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Die Erfindung betrifft eine Verpackung, insbesondere Fertigpackung, für Lebensmittel, umfassend ein Seitenteil, wobei das Seitenteil einen Aufnahmeraum für Lebensmittel umschließt, und ein Unterteil, wobei das Unterteil mit dem Seitenteil verbunden ist, wobei die Verbindung zwischen dem Seitenteil und dem Unterteil zumindest teilweise eine lösbare Verbindung umfasst. Die Erfindung betrifft weiter ein Verfahren zum Servieren, insbesondere zur anschaulichen Bereitstellung, von Lebensmitteln sowie die Verwendung der erfindungsgemäßen Verpackung zum Servieren, insbesondere zur anschaulichen Bereitstellung, von Lebensmitteln in einer Großraumküche und/oder in einer Gemeinschaftsgastronomie, insbesondere in einem Krankenhaus, einem Altenheim und/oder einer Pflegeeinrichtung.
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Lebensmittel, insbesondere Fertiggerichte, die in ihrer Verpackung erhitzt werden können, erfreuen sich einer wachsenden Beliebtheit. Aufgrund der in den letzten Jahren erfolgten Fortschritte hinsichtlich der Zubereitungs- und Konservierungsqualität, können auch hochwertige Lebensmittel zur schnellen Zubereitung über einen längeren Zeitraum aufbewahrt werden.
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Bisherige Verpackungen für Fertiglebensmittel sind bekannt in verschiedenen Formen, etwa als Tüten, Schalen, Tabletts; jeweils aus Pappe, Metall, Kunststoff- oder kombinierten Werkstoffen. Die Fertiglebensmittel können in diesen Verpackungen auf vielfältige Weise zubereitet werden, wobei für den Verzehr meistens bereits ein einfaches Erwärmen in einer Mikrowelle oder in einem Wasserbad ausreicht. Dabei ist der Verzehr sowohl unmittelbar aus den Verpackungen heraus als auch das Übertragen der Mahlzeiten auf ein Essgeschirr möglich.
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Der Verzehr von Fertiglebensmitteln geht einher mit einer in der Regel optisch nicht ansprechenden Darbietung während des Verzehrs, wenn das Lebensmittel aus der Verpackung heraus bzw. in dieser verspeist wird, oder aber, wenn es mit Löffeln, Kellen oder anderem Küchenwerkzeug auf ein Essgeschirr, beispielsweise einen Teller, übertragen wird. Hiermit einher geht beim Nutzer oftmals der Eindruck von einer wenig schmackhaften, preiswerten und nicht sonderlich hochwertigen Mahlzeit. Solche Eindrücke bleiben dem Käufer solcher Fertiglebensmittel in Erinnerung, weshalb er weniger dazu neigen würde, ein solches Produkt wiederholt zu kaufen oder gar höhere Preise zu zahlen, selbst wenn es sich um Lebensmittel aus hochwertigen Zutaten handelt.
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Fertiglebensmittel sollen dabei auch schnell verzehrbereit sein, weil es der Nutzer verlangt oder das Lebensmittel möglichst warm und frisch nach der Zubereitung verzehrt werden soll. Dies gilt nicht nur für die Nutzung durch Verbraucher, sondern auch in der Gemeinschaftsgastronomie und in Großküchen, wo der Personalaufwand zum Zubereiten und Bereitstellen der Mahlzeiten erheblich ist, wenn eine schnelle Verabreichung beabsichtigt ist. Dauert die Bereitstellung zu lang, können die Mahlzeiten aufgrund langer Standzeiten schnell auskühlen. Zudem besteht bei langer Standzeit die Gefahr einer Verunreinigung, weshalb ggf. bestehende Hygienekonzepte nicht eingehalten werden können. Beispielsweise in Krankenhäusern, Altenheimen und Pflegeeinrichtungen werden Tag für Tag viele Millionen Menschen mit Lebensmitteln versorgt. Immer öfter wird die Bereitstellung der Speisen von einem zentralen Dienstleister, wie etwa einer Krankenhausküche oder einem Cateringunternehmen, übernommen. Vor allem hier spielt die „straight-to-plate“ Darbietung eine entscheidende Rolle.
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Gerade dieses Erfordernis nach einer Schnelligkeit der Verzehrbereitschaft bedingt Nachteile hinsichtlich der optischen Darbietung der Mahlzeit, der Sauberkeit der Verabreichung und insgesamt hinsichtlich des Handlings, das sich der Nutzer gern in einer Weise wünscht, die sauber ist und ein hochwertiges Gefühl vermittelt. Der auf Nachhaltigkeit bedachte moderne Nutzer denkt hierbei auch daran, dass möglichst wenig Reste des Lebensmittels an der wegzuwerfenden Verpackung haften bleiben, oder die Reste der Verpackung nicht erst aufwändig gereinigt werden müssen.
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Aus dem Stand der Technik sind verschiedene Verpackungen bekannt, die sich als Ziel gesetzt haben, eine Mahlzeit möglichst schnell und in Form auf einen Teller zu bringen.
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Eine Verpackung, bei der die Überführung der Mahlzeit auf den Teller erfolgt, ist beispielsweise in der Druckschrift
EP 0 760 341 A1 beschrieben, wobei hier die Verpackung nach dem Erwärmen umgedreht auf einem Teller oder einer Schüssel platziert wird und durch Auseinanderziehen der Seiten in entgegengesetzte Richtungen ein Schlitz in der Verpackung geöffnet wird, wodurch die Mahlzeit auf den Teller bzw. in die Schüssel gleitet.
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Eine andere Lösung bietet die in der Druckschrift
EP 1 874 655 A1 beschriebene Verpackung, die auf einem Teller platziert wird und bei der der Boden über eine Lasche herausgezogen wird, sodass die Mahlzeit zum Verzehr auf dem Teller verbleibt und der restliche Teil der Verpackung weggehoben wird. Hierzu weist die bekannte Verpackung einen abziehbaren Boden auf, der als dünne Folie mit einer Abziehlasche ausgestaltet ist. Zunächst erlaubt die bekannte Verpackung keinen Verzehr von in der Verpackung enthaltenen Lebensmitteln, da der Boden einer Verwendung von Essbesteck wie Messer oder Gabel nicht standhält, sondern bereits bei leichtem Kontakt reißt. Weiterhin führt der dünne Boden insbesondere bei gefrorenen Mahlzeiten zu Problemen, da bei tiefen Temperaturen das Material des Bodens spröde wird und die Abziehlasche beim Entfernen des Bodens leicht abreißt. Die Verpackung weist außerdem einen geschlossenen Rahmen auf, der in Richtung des Bodens verjüngt ist, was hinsichtlich einer Tellerregeneration, also einer Regeneration, z. B. Erwärmung, einer in der Verpackung enthaltenen gefrorenen Mahlzeit, insofern nachteilig ist, als die in der Verpackung enthaltene Mahlzeit im gefrorenen Zustand unter Umständen nicht über die Bodenöffnung der Verpackung auf ein Essgeschirr gelangen kann, sondern durch den Rahmen der Verpackung blockiert wird. Weiter kann das Herausziehen des Bodens dazu führen, dass Teile der Mahlzeit während des Herausziehens des Bodens an den Rand der Verpackung gedrückt werden, so dass das Übertragen misslingt und wesentliche Teile des Lebensmittels an der Verpackung haften bleiben. Darüber hinaus kann man sich an dem herausgezogenen Boden die Hände schmutzig machen, wenn man diesen zur Seite legt.
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Den bisherigen Verpackungen ist also der Nachteil gemein, dass der optische Eindruck der Lebensmittel bei der Überführung auf den Teller leidet, das Handling kompliziert ist und eine Gefahr des Misslingens einhergeht und/oder die Gefahr der Verschmutzung von Händen, Kleidung, des Geschirrs oder der Verpackung während des Vorgangs der Überführung der Lebensmittel auf das Geschirr besteht. In beiden Fällen kann das Handling erschwert sein, sich die Bereitstellung der Mahlzeiten verzögern oder diese gar misslingen. Gerade in Großküchen und in der Gemeinschaftsgastronomie kann eine personalschonende, schnelle und hygienische Bereitstellung warmer Mahlzeiten auf diese Weise nicht gewährleistet werden.
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Es besteht demnach ein Bedarf nach einer Verpackung für Lebensmittel, mit welcher das Übertragen des Lebensmittels auf das Geschirr jederzeit und schnell gelingt, ohne dass die Gefahr besteht, dass man sich die Hände verschmutzt oder erhebliche Teile der Mahlzeit nicht auf dem Teller ankommen.
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Der vorliegenden Erfindung liegt daher die Aufgabe zugrunde, eine Verpackung, insbesondere Fertigpackung, für Lebensmittel zur Verfügung zu stellen, mit der die aus dem Stand der Technik bekannten Probleme überwunden werden können und welche insbesondere eine einfache, schnelle und anschauliche Übertragung des Lebensmittels aus der Verpackung auf den Teller ermöglicht, die jederzeit gelingt, bei der keine Lebensmittelreste verloren gehen, indem diese beispielsweise an der Verpackung hängen bleiben, und eine Verschmutzung der Hände des Nutzers vermieden wird. Darüber hinaus liegt der vorliegenden Erfindung die Aufgabe zugrunde, ein vorteilhaftes Verfahren zum Servieren, insbesondere zur anschaulichen Bereitstellung, von Lebensmitteln sowie eine vorteilhafte Verwendung der Verpackung zum Servieren, insbesondere zur anschaulichen Bereitstellung, von Lebensmitteln in einer Großraumküche und/oder in einer Gemeinschaftsgastronomie, insbesondere in einem Krankenhaus, einem Altenheim und/oder einer Pflegeeinrichtung, vorzuschlagen.
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Gemäß einem ersten Aspekt der vorliegenden Erfindung wird die oben aufgezeigte Aufgabe für eine Verpackung, insbesondere Fertigpackung, für Lebensmittel, umfassend ein Seitenteil, wobei das Seitenteil einen Aufnahmeraum für Lebensmittel umschließt, und ein Unterteil, wobei das Unterteil mit dem Seitenteil verbunden ist, wobei die Verbindung zwischen dem Seitenteil und dem Unterteil zumindest teilweise eine lösbare Verbindung umfasst, dadurch gelöst, dass die Verbindung zwischen dem Seitenteil und dem Unterteil zumindest teilweise eine im Wesentlichen feste Verbindung umfasst.
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Gemäß einem zweiten Aspekt der vorliegenden Erfindung wird die oben aufgezeigte Aufgabe gelöst durch ein Verfahren zum Servieren, insbesondere zur anschaulichen Bereitstellung, von Lebensmitteln, umfassend die Schritte:
- - Platzieren einer Verpackung gemäß dem ersten Aspekt auf oder über einem Essgeschirr,
- - zumindest teilweises Lösen der lösbaren Verbindung der Verpackung, und
- - zumindest teilweises Öffnen des Unterteils, sodass ein in der Verpackung enthaltenes Lebensmittel aus der Verpackung über das Unterteil auf ein Essgeschirr übertragen werden, insbesondere gleiten, kann.
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Schließlich wird gemäß einem dritten Aspekt der vorliegenden Erfindung eine Verwendung der erfindungsgemäßen Verpackung zum Servieren, insbesondere zur anschaulichen Bereitstellung, von Lebensmitteln in einer Großraumküche und/oder in einer Gemeinschaftsgastronomie, insbesondere in einem Krankenhaus, einem Altenheim und/oder einer Pflegeeinrichtung, vorgeschlagen.
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Exemplarische Ausführungsformen des ersten, zweiten und dritten Aspekts der Erfindung können gemäß einer oder mehrerer der unten beschriebenen Ausgestaltungen ausgebildet sein und/oder eine oder mehrere der unten beschriebenen Eigenschaften aufweisen.
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Ein Lebensmittel meint beispielsweise ein für die menschliche und/oder tierische Ernährung bestimmtes Erzeugnis. Es kann sich damit auch um ein Lebensmittel mit zwei oder mehr Bestandteilen handeln. Vorzugsweise handelt es sich um eine Mahlzeit, welche aus mindestens zwei unterschiedlichen Bestandteilen besteht. Eine Mahlzeit umfasst beispielsweise mindestens einen festen Bestandteil und/oder mindestens einen flüssigen Bestandteil. Eine Mahlzeit kann beispielsweise eine Vorspeise, eine Hauptspeise, ein Nachtisch und/oder ein Zwischengang sein. Beispielsweise handelt es sich um ein im Wesentlichen flüssiges Lebensmittel, insbesondere eine im Wesentlichen flüssige Mahlzeit, z.B. eine Suppe oder einen Eintopf. Bei dem Lebensmittel kann es sich insbesondere um ein Schnell- oder Fertiggericht handeln. Denkbar ist beispielsweise, dass die Verpackung mindestens ein Lebensmittel, insbesondere eine Mahlzeit, beinhaltet.
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Denkbar ist auch eine Trennung von mehreren in der Verpackung enthaltenen Lebensmitteln. Sind zwei oder mehr als zwei Lebensmittel in der Verpackung enthalten, welche nicht miteinander in Berührung kommen sollen, können diese beispielsweise in separaten Kammern, beispielsweise durch eine Trennwand, in dem Aufnahmeraum der Verpackung voneinander getrennt werden.
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Insbesondere wird ein Lebensmittel auf dem Unterteil der Verpackung angeordnet, insbesondere anschaulich drapiert. In der Verpackung wird das Lebensmittel vor der Umwelt und äußeren Einflüssen geschützt. So kann das Lebensmittel in der Verpackung beispielsweise transportiert und/oder gelagert werden. Denkbar ist beispielsweise ein Verkauf des Lebensmittels in der Verpackung an einen Endverbraucher oder einen Zwischenhändler, z. B. einen zentralen Dienstleister, wie etwa eine Krankenhausküche oder ein Cateringunternehmen.
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Verschiedene Ausgestaltungen, insbesondere Formen, der Verpackung gemäß dem ersten Aspekt sind denkbar. Die Verpackung kann beispielsweise rund und/oder eckig ausgebildet sein. Beispielsweise ist denkbar, dass das Seitenteil einen kreis- oder ellipsenförmigen Aufnahmeraum umschließt. Alternativ ist denkbar, dass das Seitenteil zwei oder mehr Seiten umfasst. Denkbar ist beispielsweise eine Ausgestaltung mit drei Seiten, wobei das Seitenteil eine Dreiecksform umschließt. Alternativ umfasst das Seitenteil vier Seiten und umfasst einen eckigen, insbesondere rechteckigen oder quadratischen, Aufnahmeraum. Eine rechteckige Außenform ist sowohl in der Handhabung als auch in der Verpackung größerer Mengen besonders kosteneffizient. Weitere Ausgestaltungen, insbesondere mehrseitige und/oder asymmetrische Seitenteile, sind ebenfalls denkbar.
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Denkbar ist zudem, dass der Aufnahmeraum für Lebensmittel mindestens zwei unterschiedliche Durchmesser aufweist. So weist beispielsweise das Seitenteil in einem dem Unterteil abgewandten Bereich einen größeren Durchmesser und in einem dem Unterteil zugewandten Bereich einen kleineren Durchmesser auf. Es hat sich gezeigt, dass hierdurch insbesondere ein Abfüllen von Lebensmitteln in der Verpackung erleichtert wird.
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Das Seitenteil und das Unterteil können beispielsweise separat oder einstückig ausgestaltet sein. Einstückig meint beispielsweise, dass das Seitenteil und das Unterteil mittels Guss- oder Spritztechnik z. B. in einem Fertigungsschritt hergestellt wurden. Auch ein optional vorhandener Deckel kann beispielsweise einstückig mit dem Seitenteil und optional dem Unterteil ausgebildet sein. Dies ermöglicht eine besonders einfache Herstellung der Verpackung. Zudem kann beispielsweise eine Verbrühungsgefahr, insbesondere bei flüssigen Lebensmitteln, durch ungenügende Schweißverbindungen vermieden werden. Insbesondere können das Seitenteil und das Unterteil zumindest teilweise separat voneinander oder zumindest teilweise einstückig ausgestaltet sein. Denkbar ist beispielsweise eine Verbindung des Seitenteils mit dem Unterteil über eine Ecke. Alternativ ist auch eine zumindest im Wesentlichen abgerundete Verbindung denkbar.
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Das Seitenteil ist beispielsweise zumindest teilweise in einem Winkel von im Wesentlichen 90° mit dem Unterteil verbunden. Denkbar ist auch, dass die Verbindung des Seitenteils mit dem Unterteil zumindest teilweise von einem 90°-Winkel abweicht. Beispielsweise ist der Aufnahmeraum der Verpackung in Richtung des Unterteils zumindest teilweise verjüngt oder vergrößert. Insbesondere ist der Aufnahmeraum der Verpackung in Richtung des Unterteils zumindest teilweise um 0,5 bis 5°, vorzugsweise um 1 bis 3°, verjüngt. Insbesondere ist das Seitenteil, bevorzugt mindestens eine Seite, zumindest teilweise um 0,5 bis 5°, vorzugsweise um 1 bis 3°, abweichend von einem 90°-Winkel geneigt. Dies dient beispielsweise einer verbesserten Stapelbarkeit der Verpackung, so dass zwei oder mehr Verpackungen auf einfach Weise ineinander gestapelt werden können. Dies wiederum ermöglicht z. B. einen effizienten Transport von zwei oder mehr leeren Verpackungen.
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Bevorzugt beträgt der Anteil der lösbaren Verbindung mindestens die Hälfte, vorzugsweise mindestens 2/3, besonders bevorzugt 3/4 oder mehr als 3/4 der Verbindung zwischen Seitenteil und Unterteil. Auf diese Weise wird nach dem Lösen der lösbaren Verbindung vorteilhaft ein Ausklappen des Unterteils ermöglicht. Das Unterteil ist nach einem zumindest teilweisen Lösen der lösbaren Verbindung insbesondere herunterklappbar. Das Unterteil kann dann insbesondere als Rampe für die Überführung des Lebensmittels auf ein Essgeschirr oder ähnliches dienen. Sofern es sich um eine im Wesentlichen eckige Verpackung handelt, die ein Seitenteil mit zwei, insbesondere drei, oder mehr Seiten, insbesondere vier Seiten, aufweist, ist es bevorzugt, dass sich die im Wesentlichen feste Verbindung beispielsweise zumindest teilweise über lediglich eine der Seiten erstreckt. Auf diese Weise wird das Herunterklappen des Unterteils besonders begünstigt. Insbesondere im Falle eines vielseitigen Seitenteils ist denkbar, dass sich die im Wesentlichen feste Verbindung über z. B. lediglich zwei oder mehr Seiten erstreckt.
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Bei der Verpackung kann es sich um eine Mehrweg- oder eine Einwegverpackung handeln. Eine Einwegverpackung oder auch Wegwerfpackung ist in der Regel für den einmaligen Gebrauch hergestellt. Bevorzugt kann die Verpackung nach dem Gebrauch wiederverwertet, insbesondere recycelt, werden. Hierdurch wird vorteilhaft eine besonders nachhaltige Verpackung bereitgestellt. Eine Mehrwegverpackung kann dagegen mehrfach benutzt, insbesondere nach einem Transport, Verkauf, und/oder Gebrauch entleert und wieder neu befüllt werden. Beispielsweise kann die lösbare Verbindung zwischen Seitenteil und Unterteil nach einem erstmaligen Lösen wieder verschlossen werden.
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Die Verpackung ist insbesondere für verzehrfertige Schnell- oder Fertiggerichte geeignet, deren Bestandteile in der Mikrowelle oder in einem Ofen erwärmt werden.
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Insbesondere handelt es sich bei der Verpackung um eine Fertigpackung. Fertigpackungen sind Verpackungen beliebiger Art, in die in Abwesenheit des Käufers Erzeugnisse abgepackt und die in Abwesenheit des Käufers verschlossen werden, wobei die Menge des darin enthaltenen Erzeugnisses ohne Öffnen oder merkliche Änderung der Verpackung nicht verändert werden kann.
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Während die lösbare Verbindung zwischen dem Seitenteil und dem Unterteil lösbar ausgestaltet ist, meint die im Wesentlichen feste Verbindung eine nicht ohne weiteres, beispielsweise nicht ohne Gewalteinwirkung, lösbare, vielmehr dauerhafte Verbindung.
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Die Verpackung weist vorzugsweise eine insbesondere dem Unterteil gegenüberliegend angeordnete Oberseite auf. Die Oberseite ist beispielsweise offen, um mit einem Lebensmittel befüllt zu werden. Insbesondere wird ein Lebensmittel, beispielsweise eine Mahlzeit, über die offene Oberseite auf dem Unterteil serviert, insbesondere anschaulich drapiert. Anschließend kann die Oberseite beispielsweise mit Hilfe eines Deckels, insbesondere eines lösbaren und/oder wiederverschließbaren Deckels, beispielsweise einer Folie, verschlossen werden. Die verschlossene Verpackung mit dem darin enthaltenen Lebensmittel kann beispielsweise an einen Endverbraucher oder einen Zwischenhändler, z. B. einen zentralen Dienstleister, wie etwa eine Krankenhausküche oder ein Cateringunternehmen, verkauft werden.
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Der Käufer und/oder Nutzer der Verpackung kann das in der Verpackung enthaltene Lebensmittel, insbesondere das drapierte Lebensmittel, zum Verzehr über das Unterteil beispielsweise auf ein Essgeschirr überführen. Hierzu wird insbesondere die lösbare Verbindung zwischen Seitenteil und Unterteil gelöst, was insbesondere zur Folge hat, dass das Unterteil nach unten klappen kann. Die Oberseite kann beispielsweise offen oder mit Hilfe eines Deckels geschlossen sein.
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Das Lebensmittel kann vor dem Verzehr beispielsweise in der Verpackung erwärmt werden. Die Erfindung bietet unter anderem den Vorteil, dass kein Kontakt zu dem Lebensmittel notwendig ist, um es aus der Verpackung heraus auf einem Essgeschirr zu servieren, insbesondere anschaulich zu drapieren. Dies ist einerseits besonders hygienisch, andererseits wird auch eine Verbrühungsgefahr bei erwärmten Lebensmitteln erheblich reduziert. Die Verpackung erlaubt insbesondere ein schnelles und kontaktloses, hygienisches Servieren eines in der Verpackung enthaltenen Lebensmittels.
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Weiterhin ist die Verpackung gemäß dem ersten Aspekt auch im Zusammenhang mit tiefgefrorenen Lebensmitteln besonders vorteilhaft. So ist auch eine kontaktlose Überführung von tiefgefrorenen Lebensmitteln auf ein Essgeschirr, beispielsweise zur Tellerregeneration, denkbar.
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Die Verpackung gemäß dem ersten Aspekt erlaubt somit ein einfaches Überführen und ansprechendes Anrichten von in der Verpackung enthaltenen Lebensmitteln sowohl im tiefgekühlten als auch im erwärmten Zustand.
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Insbesondere kann das Lebensmittel serviert werden, ohne dass es in seiner Form verändert wird. Nach dem Servieren des Lebensmittels kann die leere Verpackung beispielsweise entfernt werden, ohne dass die Darbietung des Lebensmittels beeinträchtigt wird, und optional wiederverwendet werden.
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Beispielsweise dient die Erfindung einem Überführen einer Mahlzeit aus der Verpackung auf z. B. einen Teller zur Aufnahme der Mahlzeit. Nach einem Lösen der lösbaren Verbindung kann beispielsweise durch das Eigengewicht der Mahlzeit das Unterteil der Verpackung nach unten klappen und die Mahlzeit auf den Teller rutschen. Denkbar ist auch, dass die Verpackung auf ein Essgeschirr abgelegt wird und nach dem Lösen der lösbaren Verbindung angehoben wird, sodass das Unterteil durch das Gewicht, welches in Richtung Essgeschirr wirkt, und das Anheben der Verpackung nach oben und/oder zur Seite nach unten aufklappt und das Lebensmittel ebenfalls auf das Essgeschirr gleiten kann. Durch das teilweise Lösen des Unterteils kann das Lebensmittel insbesondere mit dem Essgeschirr in Kontakt gebracht werden, ohne dass das Seitenteil der Verpackung verändert und/oder entfernt werden muss.
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Essgeschirr bezeichnet Gebrauchsgegenstände, die bei der Einnahme von Lebensmitteln, insbesondere Mahlzeiten, verwendet werden, vor allem Teller, Platten und Schüsseln. Essgeschirr kann aus verschiedenen Materialien gefertigt sein, wobei vor allem Porzellan, Steinzeug, Steingut, Kunststoff, Holz und/oder Glas üblich sind. Daneben wird z. B. für den Verzehr unterwegs auch Einweggeschirr aus Pappe, Aluminium, Kunststoff und/oder aufgeschäumtem Kunststoff verwendet, teilweise auch aus verzehrbaren (z. B. Waffeln) oder kompostierbaren, natürlichen Materialien wie Holz.
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Mit Hilfe der vorliegenden Erfindung können insbesondere die aus dem Stand der Technik bekannten Nachteile vermieden werden. Es hat sich insbesondere gezeigt, dass eine einfache, schnelle und saubere Übertragung des Lebensmittels auf ein Essgeschirr, wie beispielsweise einen Teller, eine Platte, eine Schüssel oder ein Tablett, ermöglicht wird, die ohne Weiteres gelingt. Das Lebensmittel kann nahezu restlos, insbesondere ohne Einsatz von Servierwerkzeugen und unter Vermeidung von Verschmutzungen aus der Verpackung heraus serviert werden. Das Unterteil ist nach einem zumindest teilweisen Lösen der lösbaren Verbindung insbesondere herunterklappbar und kann als Rampe für die Überführung des Lebensmittels auf ein Essgeschirr oder ähnliches dienen.
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Mit Hilfe der Erfindung wird ebenfalls vermieden, dass größere Teile des Lebensmittels am Rand der Verpackung gestaut werden und somit entweder verloren gehen oder mit weiterem Aufwand herausgekratzt werden müssen. Der Verlust von Lebensmittelteilen ist in der Folge äußerst gering. Sofern die Verpackung nach dem Überführen des Lebensmittels auf ein Essgeschirr entsorgt wird, enthält diese zudem kaum unter Umständen geruchsbelastende oder unhygienische Reste. Nach dem Überführen des Lebensmittels auf das Essgeschirr kann das Unterteil beispielsweise wieder nach oben geklappt werden und die Verpackung entsorgt werden, ohne dass die Gefahr besteht, dass Lebensmittelreste herausfallen und zu Verschmutzungen führen.
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Mit Hilfe der Erfindung gelingt regelmäßig ein Überführen und anschauliches Servieren des Lebensmittels beispielsweise auf ein Essgeschirr. Dies kann sowohl für den Privatbereich als auch für den Geschäftsbereich, beispielsweise in Großraumküchen und/oder der Gemeinschaftsgastronomie vorteilhaft sein.
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So kann beispielsweise der Ablauf des Servierens von Lebensmitteln deutlich vereinfacht und automatisiert werden. Auf diese Weise können sowohl im Personalals auch beispielsweise im Logistikbereich insbesondere von Großraumküchen und/oder der Gemeinschaftsgastronomie durch die schnelle und einfache Handhabung Kosten gesenkt werden. Die Weiterverarbeitung kann insbesondere auf engstem Raum erfolgen.
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Insbesondere kann mit Hilfe der Erfindung eine Vielzahl an portionierten Lebensmitteln gleichzeitig erwärmt und beispielsweise auch bei größeren Gruppen im Wesentlichen gleichzeitig auf den Tisch gebracht werden.
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Gemäß einer ersten vorteilhaften Ausgestaltung der Erfindung umfasst die lösbare Verbindung mindestens ein Mittel zum lösbaren Verbinden des Unterteils mit dem Seitenteil, insbesondere einen lösbaren Aufreißstreifen. Ein Mittel zum lösbaren Verbinden des Unterteils mit dem Seitenteil erlaubt insbesondere eine im Wesentlichen feste Verbindung des Unterteils mit dem Seitenteil bis zum Lösen der lösbaren Verbindung. Auf diese Weise sind beispielsweise ein sicherer, unbedenklicher Transport und/oder eine Lagerung eines in der Verpackung enthaltenen Lebensmittels möglich. Gleichzeitig erlaubt das Mittel zum lösbaren Verbinden jedoch ein Lösen der Verbindung zwischen dem Unterteil und dem Seitenteil.
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Bei dem Mittel zum lösbaren Verbinden handelt es sich beispielsweise um einen Aufreißstreifen. Ein solcher Aufreißstreifen bietet eine leichte Handhabung, insbesondere ein leichtes Lösen der Verbindung, wobei er im ungelösten Zustand die Stabilität der Verpackung gewährleistet. Denkbar ist auch, dass es sich bei dem Mittel zum lösbaren Verbinden um eine Materialschwächung im Bereich der lösbaren Verbindung handelt. Das Unterteil kann bei Bedarf in dem Bereich der Materialschwächung zumindest teilweise von dem Seitenteil gelöst werden. Nachteilig an dieser Ausgestaltung kann jedoch eine mangelnde Stabilität der ungeöffneten Verpackung sein.
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Bevorzugt weist das mindestens eine Mittel zum lösbaren Verbinden des Unterteils mit dem Seitenteil mindestens ein Mittel zum Lösen der lösbaren Verbindung, insbesondere mindestens eine Lasche, auf. Ein Mittel zum Lösen der lösbaren Verbindung vereinfacht das Lösen für den Nutzer der Verpackung. Beispielsweise kann es sich um eine Lasche handeln, welche der Nutzer greifen kann, um z. B. einen Aufreißstreifen zu lösen.
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Das mindestens eine Mittel zum lösbaren Verbinden des Unterteils mit dem Seitenteil kann beispielsweise zwei (lösbare) Enden aufweisen, wobei die (lösbaren) Enden vorzugsweise symmetrisch, insbesondere gegenüberliegend, an der Verpackung angeordnet sind. Auf diese Weise wird ein symmetrisches Öffnen des Unterteils und ein vorzugsweise gerades, gleichmäßiges Herunterklappen des Unterteils ermöglicht. Das Unterteil bildet beispielsweise eine Rampe, über welche ein in der Verpackung enthaltendes Lebensmittel auf ein Essgeschirr gleiten kann.
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So ist das mindestens eine Mittel zum Lösen der lösbaren Verbindung des Unterteils mit dem Seitenteil beispielsweise derart angeordnet, dass das Lösen der lösbaren Verbindung insbesondere für Linkshänder oder Rechtshänder vereinfacht ist. Denkbar ist beispielsweise, dass ein Mittel zum Lösen der lösbaren Verbindung, beispielsweise eine Lasche, an einem Ende des Mittels zur lösbaren Verbindung, beispielsweise an einem Aufreißstreifen, angeordnet ist, während das andere Ende des Mittels zur lösbaren Verbindung des Unterteils mit dem Seitenteil kein Mittel zum Lösen der lösbaren Verbindung des Unterteils mit dem Seitenteil umfasst. So ist die lösbare Verbindung beispielsweise in lediglich eine Richtung zu lösen. Denkbar ist, dass das Mittel zum Lösen der lösbaren Verbindung des Unterteils mit dem Seitenteil derart angeordnet ist, dass es Linkshändern erlaubt, die Verpackung mit der rechten Hand zu halten und die lösbare Verbindung mit der linken Hand, beispielsweise von links nach rechts, zu lösen. Umgekehrt kann dies ebenso für eine Ausgestaltung für Rechtshänder gelten.
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Besonders bevorzugt weist das mindestens eine Mittel zum lösbaren Verbinden des Unterteils mit dem Seitenteil zwei Mittel zum Lösen der lösbaren Verbindung, insbesondere zwei Laschen, auf, wobei die Mittel zum Lösen der lösbaren Verbindung an gegenüberliegenden Enden des Mittels zum lösbaren Verbinden des Unterteils mit dem Seitenteil, insbesondere dem Aufreißstreifen, angeordnet sind. Auf diese Weise lässt sich die lösbare Verbindung von beiden Seiten und somit auf besonders einfach Weise sowohl durch Links- als auch Rechtshänder lösen.
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Das Unterteil ist bevorzugt im Wesentlichen starr ausgebildet. Eine im Wesentlichen starre Ausbildung des Unterteils ermöglicht einerseits einen sicheren Transport der Verpackung und optional eines darin enthaltenen Lebensmittels. Darüber hinaus ermöglicht ein im Wesentlichen starres Unterteil ein Gleiten des Lebensmittels aus der Verpackung auf beispielsweise ein Essgeschirr, ohne dass sich die in der Verpackung vorgegebene Anordnung des Lebensmittels, beispielsweise einer Mahlzeit, während des Servierens verändert.
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Eine im Wesentlichen starre Ausgestaltung meint dabei, dass das Unterteil trotz des Gewichts eines Lebensmittels, beispielsweise einer Mahlzeit, auf dem Unterteil seine beispielsweise ebene Form beibehält. Insbesondere hängt das Unterteil unter der Last des Lebensmittels weder durch noch reißt es. Denkbar ist jedoch beispielsweise, dass sich das Unterteil knicken oder einreißen lässt. Es ist auch denkbar, dass das Unterteil weder knick- noch einreißbar ist. Die im Wesentlichen starre Ausgestaltung des Unterteils erlaubt insbesondere ein gleichmäßiges Gleiten des Lebensmittels, insbesondere der Mahlzeit, auf ein Essgeschirr. Zudem können durch eine starre Ausgestaltung des Unterteils insbesondere Transport- und/oder Temperaturschäden an der Verpackung vermieden werden.
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Das Unterteil kann eine Dicke von mindestens 0,20 mm, bevorzugt mindestens 0,40 mm, besonders bevorzugt mindestens 0,60 mm, aufweisen. Beispielsweise weist das Unterteil eine Dicke von mehr als 0,40 mm, insbesondere mindestens 0,45 mm, bevorzugt mindestens 0,55 mm, auf. Dies hat insbesondere den Vorteil, dass die Verpackung auch für einen unmittelbaren Verzehr von enthaltenen Lebensmitteln aus der Verpackung heraus geeignet ist. Auch der Verwendung von Essbesteck, wie beispielsweise Messern oder Gabeln, hält die Verpackung durch eine stabilere Ausgestaltung des Unterteils stand. Das Unterteil weist beispielsweise zumindest teilweise eine größere Dicke als das Seitenteil auf. Dies ist insbesondere insofern vorteilhaft, als das Unterteil das Gewicht des Lebensmittels, insbesondere der Mahlzeit trägt.
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Das Unterteil und/oder Seitenteil weisen bevorzugt zumindest teilweise eine Dicke von 0,2 bis 2,0 mm, vorzugsweise 0,3 bis 1,0 mm, besonders bevorzugt 0,60 bis 0,75 mm auf. Besonders bevorzugt weisen das Unterteil und/oder das Seitenteil eine im Wesentlichen einheitliche Dicke auf. Denkbar ist jedoch beispielsweise, dass die Dicke z. B. herstellungsbedingt an einer oder mehr Stellen abweicht, z. B. punktuell vergrößert ist. Durch eine entsprechende Ausgestaltung der Verpackung, insbesondere des Unterteils und/oder des Seitenteils, kann gewährleistet werden, dass diese ein geringes Gewicht aufweist, während die Verpackung gleichzeitig stabil ist, sodass diese während eines Transports und/oder der Handhabung nicht beschädigt wird.
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Beispielsweise weist das Seitenteil zumindest teilweise eine Dicke von 0,50 bis 0,70 mm, bevorzugt 0,55 bis 0,65 mm, insbesondere 0,60 mm, und/oder das Unterteil zumindest teilweise eine Dicke von 0,60 bis 0,80 mm, bevorzugt 0,70 bis 0,75 mm, insbesondere 0,70 mm, auf. Dies erlaubt einerseits eine materialsparende und leichte Ausgestaltung der Verpackung sowie andererseits eine stabile Ausgestaltung, insbesondere des Unterteils.
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Denkbar ist auch, dass das Unterteil mindestens zwei unterschiedliche Dicken aufweist. Insbesondere weist das Unterteil z. B. in einem Fließbereich, in dem das Lebensmittel von dem Unterteil auf ein Essgeschirr gelangt, eine höhere Dicke auf, was dem Unterteil an dieser Stelle zusätzliche Stabilität verleiht und zudem das Herunterklappen des Unterteils nach dem Lösen der lösbaren Verbindung erleichtert. Beispielsweise weist das Unterteil zumindest teilweise eine Dicke von 0,70 mm und teilweise, insbesondere zumindest teilweise in dem Fließbereich, eine Dicke von 0,75 mm auf.
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Gemäß einer weiteren vorteilhaften Ausgestaltung der Erfindung ist die im Wesentlichen feste Verbindung zumindest teilweise beweglich, insbesondere dehnbar, ausgebildet. Eine zumindest teilweise bewegliche, insbesondere dehnbare, Ausgestaltung der im Wesentlichen festen Verbindung zwischen dem Seitenteil und dem Unterteil erlaubt ein Aufklappen des Unterteils, insbesondere mit dem Gewicht eines in der Verpackung enthaltenen Lebensmittels, ohne dass die feste Verbindung zwischen dem Seitenteil und dem Unterteil durch die Bewegung zerbricht oder zerreißt. Insbesondere ermöglicht eine zumindest teilweise bewegliche, insbesondere dehnbare, Ausgestaltung der im Wesentlichen festen Verbindung eine Gelenkwirkung zwischen dem Seitenteil und dem Unterteil, was insbesondere ein vorteilhaftes Aufklappen nach dem Lösen der lösbaren Verbindung erlaubt.
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Die im Wesentlichen feste Verbindung ist beispielsweise gelenk- und/oder scharnierartig ausgebildet. Bevorzugt ist die Verpackung, insbesondere die im Wesentlichen feste Verbindung, derart ausgebildet, dass das Unterteil nach dem Lösen der lösbaren Verbindung auch in unbefülltem Zustand der Verpackung herunterklappt und/oder nicht ungewollt zurückfedert. Dies ist insbesondere vorteilhaft, um ein Herunterklappen nach dem Lösen der lösbaren Verbindung auch z. B. bei sehr leichten Lebensmitteln zu erlauben bzw. um beispielsweise nach dem Überführen des in der Verpackung enthaltenen Lebensmittels auf z. B. ein Essgeschirr beispielsweise aufgrund einer in der im Wesentlichen festen Verbindung vorhandenen Spannung ein Zurückfedern des Unterteils und dadurch beispielsweise ein Spritzen von an der Verpackung vorhandenen Resten zu vermeiden.
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Beispielsweise umfasst die im Wesentlichen feste Verbindung zumindest teilweise eine Materialschwächung. Denkbar ist beispielsweise, dass die im Wesentlichen feste Verbindung zumindest teilweise die Dicke des Seitenteils und/oder des Unterteils aufweist. Denkbar ist auch, dass die feste Verbindung zumindest teilweise eine geringere Dicke als das Seitenteil und/oder das Unterteil aufweist. Beispielsweise umfasst die im Wesentlichen feste Verbindung zumindest teilweise eine gegenüber dem Seitenteil und/oder dem Unterteil verminderte Dicke von z. B. 0,05 bis 0,20 mm, besonders bevorzugt 0,10 mm. Hierdurch kann beispielsweise vorteilhaft ein Herunterklappen des Unterteils auch in leerem Zustand der Verpackung ermöglicht und/oder ein ungewolltes Zurückfedern des Unterteils, insbesondere nachdem die Verpackung geleert wurde, verhindert werden, während die im Wesentlichen feste Verbindung dennoch eine nicht ohne weiteres, z. B. nicht ohne größere Kraftanstrengung oder Gewalteinwirkung, lösbare Verbindung des Unterteils mit dem Seitenteil gewährleistet.
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Gemäß einer weiteren vorteilhaften Ausgestaltung der Erfindung weist das Unterteil zumindest teilweise eine Antihaft-Oberfläche, insbesondere eine Antihaft-Beschichtung und/oder eine Antihaft-Struktur, auf. Eine Antihaft-Oberfläche reduziert die Fähigkeit von Materialien, an der Oberfläche zu haften. Insbesondere wird mit Hilfe einer Antihaft-Oberfläche, insbesondere einer Antihaft-Beschichtung und/oder einer Antihaft-Struktur, die Reibung zwischen dem Unterteil und einem Lebensmittel, welches sich in der Packung befindet, reduziert. Auf diese Weise lässt sich das Lebensmittel vorteilhaft nahezu rückstandsfrei aus der Verpackung servieren. Insbesondere rutscht das Lebensmittel über das Unterteil auf ein Essgeschirr, ohne dass sich die Anordnung des Lebensmittels, insbesondere einer Mahlzeit, verändert. Denkbar ist auch, dass das Seitenteil eine Antihaft-Oberfläche aufweist.
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Denkbar ist beispielsweise, dass das Unterteil und/oder das Seitenteil zumindest teilweise eine Nanobeschichtung aufweist. So wird beispielsweise mit Hilfe einer Nanoversiegelung die Oberfläche des Unterteils und/oder des Seitenteils geglättet und dadurch auf einfache und kostengünstige Weise die Reibung reduziert.
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Denkbar ist auch, dass das Unterteil zumindest teilweise derart geschliffen ist, dass die Reibung zwischen dem Unterteil und einem in der Verpackung enthaltenen Lebensmittel vermindert ist.
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Das Seitenteil und/oder das Unterteil umfasst vorzugsweise ein wärmebeständiges, bevorzugt mikrowellentaugliches Material, insbesondere Kunststoff und/oder Leichtmetall. Nachdem die Verpackung mit einem Lebensmittel befüllt und optional mit einem Deckel versehen, beispielsweise mit einer Folie verschweißt, wurde, kann das Lebensmittel in der Verpackung beispielsweise transportiert und/oder gelagert werden. Um das Lebensmittel beispielsweise für den späteren Verzehr vorzubereiten, wird die Verpackung mit dem Lebensmittel beispielsweise in eine Mikrowelle oder einen Ofen gestellt, um das Lebensmittel zu erhitzen. Wärmebeständiges, insbesondere mikrowellentaugliches, Material für das Seiten- und/oder das Unterteil wird daher bevorzugt. Alternativ oder zusätzlich kann es sich um ein gefrierbeständiges Material handeln.
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Beispielsweise weist das Material eine Temperaturbeständigkeit von -50 °C bis +150 °C, insbesondere -40 °C bis +125 °C auf. Ein entsprechend ausgestaltetes Seiten- und/oder Unterteil ist sowohl gefrierbeständig als auch mikrowellengeeignet.
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Bevorzugt ist die Verpackung überwiegend, insbesondere vollständig, aus einem Material hergestellt. Dies vereinfacht einerseits die Fertigung sowie andererseits die Entsorgung, insbesondere eine Wiederverwertung der Verpackung. Insbesondere umfassen das Seitenteil und/oder das Unterteil zumindest teilweise, insbesondere vollständig, das gleiche Material. Auch ein optional vorhandener Deckel umfasst vorzugsweise zumindest teilweise das gleiche Material wie das Seitenteil und/oder das Unterteil. Auf diese Weise wird eine besonders nachhaltige Verpackung bereitgestellt.
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Bevorzugt wird für das Seiten- und/oder das Unterteil der Verpackung Leichtmetall und/oder Kunststoff, verwendet. Denkbar ist insbesondere eine Herstellung aus recycelbaren Rohstoffen.
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Bevorzugt umfasst die Verpackung weiter einen lösbaren und/oder wiederverschließbaren Deckel. Die Verpackung kann beispielsweise nach dem Befüllen mit einem Lebensmittel, insbesondere nach dem Drapieren eines Lebensmittels, insbesondere einer Mahlzeit, mit Hilfe einer Folie verschlossen, insbesondere verschweißt, werden. Ein in einer verschlossenen Packung enthaltenes Lebensmittel kann beispielsweise ein bestimmtes Mindesthaltbarkeitsdatum aufweisen.
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Denkbar ist auch, dass die Verpackung einen wiederverschließbaren Deckel umfasst. Insbesondere kann sich die Verpackung zur mehrfachen Verwendung eignen, insbesondere indem sie nach einem Transport, Verkauf und/oder Gebrauch entleert und wieder neu befüllt, werden kann. Die Verpackung kann insbesondere individuell befüllt werden. Beispielsweise kann die lösbare Verbindung zwischen Seitenteil und Unterteil nach einem erstmaligen Lösen wieder verschlossen werden.
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Ein von der Verpackung umfasster Deckel kann aus verschiedenen Materialien bestehen, beispielsweise zumindest teilweise aus dem gleichen Material wie das Unterteil und/oder das Seitenteil. Vorzugsweise kann es sich bei einem Deckel um eine transparente Folie handeln, die am oberen Rand des Seitenteils befestigt wird, nachdem das mindestens eine Lebensmittel in den Aufnahmeraum, insbesondere auf das Unterteil, der Verpackung gelegt wurde. Ein vorhandener Deckel muss insbesondere nicht von der Verpackung entfernt werden, um das Lebensmittel z. B. auf ein Essgeschirr zu überführen. Dies ermöglicht eine einfachere Anbringung des Deckels mit höheren Toleranzen.
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Gemäß einer weiteren vorteilhaften Ausgestaltung der vorliegenden Erfindung umfasst das Unterteil mindestens einen Bodenabschnitt und mindestens einen Seitenabschnitt, wobei der Bodenabschnitt mit dem Seitenabschnitt zumindest teilweise in einem Winkel von ungleich 0°, insbesondere von im Wesentlichen 90°, verbunden, vorzugsweise einstückig ausgebildet, ist.
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Der Bodenabschnitt bildet insbesondere zumindest einen Teil des Bodens der Verpackung. Auf dem Bodenabschnitt kann beispielsweise mindestens ein Lebensmittel aufgenommen werden.
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Der mindestens eine Seitenabschnitt ist vorzugsweise einstückig mit dem mindestens einen Bodenabschnitt verbunden. Einstückig meint beispielsweise, dass der Seitenabschnitt und der Bodenabschnitt mittels Guss- oder Spritztechnik z. B. in einem Fertigungsschritt hergestellt wurden.
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Beispielsweise umgibt der mindestens eine Seitenabschnitt zumindest teilweise einen Aufnahmeraum für ein in der Verpackung enthaltenes Lebensmittel. Der mindestens eine Seitenabschnitt ist in einem Winkel von ungleich 0°, beispielsweise 1° bis 90°, mit dem Bodenabschnitt verbunden. Insbesondere ist der mindestens eine Seitenabschnitt zumindest teilweise in einem Winkel von im Wesentlichen 90° mit dem Bodenabschnitt verbunden. Denkbar ist auch, dass die Verbindung des Seitenabschnitts mit dem Bodenabschnitt zumindest teilweise von einem 90°-Winkel abweicht. Bevorzugt fluchtet der mindestens eine Seitenabschnitt zumindest teilweise mit dem Seitenteil der Verpackung. Der mindestens eine Seitenabschnitt weist beispielsweise zumindest teilweise im Wesentlichen die gleiche Dicke auf wie das Unterteil und/oder das Seitenteil.
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Denkbar ist insbesondere, dass das Unterteil, insbesondere der mindestens eine Bodenabschnitt, mit dem Seitenteil zumindest teilweise über den mindestens einen Seitenabschnitt lösbar und/oder im Wesentlichen fest verbunden ist.
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Besonders bevorzugt ist das Unterteil, insbesondere der mindestens eine Bodenabschnitt, zumindest teilweise über mindestens einen Seitenabschnitt mit dem Seitenteil im Wesentlichen fest verbunden. Nach dem Lösen der lösbaren Verbindung klappt beispielsweise der Bodenabschnitt des Unterteils herunter, während der mindestens eine Seitenabschnitt, welcher zumindest teilweise im Wesentlichen fest mit zumindest einem Teil des Seitenteils verbunden ist, vielmehr nach oben und/oder zur Seite klappt. Hierdurch wird insbesondere eine kontaktlose Überführung von tiefgefrorenen Lebensmitteln auf ein Essgeschirr sowie eine anschließende Tellerregeneration erleichtert. Es hat sich überraschenderweise gezeigt, dass auch in der Verpackung enthaltene gefrorene Lebensmittel insbesondere durch ein Herunterklappen des mindestens einen Bodenabschnitts und ein Hoch- bzw. Zur-Seite-Klappen des mindestens einen Seitenabschnitts auf einfache Weise auf ein bereitgestelltes Essgeschirr überführt werden, insbesondere gleiten, können und sich ein Blockieren in der Verpackung vermeiden lässt. Insbesondere Nutzer wie beispielsweise Krankenhäuser oder Senioreneinrichtungen können damit in der Verpackungen enthaltene gefrorene Lebensmittel nicht ausschließlich in Öfen, Konvektomaten oder Mikrowellen regenerieren, sondern zudem auch z. B. in sogenannten aktiven Speisenverteilwagen, in denen die Mahlzeit direkt auf einem Essgeschirr, z. B. einem mit einer Glouche abgedeckten Teller, regeneriert wird. Die Verpackung gemäß dem ersten Aspekt erlaubt somit ein einfaches Überführen und ansprechendes Anrichten von in der Verpackung enthaltenen Lebensmitteln insbesondere im tiefgekühlten Zustand.
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Denkbar ist auch, dass das Unterteil, insbesondere der mindestens eine Bodenabschnitt, zumindest teilweise über den mindestens einen Seitenabschnitt mit dem Seitenteil lösbar verbunden ist. Nach dem Lösen der lösbaren Verbindung klappen beispielsweise sowohl der Bodenabschnitt als auch der Seitenabschnitt herunter. Insbesondere ist der mindestens eine Seitenabschnitt derart ausgestaltet, dass dieser das Überführen, insbesondere Gleiten, eines Lebensmittels, insbesondere einer Mahlzeit, von dem Unterteil der Verpackung z. B. auf ein Essgeschirr unterstützt. Vor allem bei flüssigen Lebensmitteln, insbesondere Mahlzeiten, wie beispielsweise einer Suppe oder einem Eintopf, oder auch bei püriertem Essen, besteht die Gefahr, dass diese nicht vollständig auf das Essgeschirr gelangen, sondern stattdessen z. B. seitlich von dem Unterteil der Verpackung herunterlaufen. Der mindestens eine Seitenabschnitt kann dagegen als Führung für eine möglichst vollständige Überführung des Lebensmittels auf den Teller und darüber hinaus auch als Spritzschutz dienen, insbesondere fungiert der Seitenabschnitt als hochstehender Rand. Auch einer Verbrühungsgefahr bei erhitzten Lebensmitteln kann somit vorgebeugt werden.
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Bevorzugt umfasst die Verpackung mindestens ein Halteelement. insbesondere einen zumindest teilweise umlaufenden Siegelrand. Das Halteelement dient beispielsweise zum Greifen und/oder Halten der Verpackung. Beispielsweise handelt es sich bei dem Halteelement um einen Griff an dem Seitenteil der Verpackung. Denkbar ist jedoch auch ein z. B. das Seitenteil zumindest teilweise umlaufender Siegelrand. Das Halteelement, insbesondere der Siegelrand, kann beispielsweise an unterschiedlichen Stellen unterschiedlich dick ausgeprägt sein. Denkbar ist beispielsweise, dass der Siegelrand in Bereichen, die beim Lösen der lösbaren Verbindung besonders beansprucht werden, z. B. im Bereich der Mittel zum Lösen der lösbaren Verbindung, dicker ausgebildet ist, z. B. mit einer Dicke von im Wesentlichen etwa 1,00 mm, als an vergleichbar weniger belasteten Stellen der Verpackung, insbesondere des Seitenteils, die z. B. im Wesentlichen eine Dicke von lediglich etwa 0,60 mm aufweisen.
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Die oben beschriebenen Merkmale und Ausführungsbeispiele der Erfindung können sich gleichermaßen auf die verschiedenen Aspekte gemäß der vorliegenden Erfindung beziehen. Insbesondere sind mit der Offenbarung von Merkmalen, die sich auf die Verpackung gemäß dem ersten Aspekt beziehen, auch entsprechende Merkmale, die sich auf das Verfahren und die Verwendung gemäß dem zweiten und dritten Aspekt beziehen, offenbart. Die zuvor in dieser Beschreibung beschriebenen beispielhaften Ausgestaltungen der vorliegenden Erfindung sollen auch in allen Kombinationen miteinander offenbart verstanden werden. Es versteht sich vielmehr, dass die Darstellung von Ausführungsformen der Erfindung lediglich beispielhaft und nicht einschränkend ist.
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Weitere vorteilhafte beispielhafte Ausgestaltungen der Erfindung sind der folgenden detaillierten Beschreibung einiger beispielhafter Ausführungsformen der vorliegenden Erfindung, insbesondere in Verbindung mit den Figuren, zu entnehmen. Die Figuren sollen jedoch nur dem Zwecke der Verdeutlichung, nicht aber zur Bestimmung des Schutzbereiches der Erfindung dienen. Die Figuren sind nicht maßstabsgetreu und sollen lediglich das allgemeine Konzept der vorliegenden Erfindung beispielhaft widerspiegeln. Insbesondere sollen Merkmale, die in den Figuren enthalten sind, keineswegs als notwendiger Bestandteil der vorliegenden Erfindung erachtet werden.
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Die Zeichnung zeigt in
- 1 in einer schematischen Darstellung ein erstes Ausführungsbeispiel der erfindungsgemäßen Verpackung des ersten Aspekts,
- 2 in einer schematischen Darstellung das erste Ausführungsbeispiel der erfindungsgemäßen Verpackung des ersten Aspekts während eines Verfahrensschritts des erfindungsgemäßen Verfahrens gemäß dem zweiten Aspekt,
- 3 in einer schematischen Darstellung ein zweites Ausführungsbeispiel der erfindungsgemäßen Verpackung des ersten Aspekts,
- 4 in einer schematischen Darstellung ein drittes Ausführungsbeispiel der erfindungsgemäßen Verpackung des ersten Aspekts,
- 5 in einer schematischen Darstellung ein viertes Ausführungsbeispiel der erfindungsgemäßen Verpackung des ersten Aspekts, und
- 6 in einer schematischen Darstellung ein fünftes Ausführungsbeispiel von erfindungsgemäßen Verpackungen des ersten Aspekts.
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1 zeigt eine beispielhafte Ausführungsform einer Verpackung für Lebensmittel gemäß dem ersten Aspekt. Vorliegend hat die Verpackung 1 die Form einer rechteckigen Menüschale. Die Verpackung 1 umfasst einen lösbaren und/oder wiederverschließbaren Deckel 9. Beispielsweise handelt es sich bei dem Deckel 9 um eine abziehbare Folie. Zudem umfasst die Verpackung 1 ein Seitenteil 2a, 2b, 2c, 2d, welches einen Aufnahmeraum (nicht gezeigt) umschließt. Das Seitenteil 2a, 2b, 2c, 2d umfasst vorliegend vier gerade Seiten, wobei jeweils zwei gegenüberliegende Seiten die gleiche Länge haben.
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Weiter umfasst die Verpackung 1 ein Unterteil 3, welches mit dem Seitenteil 2a, 2b, 2c, 2d verbunden ist. Bevorzugt umfasst das Seitenteil 2a, 2b, 2c, 2d und/oder das Unterteil 3 ein wärmebeständiges, besonders bevorzugt mikrowellentaugliches Material, insbesondere Kunststoff und/oder Leichtmetall.
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Die Verbindung 5a, 5b umfasst zumindest teilweise eine lösbare Verbindung 5a und zumindest teilweise eine im Wesentlichen feste Verbindung 5b. Die lösbare Verbindung 5a erstreckt sich komplett über drei der vier Seiten des Seitenteils 2a, 2b, 2c, 2d und über die vierte Seite zumindest teilweise. Die im Wesentlichen feste Verbindung 5b erstreckt sich über einen Teil der vierten Seite des Seitenteils 2a, 2b, 2c, 2d.
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Während das Unterteil 3 durch die im Wesentlichen feste Verbindung 5b dauerhaft mit dem Seitenteil 2a, 2b, 2c, 2d verbunden ist, kann die lösbare Verbindung 5a durch Lösen des Mittels 6 zum lösbaren Verbinden des Unterteils 3 mit dem Seitenteil 2a, 2b, 2c, 2d gelöst werden. Das Mittel 6 zum lösbaren Verbinden des Unterteils 3 mit dem Seitenteil 2a, 2b, 2c, 2d umfasst vorliegend einen Aufreißstreifen. Weiter umfasst das Mittel 6 zum lösbaren Verbinden des Unterteils 3 mit dem Seitenteil 2a, 2b, 2c, 2d zwei Mittel 7 zum Lösen der lösbaren Verbindung 5a, welche in Form von Laschen ausgebildet sind. Der Aufreißstreifen weist zwei gegenüberliegende Enden auf, an welchen jeweils eine Lasche angeordnet ist. Auf diese Weise ist die Verpackung 1 symmetrisch ausgestaltet, wodurch auch ein symmetrisches Lösen der lösbaren Verbindung 5a ermöglicht wird.
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Das Unterteil 3 der Verpackung 1 weist vorzugsweise zumindest teilweise eine Antihaft-Oberfläche (nicht sichtbar), insbesondere eine Antihaft-Beschichtung und/oder eine Antihaft-Struktur, auf.
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Die Verpackung 1 ist zur Verwendung zum Servieren, insbesondere zur anschaulichen Bereitstellung, von Lebensmitteln beispielsweise in einer Großraumküche und/oder in einer Gemeinschaftsgastronomie, insbesondere in einem Krankenhaus, einem Altenheim und/oder einer Pflegeeinrichtung, geeignet.
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Die Verpackung 1 erlaubt die Durchführung eines Verfahrens zum Servieren, insbesondere zur anschaulichen Bereitstellung, von Lebensmitteln, umfassend die Schritte Platzieren der Verpackung 1 auf einem Essgeschirr, zumindest teilweises Lösen der lösbaren Verbindung 5a der Verpackung 1, zumindest teilweises Öffnen des Unterteils, sodass ein in der Verpackung enthaltenes Lebensmittel aus der Verpackung über das Unterteil auf ein Essgeschirr übertragen werden, insbesondere gleiten, kann.
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2 zeigt die Verpackung 1 während des zumindest teilweisen Lösens der lösbaren Verbindung 5a der Verpackung 1. Der Nutzer der Verpackung 1 kann den Aufreißstreifens beispielsweise zur Seite ablösen und so die lösbare Verbindung 5a zwischen Seitenteil 2a, 2b, 2c, 2d und Unterteil 3 lösen. Alternativ kann der Aufreißstreifen auch an der anderen Lasche abgezogen werden oder gleichzeitig an beiden Laschen.
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An der vierten Seite des Seitenteils, an welche der Aufreißstreifen lediglich teilweise angebracht ist, besteht zwischen dem Seitenteil 2a, 2b, 2c, 2d und dem Unterteil 3 eine dauerhafte im Wesentlichen feste Verbindung 5b.
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3 zeigt ein zweites Ausführungsbeispiel der Verpackung gemäß dem ersten Aspekt. Vorliegend wurde das Mittel 6 zum lösbaren Verbinden des Unterteils 3 mit dem Seitenteil 2a, 2b, 2c, 2d, beispielsweise der in 2 gezeigte Aufreißstreifen, bereits entfernt, womit die lösbare Verbindung 5a des Unterteils 3 mit dem Seitenteil 2a, 2b, 2c, 2d gelöst wurde.
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Das Unterteil 3 der Verpackung 1 ist im Wesentlichen starr ausgebildet. Durch das Lösen der lösbaren Verbindung 5a klappt das Unterteil 3 an den Seiten, die nicht mehr mit dem Unterteil 3 verbunden sind, nach unten. Das Unterteil 3 ist jedoch weiterhin über die im Wesentlichen feste Verbindung 5b mit dem Seitenteil 2a, 2b, 2c, 2d verbunden. Vorliegend ist die im Wesentlichen feste Verbindung 5b zwischen dem Unterteil 3 und dem Seitenteil 2a, 2b, 2c, 2d zumindest teilweise beweglich, insbesondere dehnbar, ausgebildet. Auf diese Weise wirkt die im Wesentlichen feste Verbindung 5b wie ein Gelenk und erlaubt das Herunterklappen des Unterteils 5b.
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Das Unterteil 3 der Verpackung 1 weist vorzugsweise zumindest teilweise eine Antihaft-Oberfläche (nicht sichtbar), insbesondere eine Antihaft-Beschichtung und/oder eine Antihaft-Struktur, auf.
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In 4 ist ein drittes Ausführungsbeispiel der erfindungsgemäßen Verpackung gemäß dem ersten Aspekt gezeigt. Die Verpackung 1 wird beispielsweise nach einem Erwärmen des Lebensmittels 10 über einem Essgeschirr 11 positioniert. Die lösbare Verbindung 5a zwischen dem Seitenteil 2a, 2b, 2c, 2d und dem Unterteil 3 wurde gelöst und das Unterteil 3 ist mit dem Seitenteil 2a, 2b, 2c, 2d nur noch über die im Wesentlichen feste Verbindung 5b verbunden.
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Auf dem Unterteil 3 befindet sich ein Lebensmittel 10, vorzugsweise umfasst das Lebensmittel 10 zwei oder mehr Bestandteile. Insbesondere handelt es sich bei dem Lebensmittel 10 um ein fertiges Menü.
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Das Unterteil 3 der Verpackung 1 weist zumindest teilweise eine Antihaft-Oberfläche 8, insbesondere eine Antihaft-Beschichtung und/oder eine Antihaft-Struktur, auf. Wenn das Unterteil 3 nach dem Entfernen des Mittels 6 zum lösbaren Verbinden des Unterteils 3 mit dem Seitenteil 2a, 2b, 2c, 2d klappt das Unterteil 3 insbesondere auf Grund des Gewichts des Lebensmittels 10 nach unten in Richtung Essgeschirr 11. Das Unterteil 3 bildet dann eine Rampe, über welche das Lebensmittel 10 auf das Essgeschirr 11 gleiten kann. Die Antihaft-Oberfläche 8 des Unterteils 3 begünstigt ein Gleiten des Lebensmittels 10 auf das Essgeschirr 11, ohne dass Lebensmittelreste in der Verpackung 1 verbleiben.
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Auf diese Weise lässt sich eine einfache, schnelle und im Wesentlichen vollständige Übertragung des Lebensmittels 10 auf das Essgeschirr 11 sowie eine anschauliche Darbietung des Lebensmittels 10 auf dem Essgeschirr 11 erreichen. Der Verlust an Nahrung ist in der Folge äußerst gering und der Abfall enthält so gut wie keine geruchsbelastenden oder unhygienischen Reste. Der Nutzer der Verpackung 1 kommt zudem weder in Kontakt mit dem Lebensmittel 10, sodass eine etwaige Verschmutzung der Hände oder der Kleidung vermieden wird, noch benötigt er ein Servierwerkzeug zum Überführen des Lebensmittels 10 auf das Essgeschirr 11.
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Nach dem Überführen des Lebensmittels 10 auf das Essgeschirr 11 kann das Unterteil 3 wieder nach oben geklappt werden und die Verpackung 1 entsorgt werden, ohne dass die Gefahr besteht, dass Lebensmittelreste herausfallen und zur Verschmutzung führen.
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5 zeigt eine weitere beispielhafte Ausführungsform einer Verpackung für Lebensmittel gemäß dem ersten Aspekt. Die Verpackung 1 umfasst ein Seitenteil 2a, 2b, 2c, 2d mit vier Seiten und bildet einen im Wesentlichen rechteckigen Aufnahmeraum zur Aufnahme von mindestens einem Lebensmittel (nicht gezeigt). Die Seiten 2a und 2c des Seitenteils 2a, 2b, 2c, 2d haben dabei beispielsweise ein Verhältnis von etwa 1 zu 1,3 zu den Seiten 2b und 2d.
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Das Unterteil 3 umfasst einen Bodenabschnitt 3a sowie drei Seitenabschnitte 3b, 3c, 3d. Die Seitenabschnitte 3b, 3c, 3d sind einstückig miteinander sowie mit dem Bodenabschnitt 3a des Unterteils 3 ausgebildet. Der Seitenabschnitt 3c erstreckt sich über die ganze Seite 2a und die Seitenabschnitte 3b, 3d erstrecken sich zumindest teilweise über die Seiten 2b und 2d des Seitenteils 2a, 2b, 2c, 2d.
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Das Unterteil 3 ist über die Seitenabschnitte 3b, 3d lösbar mit den Seiten 2b und 2d des Seitenteils 2a, 2b, 2c, 2d verbunden. An den Seiten 2b und 2d nimmt zudem die Höhe der jeweiligen Seitenabschnitte 3b und 3d in Richtung der Seite 2c ab. Die Seitenabschnitte 3b und 3d klappen nach dem Lösen der lösbaren Verbindung 5a gemeinsam mit dem Bodenabschnitt 3a des Unterteils 3 herunter und dienen insbesondere als Spritzschutz für im Wesentlichen flüssige Lebensmittel wie beispielsweise Suppen oder Eintöpfe oder auch pürierte Kost. Beim Überführen eines Lebensmittels auf z. B. ein Essgeschirr (nicht gezeigt) sorgen die Seitenabschnitte 3b und 3d insbesondere dafür, dass das Lebensmittel möglichst vollständig auf das Essgeschirr gleitet.
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Über einen Teil des Seitenabschnitts 3c ist das Unterteil 3 mit der Seite 2a des Seitenteils 2a, 2b, 2c, 2d im Wesentlichen fest verbunden. Nach dem Lösen der lösbaren Verbindung 5a klappen der Bodenabschnitt 3a sowie die Seitenabschnitte 3b, 3d des Unterteils 3 herunter, während der Seitenabschnitt 3c, welcher teilweise im Wesentlichen fest mit einem Teil der Seite 2a des Seitenteils 2a, 2b, 2c, 2d verbunden ist, vielmehr nach oben und/oder zur Seite klappt. Hierdurch wird insbesondere eine kontaktlose Überführung von tiefgefrorenen Lebensmitteln auf ein Essgeschirr sowie eine anschließende Tellerregeneration erleichtert.
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Die lösbare Verbindung 5a erstreckt sich komplett über drei der vier Seiten des Seitenteils 2a, 2b, 2c, 2d und über die vierte Seite 2a zumindest teilweise. Die lösbare Verbindung 5b umfasst ein als Aufreißstreifen ausgebildetes Mittel 6 zum lösbaren Verbinden des Unterteils 3 mit dem Seitenteil 2a, 2b, 2c, 2d. Der Aufreißstreifen weist zwei Mittel 7a, 7b zum Lösen der lösbaren Verbindung 5a, die als Laschen ausgebildet sind. Die Laschen sind an gegenüberliegenden Enden 6a, 6b des Aufreißstreifens angeordnet. Auf diese Weise lässt sich die lösbare Verbindung 5a von beiden Seiten und somit auf besonders einfach Weise sowohl durch Links- als auch Rechtshänder lösen. Zudem wird ein symmetrisches Lösen der lösbaren Verbindung 5a ermöglicht.
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Die im Wesentlichen feste Verbindung 5b erstreckt sich lediglich über einen Teil der vierten Seite 2a des Seitenteils 2a, 2b, 2c, 2d, wodurch das Herunterklappen des Bodenabschnitts 3a und der Seitenabschnitte 3b, 3d des Unterteils 3 nach dem Lösen der lösbaren Verbindung 5b besonders begünstigt wird. Die im Wesentlichen feste Verbindung 5b umfasst eine verminderte Dicke von lediglich 0,10 mm und ist dadurch gelenkartig ausgebildet. Hierdurch wird ein Herunterklappen des Unterteils 3 auch in leerem Zustand der Verpackung 1 ermöglicht und/oder ein ungewolltes Zurückfedern des Unterteils 3 verhindert, während gleichzeitig die im Wesentlichen feste Verbindung des Unterteils 3 mit dem Seitenteil 2a, 2b, 2c, 2d gewährleistet bleibt.
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Während das Seitenteil 2a, 2b, 2c, 2d im Wesentlichen eine Dicke von 0,60 mm aufweist, weist das Unterteil 3 unterschiedliche Dicken auf. Während das Unterteil 3 überwiegend eine Dicke von 0,70 mm aufweist, weist das Unterteil 3 in einem Fließbereich (schraffierte Fläche), in dem das Lebensmittel von dem Unterteil 3 auf ein Essgeschirr gelangt, eine Dicke von 0,75 mm auf, was dem Unterteil an dieser Stelle zusätzliche Stabilität verleiht und das Herunterklappen erleichtert. Die Seitenabschnitte 3b, 3c, 3d weisen entsprechend dem Seitenteil 2a, 2b, 2c, 2d eine Dicke von im Wesentlichen 0,60 mm auf.
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Weiter umfasst die Verpackung 1 ein Halteelement 12, welches als das Seitenteil 2a, 2b, 2c, 2d umlaufender Siegelrand 13 ausgebildet ist. Das Halteelement 12 dient zum Greifen und/oder Halten der Verpackung 1. Der Siegelrand 13 weist an Stellen, die beim Lösen der lösbaren Verbindung 5b besonders beansprucht werden, eine Dicke von im Wesentlichen etwa 1,00 mm auf, während der Siegelrand 13 an vergleichbar weniger belasteten Stellen der Verpackung 1, insbesondere des Seitenteils 2a, 2b, 2c, 2d, beispielsweise eine Dicke von im Wesentlichen lediglich etwa 0,60 mm aufweist. So wird beispielsweise zum Lösen der lösbaren Verbindung 5b die Seite 2a des Seitenteils 2a, 2b, 2c, 2d, insbesondere das Halteelement 12 an dieser Seite 2a, mit einer Hand gehalten und mit der anderen Hand ein als Lasche ausgebildetes Mittel 7a, 7b zum Lösen der lösbaren Verbindung 5a gegriffen, um die lösbare Verbindung 5a zu lösen und ein Herunterklappen des Unterteils 3 zu ermöglichen, wodurch an dieser Stelle eine entsprechend höhere Belastung entsteht, die mit einer größeren Dicke entsprechend kompensiert werden kann.
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Die Verpackung 1 in 6 ist mit einer weiteren Verpackung 1 ineinander gestapelt. Das mindestens eine Mittel 7 zum Lösen der lösbaren Verbindung 5a, welches z. B. als Lasche ausgebildet ist, ist derart ausgestaltet, dass die Verpackungen 1 vertikal voneinander beabstandet gestapelt sind. Hierzu stößt das Mittel 7 zum Lösen der lösbaren Verbindung 5a mit seiner Unterkante gegen einen Absatz der unteren Verpackung 1. Durch den vertikalen Abstand zwischen den Verpackungen 1 ist ein Greifen des Halteelements 12, welches als zumindest teilweise umlaufender Siegelrand 13 ausgebildet ist, vereinfacht. Auf diese Weise lassen sich die gestapelten Verpackungen 1 auf einfache Weise wieder voneinander trennen.
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ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
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Zitierte Patentliteratur
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- EP 0 760 341 A1 [0008]
- EP 1 874 655 A1 [0009]