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Die
Erfindung betrifft eine Halterung, wie sie zur Aufnahme von mindestens
zwei Gegenständen zum
Einsatz kommen kann.
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Aus
der
DE 200 15 438
U1 ist eine Halterung für
einen Gegenstand bekannt, die an einer korrespondierenden Fläche ansetzbar
ist. Die korrespondierende Fläche
ist hierbei ein Tellerrand, an dem die Halterung mittels eines Klemmbereiches
befestigt werden kann. Die Halterung nach der
DE 200 15 438 U1 weist
einen schalenförmigen
Haltebereich und eine Einführöffnung zur
Einführung
des Stieles eines Glases auf, wobei das Glas in dem Haltebereich
gelagert wird. Eine weitere in der Druckschrift offenbarte Möglichkeit
zur Anwendung der Halterung besteht darin, in den Haltebereich ein
Frühstücksei einzusetzen
und dieses damit an einem Teller zum Verzehr bereitzustellen.
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Nachteilig
ist hierbei jedoch, dass in der bekannten Halterung stets nur ein
Gegenstand, also ein Glas oder ein Frühstücksei aufgenommen werden kann.
So muss beispielsweise bei der Lagerung eines Frühstückseis der Eierlöffel separat
aufbewahrt oder transportiert werden.
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Der
Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, eine Halterung bereitzustellen,
die mehrere Funktionen erfüllen
kann und damit multivalent einsetzbar ist. Die Halterung sollte
ferner einfach aufgebaut und fertigungstechnisch ohne großen Aufwand
herzustellen sein.
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Die
Erfindung löst
diese Aufgabenstellung mit den Merkmalen des Schutzanspruches 1.
Weitere Ausgestaltungen der Erfindung werden in den sich anschließenden Unteransprüchen wiedergegeben.
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Eine
erfindungsgemäße Halterung
zur Aufnahme von mindestens zwei Gegenständen weist demnach eine erste,
ringförmige
Lagerstelle und mindestens eine weitere, schlitzförmig ausgebildete Lagerstelle
in verschiedenen Abschnitten einer die Halterung bildenden Mantelfläche auf.
Die Halterung ist insgesamt lösbar
an einer korrespondierenden Fläche
ansetzbar.
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Durch
die ringförmige
Lagerstelle und mindestens eine weitere, schlitzförmig ausgebildete
Lagerstelle gelingt es, mit der Halterung mehrere Gegenstände gleichzeitig
zu lagern. Die Gegenstände können gemäß der Vorgabe
der Lagerstelle unterschiedliche Geometrien aufweisen. Die Halterung
ist sehr einfach aufgebaut und kann aus verschiedenen Materialien
in einem Stück,
also ohne erheblichen fertigungstechnischen Aufwand erzeugt werden.
Als verwendbare Materialien seien an dieser Stelle nur beispielhaft
Metall, Keramik oder Kunststoff erwähnt. Ebenso ist jedoch auch
eine Herstellung als Einwegartikel, also beispielsweise aus Pappe
möglich.
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Die
Erfindung kann zum Beispiel eine ideale Ergänzung für das tägliche und nicht alltäglichen Speise-
und Tafelgeschirr darstellen. Der einfache Aufbau und die Funktionalität lassen
Raum für
Kreativität
in Form, Material und Farbe, so dass das Anwendungsspektrum weit über den
Bereich des bevorzugten Einsatzbereiches als Geschirrutensil hinausgeht.
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Gemäß einer
ersten Ausgestaltung der Erfindung wird vorgeschlagen, dass die
Halterung eine schlitzförmige
Halterungsöffnung
in einem Teil der Mantelfläche
aufweist, mit der die Halterung an der korrespondierenden Fläche derart
ansetzbar ist, dass diese Fläche
einen Bodenbereich der Halterung bildet. Diese Lösung hat gleich mehrere, sehr
wesentliche Vorteile. Einerseits kann die Halterung als ein Hohlkörper ausgebildet
werden und ist damit sehr gut und einfach zu reinigen, sofern dies erforderlich ist.
Ein weiterer Vorteil lässt
sich darin sehen, dass bei einer Verwendung der Halterung zur Aufnahme eines
Frühstückseies
mittels der ringförmigen
Lagerstelle, die vom Ei stammenden Schalenreste in der Halterung
aufbewahrt werden können,
wenn diese beispielsweise mit der schlitzförmigen Lagerstelle am Rand
eines Tellers angesetzt ist. Der Tellerrand bildet dabei für die Zeit
der Befestigung der Halterung an demselben eine Bodenfläche der
Halterung, sodass ein Eierbecher im klassischen Sinne zur Verfügung steht,
der zudem die Eierschalenreste aufnehmen kann. Im Unterschied zu
herkömmlichen
Eierbechern, bei denen die Schalenreste nach Gebrauch nur schwer
wieder entfernt werden können,
wird die erfindungsgemäße Halterung
einfach vom Tellerrand abgezogen und die Schalenreste können direkt
in einen unter dem Teller bereit stehenden Mülleimer fallen. Die Halterung
ist dabei als ein kleiner Tischabfallbehälter nutzbar.
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Zur
Verbesserung der Befestigung einer erfindungsgemäßen Halterung an der korrespondierenden
Fläche
wird ferner vorgeschlagen, dass durch die schlitzförmige Halterungsöffnung in
der Mantelfläche
der Halterung wenigstens ein elastisch nachgiebiger Sporn gebildet
wird. Durch diesen zumindest einen Sporn wird eine elastisch nachgiebige
Klemmhalterung geschaffen, die als Verliersicherung der Halterung
wirkt.
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Neben
der schlitzförmigen
Halterungsöffnung
in der Mantelfläche
der Halterung ist es ferner vorgesehen, dass wenigstens eine schlitzförmig ausgebildete
Lagerstelle vorhanden ist, die einen geschwungenen Verlauf aufweist.
Durch diese Ausführung
der Lagerstelle können
mit der Halterung nach der Erfindung insbesondere lang gestreckte
Gegenstände
in sehr vorteilhafter Weise gehalten werden, ohne dass sich diese
selbsttätig
aus der Halterung herauslösen.
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Eine
derartige Lösung
hat zur Folge, dass durch den geschwungenen Verlauf der schlitzförmig ausgebildeten
Lagerstelle wenigstens zwei Auflagerpunkte für den zu lagernden Gegenstand
gebildet werden, wodurch die besagte optimale Lagerung ermöglicht ist.
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Entsprechend
einer vorteilhaften Ausgestaltung der Erfindung weist die Halterung
eine kreiszylinderartige Mantelfläche auf. Damit lässt sich
die Fertigung entscheidend verbessern und die ringförmige Lagerstelle
entsteht bereits bei der Erzeugung des Grundkörpers der Halterung, ohne,
dass hierzu weitere Arbeitsschritte erforderlich sind. Zudem kann die
Halterung auf diese Weise zum Beispiel auch unmittelbar aus einem
Rohr zugeschnitten werden, was eine Großserienfertigung ermöglicht.
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Von
besonderem Vorteil ist es darüber
hinaus auch, wenn zumindest Teile der Mantelfläche der Halterung begrenzt
elastisch verformbar sind. Damit kann sich die Halterung beispielsweise
an verschieden große
zu lagernde Gegenstände
anpassen. Zudem wird durch eine Elastizität der Mantelfläche eine Klemmwirkung
erzeugt, die die Fixierung der Gegenstände zumindest verbessert.
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Diesem
Gedanken folgend wird deshalb entsprechend einer Weiterbildung der
Erfindung vorgeschlagen, dass die Mantelfläche der Halterung zur elastischen
Verformbarkeit wenigstens einen Schlitz aufweist.
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Wie
zuvor an einem Beispiel bereits ausgeführt wurde, kann die erfindungsgemäße Halterung
in sehr vorteilhafter Weise zur Aufnahme für ein Ei dienen, weshalb in
die ringförmige
Lagerstelle ein Ei einsetzbar ist.
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Das
Einsetzen einer Schale in die ringförmige Lagerstelle führt zu zahlreichen
weiteren Verwendungsmöglichkeiten,
die darin bestehen können, dass
die Halterung beispielsweise an einer Tasse oder einem Teller angesetzt,
als Ablage für
einen Teebeutel oder eine Zitrone dienen kann. Ebenso ist es möglich, in
die Schale Zucker, Honig, Marmelade, Pfeffer oder Salz einzufüllen und
diese damit zum Verzehr bereitzustellen, was sich insbesondere bei einem
Frühstück in Hotels
sehr vorteilhaft nutzen lässt.
Die Schale kann selbstverständlich
ihrerseits in mehrere Segmente aufgeteilt sein, um der Aufnahme unterschiedlicher
Dinge zu dienen.
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Die
Halterung kann ferner eine Rinne aufweisen, sodass beispielsweise
bei Einsetzen einer Schale in die ringförmige Lagerstelle eine in der Schale
enthaltene Flüssigkeit
abgeführt
werden kann.
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Zumindest
eine der schlitzförmigen
Lagerstellen ist als eine in die Mantelfläche eingebrachte schlitzförmige Ausnehmung
ausführbar.
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Dem
entsprechend ist es auch sinnvoll und bildet einen weiteren Vorschlag
nach der Erfindung, dass in die schlitzförmige Lagerstelle ein Besteckteil einsetzbar
ist. Dabei kann es sich bei der zuvor genannten Verwendung als Halterung
für ein
Ei um den zum Verzehr benötigten
Eierlöffel
handeln. Weiterhin ist es möglich,
mehrere schlitzförmige
Lagerstellen vorzusehen, sodass auf diese Weise auch mehrere, für ein Menü benötigte Besteckteile
und/oder Servietten unmittelbar am Teller bereitgestellt werden
können.
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Um
einem weiteren, sehr häufig
zu beobachtenden Problem zu begegnen, dass in einem Platzmangel
besteht, geht eine sehr vorteilhafte Ausgestaltung der Erfindung
dahin, dass die Halterung aus einem verformbaren Werkstoff hergestellt
und bei Nichtgebrauch aufrollbar oder faltbar ist. Bevorzugt sind
auch mehrere Halterungen ineinander steckbar oder miteinander stapelbar
ausgeführt.
Hier lassen sich natürlich
auch Einwegvarianten aus Pappe oder anderen recyclebaren Materialien
verwenden, um dem Problem der Lagerung vollkommen aus dem Weg zu
gehen.
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An
dieser Stelle seien nur einige Beispiele für Möglichkeiten der Verwendung
der erfindungsgemäßen Halterung
erwähnt.
So ist es beispielsweise denkbar, mehrere Halterungen als Stapelfüße für angerichtete
Teller wie sie zum Aufwärmen
in der Mikrowelle nützlich
sind, oder als Spieß-
oder Rosthalter für
einen Grill, also zur Einrastung der Höhenverstellung des Grills,
zum Einhängen
am Topfrand, um Eier einzeln kochen und aus dem siedenden Wasser
herausnehmen zu können,
beziehungsweise eine Halterung als Salz- oder Pfefferstreuer, als
Aschenbecher, oder auch als Werbeträger, wie es insbesondere in Gaststätten oder
Hotels zur Anbringung des Betriebsnamens gewünscht ist, zu nutzen.
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Die
Erfindung wird nachfolgend anhand der beigefügten Zeichnungen näher erläutert. Durch
die Darstellungen ist keine Einschränkung auf die gezeigten Varianten
gegeben, sondern die Figuren dienen lediglich der Erläuterung
des Prinzips der Erfindung. Gleiche oder gleichartige Bauteile sind
stets mit denselben Bezugsziffern bezeichnet worden. Um die erfindungsgemäße Funktionsweise
veranschaulichen zu können,
sind in den Figuren nur stark vereinfachte Prinzipdarstellungen
gezeigt, bei denen auf die für
die Erfindung nicht wesentlichen Bauteile verzichtet wurde. Dies
bedeutet jedoch nicht, dass derartige Bauteile bei einer erfindungsgemäßen Lösung nicht
vorhanden sind.
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Es
zeigt:
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1:
eine perspektivische Ansicht einer ersten Ausführungsvariante einer erfindungsgemäßen Halterung,
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2:
eine verglichen mit der Darstellung in 1 abgewandelte
Ausführung
einer Halterung in räumlicher
Ansicht,
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3:
eine weitere Halterung nach der Erfindung in dreidimensionaler Darstellung,
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4:
eine erste Möglichkeit
einer Verwendung einer erfindungsgemäßen Halterung in einer Explosivdarstellung,
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5:
eine andere Möglichkeit
der Verwendung einer erfindungsgemäßen Halterung in perspektivischer
Ansicht,
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6:
eine verglichen zur Ausführung
in 5 modifizierte Ausführung einer Halterung,
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7:
die Realisierung einer weiteren Verwendungsmöglichkeit einer Halterung,
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8:
eine Halterung für
ein Ei und mehrere Besteckteile und
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9:
eine verglichen mit der Ausführung
in 8 modifizierte Halterung.
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Die
der 1 entnehmbare erste Ausführungsvariante einer erfindungsgemäßen und
insgesamt mit 9 bezeichneten Halterung ist durch eine Mantelfläche 10 charakterisiert,
die vorliegend als ein einseitig offener kreiszylinderartiger Körper ausgeführt ist.
Die zylindrische Mantelfläche 10 weist
entlang ihrer Längserstreckung
einen durchgehenden Schlitz 15 auf, der die Mantelfläche 10 und
damit die Halterung 9 insgesamt begrenzt elastisch macht. Diese
Elastizität
kann zum leicht lösbaren
Einspannen eines Gegenstandes, wie beispielsweise einer Serviette
genutzt werden, die dadurch verliersicher in der Halterung 9 aufgenommen
ist. An ihrer Oberseite verfügt
die Halterung 4 ferner über
eine ringförmige Lagerstelle 6,
sodass hier zum Beispiel auch ein Frühstücksei eingesetzt und durch
die Elastizität
der Mantelfläche 10 zuverlässig gehalten
werden kann. Darüber
hinaus weist die Halterung 9 zwei in Richtung ihrer axialen
Erstreckung übereinander
angeordnete und in Umfangsrichtung der Mantelfläche 10 verlaufende,
schlitzförmige
Lagerstellen 7 und 8 auf. In diese schlitzförmigen Lagerstellen 7, 8 können Besteckteile
eingesetzt werden. Die schlitzförmigen
Lagerstellen 7, 8 sind etwa gleich verlaufend übereinander
in die Mantelfläche 10 eingebracht.
Auf der der Lagerstelle 6 gegenüber liegenden, unteren Seite
der Halterung 9 ist eine Halterungsöffnung 12 vorhanden,
die bei dem gezeigten Beispiel ebenfalls schlitzförmig ist
und damit im Bereich der Mantelfläche 10 zwei Sporne 16 und 17 bildet.
Die Halterungsöffnung 12 dient
dazu, die Halterung 9 an einer korrespondierenden, das
heißt
zur Halterungsöffnung 12 passenden
Fläche
anzusetzen, sodass die Halterung 9 durch die Anlage der
Sporne 16, 17 unterhalb der korrespondierenden
Fläche 11 lösbar, jedoch
verliersicher fixiert ist.
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Die 2 zeigt
eine im Vergleich zur Darstellung in 1 modifizierte
Variante einer Halterung 9. Hierbei wurde in die Mantelfläche 10 nur
eine schlitzförmige
Lagerstelle 7 eingebracht, sodass bei dieser Ausführung insgesamt
nur 2 Lagerstellen 6 und 7 zur Aufnahme passender
Gegenstände
zur Verfügung stehen.
Von Bedeutung ist noch, dass die Halterung in 2 keinen
Schlitz entlang der axialen Längserstreckung
der Mantelfläche 10 aufweist.
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Ebenso
ohne einen Schlitz ist die Halterung gemäß 3 ausgeführt, die
jedoch wiederum zwei schlitzförmige
Lagerstellen 7 und 8 aufweist. Im Unterschied
zu der in 1 gezeigten Variante, bei der die
schlitzförmigen
Lagerstellen 7, 8 etwa gleich verlaufend übereinander
in die Mantelfläche 10 eingebracht
waren, sind die schlitzförmigen
Lagerstellen 7, 8 hierbei jeweils an einander
gegenüberliegenden Seiten
der Mantelfläche 10 vorgesehen
worden.
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Eine
erste Möglichkeit
einer Verwendung einer erfindungsgemäßen Halterung ist im Rahmen
einer Explosivdarstellung in der 4 gezeigt.
Die nur eine schlitzförmige
Lagerstelle 7 aufweisende Mantelfläche 10 verfügt wiederum über eine
ringförmige Lagerstelle 6,
die hierbei dazu genutzt wird, einen Gegenstand 1 in Form
einer Schale aufzunehmen. So können
hierin zum Beispiel Salz für
ein Frühstücksei oder
Butter, Honig, Marmelade oder ähnliche
Produkte aufgenommen werden, während
die Halterung 9 mittels der Halterungsöffnung 12 an einem
Teller fixiert ist.
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Darüber hinaus
gibt die 5 eine andere Variante der Verwendung
einer erfindungsgemäßen Halterung 9 wieder.
Gezeigt ist hier eine Halterung 9 mit einer schlitzförmigen Lagerstelle 7,
in die bei dem dargestellten Beispiel ein Gegenstand 3 eingesetzt ist,
bei dem es sich um ein Besteckteil, genauer gesagt um einen Löffel handelt.
Die ringförmige
Lagerstelle 6 dient der Aufnahme einer Schale 1,
wie dies bereits im Zusammenhang mit der 4 erläutert wurde.
In der Mantelfläche 10 der
Halterung 9 ist hierbei eine etwa in Axialrichtung der
Halterung 9 verlaufender Halterungsöffnung 12 eingebracht,
die dazu genutzt wird, die Halterung 9 auf den Rand einer
Tasse 11 aufzusetzen, die hierbei als korrespondierende
Fläche 11 anzusehen
ist.
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Zu
der im Zusammenhang mit den 4 und 5 beschriebenen
Möglichkeit,
die ringförmige Lagerstelle 6 dazu
zu nutzen, eine Schale 1 einzusetzen und zu lagern und
die Halterung insgesamt an einer Tasse 11 anzusetzen, stellt
die Ausführung
in 6 eine Weiterführung
dar. Hier weist die Mantelfläche 10 der
Halterung 9 im Bereich der oberen, ringförmigen und
mit der Schale 1 bestückten
Lagerstelle 6 eine Rinne 18 auf, die als Ablauf
für Flüssigkeit
aus der Schale 1 genutzt werden kann. So ist es auf diese
Weise möglich,
in die Schale 1 beispielsweise Zitronensaft einzufüllen, der über die
Rinne 18 dosiert einem in der Tasse 11 vorhandenen
Getränk zugeführt werden
kann. Ein Teil der Rinne 18 bildet zusammen mit der Mantelfläche 10 der
Halterung 9 gleichfalls die Halterungsöffnung 12 zur Befestigung der
Halterung an der Tasse 11.
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Eine
bevorzugte Verwendung einer erfindungsgemäßen Halterung 9 ist
in der 7 gezeigt. Hier dient die Halterung 9 zur
Aufnahme eines Frühstückseies 2,
das auf die ringförmige
Lagerstelle 6 aufgesetzt ist. Die Halterungsöffnung 12 dient
der Befestigung der Halterung 9 an einer Korrespondierenden
Fläche 11,
die vorliegend ein Teller 11 ist. Der Teller 11 bildet
dabei eine Bodenfläche
der Halterung 9, sodass beispielsweise Schalenreste des
Eies 2 dort gesammelt und später problemlos durch Abstreifen
der Halterung 9 vom Tellerrand entsorgt werden können. In
die schlitzförmige
Lagerstelle 7 kann hier der Eierlöffel eingesetzt werden, was
in der 7 jedoch aus Vereinfachungsgründen nicht dargestellt ist.
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In
den 8 und 9 sind zwei Ausführungsvarianten
einer erfindungsgemäßen Halterung 9 dargestellt,
die sich ähneln
und nur in einem Detail unterscheiden. So sind beide Halterungen 9 mit
der Halterungsöffnung 12 an
dem Rand eines Tellers 11 ansetzbar. Mittels der ringförmigen Lagerstelle 6 kann
ein Frühstücksei gelagert
werden. Die Halterungen 9 weisen jeweils zwei schlitzförmige Lagerstellen 7, 8 auf,
die der Aufnahme je eines Besteckteiles 4, 5 dienen.
Dabei wird erkennbar, dass die schlitzförmigen Lagerstellen 8 eine
geschwungene Kontur aufweisen, sodass dadurch zwei Auflagerpunkte 13 und 14 entstehen,
auf denen das Besteckteil 5, bei dem es sich hier um eine
Gabel handelt, aufliegt. Damit ist das Besteckteil 5 verliersicher
und zuverlässig
gelagert. Der Unterschied zwischen den Halterungen 9 der 8 und 9 besteht
in der zweiten, schlitzförmigen
Lagerstelle 7. Bei dem in 8 gezeigten Beispiel
sind in den oberen Abschnitt der Mantelfläche 10 zwei diametral
einander gegenüberliegend angeordnete
Schlitze vorhanden, die zusammen die schlitzförmige Lagerstelle 7 mit
wiederum zwei nicht näher
bezeichneten Auflagerpunkten für
das darin gelagerte Besteckteil 4, bei dem es sich hier
um ein Messer handelt, bilden. Die Schlitze verlaufen in der 8 etwa
senkrecht zur Umfangsrichtung der ringförmigen Lagerstelle 6,
also in axialer Richtung der Halterung 9.
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Bei
der Halterung 9 in 9 ist die
schlitzförmige
Lagerstelle 7 nur einseitig als ein an der ringförmigen Lagerstelle 6 beginnender
Schlitz ausgeführt. Auf
der diametral gegenüberliegenden
Seite der Halterung 9 ist dieser Schlitz eine schlitzförmige Ausnehmung
der Mantelfläche 10,
in die das Messer 4 eingeführt wird.
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- 1
- Gegenstand
(Schale)
- 2
- Gegenstand
(Ei)
- 3
- Gegenstand
(Besteckteil)
- 4
- Gegenstand
(Besteckteil)
- 5
- Gegenstand
(Besteckteil)
- 6
- ringförmige Lagerstelle
- 7
- schlitzförmige Lagerstelle
- 8
- schlitzförmige Lagerstelle
- 9
- Halterung
- 10
- Mantelfläche
- 11
- Fläche
- 12
- Halterungsöffnung
- 13
- Auflagerpunkt
- 14
- Auflagerpunkt
- 15
- Schlitz
- 16
- Sporn
- 17
- Sporn
- 18
- Rinne