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Die
Erfindung betrifft eine Halterung nach dem Oberbegriff des Schutzanspruches
1.
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Aus
der
DE 200 15 438
U1 ist eine Halterung für
einen Gegenstand bekannt, die an einer korrespondierenden Fläche ansetzbar
ist. Die korrespondierende Fläche
ist hierbei ein Tellerrand, an dem die Halterung mittels eines Klemmbereiches
befestigt werden kann. Die Halterung nach der
DE 200 15 438 U1 weist
einen schalenförmigen
Haltebereich und eine Einführöffnung zur
Einführung
des Stieles eines Glases auf, wobei das Glas in dem Haltebereich
gelagert wird. Eine weitere in der Druckschrift offenbarte Möglichkeit
zur Anwendung der Halterung besteht darin, in den Haltebereich ein
Frühstücksei einzusetzen
und dieses damit an einem Teller zum Verzehr bereitzustellen.
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Nachteilig
ist hierbei jedoch, dass in der bekannten Halterung stets nur ein
Gegenstand, also ein Glas oder ein Frühstücksei aufgenommen werden kann.
So muss beispielsweise bei der Lagerung eines Frühstückseis der Eierlöffel separat
aufbewahrt oder transportiert werden.
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Der
Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, eine Halterung bereitzustellen,
die mehrere Funktionen erfüllen
kann und damit multivalent einsetzbar ist. Die Halterung sollte
ferner einfach aufgebaut und fertigungstechnisch ohne großen Aufwand
herzustellen sein.
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Die
Erfindung löst
diese Aufgabenstellung mit den Merkmalen des Schutzanspruches 1.
Weitere Ausgestaltungen der Erfindung werden in den sich anschließenden Unteransprüchen wiedergegeben.
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Eine
Halterung mit einer ersten, ringförmigen Lagerstelle und mindestens
einer weiteren Lagerstelle an verschiedenen Abschnitten einer die
Halterung bildenden Mantelfläche,
bei der die Halterung insgesamt lösbar am Rand eines Tellers
derart ansetzbar ist, dass der Teller einen Bodenbereich der Halterung bildet,
wurde erfindungsgemäß dahingehend
weitergebildet, dass die Halterung an ihrer Mantelfläche einen
Bund zur Lagesicherung der Halterung am Rand des Tellers aufweist.
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Eine
erfindungsgemäße Halterung
dient der Aufnahme von mindestens zwei Gegenständen und weist demnach eine
erste, ringförmige
Lagerstelle und mindestens eine, bevorzugt zwei weitere Lagerstellen
an verschiedenen Abschnitten einer die Halterung bildenden Mantelfläche auf.
Die Halterung ist insgesamt lösbar
an einem Tellerrand ansetzbar.
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Die
Halterung ist sehr einfach aufgebaut und kann aus verschiedenen
Materialien in einem Stück, also
ohne erheblichen fertigungstechnischen Aufwand erzeugt werden. Als
verwendbare Materialien seien an dieser Stelle nur beispielhaft
Metall, Keramik oder Kunststoff erwähnt. Ebenso ist jedoch auch eine
Herstellung als Einwegartikel, also beispielsweise aus Pappe möglich.
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Die
Erfindung kann zum Beispiel eine ideale Ergänzung für das tägliche und nicht alltäglichen Speise-
und Tafelgeschirr darstellen. Der einfache Aufbau und die Funktionalität lassen
Raum für
Kreativität
in Form, Material und Farbe, so dass das Anwendungsspektrum weit über den
Bereich des bevorzugten Einsatzbereiches als Geschirrutensil hinausgeht.
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Gemäß einer
ersten Ausgestaltung der Erfindung wird vorgeschlagen, dass wenigstens
eine der Lagerstellen schlitzförmig
ausgebildet ist und einen geschwungenen Verlauf aufweist. Durch
diese Ausführung
der Lagerstelle können
mit der Halterung nach der Erfindung insbesondere lang gestreckte Gegenstände, wie
Besteckteile in sehr vorteilhafter Weise gehalten werden, ohne dass
sich diese selbsttätig
aus der Halterung herauslösen.
Dabei kann es sich bei der Verwendung als Halterung für ein Ei
um den zum Verzehr benötigten
Eierlöffel
handeln. Weiterhin ist es möglich,
mehrere schlitzförmige
Lagerstellen vorzusehen, sodass auf diese Weise auch mehrere, für ein Menü benötigte Besteckteile und/oder
Servietten unmittelbar am Teller bereitgestellt werden können.
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Eine
Lösung
mit einer schlitzförmigen
Lagerstelle hat zur Folge, dass durch den geschwungenen Verlauf
dieser schlitzförmig
ausgebildeten Lagerstelle wenigstens zwei Auflagerpunkte für den zu
lagernden Gegenstand gebildet werden, wodurch eine optimale Lagerung
ermöglicht
ist.
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In
die ringförmige
Lagerstelle kann erfindungsgemäß ein Ei
oder ein schalenförmiges
Behältnis
eingesetzt werden. Bei einer Verwendung der Halterung zur Aufnahme
eines Eies mittels der ringförmigen
Lagerstelle, können
die vom Ei stammenden Schalenreste in der Halterung aufbewahrt werden,
wenn diese am Rand eines Tellers angesetzt ist. Der Tellerrand bildet
dabei für
die Zeit der Befestigung der Halterung an demselben eine Bodenfläche der
Halterung, sodass ein Eierbecher im klassischen Sinne zur Verfügung steht,
der zudem die Eierschalenreste aufnehmen kann. Im Unterschied zu
herkömmlichen
Eierbechern, bei denen die Schalenreste nach Gebrauch nur schwer
wieder entfernt werden können,
wird die erfindungsgemäße Halterung
einfach vom Tellerrand abgezogen und die Schalenreste können direkt
in einen unter dem Teller bereit stehenden Mülleimer fallen. Die Halterung
ist dabei als ein kleiner Tischabfallbehälter nutzbar.
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Das
Einsetzen einer Schale in die ringförmige Lagerstelle führt zu zahlreichen
weiteren Verwendungsmöglichkeiten,
die darin bestehen können, dass
die Halterung beispielsweise an einer Tasse oder einem Teller angesetzt,
als Ablage für
einen Teebeutel oder eine Zitrone dienen kann. Ebenso ist es möglich, in
die Schale Zucker, Honig, Marmelade, Pfeffer oder Salz einzufüllen und
diese damit zum Verzehr bereitzustellen, was sich insbesondere bei einem
Frühstück in Hotels
sehr vorteilhaft nutzen lässt.
Die Schale kann selbstverständlich
ihrerseits in mehrere Segmente aufgeteilt sein, um der Aufnahme unterschiedlicher
Dinge zu dienen.
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Ferner
kann die Halterung als ein Hohlkörper ausgebildet
werden und ist damit sehr gut und einfach zu reinigen, sofern dies
erforderlich ist.
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Eine
weitere Ausbildung der Erfindung besteht darin, dass eine der weiteren
Lagerstellen die Unterseite der Halterung bildet und somit der die Oberseite
der Halterung definierenden, ringförmigen Lagerstelle gegenüberliegend
angeordnet ist. Diese Unterseite liegt unmittelbar auf dem Rand
des Tellers auf und weist bevorzugt einen Verlauf auf, der dem Verlauf
der Mantelfläche
der Halterung entspricht. Dies bedeutet, dass zur Bildung der Lagerstellen
kein zusätzliches
Bauelement erforderlich ist und ein Teil der Mantelfläche selbst
als Lagerstelle nutzbar ist.
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Entsprechend
einer vorteilhaften Ausgestaltung der Erfindung weist die Halterung
eine kreiszylinderartige Mantelfläche auf. Damit lässt sich
die Fertigung entscheidend verbessern und die ringförmige Lagerstelle
entsteht bereits bei der Erzeugung des Grundkörpers der Halterung, ohne,
dass hierzu weitere Arbeitsschritte erforderlich sind. Zudem kann die
Halterung auf diese Weise zum Beispiel auch unmittelbar aus einem
Rohr zugeschnitten werden, was eine Großserienfertigung ermöglicht.
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Von
besonderem Vorteil ist es darüber
hinaus auch, wenn zumindest Teile der Mantelfläche der Halterung begrenzt
elastisch verformbar sind. Damit kann sich die Halterung beispielsweise
an verschieden große
zu lagernde Gegenstände
anpassen. Zudem wird durch eine Elastizität der Mantelfläche eine Klemmwirkung
erzeugt, die die Fixierung der Gegenstände zumindest verbessert.
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Um
einem weiteren, sehr häufig
zu beobachtenden Problem zu begegnen, dass in einem Platzmangel
besteht, geht eine sehr vorteilhafte Ausgestaltung der Erfindung
dahin, dass die Halterung aus einem verformbaren Werkstoff hergestellt
und bei Nichtgebrauch aufrollbar oder faltbar ist. Bevorzugt sind
auch mehrere Halterungen ineinander steckbar oder miteinander stapelbar
ausgeführt.
Hier lassen sich natürlich
auch Einwegvarianten aus Pappe oder anderen recyclebaren Materialien
verwenden, um dem Problem der Lagerung vollkommen aus dem Weg zu
gehen.
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Eine
sehr originelle Gestaltung der Erfindung besteht ferner darin, dass
die Mantelfläche
der Halterung Dekorationselemente oder figürliche Darstellungen bildet
oder aufweist. So kann eine erfindungsgemäße Halterung zur Osterzeit
beispielsweise die Kontur eines Osterhasen oder bei einer Verwendung als
Eierbecher die Form eines Huhnes oder Kükens aufweisen. Eine Befestigung
als Dekor an der Mantelfläche
liegt dabei ebenso im Bereich der Erfindung, wie die Mantelfläche insgesamt
figürlich
zu gestalten.
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An
dieser Stelle seien nur einige Beispiele für Möglichkeiten der Verwendung
der erfindungsgemäßen Halterung
erwähnt.
So ist es beispielsweise denkbar, mehrere Halterungen als Stapelfüße für angerichtete
Teller wie sie zum Aufwärmen
in der Mikrowelle nützlich
sind, oder als Spieß-
oder Rosthalter für
einen Grill, also zur Einrastung der Höhenverstellung des Grills,
zum Einhängen
am Topfrand, um Eier einzeln kochen und aus dem siedenden Wasser
herausnehmen zu können,
beziehungsweise eine Halterung als Salz- oder Pfefferstreuer, als
Aschenbecher, oder auch als Werbeträger, wie es insbesondere in Gaststätten oder
Hotels zur Anbringung des Betriebsnamens gewünscht ist, zu nutzen.
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Die
Erfindung wird nachfolgend anhand der beigefügten Zeichnungen näher erläutert. Durch
die Darstellungen ist keine Einschränkung auf die gezeigten Varianten
gegeben, sondern die Figuren dienen lediglich der Erläuterung
des Prinzips der Erfindung. Gleiche oder gleichartige Bauteile sind
stets mit denselben Bezugsziffern bezeichnet worden. Um die erfindungsgemäße Funktionsweise
veranschaulichen zu können,
sind in den Figuren nur stark vereinfachte Prinzipdarstellungen
gezeigt, bei denen auf die für
die Erfindung nicht wesentlichen Bauteile verzichtet wurde. Dies
bedeutet jedoch nicht, dass derartige Bauteile bei einer erfindungsgemäßen Lösung nicht
vorhanden sind.
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Es
zeigt:
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1:
eine perspektivische Ansicht einer Ausführungsvariante einer erfindungsgemäßen Halterung,
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2:
eine Halterung mit einem Ei.
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In
der 1 ist eine perspektivische Ansicht einer ersten
Ausführungsvariante
einer erfindungsgemäßen Halterung 4 gezeigt.
Diese weist eine kreiszylindrische Mantelfläche 5 auf. Die Oberseite
der Halterung 4 bildet eine ringförmige erste Lagerstelle 1.
Diese kann beispielsweise dazu verwendet werden, ein Ei oder ein
schalenförmiges
Behältnis
aufzunehmen. Die Halterung 4 weist ferner zwei weitere Lagerstellen 2 und 3 an
ihrer Mantelfläche 5 auf.
Die Lagerstelle 2 ist hier schlitzförmig ausgeführt und dient der Aufnahme
eines Besteckteiles 10. Dies kann ein Eierlöffel sein.
Durch die schlitzförmige
und leicht geschwungene Ausführung
dieser Lagerstelle 2 bildet diese mindestens zwei Auflagerpunkte 8 und 9 für das Besteckteil 10,
sodass dieses in seiner Lage gesichert gehalten ist. Eine weitere,
die Unterseite der Halterung 4 bildende Lagerstelle 3 entspricht
in ihrem Verlauf der Mantelfläche 5 und
dient dem Aufsetzen der Halterung auf einen Teller 6. Um
eine Abstützung
am Tellerrand zu gewährleisten
weist die Mantelfläche 5 einen
Bund 7 auf. Dieser Bund kann wie bei dem Beispiel zu erkennen
ist auch noch einen oder zwei seitlich abstehende Sporne 12 haben,
die bei der Verwendung der Halterung 4 als Serviettenhalterung
ein wegrollen auf dem Untergrund verhindern. Hierzu kann der Bund 7 jedoch
ebenso mit einer ebenen Fläche
versehen werden, was in der 1 jedoch
nicht gezeigt ist.
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Eine
hierzu abweichende Ausführung
einer erfindungsgemäßen Halterung 4 stellt
die 2 dar. Darin weist die Mantelfläche 5 die
Form eines Osterhasen auf, sodass diese Halterung sehr dekorativ
am Rand eines Tellers 6 wirkt. Sie verfügt ebenfalls über eine
ringförmige
Lagerstelle 1, die hinter dem Oberkörper des Hasen versteckt ist
und ein Ei 11 aufnimmt. Die Lagerstelle 3 dient
wie bereits bei dem Beispiel in 1 erläutert, dazu,
die Halterung 4 auf dem Teller 6 abzusetzen. Der
Bund 7 wurde hier durch die Beine des Osterhasen gebildet,
sodass auch dieses Element ästhetisch
ansprechend ausgeführt
wurde.
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- 1
- ringförmige Lagerstelle
- 2
- schlitzförmige Lagerstelle
- 3
- Lagerstelle
- 4
- Halterung
- 5
- Mantelfläche
- 6
- Teller
- 7
- Bund
- 8
- Auflagerpunkt
- 9
- Auflagerpunkt
- 10
- Besteckteil
- 11
- Ei
- 12
- Sporn