DE10025641C2 - Vorrichtung zum Fixieren von Werkstücken - Google Patents
Vorrichtung zum Fixieren von WerkstückenInfo
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Description
Die Erfindung betrifft eine Vorrichtung zum Fixieren von
Werkstücken an einem Spannbalken oder Spanntisch, wobei der
Spannbalken oder Spanntisch eine Spannfläche aufweist, auf die
wenigstens eine Spannvorrichtung aufsetzbar ist und die Spann
vorrichtung an ihrer, der Spannfläche zugewandten Seite, mit
einer eine Ansaugöffnung, durch welche Luft ansaugbar ist, so
dass die Spannvorrichtung an die Spannfläche ansaugbar ist,
umgebenden Dichtung versehen ist, wobei die Spannvorrichtung
einen aus einem harten Kunststoff bestehenden Grundkörper
aufweist und die Dichtung aus einem weichen Kunststoff
besteht.
Derartige Vorrichtungen zum Fixieren von Werkstücken, die
mitunter auch Blocksauger genannt werden, sind hinreichend
bekannt. Diese Blocksauger werden auf einen Spannbalken oder
Spanntisch aufgelegt und mittels Unterdruck am Spannbalken
oder Spanntisch gehalten. Hierfür sind zwei Systeme bekannt.
Entweder ist der Blocksauger mit Schlauchleitungen versehen,
über die die Ansaugöffnung mit Unterdruck versorgt wird, d. h.
die Luft über die Ansuagöffnung abgesaugt wird (DE 40 28 446 C1),
oder der Spannbalken oder der Spanntisch weist Unterdruck
führende Kanäle auf, die in die Spannfläche ausmünden (DE 44 04 413 C1).
Liegt der Blocksauger auf einer derartigen Ansaug
öffnung auf, dann kann er angesaugt werden. Um die Leckage auf
ein Minimum zu reduzieren, sind die Ansaugöffnungen von einer
Dichtung umgeben, die am Blocksauger vorgesehen ist. In der
Regel besteht der Blocksauger aus Metall, Holz oder einem
harten Kunststoff, wobei die Dichtung aus einem weichen Kunst
stoff besteht. Die Dichtung ist z. B. als O-Ring ausgebildet
und in einer entsprechenden Aufnahmenut am Grundkörper
fixiert. Es sind jedoch auch Blocksauger bekannt, an denen
eine Kunststoffplatte mit Dichtlippe befestigt ist. Derartige
Blocksauger erfüllen die Ansprüche hinsichtlich der Fixierung
des Werkstücks und der Minimierung der Leckage voll und ganz.
Jedoch müssen diese Blocksauger aus mehreren Bestandteilen
zusammengebaut werden.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, eine Vorrichtung zum
Fixieren von Werkstücken der eingangs genannten Art
bereitzustellen, die alle Erfordernisse hinsichtlich der
Fixierung der Werkstücke erfüllt, ein Minimum an Leckage
aufweist und dennoch schnell und mit geringem Arbeitseinsatz
herstellbar ist. Außerdem soll die Vorrichtung einfach und
preiswert in der Herstellung sein.
Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß dadurch gelöst, dass der
Grundkörper und die Dichtung einteilig bzw. einstückig
ausgebildet sind und der Grundkörper und/oder die Dichtung
eingespritzte Bauelemente aufweisen und die Bauelemente
ebenfalls aus Kunststoff bestehen.
Die einteilige bzw. einstückige Ausbildung des Grundkörpers
mit der Dichtung hat den wesentlichen Vorteil, dass keine
Montagearbeiten erforderlich sind, d. h. die Dichtung nach dem
Herstellen des Grundkörpers nicht an diesem befestigt werden
muss. Hierdurch entfallen nicht nur Montagearbeiten sondern es
sind auch Fehlmontagen ausgeschlossen und insbesondere wird
die Qualität des Blocksaugers erhöht, da die Dichtung an allen
Blocksaugern exakt an der gleichen Stelle sich befindet. Durch
die einteilige Ausgestaltung von Grundkörper und Dichtung wird
außerdem der Vorteil erzielt, dass zwischen Grundkörper und
Dichtung keine Luft angesaugt werden kann, wodurch die Leckage
weiter vermindert wird. Außerdem weisen der Grundkörper
und/oder die Dichtung eingespritzte Bauelemente auf, wobei die
Bauelemente ebenfalls aus Kunststoff bestehen. Derartige
Bauelemente sind z. B. Versteifungselemente für die Dichtungen,
Siebe, Rückschlagventile, Kanäle bzw. unterdruckführende
Leitungen usw..
Eine bevorzugte Ausführungsform sieht vor, dass der
Grundkörper und die Dichtung in einem Zwei-Komponenten-
Verfahren hergestellt werden. Durch die Herstellung des
Blocksaugers in einem Arbeitsgang wird eine innige Verbindung
von Grundkörper und Dichtung erzielt, die auch höchsten
Belastungen, insbesondere Scherbeanspruchungen während der
Benutzung des Blocksaugers standhält.
Eine Weiterbildung sieht vor, dass der Grundkörper und/oder
die Dichtung spritzgegossen sind und nach dem Spritzgießvor
gang den Gebrauchszustand aufweisen. Es bedarf somit nach dem
Spritzgießvorgang keiner weiteren Nachbearbeitung, da der
Grundkörper und/oder die Dichtung, insbesondere beide, den
gebrauchsfertigen Endzustand aufweisen. Evtl. werden noch
Aufdrucke angebracht, die ggf. auch kundenspezifisch sein
können.
Mit Vorzug besteht die Spannvorrichtung ausschließlich aus
Kunststoff. Dies hat den wesentlichen Vorteil, dass im Falle
einer Fehlprogrammierung der Bearbeitungsmaschine teure
Bearbeitungswerkzeuge nicht beschädigt werden, da diese
lediglich in den aus Kunststoff, und somit aus einem relativ
weichen Material bestehenden Blocksauger fräsen, und nicht
durch Metallteile behindert werden. Insbesondere bei der
Holzbearbeitung werden dadurch Holzbearbeitungswerkzeuge
geschont, da diese bei Berührung mit Metall in der Regel nicht
mehr zu gebrauchen wären.
Sollten dennoch elektrisch leitende Bereiche oder
magnetisierbare bzw. magnetische Bereiche vorhanden sein, so
kann bei einem bevorzugten Ausführungsbeispiel vorgesehen
sein, dass der Grundkörper und/oder die Dichtung bereichsweise
metallisiert ist bzw. sind. Die Metallisierung besteht in
einem Oberflächenauftrag, der keine Gefahr für das
Bearbeitungswerkzeug darstellt. Es können jedoch auch
bereichsweise elektrisch leitende Kunststoffe bzw. Kunststoffe
mit elektrische leitfähigen Zusätzen verwendet werden.
Bei einfachen Varianten ist vorgesehen, dass der Grundkörper
aus einem Thermoplast und/oder die Dichtung aus einem
Elastomer bestehen. Sie können jedoch auch aus dem gleichen
Kunststoff hergestellt sein, der durch entsprechende Zusätze
hinsichtlich seiner Festigkeit bzw. Elastizität entsprechend
angepasst, d. h. versteift bzw. flexibel gehalten wird.
Bevorzugt ist der Grundkörper an zwei gegenüberliegenden
Seiten mit jeweils einer Dichtung versehen. Auf diese Weise
kann sowohl der Blocksauger am Spannbalken bzw. Spanntisch
angesaugt und das Werkstück am Blocksauger angesaugt werden.
Dies kann gleichzeitig oder unabhängig voneinander erfolgen.
Bei einer Ausführungsform ist vorgesehen, dass der Grundkörper
lamellenartig aufgebaut ist und eine Vielzahl insbesondere
parallel oder orthogonal zueinander verlaufender Lamellenstege
aufweist. Auf diese Weise wird das Gewicht des Grundkörpers
beträchtlich reduziert, wobei dennoch die Steifigkeit des
Grundkörpers erhalten wird.
Dabei können bevorzugterweise einer oder mehrere der
Lamellenstege hohl ausgeführt sein und einen Vakuumkanal
aufweisen. Über diesen Vakuumkanal wird z. B. Vakuum von der
Unterseite zur Oberseite des Blocksaugers geführt, so dass ein
Werkstück am Blocksauger mittels dieses Vakuums festgehalten
werden kann.
Weitere Vorteile und Einzelheiten der Erfindung ergeben sich
aus den Unteransprüchen sowie der nachfolgenden Beschreibung,
in der unter Bezugnahme auf die Zeichnung ein besonders
bevorzugtes Ausführungsbeispiel im Einzelnen dargestellt ist.
In der Zeichnung zeigen:
Fig. 1 eine Seitenansicht des erfindungsgemäßen
Blocksaugers;
Fig. 2 einen Längsschnitt II-II durch den Blocksauger gemäß
Fig. 1.
Die Fig. 1 zeigt in Seitenansicht eine insgesamt mit 10
bezeichnete Spannvorrichtung, die auch Blocksauger genannt
wird. Diese Spannvorrichtung 10 weist eine Unterseite 12 und
eine Oberseite 14 auf. Die Unterseite 12 liegt bei Gebrauch
auf einem nicht dargestellten Spannbalken auf, so dass Luft
aus einem Spannraum 16 abgesaugt werden. Dieser Spannraum 16
der Spannvorrichtung 10, der in Fig. 2 deutlich erkennbar
ist, ist von einer Dichtung 18 umgeben, die den Spannraum 16
gegenüber der Umgebung abdichtet. Die Dichtung 18 besteht aus
einem weichen Kunststoff, insbesondere einem Elastomer und ist
einstückig mit einem Grundkörper 20 verbunden. Der Grundkörper
20 erstreckt sich im Wesentlichen von der Unterseite 12 zur
Oberseite 14 und trägt an seiner Oberseite 14 eine weitere
Dichtung 22, die ebenfalls einen Spannraum 24 umgrenzt, über
welchen ein nicht dargestelltes Werkstück angesaugt werden
kann. Auch die Dichtung 22 ist einstückig mit dem Grundkörper
20 hergestellt.
In den Fig. 1 und 2 sind noch Führungselemente 26 erkenn
bar, die die Dichtung 18 seitlich umgreifen und verhindern,
dass der Blocksauger beim Verschieben auf dem Spannbalken
seitlich abrutscht. In der Fig. 2 ist außerdem erkennbar,
dass in entsprechenden Aufnahmen 28 reibungserhöhende Elemente
30 vorgesehen sind, über welche am Grundkörper 20 angreifende
Tangentialkräfte aufgenommen und abgestützt werden können. Auf
diese Weise wird ein Verrutschen des Werkstücks an der
Spannvorrichtung 10 bzw. ein Verrutschen der Spannvorrichtung
10 auf dem Spannbalken verhindert.
Die Dichtungen 18 und 22 sind in einem Arbeitsgang zusammen
mit dem Grundkörper 20 hergestellt, insbesondere
spritzgegossen. Bei einem anderen Ausführungsbeispiel sind die
Dichtungen 18 und 22 an einen bereits hergestellten
Grundkörper angegossen.
Der Grundkörper 20 weist eine Vielzal parallel verlaufender
Lamellenstege 32 auf, wodurch das Gewicht der Spannvorrichtung
10 erheblich reduziert wird. Außerdem ist aus Fig. 1
erkennbar, dass einige der Lamellenstege hohl ausgeführt sind
und dadurch einen Unterdruck führenden Kanal 34 bilden. Über
diesen Kanal 34 wird z. B. der Spannraum 16 mit dem Spannraum
24 verbunden.
In Fig. 2 ist erkennbar, dass der Grundkörper 20 über einen
zentralen, rechtwinklig zu den Lamellenstegen 32 verlaufenden
Steg 36 verfügt, welcher ebenfalls als Kanal 38 ausgebildet
ist. Am oberen Ende weist dieser Kanal 38 ein eingespritztes
Sieb 40 auf, über welches Schmutz zurückgehalten wird. Dieses
Sieb 40 besteht ebenfalls aus Kunststoff.
Insgesamt kann festgehalten werden, dass die Spannvorrichtung
10 in einem Arbeitsgang gebrauchsfertig hergestellt werden
kann, so dass nachfolgende Montagearbeiten entfallen können.
Durch die einstückige bzw. einteilige Ausbildung werden höhere
Fertigungsgenauigkeiten erzielt, wobei die Herstellungskosten
gesenkt werden können.
Claims (12)
1. Vorrichtung zum Fixieren von Werkstücken an einem
Spannbalken oder Spanntisch, wobei der Spannbalken oder
Spanntisch eine Spannfläche aufweist, auf die wenigstens
eine Spannvorrichtung (10) aufsetzbar ist und die Spann
vorrichtung (10) an ihrer, der Spannfläche zugewandten
Seite, mit einer Dichtung (18) versehen ist, welche eine
Ansaugöffnung, durch welche Luft absaugbar ist, so dass
die Spannvorrichtung (10) an die Spannfläche ansaugbar
ist, umgibt, wobei die Spannvorrichtung (10) einen aus
einem harten Kunststoff bestehenden Grundkörper (20)
aufweist und die Dichtung (18) aus einem weichen
Kunststoff besteht, dadurch gekennzeichnet, dass der
Grundkörper (20) und die Dichtung (18) einteilig bzw.
einstückig ausgebildet sind und der Grundkörper (20)
und/oder die Dichtung (18) eingespritzte Bauelemente
aufweisen und die Bauelemente ebenfalls aus Kunststoff
bestehen.
2. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass
die Ansaugöffnung in der Spannfläche des Spannbalkens
oder Spanntisches vorgesehen ist.
3. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass
die Ansaugöffnung in der der Spannfläche zugewandten
und/oder abgewandten Seite der Spannvorrichtung (10)
vorgesehen ist.
4. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, dass der Grundkörper (20) und die
Dichtung (18) in einem Zwei-Komponenten-Verfahren
hergestellt sind.
5. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, dass der Grundkörper (20)
und/oder die Dichtung (18) spritzgegossen sind und nach
dem Spritzgießen den Gebrauchszustand aufweisen.
6. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, dass die Spannvorrichtung (10)
ausschließlich aus Kunststoff besteht.
7. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch
gekennzeichnet, dass der Grundkörper (20) und/oder die
Dichtung (18) bereichsweise metallisiert ist bzw. sind.
8. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, dass der Grundkörper (20) aus
einem Thermoplast besteht.
9. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, dass die Dichtung (18) aus einem
Elastomer besteht.
10. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, dass der Grundkörper (20) an zwei
gegenüberliegenden Seiten mit jeweils einer Dichtung (18
und 22) versehen ist.
11. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, dass der Grundkörper (20)
lamellenartig aufgebaut ist und eine Vielzahl insbe
sondere parallel zueinander verlaufender Lamellenstege
(32) aufweist.
12. Vorrichtung nach Anspruch 11, dadurch gekennzeichnet,
dass einer oder mehrere der Lamellenstege (32) hohl
ausgeführt ist bzw. sind und einen Vakuumkanal (34)
aufweisen.
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2000
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