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DE202007006839U1 - Halterung für einen Gegenstand - Google Patents

Halterung für einen Gegenstand Download PDF

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DE202007006839U1 DE200720006839 DE202007006839U DE202007006839U1 DE 202007006839 U1 DE202007006839 U1 DE 202007006839U1 DE 200720006839 DE200720006839 DE 200720006839 DE 202007006839 U DE202007006839 U DE 202007006839U DE 202007006839 U1 DE202007006839 U1 DE 202007006839U1
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    • A47FURNITURE; DOMESTIC ARTICLES OR APPLIANCES; COFFEE MILLS; SPICE MILLS; SUCTION CLEANERS IN GENERAL
    • A47GHOUSEHOLD OR TABLE EQUIPMENT
    • A47G19/00Table service
    • A47G19/22Drinking vessels or saucers used for table service
    • AHUMAN NECESSITIES
    • A47FURNITURE; DOMESTIC ARTICLES OR APPLIANCES; COFFEE MILLS; SPICE MILLS; SUCTION CLEANERS IN GENERAL
    • A47GHOUSEHOLD OR TABLE EQUIPMENT
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    • AHUMAN NECESSITIES
    • A47FURNITURE; DOMESTIC ARTICLES OR APPLIANCES; COFFEE MILLS; SPICE MILLS; SUCTION CLEANERS IN GENERAL
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    • A47G21/00Table-ware
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    • A47G21/145Holders for table utensils attachable to plates, jars or the like

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  • Engineering & Computer Science (AREA)
  • Food Science & Technology (AREA)
  • Table Equipment (AREA)

Abstract

Halterung zur Aufnahme von mindestens zwei Gegenständen (1, 2, 3, 4, 5), mit einer ersten, ringförmigen Lagerstelle (6) und mindestens einer weiteren, schlitzförmig ausgebildeten Lagerstelle (7, 8) in verschiedenen Abschnitten einer die Halterung (9) bildenden Mantelfläche (10), wobei die Halterung (9) insgesamt lösbar an einer korrespondierenden Fläche (11) ansetzbar ist.

Description

  • Die Erfindung betrifft eine Halterung, wie sie zur Aufnahme von mindestens zwei Gegenständen zum Einsatz kommen kann.
  • Aus der DE 200 15 438 U1 ist eine Halterung für einen Gegenstand bekannt, die an einer korrespondierenden Fläche ansetzbar ist. Die korrespondierende Fläche ist hierbei ein Tellerrand, an dem die Halterung mittels eines Klemmbereiches befestigt werden kann. Die Halterung nach der DE 200 15 438 U1 weist einen schalenförmigen Haltebereich und eine Einführöffnung zur Einführung des Stieles eines Glases auf, wobei das Glas in dem Haltebereich gelagert wird. Eine weitere in der Druckschrift offenbarte Möglichkeit zur Anwendung der Halterung besteht darin, in den Haltebereich ein Frühstücksei einzusetzen und dieses damit an einem Teller zum Verzehr bereitzustellen.
  • Nachteilig ist hierbei jedoch, dass in der bekannten Halterung stets nur ein Gegenstand, also ein Glas oder ein Frühstücksei aufgenommen werden kann. So muss beispielsweise bei der Lagerung eines Frühstückseis der Eierlöffel separat aufbewahrt oder transportiert werden.
  • Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, eine Halterung bereitzustellen, die mehrere Funktionen erfüllen kann und damit multivalent einsetzbar ist. Die Halterung sollte ferner einfach aufgebaut und fertigungstechnisch ohne großen Aufwand herzustellen sein.
  • Die Erfindung löst diese Aufgabenstellung mit den Merkmalen des Schutzanspruches 1. Weitere Ausgestaltungen der Erfindung werden in den sich anschließenden Unteransprüchen wiedergegeben.
  • Eine erfindungsgemäße Halterung zur Aufnahme von mindestens zwei Gegenständen weist demnach eine erste, ringförmige Lagerstelle und mindestens eine weitere, schlitzförmig ausgebildete Lagerstelle in verschiedenen Abschnitten einer die Halterung bildenden Mantelfläche auf. Die Halterung ist insgesamt lösbar an einer korrespondierenden Fläche ansetzbar.
  • Durch die ringförmige Lagerstelle und mindestens eine weitere, schlitzförmig ausgebildete Lagerstelle gelingt es, mit der Halterung mehrere Gegenstände gleichzeitig zu lagern. Die Gegenstände können gemäß der Vorgabe der Lagerstelle unterschiedliche Geometrien aufweisen. Die Halterung ist sehr einfach aufgebaut und kann aus verschiedenen Materialien in einem Stück, also ohne erheblichen fertigungstechnischen Aufwand erzeugt werden. Als verwendbare Materialien seien an dieser Stelle nur beispielhaft Metall, Keramik oder Kunststoff erwähnt. Ebenso ist jedoch auch eine Herstellung als Einwegartikel, also beispielsweise aus Pappe möglich.
  • Die Erfindung kann zum Beispiel eine ideale Ergänzung für das tägliche und nicht alltäglichen Speise- und Tafelgeschirr darstellen. Der einfache Aufbau und die Funktionalität lassen Raum für Kreativität in Form, Material und Farbe, so dass das Anwendungsspektrum weit über den Bereich des bevorzugten Einsatzbereiches als Geschirrutensil hinausgeht.
  • Gemäß einer ersten Ausgestaltung der Erfindung wird vorgeschlagen, dass die Halterung eine schlitzförmige Halterungsöffnung in einem Teil der Mantelfläche aufweist, mit der die Halterung an der korrespondierenden Fläche derart ansetzbar ist, dass diese Fläche einen Bodenbereich der Halterung bildet. Diese Lösung hat gleich mehrere, sehr wesentliche Vorteile. Einerseits kann die Halterung als ein Hohlkörper ausgebildet werden und ist damit sehr gut und einfach zu reinigen, sofern dies erforderlich ist. Ein weiterer Vorteil lässt sich darin sehen, dass bei einer Verwendung der Halterung zur Aufnahme eines Frühstückseies mittels der ringförmigen Lagerstelle, die vom Ei stammenden Schalenreste in der Halterung aufbewahrt werden können, wenn diese beispielsweise mit der schlitzförmigen Lagerstelle am Rand eines Tellers angesetzt ist. Der Tellerrand bildet dabei für die Zeit der Befestigung der Halterung an demselben eine Bodenfläche der Halterung, sodass ein Eierbecher im klassischen Sinne zur Verfügung steht, der zudem die Eierschalenreste aufnehmen kann. Im Unterschied zu herkömmlichen Eierbechern, bei denen die Schalenreste nach Gebrauch nur schwer wieder entfernt werden können, wird die erfindungsgemäße Halterung einfach vom Tellerrand abgezogen und die Schalenreste können direkt in einen unter dem Teller bereit stehenden Mülleimer fallen. Die Halterung ist dabei als ein kleiner Tischabfallbehälter nutzbar.
  • Zur Verbesserung der Befestigung einer erfindungsgemäßen Halterung an der korrespondierenden Fläche wird ferner vorgeschlagen, dass durch die schlitzförmige Halterungsöffnung in der Mantelfläche der Halterung wenigstens ein elastisch nachgiebiger Sporn gebildet wird. Durch diesen zumindest einen Sporn wird eine elastisch nachgiebige Klemmhalterung geschaffen, die als Verliersicherung der Halterung wirkt.
  • Neben der schlitzförmigen Halterungsöffnung in der Mantelfläche der Halterung ist es ferner vorgesehen, dass wenigstens eine schlitzförmig ausgebildete Lagerstelle vorhanden ist, die einen geschwungenen Verlauf aufweist. Durch diese Ausführung der Lagerstelle können mit der Halterung nach der Erfindung insbesondere lang gestreckte Gegenstände in sehr vorteilhafter Weise gehalten werden, ohne dass sich diese selbsttätig aus der Halterung herauslösen.
  • Eine derartige Lösung hat zur Folge, dass durch den geschwungenen Verlauf der schlitzförmig ausgebildeten Lagerstelle wenigstens zwei Auflagerpunkte für den zu lagernden Gegenstand gebildet werden, wodurch die besagte optimale Lagerung ermöglicht ist.
  • Entsprechend einer vorteilhaften Ausgestaltung der Erfindung weist die Halterung eine kreiszylinderartige Mantelfläche auf. Damit lässt sich die Fertigung entscheidend verbessern und die ringförmige Lagerstelle entsteht bereits bei der Erzeugung des Grundkörpers der Halterung, ohne, dass hierzu weitere Arbeitsschritte erforderlich sind. Zudem kann die Halterung auf diese Weise zum Beispiel auch unmittelbar aus einem Rohr zugeschnitten werden, was eine Großserienfertigung ermöglicht.
  • Von besonderem Vorteil ist es darüber hinaus auch, wenn zumindest Teile der Mantelfläche der Halterung begrenzt elastisch verformbar sind. Damit kann sich die Halterung beispielsweise an verschieden große zu lagernde Gegenstände anpassen. Zudem wird durch eine Elastizität der Mantelfläche eine Klemmwirkung erzeugt, die die Fixierung der Gegenstände zumindest verbessert.
  • Diesem Gedanken folgend wird deshalb entsprechend einer Weiterbildung der Erfindung vorgeschlagen, dass die Mantelfläche der Halterung zur elastischen Verformbarkeit wenigstens einen Schlitz aufweist.
  • Wie zuvor an einem Beispiel bereits ausgeführt wurde, kann die erfindungsgemäße Halterung in sehr vorteilhafter Weise zur Aufnahme für ein Ei dienen, weshalb in die ringförmige Lagerstelle ein Ei einsetzbar ist.
  • Das Einsetzen einer Schale in die ringförmige Lagerstelle führt zu zahlreichen weiteren Verwendungsmöglichkeiten, die darin bestehen können, dass die Halterung beispielsweise an einer Tasse oder einem Teller angesetzt, als Ablage für einen Teebeutel oder eine Zitrone dienen kann. Ebenso ist es möglich, in die Schale Zucker, Honig, Marmelade, Pfeffer oder Salz einzufüllen und diese damit zum Verzehr bereitzustellen, was sich insbesondere bei einem Frühstück in Hotels sehr vorteilhaft nutzen lässt. Die Schale kann selbstverständlich ihrerseits in mehrere Segmente aufgeteilt sein, um der Aufnahme unterschiedlicher Dinge zu dienen.
  • Die Halterung kann ferner eine Rinne aufweisen, sodass beispielsweise bei Einsetzen einer Schale in die ringförmige Lagerstelle eine in der Schale enthaltene Flüssigkeit abgeführt werden kann.
  • Zumindest eine der schlitzförmigen Lagerstellen ist als eine in die Mantelfläche eingebrachte schlitzförmige Ausnehmung ausführbar.
  • Dem entsprechend ist es auch sinnvoll und bildet einen weiteren Vorschlag nach der Erfindung, dass in die schlitzförmige Lagerstelle ein Besteckteil einsetzbar ist. Dabei kann es sich bei der zuvor genannten Verwendung als Halterung für ein Ei um den zum Verzehr benötigten Eierlöffel handeln. Weiterhin ist es möglich, mehrere schlitzförmige Lagerstellen vorzusehen, sodass auf diese Weise auch mehrere, für ein Menü benötigte Besteckteile und/oder Servietten unmittelbar am Teller bereitgestellt werden können.
  • Um einem weiteren, sehr häufig zu beobachtenden Problem zu begegnen, dass in einem Platzmangel besteht, geht eine sehr vorteilhafte Ausgestaltung der Erfindung dahin, dass die Halterung aus einem verformbaren Werkstoff hergestellt und bei Nichtgebrauch aufrollbar oder faltbar ist. Bevorzugt sind auch mehrere Halterungen ineinander steckbar oder miteinander stapelbar ausgeführt. Hier lassen sich natürlich auch Einwegvarianten aus Pappe oder anderen recyclebaren Materialien verwenden, um dem Problem der Lagerung vollkommen aus dem Weg zu gehen.
  • An dieser Stelle seien nur einige Beispiele für Möglichkeiten der Verwendung der erfindungsgemäßen Halterung erwähnt. So ist es beispielsweise denkbar, mehrere Halterungen als Stapelfüße für angerichtete Teller wie sie zum Aufwärmen in der Mikrowelle nützlich sind, oder als Spieß- oder Rosthalter für einen Grill, also zur Einrastung der Höhenverstellung des Grills, zum Einhängen am Topfrand, um Eier einzeln kochen und aus dem siedenden Wasser herausnehmen zu können, beziehungsweise eine Halterung als Salz- oder Pfefferstreuer, als Aschenbecher, oder auch als Werbeträger, wie es insbesondere in Gaststätten oder Hotels zur Anbringung des Betriebsnamens gewünscht ist, zu nutzen.
  • Die Erfindung wird nachfolgend anhand der beigefügten Zeichnungen näher erläutert. Durch die Darstellungen ist keine Einschränkung auf die gezeigten Varianten gegeben, sondern die Figuren dienen lediglich der Erläuterung des Prinzips der Erfindung. Gleiche oder gleichartige Bauteile sind stets mit denselben Bezugsziffern bezeichnet worden. Um die erfindungsgemäße Funktionsweise veranschaulichen zu können, sind in den Figuren nur stark vereinfachte Prinzipdarstellungen gezeigt, bei denen auf die für die Erfindung nicht wesentlichen Bauteile verzichtet wurde. Dies bedeutet jedoch nicht, dass derartige Bauteile bei einer erfindungsgemäßen Lösung nicht vorhanden sind.
  • Es zeigt:
  • 1: eine perspektivische Ansicht einer ersten Ausführungsvariante einer erfindungsgemäßen Halterung,
  • 2: eine verglichen mit der Darstellung in 1 abgewandelte Ausführung einer Halterung in räumlicher Ansicht,
  • 3: eine weitere Halterung nach der Erfindung in dreidimensionaler Darstellung,
  • 4: eine erste Möglichkeit einer Verwendung einer erfindungsgemäßen Halterung in einer Explosivdarstellung,
  • 5: eine andere Möglichkeit der Verwendung einer erfindungsgemäßen Halterung in perspektivischer Ansicht,
  • 6: eine verglichen zur Ausführung in 5 modifizierte Ausführung einer Halterung,
  • 7: die Realisierung einer weiteren Verwendungsmöglichkeit einer Halterung,
  • 8: eine Halterung für ein Ei und mehrere Besteckteile und
  • 9: eine verglichen mit der Ausführung in 8 modifizierte Halterung.
  • Die der 1 entnehmbare erste Ausführungsvariante einer erfindungsgemäßen und insgesamt mit 9 bezeichneten Halterung ist durch eine Mantelfläche 10 charakterisiert, die vorliegend als ein einseitig offener kreiszylinderartiger Körper ausgeführt ist. Die zylindrische Mantelfläche 10 weist entlang ihrer Längserstreckung einen durchgehenden Schlitz 15 auf, der die Mantelfläche 10 und damit die Halterung 9 insgesamt begrenzt elastisch macht. Diese Elastizität kann zum leicht lösbaren Einspannen eines Gegenstandes, wie beispielsweise einer Serviette genutzt werden, die dadurch verliersicher in der Halterung 9 aufgenommen ist. An ihrer Oberseite verfügt die Halterung 4 ferner über eine ringförmige Lagerstelle 6, sodass hier zum Beispiel auch ein Frühstücksei eingesetzt und durch die Elastizität der Mantelfläche 10 zuverlässig gehalten werden kann. Darüber hinaus weist die Halterung 9 zwei in Richtung ihrer axialen Erstreckung übereinander angeordnete und in Umfangsrichtung der Mantelfläche 10 verlaufende, schlitzförmige Lagerstellen 7 und 8 auf. In diese schlitzförmigen Lagerstellen 7, 8 können Besteckteile eingesetzt werden. Die schlitzförmigen Lagerstellen 7, 8 sind etwa gleich verlaufend übereinander in die Mantelfläche 10 eingebracht. Auf der der Lagerstelle 6 gegenüber liegenden, unteren Seite der Halterung 9 ist eine Halterungsöffnung 12 vorhanden, die bei dem gezeigten Beispiel ebenfalls schlitzförmig ist und damit im Bereich der Mantelfläche 10 zwei Sporne 16 und 17 bildet. Die Halterungsöffnung 12 dient dazu, die Halterung 9 an einer korrespondierenden, das heißt zur Halterungsöffnung 12 passenden Fläche anzusetzen, sodass die Halterung 9 durch die Anlage der Sporne 16, 17 unterhalb der korrespondierenden Fläche 11 lösbar, jedoch verliersicher fixiert ist.
  • Die 2 zeigt eine im Vergleich zur Darstellung in 1 modifizierte Variante einer Halterung 9. Hierbei wurde in die Mantelfläche 10 nur eine schlitzförmige Lagerstelle 7 eingebracht, sodass bei dieser Ausführung insgesamt nur 2 Lagerstellen 6 und 7 zur Aufnahme passender Gegenstände zur Verfügung stehen. Von Bedeutung ist noch, dass die Halterung in 2 keinen Schlitz entlang der axialen Längserstreckung der Mantelfläche 10 aufweist.
  • Ebenso ohne einen Schlitz ist die Halterung gemäß 3 ausgeführt, die jedoch wiederum zwei schlitzförmige Lagerstellen 7 und 8 aufweist. Im Unterschied zu der in 1 gezeigten Variante, bei der die schlitzförmigen Lagerstellen 7, 8 etwa gleich verlaufend übereinander in die Mantelfläche 10 eingebracht waren, sind die schlitzförmigen Lagerstellen 7, 8 hierbei jeweils an einander gegenüberliegenden Seiten der Mantelfläche 10 vorgesehen worden.
  • Eine erste Möglichkeit einer Verwendung einer erfindungsgemäßen Halterung ist im Rahmen einer Explosivdarstellung in der 4 gezeigt. Die nur eine schlitzförmige Lagerstelle 7 aufweisende Mantelfläche 10 verfügt wiederum über eine ringförmige Lagerstelle 6, die hierbei dazu genutzt wird, einen Gegenstand 1 in Form einer Schale aufzunehmen. So können hierin zum Beispiel Salz für ein Frühstücksei oder Butter, Honig, Marmelade oder ähnliche Produkte aufgenommen werden, während die Halterung 9 mittels der Halterungsöffnung 12 an einem Teller fixiert ist.
  • Darüber hinaus gibt die 5 eine andere Variante der Verwendung einer erfindungsgemäßen Halterung 9 wieder. Gezeigt ist hier eine Halterung 9 mit einer schlitzförmigen Lagerstelle 7, in die bei dem dargestellten Beispiel ein Gegenstand 3 eingesetzt ist, bei dem es sich um ein Besteckteil, genauer gesagt um einen Löffel handelt. Die ringförmige Lagerstelle 6 dient der Aufnahme einer Schale 1, wie dies bereits im Zusammenhang mit der 4 erläutert wurde. In der Mantelfläche 10 der Halterung 9 ist hierbei eine etwa in Axialrichtung der Halterung 9 verlaufender Halterungsöffnung 12 eingebracht, die dazu genutzt wird, die Halterung 9 auf den Rand einer Tasse 11 aufzusetzen, die hierbei als korrespondierende Fläche 11 anzusehen ist.
  • Zu der im Zusammenhang mit den 4 und 5 beschriebenen Möglichkeit, die ringförmige Lagerstelle 6 dazu zu nutzen, eine Schale 1 einzusetzen und zu lagern und die Halterung insgesamt an einer Tasse 11 anzusetzen, stellt die Ausführung in 6 eine Weiterführung dar. Hier weist die Mantelfläche 10 der Halterung 9 im Bereich der oberen, ringförmigen und mit der Schale 1 bestückten Lagerstelle 6 eine Rinne 18 auf, die als Ablauf für Flüssigkeit aus der Schale 1 genutzt werden kann. So ist es auf diese Weise möglich, in die Schale 1 beispielsweise Zitronensaft einzufüllen, der über die Rinne 18 dosiert einem in der Tasse 11 vorhandenen Getränk zugeführt werden kann. Ein Teil der Rinne 18 bildet zusammen mit der Mantelfläche 10 der Halterung 9 gleichfalls die Halterungsöffnung 12 zur Befestigung der Halterung an der Tasse 11.
  • Eine bevorzugte Verwendung einer erfindungsgemäßen Halterung 9 ist in der 7 gezeigt. Hier dient die Halterung 9 zur Aufnahme eines Frühstückseies 2, das auf die ringförmige Lagerstelle 6 aufgesetzt ist. Die Halterungsöffnung 12 dient der Befestigung der Halterung 9 an einer Korrespondierenden Fläche 11, die vorliegend ein Teller 11 ist. Der Teller 11 bildet dabei eine Bodenfläche der Halterung 9, sodass beispielsweise Schalenreste des Eies 2 dort gesammelt und später problemlos durch Abstreifen der Halterung 9 vom Tellerrand entsorgt werden können. In die schlitzförmige Lagerstelle 7 kann hier der Eierlöffel eingesetzt werden, was in der 7 jedoch aus Vereinfachungsgründen nicht dargestellt ist.
  • In den 8 und 9 sind zwei Ausführungsvarianten einer erfindungsgemäßen Halterung 9 dargestellt, die sich ähneln und nur in einem Detail unterscheiden. So sind beide Halterungen 9 mit der Halterungsöffnung 12 an dem Rand eines Tellers 11 ansetzbar. Mittels der ringförmigen Lagerstelle 6 kann ein Frühstücksei gelagert werden. Die Halterungen 9 weisen jeweils zwei schlitzförmige Lagerstellen 7, 8 auf, die der Aufnahme je eines Besteckteiles 4, 5 dienen. Dabei wird erkennbar, dass die schlitzförmigen Lagerstellen 8 eine geschwungene Kontur aufweisen, sodass dadurch zwei Auflagerpunkte 13 und 14 entstehen, auf denen das Besteckteil 5, bei dem es sich hier um eine Gabel handelt, aufliegt. Damit ist das Besteckteil 5 verliersicher und zuverlässig gelagert. Der Unterschied zwischen den Halterungen 9 der 8 und 9 besteht in der zweiten, schlitzförmigen Lagerstelle 7. Bei dem in 8 gezeigten Beispiel sind in den oberen Abschnitt der Mantelfläche 10 zwei diametral einander gegenüberliegend angeordnete Schlitze vorhanden, die zusammen die schlitzförmige Lagerstelle 7 mit wiederum zwei nicht näher bezeichneten Auflagerpunkten für das darin gelagerte Besteckteil 4, bei dem es sich hier um ein Messer handelt, bilden. Die Schlitze verlaufen in der 8 etwa senkrecht zur Umfangsrichtung der ringförmigen Lagerstelle 6, also in axialer Richtung der Halterung 9.
  • Bei der Halterung 9 in 9 ist die schlitzförmige Lagerstelle 7 nur einseitig als ein an der ringförmigen Lagerstelle 6 beginnender Schlitz ausgeführt. Auf der diametral gegenüberliegenden Seite der Halterung 9 ist dieser Schlitz eine schlitzförmige Ausnehmung der Mantelfläche 10, in die das Messer 4 eingeführt wird.
  • 1
    Gegenstand (Schale)
    2
    Gegenstand (Ei)
    3
    Gegenstand (Besteckteil)
    4
    Gegenstand (Besteckteil)
    5
    Gegenstand (Besteckteil)
    6
    ringförmige Lagerstelle
    7
    schlitzförmige Lagerstelle
    8
    schlitzförmige Lagerstelle
    9
    Halterung
    10
    Mantelfläche
    11
    Fläche
    12
    Halterungsöffnung
    13
    Auflagerpunkt
    14
    Auflagerpunkt
    15
    Schlitz
    16
    Sporn
    17
    Sporn
    18
    Rinne

Claims (14)

  1. Halterung zur Aufnahme von mindestens zwei Gegenständen (1, 2, 3, 4, 5), mit einer ersten, ringförmigen Lagerstelle (6) und mindestens einer weiteren, schlitzförmig ausgebildeten Lagerstelle (7, 8) in verschiedenen Abschnitten einer die Halterung (9) bildenden Mantelfläche (10), wobei die Halterung (9) insgesamt lösbar an einer korrespondierenden Fläche (11) ansetzbar ist.
  2. Halterung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Halterung (9) eine schlitzförmige Halterungsöffnung (12) in einem Teil der Mantelfläche (10) aufweist, mit der die Halterung (9) an der korrespondierenden Fläche (11) derart ansetzbar ist, dass diese Fläche (11) einen Bodenbereich der Halterung (9) bildet.
  3. Halterung nach einem der vorstehend genannten Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass durch die schlitzförmige Halterungsöffnung (12) in der Mantelfläche der Halterung (9) wenigstens ein elastisch nachgiebiger Sporn (16, 17) gebildet ist.
  4. Halterung nach einem der vorstehend genannten Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass wenigstens eine der schlitzförmig ausgebildeten Lagerstellen (7, 8) einen geschwungenen Verlauf aufweist.
  5. Halterung nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, dass durch den geschwungenen Verlauf der schlitzförmig ausgebildeten Lagerstelle (7, 8) wenigstens zwei Auflagerpunkte (13, 14) für den zu lagernden Gegenstand (1, 2, 3, 4, 5) gebildet sind.
  6. Halterung nach einem der vorstehend genannten Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Halterung (9) eine kreiszylinderartige Mantelfläche (10) aufweist.
  7. Halterung nach einem der vorstehend genannten Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Mantelfläche (10) der Halterung (9) begrenzt elastisch verformbar ist.
  8. Halterung nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, dass die Mantelfläche (10) der Halterung (9) zur elastischen Verformbarkeit wenigstens einen Schlitz (15) aufweist.
  9. Halterung nach einem der vorstehend genannten Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass in die ringförmige Lagerstelle (6) ein Ei (2) oder eine Schale (1) einsetzbar ist.
  10. Halterung nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, dass die Halterung (9) eine Rinne (18) aufweist.
  11. Halterung nach einem der vorstehend genannten Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass zumindest eine der schlitzförmigen Lagerstellen (7, 8) als eine in die Mantelfläche (10) eingebrachte schlitzförmige Ausnehmung ausgeführt ist.
  12. Halterung nach einem der vorstehend genannten Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass in die schlitzförmige Lagerstelle (7, 8) ein Besteckteil (3, 4, 5) einsetzbar ist.
  13. Halterung nach einem der vorstehend genannten Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Halterung (9) aus einem verformbaren Werkstoff hergestellt und bei Nichtgebrauch aufrollbar oder faltbar ist.
  14. Halterung nach einem der vorstehend genannten Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass mehrere Halterungen (9) ineinander steckbar oder miteinander stapelbar ausgeführt sind.
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