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Die
Erfindung betrifft einen Sauggreifer mit einem Sauganschluss, einer
den Sauganschluss tragenden Saugplatte und einem an der Saugplatte
befestigten Dichtprofil.
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Sauggreifer
sind in einer Vielzahl bekannt. Sie werden überall dort eingesetzt, wo
Gegenstände, Teile,
Verpackungen usw. angehoben, transportiert, gewendet oder ähnlich gehandhabt
werden. Als Verbindungselement zwischen Werkstück und Vakuum-Erzeuger hat
die technische und konstruktive Ausgestaltung der Sauggreifer eine
wichtige Bedeutung. Es sind z.B. Flachsauggreifer, Faltenbalgsauggreifer
und andere Spezialsauggreifer bekannt. Flachsauggreifer eignen sich
besonders gut für
die Aufnahme von horizontalen Kräften
zum Handhaben glatter Werkstücke,
z.B. von Blechtafeln, Kartons, Glasscheiben, Spanplatten usw. Für diese
Gegenstände
weist der Sauggreifer bzw. weist das Dichtprofil eine Dichtlippe
auf. Sollen Gegenstände
mit rauher, strukturierter Oberfläche, z.B. Holz, Steine, Strukturglas,
Riffelbleche usw. gehandhabt werden, dann werden Dichtprofile mit
Dichtringen verwendet. Die Faltenbalgsauggreifer besitzen eine gute
Anpassung an unebene Oberlfächen
und besitzen einen Hubeffekt beim Ansaugen. Sie sind besonders für großflächige, biegeschlaffe
Werkstücke
geeignet.
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Insgesamt
hat sich gezeigt, dass das Dichtprofil mehr oder weniger stark verschleißt und dadurch
der Sauggreifer nicht mehr dicht am Gegenstand anliegt. Sind derartige
Dichtprofile mit der Saugplatte verklebt oder an diese anvulkanisiert, dann
muss der gesamte Sauggreifer ersetzt werden.
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Spezialsauggreifer
werden für
verschiedene Handling-Aufgaben
eingesetzt und besitzen unter Umständen eine an den zu ergreifenden
Gegenstand angepasste Form. Somit werden auch bestimmte Geometrien
des Dichtprofils benötigt.
Um diese Kosten für
speziell geformte Dichtprofile zu senken wurde vorgeschlagen, Endlosprofile
zu verwenden, die mit der Saugplatte in geeigneter Weise verbunden werden.
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Dies
ist bei einem stetig konvexen gekrümmten Saugplattenrand relativ
einfach mittels eines Spannringes möglich. Weist die Saugplatte
jedoch konkav gekrümmte
Randbereiche auf, dann wird das Dichtprofil entweder mit der Saugplatte
verklebt oder an diese angeschraubt. Es ist auch bekannt, Befestigungsbleche,
die das Dichtprofil übergreifen,
zu verwenden. Hierbei hat sich als nachteilig herausgestellt, dass
das Wechseln des Dichtprofils zum einen zeitaufwendig ist, zum anderen
die Befestigungselemente sich unter Umständen als störend auswirken.
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Aus
der
DE 2 001 169 A1 ist
ein Vakuumsaugteller mit einem Tragkörper und einer daran befestigten
Dichtlippe bekannt. Die Dichtlippe ist direkt mit dem Rand des Tragkörpers verbunden.
Aus der
DE 1 286 466
A ist ein Saugkopf bekannt, bei dem ein Dichtelement mittels
eines Spannringes an einem Grundkörper befestigt ist.
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Der
Erfindung liegt daher die Aufgabe zugrunde, einen Sauggreifer bereit
zu stellen, welcher preiswert herstellbar ist, und zudem das Dichtprofil relativ
einfach ausgewechselt werden kann.
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Die
Aufgabe wird erfindungsgemäß mit einem
Sauggreifer gelöst,
der die Merkmale des Anspruchs 1 aufweist.
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Der
erfindungsgemäße Sauggreifer
hat den wesentlichen Vorteil, dass das Dichtprofil lediglich auf
den Rand der Saugplatte aufgeschoben werden muss und dort von den
am Rand vorgesehenen Befestigungselementen gehalten wird. Das Dichtprofil muss
beim erfindungsgemäßen Sauggreifer
also nicht an die Saugplatte angeklebt oder anvulkanisiert werden.
Das Aufstecken hat den wesentlichen Vorteil, dass dies in der Regel
ohne Werkzeug erfolgen kann und deshalb vor Ort, z.B. auch auf einer
Baustelle durchführbar
ist. Das Dichtprofil kann deshalb gewechselt werden, ohne dass eine
neue Saugplatte verwendet werden muss. Ein weiterer Vorteil des
erfindungsgemäßen Sauggreifers
wird darin gesehen, dass das Dichtprofil nicht nur an den konvex
gekrümmten
Bereichen eine Saugplatte, sondern gleichermaßen gut auch an konkav gekrümmten Randbereichen
der Saugplatte befestigt werden kann. Die Saugplatte kann also beliebige
Formen aufweisen, wie z.B. eine H-Form zum handhaben von sogenannten "Knochensteinen". Da die Befestigungselemente bei
einem Ausführungsbeispiel
der Erfindung vom Dichtprofil vollständig überdeckt werden, wirken sie sich
nicht als störend
aus bzw. behindern nicht die Handhabung der Gegenstände. Dabei
können
die Befestigungselemente einstückig
an der Saugplatte vorgesehen sein, wobei hier die Saugplatte z.B.
als Kunststoff-Spritzgussteil relativ preiswert herstellbar ist.
Es besteht aber auch die Möglichkeit,
die Befestigungselemente als separate Bauteile auszubilden. In diesem
Fall können
ebene Platten verwendet werden, an denen die Befestigungselemente
angebracht werden.
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Bei
einem Ausführungsbeispiel
ist der Rand der Saugplatte mit Durchbrüchen versehen. In die Durchbrüche können die
z.B. im wesentlich C-förmige
Befestigungselemente, die z.B. als Klammern ausgebildet sind, eingesetzt
werden. Dabei zeigen die freien Enden der Schenkel der Befestigungselemente,
insbesondere der Klammern, die die Plattenoberfläche überragen, in Richtung der Plattenmitte.
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Bei
einem bevorzugten Ausführungsbeispiel der
Erfindung weist der Druchbruch eine längliche Form auf, die im wesentlichen
parallel zum Rand verläuft.
Durch die Form des Druchbruchs wird sichergestellt, dass die Klammer
sich möglichst
nahe zum Rand der Saugplatte befindet, so dass das Dichtprofil optimal
am Rand der Saugplatte gehalten werden kann.
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Vorteilhaft
ist der Durchbruch eine Ausstanzung oder eine Bohrung oder wird
durch nibbeln oder mittels eines Schneidbrenners oder Lasers hergestellt.
Bei einer bevorzugten Ausführungsform
ist der Druchbruch über
einen Kanal mit dem Rand verbunden. Wird die Saugplatte mit einem
Laser ausgeschnitten, dann kann dieser gleichzeitig beim Schneiden
der Kontur auch die Durchbrüche
erzeugen und erzeugt beim Einfahren ins Platteninnere zum Auschneiden
der Durchbrüche
die oben genannten Kanäle.
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Der
Laserstrahl muß bei
der Bearbeitung der Saugplatte nicht abgesetzt werden. Es können sowohl
der Rand als auch die Druchbrüche
in einem Arbeitsgang bearbeitet bzw. hergestellt werden.
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Vorzugsweise
besteht die Klammer bei einem Ausführungsbeispiel aus Federstahl.
Andere Materialien, z.B. Kunststoff oder Verbundmaterialien sind
denkbar.
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Bei
einer bevorzugten Ausführungsform
ist vorgesehen, dass das Dichtprofil in der Aufnahmenut für den Rand
der Saugplatte, insbesondere in den Nutwänden Aufnahmen für die freie
Enden der Schenkel der Klammern aufweist. Wird das Dichtprofil über den
Rand der Saugplatte somit auf die Klammern aufgeschoben, dann greifen
die freien Enden der Schenkel der Klammern in die an den Nutwänden vorgesehene
Aufnahmen ein, wodurch das Dichtprofil festgehalten wird. Die die
Oberfläche
der Saugplatte überragenden
Schenkel der Klammern liegen insbesondere unter Vorspannung in diesen
Aufnahmen an den Nutwänden
an.
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Eine
Weiterbildung sieht vor, dass die Aufnahmen für die freien Enden der Schenkel
der Klammern mit Hinterschneidungen versehen sind. Aufgrund der
Hinterschneidungen wird das Dichtprofil von den freien Enden der
Schenkel der Klammern auch gehalten, wenn Kräfte, insbesondere Querkräfte am Dichtprofil
angreifen. Die Hinterschneidungen verhindern ein Herausgleiten der
Schenkel bzw. der freien Enden der Schenkel aus den Aufnahmen.
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Bevorzugt
besteht das Dichtprofil aus einem oder mehreren Materialien. So
kann z.B. der Abschnitt, an welchem die Klammern angreifen und der zur
Befestigung des Dichtprofils an der Saugplatte dient, aus einem
härteren
Werkstoff bestehen, wobei die Dichtlippe aus einem weicheren Werkstoff
hergestellt ist. Dieses Dichtprofil wird aufgrund des härteren Werkstoffes
im Bereich des Randes der Saugplatte sicher festgehalten und es
können
dennoch z.B. unebene Gegenstände
mit dem relativen weichen Werkstoff der Dichtlippen angesaugt werden.
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Vorzugsweise
besteht das Dichtprofil aus Meterware. Das Dichtprofil ist vorzugsweise
mittels eines Extrudiervorganges hergestellt. Von diesem Dichtprofil
kann dann die benötigte
Länge abgeschnitten
und auf die Saugplatte aufgeschoben oder aufgeklipst werden. Die
beiden freien Enden des Dichtprofils werden dann lediglich miteinander
verklebt. Soll ein abgenutztes bzw. verschließenes Dichtprofil ersetzt werden,
dann wird die Aufnahmenut aufgeschnitten und das Dichtprofil kann
von der Saugplatte abgenommen werden. Die Saugplatte und die Klammern
bleiben unbeschädigt
und können wiederverwendet
werden.
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Weitere
Vorteile, Merkmale und Einzelheiten der Erfindung ergeben sich aus
den Unteransprüchen
sowie aus der nachfolgenden Beschreibung, in der unter Bezugnahme
auf die Zeichnung ein besonders bevorzugtes Ausführungsbeispiel im Einzelnen beschrieben
ist. Dabei können
die in der Zeichnung dargestellten sowie in den Ansprüchen und
in der Beschreibung erwähnten
Merkmale jeweils einzeln für sich
oder in beliebiger Kombination erfindungswesentlich sein.
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In
der Zeichnung zeigen:
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1 eine
Draufsicht auf eine Saugplatte eines Sauggreifers gemäß der Erfindung;
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2 eine
perspektivische Ansicht eines Sauggreifers gemäß dem Stand der Technik;
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3 einen
Ausschnitt III eines Durchbruchs gemäß 1, in vergrößerter Wiedergabe;
und
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4 einen
Schnitt IV-IV durch den Durchbruch gemäß 3, jedoch
mit eingesetzter Klammer und aufgeschobenem Dichtprofil.
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Die 2 zeigt
einen insgesamt mit 1 bezeichneten Sauggreifer, wie er
aus dem Stand der Technik bekannt ist.
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Dieser
Sauggreifer 1 besitzt einen Sauganschluss 2, der
z.B. mit einem Außengewinde 3 versehen
ist, über
welches der Sauggreifer 1 in eine hierfür vorgesehene Aufnahme eingeschraubt
werden kann. Der Sauganschluss 2 ist mit einer Bohrung 4 versehen, über welche
Luft aus der Saugglocke abgesaugt werden kann. Dieser Sauganschluss 2 ist
an einer Saugplatte 5 befestigt, wobei die Saugplatte 5 beim gezeigten
Ausführungsbeispiel
eine kreisrunde Form besitzt. Es sind jedoch auch andere Formen
denkbar. Am Rand 6 der Saugplatte 5 ist mittels
eines Schlauchbinders 7 ein Dichtprofil 8 befestigt.
Die Verwendung eines Schlauchbinders 7 zur Befestigung des
Dichtprofils 8 an der Saugplatte 5 ist jedoch
nur dann möglich,
wenn der Rand 6 der Saugplatte 5 stetig konvex
geformt ist, so daß der
Schlauchbinder 7 jederzeit am Rand 6 anliegt.
Bei konkav gekrümmten Abschnitten
kann zur Befestigung des Dichtprofils 8 kein Schlauchbinder 7 mehr
verwendet werden und das Dichtprofil muss z.B. über entsprechend geformte,
das Dichtprofil übergreifende
Halteelemente oder mittels einer Klebeverbindung an der Saugplatte 5 befestigt
werden.
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Die 1 zeigt
eine Saugplatte 5 gemäß der Erfindung,
die z.B. mittels eines Lasers aus einem plattenförmigen Material ausgeschnitten
ist. Die Saugplatte 5 weist im Bereich ihres Randes 6 längliche
Durchbrüche 9 auf,
die in im wesentlichen regelmäßigen Abständen am
Rand 6 vorgesehen sind. Die Durchbrüche 9 erstrecken sich
im wesentlichen in Richtung des Randes 6.
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Die 3 zeigt
einen Ausschnitt III des Durchbruchs 9 gemäß 1.
Es ist deutlich erkennbar, dass der Durchbruch 9 über einen
Kanal 10 mit dem Rand 6 der Platte 5 verbunden
ist. Der Laserstrahl kann also beim Ausschneiden der Saugplatte 5 aus
dem plattenförmigen
Material in einem Arbeitsgang die Durchbrüche 9 herstellen,
indem er ins Platteninnere abgelenkt wird, wodurch die Kanäle 10 erzeugt
werden. Es ist jedoch auch denkbar, dass die Öffnungen 9 keine Verbindung
zum Rand 6 aufweisen.
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In
der 4 ist der Schnitt IV-IV durch die Saugplatte 5 dargestellt,
wobei in den Durchbruch 9 eine Klammer 11 eingesetzt
und auf den Rand 6 der Saugplatte 5 das Dichtprofil 8 aufgeschoben
ist. Diese Klammer 11 weist zwei Schenkel 12 auf,
deren freie Enden 13 die Oberfläche 22 der Saugplatte 5 überragen.
Die beiden Schenkel 12 sind über einen Verbindungssteg 14 miteinander
verbunden, wobei sich der Verbindungssteg 14 an einer dem
Rand 6 zugewandten Seitenfläche 15 (3)
des Durchbruchs 9 abstützt.
Das Dichtprofil 8 ist im in der 4 dargestellten
Ausführungsbeispiel
zweiteilig ausgebildet, wobei der erste Teil 16 aus einem
härteren Werkstoff
besteht und den Rand 6 der Saugplatte 6 umgreift
und an diesem ersten Teil 16 ein zweiter Teil 17 angeklebt
oder anvulkanisiert ist, wobei der zweite Teil 17 die Dichtlippe 18 trägt und aus
einem weicheren Werkstoff besteht. Das gesamte Dichtprofil 8 kann
auch als Zweikomponentenprofil in einem Arbeitsgang hergestellt
werden.
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Das
Dichtprofil 8 besitzt eine Aufnahmenut 19, in
welche der Rand 6 der Saugplatte 5 eingeschoben
wird. An den Nutwänden
dieser Aufnahmenut 19 sind einander gegenüberliegende
Aufnahmen 20 für die
Schenkel 12 der Klammer 11 vorgesehen. Diese Aufnahmen 20 besitzen
Hinterschneidungen 21, hinter welche die freien Enden 13 der
Schenkel 12 eingreifen. Wird das Dichtprofil 8 auf
den Ran' 6 der Saugplatte 5 aufgeschoben
und liegen die freien Enden 13 der Schenkel 12 der
Klammer 11 hinter den Hinterschneidungen 21 der
Aufnahmen 20, dann ist das Dichtprofil 8 unverlierbar
an der Saugplatte 5 befestigt und kann nicht nur horizontale
Kräfte,
sondern auch Querkräfte
aufnehmen bzw. abstützen.
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Ein
Lösen des
Dichtprofils 8, z.B. bei verschlissener Dichtlippe 16,
erfolgt auf einfache Weise dadurch, dass das Dichtprofil 8,
insbesondere der erste Teil 16 aufgeschnitten wird, so
dass dieser von der Klammer 11 abgezogen werden kann. Sowohl
die Saugplatte 5 als auch die Klammern 11 können für ein neues
Dichtprofil 8 wiederverwendet werden.
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Die
Klammern 11 sind nach dem Aufschieben des Dichtprofils 8 von
außen
nicht zu sehen. Es ist leicht einzusehen, dass der erfindungsgemäße Sauggreifer 1,
insbesondere die Saugplatte 5 beliebige Formen aufweisen
kann und das Dichtprofil 8 dennoch sicher an der Saugplatte 5 befestigt
werden kann. Außerdem
kann der erfindungsgemäße Sauggreifer 1 mit
Saugplatte 5 aus beliebigem Material hergestellt sein.
Die Saugplatte 5 kann aus Stahl, Aluminium, Kunststoff
oder einem anderen Werkstoff bestehen.