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DE202007008002U1 - Halterung - Google Patents

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DE202007008002U1
DE202007008002U1 DE200720008002 DE202007008002U DE202007008002U1 DE 202007008002 U1 DE202007008002 U1 DE 202007008002U1 DE 200720008002 DE200720008002 DE 200720008002 DE 202007008002 U DE202007008002 U DE 202007008002U DE 202007008002 U1 DE202007008002 U1 DE 202007008002U1
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holder
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plate
holder according
edge
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DE200720008002
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Priority to EP08758457A priority patent/EP2144542A1/de
Priority to US12/599,070 priority patent/US20100116833A1/en
Priority to PCT/EP2008/003783 priority patent/WO2008138576A1/de
Anticipated expiration legal-status Critical
Expired - Lifetime legal-status Critical Current

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Classifications

    • AHUMAN NECESSITIES
    • A47FURNITURE; DOMESTIC ARTICLES OR APPLIANCES; COFFEE MILLS; SPICE MILLS; SUCTION CLEANERS IN GENERAL
    • A47GHOUSEHOLD OR TABLE EQUIPMENT
    • A47G21/00Table-ware
    • A47G21/14Knife racks or stands; Holders for table utensils attachable to plates
    • A47G21/145Holders for table utensils attachable to plates, jars or the like
    • AHUMAN NECESSITIES
    • A47FURNITURE; DOMESTIC ARTICLES OR APPLIANCES; COFFEE MILLS; SPICE MILLS; SUCTION CLEANERS IN GENERAL
    • A47GHOUSEHOLD OR TABLE EQUIPMENT
    • A47G19/00Table service
    • A47G19/28Egg-cups; Openers for boiled eggs

Landscapes

  • Engineering & Computer Science (AREA)
  • Food Science & Technology (AREA)
  • Table Devices Or Equipment (AREA)
  • Table Equipment (AREA)

Abstract

Halterung mit einer ersten, ringförmigen Lagerstelle (1) und mindestens einer weiteren Lagerstelle (2, 3) an verschiedenen Abschnitten einer die Halterung (4) bildenden Mantelfläche (5), wobei die Halterung (4) insgesamt lösbar am Rand eines Tellers (6) derart ansetzbar ist, dass der Teller (6) einen Bodenbereich der Halterung (4) bildet, dadurch gekennzeichnet, dass die Halterung (4) an ihrer Mantelfläche (5) einen Bund (7) zur Lagesicherung der Halterung (4) am Rand des Tellers (6) aufweist.

Description

  • Die Erfindung betrifft eine Halterung nach dem Oberbegriff des Schutzanspruches 1.
  • Aus der DE 200 15 438 U1 ist eine Halterung für einen Gegenstand bekannt, die an einer korrespondierenden Fläche ansetzbar ist. Die korrespondierende Fläche ist hierbei ein Tellerrand, an dem die Halterung mittels eines Klemmbereiches befestigt werden kann. Die Halterung nach der DE 200 15 438 U1 weist einen schalenförmigen Haltebereich und eine Einführöffnung zur Einführung des Stieles eines Glases auf, wobei das Glas in dem Haltebereich gelagert wird. Eine weitere in der Druckschrift offenbarte Möglichkeit zur Anwendung der Halterung besteht darin, in den Haltebereich ein Frühstücksei einzusetzen und dieses damit an einem Teller zum Verzehr bereitzustellen.
  • Nachteilig ist hierbei jedoch, dass in der bekannten Halterung stets nur ein Gegenstand, also ein Glas oder ein Frühstücksei aufgenommen werden kann. So muss beispielsweise bei der Lagerung eines Frühstückseis der Eierlöffel separat aufbewahrt oder transportiert werden.
  • Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, eine Halterung bereitzustellen, die mehrere Funktionen erfüllen kann und damit multivalent einsetzbar ist. Die Halterung sollte ferner einfach aufgebaut und fertigungstechnisch ohne großen Aufwand herzustellen sein.
  • Die Erfindung löst diese Aufgabenstellung mit den Merkmalen des Schutzanspruches 1. Weitere Ausgestaltungen der Erfindung werden in den sich anschließenden Unteransprüchen wiedergegeben.
  • Eine Halterung mit einer ersten, ringförmigen Lagerstelle und mindestens einer weiteren Lagerstelle an verschiedenen Abschnitten einer die Halterung bildenden Mantelfläche, bei der die Halterung insgesamt lösbar am Rand eines Tellers derart ansetzbar ist, dass der Teller einen Bodenbereich der Halterung bildet, wurde erfindungsgemäß dahingehend weitergebildet, dass die Halterung an ihrer Mantelfläche einen Bund zur Lagesicherung der Halterung am Rand des Tellers aufweist.
  • Eine erfindungsgemäße Halterung dient der Aufnahme von mindestens zwei Gegenständen und weist demnach eine erste, ringförmige Lagerstelle und mindestens eine, bevorzugt zwei weitere Lagerstellen an verschiedenen Abschnitten einer die Halterung bildenden Mantelfläche auf. Die Halterung ist insgesamt lösbar an einem Tellerrand ansetzbar.
  • Die Halterung ist sehr einfach aufgebaut und kann aus verschiedenen Materialien in einem Stück, also ohne erheblichen fertigungstechnischen Aufwand erzeugt werden. Als verwendbare Materialien seien an dieser Stelle nur beispielhaft Metall, Keramik oder Kunststoff erwähnt. Ebenso ist jedoch auch eine Herstellung als Einwegartikel, also beispielsweise aus Pappe möglich.
  • Die Erfindung kann zum Beispiel eine ideale Ergänzung für das tägliche und nicht alltäglichen Speise- und Tafelgeschirr darstellen. Der einfache Aufbau und die Funktionalität lassen Raum für Kreativität in Form, Material und Farbe, so dass das Anwendungsspektrum weit über den Bereich des bevorzugten Einsatzbereiches als Geschirrutensil hinausgeht.
  • Gemäß einer ersten Ausgestaltung der Erfindung wird vorgeschlagen, dass wenigstens eine der Lagerstellen schlitzförmig ausgebildet ist und einen geschwungenen Verlauf aufweist. Durch diese Ausführung der Lagerstelle können mit der Halterung nach der Erfindung insbesondere lang gestreckte Gegenstände, wie Besteckteile in sehr vorteilhafter Weise gehalten werden, ohne dass sich diese selbsttätig aus der Halterung herauslösen. Dabei kann es sich bei der Verwendung als Halterung für ein Ei um den zum Verzehr benötigten Eierlöffel handeln. Weiterhin ist es möglich, mehrere schlitzförmige Lagerstellen vorzusehen, sodass auf diese Weise auch mehrere, für ein Menü benötigte Besteckteile und/oder Servietten unmittelbar am Teller bereitgestellt werden können.
  • Eine Lösung mit einer schlitzförmigen Lagerstelle hat zur Folge, dass durch den geschwungenen Verlauf dieser schlitzförmig ausgebildeten Lagerstelle wenigstens zwei Auflagerpunkte für den zu lagernden Gegenstand gebildet werden, wodurch eine optimale Lagerung ermöglicht ist.
  • In die ringförmige Lagerstelle kann erfindungsgemäß ein Ei oder ein schalenförmiges Behältnis eingesetzt werden. Bei einer Verwendung der Halterung zur Aufnahme eines Eies mittels der ringförmigen Lagerstelle, können die vom Ei stammenden Schalenreste in der Halterung aufbewahrt werden, wenn diese am Rand eines Tellers angesetzt ist. Der Tellerrand bildet dabei für die Zeit der Befestigung der Halterung an demselben eine Bodenfläche der Halterung, sodass ein Eierbecher im klassischen Sinne zur Verfügung steht, der zudem die Eierschalenreste aufnehmen kann. Im Unterschied zu herkömmlichen Eierbechern, bei denen die Schalenreste nach Gebrauch nur schwer wieder entfernt werden können, wird die erfindungsgemäße Halterung einfach vom Tellerrand abgezogen und die Schalenreste können direkt in einen unter dem Teller bereit stehenden Mülleimer fallen. Die Halterung ist dabei als ein kleiner Tischabfallbehälter nutzbar.
  • Das Einsetzen einer Schale in die ringförmige Lagerstelle führt zu zahlreichen weiteren Verwendungsmöglichkeiten, die darin bestehen können, dass die Halterung beispielsweise an einer Tasse oder einem Teller angesetzt, als Ablage für einen Teebeutel oder eine Zitrone dienen kann. Ebenso ist es möglich, in die Schale Zucker, Honig, Marmelade, Pfeffer oder Salz einzufüllen und diese damit zum Verzehr bereitzustellen, was sich insbesondere bei einem Frühstück in Hotels sehr vorteilhaft nutzen lässt. Die Schale kann selbstverständlich ihrerseits in mehrere Segmente aufgeteilt sein, um der Aufnahme unterschiedlicher Dinge zu dienen.
  • Ferner kann die Halterung als ein Hohlkörper ausgebildet werden und ist damit sehr gut und einfach zu reinigen, sofern dies erforderlich ist.
  • Eine weitere Ausbildung der Erfindung besteht darin, dass eine der weiteren Lagerstellen die Unterseite der Halterung bildet und somit der die Oberseite der Halterung definierenden, ringförmigen Lagerstelle gegenüberliegend angeordnet ist. Diese Unterseite liegt unmittelbar auf dem Rand des Tellers auf und weist bevorzugt einen Verlauf auf, der dem Verlauf der Mantelfläche der Halterung entspricht. Dies bedeutet, dass zur Bildung der Lagerstellen kein zusätzliches Bauelement erforderlich ist und ein Teil der Mantelfläche selbst als Lagerstelle nutzbar ist.
  • Entsprechend einer vorteilhaften Ausgestaltung der Erfindung weist die Halterung eine kreiszylinderartige Mantelfläche auf. Damit lässt sich die Fertigung entscheidend verbessern und die ringförmige Lagerstelle entsteht bereits bei der Erzeugung des Grundkörpers der Halterung, ohne, dass hierzu weitere Arbeitsschritte erforderlich sind. Zudem kann die Halterung auf diese Weise zum Beispiel auch unmittelbar aus einem Rohr zugeschnitten werden, was eine Großserienfertigung ermöglicht.
  • Von besonderem Vorteil ist es darüber hinaus auch, wenn zumindest Teile der Mantelfläche der Halterung begrenzt elastisch verformbar sind. Damit kann sich die Halterung beispielsweise an verschieden große zu lagernde Gegenstände anpassen. Zudem wird durch eine Elastizität der Mantelfläche eine Klemmwirkung erzeugt, die die Fixierung der Gegenstände zumindest verbessert.
  • Um einem weiteren, sehr häufig zu beobachtenden Problem zu begegnen, dass in einem Platzmangel besteht, geht eine sehr vorteilhafte Ausgestaltung der Erfindung dahin, dass die Halterung aus einem verformbaren Werkstoff hergestellt und bei Nichtgebrauch aufrollbar oder faltbar ist. Bevorzugt sind auch mehrere Halterungen ineinander steckbar oder miteinander stapelbar ausgeführt. Hier lassen sich natürlich auch Einwegvarianten aus Pappe oder anderen recyclebaren Materialien verwenden, um dem Problem der Lagerung vollkommen aus dem Weg zu gehen.
  • Eine sehr originelle Gestaltung der Erfindung besteht ferner darin, dass die Mantelfläche der Halterung Dekorationselemente oder figürliche Darstellungen bildet oder aufweist. So kann eine erfindungsgemäße Halterung zur Osterzeit beispielsweise die Kontur eines Osterhasen oder bei einer Verwendung als Eierbecher die Form eines Huhnes oder Kükens aufweisen. Eine Befestigung als Dekor an der Mantelfläche liegt dabei ebenso im Bereich der Erfindung, wie die Mantelfläche insgesamt figürlich zu gestalten.
  • An dieser Stelle seien nur einige Beispiele für Möglichkeiten der Verwendung der erfindungsgemäßen Halterung erwähnt. So ist es beispielsweise denkbar, mehrere Halterungen als Stapelfüße für angerichtete Teller wie sie zum Aufwärmen in der Mikrowelle nützlich sind, oder als Spieß- oder Rosthalter für einen Grill, also zur Einrastung der Höhenverstellung des Grills, zum Einhängen am Topfrand, um Eier einzeln kochen und aus dem siedenden Wasser herausnehmen zu können, beziehungsweise eine Halterung als Salz- oder Pfefferstreuer, als Aschenbecher, oder auch als Werbeträger, wie es insbesondere in Gaststätten oder Hotels zur Anbringung des Betriebsnamens gewünscht ist, zu nutzen.
  • Die Erfindung wird nachfolgend anhand der beigefügten Zeichnungen näher erläutert. Durch die Darstellungen ist keine Einschränkung auf die gezeigten Varianten gegeben, sondern die Figuren dienen lediglich der Erläuterung des Prinzips der Erfindung. Gleiche oder gleichartige Bauteile sind stets mit denselben Bezugsziffern bezeichnet worden. Um die erfindungsgemäße Funktionsweise veranschaulichen zu können, sind in den Figuren nur stark vereinfachte Prinzipdarstellungen gezeigt, bei denen auf die für die Erfindung nicht wesentlichen Bauteile verzichtet wurde. Dies bedeutet jedoch nicht, dass derartige Bauteile bei einer erfindungsgemäßen Lösung nicht vorhanden sind.
  • Es zeigt:
  • 1: eine perspektivische Ansicht einer Ausführungsvariante einer erfindungsgemäßen Halterung,
  • 2: eine Halterung mit einem Ei.
  • In der 1 ist eine perspektivische Ansicht einer ersten Ausführungsvariante einer erfindungsgemäßen Halterung 4 gezeigt. Diese weist eine kreiszylindrische Mantelfläche 5 auf. Die Oberseite der Halterung 4 bildet eine ringförmige erste Lagerstelle 1. Diese kann beispielsweise dazu verwendet werden, ein Ei oder ein schalenförmiges Behältnis aufzunehmen. Die Halterung 4 weist ferner zwei weitere Lagerstellen 2 und 3 an ihrer Mantelfläche 5 auf. Die Lagerstelle 2 ist hier schlitzförmig ausgeführt und dient der Aufnahme eines Besteckteiles 10. Dies kann ein Eierlöffel sein. Durch die schlitzförmige und leicht geschwungene Ausführung dieser Lagerstelle 2 bildet diese mindestens zwei Auflagerpunkte 8 und 9 für das Besteckteil 10, sodass dieses in seiner Lage gesichert gehalten ist. Eine weitere, die Unterseite der Halterung 4 bildende Lagerstelle 3 entspricht in ihrem Verlauf der Mantelfläche 5 und dient dem Aufsetzen der Halterung auf einen Teller 6. Um eine Abstützung am Tellerrand zu gewährleisten weist die Mantelfläche 5 einen Bund 7 auf. Dieser Bund kann wie bei dem Beispiel zu erkennen ist auch noch einen oder zwei seitlich abstehende Sporne 12 haben, die bei der Verwendung der Halterung 4 als Serviettenhalterung ein wegrollen auf dem Untergrund verhindern. Hierzu kann der Bund 7 jedoch ebenso mit einer ebenen Fläche versehen werden, was in der 1 jedoch nicht gezeigt ist.
  • Eine hierzu abweichende Ausführung einer erfindungsgemäßen Halterung 4 stellt die 2 dar. Darin weist die Mantelfläche 5 die Form eines Osterhasen auf, sodass diese Halterung sehr dekorativ am Rand eines Tellers 6 wirkt. Sie verfügt ebenfalls über eine ringförmige Lagerstelle 1, die hinter dem Oberkörper des Hasen versteckt ist und ein Ei 11 aufnimmt. Die Lagerstelle 3 dient wie bereits bei dem Beispiel in 1 erläutert, dazu, die Halterung 4 auf dem Teller 6 abzusetzen. Der Bund 7 wurde hier durch die Beine des Osterhasen gebildet, sodass auch dieses Element ästhetisch ansprechend ausgeführt wurde.
  • 1
    ringförmige Lagerstelle
    2
    schlitzförmige Lagerstelle
    3
    Lagerstelle
    4
    Halterung
    5
    Mantelfläche
    6
    Teller
    7
    Bund
    8
    Auflagerpunkt
    9
    Auflagerpunkt
    10
    Besteckteil
    11
    Ei
    12
    Sporn

Claims (11)

  1. Halterung mit einer ersten, ringförmigen Lagerstelle (1) und mindestens einer weiteren Lagerstelle (2, 3) an verschiedenen Abschnitten einer die Halterung (4) bildenden Mantelfläche (5), wobei die Halterung (4) insgesamt lösbar am Rand eines Tellers (6) derart ansetzbar ist, dass der Teller (6) einen Bodenbereich der Halterung (4) bildet, dadurch gekennzeichnet, dass die Halterung (4) an ihrer Mantelfläche (5) einen Bund (7) zur Lagesicherung der Halterung (4) am Rand des Tellers (6) aufweist.
  2. Halterung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass wenigstens eine der Lagerstellen (2) schlitzförmig ausgebildet ist und einen geschwungenen Verlauf aufweist.
  3. Halterung nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, dass durch den geschwungenen Verlauf der schlitzförmig ausgebildeten Lagerstelle (2) wenigstens zwei Auflagerpunkte (8, 9) für ein zu lagerndes Besteckteil (10) gebildet sind.
  4. Halterung nach einem der vorstehend genannten Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass in die ringförmige Lagerstelle (1) ein Ei (11) oder ein schalenförmiges Behältnis einsetzbar ist.
  5. Halterung nach einem der vorstehend genannten Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass eine der weiteren Lagerstellen (3) die Unterseite der Halterung (4) bildet und somit der die Oberseite der Halterung (4) definierenden, ringförmigen Lagerstelle (1) gegenüberliegend angeordnet ist.
  6. Halterung nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, dass der Verlauf der Lagerstellen (2, 3) dem Verlauf der Mantelfläche (5) der Halterung (4) entspricht.
  7. Halterung nach einem der vorstehend genannten Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Halterung (4) eine kreiszylinderartige Mantelfläche (5) aufweist.
  8. Halterung nach einem der vorstehend genannten Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Halterung (4) aus einem verformbaren Werkstoff hergestellt und bei Nichtgebrauch aufrollbar oder faltbar ist.
  9. Halterung nach einem der vorstehend genannten Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass mehrere Halterung (4) ineinander steckbar oder miteinander stapelbar ausgeführt sind.
  10. Halterung nach einem der vorstehend genannten Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Mantelfläche (5) der Halterung Dekorationselemente oder figürliche Darstellungen bildet oder aufweist.
  11. Halterung nach einem der vorstehend genannten Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Mantelfläche (5) der Halterung (4) im Bereich des Bundes (7) mindestens einen Sporn (12) oder eine außenseitig ebene Fläche als Lagesicherung aufweist.
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