DE20121001U1 - Vorrichtung zum Sammeln und Transportieren von Abfällen - Google Patents
Vorrichtung zum Sammeln und Transportieren von AbfällenInfo
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Description
Die vorliegende Erfindung betrifft eine Vorrichtung zum Sammeln und Transportieren von Abfällen.
Abfall? oder Müllentsorgung erfordert die Trennung nach verschiedenen Sorten von Abfällen oder Müll. So ist es notwendig, Papiererzeugnisse, Altglas, kompostierbaren Abfall (Biomüll), recyclebare Kunststoffe usw. getrennt voneinander zu sammeln und der Entsorgung zuzuführen.
Dabei werden Abfälle zunächst in kleineren Behältern gesammelt, danach in Mülltonnen, Container oder dergleichen gebracht und anschließend mittels entsprechender Fahrzeuge beispielsweise zu Mülldeponien, Müllverbrennungsanlagen oder dergleichen verbracht.
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Anmeldetext vom 24.10.2001 Seite 2
Am Beginn dieser Kette steht also das Sammeln und Trennen der Abfälle dort, wo diese Abfälle entstehen, also in Haushalten, Betrieben, Restraurants, Krankenhäusenusw..
Im Haushaltsbereich finden meist Mülltonnen Verwendung, in denen Abfälle für den weiteren Transport gesammelt werden. Im gewerblichen Bereich werden meist entsprechend größere Container verwendet, um entsprechend größere Mengen an Abfall zu sammeln.
In beiden Fällen wird der Abfall über einen längeren Zeitraum hinweg zunächst im Haushalt, am Arbeitsplatz oder dergleichen in entsprechend kleineren Behältern untergebracht. Diese Behälter werden dann in die Mülltonnen, Container oder dergleichen gebracht.
Der vorliegenden Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, eine Vorrichtung zum Sammeln und Transportieren von Abfällen zu schaffen, mittels derer das getrennte Sammeln und der Transport von Abfall bis zu einer Mülltonne, einem Container oder dergleichen vereinfacht wird.
Die Lösung dieser Aufgabe besteht darin, daß die Vorrichtung aus einem bodenseitig mit mindestens zwei Laufrädern versehenen Behälter mit mindestens zwei von einander getrennten und oben offenen Aufnahmekammern zur Aufnahme von beutel- oder tütenartigen Behältnisse für Abfälle besteht.
Die erfindungsgemäße Vorrichtung bietet in der Praxis beträchtliche Vorteile.
Zunächst einmal können in die verschiedenen Kammern des Behälters beutel- oder tütenartige Behältnisse für Abfälle eingesetzt werden, in die dann entspechende Abfälle eingefüllt werden können. Je nach Größe der Behältnisse besteht die Möglichkeit, hier schon Abfälle von mehreren Tagen zu sammeln und zwischenzulagern. Sind die Behältnisse weitestgehend gefüllt, können diese problemlos und ohne gro-
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Anmeldetext vom 24.102001 Seite 3
ßen Kraftaufwand durch Verfahren der gesamten Vorrichtung zu einer Mülltonne, einem Container oder dergleichen befördert und dort entleert werden.
Einzelne, beutelartige oder tütenartige Behältnisse müssen nicht mehr einzeln zu einer Mülltonne oder einem Container getragen werden, sondern können bequem zu den genannten Behältern transportiert werden.
Die besonders vorteilhafte Ausführungsform der Erfindung besteht darin, daß der Behälter insgesamt kastenförmig ausgebildet und mit mindestens einer Zwischenwand zur Bildung mindestens zweier Aufnahmekammern versehen ist.
Ein derartiger, insgesamt kastenförmig ausgebildeter Behälter bietet eine stabile Aufnahme für entsprechende beutel- oder tütenartige Behältnisse, die sich problemlos an den Wandungen des Behältes abstützen können. Es besteht insoweit nicht mehr das Erfordernis, ein beutel- oder tütenartiges Behältnis mit einer Hand in einer Öffnungsstellung zu halten und mit der anderen Hand entsprechende Abfälle in dieses Behältnis einzufüllen. Die Handhabung beim Befüllen der Behältnisse wird also schon wesentlich erleichtert.
Sind die Behältnisse gefüllt, werden diese in ihrer Gesamtheit mit ihrer gesamten Vorrichtung zu einer Mülltonne oder einem Container verfahren, anschließend können die Behältnisse einzeln aus den Aufnahmekammern entnommen und in eine Mülltonne oder einen Container eingefüllt werden.
Vorteilhafterweise sind die Außenwandungen und die Zwischenwand bzw. die Zwischenwände auf die Größe der Bodenfläche zusammenfaltbar.
Dies bietet den Vorteil, daß die gesamte Vorrichtung bei Nichtgebrauch platzsparend zusammengelegt und ebenso platzsparend abgestellt werden kann.
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Weitere Merkmale der Erfindung sind Gegenstand von weiteren Unteransprüchen.
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Anmeldetext vom 24.10.2001 Seite 4
Ein Ausführungsbeispiel der Erfindung ist in der beigefügten Zeichnung dargestellt und wird im folgenden näher beschrieben.
Es zeigen:
Figur 1 eine stark schematisierte, perspektivische Darstellung einer erfindungsgemäßen Vorrichtung in Gebrauchs Stellung,
Figur 2 eine ebenfalls stark schematisierte, perspektivische Darstellung der Vorrichtung in Nichtgebrauchs stellung.
In den Figuren 1 und 2 ist mit dem Bezugszeichen 1 insgesamt eine Vorrichtung zum Sammeln und Transportieren von Abfällen bezeichnet.
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Diese Vorrichtung 1 besteht im wesentlichen aus einem bodenseitig mit mindestens zwei Laufrädern 2 versehenen Behälter 3 mit mindestens zwei voneinander getrennten und nach oben offenen Aufnahmekammem 4.
Diese Aufnahmekammem 4 dienen zur Aufnahme von beutel- oder tütenartigen Behältnissen 5, die gegebenenfalls mir Handgriffen 6 oder dergleichen ausgestattet sein können.
Die Behältnisse 5 dienen der Aufnahme von Abfällen, wobei die verschiedenen Aufnahmekammern 4 mit den darin eingesetzten Behältnissen 5 die Möglichkeit der getrennten Abfallentsorgung bieten. So kann beispielsweise eine der Aufnahmekammem 4 bzw. das darin befindliche Behältnis 5 zum Sammeln von Papier, eine andere Aufnahmekammer 4 bzw. das darin befindliche Behältnis 5 zum Sammeln von Glasabfällen genutzt werden. Selbstverständlich kann die Vorrichtung insgesamt auch mehr als zwei Aufnahmekammern 4 aufweisen.
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Anmeldetext vom 24.10.2001 Seite 5
Wie insbesondere Figur 1 deutlich zeigt, ist der Behälter 3 insgesamt kastenförmig ausgebildet und mit mindestens einer Zwischenwand 7 zur Bildung von zwei Aufnahmekammern 4 versehen. Soll der Behälter 3 insgesamt mehr als zwei Aufnahmekammern 4 aufweisen, sind entsprechend mehrere Zwischenwände 7 vorzusehen.
Vorteilhafterweise sind die Außenwandungen und die Zwischenwand bzw. die Zwischenwände 7 auf die Größe der Bodenfläche 8 zusammenfaltbar, wie Figur 2 besonders anschaulich zeigt.
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Dabei ist an einer Außenwand eine Handhabe 10 zur Erleichterung der Bewegung der gesamten Vorrichtung 1 vorgesehen.
Die Außenwände und die Zwischenwand bzw. die Zwischenwände 7 sind mit in Gebrauchsstellung blockierten Gelenken 9 ausgestattet, die nach ihrer Entriegelung die Möglichkeit bieten, den gesamten Behälter 3 auf die Größe der Bodenfläche 8 zusammenzufalten.
Die Außenwände und die Zwischenwand oder die Zwischenwände 7 können aus in sich geschlossenen Plattenelementen bestehen, es besteht aber auch die Möglichkeit, diese Bauteile aus gitterartigen Plattenelementen zu bilden.
Die offene Oberseite der Aufnahmekammern 4 kann durch einen in den Zeichnungen nicht dargestellten gemeinsamen Deckel insgesamt oder durch einzelne Deckel pro Aufnahmekammer 4, unabhängig voneinander abgedeckt werden.
Die Handhabe 10 kann als Schieberiegel ausgebildet sein, der in eine schräg von der Außenwandung abstehende Gebrauchsstellung und in eine an der Außenwandung anliegende Nichtgebrauchsstellung klappbar ist, wie dies die Figuren 1 und 2 deutlieh machen.
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Anmeldetext vom 24.10.2001 Seite 6
Selbstverständlich kann die gesamte Vorrichtung 1 auch mehr als zwei Laufräder 2 aufweisen.
Claims (9)
1. Vorrichtung zum Sammeln und Transportieren von Abfällen, dadurch gekennzeichnet, daß die Vorrichtung (1) aus einem bodenseitig mit mindestens zwei Laufrädern (2) versehenen Behälter (3) mit mindestens zwei voneinander getrennten und oben offenen Aufnahmekammern (4) zur Aufnahme von beutel- oder tütenartigen Behältnissen (5) für Abfälle besteht.
2. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß der Behälter (3) insgesamt kastenförmig ausgebildet und mit mindestens einer Zwischenwand (7) zur Bildung mindestens zweier Aufnahmekammern (4) versehen ist.
3. Vorrichtung nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß die Außenwandungen und die Zwischenwand bzw. die Zwischenwände (7) auf die Größe der Bodenfläche (8) zusammenfaltbar sind.
4. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß an einer Außenwand eine Handhabe (8) zur Erleichterung der Bewegung der Vorrichtung (1) vorgesehen ist.
5. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Außenwände und die Zwischenwand bzw. die Zwischenwände (7) mit in Gebrauchsstellung blockierten Gelenken (9) versehen sind.
6. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß der Boden und/oder die Außenwände und/oder die Zwischenwand bzw. die Zwischenwände (7) aus in sich geschlossenen Plattenelementen bestehen.
7. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1-5, dadurch gekennzeichnet, daß der Boden und/oder die Außenwände und/oder die Zwischenwand bzw. die Zwischenwände (7) aus gitterartigen Plattenelementen bestehen.
8. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Aufnahmekammern (4) durch einen gemeinsamen Deckel insgesamt oder durch einzelne Deckel unabhängig voneinander abdeckbar sind.
9. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Handhabe (8) als Schiebebügel ausgebildet ist, der in eine schräg von der Außenwandung abstehende Gebrauchsstellung und in eine an der Außenwand anliegende Nichtgebrauchsstellung klappbar ist.
Priority Applications (1)
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|---|---|---|---|
| DE20121001U DE20121001U1 (de) | 2001-12-27 | 2001-12-27 | Vorrichtung zum Sammeln und Transportieren von Abfällen |
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|---|---|---|---|
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Publications (1)
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Country Status (1)
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|---|---|
| DE (1) | DE20121001U1 (de) |
Cited By (2)
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- 2001-12-27 DE DE20121001U patent/DE20121001U1/de not_active Expired - Lifetime
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Legal Events
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Effective date: 20080701 |