann lediglich miteinander verklebt. Soll ein abgenutztes bzw. verschließenes Dichtprofil ersetzt werden, dann wird die Aufnahmenut aufgeschnitten und das Dichtprofil kann von der Saugplatte abgenommen werden. Die Saugplatte und die Klammern bleiben unbeschädigt und können wiederverwendet werden.
  • Weitere Vorteile, Merkmale und Einzelheiten der Erfindung ergeben sich aus den Unteransprüchen sowie aus der nachfolgenden Beschreibung, in der unter Bezugnahme auf die Zeichnung ein besonders bevorzugtes Ausführungsbeispiel im Einzelnen beschrieben ist. Dabei können die in der Zeichnung dargestellten sowie in den Ansprüchen und in der Beschreibung erwähnten Merkmale jeweils einzeln für sich oder in beliebiger Kombination erfindungswesentlich sein.
  • In der Zeichnung zeigen:
  • 1 eine Draufsicht auf eine Saugplatte eines Sauggreifers gemäß der Erfindung;
  • 2 eine perspektivische Ansicht eines Sauggreifers gemäß dem Stand der Technik;
  • 3 einen Ausschnitt III eines Durchbruchs gemäß 1, in vergrößerter Wiedergabe; und
  • 4 einen Schnitt IV-IV durch den Durchbruch gemäß 3, jedoch mit eingesetzter Klammer und aufgeschobenem Dichtprofil.
  • Die 2 zeigt einen insgesamt mit 1 bezeichneten Sauggreifer, wie er aus dem Stand der Technik bekannt ist.
  • Dieser Sauggreifer 1 besitzt einen Sauganschluss 2, der z.B. mit einem Außengewinde 3 versehen ist, über welches der Sauggreifer 1 in eine hierfür vorgesehene Aufnahme eingeschraubt werden kann. Der Sauganschluss 2 ist mit einer Bohrung 4 versehen, über welche Luft aus der Saugglocke abgesaugt werden kann. Dieser Sauganschluss 2 ist an einer Saugplatte 5 befestigt, wobei die Saugplatte 5 beim gezeigten Ausführungsbeispiel eine kreisrunde Form besitzt. Es sind jedoch auch andere Formen denkbar. Am Rand 6 der Saugplatte 5 ist mittels eines Schlauchbinders 7 ein Dichtprofil 8 befestigt. Die Verwendung eines Schlauchbinders 7 zur Befestigung des Dichtprofils 8 an der Saugplatte 5 ist jedoch nur dann möglich, wenn der Rand 6 der Saugplatte 5 stetig konvex geformt ist, so daß der Schlauchbinder 7 jederzeit am Rand 6 anliegt. Bei konkav gekrümmten Abschnitten kann zur Befestigung des Dichtprofils 8 kein Schlauchbinder 7 mehr verwendet werden und das Dichtprofil muss z.B. über entsprechend geformte, das Dichtprofil übergreifende Halteelemente oder mittels einer Klebeverbindung an der Saugplatte 5 befestigt werden.
  • Die 1 zeigt eine Saugplatte 5 gemäß der Erfindung, die z.B. mittels eines Lasers aus einem plattenförmigen Material ausgeschnitten ist. Die Saugplatte 5 weist im Bereich ihres Randes 6 längliche Durchbrüche 9 auf, die in im wesentlichen regelmäßigen Abständen am Rand 6 vorgesehen sind. Die Durchbrüche 9 erstrecken sich im wesentlichen in Richtung des Randes 6.
  • Die 3 zeigt einen Ausschnitt III des Durchbruchs 9 gemäß 1. Es ist deutlich erkennbar, dass der Durchbruch 9 über einen Kanal 10 mit dem Rand 6 der Platte 5 verbunden ist. Der Laserstrahl kann also beim Ausschneiden der Saugplatte 5 aus dem plattenförmigen Material in einem Arbeitsgang die Durchbrüche 9 herstellen, indem er ins Platteninnere abgelenkt wird, wodurch die Kanäle 10 erzeugt werden. Es ist jedoch auch denkbar, dass die Öffnungen 9 keine Verbindung zum Rand 6 aufweisen.
  • In der 4 ist der Schnitt IV-IV durch die Saugplatte 5 dargestellt, wobei in den Durchbruch 9 eine Klammer 11 eingesetzt und auf den Rand 6 der Saugplatte 5 das Dichtprofil 8 aufgeschoben ist. Diese Klammer 11 weist zwei Schenkel 12 auf, deren freie Enden 13 die Oberfläche 22 der Saugplatte 5 überragen. Die beiden Schenkel 12 sind über einen Verbindungssteg 14 miteinander verbunden, wobei sich der Verbindungssteg 14 an einer dem Rand 6 zugewandten Seitenfläche 15 (3) des Durchbruchs 9 abstützt. Das Dichtprofil 8 ist im in der 4 dargestellten Ausführungsbeispiel zweiteilig ausgebildet, wobei der erste Teil 16 aus einem härteren Werkstoff besteht und den Rand 6 der Saugplatte 6 umgreift und an diesem ersten Teil 16 ein zweiter Teil 17 angeklebt oder anvulkanisiert ist, wobei der zweite Teil 17 die Dichtlippe 18 trägt und aus einem weicheren Werkstoff besteht. Das gesamte Dichtprofil 8 kann auch als Zweikomponentenprofil in einem Arbeitsgang hergestellt werden.
  • Das Dichtprofil 8 besitzt eine Aufnahmenut 19, in welche der Rand 6 der Saugplatte 5 eingeschoben wird. An den Nutwänden dieser Aufnahmenut 19 sind einander gegenüberliegende Aufnahmen 20 für die Schenkel 12 der Klammer 11 vorgesehen. Diese Aufnahmen 20 besitzen Hinterschneidungen 21, hinter welche die freien Enden 13 der Schenkel 12 eingreifen. Wird das Dichtprofil 8 auf den Ran' 6 der Saugplatte 5 aufgeschoben und liegen die freien Enden 13 der Schenkel 12 der Klammer 11 hinter den Hinterschneidungen 21 der Aufnahmen 20, dann ist das Dichtprofil 8 unverlierbar an der Saugplatte 5 befestigt und kann nicht nur horizontale Kräfte, sondern auch Querkräfte aufnehmen bzw. abstützen.
  • Ein Lösen des Dichtprofils 8, z.B. bei verschlissener Dichtlippe 16, erfolgt auf einfache Weise dadurch, dass das Dichtprofil 8, insbesondere der erste Teil 16 aufgeschnitten wird, so dass dieser von der Klammer 11 abgezogen werden kann. Sowohl die Saugplatte 5 als auch die Klammern 11 können für ein neues Dichtprofil 8 wiederverwendet werden.
  • Die Klammern 11 sind nach dem Aufschieben des Dichtprofils 8 von außen nicht zu sehen. Es ist leicht einzusehen, dass der erfindungsgemäße Sauggreifer 1, insbesondere die Saugplatte 5 beliebige Formen aufweisen kann und das Dichtprofil 8 dennoch sicher an der Saugplatte 5 befestigt werden kann. Außerdem kann der erfindungsgemäße Sauggreifer 1 mit Saugplatte 5 aus beliebigem Material hergestellt sein. Die Saugplatte 5 kann aus Stahl, Aluminium, Kunststoff oder einem anderen Werkstoff bestehen.

Claims (16)

  1. Sauggreifer mit einem Sauganschluss (2), einer den Sauganschluss (2) tragenden Saugplatte (5) und einem an der Saugplatte (5) befestigten Dichtprofil (8), wobei das Dichtprofil (8) auf den Rand (6) der Saugplatte (5) aufgeschoben ist, dadurch gekennzeichnet, dass die Saugplatte (5) im Bereich ihres Randes (6) mit die Oberfläche der Oberseite und Unterseite der Saugplatte (5) überragenden Befestigungselementen versehen ist, und dass das Dichtprofil (8) über die Befestigungselemente aufgeschoben ist.
  2. Sauggreifer nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass im Bereich des Randes (6) der Saugplatte (5) Durchbrüche (9) vorgesehen sind.
  3. Sauggreifer nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass die Befestigungselemente einteilig mit der Saugplatte (5) oder als separate Bauelemente ausgebildet sind.
  4. Sauggreifer nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der die Befestigungselemente als Klammern (11) ausgebildet sind.
  5. Sauggreifer nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, dass die freien Enden der Schenkel (12) der Klammern (11), die die Plattenoberfläche (22) überragen, in Richtung der Plattenmitte zeigen.
  6. Sauggreifer nach einem der Ansprüche 2 bis 5, dadurch gekennzeichnet, dass der Durchbruch (9) eine längliche Form aufweist und im wesentlichen parallel zum Rand (6) verläuft.
  7. Sauggreifer nach einem der Ansprüche 2 bis 6, dadurch gekennzeichnet, dass der Durchbruch (9) eine Ausstanzung oder Bohrung ist.
  8. Sauggreifer nach einem der Ansprüche 2 bis 6, dadurch gekennzeichnet, dass der Durchbruch (9) lasergeschnitten ist und insbesondere mittels eines Kanals (10) mit den Rand (6) verbunden ist.
  9. Sauggreifer nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Befestigungselemente aus Federstahl bestehen.
  10. Sauggreifer nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das Dichtprofil (8) ein Endlosprofil ist.
  11. Sauggreifer nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das Dichtprofil (8) in der Aufnahmenut (19) für den Rand (6) der Saugplatte (5), insbesondere in den Nutwänden Aufnahmen (20) für die die Oberfläche überragenden Abschnitte, insbesondere für die freien Enden (13) der Schenkel (12) der Befestigungselemente aufweist.
  12. Sauggreifer nach Anspruch 11, dadurch gekennzeichnet, dass die Aufnahme (20) für die die Oberfläche überragenden Abschnitte der Befestigungselemente mit Hinterschneidungen (21) versehen sind.
  13. Sauggreifer nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das Dichtprofil (8) aus mehreren Materialien besteht.
  14. Sauggreifer nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das Dichtprofil (8) extrudiert ist.
  15. Sauggreifer nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Saugplatte (5) aus Stahl, Aluminium, Kunststoff oder dergleichen besteht.
  16. Sauggreifer nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Befestigungselemente im wesentlichen C-förmig ausgebildet sind.
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DE1286466B (de) * 1960-12-22 1969-01-02 Fezer Albert Saugkopf
DE2001169A1 (de) * 1970-01-13 1971-07-22 Hwm Weh Maschf Hermann Gekuehlter Vakuumsaugteller und dessen Steuerung

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