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DE20202370U1 - Tablett - Google Patents

Tablett

Info

Publication number
DE20202370U1
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DE
Germany
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tray
recess
tray according
recesses
holders
Prior art date
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Expired - Lifetime
Application number
DE20202370U
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English (en)
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Individual
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Individual
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Publication date
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Publication of DE20202370U1 publication Critical patent/DE20202370U1/de
Anticipated expiration legal-status Critical
Expired - Lifetime legal-status Critical Current

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Classifications

    • AHUMAN NECESSITIES
    • A47FURNITURE; DOMESTIC ARTICLES OR APPLIANCES; COFFEE MILLS; SPICE MILLS; SUCTION CLEANERS IN GENERAL
    • A47GHOUSEHOLD OR TABLE EQUIPMENT
    • A47G19/00Table service
    • A47G19/02Plates, dishes or the like
    • A47G19/06Plates with integral holders for spoons, glasses, or the like

Landscapes

  • Table Devices Or Equipment (AREA)
  • Table Equipment (AREA)

Description

ISE-1209-01 14.02.2002
Tablett
Die Erfindung betrifft ein Tablett zum Ablegen und Aufnehmen von Speisen, Getränken, Servietten, Behältern oder ähnlichen Gegenständen.
Ein ähnliches Tablett ist bereits aus der DE-GM 70 40 940 bekannt. Das dort gezeigte Stehimbiß-Tablett weist ein Daumenloch für eine Traghand auf. Der Daumen wird dabei von der Unterseite durch das Loch hindurch gesteckt und klemmt das Tablett zwischen dem Daumen und dem Zeigefinger ein. Mit einem derartigen Tablett ist es möglich Speisen, Getränke, Gläser und Besteck auf dem Tablett mit einer Hand zu tragen und dabei die andere Hand beispielsweise zum Trinken frei zu haben. Nachteilig bei dieser Ausführung ist es jedoch, daß der Daumen stets von unten in das Tablett eingeführt werden muß. Die Aufnahme und die Ablage des Tabletts kann somit schwierig sein und ggf. eine zweite Hand erforderlich machen.
Aufgabe der vorliegenden Erfindung ist es somit, ein Tablett zu schaffen, welches besonders einfach zu handhaben ist.
Gelöst wird die Aufgabe durch ein Tablett mit den Merkmalen des Anspruchs 1.
Weist das Tablett eine zum Rand hin offene Aussparung zum Halten des Tabletts mit dem Daumen auf, so kann durch die offene Aussparung der Daumen seitlich eingeführt werden. Das Aufnehmen des Tabletts und das
Ablegen des Tabletts ist hierdurch wesentlich vereinfacht. Besonders vorteilhaft ist es dabei, daß das Tablett beim einhändigen Aufnehmen oder Ablegen nicht so schräg gestellt werden muß, daß noch auf dem Tablett befindliches Essen oder andere Dinge von dem Tablett herabrutschen. Der Daumen kann durch die offene Aussparung seitlich eingeführt werden, wodurch das Tablett sehr einfach aufzunehmen und abzulegen ist.
Ist die Aussparung länglich ausgebildet und die Öffnung am Ende der Längsseite der Aussparung angeordnet, so ist durch den die Aussparung nahezu vollständig umgebenden Rand des Tabletts ein sicheres Halten des Tabletts möglich. Ein versehentliches Fallenlassen des Tellers wird dadurch vermieden.
Als besonders vorteilhaft hat sich erwiesen, wenn die Aussparung nieren- oder pflaumenförmig ausgebildet ist. Eine derartige Form der Aussparung ermöglicht ein sehr bequemes Halten des Tabletts mit dem Daumen.
Weist das Tablett eine Vertiefung auf, so können hierin die beispielsweise bei einem Stehempfang ausgewählten Speisen abgelegt werden, ohne daß diese vom Tablett rutschen.
Sind in dem Tablett weitere zum Rand hin offene Aussparungen zum Halten von Gläsern, Flaschen, Servietten, Besteck oder ähnlichem angeordnet, so können alle Zutaten, welche bei dem Stehimbiß benötigt werden, an dem Tablett angeordnet werden. Die zweite Hand bleibt stets frei, um eines der an dem Tablett angeordneten Gegenstände greifen zu können.
Besonders vorteilhaft ist es, wenn die verschiedenen Aussparungen bzw. Halterungen in der Umrandung des Tabletts angeordnet sind. Es können hierdurch eine Vielzahl unterschiedlicher Aussparungen angebracht werden.
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Sind die verschiedenen Aussparungen bzw. Halterungen derart ausgebildet, daß sie Formen aufweisen, welche zur speziellen Aufnahme eines Glases, einer Kronkorkenflasche oder einer Serviette geeignet sind, so kann auf die entsprechenden Anforderungen, welche durch diese Gegenstände gestellt sind besonders eingegangen werden. Ein sicheres Festhalten dieser Gegenstände an dem Tablett kann dadurch gewährleistet werden.
Weist eine Aussparung bzw. Halterung eine Hinterschneidung auf zum Einklipsen insbesondere eines Flaschenhalses oder Glasstieles, so können auch solche Gegenstände sicher gehalten werden, ohne daß die Gefahr besteht, daß sie sich aus der Aussparung bzw. Halterung lösen und zu Boden fallen.
Eine andere Aussparung bzw. Halterung kann derart ausgebildet sein, daß sie eine Hinterschneidung aufweist zum Einklemmen einer Serviette. Derartige Aussparungen sind vorteilhafterweise kleiner ausgeführt, so daß auch Papierservietten sicher zu halten sind.
Ist in der Umrandung des Tabletts eine Vertiefung angeordnet, so kann hierin beispielsweise eine Soße oder Nüsse aufbewahrt werden. Ein eigener Becher ist hierfür dann nicht mehr erforderlich.
Ganz besonders vorteilhaft ist es, wenn die Aussparungen bzw. Halterungen derart an dem Tablett angeordnet sind, daß die Aufnahme von leichteren Gegenständen in einem größeren Abstand von der Aussparung zur Aufnahme des Daumens angeordnet sind als die Aussparungen bzw. Halterungen, welche zur Aufnahme von schwereren Gegenständen vorgesehen sind. Hierdurch ist es möglich, das Tablett relativ leicht und einfach auszuführen, da eine weniger hohe Eigenstabiiität erforderlich ist.
Ist in dem Tablett eine allseitig umschlossene Aussparung zur Aufnahme einer Schüssel oder eines Bechers vorgesehen, so sind auch solche Gegenstände zuverlässig auf dem Tablett abzulegen.
Vorteilhafterweise ist das Tablett aus Kunststoff hergestellt. Es kann dabei aus einer Schale oder für höhere Tragfähigkeiten aus mehreren beispielsweise miteinander verschweißten oder verklebten Schalen bestehen. Das Tablett ist selbstverständlich auch aus Metall, Porzellan oder Holz herstellbar. Auch hierdurch ist eine hohe Tragfähigkeit zu erzielen und darüber hinaus ggf. ein hochwertigerer Eindruck des Tabletts zu erzielen.
Ist das Tablett als ein Einweggeschirr hergestellt, so ist ein einfache und kostengünstige Herstellung erforderlich. Das erfindungsgemäße Tablett ist unter Beibehaltung seiner vorteilhaften Eigenschaften hervorragend hierfür geeignet. Es wird dabei insbesondere aus recyclingfähigem Material, z.B. recyclingfähigem Kunststoff, Karton oder Zellulose hergestellt.
Das Tablett kann verschiedene Formen aufweisen. Als besonders vorteilhaft hat sich eine runde Form erwiesen. Das Tablett sieht dabei aus wie ein TeI-ler. Aber auch eine ovale Form kann vorteilhaft sein, da mehrere Aussparungen am Umfang des Tabletts anzuordnen sind.
Weitere Vorteile der Erfindung sind in dem nachfolgenden Ausführungsbeispiel beschrieben.
Die einzige Figur zeigt ein erfindungsgemäßes Tablett in Draufsicht wenn es eine ovale Form aufweist bzw. in perspektivischer Darstellung bei einem tellerförmigen, runden Tablett. Das Tablett 1 weist in der Mitte eine Vertiefung 8 auf, welche im allgemeinen zur Aufnahme der Hauptspeisen dient. Die Vertiefung 8 ist umgeben von einer Umrandung 2, in welcher Aussparungen und Halterungen für Gegenstände sowie eine Öffnung 3 zum Halten des Tabletts 1 vorgesehen sind. Die Aussparung 3 ist dabei zum Rand des Tabletts
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1 hin offen. Hierdurch ist es möglich, den Daumen seitlich in die Aussparung 3 einzuführen und das Tablett 1 zu greifen.
Die Aussparung 3 ist im wesentlichen nierenförmig oder oval ausgebildet, wobei an der Längsseite der Aussparung 3 die Öffnung der Aussparung 3 zum Rand des Tabletts 1 hin offen ist. Dadurch, daß die Aussparung 3 im wesentlichen vom äußeren Umfang des Tabletts 1 beabstandet angeordnet ist, entsteht eine Lasche 3.1, welche zur Abstützung des Daumens dient.
Durch die Lasche 3.1 wird zudem vermieden, daß das Tablett 1 von der Hand rutscht, wenn die Druckkraft des Daumens nachläßt.
Zum Halten eines Glases mit Stiel oder eines Sektglases eignet sich besonders eine Aussparung in der Form der Öffnung 4. Das Glas kann dabei wiederum von außen in die Öffnung 4 eingeführt werden. Durch Absenken des Glases in die Öffnung 4 hinein, wird das Glas zuverlässig gehalten. Besonders vorteilhaft ist es, wenn die Öffnung 4 wie in dem vorliegenden Ausführungsbeispiel zum Rand hin eine Abschrägung 4.1 aufweist, in welcher das Glas zuverlässig gehalten wird.
Eine weitere Aussparung 5 ist dafür vorgesehen, eine Falsche aufzunehmen. Die Flasche wird dabei mit ihrem Flaschenhals in die Aussparung 5 eingeklipst. Hierzu dienen seitliche Vorsprünge 5.1, welche den Flaschenhals umklammern.
Servietten können in einer Aussparung 6 eingeklemmt werden. Die Aussparung 6 ist hier im wesentlichen Rund ausgeführt. Sie könnte aber auch als Schlitz ausgebildet sein, in welche die Serviette eingeklemmt wird.
Am Rand 2 ist darüber hinaus eine Vertiefung 7 angeordnet. Die Vertiefung 7 dient beispielsweise zur Aufnahme von Soßen oder, wenn sie tiefer ausgebildet ist, zur Aufnahme von Nüssen oder ähnlichen Speisen.
Die hier dargestellten Aussparungen sind nur beispielhaft. Es können selbstverständlich auch andere Aussparungen, beispielsweise zur Aufnahme von Olivenkernen oder Zahnstochern vorgesehen sein. Auch Aussparungen zum Festhalten von Besteck kann dienlich sein.
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Das Tablett 1 kann aus verschiedenen Materialien hergestellt sein. Besonders vorteilhaft ist ein Kunststoff, beispielsweise Polypropylen, welcher durch Tiefziehen in die erforderliche Form gebracht wurde. Auch Kunststoffspritzverfahren können eingesetzt werde, um das Tablett herzustellen. Dabei können insbesondere die unteren Kanten der Schale des Tabletts abgerundet werden, wodurch der Tragekomfort erhöht wird. Neben Kunststoff kann auch Holz, Metall oder Porzellan eingesetzt werden. Die Form des Tabletts 1 kann oval, rund oder in jeder anderen beliebigen Form sein.
Die Erfindung ist nicht auf die dargestellten oder beschriebenen Ausführungsbeispiele beschränkt.

Claims (15)

1. Tablett zum Ablegen und Aufnehmen von Speisen, Getränken, Servietten, Behältern oder ähnlichen Gegenständen, dadurch gekennzeichnet, daß in dem Tablett (1) eine zum Rand hin offene Aussparung (3) zum Haften des Tabletts (1) mit dem Daumen derart angeordnet ist, daß der Daumen vom Rand her in die Aussparung (3) eingeführt werden kann.
2. Tablett nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Aussparung (3) oval, nieren- oder pflaumenförmig ist.
3. Tablett nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß die Öffnung am Ende der Längsseite der Aussparung (3) angeordnet ist.
4. Tablett nach einem der vorherigen Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß das Tablett (1) eine Vertiefung (8) aufweist.
5. Tablett nach einem der vorherigen Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß in dem Tablett (1) weitere zum Rand hin offene Aussparungen (4, 5, 6) zum Halten von Gläsern, Flaschen, Servietten, Besteck oder ähnlichem angeordnet sind.
6. Tablett nach einem der vorherigen Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die verschiedenen Aussparungen bzw. Halterungen (4, 5, 6) in der Umrandung (2) des Tabletts (1) angeordnet sind.
7. Tablett nach einem der vorherigen Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die verschiedenen Aussparungen bzw. Halterungen (4, 5, 6) Formen aufweisen, welche zur speziellen Aufnahme eines Glases, einer Kronkorkenflasche oder einer Serviette geeignet sind.
8. Tablett nach einem der vorherigen Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß eine Aussparung bzw. Halterung (5) eine Hinterschneidung aufweist zu Einklipsen insbesondere eines Flaschenhalses oder Glasstieles.
9. Tablett nach einem der vorherigen Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß eine Aussparung bzw. Halterung (6) eine Hinterschneidung aufweist zum Einklemmen einer Serviette.
10. Tablett nach einem der vorherigen Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß in der Umrandung (2) eine Vertiefung (7) angeordnet ist.
11. Tablett nach einem der vorherigen Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Aussparungen bzw. Halterungen (6), welche zur Aufnahme von leichteren Gegenständen vorgesehen sind, in einem größeren Abstand von der Halteaussparung (3) angeordnet sind, als die Aussparungen bzw. Halterungen (4, 5), welche zur Aufnahme von schwereren Gegenständen vorgesehen sind.
12. Tablett nach einem der vorherigen Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß in dem Tablett (1) eine allseitig umschlossene Aussparung zur Aufnahme einer Schüssel oder eines Bechers vorgesehen ist.
13. Tablett nach einem der vorherigen Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß das Tablett (1) aus Kunststoff, Holz, Metall oder Porzellan hergestellt ist.
14. Tablett nach einem der vorherigen Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß das Tablett (1) ein Einweggeschirr ist und insbesondere aus recyclingfähigem Material, z. B. recyclingfähigem Kunststoff, Karton oder Zellulose hergestellt ist.
15. Tablett nach einem der vorherigen Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß das Tablett (1) rund, insbesondere wie ein Teller oder oval ist.
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